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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lizenzgebühr für Fotografen


kay
09.08.2006, 19:50
Aus einem juristischen Newsletter, den ich abonniert habe, hier Hinweis auf ein aktuelles Urteil, das vielleicht für den einen oder anderen unter uns interessant sein könnte:
Wird bei der Verwendung eines fremden Fotos der Bildquellenachweise unterlassen,
steht dem betroffenen Fotografen eine Verdoppelung der Lizenzgebühr zu.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2006 - I-20 U 138/05

(Für mich nicht so aufregend, weil das doppelte von nix ist nix)

Bon Dimage,
Kay

Dsign
10.08.2006, 13:41
Ein bisschen von Allem ist wie viel von Nix!

Das ist schon so und sagt eigentlich nichts aus. Das ist aber doch gang und gäbe bei diesen Winkeladvokaten....