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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Veröffentlichungsrecht von Personen hier im Forum


Henning
12.11.2005, 10:40
Hallo zusammen!

Ich beschäftige mich zur Zeit mit Veröffentlichungsrecht von Bildern, zum Beispiel für eine Ausstellung oder den Verkauf. Nachdem ich jetzt einige Threads hier im Forum gelesen habe, ist mir unklar, ob es überhaupt gestattet ist, Bilder von Personen, die ich nicht vorher gefragt habe und von denen ich auch im Nachhinein nicht (schriftlich) die Genehmigung bekommen habe auch nur hier im Forum zu veröffentlichen.
Beispiel, dieses Bild: http://www.d7userforum.de/phpBB2/4images/data/thumbnails/844/KartenspielerPICT4147k.jpg (http://www.d7userforum.de/phpBB2/4images/details.php?image_id=20830) oder auch dieses: http://www.d7userforum.de/phpBB2/4images/data/thumbnails/854/Wellenreiterin_PICT2847k.jpg (http://www.d7userforum.de/phpBB2/4images/details.php?image_id=20823)

Wenn ich mir das ganze rechtliche so ansehe, ginge das wohl nicht, oder?

Andererseits: Wo kein Kläger ist... Ich finde die Fotos nicht entstellend oder diskriminierend und wenn die abgebildeten Personen nichts von der Veröffentlichung im Forum wissen...
Aber dann bleibt da noch die moralische Frage: Ist das moralisch OK so zu denken: Wo kein Kläger, da keine Anklage?

Auch wenn`s schon ein paar mal behandelt wurde, würde ich mich über eure Gedanken freuen.

Gruß
Henning

Dimagier_Horst
12.11.2005, 11:08
Hallo Henning,
solange die Personen normal dargestellt sind, habe ich bei meinen Bildern keinen Stress. Wer sich in einen öffentlichen Raum begibt wird eben auch manchmal fotografiert. Genausowenig Stress habe ich, wenn es jemand nicht will, die Bilder herauszunehmen. Beim Verkauf würde ich es nicht ohne Vertrag mit den betroffenen machen.

Henning
12.11.2005, 12:01
Hallo Horst,

Hallo Henning,
solange die Personen normal dargestellt sind, habe ich bei meinen Bildern keinen Stress. Wer sich in einen öffentlichen Raum begibt wird eben auch manchmal fotografiert. Genausowenig Stress habe ich, wenn es jemand nicht will, die Bilder herauszunehmen.

Das ist klar. Geht mir genauso. Aber rechtlich?


Beim Verkauf würde ich es nicht ohne Vertrag mit den betroffenen machen.

Beim Verkauf ist es doch eigentlich das Gleiche: Wenn die Betroffenen nicht entstellt oder diskriminiert werden und sie wissen noch nicht einmal von der Veröffentlichung...? Oder ist dabei einfach das Risiko zu hoch, dass sie es irgendwann mal erfahren und dann evtl. Sturm laufen?

Ich finde das echt ein bißchen schwierig: Jetzt im Urlaub an der Algarve habe ich Fischer fotografiert und ich glaube nicht, dass der alte Mann auf dem Bild oder die beim Kartenspielen mich verstanden hätten, hätte ich sie gefragt, geschweige denn, wenn ich ihm eine Einverständniserklärung unter die Nase gehalten hätte. Wie machen das denn professionelle Fotografen bei solchen Bildern, z.B. für Reiseprospekte?

Und dann ist da noch die Frage nach der Ausstellung (die ja sicher nur einen begrenzten öffentliches Ausehen hat).

Gruß
Henning

jottlieb
12.11.2005, 12:03
Hier steht alles was man wissen muss:
http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf

Ditmar
12.11.2005, 12:22
Dann will ich mal einen Gruß nach Rostock an Stephan senden, vielleicht schaut Er ja doch ab und zu noch einmal hier vorbei!

Funster
12.11.2005, 12:25
Hier steht alles was man wissen muss:
http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf

Vielen Dank für den Link, jottlieb! Hab's mal in die Linkliste getan.

Cheers,
F.

derBlubb
12.11.2005, 12:47
zur Vertiefung:

Fotorecht (http://www.fotorecht.de/)

Dimagier_Horst
12.11.2005, 13:31
Beim Verkauf ist es doch eigentlich das Gleiche:
In einer Ausstellung (also z.B. hier) möchte ich etwas zeigen, wie ich es sehe, möchte mich mitteilen. Also eine Abwägung meines Mitteilungsbedürfnisses gegen das Selbstbestimmungsrecht des anderen.

Beim Verkauf geht es ausschliesslich um materielle Güterabwägung des einen ohne Beteiligung des anderen. Das ist, so meine ich, schon ein Unterschied.

Rechtlich ist es nicht mein Thema, das ist Hornberger Schiessen in Reinkultur ;)

Henning
12.11.2005, 16:20
In einer Ausstellung (also z.B. hier) möchte ich etwas zeigen, wie ich es sehe, möchte mich mitteilen. Also eine Abwägung meines Mitteilungsbedürfnisses gegen das Selbstbestimmungsrecht des anderen.

Beim Verkauf geht es ausschliesslich um materielle Güterabwägung des einen ohne Beteiligung des anderen. Das ist, so meine ich, schon ein Unterschied.

Rechtlich ist es nicht mein Thema, das ist Hornberger Schiessen in Reinkultur ;)

Find ich nachdenkenswert und werde es in meinen Überlegungen beherzigen.

Danke Euch allen, auch für den Link: http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf (http://www.stack.de/fotorechtfaq.pdf) jottlieb!

Gruß

Henning