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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verkauf von Nutzungsrechten


roanjub
23.10.2022, 19:44
Hallo zusammen,

ich bräuchte mal einen Rat von euch.
Ich habe an einem Fotowettbewerb des Bay. Landesamtes für Umwelt teilgenommen, bei dem es um Fotos von Mooren ging.
Ich weiß noch nicht, ob ich überhaupt was gewonnen habe, aber letzte Woche hat mich das lfu angeschrieben und mitgeteilt, dass es die Nutzungsrechte für das von mir eingereichte Foto für weitere Veröffentlichungen im Print- und Onlinebereich erwerben will und mich aufgefordert, bei Interesse ein Angebot zum Erwerb der Nutzungsrechte anzugeben.
Ich habe natürlich Interesse, aber keinerlei Ahnung, was man für die Nutzungsrechte eines Fotos verlangen kann.
Vielleicht kann mir hier jemand einen Tipp geben.

Im voraus schon vielen Dank und viele Grüße
roanjub

Andronicus
24.10.2022, 08:36
Für Nutzungsrecht 50 oder 100 Euros.

Die Bildrechte solltest Du allerdings nicht abgeben, ansonsten könnte derjenige es weiter verwerten.

roanjub
24.10.2022, 09:25
Vielen Dank, das werde ich anbieten.

Viele Grüße
roanjub

ayreon
24.10.2022, 10:07
Das ist doch aber der Knackpunkt, sie wollen es ja eben weiterverwerten, das ist doch auch so angegeben.
Es kommt halt immer darauf an, wie besonders Dein Foto ist? Wie leicht könnte man es nachstellen?
Profis würden über 100 EUR als zuwenig den Kopf schütteln, aber als Amateur würde ich es als guten Einstieg sehen.

Ich finde es aber anstrengend, dass bei solchen Anfragen immer um eine Preisvorstellung angefragt wird (in der Hoffnung, der Fotograf setzt diese zu niedrig an), anstatt einfach zu sagen, wir bieten 40 EUR und dürfen dann alles damit machen ohne zeitliche Begrenzung

roanjub
24.10.2022, 10:29
Ich habe die Sachbearbeiterin angerufen und einen Betrag von 100 Euro angeboten. Diese hat erwidert, dass der Freistaat Bayern in derartigen Fällen lediglich zwischen 30 bis 50 Euro bezahlt. Wir haben uns schließlich auf 50 Euro geeinigt.

Viele Grüße
roanjub

Andronicus
24.10.2022, 11:48
... Wir haben uns schließlich auf 50 Euro geeinigt.

Viele Grüße
roanjub

JO :top:

Nur wenige zahlen wirklich die 100 Euro.

Mich würde jetzt mal interessieren was für ein Foto das ist. Hast Du irgendwo einen Link wo ich mir das mal anschauen kann?

ingoKober
24.10.2022, 12:04
Für Bilder in Artikeln oder Büchern bekomme ich immer nur 20€

Viele Grüße

Ingo

roanjub
24.10.2022, 12:40
Mich würde jetzt mal interessieren was für ein Foto das ist. Hast Du irgendwo einen Link wo ich mir das mal anschauen kann?

838/Ernte_im_Moor.jpg
→ Bild in der Galerie (https:../galerie/details.php?image_id=370116)

Andronicus
24.10.2022, 13:09
Mich würde jetzt mal interessieren was für ein Foto das ist. Hast Du irgendwo einen Link wo ich mir das mal anschauen kann?

838/Ernte_im_Moor.jpg
→ Bild in der Galerie (https:../galerie/details.php?image_id=370116)

Danke :top:

steve.hatton
24.10.2022, 16:40
Man sollte aber auch überlegen ob es ein begrenztes Nutzungsrecht ist oder ein generelles und für welchen Zweck oder welche Zwecke(!).

Ich erinnere mich an einen Architekten, der für eine befreundete Fotografin bei einem Bauherrn um einen Fototermin für das von ihm erbaute Haus bat. Das Mädel wolle das für Ihre Mappe, deshalb sei auch kein Honorar zu vereinbaren :-)))

Nach dem OK kam die Dame drei Tage ins Haus, um Bilder zu fertigen, danach war das Bild groß in der Augsburger Allgemeinen Zeitung (Wochenendausgabe), daraufhin bewunderten ganze Menschentrauben am Zaun das Haus, einige kamen sogar einfach mal auf das Grundstück um zu schauen (?!?!). Zwei Wochen später wurde dann auch noch eingebrochen und heute, mehr als 10 Jahre danach, prangert das Bild immer noch als großflächige Werbung für einen schwäbischen Energieversorger im Allgäu von einem Stadel - neben einer stark befahrenen Bundesstraße.....

So viel zur "Bewerbungsmappe" der Fotografin.

guenter_w
24.10.2022, 17:21
Die alte Leier...

Die Urheberrechte verbleiben unabdingbar beim Urheber (70 Jahre lang). Allein der Urheber kann über die Veröffentlichung bestimmen, sie aber auch widerrufen.

Die Nutzungsrechte können variieren, von einer einmaligen Veröffentlichung in einer definierten Auflage bis zur pauschalen unbegrenzten Nutzung, von einer individuellen, exklusiven Übetragung für den Einzelfall bis zur Gemeinfrei-Stellung. Auf alle Fälle sollte die Nutzung schriftlich mit ihrem Umfang vereinbart werden, wieviel man für die Rechteübertragung bekommen kann, ist Verhandlungssache.

Bei dieser Frage empfiehlt sich auf jeden Fall die rechtzeitige Information über die Rechtslage. Das Verdienen fängt später an...

ayreon
24.10.2022, 19:41
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?

twolf
24.10.2022, 19:48
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?

Windbreaker
24.10.2022, 20:12
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte? Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.

steve.hatton
24.10.2022, 22:27
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?

Die Beuherrin war nur nett zu ihrem Architekten - sie kannte die Photographin gar nicht !
Natürlich hat sie nichts schriftlich vereinbart - aber wie gesagt, sie regt(e) sich drüber auf, handelte aber niemals....o sie BIlder erhielt, wei´ich nicht.

Da sind wir wieder bei der Situation die nicht von der Panoramafreiheit abgedeckt ist. Wer in einer Wohnung, vom Garten eines Hauses aus das Haus oder den Garten photographiert sollte für die Nutzung des Bildmaterials eine Zustimmung des Besitzers(Bewohners)* haben ...

* Im Hinblick auf die Lesbarkeit wurde im Text auf Gendern verzichtet.:crazy:

kiwi05
24.10.2022, 22:40
…..
* Im Hinblick auf die Lesbarkeit wurde im Text auf Gendern verzichtet.:crazy:

Den Satz sollte ich in meine Signatur übernehmen.;)

Pittisoft
25.10.2022, 08:36
Wie sieht es denn mit der Abgebildeten Person aus? Hast du da die Rechte?

Das war gleich auch unser Gedanke, und wer schon öfters Post von Anwälte im Briefkasten hatte reagiert da etwas sensibel.
Und Steve sein Beispiel zeigt recht gut wie es mit Bilder gehen kann.

Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.

Wenn die Person "wenn ich das richtig gesehen habe" mit hellen Bart, Sonnenbrille und Hut sich als einzige auf dem eigenen Acker befindet mit sein Arbeitsgerät in der Hand und sich irgendwann auf ein riesigen Plakat wiederfindet.
Da möchte ich nicht derjenige sein der die Bildrechte inne hat wenn die Person damit nicht einverstanden ist.

Ich will hier keine Diskussion lostreten, nur "roanjub" sollte schriftlich die Nutzung des Bildes klar festlegen damit es vielleicht später kein böses Erwachen für ihn gibt.;)

Klinke
25.10.2022, 09:22
Den Satz sollte ich in meine Signatur übernehmen.;)

:top: :crazy:

twolf
25.10.2022, 19:31
Was willst du denn da für Rechte? Die Person ist ja überhaupt nicht zu erkennen. Die Person könnte ja nicht einmal nachweisen, dass sie das ist.

Ist das deine Private Meinung, oder eine Rechsichere Bewertung ?:evil:

guenter_w
25.10.2022, 19:34
@Steve
Sachen haben halt dummerweise kein Persönlichkeitsrecht und der Fall ist ja umgekehrt.
Hat der Bauherr denn wenigstens auch Fotos bekommen oder war er nur gutgläubig?
So kann man sich irren! Fotografiere mal ungefragt den Hundertwasserbahnhof in Uelzen vom Gehweg aus und stelle das Bild ins Netz! Aber zuvor kräftig sparen!

Bauwerke und Markenzeichen können durchaus geschützt sein, die "Panoramafreiheit" kann eingeschränkt sein, ebenso kann man in die Falle von Perspektiven und Bildausschnitten gelangen - so mancher Freizeitfotograf bekam schon unliebsame anwaltliche Post.

Sollten Personen einen bildbestimmenden Teil des Fotos ausmachen, braucht man die schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung.

Alles Dinge, die geklärt sein müssen, bevor man ein Foto gegen Honorar hergibt...

roanjub
25.10.2022, 20:12
Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise.
Ich werde das mit dem LfU klären.

Viele Grüße
roanjub

twolf
27.10.2022, 19:12
Viel Erfolg das alles in dein Sinn Läuft.

roanjub
27.10.2022, 19:14
Vielen Dank