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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mahnung trotz Nachnahme???


XxJakeBluesxX
02.08.2006, 19:29
*hochschieb*

Heute ist was unglaubliches passiert:
Ich habe heute eine Mahnung über 55,10 Euro für den Anfang Juni bestellten Winkelsucher VN vom Fotohaus Zacharias erhalten. Dabei habe ich das Teil damals per Nachnahme bezahlt. Eine Quittung dafür habe ich allerdings nicht erhalten.

Nochmal bezahlen werde ich das Teil aber nicht. Ich werde morgen früh erst mal in deren Buchhaltung anrufen und versuchen die Sache zu klären... :?

Sunny
02.08.2006, 19:33
*hochschieb*

Heute ist was unglaubliches passiert:
Ich habe heute eine Mahnung über 55,10 Euro für den Anfang Juni bestellten Winkelsucher VN vom Fotohaus Zacharias erhalten. Dabei habe ich das Teil damals per Nachnahme bezahlt. Eine Quittung dafür habe ich allerdings nicht erhalten.

Nochmal bezahlen werde ich das Teil aber nicht. Ich werde morgen früh erst mal in deren Buchhaltung anrufen und versuchen die Sache zu klären... :?

Nachnahme,

steht doch auf dem Paket drauf :shock:

XxJakeBluesxX
02.08.2006, 19:35
Nachnahme,

steht doch auf dem Paket drauf :shock:

Den Versandkarton habe ich aber nicht mehr... :?

Ich hatte das Teil damals per Email bestellt und nie eine Antwort von denen erhalten. Ein paar Tage später stand der Paketbote mit den Päckchen vor meiner Tür...

Tobi.
02.08.2006, 19:39
Den Versandkarton habe ich aber nicht mehr... :?
Hast du auch keinen Lieferschein mehr?

Tobi

XxJakeBluesxX
02.08.2006, 19:41
Den Versandkarton habe ich aber nicht mehr... :?
Hast du auch keinen Lieferschein mehr?

Tobi

Doch. Da steht aber nichts von Nachnahme drauf. Der Wisch ist eine Rechnung mit Rechnungsnummer.

ManniC
02.08.2006, 20:17
Versuch doch mal bei DHL zu recherchieren. Wenn die einigermassen gut drauf sind müssten die den Vorgang auch ohne Paketnummer finden.

XxJakeBluesxX
02.08.2006, 20:37
Versuch doch mal bei DHL zu recherchieren. Wenn die einigermassen gut drauf sind müssten die den Vorgang auch ohne Paketnummer finden.

Erst werde ich mal in Regensburg anrufen und versuchen die Sache aufzuklären... :roll:

ManniC
02.08.2006, 20:45
Viel Erfolg, Claudio :top:

Ich habe den Thread mal geteilt und den Mahnungsteil ins Café geschubbst.

chris grabert
02.08.2006, 21:25
Versuch doch mal bei DHL zu recherchieren. Wenn die einigermassen gut drauf sind müssten die den Vorgang auch ohne Paketnummer finden.

Definitiv nein! Ohne Sendungsnummer lässt sich leider keine Sendung im System recherchieren.

Viele Grüße
Chris

Dimagier_Horst
03.08.2006, 00:57
Der Wisch ist eine Rechnung mit Rechnungsnummer.
Kannst Du anhand der Versandgebühren eine Nachnahme herleiten? Dann hättest Du eine klitzekleine Chance. Wenn der DHL-Bote aber behauptet keine Nachnahme kassiert zu haben siehst Du alt aus :shock: ...versuch mal über den Händler zu recherchieren, vielleicht passiert ihm das öfter? Dann hättest Du wieder eine Chance.

ManniC
03.08.2006, 07:59
Ohne Sendungsnummer lässt sich leider keine Sendung im System recherchieren.

:evil: Hängt den Programmierer an den nächsten Briefkasten :evil: :itchy:

Gordonshumway71
03.08.2006, 09:32
Du hast aber auch Pech derzeit.

Erst die Sache mit der Telekom und nun auch noch diese Kiste.

Ich wünsch Dir viel Glück, dass sich das Alles in Wohlgefallen auflöst....

Viele Grüße

Frank <------ der mal schnell suchen geht, ob er seine Zacharias Quittung noch findet.... :? :?

astronautix
03.08.2006, 10:50
Normalerweise sollte das die Firma das herausfinden.
Wird eine Versandsoftware von DHL eingesetzt, wird dort die Nachnahme eingetragen.
So ist es auch bei UPS und Co.

Dazu sollte die Zahlart auf der Rechnung unter Zahlungskonditionen vermerkt sein.

Dimagier_Horst
03.08.2006, 12:13
Dazu sollte die Zahlart auf der Rechnung unter Zahlungskonditionen vermerkt sein.
Das nutzt Dir aber als Nachweis überhaupt nichts. Es ist durchaus vorstellbar, dass der Bote vergisst zu kassieren. In dem Fall besteht die Forderung des Lieferanten nach wie vor zu Recht.
Einzig und alleine eine Quittung des Boten über die Zahlung ist auch ein sicherer Zahlungsnachweis. Irgendeiner der Paketdienste ist auch dazu übergegangen, solche Bestätigungen abzugeben - weiss jetzt nicht mehr, wer das ist.
Wenn alles sauber läuft und im diesem Falle lediglich der Vermek vergessen wurde, läuft irgendwann (4 bis 8 Wochen) das Geld beim Verkäufer ein. Wenn der Bote kein Scharlatan ist.....

astronautix
03.08.2006, 12:33
Hallo Horstm
da hast Du natürlich Recht. Der Vermerk alleine nutzt wenig. Nur ist es immerhin ein erster Ansatz, dass es sich um eine NN handeln könnte.

Quittungen gibt es leider meist nur auf Verlangen.

Sonnenkind
03.08.2006, 18:31
So ganz kann ich das Problem gar nicht nachvollziehen.
1.) Das es keine Vorkasse war ist klar, sonst hätte Zacharias ja das Paket nicht abgeschickt.
2.) Wenn Zacharias per Nachnahme anbietet, dann macht er wohl generell nichts auf Rechnung, oder? Das würde ja schliesslich keinen Sinn machen...
3.) Du hast das Paket bekommen, also hast Du die Nachnahmegebühr auch bezahlt.
4.) Zacharias wird im Gegenzug wohl beweisen müssen, daß Dir das Paket auch ausgehändigt wurde > Zustellbestätigung des Boten.
5.) Wenn der vergessen hat zu kassieren, ist das wohl sein Problem...

Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?
Ein Problem wirst Du doch nur dann haben, wenn Zacharias behauptet, er habe auf Rechnung geschickt. Und dessen AGB werden sich ja wohl auftreiben lassen.

Sunny
03.08.2006, 18:41
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?


Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben :top:

Dimagier_Horst
03.08.2006, 19:01
3 Jahre lang auf heben :top:
3 Jahre ab dem Jahr, dass dem Jahr der Grundlage der Forderung folgt. Beispiel: Ich bekomme eine Rechnung am 3. August 2006. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar 2007. Am 31.12.2010 um 24.00 Uhr läuft die Frist ab, in der der Verkäufer seine Forderung noch geltend machen kann.
5.) Wenn der vergessen hat zu kassieren, ist das wohl sein Problem...
Nein, ist nicht sein Problem.

Sunny
03.08.2006, 19:03
Danke Horst,

das war genauer als mein Posting :top:

XxJakeBluesxX
03.08.2006, 19:30
Ich habe heute morgen mal in Regensburg angerufen (kostet mich dank Voice over IP nur 1 cent/min.):

Ich habe denen die Rechnungsnummer mitgeteilt, sie konnten darunter aber keinen Zahlungseingang verbuchen.

Jetzt wollte die sehr freundliche Dame am Telefon versuchen ob man anhand der Paketnummer rausfinden kann was mit dem Geld passiert ist welches ich incl. der Nachnahmegebühr bezahlt habe. Auf der Rechnung steht nichts von Nachnahme drauf). Ich selbst habe leider keine Paketnummer mehr da ich den Versndkarton nicht mehr habe.

Am Ende hat der Paketbote mein Geld vielleicht selbst in die Tasche gesteckt... :?

ManniC
03.08.2006, 19:33
Haftet bei einer Nachnahmesendung nicht DHL gegenüber dem Absender für den Betrag, wenn die Sendung abgeliefert wurde ????

Hademar2
03.08.2006, 19:34
Am Ende hat der Paketbote mein Geld vielleicht selbst in die Tasche gesteckt... :?

Wenn er den "richtigen" Geldbetrag bei dir abkassiert hat, hätte er natürlich vorher die Rechnung lesen müssen. Wenn er den Rechnungsbetrag nich kannte, sollte das Abkassieren des "richtigen" Betrages wohl eher in Richtung Glücksspiel fallen.

Ich würde mit solchen Behauptungen sehr vorsichtig sein, auch wenn sie mehr ironisch gemeint sind.

Sonnenkind
03.08.2006, 20:08
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?


Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben :top:

Dem widerspreche ich ja nicht, ich denke aus der Geschichte hat er gelernt!

Sonnenkind
03.08.2006, 20:13
@DimagierHorst
Sonnenkind hat folgendes geschrieben:
5.) Wenn der vergessen hat zu kassieren, ist das wohl sein Problem...

Nein, ist nicht sein Problem.
Horst, da bin ich mir nicht so sicher. Ich sage ja nicht, daß ich es 100%ig weiß. Aber es gibt (unabhängig davon, daß es natürlich sinnvoll ist) IMHO keine Aufbewahrungspflicht für die Quittung. Und die Tatsache, daß ihm das Paket ausgehändigt wurde, läßt nur zwei Schlüsse zu:
Entweder es war auf Rechnung, was Zacharias ja offensichtlich nicht macht oder er hat das Ding bezahlt.
Bin im Job sozusagen von Juristen umzingelt - ich frag´die morgen mal!

XxJakeBluesxX
03.08.2006, 20:45
Wer sagt denn, daß Du die Quittung aufheben mußt?


Müssen tut man (fast) gar nichts,

aber Quittungen sollte auch ein Privatmensch 3 Jahre lang auf heben :top:

Dem widerspreche ich ja nicht, ich denke aus der Geschichte hat er gelernt!

Ich kann ja nichts aufheben was ich nicht habe... :roll:

Dimagier_Horst
03.08.2006, 20:56
Horst, da bin ich mir nicht so sicher.
Aber ich. Und natürlich gibt es keine Aufbewahrungspflicht von Quittungen in diesem Zusammenhang, aber es erleichtert den Nachweis solange der Anspruch noch nicht verjährt ist.

@XxJakeBluesxX
Das ist ein generelles Problem bei den Nachnahmen, ich persönlich gehe das Risiko auch ein, obwohl man es nicht eingehen sollte. Vielleicht kriegst Du es ja mit einem Anruf hin, irgendwann geht die Zahlung der Post ja auch beim Verkäufer ein. Der Buchhalter sieht ja nur die Rechnung und den Text.

0815
03.08.2006, 21:08
Hi,

vor gar nicht langer Zeit gab es da mal ein Urteil dazu.

Ich weiß es nicht mehr Wörtlich, aber sinngemäß war die Aussage, das davon Auszugehen ist, das das Paket bezahlt wurde wenn der Bote es ausgehändigt hat. Der Empfänger muß die Zahlung nicht explizit nachweisen, die aushändigung der Nachnahmesendung ist Nachweis genug. Sollte der Bote nicht kassiert haben, ist das Transportunternehmen in der Pflicht und müßte im Zweifelsfall nachweisen, das der Empfänger nicht (!) gezahlt hat.

Aber wie soll DAS gehen?!

Das ganze ist solange noch nicht her. Wenn ich mich recht erinnere ging es damals um einen PC der per Nachnahme versendet wurde.

Das hilft zwar nicht wirklich, aber vielleicht gibt's ein wenig Mut. :roll:

Gruß
Dirk

PS: Auf die schnelle gefunden (http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04935.html) - suche aber noch weiter

PS-PS:
Leute wie die Zeit vergeht...
Hier ist das Urteil. (http://www.computerpartner.de/knowledgecenter/recht/201175/index.html)

Allerdings gibt's auch das hier (http://weblawg.saschakremer.de/2006/01/23/bgh-anscheinsbeweis-bei-aushandigung-von-per-nachnahme-zugestellter-ware/) - Deutschland halt :(

Pedi
04.08.2006, 09:45
Man sollte auch Retourenbelege 3 Jahre aufheben.

Dieser Tipp kam von einem freundlichen Schalterbeamten unserer Post. Er hatte den Fall das nach 3 Jahren ein Versandhaus Ware bezahlt haben wollte.

Bislang bin ich immer davon ausgegangen, wenn nach einem Jahr keine Nachforderung kommt uíst alles geregelt. Dem scheint aber nicht immer so zu sein :shock:

Viele Grüße

Petra

Sonnenkind
04.08.2006, 16:50
Also, ich bin völlig der Meinung von 0815, gerade nach Befragung meiner "Hausjuristen". Tenor war demnach

1. Einer Behauptung des Zustellers, das Kassieren vergessen zu haben, wird wohl kaum ein Richter folgen (ACHTUNG: beim von 0815 angeführten Urteil des BGH wird davon ausgegangen, daß es nicht zweifelsfrei Nachnahme war. Sollte der Zusteller also das Vergessen behaupten, ist klar, daß es Nachnahme war, sonst hätte es ja nix zum Kassieren gegeben.
2. Die Aushändigung des Pakets ist ein Indiz dafür, daß wahrscheinlich bezahlt wurde.
3. Die Sache ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht...

Naja, Punkt 3 war uns gestern schon klar...

XxJakeBluesxX
04.08.2006, 19:23
Ich hatte einen Anruf vom Fotohaus auf dem AB. Die Dame sagt dass sie jetzt einen Nachforschungsauftrag bei DHL in Auftrag gegeben haben um rauszufinden wo das Geld geblieben ist. Die bei DHL haben wohl behauptet dass so ein Fall ab und zu mal vorkommen kann.

Wenn ich nochmal per Nachnahme bestelle (was ich normalerweise wegen der Zusatzkosten nicht mache) werde ich bei Lieferung eine Quittung verlangen.

Jens_Rüdig
04.08.2006, 20:29
Wenn ich nochmal per Nachnahme bestelle (was ich normalerweise wegen der Zusatzkosten nicht mache) werde ich bei Lieferung eine Quittung verlangen.

:?: ... ich dachte die "Quittung" sei die Ware und der Lieferschein, die du ja nur bekommst, wenn du bezahlt hast ... :roll:

BadMan
04.08.2006, 22:31
:?: ... ich dachte die "Quittung" sei die Ware und der Lieferschein, die du ja nur bekommst, wenn du bezahlt hast ... :roll:
Nicht unbedingt.
Ich hatte mal eine Nachnahmesendung bei einer Postfiliale abgeholt. Es war kurz vor Geschäftsschluss und die Frau hinter dem Tresen war wohl ziemlich gestresst. So hatte sie gar nicht gemerkt, daß es sich um eine Nachnahmesendung handelt. Hätte ich sie nicht darauf aufmerksam gemacht, hätte ich mein Objektiv gehabt, natürlich mit Lieferschein und hätte keinen Cent bezahlt.
Mit Quittung hätte das nicht passieren können und die habe ich dann ja auch bekommen.

pumapaul
23.08.2006, 13:04
Ich weiss nicht, ob es für den aktuellen fall noch interessant ist, aber ich habe gerade in einem Newsletter was gefunden, was dazu passt:
Warensendung per Nachnahme: Zahlung unbedingt quittieren lassen

Hat Ihnen der Zusteller eine Nachnahmesendung ausgehändigt, ist das noch kein Beweis dafür, dass Sie diese auch bezahlt haben. So urteilte der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 369/04).

Im verhandelten Fall hatte ein Computerhändler per Nachnahme Ware im Wert von 1.157 Euro an eine Kundin geliefert. Später behauptete er, sie habe die Lieferung nie bezahlt. Die Ware sei ihr versehentlich ohne vorherige Zahlung ausgehändigt worden. Da die Kundin keine Quittung besaß, konnte sie nicht beweisen, dass sie bezahlt hatte. Allein die Tatsache, dass der Zusteller ihr das Paket übergeben habe, genügte den Richtern nicht. Sie verpflichteten die Frau, die 1157 Euro plus Verzugszinsen für 3 Jahre nachzuzahlen.

TIPP: Verzichten Sie bei Nachnahmesendungen nie auf die Quittung! Ohne sie können Sie kaum den Beweis antreten, dass Sie eine Ware bezahlt haben.

falkII
23.08.2006, 15:57
Am Ende hat der Paketbote mein Geld vielleicht selbst in die Tasche gesteckt... :?


Ich würde mit solchen Behauptungen sehr vorsichtig sein, auch wenn sie mehr ironisch gemeint sind.

Traurig ist es, dass es immer wieder passiert. Besonders, seitdem die Post Subunternehmer beauftragt, die die Zustellung ausführen!

Ich habe mal ein Ebay Paket per DHL verschickt, welches - wie üblich - in vollem Umfang per Vorkasse bezahlt worden ist.

2 Tage später flattert mir eine Email ins Haus, dass eine Anzeige wegen Betrugs gegen mich geschaltet wird, weil 55 Euro Nachnahme auf dem Paket wären. Annahme wurde natürlich verweigert. Nur durch den Paketschein auf dem keine Nachnahme eingetragen war konnte ich meine Unschuld beweisen.

Soviel zum Märchen des guten Paketboten. Seitdem streiche ich auf dem Paketschein immer die besondern Felder durch oder versende direkt via UPS, wo man auf dem gedruckten Paketschein schwerlich per Hand was eintragen kann.

Was ist eigentlich aus der Story geworden? Hat der Fotohändler sein Geld von der Post bekommen?

XxJakeBluesxX
12.09.2006, 23:54
In meiner 3-wöchigen Internetabwesenheit (wegen Umzug) habe ich eine Mail vom Fotohaus Zacharias erhalten wo mir mitgeteilt wurde dass das Geld mittlerweile eingetroffen ist. Der Grund dafür dass das so lange gedauert hat ist dass die Post geschlampt hat... :roll:

jrunge
13.09.2006, 00:00
In meiner 3-wöchigen Internetabwesenheit (wegen Umzug) habe ich eine Mail vom Fotohaus Zacharias erhalten wo mir mitgeteilt wurde dass das Geld mittlerweile eingetroffen ist. Der Grund dafür dass das so lange gedauert hat ist dass die Post geschlampt hat... :roll:
Hallo Claudio,

schön, dass es für Dich so gut ausgegangen ist. :top:
Noch schöner wäre jetzt, wenn sich DHL für diese Schlamperei bei Dir entschuldigt. :roll:

XxJakeBluesxX
13.09.2006, 08:48
Noch schöner wäre jetzt, wenn sich DHL für diese Schlamperei bei Dir entschuldigt. :roll:

Wieso bei mir? Die müssen sich bei dem Händler entschuldigen weil der so lange auf das Geld warten musste... :roll: