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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal eine Frage zur Veröffentlichung von Personen


A2Freak
16.06.2006, 09:29
...in einem etwas schwierigen Fall:

An den Spieltagen der Fußball-WM werden in den jeweiligen Städten vor den Spielen sogenannte "Verfügungsräume" für den Rettungsdienst, Feuerwehr und THW eingerichtet. D.h., aus der weiträumigen Umgebung der jeweiligen Stadt rollen die Hilfskräfte heran.

Am Mittwoch habe ich die anrückenden Hilfskräfte in ihren Fahrzeugen fotografiert. Da die Fahrzeuge anschließend dicht gedrängt abgestellt werden, habe ich dies auf der Anfahrt getan. Leider sind zwangsläufig auch Personen zu erkennen.

Unter www.Fotorecht.de habe ich diese Passage gefunden:

5 Personen als Beiwerk § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG

Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig. Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein

Würde eine erkennbare Person in einem Fahrzeug als Staffage gelten?

Backbone
16.06.2006, 09:34
Schönes Beispiel für einen Gummiparagraphen, leider lässt sich das auch nicht genauer definieren. Die Faustregel lautet, das die abgebildete Person nicht das Hauptmotiv sein darf. Wenn du also die Fahrzeuge fotografiert hast und da zufällig jemand erkennbar ist, dann passt das schon. Ein anderes, gegenteiliges Beispiel wären jubelnde Fans wo die Fahrzeuge nur im Hintergrund stehen.

Backbone

Teddy
16.06.2006, 10:54
Wie wäre es denn, die zu erkennenden Gesichter durch Weichzeichnung o.ä. unkenntlich zu machen?
Damit beugst du allen Gefahren und Eventualitäten vor. ;)

A2Freak
16.06.2006, 11:04
@Teddy, das ist ja auch so ein Problem. Habe ich mal bei einem Einsatzfoto gemacht, dann kam die Beschwerde von einem Feuerwehrmann, er sei ja nicht zu erkennen.

Z.Zt. lade ich die Bilder in meine Galerie, mit erkennbaren Personen. Ich schreibe aber etwas dazu, wenn sich jemand ärgert, wird das Bild entfernt, bzw. die Person unkenntlich gemacht.