Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dreistigkeit kennt keine Grenzen....
selbst ich bin manchmal sprachlos.....
ich bekam eben eine mail mit Anfrage nach den Nutzungsrechten eines meiner Bilder für ein pdf-Magazin. Soweit ganz normal.
Aaaaaaber im Text steht dann, dass man, wenn ich nicht innerhalb von 2 Tagen antworte, davon ausgeht, dass ich einverstanden bin. Und das natürlich noch für umsonst.
Witzige Geschäftspraxis irgendwie.......
ich bekam schon den Rat, zurückzuschreiben, dass ich einverstanden bin. Und wenn ich innerhalb von 2 Stunden nichts höre, würde ich meine Honorarforderung von 1000,- als genehmigt ansehen :lol:
Viele Grüße
Tina
...jau, das wär' doch mal 'ne passende Reaktion!!!
Tritt die Penner orndlich for de Knochen.
Gruß
Dieter
MiLLHouSe
01.03.2006, 13:10
Das ist doch wohl ein schlechter Scherz oder? Ganz schön dreist sowas...
Aber die Idee mit der 2-Stunden-Frist für die Honorarforderung finde ich klasse ;-)
LassieFlipperBonanza
01.03.2006, 13:14
1. Nicht antworten
2. Warten bis das Foto im PDF-Magazin erscheint
3. Per Anwalt Honorarforderung geltend machen
4. Vom Honorar neues Objektiv kaufen gehen.
Manche habens nicht anders verdient...
Gruss
LFB
DeepBlueD.
01.03.2006, 13:16
Das ist ja echt der Hammer! :roll:
Naja, vielleicht hast du ja Glück und bekommst die 1000€.... ;)
1. Nicht antworten
2. Warten bis das Foto im PDF-Magazin erscheint
3. Per Anwalt Honorarforderung geltend machen
4. Vom Honorar neues Objektiv kaufen gehen.
Manche habens nicht anders verdient...
Gruss
LFB
genau soo, :top:
Hey Tina,
halt uns auf dem laufenden!!! Das ist je echt frech!!!
Wer ist denn der anfragende Absender?
Herzliche Grüße aus Mainhattan
Norbert
...ja, eigentlich sollte man solch dreiste Figuren auch namentlich benennen...
Dimagier_Horst
01.03.2006, 16:01
...ja, eigentlich sollte man solch dreiste Figuren auch namentlich benennen...
Nö, wir sind hier nicht bei www.jetzt-knall-ich-dich-an-den-pranger-weil-mir-was-nicht-gefaellt.tv
Ich kannte dieses Pozedere bisher eigentlich nur vom Sport.
Wenn wir ein Meisterschaftsspiel verlegen möchten, welches der Zustimmung des Gegners bedarf, wird dies auch schriftlich (also mit gelber Post) so formuliert, daß von einer Zustimmung ausgegangen wird, wenn nicht innerhalb einer angemessenen Frist widersprochen wird.
Wobei angemessen mindestens 2 Wochen sind.
Vielleicht wollte der gute Mann dieses Verfahren ja mal anderweitig antesten und hat dann rein zufällig Wochen mit Tagen und den normalen Postweg mit email verwechselt. ;)
...ja, eigentlich sollte man solch dreiste Figuren auch namentlich benennen...
Nö, wir sind hier nicht bei www.jetzt-knall-ich-dich-an-den-pranger-weil-mir-was-nicht-gefaellt.tv
Die Seite kann nicht angezeigt werden. :D
dass ich einverstanden bin. Und wenn ich innerhalb von 2 Stunden nichts höre, würde ich meine Honorarforderung von 1000,- als genehmigt ansehen :lol:
Geniale Idee :top:
Dimagier_Horst
01.03.2006, 18:02
Ich kannte dieses Pozedere bisher eigentlich nur vom Sport.
Solche Prozedere sind auch unter Kaufleuten durchaus üblich und verbindlich. Vielleicht hat er mal davon in einem Schnellseminar gehört.... :lol:
ich werde es ganz genauso machen, wie LFB vorgeschlagen hat. Hab mich schon bei einem Anwalt meines Vertrauens informiert. Das scheint dann sogar ganz nett Geld zu geben ;)
und nein, ich werde hier den Kandidaten nicht nennen ;)
Viele Grüße
Tina
ich werde es ganz genauso machen, wie LFB vorgeschlagen hat. Hab mich schon bei einem Anwalt meines Vertrauens informiert. Das scheint dann sogar ganz nett Geld zu geben ;)
und nein, ich werde hier den Kandidaten nicht nennen ;)
Und dieser Schuss kann nicht nach hinten losgehen?
Immerhin beiweist Du ja mit Deinem Beitrag hier, daß Du Kenntnis von der Anfrage hattest.
Ok, zur Not ließe sich dieser Thread ja killen, wozu ist man ja Teamler.
Es ist doch egal, ob sie nun Kenntnis davon hat oder nicht.
So eine Frist ist einfach nur Unfug.
Tobi
Und dieser Schuss kann nicht nach hinten losgehen?
Immerhin beiweist Du ja mit Deinem Beitrag hier, daß Du Kenntnis von der Anfrage hattest.
Ok, zur Not ließe sich dieser Thread ja killen, wozu ist man ja Teamler.
Da geth nix nach hinten los. Wenn Tinas Bild veröffentlicht wird, wird Honorar bzw.Schadensersatz fällig. Da der Urheberrechtsverletzer keine Erlaubnis zur Veröffentlichung vorlegen kann, zahlt er :lol:
Für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Dokumente bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung des Inhabers.
Solch ein Ultimatum kann vielleicht im Bereich des Freizeitsports gut angewendet werden, wo es Sachen wirklich verkürzt, erleichtert und sich niemand dadurch in seiner persönlichen Freiheit eingeengt fühlt, aber nicht in solchen Fällen wie hier.
Tina hat sich ja bereits bei ihrem Anwalt erkundigt. Der wird auch nicht auf den Kopf gefallen sein und sie bei dieser Entscheidung in der falschen Richtung hin unterstützen ;)
Halt uns auf dem Laufenden! Wäre sicher interessant, falls solch ein Fall wirklich von demjenigen durchgeführt wird und möglicher Weise häufiger vorkommt!
Schmiddi
02.03.2006, 09:15
Aber diese 1000€ sind eher scherzhaft gemeint? Habe aktuell auch so einen Fall: in der Online-Ausgabe einer estnischen Tageszeitung ist ein von mir geschossenes Bild drin. Die kriegen Rechnung - aber nach meinen Recherchen kann ich bestenfalls ca. 200€ (100€ Honorar, davon ausgehend, dass das Bild auch in der gedruckten Ausgabe erschien, +100%, weil mein Name nicht genannt wird) verlangen (dju-Honorarempfehlungen).
Gehe aber nicht davon aus, dass die zahlen - schließlich wissen die auch, dass ich für den geringen Streitwert kaum einen Anwalt nach Tallinn schicken kann...
Oder gibt es andere Berechnungsgrundlagen?
Schmiddigrüße, ganz viele
in der Online-Ausgabe einer estnischen Tageszeitung ist ein von mir geschossenes Bild drin.
Wie findet man denn sowas?
Oder liest du die regelmäßig?
soweit ich weiss, kann man aus einer "Nicht-Reaktion" keinen Rechtsanspruch ableiten. Ganz beliebt zB bei Werbesendungen. Man bekommt eine Testausgabe einer Zeitschrift mit dem Schreiben "wenn wir nichts von ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie interessiert sind blabla".
Ist (jedenfalls in der Schweiz) ganz klar unzulässig!
Alex
Schmiddi
02.03.2006, 14:20
in der Online-Ausgabe einer estnischen Tageszeitung ist ein von mir geschossenes Bild drin.
Wie findet man denn sowas?
Oder liest du die regelmäßig?
Um Gottes Willen - da versteht man nur unter sehr großen Mühen, worum es da überhaupt gehen mag. Estnisch ist eine mir völlig fremde Sprache.
Ist ein Artikel über Triinu Kivilaan (früher bei Vanilla Ninja), bin da in den Fanclub eingebunden (habe daher auch Bilder aus diesem Jahr - eines davon wurde da verwendet). Und einige der Fanmädels suchen Stuuuunden im Netz nach Neuigkeiten - und so fanden die diese Zeitung :top:
Die Kleene singt am Sonntag wieder im Session in Walldorf - aber meine Kamera ist in Bremen...
Gaanz viele Schmiddigrüße
Aber diese 1000€ sind eher scherzhaft gemeint?
nicht wirklich. Es geht normalerweise in solchen Fällen um den 3fachen Satz zzgl Anwaltskosten. Und da sind die 1000,- ruckzuck weg ;)
und ich warte erstmal ab, ob mein Name dort unter dem Bild genannt wird. Ist das nicht der Fall, geht der Zähler noch etwas höher.
Ich sage Bescheid, wenn es etwas Neues gibt :)
Viele Grüße
Tina
Im kleinen Rahmen hatte ich das auch mal, habe einen Verein für die Homepage Bilder zugesendet mit denn verweis das die bildrechte weiterhin bei mir liegen und nur die veröffentlichung auf der Homepage erlaubt ist, mitder bitte mein name zu nennen.
Ergebniss die Bilder wurden Bearbeitet, ohne Namen auf der Homepage veröffentlicht, und auf Werbeplakaten sowie an die Tagespresse weitergegeben zur Veröffentlichung.
war ganz cool, rechnung gestellt mit verweis auf meine Mail und der nicht gestatteten bearbeitung und Weitergabe. Habe dann mal 500, euro gefordert und dann auf 250 euro runtergegangen mit dem Hinweiss das dadurch eine weiter verwendung nur mit meiner Zustimmung geht. Der Mail schriftverkehr war ganz lustig.
Sonnenkind
03.03.2006, 18:53
Ich kannte dieses Pozedere bisher eigentlich nur vom Sport.
Solche Prozedere sind auch unter Kaufleuten durchaus üblich und verbindlich. Vielleicht hat er mal davon in einem Schnellseminar gehört.... :lol:
Stimmt! Es fehlt aber das Wort "nur" zwischen "auch" und "unter" ;)
Allerdings wäre auch unter Kaufleuten natürlich die Frist von 2 Stunden viel zu kurz!
Nichtreaktion kann bei Privatleuten keine Zustimmung bedeuten.
In den Neunzigern wurden mit einem ähnlichen Trick reihenweise Banken aufs Kreuz gelegt:
Kreditnehmer versuchten auszutesten, wie lange die momentanen Bearbeitungszeiten sind und schickten anschliessend an zwei aufeinanderfolgenden Tagen 2 Briefe an die Bank.
Inhalt des ersten (Kurzform): "Kann nicht mehr zahlen, biete 100,- DM Abstandszahlung, Scheck folgt in separatem Schreiben."
Zweiter Brief: 100 DM-Scheck, versehen mit Kontonummer, ohne weiteren Kommentar
Wenn die Bank den Scheck gebucht hat, ohne dem Brief zu widersprechen (der noch nicht bearbeitet war) bedeutete dies rein rechtlich eigentlich eine Zustimmung. (Buchen mußte sie, ein redlicher Kunde, der einen Scheck schickt, hätte ja Zinsnachteile.)
Es ist aber auch oft schiefgegangen und die Kunden wurden wegen Kreditbetrug verknackt. Ganz so einfach ist es also nicht, nur theoretisch! Heutzutage passen die Banken auf!
Das hier past auch zur Thematik:
Einseitige Vertragsänderungen von T-Online rechtswidrig (http://www.heise.de/newsticker/meldung/70675)