Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heul.......Schrei.......
:cry:
Hallo,
hatte meine im September gekaufte 5D mit auf unserer Weihnachtsfeier !
Nachdem ich kurz vom Pinkeln wieder zurück gekommen bin, hat irgend jemand ein Getränk :shock: :? :P :oops: :cry: über meine 5D gekippt.
Habs nicht gleich gemerkt, da sie wieder schön sauber gewischt auf dem Tisch lag.
Ich denke ich weiß wer es war und es wird wohl ein Versicherungsschaden sein.
Aber eigendlich möchte ich gar kein repariertes Gerät !
Der Ein/Aus Schalter hat Kontackt Probleme und im Macrobereich stellt sie sich nicht mehr scharf !
Wie lange dauert so eine Reparatur / Reinigung ?
Am liebsten hätte ich gleich eine Neue.... :cry:
Gruß
Uli
OllePolle
12.12.2005, 22:51
Finde ich ne Schweinerei so feige zu sein und nicht zu sagen dass man es war. Mein tiefstes Beileid.
Echte Sauerei :evil: -- ab nach Bremen, die richten das 100 pro :top:
..wie lange dauert so was ??
Bald kommen ja die Feiertage wo man die Kamera braucht....
:?:
Ich denke in einer Woche ist sie wieder da.
dino the pizzaman
12.12.2005, 23:22
War sicher einer mit ner 350d der die Vorteile der Dynax 5D nicht ertragen kann :D
Ne, die 350D hat so gezittert, daß sie den ganzen Alkohol verschüttet hat.
FAZIT: mit AS wär das nicht passiert (trifft immer die Falschen).
frank.ho
12.12.2005, 23:52
Hallo
bei meiner D7D hat vor kurzem die Reparatur eines
ziemlichen Fallschadens ca 7 Tage ab der Auftragserteilung nach
Kostenvoranschlag gebraucht.
Ich dachte auch die stellen mir eine Neue hin - aber auch meine wurde
repariert - zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Und - bei der Aktion bekommst du noch eine Qualitätskontrolle
Made in Germany.
Meine D7D war vorher nicht so scharf wie nachher.
Ab nach Bremen, die schaffen das bestimmt in 12 Tagen.
Grüsse
Frank
PeterHadTrapp
12.12.2005, 23:56
Hi Uli
irgendwie muss ich Dich übersehen haben bisher. Also auch nach sechs Beiträgen nochmal
Herzlich willkommen NACHBAR !!!! - ich hocke in Gersfeld.
endlich mal wieder einer aus unserer Ecke.
Der Service ist wirklich pfeilschnell, da träumen die User anderer Hersteller davon. Durchlaufzeiten von einer Woche, max. 10 Tage INKLUSIVE Postwege sind an der Tagesordnung.
Gruß+Mitgefühl
PETER
Nachtmensch
13.12.2005, 00:00
Und geputzt wird sie auch. Die haben sogar meine Kratzer aus dem Display Poliert :top: Habe extra die Seriennumer verglichen. Die sah so neu aus nach dem Service ;)
Also das ist ja wirklich eine Sauerei, da sollte die Person wenigsten dazu stehen und den Schaden auch zahlen.
Aber tröste dich, der Minolta Service ist wirklich erste Sahne.
Hatte meine A2 erst kürzlich da, weil der Makroschalter einen Wackler hatte.
Die haben dann nicht nur den Schalter repariert, sondern auch noch das AF-System justiert (Stand so auf dem Auftragszettel), eine Inspektion (stand auch so auf dem Zettel) gemacht, Objektiv und Kamera gereinigt und die neue Firmware aufgespielt. Gedauert hat es 9 Tage inkl. Postweg.
Gruß
Mario
PeterHadTrapp
13.12.2005, 00:07
würde mich auch mal interessieren womit die in Bremen die Gehäuse reinigen. Allerdings habe ich meine sofort wiedererkannt, der Bereich hinter dem Handgriff ist bei meiner schon völlig blankgescheuert... :cool:
Aber ich kann mich auch des Eindruckes nicht erwehren, dass die Bilder die sie ausspucken alle einen nicht meß- aber sicht- und fühlbaren Ticken schärfer sein könnten, so wie um eine drittel Blende abblenden....
Wie dem auch sei, der Service ist gut und schnell. Die Krater, äh Kratzer auf meinem Display sind auch weg, war mir noch gar nicht aufgefallen.
Meine war nicht defekt, sondern musste nach dem Israelaufenthalt mal innerlich "entwüstenstaubt" werden.
Gruß
PETER
Moin,
hat jemand mal die Anschrift vom Service für mich ?
Gruß
Uli
Re-Moin ;)
CLICK for Service (http://www.d7userforum.de/phpBB2/ftopic4200.html)
Hi,
hab heute erst mal mit Minolta telefoniert !
Die sagen eine Rep. dauert in diesem Fall etwas länger, da die kompl. Kamera zerlegt werden muß.
Aber was noch viel schlimmer ist: Die Garantie ist weg ! :shock:
Nach einem Flüssigkeitsschaden geben die Jungs auch nach einer Rep. im Hause Minolta keine Garantie mehr !
Da meine Kamera aber erst 3 Monate alt ist, kommt also eine Rep. auf keinen Fall in Frage !
Ich gehe davon aus, das ich eine Neue bekomme !
( Müssen die ja, weil auf meine Garantie will ich nicht verzichten ! )
Gruß
Uli
Hi,
hab heute erst mal mit Minolta telefoniert !
Die sagen eine Rep. dauert in diesem Fall etwas länger, da die kompl. Kamera zerlegt werden muß.
Aber was noch viel schlimmer ist: Die Garantie ist weg ! :shock:
Nach einem Flüssigkeitsschaden geben die Jungs auch nach einer Rep. im Hause Minolta keine Garantie mehr !
Da meine Kamera aber erst 3 Monate alt ist, kommt also eine Rep. auf keinen Fall in Frage !
Ich gehe davon aus, das ich eine Neue bekomme !
( Müssen die ja, weil auf meine Garantie will ich nicht verzichten ! )
Gruß
Uli
Wer muß was?
MiLLHouSe
14.12.2005, 22:33
Und geputzt wird sie auch. Die haben sogar meine Kratzer aus dem Display Poliert :top: Habe extra die Seriennumer verglichen. Die sah so neu aus nach dem Service ;)
echt? Bei mir war das Display nach der ersten Kur noch verschmierter, weil ich logischerweise den Schutzdeckel abgemacht hab. Sensorreinigung, um die ich gebeten hatte, wurde leider auch nicht gemacht...
Das würde mich auch brennend interessieren. Wer muss denn jetzt eine neue Kamera rausrücken? Der Händler? Komica? Der schusselige D7D-Benetzer?
Ich denke, das wird nichts. Wenn es so wäre, hätte ich alle 14 Tage eine neue Kamera... :D :D :D
Harald
Wenn du eine neue Kamera willst wirst du die entweder selbst zahlen müssen oder du findest den Idioten der deine Kamera ohne weiteren Kommentar gebadet hat. :twisted:
Weder Minolta noch der Händler noch sonstwer werden dafür zahlen, weil sie ja nichts mit dem Schaden zu tun haben. Es hat ja niemand garantiert, daß die Kamera sowas überlebt.
Falls du doch noch rausfindest wer das war könntest du dir das Geld von dem - respektive seiner Haftpflicht - holen. Andernfalls würde ich erstmal einen Kostenvoranschlag bei Minolta machen lassen.
Sehr ärgerlich sowas :!:
@Hopser, Pansono:
So wir Ihr beiden Hübschen habe ich das auch verstanden.
:D
Zur Not zahlt das irgendeine Haftpflichtversicherung, welche ist ja egal. :flop:
Zur Not zahlt das irgendeine Haftpflichtversicherung, welche ist ja egal. :flop:
Naja irgendeine wohl kaum. Versicherungen zahlen ja nicht aus Spaß und Altruismus. Die werden sich weigern zu zahlen, wenn keiner ihrer Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht hat. Alle anderen Versuche (wovon dringend abzuraten ist) können die schnell als versuchten Versicherungsbetrug werten. :shock:
Das war auch eher ironisch gemeint.
U.Schaffmeister
14.12.2005, 23:01
Wieso sollte es Garantie auf unsachgemäße Benutzung geben. Die Kamera wird nicht als Unterwasserkamera verkauft.
Meinen Trockenfleck, den ich mir auf die Innenseite des Suchers geblasen habe mußte ich auch selbst zahlen, die Korrektur des AF war Garantiesache.
Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht, wie man eine Kamera so schnell wieder sauber bekommt, wenn man ein Getränk verschüttet. Eine Pippipause dauert ja nicht sehr lang. Und in der Regel gibt es bei Weihnachtsfeiern auch Zeugen, so sollte Missetäter doch kaum eine Chance haben, unerkannt zu bleiben.
Also, ran an den Kamera-Feind :top:
@A2Freak - Hast Du eine Ahnung, wie lang auf Partys eine Pinkelpause sein kann... :) :) :) frage mal die Männer über 50 :D :D :D
Harald
Okay, kann sein. Mit 39 geht man halt noch öfter und kürzer...
Wer muß was?
..Sorry - hab vergessen zu schreiben:
Ich hab die Arschkrampe ! :twisted:
Es haben weitere 5 Leute gesehen !
Und jetzt :
will ich ne NEUE !
Gruß
Uli
Da habe ich aber Glück gehabt, daß meine Mama mir als Kind immer gesagt hat, daß ich wenn ich groß bin, in Foren immer nur nette Ausdrücke benutzen soll... ;)
Ich hab die A...e ! :twisted:
Es haben weitere 5 Leute gesehen !
Dann ist doch alles klar, derjenige kann sich nicht rausreden und sollte haften.
Oder etwa - nein, ich mag den Gedanken nicht zu Ende denken!
:cool:
Na das hört sich doch schonmal besser an als ne x-hundert € Rechnung von KoMi. :)
XxJakeBluesxX
15.12.2005, 19:46
Wer muß was?
..Sorry - hab vergessen zu schreiben:
Ich hab die A***e ! :twisted:
Es haben weitere 5 Leute gesehen !
Und jetzt :
will ich ne NEUE !
Gruß
Uli
Wenn er Dir die D5D ersetzt hat kannst Du ihm ja die gebadete überlassen. Evtl. kommt er dann auf den Geschmack und meldet sich hier im Forum an. Einen passenden Usernamen hast Du ihm ja schon verpasst... ;) :lol:
Sonnenkind
15.12.2005, 21:39
...ich fürchte nur, daß eine Neue trotzdem nicht drin ist...
Falls er eine hat muß seine Privathaftpflicht regulieren, das ist klar, aber nur zum Zeitwert. Deshalb meldet man Brandschäden an Klamotten die einem jemand anderes mit der brennenden Adventskerze zugefügt hat, ja auch der eigenen Hausrat. Die zahlt nämlich meist mehr.
Das mit dem Zeitwert bei der Haftpflicht treibt übrigens seltsame Blüten:
Wird bsp. ein Hund (also versicherungstechnisch ´ne Sache) im Alter von 5 Jahren von einem anderen totgebissen, rechnet dessen Tierhalterhaftpflicht:
Lebenserwartung 10 Jahre, alt war er 5, ein neuer kostet € 500,- also gibt´s € 250. So einfach ist das...
Ruscheldubs
16.12.2005, 09:09
Hab sowas ähnliches letztes Jahr mit meiner Videokamera gehabt...
Habe das Teil einem angeheirateteten Cousin ausgeliehen und dem Dussel muss sie samt Stativ umgekippt sein (angegeblich ja nur beim Einsteigen an die Autotür gestoßen :oops: ). Jedenfalls war das Chassis komplett verbogen aber ansonsten funktionierte sie noch.
Das Ganze seiner Haftpflicht gemeldet, zur Reparatur geschickt und zu hören bekommen, dass die Reparatur der !6 Monate! alten Cam den Zeitwert übersteigt :evil:
Hab dann gerade mal den Zeitwert der Kamera wiederbekommen...
Aber hab mir auch den "Totalschaden" zurückschicken lassen und kann damit leben, dass die Kassettenklappe nicht richtig schliesst.
Filmen tut sie jedenfalls noch :top:
Obwohl ich natürlich auch lieber eine neue Kamera gehabt hätte, aber Versicherungstechnisch ist es eben nicht drin.
Gruß Alex
Sonnenkind
16.12.2005, 14:33
@Ruscheldubs
Klasse Versicherung! Mein´ich ehrlich!
Bei Schäden an geliehenen Sachen braucht sie nämlich gar nix zahlen!
Und dann trotz Regulierung den "Schrott" zurückgeschickt? Der gehört dann nämlich denen...
Ruscheldubs
16.12.2005, 20:39
Da hab ich wohl richtig Glück gehabt :)
Ist aber wirklich so passiert! Der Sachbearbeiter Versicherung war schon in Ordnung. Hat am Telefon auch gesagt dass ich keine Eigentumsansprüche bei Erstattung des Zeitwertes hätte. Und hat trotzdem die Videocam zurückschicken lassen, weil sie in der Servicewerkstatt eh weggeschmissen worden wäre :roll:
Ärgere mich aber trotzdem noch jedesmal, wenn ich die Cam in der Hand habe, dass ich jetzt mit so einem lädierten Teil filmen muss :cry:
Mir persönlich wäre das Wurst, was irgendeine Versicherung daherredet.
Eine 3 Monate alte D5 kann man wohl als neuwertig bezeichnen. Wenn die nun einer beschädigt, dann muss er den Schaden ersetzen -> BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html). Hier wurde fahrlässig Eigentum beschädigt. Falls er zur Schadensregulierung irgendwelche Pakte mit Versicherungen, dem Teufel oder sonstwem abgeschlossen hat, würde mich nicht interessieren, er hats kaputt gemacht -> er muss den Schaden ersetzen, wie er das macht ist seine Sache.
Nun muss man sich fragen, ob denn eine Reparatur eine geeignete Art und Weise ist, den Schaden zu ersetzen. Erstens ist die Kamera nicht mehr neuwertig, 2tens sind Garantie und auch Gewährleuistung futsch. Wer zahl Reparaturen in der sonstigsten Garantiezeit, die nicht auf diesen Vorfall zurückzuführen sind? Wie schauts denn bei Weiterverkauf der Kamera aus? Aus meiner Sicht ist ist eine Reparatur nicht zumutbar.
Was dem Verursacher seine Versicherung zahlt, wäre mir egal, den Rest wird er halt selber drauf legen müssen und dazu würde ich ihn auch unter Druck setzen (nicht nötigen).
So meine Meinung dazu, interessant wäre die Aussage eines richtigen Rechtsfachmanns dazu.
Sonnenkind
18.12.2005, 12:53
@Hotzi
So meine Meinung dazu, interessant wäre die Aussage eines richtigen Rechtsfachmanns dazu.
Die Betonung liegt auf "meine" (also ich meine "deine" ;) )
Wo ist denn Dein Problem? Gerade wegen der Haftpflicht im BGB versichert man sich ja! Kriegst Du "nur" den Zeitwert (und das widerspricht keinesfalls dem BGB) kannst Du ja gerne versuchen, vor Gericht einen höheren Wert durchzusetzen. Wird der Schädiger verurteilt, muß auch seine Versicherung mehr bezahlen. Das heißt natürlich nicht, dass der "Zeitwert" einer 3 Monate alten D5D nicht dem Neuwert entsprechen kann, aber da habe ich meine Zweifel. Du weißt, nehme ich an -genau wie ich- wie´s läuft mit dem Computerkram - veraltet, bevor Du durch die Kasse bist...
Deswegen schrieb ich ja meine Meinung.
Ansonsten bringst Du aus meiner Sicht Einiges durcheinander. Nur weil jemand zu irgendwas verurteilt wurde, muss noch lange nicht seine Versicherung mehr zahlen. Denn was die bezahlen muss, ist im Vertrag zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer geregelt, und da Du den Vertrag nicht kennst, kannst Du auch nicht orakeln was drinsteht
Der Geschädigte und die Haftpflichtversicherung von Mister "kipp-was-drüber" stehen in keinerlei Vertragsverhältnis, daher sehe ich nicht, woraus Du hier einen Anspruch herleiten willst. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer sind völlig unerheblich, weil der Geschädigte nur gegen Mister "kipp-was-drüber" Ansprüche hat.
Eine solch absurde Betrachtungsweise würde ja beim Fehlen einer Versicherung dazu führen, dass er gar nix löhnen muss.
Servus Hotzi,
lange nichts mehr von dir gehört... Scheinst dich ja kaum verändert zu habe, immer bereit den anderen ihre Irrtümer zu erklären ;-)
Basti
Servus Hotzi,
lange nichts mehr von dir gehört... Scheinst dich ja kaum verändert zu habe, immer bereit den anderen ihre Irrtümer zu erklären ;-)
Basti
Hossa Basti,
naja ich hoffte eher auf Anregungen, allerdings nicht auf abwegige.
@Basti
Was mich aber ausgesprochen freut: Du bist scheinbar einer der wenigen, die sich privat für ein gescheites Gallery-System entschieden haben (ich hoffe Du tust es mir gleich und spendest ab und zu mal ein paar Euro).
Servus Hotzi,
lange nichts mehr von dir gehört... Scheinst dich ja kaum verändert zu habe, immer bereit den anderen ihre Irrtümer zu erklären ;-)
Basti
:top: :top: :top:
Sonnenkind
18.12.2005, 16:37
@Hotzi
Ohne Dich langweilen zu wollen:
da Du den Vertrag nicht kennst, kannst Du auch nicht orakeln was drinsteht
Da gibt´s nix zu orakeln, sowas steht in den AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen). Da gibt´s zwar je nach Alter des Vertrags unterschiedliche, aber nicht in diesem Punkt. Außerdem ist die Anzahl der unterschiedlichen AHB-Versionen überschaubar.
Selbstverständlich kann da jede Gesellschaft Ihre eigenen Bedingungen stricken, die aber höchstens zu Gunsten des Kunden erweitern, aber nicht einschränken.
Eine solch absurde Betrachtungsweise würde ja beim Fehlen einer Versicherung dazu führen, dass er gar nix löhnen muss.
Da hast Du mich gründlich missverstanden:
Wenn Du haftpflichtversichert bist, ist eine Grundvoraussetzung dafür, daß die Versicherung überhaupt zahlt, daß Du gem. BGB überhaupt haftbar zu machen bist. Beliebte Falle: Stell Dir vor, Dein Junior (unter 7 Jahre alt) zerkratzt ein fremdes Auto. Die Versicherung fragt Dich, ob Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wenn Du hier aus Angst vor Konsequenzen antwortest "natürlich nicht", zahlt die Versicherung auch nicht. Grund ist, dass Du lt. BGB auch nicht haftbar gemacht werden kannst (vorausgesetzt, Du hast Deine Aufsichtspflicht tatsächlich nicht verletzt). Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen, ob es ihm paßt oder nicht! Es fehlt nämlich hier nicht nur am Vorsatz, sondern auch an der Fahrlässigkeit. (Bevor eine neue Diskussion losbricht: Vorsatz schliesst die Versicherung natürlich aus).
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer sind völlig unerheblich, weil der Geschädigte nur gegen Mister "kipp-was-drüber" Ansprüche hat.
Eben nicht! Wesentlich für die Versicherungsleistung ist (s.o.) sehr wohl, ob der Geschädigte überhaupt Ansprüche gegen Mister "Kipp-was-drüber" hat. Das ist hier wohl anscheinend der Fall, aber die Höhe des Anspruchs ist eben auch von Interesse und der ist bei "gebrauchten" Sachen eben nur der Zeitwert, auch wenn sie fast neu sind. Tut mir leid, daß dies Deinem Rechtsempfinden zuwider läuft. In wievielen Fällen müsste ein schuldiger Autounfallverursacher dann wohl die Versicherungsleistung "aufstocken"? Völlig absurd...
Hallo Leute,
also ich hatte eine zwar 3 Monate alte d5d, die aber wenns hoch kommt erst gerade mal 200 Bilder gemacht hat !
Also Neuwertig mit voller Garantie !
Und so möchte ich sie auch wieder haben ! !!!!!!!!
Wenn da die Versicherung dumm aufmuckt, schalte ich sofort meinen Rechtsschutz ein und stelle auch noch Mietgebühren in Rechnung für die Zeit in der meine d5d nicht zu benutzen war - und das sind ja schon ein paar Tage !
Ich gehe weiterhin davon aus, das ich ne Neue bekomme ! Und das zu Recht meiner Meinung nach !
Gruß
Uli
( Wäre ja noch schöner - hatte ne tolle Kamera die mir jemand killt und soll wohl jetzt selber in die Tasche greifen um sie mir wieder zu holen !? :shock: ( LOL ))
Sonnenkind
18.12.2005, 18:18
@Uli B.
Ich gehe weiterhin davon aus, das ich ne Neue bekomme ! Und das zu Recht meiner Meinung nach !
Hi Uli,
Deinen Frust kann ich nachvollziehen, nur kapier bitte eines:
Wenn ich zwei D5D zum selben Preis angeboten bekomme, eine ganz Neue und eine fast Neue (sagen wir mal 3 Monate alt ;) ) dann nehm´ich natürlich die Neue. Schlußfolgerung daraus: die drei Monate alte ist nicht mehr den Neupreis wert (außer in ebay, da gibt´s immer ein paar Dumme :top: ).
Wenn Du aber nicht mehr den Neupreis bezahlen mußt, für eine die der Beschädigten entspricht, dann ist auch nur dieser reduzierte Preis Dein Schaden, und nur der muß vom Schädiger oder dessen Versicherer ersetzt werden. Dabei wird es wohl keine Rolle spielen, daß der Markt keine Gebrauchte hergibt...
Wenn da die Versicherung dumm aufmuckt, schalte ich sofort meinen Rechtsschutz ein
Wie Hotzi schon richtig geschrieben hat, geht Dich seine Versicherung nichts an. Du hast möglicherweise einen Anspruch gegen den Schädiger, dieser möglicherweise gegen seine Versicherung.
Und noch einen gutgemeinten Tip:
Sofern Du den Zeitwert ersetzt kriegst, laß den Sch**** mit der Rechtschutz, sonst stehst Du demnächst ohne da. Gerade einige der großen Gesellschaften kicken z.Zt. jeden Kunden, der einen Versicherungsfall meldet. Zwar nachdem sie den gedeckt haben, aber dafür rigoros und unabhängig davon, wie der Prozeß ausgeht. Heb´Dir das lieber für was Wichtiges auf (Arbeitsrecht oder so!)
Vergiß´ nicht, beim Neuabschluß musst Du dann angeben, daß Dir gekündigt wurde. Eine neue Gesellschaft findest Du dann nicht so einfach!
Und wenn Du schwindelst, kommt es raus und zwar spätestens 100%ig beim nächsten Versicherungsfall.
Aber laß´ Dich nicht im Vorfeld von uns verrückt machen - vielleicht zahlen sie Dir ja den Neupreis. Nur müssen müssen sie nicht! :shock:
John Doe
18.12.2005, 21:17
..............
Sofern Du den Zeitwert ersetzt kriegst, laß den Sch**** mit der Rechtschutz, sonst stehst Du demnächst ohne da. Gerade einige der großen Gesellschaften kicken z.Zt. jeden Kunden, der einen Versicherungsfall meldet. Zwar nachdem sie den gedeckt haben, aber dafür rigoros und unabhängig davon, wie der Prozeß ausgeht. Heb´Dir das lieber für was Wichtiges auf (Arbeitsrecht oder so!)
Vergiß´ nicht, beim Neuabschluß musst Du dann angeben, daß Dir gekündigt wurde. Eine neue Gesellschaft findest Du dann nicht so einfach!
Und wenn Du schwindelst, kommt es raus und zwar spätestens 100%ig beim nächsten Versicherungsfall.
Aber laß´ Dich nicht im Vorfeld von uns verrückt machen - vielleicht zahlen sie Dir ja den Neupreis. Nur müssen müssen sie nicht! :shock:
Sorry, aber echt ein toller Tip :evil: . Manchmal muß ich mich wirklich fragen, was denn die Politik, die Arbeitgeber und die Versicherungen noch alles mit uns machen dürfen, bis uns die Hutschnur platzt und wir mal aufmucken. Eine Rechtschutzversicherung ist dazu da, um meine Ansprüche durchzusetzen, von denen ich meine, daß ich sie habe. In diesem fall sehe ich das auch so, daß die Kamera durch eine neue zu ersetzen ist, oder aber der Schädiger/seine versicherung übernimmt die völlige Instandsetzung UND die Restgarantie. Ich schliesse doch keine Versicherung ab, bloß damit ich sie nicht in Anspruch nehme, da ich Angst haben muß, daß ich rausgeschmissen werde. Soll ich jetzt auch für den Anwalt von Klaus Esser bezahlen, bloß weil der "arme" Mann sich von den "bösen Normalmenschen" wegen seiner "kleinen Obulusses von 30 Mio €" total Mißverstanden fühlt. Werdet mal langsam wach und nutz die Versicherungen, dazu sind sie nämlich da.
Aber hier kann man mal wierder merken, daß wir in Deutschland sind. In Frankreich käme keine Versicherung auf die Idee, solche Methoden einzuführen, weil die sich das nicht gefallen lassen würden, aber wir halten ja brav still und ziehen uns lieber in die Ecke zurück.
Sorry, aber das mußte jetzt einfach mal raus :!:
Gruß Uwe
Sonnenkind
18.12.2005, 21:27
@John
Hallo John,
im Schadensfall haben beide Seiten ein Kündigungsrecht (natürlich nach einer Regulierung. Wenn man sieht, wie die Beiträge gerade in der Rechtschutz in den letzten Jahren gestiegen sind, wird einem klar, daß wir ein Volk von Prozeßhanseln sind, das gibt´s in Frankreich so nämlich auch nicht. Du redest davon, die Versicherungen endlich mal zu nutzen, Uli prozessiert auch schon in Gedanken, obwohl noch nix passiert ist und alle wundern sich... Naja...brigens ist die französische AXA auch nicht gerade für Kulanz und Großzügigkeit bekannt.
John Doe
19.12.2005, 00:12
Hallo zusammen,
@Sonnenkind- sorry, das sollte kein persönlicher "Angriff" auf Dich werden, das war nur eine "leichte" Verärgerung über das mittlerweile übliche Versicherungsgebaren. Sicherlich sind wir ziemlich "Prozessgeil", aber das wird uns ja vorgelebt. Überall sieht man, das man kein Recht haben muß, nur einen guten Anwalt und schon ist alles im Lot. Ich gehöre zwar auch zu den Menschen, die lieber alles gütlich regeln, aber dazu gehören halt auch immer zwei. Was mich nur aufgeregt hat ist die Tatsache, daß ich zwar bezahlen soll, aber bitteschön die Leistung, für die ich ja bezahlt habe, auf keinen Fall in Anspruch nehmen soll, da man mich sonst rauswirft. Ich würde mich wahrscheinlich ja nicht so darüber aufregen, wenn Du nicht Recht hättest :( .
Gruß Uwe
Hallo,
nach fast 3 Monaten hin und her, habe ich heute einen Brief von der Versicherung bekommen.
Sie bezahlen mir den Totalschaden der 5D, aber nur mit 579,-€ :shock:
Ich habe damals 879,- € bezahlt !
Der Schaden war am 9.12.05, diesen Termin müsste man doch annehmen bei der berechnung des Schadens oder ?
Jetzt Ende Februar 06 ist der Preis erheblich geringer, da Minolta ja kaputt ist und Sony die Geschäfte übernimmt !
Ansonsten könnte man mich ja noch länger hinhalten, dann ist die 5D ja event für unter 400,-€ zu bekommen !
Ich wollte diese Kamera kurz vo Weihnachten wieder verkaufen / Inzahlung geben, da ich doch lieber die 7D hätte. Das ging ja nicht weil die 5d defekt war. Damals hätte ich einiges mehr dafür bekommen !
Was meint Ihr dazu:
Am Schadenstag kostete die Kamera 899,-€ und Abrechnen wollen diese Ar...... jetzt fast 3 Monate später für 579,-€ !
:evil: :twisted: :twisted: :twisted: :twisted: :flop:
Sonnenkind
25.02.2006, 15:38
Ich hatte das doch erklärt, oder?
Die € 579,- reichen locker, um Dir eine gleichwertige (=neuwertige) D5D wieder zu beschaffen, damit ist das Thema erledigt.
"Hätte, Sollte, Müßte" ist leider Dein Pech.
Du kannst versuchen, einen "Nachschlag" für den "Nutzungsausfall" rauszuschlagen, ist aber Kulanz und mehr als € 50,- würde ich da nicht nachfordern.
Ich halte dies NICHT für völlig aussichtslos-bin allerdings kein Anwalt, sondern kenne mich lediglich mit Versicherungen aus.
Es bleibt Dir unbenommen, weitere Schritte zu versuchen, aber ich denke, das geltende Recht ist hier eindeutig!
@Uli,
Am Schadenstag kostete die Kamera 899,-€ und Abrechnen wollen diese Ar...... jetzt fast 3 Monate später für 579,-€
Das ist leider nebensächlich. Du bekommst eine neue 5D. Damit hat die Versicherung den Schaden reguliert. Daß du lieber eine D7D hättest ist dabei auch nebensächlich.
Wäre der Schaden 2 Wochen früher abgewickelt worden, hättest Du für den Kurs sogar eine D7D bekommen (oder bekommst sie noch, wenn Du suchst und wartest).
Die 579.- sind eigentlich ganz ok, finde ich. Die haben wahrscheinlich einmal bei Geizhals reingeschaut und den mittleren Preis für das Ding rausgesucht.
Prozentual kann das nicht sein, sonst wäre eine krumme Summe rausgekommen.
Den damaligen Kaufpreis bekommen hieße jetzt einen Gewinn machen. Und das kann es nicht sein ...
Ich wäre damit zufrieden, wenn man bedenkt, dass eine D5D aus dem Baumonat jetzt NIEMALS für 580.- weggehen könnte ...
Hallo,
hätte ich die Kamera am 15.12.05 verkauft, hätte ich min. 800,- Euronen dafür bekommen !
Ich konnte sie aber nicht verkaufen, da sie defekt war !
Wenn die Versicherung den Schaden gleich beglichen hätte, hätte sie den Kaufpreis bezahlen müssen !
Die Versicherung hat aber 3 Monate gewartet und jetzt ist der Preis abgekackt ! - Kann ich ja nix dafür, das die Versicherung sooo lange braucht ! :mad:
Was wäre denn gewesen wenn ich ohne Kamera nicht sein kann und hätte mir die Kamera gleich im Dezember neu gekauft.
Dann hätte ich 899,-€ bezahlt und würde jetzt nur 579,-€ bekommen ......ganz toll ! :evil:
Das ist jammern auf hohem Niveau. ;)
Für die Entschädigung bekommst du eine neue D7D, sofern noch lieferbar.
MfG wave
Deine Probleme hätte ich gerne, dann hätte ich gar keine... . Sei doch froh, daß Geld kommt.
Was ich nicht verstehe, ist die Versicherung Schuld am Preisverfall der D5D?
:roll:
Das ist jammern auf hohen Niveau. ;)
Das kann ich nur unterschreiben :!:
Versicherungen ersetzen in der Regel nur den Zeitwert.
Ouzo-Dedi
25.02.2006, 20:21
Hallo Uli,
und was hättest du gesagt, wenn - zwar rein theoretisch - die Kamera jetzt 1.200,-- Euro kosten würde? Dann hättest du "natürlich" gesagt "ich habe aber damals nur 879,00 Euro bezahlt".......
Du hast jetzt 579,00 Euro bekommen und kannst dir davon eine neue D5D kaufen - wo ist da das Problem? :roll:
Gruß
Detlef
Das ist jammern auf hohen Niveau. ;)
Das kann ich nur unterschreiben :!:
Ich auch.
Schon sehr seltsam mit welchen "Problemen" sich einige "Ewignörgler" beschäftigen.....er bekommt anstandslos den Zeitwert (was auch sonst?)
um sich eine gleichwertige D5D anzuschaffen. Seine "hätte-wenn's-könnte-vielleicht" sind reine Vermutungen/Spekulationen. Nimm das Geld, kaufe dir eine neue Minolta und mach schöne Bilder, und höre mit dem Gejammer auf :top:
Zumal man für 579,- auch ne D7D bekommt...
Zumal man für 579,- auch ne D7D bekommt...
Das hatten wir schon ;)
MfG wave
Sonnenkind
25.02.2006, 22:47
Zumal man für 579,- auch ne D7D bekommt...
Das hatten wir schon ;)
MfG wave
Du meinst eine D7D bestellen könnte.
Bekommen ist wieder was anderes... :P
Obwohl man schon irgendwie etwas Grund zum Nörgeln hat, wenn eine Versicherung sich 3 Monate Zeit lässt ... :roll:
Aber: wenn die Kamera im Dezember für 800.- verkauft worden wäre, dann hätte die angestrebte D7D auch genau das Geld mehr gekostet, als der Preisverfall der D5D jetzt ausmacht ...
Sowas nennt man Milchmädchenrechnung ... :D