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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay-Frust


Kerstin
25.04.2006, 09:45
Ich hab einen Artikel für 1,99 € verkauft ... seit Wochen zieht sich das jetzt schon hin, sie zahlte erst nicht, Meldung an ebay ... jedenfalls irgendwann kam das Geld, Ware an sie abgeschickt, nach meinem Urlaub lag die Ware wieder bei mir, unzustellbar. Wieder mit Käuferin korrespondiert, sie hätte Nachsendeauftrag, bislang sei immer alles angekommen ... gut, habe ihr mitgeteilt ich würde den Artikel nochmal an sie absenden gegen erneute Überweisung der Versandkosten.
Nun unterstellt sie mir wohl es sei ja meine Schuld, sie hätte ihre Anschrift längst vor dem Kauf schon bei ebay geändert (ach was, und die alte hab ich mir dann ausgedacht oder wie?????) ... jedenfalls will sie erneute Versandkosten nicht tragen. OK. Habe ihr mitgeteilt dass ich meine Pflichten erfüllt habe, mich nicht bereiterkläre ihr das Paket nochmal auf MEINE KOSTEN erneut zuzusenden und nun würde mich interessieren, was sind meine Verpflichtungen jetzt noch, müsste ich ihr den Kaufpreis erstatten wenn ich es nicht nochmal absende? Sehe ich zwar gefühlsmäßig nicht so aber wie ist die rechtliche Seite?

Ich verkaufe NIE WIEDER Niedrigpreisartikel bei ebay, die Sache hat mich ein Vielfaches davon gekostet bislang....und der ganze Ärger .... einfach nur ätzend....

PeterHadTrapp
25.04.2006, 09:48
:shock: wäre mir von vornherein zu nervig, den ganzen ebay-Aufwand wegen 1,99 - da muss man schon ebay-Fan sein oder ?

Schade dass Du dann auch noch zorres hast deswegen...

PETER

Kerstin
25.04.2006, 09:53
Der Aufwand in dieser Form war ja leider nicht abzusehen, sonst hätte ich das Teil lieber in die Tonne gehauen :(

Dimagier_Horst
25.04.2006, 10:18
Da würde ich mir keine Gedanken machen, Kerstin. In den Austauschmails von Ebay ist die jeweilige Anschrift, Du kannst nachweisen, dass es abgeschickt und unzustellbar zurückkam und zwar nicht wegen Deines Verschuldens. Dann noch ein Streitwert von 1,99 :shock: , was soll da passieren können?

Kerstin
25.04.2006, 10:21
OK, mich trift eh keine Schuld, ich glaube ich werde ab sofort nicht mehr antworten und den ganzen Kram entsorgen. Vorher noch ein Bild davon machen und gut ist.

Dimagier_Horst
25.04.2006, 10:26
Nee, so mache ich das bei meinen Fällen nicht, sondern ich gehe so vor: vorher Frist setzen, bis wann das Geld für eine erneute Zusendung auf dem Konto eingegangen sein muss und schreiben, dass bei Überschreitung der Frist der Kaufpreis abzüglich der Überweisungskosten (Buchungsgebühr) zurückerstattet und der Gegenstand in meinEigentum übergehen wird. So mache ich das immer, und bisher gab es da noch keine Probleme.

Minolta7000
25.04.2006, 10:26
Wie sagt der Volksmund doch so schön "Geldschulden sind Bringschulden, Sachschulden sind Holschulden".
Den Schuh würd ich mir an Deiner Stelle erstmal nicht anziehen, und abwarten was passiert. :shock:

Grüße
Oliver

Kerstin
25.04.2006, 10:29
Was soll ich ihr bei 1,99 noch ersetzen? Im Gegenteil, wenn ich meine Bearbeitungskosten berücksichtige dann darf sie noch was drauflegen. Ebay will ja auch noch Geld, Einstellgebühr, Verkaufsprovision .... da bleibt von den 1,99 ja nur noch 1,50 übrig ..... Also ich mach sowas nicht mehr.

XxJakeBluesxX
25.04.2006, 11:16
Wirf das Teil in die Tonne und maile der Käuferin den Ort wo die Tonne steht damit sie sich das Teil selbst abholen kann... :roll:

Kerstin
25.04.2006, 11:20
Wirf das Teil in die Tonne und maile der Käuferin den Ort wo die Tonne steht damit sie sich das Teil selbst abholen kann... :roll:

So in der Art - ja ... :top:

Dimagier_Horst
25.04.2006, 11:21
Aber achte auf die Leerungszeiten, nicht dass dann die Frist zu kurz ist :mrgreen:

HeinS
25.04.2006, 12:12
Schade ist nur die negative Bewertung, die es bestimmt gibt. Ich würde zähneknirschend das Teil noch mal abschicken. Das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein ,ist zwar da, aber eine negative Bewertung oder der daraus resultierende Stress wegen Rücknahme derselben wäre mir das nicht wert. Wenn du das Teil in die Tonne wirfst, hast du ja auch Verlust, weil du das Geld ja zurück überweisen musst.

So sehe ich das jedenfalls. :)

astronautix
25.04.2006, 12:53
Hallo Kerstin,
die Vorgehensweise von Horst scheint mir sehr vernünftig und praxisnah zu sein.
Auch keinen Fall würde ich das Paket ein zweites mal versenden. Nicht, wenn klar ist,
dass die gute Frau die Anschrift bei ebay zu dem Zeitpunkt nicht geändert hat.
Wenn sie es haben möchte, soll sie Dir das zusätzliche Porto überweisen.
Setzt ihr eine angemesse Frist zur Erledigung.

MiLLHouSe
25.04.2006, 12:59
Schade ist nur die negative Bewertung, die es bestimmt gibt. Ich würde zähneknirschend das Teil noch mal abschicken. Das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein ,ist zwar da, aber eine negative Bewertung oder der daraus resultierende Stress wegen Rücknahme derselben wäre mir das nicht wert. Wenn du das Teil in die Tonne wirfst, hast du ja auch Verlust, weil du das Geld ja zurück überweisen musst.

So sehe ich das jedenfalls. :)

Das eigentlich dumme an der ganzen Sache ich doch, dass ebay in solchen Fällen rein gar nichts unternimmt. Da bekommt man wegen einer solchen Schweinerei ne negative Bewertung (kenne ich aus eigener Erfahrung) und ebay sagt nur, dass sie nichts machen können. Sowas ist in meinen Augen ungerecht.

Ich hatte neulich auch wieder so einen ähnlichen Fall, der Käufer zahlt erst ewig nicht, beschwert sich dann bei mir, dann schicke ich nach Geldeingang das Teil weg, kommt's ein paar Tage später wieder zurück, weil der Käufer es nicht abgeholt hat. Daraufhin hat er mir mitgeteilt, dass er das Porto nochmals überweist (von sich aus!), das hat wieder gut zwei Wochen gedauert, aber jetzt ist das Päckchen scheinbar bei ihm angekommen. So kann's dann auch gehen, wenn man den "richtigen Käufer" erwischt...

Hellraider
25.04.2006, 15:02
Verfasse eine Meldung an eBay über das Sicherheitsportal:

"Käufer hat falsche Kontaktdaten hinterlegt". Warte mal ab, wie schnell sich dann was tut ;)

Kerstin
25.04.2006, 18:02
Verfasse eine Meldung an eBay über das Sicherheitsportal:

"Käufer hat falsche Kontaktdaten hinterlegt". Warte mal ab, wie schnell sich dann was tut ;)

verdammt gute Idee, vermutlich hat sie sie ja aber in der Zwischenzeit schon selbst korrigiert? Sie ist im Dez. umgezogen, ihre Kontaktdaten waren zum Kaufzeitpunkt noch nicht geändert, trotzdem behauptet sie das jetzt ... da kann man eigentlich nur dran sehen wie blöd die ist.

Wenn sie mir eine negative Bewertung gibt - wofür denn? Ich laufe der seit Wochen hinterher, ich kann doch nichts dran ändern wenn man ihr das Teil nicht zustellt, und wenn sie jetzt noch erwartet dass ich nochmals 4,30 zahle um es ihr auf meine Kosten zuzusenden dann irrt sie aber gewaltig. Entweder sie zahlt oder es gibt gar nichts ... meine Bearbeitungskosten sind ja wohl deutlich höher, dann soll sie mir die erstatten *g* .... ok, das ist albern aber nee, ohne Kohle mache ich gar nichts.

Hellraider
25.04.2006, 18:42
Verfasse eine Meldung an eBay über das Sicherheitsportal:

"Käufer hat falsche Kontaktdaten hinterlegt". Warte mal ab, wie schnell sich dann was tut ;)

Wenn Du das nachweisen kannst, ist doch alles in Butter :) In der Mail die Du nach Auktionsablauf von eBay bekommst, steht die Adresse des Käufers drin, die zu diesem Zeitpunkt hinterlegt war.

Allerdings gilt es auch folgenden Punkt innerhalb dieser Mail zu beachten:


(Lassen Sie sich bitte die Adresse vom Käufer bestätigen.)



Das Risikio, eine negative Bewertung reingewürgt zu bekommen, ist leider immer gegeben. Aber zur Not gibt es ja auch noch die Anmerkungsfunktion. Ich bin zum Glück (bei mehr als 360 Bewertungen) bisher immer noch von neutralen und negativen Bewertungen verschont worden, obwohl ich selbst schon das ein- oder andere Mal in die Negativ- bzw. Neutral-Kiste greifen musste. Zur Not kannst Du ja auch die 90 Tage zur Bewertung abwarten und am letzten Tag Abends kurz vor Ablauf der 90 Tage noch bewerten, so dass die Gegenseite keine Chance mehr hat, ebenfalls eine Bewertung abzugeben.

Kerstin
25.04.2006, 19:02
*lach* - der Tipp ist in der Tat gut ... werde mal gleich meinen Wecker stellen .... andererseits - natürlich hab ich mir die Adresse NICHT bestätigen lassen .... :roll:

Perlitz
25.04.2006, 19:56
Hallo,

übrigens, uns ist es WOCHEN nach einer Adr. Änderung auch schon passiert, das Ebay immer noch unsere "alte" an die Käufer / Verkäufer geschickt hat!

Das Problem war, wir wussten es nicht, den die E-Mail sieht ja nur der Empfänger!

Welchen Vorwurf kann man also einem Käufer machen, wenn er gar nicht weis das dem Verkäufer eine falsche (alte) Adr. übermittelt wurde?

Da würde ich mich auch weigern, erneut für Porto aufzukommen. Sicherlich müsste ebay die Gebühr zahlen. Wobei die Chancen darauf wohl eher gering sind :(

Die Chancen stehen übrigens recht gut, das Ebay DIR ne Abmahnung schickt, weil Du die ware nicht verschickt hast :roll: Ist uns so ergegangen! Und bis heute ist weder die Ungerechtfertigte negative Bewertung noch die Abmahnung zurückgezogen. Trotz zig E-Mails an ebay...

Hoffe Du hast mehr Glück!

Gruß
Andreas

Kerstin
25.04.2006, 20:12
Dann hätte der Käufer versicherten Versand wählen müssen, da wäre es für ihn leichter gewesen, das Risiko, dass die Ware verloren geht oder schlimmstenfalls nichtmals abgesendet wird trägt er ja mit dieser Entscheidung mit ..... ich wende mich mal am besten an ebay.....was für ein Theater für den Kleinkram ....

RainerV
25.04.2006, 21:04
Das Problem war, wir wussten es nicht, den die E-Mail sieht ja nur der Empfänger!


Naja Andreas. Ebay schickt aber auch dem Käufer eine Kaufbestätigung mit den Adressen beider Parteien. Und die eigene kann ich da aktualisieren! Und auch in der Kaufabwicklung sehe ich meine eigene Adresse. Also wissen hätte die Käuferin das schon müssen - und selbst wenn Ebay wirklich über Monate eine Adressänderung nicht mitkriegt, hätte die Käuferin das bemerken müssen. Und dann hätte sie Kerstin halt eine Mitteilung mit der richtigen Lieferadresse schicken müssen. Wir reden hier über Monate! Ich denke mal, daß die Käuferin sich einfach auf einen Nachsendeantrag verlassen hat - und damit ist es ihre Verantwortung!

@Kerstin: schau doch einfach mal in den Bewertungen der Käuferin, ob sie kürzlich - also kurz vor dem Kauf Deines Artikels - als Käuferin aufgetreten ist. Wenn das erst sehr kurz zurückliegt musste sie wissen, daß EBay noch die alte Adresse gespeichert hat, denn dann hat ja auch der Verkäufer die alte Adresse erhalten!

Rotel
25.04.2006, 21:06
Hallo

da ich gerade etwas ersteigert habe hat E-Bay mir ja eine E-Mail geschickt. Dort steht meine Adresse drin die bei E-Bay registriert ist also scheint ja der Käufer doch eine Mitteilung über seine Adresse zubekommen nur schaut sich das wohl keiner an. Und auch wenn man auf den Button Jetzt Bezahlen klickt kommt auf der nächsten Seite Versand nach: .... mit der Adresse

katmai
25.04.2006, 23:12
Naja, eBay verschickt aber bisweilen trotz Adressänderung munter weiter die alte Adresse. Ist mir gerade so gegangen, ich bin aufgrund meines Studiums vor gut einer Woche nach Bamberg gezogen und einige Tage vorher die amazon.de/ebay-Adresse aktualisiert, sogleich dann hier mir am zweiten Tag in dieser Stadt eine Fuji S3 ersteigert - und heute rufen mich meine Eltern an, ob ich den großen Karton wirklich haben will, der da gerade zugestellt werden soll... Soviel zu dem Thema. Allerdings hatte ich den Verkäufer extra nochmal auf die neue Adresse hingewiesen...

Gruß,

katmai.

Perlitz
27.04.2006, 17:33
Hi,

die E-Mails die Verkäufer und Käufer bekommen sind NICHT Identisch!!! Und ich habe es schon zig mal gehabt, das die Adr. eben auch NICHT Identisch von E-Bay übermittelt wurde! :roll:

Gruß
Andreas