Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie bei Kauf über ebay
Hallo,
hier gibt es doch sicher ein paar erfahrene ebay-Käufer.
Kann mir jemand sagen wie das mit der Garantie bei neuen Objektiven ist? Wenn man sie
1. von Privatleuten ersteigert
oder
2. von einem Shop ersteigert.
Man hat ja dann keine Rechnung im eigentlichen Sinn. Die Garantiekarte ist ja nicht mit einem Datum versehen.
Viele Grüße,
Birgit
Tobias Wiesner
21.03.2006, 08:55
Hallo Birgit,
beim Kauf von Privatleuten hat man leider keinen Anspruch von Garantieleistungen. Eventuell schreiben einige in Ihre Anzeige, dass sie die Ware bei Mängel in einem Zeitraum von einer Woche zurücknehmen. Dies ist aber nicht die Regel. Ich habe mir die finanzielle Grenze von 250€ gesetzt. Ab diesem Betrag frage ich nach der Möglichkeit auf Nachnahme zu bezahlen.
Bei einem eBay Händler hat man natürlich wie im Laden die Möglichkeit die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zuschicken oder auf eine Garantie zu bestehen. Die Garantie wird so viel ich weiß auch nicht vom Hersteller sondern vom Verkäufer gewährleistet. Man sollte unbedingt auf einen mitgeschickten Kaufvertrag achten.
Das Problem hatte ich mal nach dem mir ein Shop ein defektes Gerät geschickt hat und dieses nicht mehr zurück nehmen wollte, da ich Ihm den Kaufvertrag, den er mir gar nicht mitgeschickt hat, nicht zurück schicken konnte.
Tja die Bucht ist immer ein Risiko!!! Aber Gott sei Dank geht meistens alles gut.
LG Tobi
Hallo Birgit,
beim Kauf von Privatleuten hat man leider keinen Anspruch von Garantieleistungen. Eventuell schreiben einige in Ihre Anzeige, dass sie die Ware bei Mängel in einem Zeitraum von einer Woche zurücknehmen. Dies ist aber nicht die Regel. Ich habe mir die finanzielle Grenze von 250€ gesetzt. Ab diesem Betrag frage ich nach der Möglichkeit auf Nachnahme zu bezahlen.
Bei einem eBay Händler hat man natürlich wie im Laden die Möglichkeit die Ware innerhalb von 14 Tagen zurück zuschicken oder auf eine Garantie zu bestehen. Die Garantie wird so viel ich weiß auch nicht vom Hersteller sondern vom Verkäufer gewährleistet. Man sollte unbedingt auf einen mitgeschickten Kaufvertrag achten.
Das Problem hatte ich mal nach dem mir ein Shop ein defektes Gerät geschickt hat und dieses nicht mehr zurück nehmen wollte, da ich Ihm den Kaufvertrag, den er mir gar nicht mitgeschickt hat, nicht zurück schicken konnte.
Tja die Bucht ist immer ein Risiko!!! Aber Gott sei Dank geht meistens alles gut.
LG Tobi
Also das ist so nicht richtig, Es gibt keinen Anspruch auf Garantie, es gibt nur Gewährleistung! Garantie ist freiwillige Garantie zu bediengungen vom Garantiesteller.
Privatleute müssen auch eine Gewährleistung von 12 Monate gewähren, kann dieses aber ausschlissen ! d,h, steht nichts in der Anzeige von ausschluß von Gewährleistung, hast du bei jeden Gebrauchtkauf 12 Monate Gewährleistung.
Auch ist zu beachten , wenn er eine Gewisse anzahl von sachen handelt, ist er Gewerbemässiger Händler, auch wenn er es Verneint.
Bei einen Gewerbmässigen Händler hast du bei Gebrauchten sachen 12 Monate Gewährleistung, bei als neuwaren bezeichneten Artikel 24 Monate.
Die Gewährleistung ist immer vom Händler zuerbringen !
Eine Rechnung brauchst du zwingend nicht, es reicht dein Nachweis des Bezahlen ( Überweisung ) und die Ausgedruckte Anzeige ( Angebot in E bay ).
Das große risiko ist das du wenn der Händler eine Gmbh hat und diese Pleite macht, keinen Ansprechpartner für deine Ansprüche hast.
Bei der Garantie Karte handelt es sich um eine Freiwilige ( Hersteller oder Importeur ) Garantie zu seinen Bedingungen. zb nur wenn das gerät beim Zugelassenen Fachhändler erworben wurde, oder kein reeimport, oder nur mit Ausgefülter Garantiekarte und und......
Tobias Wiesner
21.03.2006, 10:24
"Garantie ist freiwillige Garantie zu bediengungen vom Garantiesteller" :?:
Sorry nicht verstanden. Darf ich mal Fragen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist?
"Eine Rechnung brauchst du zwingend nicht, es reicht dein Nachweis des Bezahlen ( Überweisung ) und die Ausgedruckte Anzeige ( Angebot in E bay )"
Das ist sehr gut zu wissen.
:top:
John Doe
21.03.2006, 10:33
Hallo zusammen,
besondes bei ebay Käufen (Shops) habe ich mir angewöhnt, immer die abgeschlossene Auktion auszudrucken, damit man einen Nachweis hat. Leider bieten einige Shops Grauimporte an, auf die dann logischerweise keine Garantie seitens des Herstellers gewährt wird, hier greift dann nur die Händlergewährleistung. Das ist solange kein Problem, wie es den Shop/Händler noch gibt, aber es hat, besonders bei ebay, schon öfters Fälle gegeben, in denen Equipment aus Grauimporten verhökert wurde, und der Shop dann 3 Monate später dicht war, somit die Gewährleistung auch zum Teufel.
Privatverkäufer schliessen die Gewährleistung in der Regel aus, es ist auch kaum machbar, eine 1 jährige Gewährleistung zu übernehmen. Die Insatndsetzungskosten würden in vielen Fällen den Wert der Ware übersteigen. Ich halte es genauso, bis auf 1-2 Fälle, habe ich bisher aber noch keine schlechten Erfahrungen gesammelt, allerdings selektiere ich die Verkäufer auch sehr streng, wenn mir was nicht ganz geheuer ist, lasse ich lieber die Finger davon.
Gruß Uwe
"Garantie ist freiwillige Garantie zu bediengungen vom Garantiesteller" :?:
Sorry nicht verstanden. Darf ich mal Fragen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist?
"Eine Rechnung brauchst du zwingend nicht, es reicht dein Nachweis des Bezahlen ( Überweisung ) und die Ausgedruckte Anzeige ( Angebot in E bay )"
Das ist sehr gut zu wissen.
:top:
Vom gesetzgeber ist eine Gewährleistung gesetzlich geregelt. d.h. Es ist geregelt wann und wie . Das muß jeder einhalten der unter diesem gesetz fällt.
Garantie ist was nicht gesetzlich geregelt ist, das kann alles mögliche sein. Da kann eigentlich jeder alles mögliche garantieren, von 24 std austausch bis zur rep.
@John Doe Das ist Quatsch, wenn ich etwas gebrauchtes verkaufe hafte ich auch nur inerhalb des Wertes, d.h. auto verkauft für 100 euro, Motor kaputt, haftung nur Maximal 100 euro, und kein neuen Motor !
MacSource
21.03.2006, 11:26
Sorry nicht verstanden. Darf ich mal Fragen was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist?
Also: Gewährleistung wird vom Händler (gewerblich) erbracht. Der leistet dafür Gewähr, daß der Artikel zum Zeitpunkt des Kaufes frei von Mängeln ist.
Bei Neuware (Gebraucht kann abweichen) besteht die Gewährleistungspflicht gesetzlich 24 Monate.
Aber: Diese Frist ist in zwei "Etappen" unterteilt: Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Kaufdatum auf, wird vom Gesetz her unterstellt, daß dieser bereits beim Kauf vorhanden war (es sei denn, der Händler kann das Gegenteil beweisen).
Danach kehrt sich die Beweislast um, d. h. wenn Du nicht beweisen kannst, daß die Ware zum Kaufdatum bereits mangelhaft war (schwierig, schwierig), kannst Du allenfalls auf Kulanz hoffen.
Dies wird in den Medien kaum erwähnt, klingt ja auch griffiger, wenn man von 2 Jahren redet (wobei die das dann gerne fälschlich auch noch als “Garantie“ bezeichnen).
Garantie ist eine freiwillige Leistung und wird in der Regel vom Hersteller gewährt, und dieser kann völlig frei die Garantiebestimmungen definieren.
Z. B. Dauer, bring-in oder vor-Ort-Service, Beschränkung auf Erstbesitzer etc.
Gruß,
Christian
Dimagier_Horst
21.03.2006, 12:48
hafte ich auch nur inerhalb des Wertes, d.h. auto verkauft für 100 euro, Motor kaputt, haftung nur Maximal 100 euro,
:shock: Das glaube ich sooooooo nicht ;)
Hier geht es leider wieder forumtypisch zu, wenn es um rechtliche Fragen geht.
Also, Birgit hat gefragt, wie es sich mit Ansprüchen aus einer Garantie eines Herstellers verhält, wenn man als Ebaykäufer von einem Privaten nicht der Erstkäufer ist und (wie meistens) keinen Kaufbeleg des Ersterwerbers hat.
Da stecken zwei Aspekte darin:
1. Wie regelt der Hersteller Ansprüche eines "Zweitkäufers" in den Garantiebedingungen ?
2. Wenn man als "Zweitkäufer" Ansprüche hat, wie werden die ohne Kaufbeleg des Erstkäufers geltend gemacht ?
zu 1. Wer kennt die Minolta-Garantiebedingungen und weiss was darin steht ? Gilt die Garantie nur für den Erstkäufer ?
zu 2. Als "Zweitkäufer" ohne Kaufbeleg des Erstkäufers hat man ein Beweisproblem - der Hersteller kann nicht prüfen, ob die Garantiezeit nicht schon abgelaufen ist und er wird meistens seine Leistung ablehnen (es sei denn, das Produkt ist erst 1 Jahr auf dem Markt und er gibt eine Garantie für 2 Jahre, dann spricht alles dafür, das das Produkt nicht schon aus der Grantiezeit heraus ist.)
Der zweite Teil von Birgits Frage betrifft Garantieleistungen des Herstellers beim Kauf von einem gewerblichen Händler über Ebay.
Ein gewerblicher Händler muss immer eine Rechnung ausstellen; gibt es keine (?), reichen Ausdruck des Ebayangebotes und der Überweisungsbeleg als Nachweis des Kaufes für die Inanspruchnahme von Garantieleistungen des Herstellers.
Hoffe, ein wenig zur Klärung beigetragen zu haben.
RREbi
Sebastian Stelter
21.03.2006, 15:05
Ich habe gerade Bescheid bekommen von dem ebay Verkäufer der mein Sigma 70-300Apo Macro Super Objektiv eingeschickt hatte,es ist auf dem Rückweg .Absolut zu empfehlen.Ich hatte es eine Woche dann ging es kaputt er hat es zurückgenommen und reparieren lassen und das BESTE kostenlos für mich :top:
Das Objektiv war 10 Monate alt und er hätte mich auch mit der ganzen Sache abweisen können aber er hat es zurückgenommen und eingeschickt,die Kosten auf sich genommen und es mir heute wieder zurückgeschickt.Das ist aber wahrscheinlich die Ausnahme ,leider.
Aber ich hatte auch schon mal ein KoMi 75-300 gebraucht ersteigert,war nach 3 Wochen kaputt, und der Käufer hat es nicht zurückgenommen und ich blieb darauf sitzen und er hat sich nie wieder gemeldet. :flop:
Mfg Sebastian Stelter
Ps:Sollte nur ein kleiner Erfahrungsbericht sein.
John Doe
21.03.2006, 16:43
.............
@John Doe Das ist Quatsch, wenn ich etwas gebrauchtes verkaufe hafte ich auch nur inerhalb des Wertes, d.h. auto verkauft für 100 euro, Motor kaputt, haftung nur Maximal 100 euro, und kein neuen Motor !
Ja, natürlich, das wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck bringen, daß ich eine Instandsetzung für 300€ bezahlen muß, wenn ich nur 50€ bekommen habe. Ich wollte nur kundtun, daß sich Privatverkäufe MIT Anerkennung der Gewährleistung dann vielfach nicht mehr rentieren würden. Wer würde denn noch Sachen verkaufen, wenn er 1 Jahr Gewährleistung in voller Instandsetzungshöhen, wie in dem Beispiel mit dem Auto, übernehmen müsste.
Gruß Uwe
.............
@John Doe Das ist Quatsch, wenn ich etwas gebrauchtes verkaufe hafte ich auch nur inerhalb des Wertes, d.h. auto verkauft für 100 euro, Motor kaputt, haftung nur Maximal 100 euro, und kein neuen Motor !
Ja, natürlich, das wollte ich damit auch nicht zum Ausdruck bringen, daß ich eine Instandsetzung für 300€ bezahlen muß, wenn ich nur 50€ bekommen habe. Ich wollte nur kundtun, daß sich Privatverkäufe MIT Anerkennung der Gewährleistung dann vielfach nicht mehr rentieren würden. Wer würde denn noch Sachen verkaufen, wenn er 1 Jahr Gewährleistung in voller Instandsetzungshöhen, wie in dem Beispiel mit dem Auto, übernehmen müsste.
Gruß Uwe
:top: ( war nicht ganz klar für mich was du gemeint hast, habe es Klarstellen wollen )
hafte ich auch nur inerhalb des Wertes, d.h. auto verkauft für 100 euro, Motor kaputt, haftung nur Maximal 100 euro,
:shock: Das glaube ich sooooooo nicht ;)
Schau dir mal das Gewärleistungs Gesetz werk an, dann wirst du sehen das du als Verkäufer vereinfacht drei Möglichkeiten hast, erstens reperatur, zweitens Preisnachlass und Drittens Wandlung.
Im fall des Autos bitte ich doch logischerweise dann die wandlung an, kosten ist dann Kaufpreis mit Abzug der Nutzung.
Da wird nicht viel Rauskommen.
Sonst währe das ja ganz toll, ich kaufe mir ein billiges Radio bei Mblöd, und wenn der kaputt geht verlange ich eine Rep. ( die ist sicher um einiges teurer als das Radio ) ergo wird dir der Markt die Wandlung anbieten oder einen Tausch. Aber auf keinen fall eine Reperatur !
Und du kanst auch keine Rep. erzwingen.
Ausnahmen sind nur wenn dir Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstelt wird, da können die Folgen aus der Benutzung des gerätes ein vielfaches des Kaufpreises sein z.b. Verkauf eines Elektrogerätes wo der verkäufer selbst rep. hat und daraus dein Haus abbrent. Aber das ist ja was ganz anderes ! :cool:
Also das mit der Gewährleistung die um ein vielfaches teurer wird als der Kaufpreis ist eigentlich ausgeschlossen.
Ich denke bei solchen sachen sollte man bei zweifeln einen anwalt oder Verbraucherschutz anfragen, die dürfen Rechtberatungen erteilen. Ich natürlich nicht, und will auch das nicht! Das ist halt meine Rechtauffassung, die aber nur meine Meinung ist, und kein Anspruch auf Richtigkeit hat . Nicht das ich noch abgemant werde. :shock: :oops:
Darum lassen wir lieber das Thema sein.
MacSource
21.03.2006, 19:00
ergo wird dir der Markt die Wandlung anbieten oder einen Tausch. Aber auf keinen fall eine Reperatur !
Bei einem Markengerät wird er Dir die Reparatur anbieten, die wickelt er dann nämlich mit dem Hersteller über die Garantie ab.
Ansonsten müsste er Dir ja ein fabrikneues Gerät finanzieren und hätte selber nur ein "gebrauchtes" am Lager !
Gruß aus HH,,
Christian
ergo wird dir der Markt die Wandlung anbieten oder einen Tausch. Aber auf keinen fall eine Reperatur !
Bei einem Markengerät wird er Dir die Reparatur anbieten, die wickelt er dann nämlich mit dem Hersteller über die Garantie ab.
Ansonsten müsste er Dir ja ein fabrikneues Gerät finanzieren und hätte selber nur ein "gebrauchtes" am Lager !
Gruß aus HH,,
Christian
Als ex Media service Leiter kann ich dir versichern das da unter 100 Euro nichts rep wird. Der Händler holt sich das Geld wieder beim hersteller, die haben da Verträge die das regeln.
Super,
danke für Eure Antworten :top: . Dann werd ich mir einfach mal die Anzeige ausdrucken und trotzdem hoffen, dass ich keinen Gebrauch machen muß.
Viele Grüße,
Birgit
pagestin
22.03.2006, 11:51
Ich habe gerade Bescheid bekommen von dem ebay Verkäufer der mein Sigma 70-300Apo Macro Super Objektiv eingeschickt hatte,es ist auf dem Rückweg .
Es ist zwar etwas OT, aber, so glaube ich, wichtig - von diesem Objektiv habe ich (zumindest mechanisch) schon sehr viel Negatives gehört und auch selbst erlebt.
Also besser die Finger davon lassen!
pagestin
Sebastian Stelter
22.03.2006, 11:58
Ich habe es ja schon gekauft und der verkäufer hat es kostenfrei zurückgenommen und reparieren lassen und wird heute ankommen.Dann kann ich ja einen kleinen Bericht schreiben.Mal sehen ob es jetzt funzt.
Mfg Sebastian Stelter