Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder Bilderklau
Durch Zufall bin ich auf eine bzw. im Nachgang auf zwei kommerzielle Seiten gestoßen, die unerlaubt ein Bild von mir nutzen. :evil: Eine Vermittlungsseite für Ferienwohnungen - die das Bild bei einem Ferienhaus am Edersee benutzt (und das auf drei Top-Level Domains (.de , .at, und .ch) - sowie einem Hotel am Edersee.
Nun die übliche Frage... was würdet ihr machen und was wäre eine angemessene Forderung (hat jemand zufälligerweise die MFM Tabelle zur Hand?). :roll:
Fuexline
30.03.2023, 18:45
du bietest die Bilder nicht auf Stock Portalen an?
die Seite die klaut ist mit echtem Impressum?
wenn ja pro Bild kommerziell richte ich mich an Copytrack das wären so 1200 eur pro Bild
Dornwald46
30.03.2023, 20:43
Wenn Du beweisen kannst, dass es Deine Fotos sind würde ich einen Rechtsberater fragen!
Andronicus
31.03.2023, 08:27
Hotel ist kommerziell, deshalb würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Soll der sich darum kümmern. Dann ärgert es Dich - auf die Zeit gesehen - nicht so lange. ;)
Moin, moin,
ich habe leider zweimal den Fall gehabt, dass spanische Reiseagenturen sich am meinem Portfolio bedient haben. Aus der Erfahrung heraus sollte man sich einen spezialisierten Anwalt (Schwerpunkte Urheberrecht, Medien) suchen. Zum zweiten ist ein Gradmesser für die Taxierung der Bilder der Aufwand, den man betreiben muss, um diese Bilder zu erstellen. Daher halte ich hier in dem Fall 1.200,-€ für arg hoch gegriffen. Man sollte sich aber anschauen, wofür der Urheberrechtsverletzer die Bilder alles eingesetzt hat, ob es nur bei der Verwendung auf Website geblieben ist, oder er es noch anderweitig verwendet hat (z.B. Print-Werbung etc. pp.).
Dat Ei
Fotorrhoe
31.03.2023, 11:21
Hotel ist kommerziell, deshalb würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Soll der sich darum kümmern. Dann ärgert es Dich - auf die Zeit gesehen - nicht so lange. ;)
Eventuell hilft auch erst einmal ein deutliches, aber freundliches Schreiben, das die weitere Verwendung der Bilder für alle Zwecke untersagt. Sind die seriös und ist denen das ev. einfach durchgerutscht, werden die mit einem Angebot kommen, das deren Interessenslage entspricht. Auf dieser Basis kann man dann eine Kompensation aushandeln. Reagieren die nicht, kann man dann einen Fachanwalt einschalten, man weiß ja nun, wen man vor sich hat.
Was willst du denn erreichen?
1. Dass deine Bilder nicht benutzt werden?
2. Maximalen Gewinn daraus erzielen?
3. Eine Bezahlung mit möglichst wenig Aufwand?
Für ersteres reicht ein einfaches Schreiben, dass sie sicher übersehen haben, dass das Foto nicht frei benutzbar ist und es sofort löschen sollen.
Für zweiteres: Anwalt einschalten mit Maximalforderung
Für 3. würde ich Beweise sichern (Waybackmachine?), wie lange das Bild dort schon benutzt wurde, und ein entsprechendes Schreiben mit einer für beide Seiten akzeptablen, "üblichen" Forderung mit der anschließenden und damit abgegoltenen Einräumung eines Nutzungsrechts aufsetzen.
Gefühlt würde ich sagen, dass sich eine solche Forderung im niederigeren, dreistelligen Bereich bewegen könnte, aber dazu fehlen mir die Erfahrungen.
Am einfachsten ist es sicher, wenn der Aufwand für die Agentur, ein neues Bild zu suchen, zu erwerben und auszutauschen, größer erscheint als einfach den Betrag zu bezahlen. Bedenke aber, dass du eine entspr. Rechnung ausstellen musst und diese ev. auch versteuern.
Natürlich solltest du auch gleich zu Beginn handfeste Beweise mitliefern, dass du der Urheber bist.
Pittisoft
31.03.2023, 12:43
Natürlich solltest du auch gleich zu Beginn handfeste Beweise mitliefern, dass du der Urheber bist.
Und bei Nichtnennung des Urhebers einen 100% Aufschlag (https://www.ferner-alsdorf.de/urheberrecht-bgh-stimmt-100-verletzerzuschlag-bei-nicht-benennung-des-urhebers-zu/) nicht vergessen. :lol:
Da ist ja einiges zusammen gekommen... :top:
du bietest die Bilder nicht auf Stock Portalen an?
die Seite die klaut ist mit echtem Impressum?
Ich biete ein paar Bilder auf getty (über 500px) an, aber dieses nicht. Ein Impressum haben beide Seiten.
wenn ja pro Bild kommerziell richte ich mich an Copytrack das wären so 1200 eur pro Bild
Oha... das erscheint mir sehr hoch angesetzt. Hast Du schon Erfahrungen mit Copytrack gemacht?
Wenn Du beweisen kannst, dass es Deine Fotos sind würde ich einen Rechtsberater fragen!
Beweisen kann ich es natürlich - das Foto ist eindeutig und unverwechselbar meines.
Hotel ist kommerziell, deshalb würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Soll der sich darum kümmern. Dann ärgert es Dich - auf die Zeit gesehen - nicht so lange. ;)
Tja... ich habe leider schon mal Lehrgeld bei der Einschaltung eines RA gezahlt und bin auf den Kosten sitzengeblieben.
Moin, moin,
ich habe leider zweimal den Fall gehabt, dass spanische Reiseagenturen sich am meinem Portfolio bedient haben. Aus der Erfahrung heraus sollte man sich einen spezialisierten Anwalt (Schwerpunkte Urheberrecht, Medien) suchen. Zum zweiten ist ein Gradmesser für die Taxierung der Bilder der Aufwand, den man betreiben muss, um diese Bilder zu erstellen. Daher halte ich hier in dem Fall 1.200,-€ für arg hoch gegriffen. Man sollte sich aber anschauen, wofür der Urheberrechtsverletzer die Bilder alles eingesetzt hat, ob es nur bei der Verwendung auf Website geblieben ist, oder er es noch anderweitig verwendet hat (z.B. Print-Werbung etc. pp.).
Dat Ei
Danke für Deine Erfahrungen.
Eventuell hilft auch erst einmal ein deutliches, aber freundliches Schreiben, das die weitere Verwendung der Bilder für alle Zwecke untersagt. Sind die seriös und ist denen das ev. einfach durchgerutscht, werden die mit einem Angebot kommen, das deren Interessenslage entspricht. Auf dieser Basis kann man dann eine Kompensation aushandeln. Reagieren die nicht, kann man dann einen Fachanwalt einschalten, man weiß ja nun, wen man vor sich hat.
Eine Idee, die aber den Halen hat, dass die betroffenen natürlichauch sofort alles löschen können und dann wird die Beweislage schwieriger. Aber prinzipiell ein gangbarer Weg. Danke für deine Meinung.
Was willst du denn erreichen?
1. Dass deine Bilder nicht benutzt werden?
2. Maximalen Gewinn daraus erzielen?
3. Eine Bezahlung mit möglichst wenig Aufwand?
Für ersteres reicht ein einfaches Schreiben, dass sie sicher übersehen haben, dass das Foto nicht frei benutzbar ist und es sofort löschen sollen.
Für zweiteres: Anwalt einschalten mit Maximalforderung
Für 3. würde ich Beweise sichern (Waybackmachine?), wie lange das Bild dort schon benutzt wurde, und ein entsprechendes Schreiben mit einer für beide Seiten akzeptablen, "üblichen" Forderung mit der anschließenden und damit abgegoltenen Einräumung eines Nutzungsrechts aufsetzen.
Gefühlt würde ich sagen, dass sich eine solche Forderung im niederigeren, dreistelligen Bereich bewegen könnte, aber dazu fehlen mir die Erfahrungen.
Am einfachsten ist es sicher, wenn der Aufwand für die Agentur, ein neues Bild zu suchen, zu erwerben und auszutauschen, größer erscheint als einfach den Betrag zu bezahlen. Bedenke aber, dass du eine entspr. Rechnung ausstellen musst und diese ev. auch versteuern.
Natürlich solltest du auch gleich zu Beginn handfeste Beweise mitliefern, dass du der Urheber bist.
Verhindern, dass meine Bilder ohne meine Zustimmung genutzt werden kann ich natürlich nie - außer ich veröffentliche sie nirgends, maximalen Gewinn will ich auch nicht, also nehme ich Tor 3. Ich schau mal, was ich den betroffenen Schreibe...
Und bei Nichtnennung des Urhebers einen 100% Aufschlag (https://www.ferner-alsdorf.de/urheberrecht-bgh-stimmt-100-verletzerzuschlag-bei-nicht-benennung-des-urhebers-zu/) nicht vergessen. :lol:
Natürlich kenne ich diesen Aufschlag - der würde bei der Preisgestaltung natürlich in Betracht gezogen.
walter_w
31.03.2023, 17:16
Ich war auch schon mal in der Situation, dass meine Bilder ohne Bewilligung verwendet wurden. Es ist mir jedoch nicht gelungen, meine Urheberschaft nachzuweisen, meine vorhandenen RAW wurden nicht anerkannt. Der konsultierte Anwalt stellte sich auf den Standpunkt, dass ich rechtsgültig beweisen müsse, dass die Bilder geklaut worden sind und nicht der Benutzer seine Unschuld.
Wie könnt ihr den Beweis liefern?
Vergebene Mühe, seither gibt’s keine Bilder mehr von mir öffentlich.
Hoi Holger,
bei einer schweizer Zeitung hat vorletztes Jahr jemand bei einem Wettbewerb für Mondbilder mein Supermondlindenbild von 2021 leicht beschnitten eingereicht und die haben es ohne zu prüfen in Ihre Onlinezeitung gepackt. Wurde mir von der Besitzerin des Baumes gemeldet und ich habe mich anschließend telefonisch bei der Zeitung gemeldet. Es gibt eine Liste mit Entschädigungskosten (von Schweizer Fotografen), die dann eine Summe je nach Auflagenstärke oder Verwendungszweck angibt. Ich habe eine Rechnung gestellt und dann etwas Rabatt gewährt, da sie mit mir ein Interview noch gemacht haben. Es war im niedrigen dreistelligen Bereich.
Inwiefern das auf deinen Fall übertragbar ist, kann ich nicht sagen, aber mein Credo war in einem guten Verhältnis zu bleiben. Vielleicht kannst du ja dich auf eine Bezahlung/Gutschein einigen und sie können dein Bild weiterverwenden oder ähnliches.
Liebe Grüsse
Tobias
Edit:
Beweissicherung geht mit einem Screenshot der Seite, auf der es verwendet wird und natürlich der eigenen Datei und deren Entstehungsdaten.
Dornwald46
31.03.2023, 18:37
Hallo Holger,
vielleicht bekommst Du hier Hilfe:
https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=153632
turboengine
31.03.2023, 18:41
Der konsultierte Anwalt stellte sich auf den Standpunkt, dass ich rechtsgültig beweisen müsse…
Dann hätte ich den Anwalt gewechselt. Hätte bei der Aufnahme denn ein Notar dabei sein sollen?
Das kann ich mir jetzt höchstens bei Bildern vorstellen, wo die “Schöpfungshöhe” nicht besonders hoch ist, z.B. von einem 0815-Bild vom Schiefen Turm von Pisa. Das ist aber auch nur ein paar Euro wert…
es ist - zum Glück, auch wenn es mehr und mehr Kräfte gibt, die auch das zurückdrehen wollen - seit einiger Zeit Usus, dass Schuld nachgewiesen werden muss, nicht Unschuld.
turboengine
31.03.2023, 20:35
es ist - zum Glück, auch wenn es mehr und mehr Kräfte gibt, die auch das zurückdrehen wollen
Uhhh die Moralkeule ist wieder da. Schuld… Wenn ein Anwalt eine Pfeife ist geht man zum nächsten. Sehr einfach, oder?
Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen. Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?
Fuexline
31.03.2023, 20:49
copytrack behält halt 400 eur ein somit sind eher 800 eur real, trotzdem copytrack stellt den Anwalt macht alles und die 800 eur wurden schon ausbezahlt
walter_w
31.03.2023, 21:16
...
Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen...
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen. Auch die EXIF waren nicht entscheidend.
Die Verfahrenskosten hätten den Streitwert überstiegen, sodass auf eine Klage verzichtet worden ist. Wir hätten beweisen müssen, dass mein Bild unkorrekterweisen verwendet wurde.
Meine Nichte (Berufsfotografin) war zufälligerweise in Paris unmittelbar beim Brandausbruch der Kathedrale direkt vor Ort und ihre Bilder gingen um die Welt. AP musste mehrere Prozesse führen gegen Agenturen und Medien, welche die Bilder skrupellos kopierten. Dies hätte sie als Einzelperson nie machen können.
Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen.nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend. Wo Du Recht hast, ist die Sache mit der Pfeife - nur kann man da in der Beurteilung durchaus danebenliegen ;)
Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?wohl kaum, aber das kann man leicht unterstellen, wenn man getriggert ist, gell?
Kurt Weinmeister
01.04.2023, 11:41
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht.
Was im Grunde genommen auch korrekt ist. Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung, auch wenn es natürlich dem Geschädigten weh tut, wenn er das hört. Theoretisch hätte eine andere Person am selben Ort zeitgleich das gleiche Bild aufnehmen können.
Wirksam wäre dann nur ein Dataglyph im JPEG, das quasi unsichtbar in das Bild gewebt ist. Dann könnte man rechtssicher den Diebstahl beweisen.
Fuexline
01.04.2023, 22:39
hat Sony nicht extra eine art sign tool wo man ein file auf die SD Karte schieben kann?
guenter_w
02.04.2023, 10:34
Stellt mal diesen Faden neben den KB- und APS-C-Vergleich!
Warum hat der Bilderdieb geklaut, ist doch hier die Frage. Weil ihm das Bild für seine Zwecke tauglich erschien und er sich die Mühe sparen wollte/konnte, das Bild mit eigener Schöpfungshöhe nachzufotografieren.
Bisweilen wird um Dinge herumdiskutiert, die mit Fotografie kaum zu tun haben und mit pubertären Vergleichen operiert...
Hallo Holger,
vielleicht bekommst Du hier Hilfe:
https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=153632
Danke für den Tipp... aber der Thread ist schon seit 6 Jahren "tot" :roll:
... und von mit aus kann dieser Thread auch im Nirvana verschwinden... oder an den Energiewende Thread angehängt werden. Warum schaffen es gewisse Personen immer wieder Threads zu kapern und zu ihrem eigenen EGO-Spielplatz zu machen :twisted::twisted:
So macht das einfach keinen Spaß und Sinn mehr....
sorry :oops: dass ich mich habe hinreißen lassen, auf einen klar falschen (hier teuren) Rat zu reagieren.
Hoi Holger,
hast du meinen Beitrag gesehen? Wie wirst du vorgehen?
Liebe Grüsse
Tobias
Hoi Holger,
hast du meinen Beitrag gesehen? Wie wirst du vorgehen?
Liebe Grüsse
Tobias
Guude Tobias,
der war mir tatsächlich durchgerutscht :roll:
Ich habe mich dazu entschlossen, die Angelegenheiten "copytrack" zu übergeben.
Mir persönlich ist der Aufwand und das Risiko zu hoch, das Ganze selbst zu regeln. Einen Anwalt habe ich in der Vergangenheit schon mal selbst beauftragt (bei einem eigentlich "sicheren" Fall) und habe dafür dann knapp 600€ Lehrgeld gezahlt, weil ich den Anwalt dann selbst bezahlen musste.
Dornwald46
03.04.2023, 12:26
Danke für den Tipp... aber der Thread ist schon seit 6 Jahren "tot" :roll:
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht, Du könntest doch zumindest mal MarieS. anschreiben.
Ein Versuch wäre das doch wert:|
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht, Du könntest doch zumindest mal MarieS. anschreiben.
Ein Versuch wäre das doch wert:|
Hast du den Thread selbst mal gelesen? Im Endeffekt ist das nur eine Sammlung von Themen, die dann als Basis für Artikel auf einer Fotoseite dienen soll(t)en. Unter anderem wird dort eine Seite analog der erwähnt, die ich jetzt zur Überprüfung/Durchsetzung meiner Rechte ausgewählt habe.
turboengine
03.04.2023, 21:10
nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend.
Warum schaffen es gewisse Personen immer wieder Threads zu kapern und zu ihrem eigenen EGO-Spielplatz zu machen
Ihr zwei seid schon besonders nette Forumskollegen :roll: Canceln als Lebenszweck…
In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann. Und bei einem solchem einzigartigen Bild reicht selbstverständlich das RAW aus um seine Urheberschaft auch schon eines einzelnen Bildes zu beweisen. Ein einfaches Bild des Eiffelturms gehört nicht dazu.
Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung
Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.
In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann.
Toll... :top:
Aber vielleicht solltest du nochmal den §72 UrhG studieren...
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=8&art=6&find=Lichtbilder@Bilder
Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG@) sind Fotoaufnahmen (Bilder) mit individuellem Charakter. Der Fotograf eines Lichtbildwerkes (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG@) ist Urheber. Sein schöpferisches Handeln (z.B. Auswahl des Aufnahmeorts, des Kameratyps, eines bestimmten Filters, eines bestimmten Objektivs) wird durch die Urheberrechte geschützt.
Lichtbilder, die keine Lichtbildwerke sind, fallen nicht unter die Urheberrechte. Bilder ohne gewisse Gestaltungshöhe sind Bilder, bei denen der Fotograf sich keine detailierten Gedanken über die Bilderaufnahme macht, z.B. Schnappschüsse, Zufallsbilder. Fotos (Bilder) ohne schöpferische Gestaltungshöhe werden durch § 72 UrhG@ geschützt. Diese Vorschrift verweist auf die entsprechende Anwendung der für Lichtbildwerke geltende Regelungen im Teil 1 des Urhebergesetzes. Daher finden bei Lichtbildern die Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte und Nutzungsrechte entsprechend anwendbar (siehe unten Lichtbilder).
turboengine
03.04.2023, 22:11
Toll... :top:
Aber vielleicht solltest du nochmal den §72 UrhG studieren...
Ich habe nichts anderes geschrieben.
Dann hätte ich den Anwalt gewechselt. Hätte bei der Aufnahme denn ein Notar dabei sein sollen?
Das kann ich mir jetzt höchstens bei Bildern vorstellen, wo die “Schöpfungshöhe” nicht besonders hoch ist, z.B. von einem 0815-Bild vom Schiefen Turm von Pisa. Das ist aber auch nur ein paar Euro wert…
„…solltest Du mal…“
Was willst Du denn sagen? Was ist der Punkt?
Anaxaboras
03.04.2023, 22:52
Vielleicht prüfen die Schweizer Kollegen einmal, ob ihre Erfahrungen sich auf deutsches und EU-Recht übertragen lassen.
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.
LG, Martin
Kurt Weinmeister
03.04.2023, 23:16
Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.
Wir sind beide keine Anwälte. Aber Du kannst Abmahnen; das ist ein zivilrechtlicher Prozeß oder Du kannst einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Das wiederum ist ein strafrechtlicher Prozeß (Diebstahl).
Ich würde ja mit denen erstmal reden. Eskalieren kann man dann ja immer noch.
Ich würde ja mit denen erstmal reden. Eskalieren kann man dann ja immer noch.
Warum kommt so oft bei geistigem Eigentum insbesondre Bildern - diese Haltung? Ist doch nicht so schlimm, kann ja mal passieren. Tut Dir leid und wir vergessen das Ganze.
Mit der Argumentation kommst du beim Kontrolleur in der S-Bahn nicht weit und wenn ich in das betroffenen Hotel zum Frühstücksbuffet gehe (steh ja eh alles hier rum) ohne zu bezahlen werden die bestimmt auch nicht sagen... mach's nicht wieder und wir reden nicht mehr drüber..
Okay... nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, aber warum sind Urheberrechtsverletzungen so wenig schlimm und ich bin der Böse wenn ich es mir nicht gefallen lassen will?
Andronicus
04.04.2023, 08:41
... , aber warum sind Urheberrechtsverletzungen so wenig schlimm und ich bin der Böse wenn ich es mir nicht gefallen lassen will?
Das sehe ich ähnlich.
Das Bild wurde von jemanden benutzt der sich damit auskennen sollte.
Oder auch jmd. beauftragt hat die Seite zu machen.
Deshalb würde ich halt gleich zum Anwalt gehen. Aber ich verstehe auch, dass Du das nicht machen möchtest da es ein finanzielles Risiko birgt.
Nun hast Du Dich für Deinen eigenen Weg entschieden. :top:
Kurt Weinmeister
04.04.2023, 08:56
Warum kommt so oft bei geistigem Eigentum insbesondre Bildern - diese Haltung? Ist doch nicht so schlimm, kann ja mal passieren.
Tut Dir leid und wir vergessen das Ganze.
Diese Haltung habe ich grundsätzlich. Weil ich erstmal verstehen will.
Ob es dann schlimm wird, hängt von den Antworten ab, die ich bekomme.
Und ja, es kann dann auch sein, dass ich das Ganze vielleicht nicht vergesse, aber verzeihe.
guenter_w
04.04.2023, 09:28
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.
Genau diese Vorgehensweise habe ich mehrfach benutzt und jedesmal Erfolg gehabt - meist Gewinnung eines neuen Abnehmers mit üblichen Nutzungsrechten. Zumindest wurde immer das Bild von der Seite genommen...
turboengine
04.04.2023, 09:37
Wir sind beide keine Anwälte. Aber Du kannst Abmahnen;
Nein, abmahnen ist wieder etwas anderes…
Aber nicht nur Anwälte können Gesetze lesen. Im Zivilrecht muss ich mich auch nicht vertreten lassen. In einem ähnlichen Fall bei mir (Münchner Architekturbüro) vor zehn Jahren in Deutschland habe ich eine Rechnung über ein Honorar geschickt, dann eine Mahnung, dann einen gerichtlichen Mahnbescheid. Die Gegenseite stellte sich tot und so wurde er vollstreckt. Dann kam ein Brief mit dem üblichen Floskeln (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht… blabla) aber das geforderte Geld und die Mahngebühren waren schon auf meinem Konto.
Man muss nicht immer gleich Anwälte für sehr einfache Rechtsgeschäfte beauftragen. Ist der gerichtliche Mahnbescheid erst mal draussen und der Betrag nicht überrissen kommt es wohl eher selten zum Gerichtsstreit.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119
Dornwald46
04.04.2023, 10:22
[QUOTE=Anaxaboras;2272511
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.
LG, Martin[/QUOTE]
Diese Vorgehensweise würde ich auch machen, wenn ich keinen Rechtsschutz habe.
Und als "gebranntes Opfer" welches schon einmal beklaut wurde, hätte ich eine RV abgeschlossen, um künftig gewappnet zu sein.
Fuexline
04.04.2023, 10:41
Wieso muss man hier überhaupt rum debattieren? Wenn ich zwei gelbe Autos irgendwo abstelle und einer fährt es einfach ist es Diebstahl, wer Bilder klauen muss hat meist eh kein Geld, wird beim erwischt werden und "DUDU" sagen einen auf neuen Kunden machen und sich dann genau noch einmal melden, in der Hoffnung keinen Schaden aus der Sache zu haben.
da nehm ich lieber einmal die X EUR, und baue mir den Ruf als jemanden auf der gleich hart durchgreift, immer diese rumlamentieren, hätte, könnte sollte, braucht man sich nicht mehr wundern wieso dieses Land so weichgespült ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und mich würde es am Ende genauso treffen - ja das leben ist hart und kein Ponyhof auch wenn viele irgendwie denken das es genau das ist.
der Fragesteller hat ja bereits Schritte eingeleitet, und gut ist.
Dornwald46
04.04.2023, 12:30
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und mich würde es am Ende genauso treffen - ja das leben ist hart und kein Ponyhof auch wenn viele irgendwie denken das es genau das ist.
der Fragesteller hat ja bereits Schritte eingeleitet, und gut ist.
Deine neue Signatur passt ja wohl gar nicht zu Deinen Zeilen:roll:
Dornwald46
04.04.2023, 12:32
wieso dieses Land so weichgespült ist.
Es steht jedem in diesem wunderbaren Land frei, auszuwandern.
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen.
Mal abgesehen davon, dass ich nach kurzer Onlinerecherche bei einigen Anwaltsseiten auf Gegenteiliges gestoßen bin, finde ich die Aussage seltsam zumal der Nachweis der Urheberschaft auch erst bei einem Gerichtsverfahren geführt werden müsste auf das es die wenigsten Bilderdiebe ankommen lassen.
Technisch betrachtet gilt: Zwei mit gleicher Kamera am gleichen Ort zur gleichen Zeit aufgenomme RAWs unterscheiden sich immer voneinander. Dies mit technischen Mitteln nachzuweisen ist trivial. Schwieriger wird es aufgrund des Informationsverlustes bei Kompressionsverfahren nachzuweisen, dass das verwendete Bild nur von einem möglichen Urheber-RAW stammen kann. Aber auch hier ist lediglich der Kompressionsgrad des Endbildes entscheidend und da die wenigsten unerlaubt verwendeten Bilder bis zur Unkenntlichkeit totkomprimiert und verkleinert wurden, ist es ebenfalls technisch leicht möglich die Funktion (aka post processing) nachzustellen, die das Ursprungsmaterial in das Endergebnis überführt haben muss, was für jeden einzelnen Pixel mathematisch bewiesen werden kann. Diese Funktion führt bei jedem anderen RAW zu falschen Ergebnissen, selbst wenn diese im Auge des Betrachters identisch erscheinen. Wie beschrieben gelingt dieser Nachweis erst ab einem zu hohen Informationsverlust nicht mehr, der allerdings bei heutigen Kameras und Auflösungen der verwendeten Bilder theoretischer Natur sein dürfte. Oder handelt es sich bei den besagten Bildern um 320x240px JPEGs?
Das Ganze schützt natürlich nicht vor dem alten Spruch: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand".
edit:typo
Gruß,
raul
Es steht jedem in diesem wunderbaren Land frei, auszuwandern.
Was soll denn so eine Antwort! Was ist das für ein Diskurs-Stil!
Dornwald46
10.04.2023, 23:24
Was soll denn so eine Antwort! Was ist das für ein Diskurs-Stil!
Meine Zeile bezog sich auf den Satz von Fuexline, wenn ihm DE zu weichgespült ist.