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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werbeagentur möchte Foto verwenden...


Beff
16.09.2005, 12:48
Hi Ihr,
ich freue mich gerade so richtig.

Eben kam eine Email einer Werbeagentur, sie möchten ein von mir in der FC ausgestelltes Foto für eine Werbebroschüre einer Drogeriekette in D verwenden.

Nun stellt sich mir die Frage: Glücklich sein, das die Agentur überhaupt was von mir will und mich namentlich in der Broschüre nennt, oder vielleicht über ein kleines Honorar verhandeln?

Ich habe das Bild vor 1-2 Jahren mal auf einer Motorradveranstaltung gemacht (mit der DiMAGE A1) und dachte natürlich nie an sowas...

was meint ihr?

Danke...

Beff
16.09.2005, 12:58
Hier ist noch die email


wir sind eine Werbeagentur und veröffentlichen für unseren Kunden Müller Drogeriemarkt ein hochwertiges und Deutschlands auflagenstärkstes Fotomagazin, das sich an Hobbyfotografen wendet. Für unsere nächste
Ausgabe sind wir auf der Suche nach hochwertigen Fotos zum Thema Sport & Spiel im Winter. Ihr Bild mit
dem Namen xxx gefällt uns sehr und würde
hervorragend hineinpassen. Wenn Sie grundsätzlich Interesse an der Veröffentlichung der Bilder - natürlich mit namentlicher Erwähnung und Belegexemplar - hätten, könnte ich Ihnen per E-Mail vorab schonmal gerne
eine bereits veröffentlichte Ausgabe des Magazins als PDF zukommen lassen. Falls Sie noch weitere Fragen haben, freue ich mich auf Nachricht von Ihnen!

Rheinlaender
16.09.2005, 13:01
Erstmal ist es nett das es über die FC auch noch Leute gibt die höflich um Erlaubnis fragen, in der Regel wirds nämlich einfach verwendet. Aber die Werbeagentur benötigt wohl das Bild für eine größere Abbildung, ansonsten hätten sie nicht nachgefragt (und im Zweifelsfall direkt kopiert ;) ).

Bei einer Bildagentur müßten die für etwas Ähnliches je nach Verwendungszweck ab 100,- EUR aufwärts auf den Tisch legen. Da wäre ein Obolus von annhähernd 50-70,- EUR für dich durchaus angemessen, zumal es ja auch eine deutschlandweite Drogeriekette sein soll. Die wären jedenfalls sehr günstig damit aus dem "Schneider"....

Eine Namensnennung bringt dir nix und wird gerade in einem Layout nicht gerne gesehen. Je nach ISO-Einstellung deiner A1 reicht das Bild für mindestens DIN A5.


EDIT: Hab gerade gesehen das es eine Art Zeitschrift sein soll.....ich würd dennoch an deiner Stelle lieber nen Obolus haben wollen, die Namensnennung ist nur was fürs persönliche Gemüt. ;)

Beff
16.09.2005, 13:08
ISO war 100.

naja....mit 50-70 Euro pro Bild könnte ich leben...Ich habe ihr mal geantwortet und vorsichtig nach "honorierung" gefragt.

Mal sehen was sie sagt :-)




*rechne* .... wenn sie mir 10 Bilder abnimmt, kauf ich mir ne D7D ;)




EDIT: Hab die Zeitung gefunden: klick (http://www.mueller.de/foto_online/content_foto_zoom.html)

Beff
16.09.2005, 13:46
so....jetzt brauch ich Hilfe:

folgende Antwort kam soeben


vielen Dank für Ihre schnelle und positive Nachricht. Das freut uns
natürlich sehr, dass Sie einer Veröffentlichung positiv gesinnt sind.

Ich sende Ihnen ein PDF der letzten veröffentlichten Ausgabe des
ZOOM-Magazins zu. Machen Sie sich ein Bild.

Ablauf wäre folgender: Copyright bleibt bei Ihnen, Sie gewähren uns
lediglich ein Nutzungsrecht, dass uns erlaubt Ihr Bild für die
kommende Ausgabe ZOOM 04-2005 und eine unveränderte PDF-Datei für den
Internet-Download, zu verwenden.
Sollten Sie den Bedingungen zustimmen, senden Sie uns die Originaldatei mit
mind. 300 dpi als tif oder jpg am besten per E-Mail zu. Wir bauen es in das
Layout ein und werden in einer guten Woche dem Kunden unsere favorisierte
Bildauswahl präsentieren. Der hat natürlich die endgültige
Entscheidungsmacht, weswegen ich noch keine 100%ige Zusage machen kann, dass
Ihr Bild auch wirklich Verwendung findet.

Das Magazin ist ein kostenloses Magazin, welches in den
Müller-Drogerie-Filialen zum Mitnehmen für die Kunden ausgelegt ist. Sie
können sich also vorstellen, dass das Budget für Art-Buying sehr begrenzt
ist. Dennoch möchten wir Ihnen bei Verwendung ein Honorar von 40,00 EUR
gegen Rechnung anbieten. Die Abbildungsgröße wird voraussichtlich bei 215
(b) x 98 (h) mm liegen.

Ich hoffe, Sie sind einverstanden und ich höre bald wieder von Ihnen.


Wie bekomm ich mein A1 jpg bild auf 300DPI .... ?? *hilfe*

kann mir das jmd kurz schildern? mttels PS 6/7 oder PS Elements 2.0....

UND: Wie kann ich als Privatperson eine RG schreiben? Einfach bisschen in Word spielen? MwSt??

Vielen Dank

*ein hilfloser*

;)

DigiAchim
16.09.2005, 14:30
300 dpi bedeutet das bei normalem Betrachtungsabstand das menschliche Auge die einzelnen Punkte nicht mehr unterscheiden kann

Somit beziehen sich die 300dpi auf die Größe die Ausbelichtet werden soll.
Hast du das entsprechende Bild nicht beschnitten ist ja 2560 * 1920 Pixel groß

300 dots per inch ( Pixel pro Inch ) entsprechen 118,11 Pixel pro Zentimeter ( 1 Inch = 2,54 cm )

somit lässt sich das Bild bei 300dpi in einer Größe von 21,67 cm in der Breite und 16,25 in der Höhe ausbelichten

Jede Privatperson kann natürlich auch einen Rechnung schreiben
nur mit der Mehrwertsteuer war da was was ??????
Ob du diese steuerlich angeben mußt weiß ich nicht

erich_k
16.09.2005, 14:59
Schreib einfach die Rechnung und führe keinen Betrag für die MWSt. auf, das kannst du getrost ignorieren. Jedem Bürger ist es erlaubt, kleine Beträge, die im Jahr eine gewisse Summe nicht überschreitet, hinzu zu verdienen, ohne das es den Fiskus interessiert!

DieterFFM
16.09.2005, 15:11
Schreib einfach die Rechnung und führe keinen Betrag für die MWSt. auf, das kannst du getrost ignorieren. Jedem Bürger ist es erlaubt, kleine Beträge, die im Jahr eine gewisse Summe nicht überschreitet, hinzu zu verdienen, ohne das es den Fiskus interessiert!
Hi,

das stimmt so nicht ganz.

Du kannst eine Rechnung stellen, jedoch ohne MwSt.-Ausweis. Hat die Auswirkung, dass die Agentur die MwSt. auch nicht absetzen kann. Da aber ein Gewerbetreibender die 40,00 EUR plus MwSt. in Rechnung stellen würde bleibt es für deinen "Kunden" im Endeffekt egal.

Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Schmiddi
16.09.2005, 17:53
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Hmm - kann ich dann die Ausgaben für Kamera/Linsen etc auch als Werbungskosten dagegen rechnen (natürlich nur auf diese Einnahme, nicht aufs "normale" Gehalt)? Oder müsste man dafür ein Gewerbe anmelden??

Viele Grüße,
Andreas, ziemlich ahnungslos im Steuerrecht (aber das versteht ja eh' keiner)

MarioA
16.09.2005, 18:19
Hallo Andreas,

las dir einen wirklich gut gemeinten Rat geben. Gib die 40EUR oder wieviel es auch immer werden auf jeden Fall bei der Steuererklärung an. Sicher ist die Chance gering, daß das Finanzamt davon Wind bekommt aber wenn die es doch rausbekommen, dann gibts richtig Zunder. Egal wie hoch der Betrag war.

Ausserdem haben die dich erstmal auf dem Zettel, dann hast du bei jeder nachfolgenden Steuererklärung nichts als Ärger und die Ermessensspielräume der Beamten werden auf einmal erstaunlich klein.

Wenn du dir unsicher bist bzgl. wie du die Rechnung schreiben mußt, dann frag doch einfach bei deinem zuständigen Finanzamt nach, die helfen da normalerweise bei kleinen Auskünften weiter.

Gruß
Mario

Beff
16.09.2005, 18:30
Danke für eure Antworten.
Ich schreibe dann einfach eine normale Rechnung ohne ausgewiesener MwSt an die Agentur und gebe die 40 Euro beim Lohnsteuerjahresausgleich mit an.



300 dpi bedeutet das bei normalem Betrachtungsabstand das menschliche Auge die einzelnen Punkte nicht mehr unterscheiden kann

Somit beziehen sich die 300dpi auf die Größe die Ausbelichtet werden soll.
Hast du das entsprechende Bild nicht beschnitten ist ja 2560 * 1920 Pixel groß

300 dots per inch ( Pixel pro Inch ) entsprechen 118,11 Pixel pro Zentimeter ( 1 Inch = 2,54 cm )

somit lässt sich das Bild bei 300dpi in einer Größe von 21,67 cm in der Breite und 16,25 in der Höhe ausbelichten

Jede Privatperson kann natürlich auch einen Rechnung schreiben
nur mit der Mehrwertsteuer war da was was ??????
Ob du diese steuerlich angeben mußt weiß ich nicht


Das Bild ist minimalst beschnitten.
Wenn Deine Rechnung stimmt -wovon ich ausgehe- hiesse das ja, dass ich an dem Original Bild gar nichts machen müsste, seh ich das richtig?


Was anderes noch: Ich habe von diesem Event noch viele andere, auch ganz gute Fotos. Macht es Sinn vielleicht noch zwei, drei andere in 800*600 mitzuschicken, falls ihnen ein anderes besser gefallen würde?

Danke für eure Hilfe, ich wäre ohne euch -wie schon so oft- aufgeschmissen :kiss: ;)

DieterFFM
16.09.2005, 19:12
Hmm - kann ich dann die Ausgaben für Kamera/Linsen etc auch als Werbungskosten dagegen rechnen (natürlich nur auf diese Einnahme, nicht aufs "normale" Gehalt)? Oder müsste man dafür ein Gewerbe anmelden??
Hi Andreas,

nein, als Arbeitnehmer kannst Du das nicht absetzen. Dafür müsstest Du ein Gewerbe anmelden.

Viele Grüße,
Andreas, ziemlich ahnungslos im Steuerrecht (aber das versteht ja eh' keiner)
Ist doch gar nicht sooo schlimm, Du hast es doch schon begriffen. Siehe oben! ;)

erich_k
16.09.2005, 19:22
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Das ist so nicht richtig! Kleinzuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe (ich glaube, das waren mal so um die 400 DM pro Jahr) kannst du bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht. Das ist keine Steuerhinterziehung, da du diese Summe nicht versteuern musst!!!!!

Tina
16.09.2005, 21:13
Hi Stefan,

das siehst Du richtig. Du musst am Bild nichts machen, das sollte passen :)
und nein, ich würde da nicht noch andere Bilder mitschicken. Sie wollen das eine, und gut. Warum noch mehr Arbeit machen ? ;)
die 40,-.....na ja, nicht gerade berauschend, aber warum nicht :)

Und Hi Oliver,

bei der FC wird viel geklaut, klar. Aber es wird auch wirklich viel richtig nett und höflich angefragt und gekauft :)

Viele Grüße
Tina

DieterFFM
16.09.2005, 21:27
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Das ist so nicht richtig! Kleinzuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe (ich glaube, das waren mal so um die 400 DM pro Jahr) kannst du bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht. Das ist keine Steuerhinterziehung, da du diese Summe nicht versteuern musst!!!!!
Mann-o-Mann Erich...

...wegen Dir musste ich jetzt das Steuerlexikon raussuchen. ;)

Was noch viel schlimmer ist - Du hast recht. :roll:

O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen".

Tja, wieder was gelernt...

Beff
16.09.2005, 22:59
O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen".


Interessant. Danke für die mühe. :top:




das siehst Du richtig. Du musst am Bild nichts machen, das sollte passen Smilie
und nein, ich würde da nicht noch andere Bilder mitschicken. Sie wollen das eine, und gut. Warum noch mehr Arbeit machen ? Winken
die 40,-.....na ja, nicht gerade berauschend, aber warum nicht

Hätt ich ein bisschen handeln sollen?

Bild hab ich abgeschickt und aber doch 2 andere in 800x600 mit rübergebeamt....kostet ja nix ;) (hab dein posting erst jetzt gelesen)

Tina
17.09.2005, 00:36
Hätt ich ein bisschen handeln sollen?

einen Versuch wäre es wert gewesen ;)

Viele Grüße
Tina

newdimage
17.09.2005, 00:49
Danke für eure Antworten.
Ich schreibe dann einfach eine normale Rechnung ohne ausgewiesener MwSt an die Agentur und gebe die 40 Euro beim Lohnsteuerjahresausgleich mit an. n so oft- aufgeschmissen :kiss: ;)

Vergiss das Ganze, nach diesen Peanuts fragt kein Mensch. 40Euro zu versteuerndes Einkommen, als einmalige Einkünfte ...

Unsere Steuerabteilung wird Dir sicherlich noch nen Tipp geben, aus der Praxis heraus: Geh mit Deiner Liebsten essen.

erich_k
17.09.2005, 11:35
Zum Thema angeben bei der Steuererklärung. Da das kein Minijob ist, der pauschal versteuert wird, müsstest Du den Betrag bei der Steuererklärung als Einnahme angeben.

Ob Du es machst oder nicht bleibt im Endeffekt Dir überlassen. Wenn Du es aber nicht machst und erwischt wirst, ist es schlicht und einfach Steuerhinterziehung.

Das ist so nicht richtig! Kleinzuwendungen bis zu einer bestimmten Höhe (ich glaube, das waren mal so um die 400 DM pro Jahr) kannst du bei der Steuererklärung angeben, musst du aber nicht. Das ist keine Steuerhinterziehung, da du diese Summe nicht versteuern musst!!!!!
Mann-o-Mann Erich...

...wegen Dir musste ich jetzt das Steuerlexikon raussuchen. ;)

Was noch viel schlimmer ist - Du hast recht. :roll:

O-Text Steuerhandbuch 2004: "Einkünfte aus Leistungen im Sinne des §22 Nr.3 Satz 2 (Einkünfte aus bestimmten Leistungen) sind nur steuerpflichtig, wenn sie 256,00 Euro oder mehr im Kalenderjahr betragen".

Tja, wieder was gelernt...

Na, da siehst du mal, was das für ein guter Tipp war!

Ich hatte damals zur Information über das Steuerrecht bezüglich der Vereinsverwaltung an einem Vortrag eines Steuerberaters teilgenommen, allerdings noch zu DM-Zeiten. Jetzt dürfte alles klar sein. Wenn es nicht in der Steuererklärung angegeben wird, ist das auch ok!

Rheinlaender
17.09.2005, 13:12
Hi !

Hab erst jetzt die Diskussion um die Steuer gelesen aber es wurde ja schon korrekt erklärt. Meine Freundin schreibt zum Beispiel Artikel für Zeitschriften oder verkauft Fotoaufnahmen die Sie selber von bestimmten Tieren gemacht hat. Das sind keine regelmäßigen Einkünfte aber sie können in einem Jahr auch schon mal über den Freibetrag liegen. Sie hatte das Finanzamt von anfang an informiert und bisher haben die nie etwas dazu gesagt, auch wenns mal drüberlag. Von daher ist eine Info fürs Finanzamt nicht schlecht wenn man so etwas desöfteren macht, dann haben die wenigstens eine Notiz bekommen und es kommt im Zweifelsfall auch nicht zu späteren Komplikationen.


Und Hi Oliver,

bei der FC wird viel geklaut, klar. Aber es wird auch wirklich viel richtig nett und höflich angefragt und gekauft :)

Du glaubst garnicht wie unterschiedlich die Ansichten darüber sind. ;)

Wenn Du bisher gute Erfahrungen gemacht hast, kannst Du darüber sehr froh sein. Ich persönlich kenne einen aktuellen Fall wo mal wieder geklaut wurde und nur weil die Fotografin sich die vorerst anfallenden Anwaltskosten nicht leisten kann, werden die Leutchen damit vermutlich durchkommen.

Allerdings hab ich ihr gesagt Sie soll mir die Bildrechte übertragen, ich sorg dann für den Rest. :twisted:

korfri
17.09.2005, 13:15
Thema Einkommens-Steuer & MwSt: In einem Lohnsteuer-Ausgleich hätte es eh nix verloren. Es trifft nur diejenigen, die entweder eh schon Einkommenssteuer-pflichtig sind oder durch die Höhe dieser Einnahmen werden. Ich glaube, die Bagatellgrenze lag früher sogar noch viel höher, aber die könnte Eichel & Co. auch gesenkt haben :flop:

Das Wichtigste ist jedenfalls, daß Du keine MwSt auszuweisen hast. Du bist als Lohn- oder Gehaltsempfänger normalerweise in keiner Weise berechtigt, MwSt zu kassieren. Wer MwSt-berechtigt ist, ist vom Finanzamt verpflichet, sie den Rechnungsempfängern gegenüber deklarieren, ans Finanzamt abführen oder mit den Steuern verrechen, die in den gekauften Materialen, Werkzeugen, Leistungen usw. enthalten sind (Vorsteuer). Und bei der MwSt versteht das Finanzamt ziemlich wenig Spaß. D.h. das Angeben von MwSt auf einer privaten Rechnung, das wäre Betrug.

Dimagier_Horst
17.09.2005, 13:59
Von daher ist eine Info fürs Finanzamt nicht schlecht
Ein guter Hinweis: Das Finanzamt berät auch, das ist eine ihrer Aufgaben - und das machen viele Finanzämter nicht schlecht. Und zu vielen Dingen gibt es auch ganz gute Broschüren.

darude
21.02.2006, 21:36
Ich hab diesen Thread mal ausgegraben, weil ich auch eine Rechnung stellen möchte (bzw. muss). Habe für unsere Nachbarstadt auf eine Veranstaltung fotografiert, und die wollten "nach Möglichkeit" eine Rechnung haben. Habe kein Gewerbe angemeldet, komme bis jetzt auch nicht über die genannten 256 € pro Jahr.
Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich keine MwSt und UmSt. ausweisen. Was ist jetzt aber wenn ich im Laufe des Jahres über den genannten Betrag komme? Soll ich auf der Rechnung "in weiser Vorraussicht" schon mal die Steuern ausweisen, oder müsste ich das im Fall einer Üverschreitung des Mindesbetrags von 256 € nachträglich machen?

foxl
21.02.2006, 23:48
Wenn Du den alten Beitrag ausgegraben hast, dann solltest Du ihn auch lesen. Korfi hat recht mit seiner Aussage. Auch noch in 2006. Und das ändert sich nicht. Also weg von der MwSt!!!!!!!!


Das Wichtigste ist jedenfalls, daß Du keine MwSt auszuweisen hast. Du bist als Lohn- oder Gehaltsempfänger normalerweise in keiner Weise berechtigt, MwSt zu kassieren. Wer MwSt-berechtigt ist, ist vom Finanzamt verpflichet, sie den Rechnungsempfängern gegenüber deklarieren, ans Finanzamt abführen oder mit den Steuern verrechen, die in den gekauften Materialen, Werkzeugen, Leistungen usw. enthalten sind (Vorsteuer). Und bei der MwSt versteht das Finanzamt ziemlich wenig Spaß. D.h. das Angeben von MwSt auf einer privaten Rechnung, das wäre Betrug.

JoeJung
22.02.2006, 09:17
Bei diesem Thema haben es wir Österreicher etwas leichter. Bei uns gibt es einen Grenzwert (wenn ich mich nicht täusche, dann sind das 700 EUR) die ich pro Jahr dazuverdienen darf, ohne dass ich sie dem Finanzamt bekannt geben muss.

Ich kenne zwar die deutsche Gesetzgebung nicht, es würde mich aber schon sehr wundern, wenn es dort nicht auch eine ähnliche Regelung geben würde.

foxl
22.02.2006, 10:43
Es gibt auch in Deutschland eine "Bagatellgrenze", wenn jemand nicht gewerblich, ohne Gewinnerzielungsabsicht ....etc. kleiner Handel betreibt.
Genaueres würde den Rahmen hier sprengen.

KEINESFALLS darf MwSt. ausgewiesen werden..:!