kay
09.08.2006, 19:50
Aus einem juristischen Newsletter, den ich abonniert habe, hier Hinweis auf ein aktuelles Urteil, das vielleicht für den einen oder anderen unter uns interessant sein könnte:
Wird bei der Verwendung eines fremden Fotos der Bildquellenachweise unterlassen,
steht dem betroffenen Fotografen eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2006 - I-20 U 138/05
(Für mich nicht so aufregend, weil das doppelte von nix ist nix)
Bon Dimage,
Kay
Wird bei der Verwendung eines fremden Fotos der Bildquellenachweise unterlassen,
steht dem betroffenen Fotografen eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2006 - I-20 U 138/05
(Für mich nicht so aufregend, weil das doppelte von nix ist nix)
Bon Dimage,
Kay