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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage zum Fotoalbum


Backbone
29.08.2006, 19:58
Hallo alle zusammen,

bevor ich hier für Ärger sorge will ich lieber vorher fragen. Ich hab am letzten Sonntag ein paar Fotos vom großen Festumzug in Dresden (800Jahrfeier) gemacht. Die, die ich gern reinstellen würde, zeigen in der Hauptsache eine oder mehrere Personen.

Ich würde denken, das diese Personen ja öffentlich aufgetreten sind und ich die Bilder hier ohne Gewinnerzielungsabsicht zeige. Geht sowas also in Ordnung oder steht dem das Recht am eigenen Bild entgegen?

Backbone

Hellraider
29.08.2006, 20:24
Wenn da nur ein oder zwei Personen abgebildet sind, wäre ich da sehr vorsichtig mit, denn diese dürften dann als Hauptmotiv zu sehen sein, es sei denn diese sind nur ganz klein irgendwo am Rand zu sehen und kaum erkennbar, auch wenn das auf einer öffentlichen Veranstaltung gewesen ist.

Wenn da mehrere Personen drauf sind, dürfte das egal sein, aber nicht wenn da nur ein oder zwei Personen abgebildet sind, es sei denn du hast vorher bei diesen Personen um Erlaubnis gefragt.

pumapaul
29.08.2006, 20:34
Wenn da nur ein oder zwei Personen abgebildet sind, wäre ich da sehr vorsichtig mit, denn diese dürften dann als Hauptmotiv zu sehen sein, es sei denn diese sind nur ganz klein irgendwo am Rand zu sehen und kaum erkennbar, auch wenn das auf einer öffentlichen Veranstaltung gewesen ist.

Wenn da mehrere Personen drauf sind, dürfte das egal sein, aber nicht wenn da nur ein oder zwei Personen abgebildet sind, es sei denn du hast vorher bei diesen Personen um Erlaubnis gefragt.
Nein, da sehe ich anders. Im Recht am eigenen Bild gibt es die Ausnahme des Aufzugs oder Umzugs oder so. Habe leider gerade keine Zeit, meine Quelle zu suchen, kann ich aber morgen oder so nachreichen.
Viele Grüße aus dem Bergischen
Michael

Justus
29.08.2006, 20:35
Ich glaube grade weil sie bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgetreten sind, sollte eine Veröffentlichung auf einer Webseite auch bei ein oder zwei Personen kein Problem sein.

Ich hatte vor einigen Monaten mal einen Link dazu rausgesucht. Ich weiß aber nicht, ob ich den wiederfinde...

EDIT: Ging schneller als ich dachte: Click. (http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html) (§22 / 23).

Gefunden über http://www.fotorecht.de .

Und hier (http://www.d7userforum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=32476&highlight=fotorecht+personen) hatten wir die Thematik auch schonmal.

R.Schumacher
29.08.2006, 20:45
Ich glaube grade weil sie bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgetreten sind, sollte eine Veröffentlichung auf einer Webseite auch bei ein oder zwei Personen kein Problem sein.

Click. (http://transpatent.com/gesetze/kunstg.html) (§22 / 23).

Gefunden über http://www.fotorecht.de .

Und hier (http://www.d7userforum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=32476&highlight=fotorecht+personen) hatten wir die Thematik auch schonmal.

Auch ich bin Justus Meinung und wollte den Link auch grad senden :)


Gruß
Ralf

Backbone
30.08.2006, 12:47
Danke nochmal für die hilfreichen Infos.

Den Thread im Fotoalbum gibts hier:
http://www.d7userforum.de/phpBB2/viewtopic.php?p=411763#411763

Backbone