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7D
26.11.2005, 23:23
In einem anderen Thread, in dem es um einen Kloputzer ging, hat Manni einen hervorragenden Link gepostet. Danke Manni, und vielleicht koenntest Du diesen Link auch in die Linkliste aufnehmen, falls er da nicht schon drin ist.

Ich muss sagen, ich finde es sehr gut von Juergen, dass er den Herrn gefragt hat und dann den Link geloescht hat. Auch bin ich nicht gegen das Recht am eigenen Bild. Interessant ist, dass es nicht verboten ist, Bilder von anderen Personen zu machen, sondern diese zu veroeffentlichen und/oder Gewinn daraus zu schlagen.

Die Ausnahmen sind allerdings so ausgelegt, dass es bei Gebrauch im Sinne der Kunst erlaubt ist. Da Kunst heute generell sehr grosszuegig ausgelegt wird, ist das die Hintertuer. Auch die Beiwerkausnahme und die oeffentliche Veranstaltung Ausnahme sind Schlupfloecher. Im uebrigen heisst es, dass die abgelichtete Person einen entstandenen Schaden nachweisen muss, um Schadensersatz einfordern zu koennen.

In einem moeglichen Prozess haette daher IMHO Juergen eine bessere Chance als der Hygienebeauftragte.

Hier der Text:

§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

§ 23 [Ausnahmen zu § 22]
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Man sollte sich also nicht zu sehr einschraenken lassen, um eine Amerikanisierung der Zustaende in Europa zu vermeiden und nicht in eine politisch korrekte Bluemchenfotografie zu rutschen.

In diesem Sinne, ist die Anschaffung eines unauffaelligen 500er Spiegelteles zu empfehlen. :twisted:

Till

jms
26.11.2005, 23:41
Mein Geschichte zieht ja größere Kreise :)

Wollte aber noch klarstellen, dass die Aufgabe des guten Herrn nicht das Klo putzen war - sondern einfach nur zu bewachen.

Für mich war es absolut klar, dass ich nach dem ich den guten herrn gefragt hatte, we aber nicht wolte, dass das Bild öffentlich zu sehen sit, zun löschen. Auch wenn ich wenn es hart auf hart gekommen wäre mehr Chacen gahabt hätte.

Aber auf jeden Fall soll das in keiner Weise der Anlass sein nur noch "jugendfreie Blumen" hier zu zeigen.

Grüße

hk
27.11.2005, 00:01
Interessant ist, dass es nicht verboten ist, Bilder von anderen Personen zu machen, sondern diese zu veroeffentlichen und/oder Gewinn daraus zu schlagen.
Da wäre ich mir nicht so sicher.

Man sollte sich also nicht zu sehr einschraenken lassen, um eine Amerikanisierung der Zustaende in Europa zu vermeiden und nicht in eine politisch korrekte Bluemchenfotografie zu rutschen.
Das kann daneben gehen. Die Gerichte entscheiden fast durchweg zugunsten des Fotografierten.

Mir machts nichts aus, wenn mich einer knipst, aber ich hab da auch schon ganz andere erlebt. :flop: :flop: :flop:

Norbert-S
27.11.2005, 09:04
Ja, der Link von ManniC ist schon klasse!

Habe gestern mich ein wenig eingelesen und bin zu der Erkenntnis gekommen: Man fragt, zahlt oder bringt den abgelichteten dazu zu posieren :)

Aber nur "Jugendfreie Blümchen" ist auch nicht so das gelbe vom Ei also ich für meinen Teil werde auch solche Bilder wie das von JMS hier zeigen!
Schlupflöcher gibt es im Gesetz genug falls man sie überhaupt jemals brauchen sollte im bezug auf solch eine Fotografie.

7D
27.11.2005, 09:35
Also ich hatte da so ne Idee...

Das Forum ist ja ein eingetragener Verein. So ein Verein kann ja Statuten haben; muß er glaube ich sogar in punkto wozu er denn überhaupt gut ist.

Wenn in den Statuten festgelegt ist, daß der Zweck aller veröffentlichten Text- und Bildbeiträge die Förderung der Fotokunst im Allgemeinen ist und im Besonderen die Förderung der Fotokunst mit spezifischen digitalen Mitteln und deren technischer Verwendung als Werkzeuge, dann fallen eigentlich automatisch alle Beiträge unter die Förderung der Kunst und unter das Erklären (ähnlich Unterrichts- oder Ausbildungsmaterial) eines Werkzeugs, das zur Schaffung der Kunst dient.

Das muß natürlich auf der Webseite irgendwo eingebaut werden und sollte auch in den Nutzungsbedingungen enthalten sein.

Damit müßte man sich jedenfalls zu den hier normalerweise verwendeten Fotos keine Gedanken mehr machen. Haben wir hier vielleicht einen Anwalt an Bord?

@hk
Mir macht's auch nix aus, aber ich finde eben, daß die Leute den Grundsatz 'Die persönliche Freiheit hört da auf, wo die des Anderen anfängt.' mittlerweile viel zu eng auslegen. Und das ist meines Erachtens nach ein Einfluss der Kultur der USA, die in dieser Beziehung alles andere als tolerant sind. Wenn man sieht, was hier für Millionen-für-Mimosen Klagen angestrengt und durchgefochten werden mit dem einzigen Interesse des persönlichen Gewinns, unter Vernachlässigung des volkswirtschaftlichen Schadens und des perönlichen Schadens, dann kann man sich nur dafür stark machen, daß das Leben nicht in allen möglichen Punkten von den Political-Correctness Freaks eingeschränkt wird. Das hört sich zwar OT an, ist aber im Sinne der Selbstzensur und der Presse - sowie Meinungs- und Kunstfreiheit absolut ON topic.

@Manni Vielleicht kannst Du ja den Link hier nochmal posten?
Till

ManniC
27.11.2005, 11:07
Moin Till,

wieso ich??? Ist Dein Linkpostmechanismus in Urlaub ??? ;)?

OK: http://www.fotorecht.de , -> Bildnisrecht (http://www.fotorecht.de/publikationen/bildniss.html)

Die Vereinssatzung enthält übrigens den Begriff "künstlerische Fotografie". Aber ob das reicht, den §23(1) 4 zu erfüllen ????? Die Idee ist jedenfalls gut.

7D
27.11.2005, 11:50
Hallo Manni,

nee, der Linkpostmechanismus ist nicht in Urlaub. Aber ich will doch gerade in so einem brisantem Thread mir keine Plagiatsklage an den Hals ziehen, nur weil ich "deinen" Link gepostet habe. :P

"Künstlerische Fotografie" ist doch schon mal gut. Ist die Satzung irgendwo gepostet? Ich denke, es ist wichtig, die Verbindung zwischen Kunst als Zweck des Vereins und Kunst als Sinn der veröffentlichten Beiträge ganz klar herzustellen. Ausserdem ist es natürlich wichtig zu sagen, das der Verein keine Verantwortung für die geposteten Beiträge trägt, obwoh die Bilder erstmal an den Moderatoren vorbei müssen. Damit wäre der Verein aus dem Schneider und der einzelne fotograf auch, da er und das forum ja nur Kunst im Sinn haben. Man kann dann auch so argumentieren, dass es einem nur um zwei Dinge geht bei einem Foto und dessen Veröffentlichung.
Erstens, der künsterische Ausdruck (schwammig aber geschützt wie Meinungsfreiheit) und, zweitens, die technische Umsetzung.

Ich höre mich mal ein bißchen um, kann aber etwas dauern.

Schönen Tach noch. ich geh jetzt endlich schlafen.
Till

ManniC
27.11.2005, 12:42
Ist die Satzung irgendwo gepostet?

Nein.

's Nächtle nach Texas ;)

Dimagier_Horst
27.11.2005, 18:21
Das Forum ist ja ein eingetragener Verein.
Das Forum wird getragen von einem gemeinnützigen Verein, ist aber kein Verein ;)

obwoh die Bilder erstmal an den Moderatoren vorbei müssen.
Hier widerspreche ich ganz gewaltig: Einige wenige Bilder müssen von den Moderatoren genehmigt werden, das Gros der Bilder wird ohne Mitwirkung der Moderatoren eingestellt und veröffentlicht. Eine systematische und regelmässige Sichtung des Gros der Bilder durch die Moderatoren ist nicht möglich.