Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kauf D5D. Garantie bzw. Gewährleistung
HerbertPrz
07.11.2005, 20:04
Hallo,
ich habe über vieles hier im Forum gelesen und mich informiert. Wie es aussieht werde ich die D5D in kürze kaufen. Habe aus "alten Zeit" der Dynax 7000i einige original Minolta AF Objektive. Viele User haben hier Kameras im Netz geordet.
Meine Frage; wenn man die Angebote vergleicht, gibt es mal 2 Jahres Gewährleistung nach EU-Recht, mal auch 2 Jahres-Garantie (im Netz). Wie sind Eure Erfahrungen. Im Foto-Geschäft gab es die Antwort: 2 Jahre EU-Gewährleistung, nicht Garantie. D.h. nur 6 Monate Garantie und dann nur wenn der Kunde nachweist dass der Fehler schon von Beginn an vorlag, wohl kaum zu schaffen. Wie sind Eure Erfahrungen. Gibt es auch 2 Jahres-Vollgarantie, oder bekommt man unabhängig ob Netz oder VorOrt-Geschäft, das gewöhnliche; 6 Monate und dann war es.
Vielen Dank im Voraus und Grüße, Herbert
NicolaiK
07.11.2005, 20:46
Also ich kann Dir nur soviel sagen das mein Verkäufer mir für meine D5D volle 2 Jahre GARANTIE verpsrochen hat. Außerdem bekomme ich während der Garantiezeit, sollte die Kamera defekt sein ein Austauschgerät das gleichzusetzen ist mit meiner D5D !
Vielleicht weiß jemand hier aber mehr als ich im Bezug auf das kleingedruckte !
Gruß Nicolai :roll:
HerbertPrz
07.11.2005, 22:25
NikolaiK, Du schreibst GARANTIE, das sit eindeutig GUT. D. h., ich kann auf jeden Fall mehr verlangen, als nur die Gewährleistung. Danke Dir für die Info. Dein Verkäufer war also nicht Einkauf aus dem Netz. Das leidige Thema des Kleingedruckten bleibt wohl. Giút man muß die AGB´s lesen.
pbuenger
09.11.2005, 00:00
Hallo Ihr beiden,
noch als Ergänzung dazu: Bitte nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln!
Gewährleistung: Regelt das Gesetz, ist eine Angelegenheit zwischen Händler und Käufer (KoMi hat damit nix zu tun). Der Händler steht 24 Monate lang dafür gerade, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei war. Der Knackpunkt ist nur der, dass man erstmal keine Ansprüche an den Händler hat, wenn die Kamera in dieser Zeit "einfach so" einen Defekt hat, es sei denn, dass die Kamera diesen (evtl. versteckten) Defekt schon zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Dann müsste innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ggf. der Händler beweisen, dass die Ware bei Auslieferung fehlerfrei war. Danach kehrt sich die Beweislast um: der Kunde muss beweisen, dass die Ware fehlerhaft war, was er in der Regel nicht kann.
Garantie: Wird nicht vom Gesetz geregelt, ist eine freiwillige Zugabe des Herstellers (bei KoMi afair 12Monate). Die Konditionen legt der Garantiegeber fest, er kann da vorschreiben, was er will. Die Garantie beeinträchtigt allerdings nicht die Ansprüche des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung.
Klasse fände ich es für Herbert, wenn sein Händler eine zusätzliche Garantie von zwei Jahren gibt, man sollte ihn aber dann unbedingt nach seinen Garantiebedingungen fragen. Die KoMi-Garantie ist davon natürlich nicht betroffen und der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kann er sich grundsätzlich nicht entziehen.
Gruß,
Peter
Christoph63
10.11.2005, 11:39
Ich habe bisher nur gute Erfahrungen gemacht bei Käufen im Netz. Speziell bei Minolta ist sowieso Bremen der Ansprechpartner in allen Garantiebelangen.
Ich habe mich bei den Shops aber auch an den Bewertungen anderer Nutzer orientiert, z.B. auf www.geizhals.at (beachte Endung .at).
Warmen möchte ich vor Käufen aus dem Ausland, außer den renommierten österreichischen Händlern.
Z.B. gibt es einen teilweise recht günstigen Anbieter namens pixm...., der in Paris sitzt, und der bei den Kameras oft keine deutsche Anleitung mitliefert. Die muss man dann, sofern man nicht französisch oder auch englisch kann, für teueres Geld separat kaufen, oder downloaden, falls der Hersteller nicht so kulant ist und einen kostenlosen Umtausch anbietet.
Es geht aber auch anders. Die luxemburgische Fa. TopV.... z.B. liefert auch "deutsche" Ware.
HerbertPrz
13.11.2005, 11:12
Danke für Eure Antworten,
war Gestern i 2 Fachgeschäften, leider hat der Verkäufer mir keine Zusage auf eine 2 Jahre Garantie geben wollen. Das was NicolaiK erhalten hat ist sehr gut, hoffe in seiner Rechnung im Kleingedruckten steht nicht anders. Von einem Netzanbieter habe ich die Antwort, dass es bei ihm 2 Jahres-Vollgarantie gibt. Auf meine Rückfrage, dass aber in AGB´s nur die EU-Gewärleistung beschrieben ist, habe ich noch keine Antwort erhalten. Wenn 2 Jahre Vollgarantie möglich sind, dann ist mir das schon etwas wert. Ein Jahr mehr schon o´k.
pbuenger; danke für Info, eben aus dem Grund, weil es den Unterschied gibt (Beweisumkehr) zwischen Garantie und Gewährleistung, stelle ich die Frage, ob es Kollegen gibt die 2 Jahre-Garantie haben.
Dabei war ich schon so nah am Wunschstück
Dimagier_Horst
13.11.2005, 12:06
Wenn 2 Jahre Vollgarantie möglich sind
Das ist erst mal eine hohle Phrase, die nichts, aber auch gar nichts aussagt. Um so etwas qualifizieren zu können musst Du die vollständigen Garantiebedingungen und deren Einschränkungen kennen.
HerbertPrz
13.11.2005, 20:45
DimagierHorst,
was heißt das "hohle Phrasen?"
Ist denn alles, das mehr als die EU-6-Monate Garantie zusagt, nur Versprechen ohne Inhalt?. Klar, wenn Kamera defekt ,weil auf Grund der Erdanziehungskraft und der Unachtsamkeit des Benutzers, mit dem harten Erdboden in Kontakt gekommen, mit erheblichen Blessuren und Schäden davonkommt, ist dass dies kein Garantiefall ist. Ich denke hier an "normale" Fälle. Und da braucht man die Postings aller Hersteller durchgehen, was da alles gefunden wird, weil die Hersteller Kosten sparen und nicht 100pro geprüfte Sachen an´s Volk loslassen.
Wir als Benutzer müssen das ausbaden, und da ist es schon o´k dass man fragt und nach guten Lösungen im Falle der Garantie sucht.
Hast Du andere Meinung oder Erfahrung, bitte lass uns wissen, ich werde gute Erfahrungen immer weitergeben und bei negativen warnen. Denke, wir alle wollen doch nur das eine sicher Fotos machen.
Grüße Herbert
Dimagier_Horst
13.11.2005, 21:06
Hallo Herbert,
der Begriff "Vollgarantie" suggeriert nur das, was z.B. Du darunter verstehst. Es kann aber etwas ganz anderes bedeuten. Deswegen kann man es pauschal weder gut noch schlecht bewerten, jeder einzelne Anbieter dieser "Vollgarantie" kann etwas anderes damit meinen - und das steht individuell in den Garantiebedingungen dieses Anbieters: Wann wird eine Reparatur durchgeführt, wann nicht. Wird eine Hersteller-Vertragswerkstatt zugesichert oder kann es auch eine Werkstatt in einem Billiglohnland sein, wer trägt die Versandgebühren....
Es gibt Anbieter, deren Garantieleistung unter dem liegt, was eine Gewährleistung vorsieht. Es gibt Anbieter, deren Garantieleistung nicht über die Garantieleistung des Herstellers hinausgeht, auf sowas kann man dann verzichten usw.
Wenn Du einen Anbieter gefunden hast, von dem Du meinst, dass er wegen zusätzlicher Garantie hervortut, dann fordere doch einfach die Garantiebedingungen an, dann kannst Du es einschätzen.
HerbertPrz
14.11.2005, 09:28
Danke Dimagier_Horst,
ich werde vor der Entscheidung auf jeden Fall die Bedingungen genaustens prüfen. Es scheint sicher zu sein, dass KoMi 1 Jahr Herstellergarantie gibt. Der Rest ist dann wohl das Kleingedruckte.
Grüße, Herbert
Ich habe wirklich meine Probleme damit, wenn ich sehe, welche Vorstellungen manche Kunden Kunden oft immer noch von ihren Rechten haben (beziehungsweise wie wenig sie informiert sind) zum Grossteil liegt es auch wohl daran, was für eine Sch...e die Händler den Leuten erzählen.
Es gibt gottseidank im Netz eine Menge Infos dazu, einfach mal "Garantie" und "Gewährleistung" bei Google eingeben...
Ich gebe ja zu, dass das Thema superkompliziert ist (vor allem in den Details) wer sich aber die wesentlichen Dinge als Kunde nicht durchliest, ist selbst schuld, wenn er nachher dumm dasteht!
-Den Begriff Garantie gibt es im deutschen und EU-Recht so gut wie gar nicht, er kann frei definiert werden (zwischen dem Verkäufer und dem Kunden) Es steht einem Händler absolut frei, soviel (oder wenig) Garantie zu geben, wie es Ihm passt. Der Händler kann sich zum Beispiel eine "Geld-zurück-Garantie" , eine "Zufriedenheits-Garantie" oder eine "Billiger-Garantie" oder sogar eine "Garantie bei Verlust der Kamera durch Ausrutschen auf Bananenschalen" ausdenken.
Wenn einem ein Händler also vollmundige Versprechungen macht: "Sie bekommen ihr Geld zurück, sobald irgend etwas mit der Kamera passiert, und dass auch nach 1,5 Jahren!", sollte man sich dass schleunigst schriftlich geben lassen, und kann den Händler dann später damit festnageln, denn er hat quasi einen Zusatz-Vertrag mit dem Kunden geschlossen, wenn ein Schaden eintritt, kann der Händler seine vollmundigen Garantieversprechungen auch nicht an den Hersteller weiter abwälzen.
-Auch der Hersteller kann eine Garantie geben (siehe meist Garantieurkunde in der Verpackung), ihm steht aber auch frei, soviel oder wenig Garantie zu geben, wie es ihm gefällt.
Oft vormulieren Hersteller in der Garantieurkunde nur die Pflichten, die sie nach dem Gewährleistungrecht eh erfüllen müssen, d.h. geben faktisch keine erweiterte Garantie. Wenn ein Hersteller aber eine "lebenslange Garantie" oder "10 jährige Garantie" oder ähnliches verspricht, kann man ihn natürlich auch damit festnageln.
Evtl. kann ja einer mal die Verpackungsbeilagen seiner Kamera durchstöbern, was er da bzgl. Minolta-Garantie findet.
-Gesetzlich streng geregelt ist hingegen die Gewährleistung.
Wichtige Daten und Fristen dazu:
- Sie bezieht sich nur auf Schäden und Mängel, die bereits bei Aushändigung der Ware vorlagen.
- Die Gewährleistung beträgt 24 Monate bei beweglichen Neuwaren , kann aber bei Gebrauchtwaren vertraglich auf 12 Monate reduziert werden (siehe AGB meines Gebrauchtwarenhändlers/Kaufvertrag)
-Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler nachweisen, dass ein Mangel nicht schon bei dem Verkauf vorlag, der Kunde steht also gut da.
-Nach Ablauf von 6 Monaten bis zum Ende der Gewährleistung herrscht "umgekehrte Beweispflicht", nun muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon am Verkaufstag vorlag.
Soweit so einfach, nun wird es kompliziert mit den Details:
- Reicht es z.B. wenn mir z.B. Minolta eine Kamera, die ich innerhalb von 6 Monaten in den Reperaturservice geschickt habe, zurücksendet mit der Erklärung "Kamera wurde unsachgemäß behandelt" oder muss mir Minolta gar ein Gutachten einen unabhängigen Sachverständigen vorlegen, der mir einen "unsachgemäßen Gebrauch" bescheinigt?
- Muss ich mir selbst nach Ablauf der 6 Monate einen unabhängigen Sachverständigen suchen (wenn ja, wo bekomme ich denn so jemanden her?),
- wer bezahlt diesen Sachverständigen bei Erfolg oder Misserfolg der Bemühungen des Kunden, immer der, welcher die Beweispflicht hat, oder der, welcher den Sachverständigen verlangt hat?
- Kann man von einem Kunden überhaupt verlangen, dass er Einblick in das komplizierte elektronische Innenleben seiner Kamera hat (welche er gar nicht öffnen darf), so dass er einen Fehler überhaupt lokalisieren und beschreiben kann? Aus der Auto-Industrie gibt es meines Wissens entsprechende Urteile, wonach die Beweispflicht dann wieder auf den Hersteller zurückfällt, wenn der Kunde keine Möglichkeit hat, Informationen zu einem Bauteil zu erlangen.
- Welche Teile sind Verschleissteile bei einer Kamera, d.h. von Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen? Muss der Hersteller z.B. den Verschluss einer Kamera als in der Garantiekarte als Verschleissteil einzeln aufführen und eine definierte Mindesthaltbarkeit angeben, um nachher frei von Gewährleistungsansprüchen zu sein?
Fragen über Fragen...
HerbertPrz
15.11.2005, 08:57
raps, vielen Dank für Deinen Beitrag.
Es spricht für die Qualität des Forums, welch fundierte Antworten auf Fragen gegeben werden.
Ich habe in der letzten Zeit das Thema durchkauen müssen, weil es auch als ein Pflichtpunkt in meiner Entscheidungsliste vor dem Kauf stand.
Die Erfahrung dekt sich mit dem was Du schreibst, viele Verkäufer sprachen vollmundig von Garantie, bei der ersten Nachfrage wurden Sie ruhiger und die Zusagen schriftlich auf der Rechnung festzuhalten, nee, da war spätestens dann die Liebe zu Ende.
Ich habe mir aus all den Infos hier im Tread, draussen und letztlich aus dem Bauch heraus meine Meinung gebildet. Hoff´werde keine "Bauchlandung" erfahren. Komisch, zu analogen Zeit ging ich in´s Geschäft, nahm das Stück, bezahlte und ging fotografieren. Demnächst gehe ich wieder einfach Fotos machen. Grüße, Herbert