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der verkäufer (ebay) meiner a2 weigert sich
nach abwicklung die originalrechnung
rauszurücken. gesandt hat er mir eine
*.pdf-datei mit einer kopie+
es wären noch 22 monate garantie+
was tun?
tgroesschen
16.10.2005, 08:58
Hi!
1. Mit welcher Begründung "weigert" er sich???
2. Für Garantiefälle reicht die Kopie der Rechnung.
Da es sich um keine technische Frage zur Cam handelt werde ich mal wieder meinem Ruf als Schubbser gerecht und ab ins Café ;)
esdeebee
16.10.2005, 14:14
Wie war denn die Produktbeschreibung der Auktion? War da schon von den 22 Monaten Gewährleistung die Rede und von einer vorhandenen Rechnung?
Falls ja, dann ist die Rechung Bestandteil des Angebotes und muß mitgeliefert werden.
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Ansonsten hat tgroesschen Recht:
für den Nachweis des Kaufdatums ist nicht zwingend das Original des Kaufbeleges nötig. Es genügt, wenn der Käufer glaubwürdig darstellen kann wann er den Artikel erworben hat. Dafür genügt auch eine Kopie, ein Kontoauszug (beim bargeldlosen Kauf) oder auch die Bestätigung durch eine dritte Person.
Trotzdem ist das Verhalten des Verkäufers seltsam. Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Falls er sie verloren hat (nobody´s perfect), dann soll er Dir´s doch einfach sagen. Weitere Spekulationen erspare ich mir :?
Dimagier_Horst
16.10.2005, 19:00
Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Eine Originalrechnung ist z.B. ein Beleg in der Buchhaltung, den kannst Du nicht einfach weggeben ;)
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden :!:
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden :!:[/quote]
Ohne solche Aktionen / Druck ist doch eine Einigung viel leichter.
Horst hat es gleich richtig erkannt :top: :top:
esdeebee
16.10.2005, 19:17
Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Eine Originalrechnung ist z.B. ein Beleg in der Buchhaltung, den kannst Du nicht einfach weggeben ;)
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden :!:
1. Eingesehen, aber warum sagt er´s dem Käufer nicht?
2. OK, wir sind hier ein Forum für Fotografie :) Wollte hier auch niemanden an den Pranger stellen, sondern den Angebotstext sehen. Eventuell steht da ja was bezüglich der Garantie und der Rechnung.
Dimagier_Horst
16.10.2005, 19:28
Schon richtig, esdeebee, dann schaut goodie einfach mal in den Text, und wenn es drin steht, ist der Fall klar ;)
Minolta7000
17.10.2005, 08:32
Was hat er davon, wenn er die Originalrechung behält?
Eine Originalrechnung ist z.B. ein Beleg in der Buchhaltung, den kannst Du nicht einfach weggeben ;)
Stell doch mal den Link zum Angebot rein.
Das macht er bitteschön nicht, könnte als Pranger missverstanden werden :!:
Wenn er aber eine Buchhaltung hat, dann ist ja wohl auch Unternehmer, dann muss er für die verkaufte Kamera auch eine neue Rechnung ausstellen und dann laufen die 2 Jahre Garantie von vorne.
Ist er kein Unternehmer, brauch er keine Rechnung zu schreiben, kann sie mit der Kamera weitergeben und braucht sie in seinen Unterlage nicht mehr.
Grüße Oliver
Wenn er aber eine Buchhaltung hat, dann ist ja wohl auch Unternehmer, dann muss er für die verkaufte Kamera auch eine neue Rechnung ausstellen und dann laufen die 2 Jahre Garantie von vorne.
Dem ist sicherlich nicht so.
Dimagier_Horst
17.10.2005, 09:17
dann muss er...
Hallo Oliver,
zunächst ist es nur eine Möglichkeit, es gibt noch viele andere. Nur, weil es für aussenstehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist, muss es noch lange nicht aus einer negativen Motivation heraus kommen. Auch für den Verkäufer kann eine Originalrechnung der Nachweis des gutgläubigen Erwerbs sein, um ein zweites Beispiel zu nennen. Ich bestelle oft mehrere Artikel auf eine Rechnung. Und dann gebe ich das Original auch nicht her, solange ich den Erwerbsnachweis für die anderen Artikel brauche. Und so kann man die Liste endlos fortsetzen.....
Minolta7000
17.10.2005, 09:31
dann muss er...
Ich bestelle oft mehrere Artikel auf eine Rechnung. Und dann gebe ich das Original auch nicht her, solange ich den Erwerbsnachweis für die anderen Artikel brauche. Und so kann man die Liste endlos fortsetzen.....
Hallo Horst,
da gebe ich Dir auch wieder recht.
Solange man nur Informationsbruchteile erzählt bekommt, kann man einen Sachverhalt sowieso nicht richtig würdigen. Trotzdem ist es schon ein bisschen merkwürdig, wenn sich der Verkäufer zu einer solchen Frage nicht äußert.
Grüße Oliver