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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feier und Veröffentlichung von Personenfotos


BadMan
24.03.2006, 16:02
Unsere Sekretärin hatte mit 110 anwesenden Gästen ihren Ausstand gefeiert und ich war beauftragt, dies in Bildern festzuhalten.

Wie sieht es nun rechtlich mit dem Veröffentlichen der Fotos aus. Gedacht ist entweder auf meiner Homepage oder auf unserer Institutsseite, auf die nur Institutsmitglieder Zugriff haben.

§ 23 KunstUrhG sagt ja u.a. folgendes:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
...
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Gilt so eine Feier nun als Versammlung oder bräuchte ich von jeder einzelnen Person eine Erlaubnis?

Fracman
25.03.2006, 14:43
Wenn du dir so unsicher bist, dann gib die Bilder nur der Sekretärin,
die die Fotos bestimmt nur als Erinnerung haben möchte.

Eventuell kannst du die Fotos nur auf eurem Intranet hochladen,
so daß nur die Beteiligten MitarbeiterInnen Zugriff darauf haben.

Öffentlich veröffentlichen, also auf einer eigenen, von überall zu erreichenden Webseite, würde ich die jedoch nicht.

Zumal in vielen Firmen eindeutiges Fotografier-Verbot besteht,
bzw. extra Abteilungskameras mit zugerhörigem Fotografier-Ausweis existieren, die nur zum Zweck der Dokumentation abteilungsrelevanter Tätigkeiten dienen.

Wenn du 100% sicher gehen willst, müsstest du die schriftliche Erlaubnis von jeder fotografierten Person einholen ;)

BadMan
25.03.2006, 15:06
Wenn du dir so unsicher bist, dann gib die Bilder nur der Sekretärin,
die die Fotos bestimmt nur als Erinnerung haben möchte.
Die Sekretärin bekommt sowieso eine CD.

Eventuell kannst du die Fotos nur auf eurem Intranet hochladen,
so daß nur die Beteiligten MitarbeiterInnen Zugriff darauf haben.
Das ginge.
Allerdings hätten, soweit ich weiss, nur die Mitglieder meiner Abteilung Zugriff und das wäre nur ein Bruchteil der geladenen Gäste.
Zumal in vielen Firmen eindeutiges Fotografier-Verbot besteht,
bzw. extra Abteilungskameras mit zugerhörigem Fotografier-Ausweis existieren, die nur zum Zweck der Dokumentation abteilungsrelevanter Tätigkeiten dienen.
Ist bei uns nicht.
Ist ja auch keine Firma, sondern das Universitätsklinikum. Es war ja sogar eine Fotografin der Fotoabteilung da und die hat keinen Aufstand gemacht.

Wenn du 100% sicher gehen willst, müsstest du die schriftliche Erlaubnis von jeder fotografierten Person einholen ;)
Dachte ich mir.

War sowieso eher eine theoretische Frage, nimmt ja auch unnötig Speicherplatz weg.;)

Da fällt mir aber noch ein; auf der Einladung steht in etwa, daß zur Erinnerung von Jedem ein Foto gemacht wird. Habe sie leider momentan nicht zur Hand, sonst könnte ich mal nachschauen.

Achso, und andere Leute hatten auch schon nachgefragt, ob sie die Bilder haben könnten, evtl. auch gegen Bezahlung. :roll:

Fracman
25.03.2006, 15:29
*lach* und hast du wirklich von jedem Besucher eins machen können? ;)

Gegen Bezahlung? ist doch noch besser :)
So kannst du wenigstens deine Unkosten decken :mrgreen:

BadMan
25.03.2006, 15:56
*lach* und hast du wirklich von jedem Besucher eins machen können? ;)
Fast. :top:
Bin gerade die Bilder mal durchgegangen. 92 Portraits bzw. Bilder mit max. 3 Personen.

Gegen Bezahlung? ist doch noch besser :)
So kannst du wenigstens deine Unkosten decken :mrgreen:
Unkosten wurden gezahlt. Mehr wollte ich von einer sehr engen Mitarbeiterin nicht nehmen, hätte ich aber wahrscheinlich bekommen können.
Jetzt frage ich mich natürlich, was ich von anderen Interessenten für eine CD verlangen kann.
Eine Sängerin war auch dabei und die hat auch schon nach Bildern für ihre Homepage (http://www.musik-moni.de/) nachgefragt.

BadMan
19.04.2006, 12:21
Wollte den Thread nochmal aufgreifen.
Wie gesagt, es war eine Sängerin aufgetreten und die hatte mich damals schon gefragt, ob Sie ein paar Bilder für Ihre Homepage (http://www.musik-moni.de/) haben könnte.

Was ist hier üblich?
Namensnennung sollte wohl selbstverständlich sein, aber dann?
Für lau oder sollte ich was verlangen?
Sie ist halt kein internationaler Star, sondern höchstens (wenn überhaupt) in der Aachener Umgebung bekannt.

ManniC
19.04.2006, 12:31
In diesem Fall würde ich Namensnennung mit Backlink zu Deiner Homepage vereinbaren.

BTW zum Ursprungsthema:

Ich richte in solchen Fällen einen geschützten Bereich auf meiner Seite ein (eigene 4images-Kategorie auf "privat" gesetzt) - Username & Passwort hierfür erhält der Auftraggeber zur Weiterverteilung.

BadMan
19.04.2006, 13:51
In diesem Fall würde ich Namensnennung mit Backlink zu Deiner Homepage vereinbaren.
An den Link zu meiner Homepage hätte ich jetzt nicht gedacht, gute Idee. Ansonsten deckt es sich eigentlich auch mit meiner Vorstellung.

Ich richte in solchen Fällen einen geschützten Bereich auf meiner Seite ein (eigene 4images-Kategorie auf "privat" gesetzt) - Username & Passwort hierfür erhält der Auftraggeber zur Weiterverteilung.
Noch ne gute Idee. :top: