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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sigma und der Wiederverkauf


frank.ho
17.01.2006, 12:30
Hallo

wie viele hier kaufe und verkaufe ich fröhlich Objektive
zum Kennenlernen, darunter auch Sigma Optiken.

Nun geht jeder (auch ich - bis vor kurzem) davon aus, das
auch auf Sigma Optiken zwei Jahre Garantie sind und wenn was ist, ab zum Sigma Service.
Also gibt es beim Weiterverkauf dann gerne die
Aussage mit der Rechnung und der Restgarantie von soundsoviel Monaten.

Nun ist Sigma eben Sigma und meines Wissens der einzige Laden,
der eine Garantie nach dem Weiterverkauf durch den Erstkäufer
ausschließt. :shock:

http://www.franx-web.de/Test/Sigma-Garantie.jpg


Also ob sich dadurch etwas am Gerät ändern würde.
Irgendwie ist das das letzte.

Damit ist der Wiederverkaufswert von im Internet (billig) gekauften
Sigma Optiken ja eigentlich geringer, da auf der Rechnung groß und breit
der Erstkäufer draufsteht - und damit ein halbes Jahr altes Objektiv
keine Garantie mehr hat - oder ?
Und mit zwei Jahre Händlergarantie über einen Webversender eine
Reparatur abzuwickeln dürfte auch kein Zuckerschlecken sein, wenn man
nicht der eigentliche Käufer ist.

Besser scheint da der Kauf im Laden zu sein, denn bei einer nicht
personalisierten Rechnung dürfte es Sigma schwer fallen,
nachzuweisen ob das nun erste, zweite oder dritte Hand ist.
Vielleicht tut diese Erkenntnis dem Einzelhandel auch mal ganz gut.

Wollt ich nur mal in den Raum stellen, denn so richtig bekannt scheint
das nicht zu sein und fast alle Anbieter in der
Bucht liegen demnach falsch mit ihren Restgarantieaussagen.

Grüsse
Frank

Opti
17.01.2006, 12:42
SIGMA kann nur die über die EU-Gewährleistung hinausgehenden Garantieleistungen im Falle eines Weiterverkaufs einschränken. Das EU-Recht ist höherrangig. :top:

HolgerB
17.01.2006, 13:00
SIGMA kann nur die über die EU-Gewährleistung hinausgehenden Garantieleistungen im Falle eines Weiterverkaufs einschränken. Das EU-Recht ist höherrangig. :top:

Aber so wie ich das verstanden habe, muss die Gewährleistung vom Händler gegeben werden. Wenn man nun in der Bucht von einem Privatmann einen Artikel kauft und noch eine frische Rechnung dazubekommt, muss man sich an den Ersthändler wenden, denke ich. Dumm ist's nur, wenn es sich dabei um einen kleinen Laden an der Ecke irgendwo am anderen Ende von Deutschland oder - was noch komplizierter wäre - Europa handelt.

Oder habe ich da was falsch verstanden?

Schöne Grüße, Holger

Jens N.
17.01.2006, 13:03
Nun ist Sigma eben Sigma und meines Wissens der einzige Laden,
der eine Garantie nach dem Weiterverkauf durch den Erstkäufer
ausschließt. :shock:

Nein, ist nicht der einzige Hersteller, ähnliches formulieren auch andere in ihren Garantiebedingungen. Wie man dann in der Praxis damit umgeht, ist eine andere Frage.

da auf der Rechnung groß und breit
der Erstkäufer draufsteht

Auch das ist nicht immer der Fall, denk z.B. an einen Kassenbon vom Media Markt o.ä. Deshalb frage ich sowas bei Gebrauchkäufen nach, um dann wahlweise einem Angebot mit unpersonalisierter Quittung den Vorrang zu geben ;)

Außerdem: wie oft gehen Objektive innerhalb der Garantiezeit kaputt? Entweder, sie funktionieren von Anfang an nicht richtig oder, machen (hoffentlich) erst lange nach Ablauf der eh meist nur 6-12 monatigen Garantie (hier bitte Herstellergarantie und Händlergewährleistung unterscheiden) Probleme, so what?

Nur mal so in den Raum gestellt: was würde wohl geschehen, wenn man eine gefakte Rechnung beilegen würde? Ob die immer so genau nachgeprüft werden...

Dimagier_Horst
17.01.2006, 14:49
da auf der Rechnung groß und breit
der Erstkäufer draufsteht
Nicht zwangsläufig. Im stationären Handel kaufe ich ausschließlich gegen Barverkauf. Der Händler, der das nicht will, sieht meine Fußsohle von hinten und nicht mein Portemonnaie von oben....
Auch über den Versandhandel gibt es die Möglichkeit, Rechnungsstellung und Lieferanschrift zu differenzieren - also Rechnung auf "Barverkauf" oder ähnliche Formulierung und Lieferanschrift mit Realnamen. Wenn es im Onlineformular nicht angeboten wird hilft ein kurzer Anruf.

Das EU-Recht ist höherrangig
Sigma hat kein Vertragsverhältnis mit dem Endkunden, dass eine Gewährleistung zum Zuge kommen ließe und kann die Garantie genau so abwickeln.