Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf
Rookie Shooter
23.01.2022, 13:45
Hallo,
hänge gerade mit Sony im Clinch,
Hintergrund ist der,ich habe ein neues Objektiv bei meinem Händler gekauft.
Nach 30 Tagen reichte ich den Cashbackantrag mit einem Foto der Seriennummer in der handgehalten und Rechnung ein.
Sony reichte das aber nicht,lt. AGB, zurecht,es mußte ein Foto sein wo die Seriennummer und das Model zu sehen ist.
Ich hatte das Objektiv nach Einreichen des Antrages aber schon mit Verlust weiterverkauft,und teilte zunächst dem Telefonsupport mit das es darum schwierig sei ein neues Foto einzureichen,aber Rechnung und Seriennummer stimmten ja überein.
Er wollte es zur Fachabteilung so weitergeben.Mittlerweile da ich den Käufer kannte und er mir das Objektiv nochmal für das Foto zur Verfügung stellte,konnte ich das Foto nachreichen.Also bis Dato alles erforderliche eingereicht.
Jetzt kam die Ablehnung mit der Begründung das ich nicht mehr im Besitz des Objektivs bin.Die AGB`s sagen aber ganz klar ,das wenn das Objektiv in Form von Widerrufsrecht oder auf Kulanz seitens des Händlers zurückgeht Cashback nicht greift,was auch nachvollziehbar ist.Aber ich darf doch privat ein Objektiv verkaufen was mit Cashback gekauft wurde oder muß ich das jetzt zeitlebens behalten,weil ich mich sonst strafbar mache oder Sony das Cashback zurückerstatten muß.
Wie seht ihr das?
In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.
Reisefoto
23.01.2022, 14:34
Wenn das in in AGB nicht eindeutig ausgeschlossen ist, sollte es für mein Rechtsempfinden keinen Grund geben, den Cashback zu verweigern.
In den Teilnahmebedingungen werden Wiederverkäufer ausgeschlossen. Das die Agentur, die diese Aktion für Sony abwickelt, auch den privaten Weiterverkauf, selbst mit Verlust, so einstuft, halte ich für wahrscheinlich.
Inwiefern dies rechtens wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.
In dieser Situation, hätte ich den Weiterverkauf erst gar nicht mitgeteilt und bei der ja noch vorhanden Möglichkeit das Foto zu machen, dieses einfach nachgereicht.
Rookie Shooter
23.01.2022, 15:35
In den Teilnahmebedingungen werden Wiederverkäufer ausgeschlossen. Das die Agentur, die diese Aktion für Sony abwickelt, auch den privaten Weiterverkauf, selbst mit Verlust, so einstuft, halte ich für wahrscheinlich.
Inwiefern dies rechtens wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.
In dieser Situation, hätte ich den Weiterverkauf erst gar nicht mitgeteilt und bei der ja noch vorhanden Möglichkeit das Foto zu machen, dieses einfach nachgereicht.
Ja,aber ich wollte einfach ehrlich sein,zudem ein Foto in der Hand gehalten mit sichtbarer Seriennummer und Rechnung wo die Seriennummer drinsteht auch ausreichen müßte,da man sich ja als Besitzer damit legitimiert.
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach ggf. nach Instandsetzung im eigenen Namen wieder verkaufen (gewerbsmäßige Händler), z.B. Secondhandshops, Antiquitätengeschäfte, Kunsthändler.
LG
In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.
Na dann viel Spaß, den Fehler hast Du ganz alleine produziert, einmal das Du nicht direkt nach dem Verkauf das CashBack angefordert hast, und dann nach dem Verkauf dieses auch noch denen mitteilst, wo ein Wiederverkauf "ausgeschlossen" ist, jedenfalls bis zum Abschluss.
Danach kannst Du es dann verkaufen an wen immer Du willst.
chefboss
23.01.2022, 16:04
Du streitest also, ob Sony dir 200 Euro schenken soll und möchtest dafür das zig fache für einen Anwalt investieren :roll: Mein Vorschlag: Ich gebe dir 200 Euro und du mir die Anwaltskosten für 3 Stunden Einsatz :D
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer…
Als Wiederverkäufer gemäß Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE, diese wird bei Sony nicht erwähnt. Im Zweifelsfall Auslegungssache des anbietenden der Aktion.
zudem ein Foto in der Hand gehalten mit sichtbarer Seriennummer und Rechnung wo die Seriennummer drinsteht auch ausreichen müßte,da man sich ja als Besitzer damit legitimiert.
Wenn dann als Eigentümer (leihe ich es mir aus, ist es in meinem Besitz, habe aber kein Eigentumsrecht), der mitteilt das er sein Eigentumsrecht, durch Verkauf, an jemand anderes abgetreten hat.
Ich hoffe das es noch funktioniert, befürchte allerdings nicht die besten Aussichten.
Rookie Shooter
23.01.2022, 16:31
Du streitest also, ob Sony dir 200 Euro schenken soll und möchtest dafür das zig fache für einen Anwalt investieren :roll: Mein Vorschlag: Ich gebe dir 200 Euro und du mir die Anwaltskosten für 3 Stunden Einsatz :D
a- bin ich im Rechtsschutz
b- das müßtest du doch wissen,gehen bei einer Verzugsklage,wenn ich Recht bekomme,
die Kosten an den Beklagten
c -geht es mir hier um das Recht,hier ist zu klären ob ich als Privatmann
als"Wiederverkäufer" im rechtlichen Sinne gelte,und zu dem Zeitpunkt des
Verkaufs hatte ich den Antrag schon gestellt.In den AGB`s ist zu lesen
das das Datum der Registrierung und Einreichung des Cashbacks zählt
LG
Rookie Shooter
23.01.2022, 16:34
Na dann viel Spaß, den Fehler hast Du ganz alleine produziert, einmal das Du nicht direkt nach dem Verkauf das CashBack angefordert hast, und dann nach dem Verkauf dieses auch noch denen mitteilst, wo ein Wiederverkauf "ausgeschlossen" ist, jedenfalls bis zum Abschluss.
Danach kannst Du es dann verkaufen an wen immer Du willst.
Ditmar,
wo steht das es bis zum Abschluss gilt,ich kann nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Antrags maßgebend ist.
Ditmar,
wo steht das es bis zum Abschluss gilt,ich kann nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Antrags maßgebend ist.
Es ist nicht mehr in Deinem Besitz, und das wird jetzt wohl zum Stolperstein. :cool:
Ich hätte das ganze sicher anders gemacht, und somit keinerlei Probleme bekommen. ;)
Trotzdem viel Spaß beim klagen. :oops:
Rookie Shooter
23.01.2022, 17:28
Es ist nicht mehr in Deinem Besitz, und das wird jetzt wohl zum Stolperstein. :cool:
Ich hätte das ganze sicher anders gemacht, und somit keinerlei Probleme bekommen. ;)
Trotzdem viel Spaß beim klagen. :oops:
Natürlich passiert mir das in der Form auch nicht mehr,
wenn ich gewußt hätte das sich Sony gegenüber langjährigen Nutzern ihrer
Produkte daran stößt,wäre ich auch ganz anders vorgegangen,also
"Ehrlichkeit währt am längsten"
ist wohl überholt.
Pittisoft
23.01.2022, 18:17
Lass mich überraschen ob Sony nach deinen Gang zum Anwalt im Umkehrschluss die Zeit in der frühestens Cashback beantragt werden kann auf 2 oder mehr Monate hochschraubt, die 30 Tage sind ja auch noch nicht sooo lange.....:roll:
...Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, ...
Ob Sony die Definition eines Wiederverkäufers aus einer Vorgabe zur Umsatzsteuer (UST) für sich selber definiert, glaube ich eher nicht. Vermutlich werden die Fotoprodukte überwiegend von Privatpersonen gkauft, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.
Erstgespräch mit enem Anwalt (das zahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung) ist zur Einschätzuung der Rechtslage schon mal eine gute Idee. Hilfreich wäre dafür der genaue Text zur Cachbackaktion von Sony - andernfalls ist da vom Anwalt nicht viel zum Prüfen vorhanden und rechtliche Einschätzung ist ungewiss.
Als überraschende Klausel sehe ich das Vorgehen bzw. die Auffassung von Sony nicht: Sony möchte anscheinnend vermeiden, dass sie selber über die Cashbackzahlung dafür sorgen, dass neuwertige Ware zu niedrigen Preisen auf den Markt kommt.
Vermutlich eher nicht aus Imagegründen, sondern weil Sony die Ware lieber selber neu (mit Cashback) verkaufen möchte.
Ich bin gespannt, wie die rechtliche Einschätzung des Anwalts aussieht. Wäre schön, wenn du uns das bei Gelegenheit mitteilen könntest.
Fuexline
23.01.2022, 20:08
Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.
Ist halt sehr dumm gelaufen, man verkauft erst wenn SONY schreibt das der Cashback durchgegangen ist. muss aber sagen das es bei mir echt eine Crux war bis das Durchging, wegen wabbligen 50 Kröten so einen Aufwand zu machen - musste alle 4 tage neue Fotos posten weil der Typ zu blind war, es voll sehen wollte, nochmals die Rechnung etc - ich war sehr entnervt aber nach 2 Wochen dann ging es durch.
turboengine
23.01.2022, 22:01
Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.
Wer von einem Privaten eine Kamera zum Neupreis kauft ist wirklich dumm.
Spannend ist aber, dass Sony in der letzen Klausel 29 den Rechtsweg ausschließt.
https://campaign.odw.sony-europe.com/redemption/terms/DE_DI_Winter_terms_and_conditions.pdf
Das Ganze liest sich wie die AGBs von Gewinnspielen, da wäre der Ausschluss wirksam. Bei einem Kaufgeschäft mit Auslobung einer Prämie wohl eher nicht.
Und auch die merkwürdige Definition von „Wiederverkäufer“ würde ich nicht hinnehmen.
Diese Agenturen beschäftigen da wohl Laien, die pro bearbeiteten Fall eine Pauschale bekommen. Ich glaube kaum, dass da Rechtsexperten Handyfotos anschauen und auf Emails antworten. Daher wird die Ablehnung nicht der Ausfluss einer professionellen Rechtswürdigung sein.
Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht würde ich diese selbstverständlich ausnutzen und eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Verbraucherrecht in Anspruch nehmen.
Sony bzw. die Agentur „Markenmehrwert“ bekleckert sich bei der Abwicklung des Cashback offensichtlich regelmässig nicht mit Ruhm.
https://community.sony.de/t5/generelle-themen/cashback-aktion-das-geld-ist-seit-5-wochen-uberfallig/td-p/269750/page/3
Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.
Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.
Bei Sony gibt es ja auch noch Sofortrabatt-Aktionen.
Zu meinen 200-600 und dem 90er Makro, gab es jeweils 100€ Cashback und 100€ Sofortrabatt.
Sony bzw. die Agentur „Markenmehrwert“ bekleckert sich bei der Abwicklung des Cashback offensichtlich regelmässig nicht mit Ruhm.
Markenmehrwert (https://www.markenmehrwert.com/campaign/mmw/faq) arbeitet schon lange nicht mehr für Sony. Das Letzte, was ich da registriert habe, war vor 10 Jahren die A99. Was natürlich nicht heißen muss, dass die interne Abwicklung besser läuft, da werden nach wie vor irgendwelche angelernten Niedriglohnkräfte dran sitzen.
Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen.
Das ist dann aber kein Cashback mehr, sondern ein normaler Rabatt. Den gibt es bei Sony bei teilnehmenden Händlern (https://www.fotokoch.de/sony-rabatt.html) auch noch, zusätzlich zum Cashback. Cashback (wörtlich "Geldzurück") bedeutet ja gerade, dass man erst einmal den vollen Preis bezahlt und dann eine Erstattung bekommt.
Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.
Für den Händler hat das allerdings den Vorteil, dass er mit "UVP unser Preis!" werben kann, und der Kunde muss nicht durch 'zig Reifen springen. Was ein hoher Preis in den Vergleichsportalen für einen Vorteil haben soll, seh ich nicht so ganz. Außer bei Interessenten den Eindruck zu verfestigen "Sony ist mir zu teuer".
Für mich ist Cashback der gleiche Humbug wie bei den Coffeeshops und Supermärkten, wo man Stempelabdrücke sammeln, Punkte in ein Sammelheft kleben oder Codes freirubbeln muss, statt dass sie einfach die Produkte um 3% billiger verkaufen. Vielleicht hat irgendein Verkaufspsychologe herausgefunden, dass es die Marke im Kopf des Kunden effektiver verankert, wenn man ihn mit irgendwelchem Firlefanz beschäftigt. :zuck:
*thomasD*
24.01.2022, 07:29
Geht der Cashback-Anspruch nicht an den Zweiteigentümer über wenn er noch nicht genutzt wurde? Das hätte man dann beim Weiterverkauf einpreisen müssen.
Moin, moin,
Geht der Cashback-Anspruch nicht an den Zweiteigentümer über wenn er noch nicht genutzt wurde?
Gebrauchtgeräte sind von der Cashback-Aktion ausgeschlossen.
Dat Ei
Minolta7000
24.01.2022, 10:12
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer ...
Den Passus hast Du aus den Umsatzsteueranwendungerlass und beschreibt die Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht. Das ist Steuerrecht und hat mit Zivilrecht nun sehr oft sehr wenig gemeinsam.
Viele Grüße
Oliver
patent_uck
24.01.2022, 11:51
a- bin ich im Rechtsschutz
b- das müßtest du doch wissen,gehen bei einer Verzugsklage,wenn ich Recht bekomme,
die Kosten an den Beklagten
c -geht es mir hier um das Recht,hier ist zu klären ob ich als Privatmann
als"Wiederverkäufer" im rechtlichen Sinne gelte,und zu dem Zeitpunkt des
Verkaufs hatte ich den Antrag schon gestellt.In den AGB`s ist zu lesen
das das Datum der Registrierung und Einreichung des Cashbacks zählt
LG
Cashback-Teilnahmebedingungen, letzter Satz: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“.
Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.
Das funktioniert auch bei Sony, kommt immer auf den Händler an.
Habe es bisher nur einmal genutzt, und da wurde es eben direkt abgezogen.
Ellersiek
24.01.2022, 13:25
So unterschiedlich kann das "Rechtsempfinden" sein.
Mein Rechtsempfinden hätte mir zunächst einmal geflüstert, dass, wenn etwas nicht mehr mein Eigentum ist, ich auch keine Ansprüche daraus ableiten kann. Davon gibt es sicher auch Ausnahmen, aber so allgemein und auch in diesem Falle wäre das mein erster Gedanke gewesen.
Habe mal gerade geschaut, welche Objektive (https://www.sony.de/cashback/winter) einen so hohen Cashback-Wert hatten: Sieht für mich danach aus, als wenn das ein Winter-Räumungsverkauf-Caschback war. Je weniger interessant, desto höher der Cashback. Beim SELP18110G sogar 400€. Das 70200GMII war leider, aber wahrscheinlich auch verständlicher Weise, nicht mit dabei.
Lieben Gruß
Ralf
KDBerlin
24.01.2022, 13:43
....
In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.
Und wenn es nicht zur Klage kommt, sondern zu einer Einigung, dann musst Du ohne Rechtschutzversicherung, den Anwalt selber bezahlen, was den cashback, auffrisst.
felix181
24.01.2022, 14:52
Und wenn es nicht zur Klage kommt, sondern zu einer Einigung, dann musst Du ohne Rechtschutzversicherung, den Anwalt selber bezahlen, was den cashback, auffrisst.
Zum Einigen gehören allerdings 2
KDBerlin
24.01.2022, 15:49
Zum Einigen gehören allerdings 2
Das ist doch nun tägliches Procedere, das man sich einigt. Es reicht doch schon ein längerer Schriftwechsel zwischen Anwalt und Sony und wenn Sony dann, um eine Verfahren zu vermeiden, dem cashback zustimmt, dann muss der Anwalt selbst bezahlt werden, was dann je nach Streitwert den cashback mindert, ausgleicht, oder im schlimmsten Fall noch höher ist.
felix181
24.01.2022, 16:15
Das ist doch nun tägliches Procedere, das man sich einigt. Es reicht doch schon ein längerer Schriftwechsel zwischen Anwalt und Sony und wenn Sony dann, um eine Verfahren zu vermeiden, dem cashback zustimmt, dann muss der Anwalt selbst bezahlt werden, was dann je nach Streitwert den cashback mindert, ausgleicht, oder im schlimmsten Fall noch höher ist.
Trotzdem setzt Du voraus, dass beide Zustimmen. Das wird aber die eine Seite sicher nur tun, wenn Sony auch die gegnerischen Anwaltskosten trägt. Wie gesagt: bei einer Einigung sind zwingend 2 nötig.
Wegen 200 € einen Rechtsstreit anzetteln?
Würde mir nicht im Traum einfallen, auch nicht mit Rechtschutzversicherung.
Abgesehen davon, dass man nie weiß, wie der Richter gerade tickt, wären mir meine Nerven dafür viel zu schade. Und wenn die gegnerische Seite ein internationaler Konzern mit eigener Rechtsabteilung ist, schon gar nicht. Geld verdienen dabei eh nur die Anwälte.......
flugsegler
24.01.2022, 17:54
Account löschen!
DonFredo
24.01.2022, 18:00
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.....
Bei solchen Aktionen informiere ich mich vor dem Kauf auf den maßgeblichen Seiten über die Bedingungen und nicht nachher bzw. verlasse mich auf Informationen Dritter.
Wenn ich dann alles richtig mache, dann gibt es auch Geld zurück.
flugsegler
24.01.2022, 18:19
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.....
Bei solchen Aktionen informiere ich mich vor dem Kauf auf den maßgeblichen Seiten über die Bedingungen und nicht nachher bzw. verlasse mich auf Informationen Dritter.
Wenn ich dann alles richtig mache, dann gibt es auch Geld zurück.
Falsche Aussagen und das vom 1. Vorsitz, der als Hellseher schreibt wie man sich informiert hat. :flop:
Die OVP weisst einen defketen Ser.Nr. Aufklebr auf.
Die OVP interessiert doch bei den aktuellen Aktionen niemanden.
Das man Bilder zu Sony schicken muss steht nun plötzlich auf einer engl. Seite.
Link? Bei Sony Deutschland gibt es eigentlich keine englischen Seiten. Da bist du anscheinend irgendwo anders gelandet.
Soviel Umstände die bei Kauf nicht genannt wurde.
Der Händler ändert nun Rechnungen, was nichts mehr nützt gelieferte Ware schon registiert ist. Da zählte das Rechnungsdatum und das war nach de. 15.01.2022
Dabei hat mir der Händler die Aktionen zugesichert auch wenn nach dem 15.01.2022 geliefert wird.
Dann hat dein Händler Murks gemacht, das kannst du Sony doch nicht ankreiden. Wenn die Ware nach dem 15.01. geliefert, aber vor dem 15.01. bestellt wurde, dann gehört das Bestelldatum auf die Rechnung. Steht so ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen.
In Zukunft werde ich solche Aktionen missachten!
Dass die Cashback-Aktionen keinen Spaß machen, ist eine andere Sache. Mir geht der umständliche Zirkus ja auch auf die Nerven. Aber warum Geld verschenken?
DonFredo
24.01.2022, 18:33
@ Usch
:top: :top: :top:
KDBerlin
24.01.2022, 18:39
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.....
Bei solchen Aktionen informiere ich mich vor dem Kauf auf den maßgeblichen Seiten über die Bedingungen und nicht nachher bzw. verlasse mich auf Informationen Dritter.
Wenn ich dann alles richtig mache, dann gibt es auch Geld zurück.
:top::top::top:
Ellersiek
24.01.2022, 18:40
Sony verweigert die Rabatt Codes!!
Die OVP weisst einen defketen Ser.Nr. Aufklebr auf.
Das man Bilder zu Sony schicken muss steht nun plötzlich auf einer engl. Seite.
Sony schickt nur Links der Aktionen raus.
Soviel Umstände die bei Kauf nicht genannt wurde.
Der Händler ändert nun Rechnungen, was nichts mehr nützt gelieferte Ware schon registiert ist. Da zählte das Rechnungsdatum und das war nach de. 15.01.2022
Dabei hat mir der Händler die Aktionen zugesichert auch wenn nach dem 15.01.2022 geliefert wird.
Kein gutes Licht auf Sony, die es aus meiner Sicht umständlich macht.....
Auch von Händler hätte ich mehr erwartet. Edlich Mails, einigne unbeantwortet, und das reinste Chaos.
In Zukunft werde ich solche Aktionen missachten!
:flop:
Mir sind die Rechtschreibfehler in Posting wirklich echt egal.
Ich hoffe nur, dass deine Email verständlicher waren, als dein Posting.
...Dass die Cashback-Aktionen keinen Spaß machen, ist eine andere Sache. Mir geht der umständliche Zirkus ja auch auf die Nerven. Aber warum Geld verschenken?
Ich habe in den letzten 15 Jahren an vier Cashback-Aktionen mitgemacht.
Alle liefen ohne Probleme.
Ja, etwas Geduld muss man mitbringen.
Aber hey, sie geben einem Geld zurück - da ist es doch nicht zuviel verlangt, wenn man etwas Geduld haben muss.
Drück Euch allen die Daumen, dass eure Cashback-Beteiligungen erfolgreich abgeschlossen werden.
Lieben Gruß
Ralf
The Norb
24.01.2022, 23:52
Ich habe in den letzten 15 Jahren an vier Cashback-Aktionen mitgemacht.
Alle liefen ohne Probleme.
Ja, etwas Geduld muss man mitbringen.
Aber hey, sie geben einem Geld zurück
Wieso rabattieren die Hersteller die Kameras und Objektive nicht gleich "beim Kauf"
und machen sie entsprechend billiger ?
Würde man dann als Kunde nicht auch die anteilige MwSt sparen ?
Ich habe den tieferen Sinn von "Cashback" glaube nie so ganz verstanden :D
Ich habe den tieferen Sinn von "Cashback" glaube nie so ganz verstanden :D
Man will halt all den Schnäppchenjägern ein guten Gefühl vermitteln......:roll:
Man will halt all den Schnäppchenjägern ein guten Gefühl vermitteln......:roll:
Das funktioniert aber auch mit Sofortrabatten über ausgewählte Händler. Dazu braucht's dann keine Anmeldung bei Markenmehrwert oder irgend so einen ähnlichen Quatsch. ;)
Ellersiek
25.01.2022, 02:34
Das funktioniert aber auch mit Sofortrabatten über ausgewählte Händler. Dazu braucht's dann keine Anmeldung bei Markenmehrwert oder irgend so einen ähnlichen Quatsch. ;)
Es zwingt Dich ja keiner, das Geldgeschenk des Lieferanten/Herstellers anzunehmen.
Lieben Gruß
Ralf
Traumtraegerin
25.01.2022, 09:16
Das funktioniert aber auch mit Sofortrabatten über ausgewählte Händler. Dazu braucht's dann keine Anmeldung bei Markenmehrwert oder irgend so einen ähnlichen Quatsch. ;)
Sofortrabatte bringen dem Hersteller nichts. Cashback gibt es gegen Herausgabe der persönlichen Daten.
Wenn der Kunde beim Händler direkt den niedrigeren Preis zahlt, hat er evtl. keinen Grund, das Produkt bei Sony zu registrieren. Will er Cashback nutzen, muss er seine Daten an den Hersteller übermitteln. Ich habe kürzlich das 200-600er registriert und kann bald Cashback beantragen und einen welcome to Alpha- Gutschein einlösen. Seit der Registrierung der Kamera bzw.. des Objektivs erhalte ich vermehrt Mails von Sony, mit der Bitte um Bewertung meines Produktes.
Ich habe noch nie Cashback beantragt, bei der Registrierung des Objektivs einen dusseligen Fehler gemacht und den Kundendienst kontaktiert. Mein Anliegen wurde umgehend zu meiner Zufriedenheit erledigt. Der Mitarbeiter hat mir sogar noch eine Mail mit den Links zum Cashback und welcome to Alpha geschickt.
Zum Thema würde ich auch sagen, dass es dumm gelaufen ist. Die „Spielregeln“ sind klar definiert und leicht zu verstehen. Wer nur den englischen Link findet, kann die Seite bei Bedarf von Google übersetzen lassen. ;)
Wenn ich so viel Geld hätte, dass ich ein Objektiv nach kurzer Zeit mit Verlust verkaufen kann, dann täten die 200 Tacken auch nicht mehr weh und ich würde es als Lehrgeld abhaken.
Schlumpf1965
25.01.2022, 09:55
Genau so ist es Sabine, wie du und viele vorher schon schrieben läuft das bei mir eigentlich auch immer reibungslos. Egal was Sony fordert in den Bedingungen, man setzt es 1:1 um und es läuft, schnell und korrekt.
Der TO war aber wohl auch am 23.1. zuletzt online, wahrscheinlich konferiert er mit seinem Anwalt :lol:
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 10:00
Der TO hätte sich vor der Cashback Aktion hier im Forum Rat suchen sollen.
Der TO hätte sich vor der Cashback Aktion hier im Forum Rat suchen sollen.
Wieso?
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 10:14
Um sich vor Fehlern zu schützen, ohne Garantie natürlich.Ich hätte es gemacht.
Er hätte, wie alle anderen auch, die Bedingungen genau durchlesen und sich dann überlegen sollen, ob's so für ihn passt.
By the way: Für die meisten reichen 14 Tage, um zu beurteilen, ob das Objektiv passt oder ob man einen Fehlkauf gemacht hat und es retournieren will.
Lehrgeld ist wohl wirklich das, was der TO nun bezahlt ...
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 11:00
Sehe ich auch so, die Meinung von Usern hier im Forum hätte zusätzlich ewas genutzt.
Man kann ja auch mal bei den Bedingungen etwas falsch verstehen. Und User hier im Forum, die Erfahrung haben mit Cashback gibt es bestimmt.
Schlumpf1965
25.01.2022, 11:13
Die User die sich damit auskennen machen auch nichts anderes wie in den Bedingungen steht. Solche Anfragen kommen meist nur weil man zu faul ist zum Lesen und nicht konkret zu vlt. einem Punkt der Bedingungen eine Frage hat.
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 11:27
Norbert, nicht Jeder kann die Hinweise richtig einordnen und macht(unbewußt) Fehler.
Für mich wäre Cashback totales Neuland.
peter2tria
25.01.2022, 11:27
Mir ist im Sommer beim Cashback auch ein Fehler unterlaufen.
Das Objektiv in Österreich gekauft und versucht über das Deutsche Programm Cashback zu bekommen.
Das zu korrigieren war jetzt nicht einfach (Code gelockt etc) aber mit etwas Geduld hat es auch geklappt.
Klar hatte ich den Fehler gemacht, aber da selber drauf zu kommen da ja alles bei Sony Europe zusammenläuft (2. Account in AT mit anderer e-Mail anlegen) kapiert man auch erst nachher. Also für den Standard ist es gut beschrieben, aber wenn es (gefühlt) kaum abweicht kann man sich da schon verstricken.
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 11:34
Danke Peter, Deine Erfahrung hier mit Cashback ist ist wertvoll!
Wenn man mal davon absieht, dass in der Überschrift bei den Negativbeispielen ein "nicht" fehlt (es müsste natürlich heißen "Ein Bild wie dieses wird nicht akzeptiert" :roll:), finde ich das eigentlich ziemlich unmissverständlich:
https://www.sony.de/electronics/support/articles/00245354
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 11:44
Mir war diese Vorgehensweise bislang unbekannt, Danke!
Sehe ich auch so, die Meinung von Usern hier im Forum hätte zusätzlich ewas genutzt.
Man kann ja auch mal bei den Bedingungen etwas falsch verstehen. Und User hier im Forum, die Erfahrung haben mit Cashback gibt es bestimmt.
Wenn du was falsch verstehst unter einem Punkt, dann wirst du wohl hier nicht nachfragen. Wenn du was nicht verstehst, dann wäre es vielleicht sinnvoll. Und du kannst hier auch nicht alle Punkte bis ins letzte diskutieren, denn sonst musst du warten bis zum Sanktnimmerleinstag ...
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 11:51
Erich, alles klar.Ist denn falsch verstehen etwas anderes als nicht verstehen?
Nicht verstehen ist nicht verstehen.
Falsch verstehen ist meinen man hätte es richtig verstanden, aber ....
Also hat man bei falsch verstehen erstmal keinen Anlass irgendetwas irgendwo zu fragen.
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 12:06
Sony drückt sich klar aus, das Cashbackangebot gilt nur für Endkäufer, Wiederverkäufer und Händler sind von der Aktion ausgeschlossen.Das ist ein Dogma, auch für mich als Lesemuffel.
Damit ist aber nicht gesagt, dass ein Privat-Weiterverkäufer in diese Kategorie fällt: Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer.....
"Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen". Punkt 2 der Teilnahmebedingungen.
Es wäre doch nicht schwierig gewesen, zuerst das Cashback komplett durchzuziehen und danach erst das Objektiv weiterzuverkaufen.
Schlumpf1965
25.01.2022, 12:44
Wenigstens liefert der Thread mittlerweile etwas Klamauk mit Kopfschüttel-Effekt, auch nicht schlecht in diesen Zeiten. Und damit meine ich nicht meinen direkt Vorschreiber :D
duffy2512
25.01.2022, 12:55
Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen.
Ich hab jetzt schon einige Aktionen in Anspruch genommen und man hat relativ schnell eine Antwort bekommen, ob man für diese Aktion berechtigt ist. Das Geld war danach auch sehr schnell auf dem Konto.
Ich glaube der TO hat 2 entscheidende Fehler gemacht: Nachdem man Ihm mitgeteilt hat, daß das Bild der Verpackung nicht akzeptiert wurde, hätte er einfach eines nachreichen müssen ohne zu sagen, daß er dieses nicht mehr besitzt. Wahrscheinlich hätte es genügt, wenn ihm der neue Besitzer ein entsprechende mit Hand und Objektiv zukommen hätte lassen und man dieses dann eingereicht/nachgereicht hätte. Die Information, daß man das Objektiv bereits verkauft hat war auch entbehrlich und lieferte den endgültigen Ablehnungsgrund.
Mir tut der TO aber trotzdem leid, weil es dumm gelaufen ist und es Sony eigentlich egal ist was nach der Aktion mit dem Objektiven passiert, so war es halt eine Steilvorlage, leider.
Manchmal zahlt man eben Lehrgeld und ich bin mir sicher alles die hier mitgelesen haben passiet dieser Fehler sicher nicht mehr. :D
Ernst-Dieter aus Apelern
25.01.2022, 13:29
Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.
Der TO hat das Objektiv (bewusst) weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.Von dumm gelaufen kann man nicht ausgehen.Meine Meinung.Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.
Man kann auch alles komplizierter machen als es in Wirklichkeit ist. :roll:
....Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.
Oh, ich freue mich jetzt schon darauf....:crazy:
Windbreaker
25.01.2022, 13:52
Verstehe das ganze Theater eigentlich nicht.
Alles ist genau beschrieben und wenn man die Bedingungen gelesen hat kann man eigentlich nichts falsch machen.
:top:
Man kann auch alles komplizierter machen als es in Wirklichkeit ist. :roll:
:top:
Oh, ich freue mich jetzt schon darauf....:crazy:
:top:
felix181
25.01.2022, 13:54
Der TO hat das Objektiv bewusst weiterverkauft, das ist der entscheidende Grund für die Ablehnung des Cashback.
Naja, unbewusst weiterverkaufen wäre vielleicht auch etwas eigenartig. :lol::lol:
Er war sich halt nur nicht bewusst, dass er dadurch offenbar den Cashbackanspruch verliert - das kann ja vorkommen und ist auch sicher auch nicht solch ein Vergehen wie es hier dargestellt wird.
Aber dazu ist ja ein Forum (auch) da: hinterher wird einem von möglichst jedem erklärt wie dämlich man sich verhalten hat.
Ich denke der TO wird es das nächste Mal klüger anlegen und 200.- sind ja jetzt auch nicht gerade ein Vermögen.
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.
Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt ;)
peter2tria
25.01.2022, 14:35
Danke Peter, Deine Erfahrung hier mit Cashback ist ist wertvoll!
Noch was für alle, die dann in Österreich Cashback beantragen wollen:
Für den Account und Cashback braucht man eine gültige Adresse in Österreich. Da wird nix hingeschickt oder angerufen. Ich habe diese, wo ich auch Post empfangen könnte, somit war das einfach für mich.
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.
Da war allerdings der Fehler ganz offensichtlich, Blitzgeräte von Sony zu kaufen. Hättest du Godox Blitze genommen, hättest du bessere Leistung für weniger Geld bekommen und keinen Cashback benötigt. :P
Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer. Auch wenn man meint, sie schon zu kennen, denn die ändern sich auch gerne von Aktion zu Aktion. Aktuell heißt es "maximal zwei gleiche Produkte pro Haushalt" – die drei Blitzgeräte würden also jetzt wahrscheinlich durchgehen, wenn es wenigstens zwei verschiedene Modelle sind.
felix181
25.01.2022, 14:56
Ich hätte die Blitzgeräte sowieso gekauft - aber dann hat mir der Händler eben von dem Cashback erzählt und ich hab´s probiert ;)
Es waren aber eh nur 50.- oder 100.-, also keinesfalls "kaufentscheidend" auch wenn ich es von Anfang an gewusst hätte
Ein Blick in die Teilnahmebedingungen lohnt sich immer.[...]
Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.
"Hey, wenn Du mein supertolles Produkt von meinen bevorzugtem Dealern kaufst, bekommst Du von mir 200 € bar auf die Kralle - aber nur wenn ich Lust habe."
Wenigstens liefert der Thread mittlerweile etwas Klamauk mit Kopfschüttel-Effekt, auch nicht schlecht in diesen Zeiten.Der Thread hat das Potenzial, weit über 100 Einträge zu generieren... :crazy:
Schlumpf1965
25.01.2022, 16:21
Hans-Peter :lol:
Hoffentlich wird das nicht so ein Dauerbrenner wie der "Nikon ist tot" Thread oder wie der hieß.
Mich würde mal interessieren, ob der beliebte Passus "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen." für Cashback-Aktionen rechtens ist. Das kann ich mir nicht wirklich vorstellen.ich auch nicht, wird auch ungültig sein - wie übrigens recht viele in AGBs enthaltene Elemente. AGBs sind oftmals eher Wunsch-/Abschreckungsvorstellungen à la "wir hätten das gerne so, wenn das aber doch nicht rechtens sein sollte, dann eben Rechtslage". Lustig auch bei gegeneinanderstehenden AGBs ;)
Reisefoto
25.01.2022, 16:28
Denke ich auch. Konzerne fantasieren sich da gerne etwas zusammen. Bei Microsoft war es z.B. so, dass sie den Gebrauchtverkauf ihrer Software unterbinden wollten, was vor Gericht aber keinen Bestand hatte.
#75 auf dem Weg zur 100!
Pittisoft
25.01.2022, 16:58
Umständlich... damit der Kunde Fehler macht und Sony nicht zahlen braucht.
Das ist nichts neues und vor Jahren gab es das Problem auch.
Für mich ist das erledigt, den Rest überlege ich mir nun.
Da du ja keine Lust mehr verspürst auf umständliche Cashback Aktivitäten beim nächsten Einkauf eines Cashback Produktes, einfach die eingescannte Rechnung samt geforderten Bilder Zeitnah an die Moderatoren hier senden die den Erlös dann als nette Forumsspende verbuchen könnten. ;););)
Dann hat dein Händler Murks gemacht, das kannst du Sony doch nicht ankreiden. Wenn die Ware nach dem 15.01. geliefert, aber vor dem 15.01. bestellt wurde, dann gehört das Bestelldatum auf die Rechnung. Steht so ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen.
Dass die Cashback-Aktionen keinen Spaß machen, ist eine andere Sache. Mir geht der umständliche Zirkus ja auch auf die Nerven. Aber warum Geld verschenken?
Das mit dem Händler sehe ich genauso.
Ich musste seitens Sony beim 200600G auch Bilder nachträglich einsenden, habe die selben wie vorher benutzt und die waren seltsamerweise dann in Ordnung und alles ging seinen Gang.:top:;)
P.S.: Ich bin auch schon einmal über die "Bedingungen" von Sony gestolpert: ich habe mir 3 Blitzgeräte gekauft und die Cashbackaktion eingereicht. Einer wurde abgelehnt, da man nur "zwei Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback" beantragen kann.
Ich habe das vorher auch nicht recherchiert - ich habe mir die Bedingungen nämlich gar nicht durchgelesen. Der Händler hat mir aber vorher gesagt, dass ich für alle Geräte Cashback bekommen würde. Pech gehabt ;)
Da wäre ich mit dem dritten Blitz zum Händler gegangen und nachgefragt wie er jetzt zu seiner Aussage steht;)
Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer?
Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden?
Das gilt pro Aktion. Also zwei Blitze zum Winter-Cashback und ein halbes Jahr später den dritten zum Sommer-Cashback würde vermutlich gehen. Natürlich müssen die dann auch im jeweiligen Aktionszeitraum gekauft werden.
Sofortrabatte bringen dem Hersteller nichts. ...
Deshalb gibt's auch seit heute für α7R III und α7R IV 200 € Sofort-Rabatt (https://www.foto-erhardt.de/sony-sonderpreis.html). ;)
KDBerlin
25.01.2022, 17:40
Da du ja keine Lust mehr verspürst auf umständliche Cashback Aktivitäten beim nächsten Einkauf eines Cashback Produktes, einfach die eingescannte Rechnung samt geforderten Bilder Zeitnah an die Moderatoren hier senden die den Erlös dann als nette Forumsspende verbuchen könnten. ;););)
:top:
Wie sieht das eigentlich aus, darf eine Person nur max. 2 Produkte gleichzeitig zum Cashback anmelden und das war es dann für immer?
Oder könnte man zwei Produkte (beide auf eine Rechnung) und etwas später zeitversetzt das dritte Produkt (etwas später gekauft) zum Cashback anmelden?
Ich habe mal 2 Objektive gekauft und den cashback bekommen. 3 Wochen vorher hatte ich schon eines gekauft und sogar "nachträglich" den cashback bekommen.
Im Zweifel würde ich 2 kaufen und ein paar Tage später weiteres, oder die Rechnung des 3. anders datieren lassen. Geht meistens beim Fachhändler seines Vertrauens.
felix181
25.01.2022, 17:43
Da wäre ich mit dem dritten Blitz zum Händler gegangen und nachgefragt wie er jetzt zu seiner Aussage steht;)
Das habe ich sogar getan bzw. habe ich ihn darüber informiert - er war sehr erstaunt, da er das auch nicht wusste.
Kann vorkommen - ich irre mich ja auch manchmal und mir ist so ein Cashback nicht wirklich wichtig...
Bei einem möglichen Cashback werde ich mehrere Meinungen zu Rate ziehen.Vorbildlich!:top:
Dann kannst du ja auswählen, wem du glauben magst :crazy:
Ich habe mal 2 Objektive gekauft und den cashback bekommen. 3 Wochen vorher hatte ich schon eines gekauft und sogar "nachträglich" den cashback bekommen.
Es ging um drei Blitzgeräte. Drei Objektive war ja nie ein Problem. Beim Sommer-Cashback 2020 konnte man z.B. "eine Systemkamera, eine Cyber-Shot Kamera, eine Handycam Kamera, drei unterschiedliche Objektive, sowie zwei unterschiedliche Zubehörprodukte" anmelden. Das hat Sony jetzt vereinfacht auf insgesamt 5 beliebige qualifizierte Produkte, davon maximal zwei gleiche. Also bei drei gleichen Blitzen gäbe es nur für zwei davon Cashback, bei drei verschiedenen aber für alle drei. Und wer kauft schon dreimal das gleiche Objektiv?
Rookie Shooter
26.01.2022, 21:07
Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.
Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.
Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.
Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.
Hier die Bedingungen
https://campaign.odw.sony-europe.com/redemption/terms/DE_DI_Winter_terms_and_conditions.pdf
Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler.
damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus.
turboengine
26.01.2022, 22:08
Vertragsabteilung vorgelegt
Ich würde nach Marcel Davis, den Leiter Kundenzufriedenheit fragen. Sony soll den nach neuesten Gerüchten, die demnächst bei Sonyalpharumors zu lesen sein werden, von 1&1 abgeworben haben.
Aus den Teilnahmebedingungen lese ich nicht heraus, dass bei Beantragung des Cashbacks einem das Produkt noch gehören muss. Solange das Produkt bei einem gelisteten Händler gekauft wurde erfüllt es m.E. die gelisteten Anforderungen. Der zweite Käufer wäre allerdings nicht berechtigt. Bin gespannt, wie das ausgeht.
Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?
Dass der Käufer kein Cashback bekommt, ergibt sich ja schon daraus, dass er das Objektiv nicht bei einem der "teilnehmenden Händler" gemäß Liste gekauft hat. Also kann damit eigentlich nur der Anspruch des privaten Verkäufers gemeint sein, sonst wäre das ja doppelt gemoppelt.
Schnöppl
26.01.2022, 22:56
Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen. :zuck:
Aber jeder wie er mag..
Rookie Shooter
26.01.2022, 23:04
Hier die Bedingungen
https://campaign.odw.sony-europe.com/redemption/terms/DE_DI_Winter_terms_and_conditions.pdf
Der Punkt zwei ist der Knackpunkt. Nur Endkunde - Händler.
damit sin wieder oder Weiterverkäufer Raus.
Das hieße ja strenggenommen,wie schon geschrieben,das ich als Käufer eines Sony Produkts wo es Cashback für gab auf keinen Fall wiederverkaufen darf,ohne an Sony das Cashback zurückzuzahlen.
Das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen.Ich denke das Sony mit dem Begriff "Wiederverkäufer" professionelle Händler meint.
Rookie Shooter
26.01.2022, 23:15
Es geht mir hier nicht nur um die 200€,es geht mir darum wie Sony versucht um das Cashback herumzukommen.
Eigentlich doch alles ganz einfach, ich habe das Objektiv zum regulären VK beim autorisierten Händler gekauft.Habe fristgerecht einen Cashbackantrag mit allen Unterlagen Sony zur Verfügung gestellt.
Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein.
Sony hat doch mit der Werbeaktion erreicht was sie wollten,das sie ein Objektiv wieder an den Mann gebracht haben,sonst hätte ich es vielleicht garnicht gekauft.
So wie es manche hier sehen,Wiederverkäufer ect.,das Netz ist voll von kurz erworbenen
Objektiven,müssen die jetzt alle das Cashback zurückzahlen???
Was ich danach mit meinem Objektiv mache soll und darf Sony doch egal sein.
Wie Usch bereits geschrieben hat, ist das Sony eben nicht egal. In Absatz 2 steht klar, dass Privatverkäufe und -käufe nicht teilnahmeberechtigt sind.
Sobald Sony deinen Antrag bestätigt hat, kannst du die Aktion als abgeschlossen betrachten und mit dem Objektiv machen, was du willst. Sony schreibt dich an, sobald dein Antrag geprüft und bewilligt ist. Dann musst du nur noch auf's Geld warten.
Zum Zürückzahlen: Das ist in Absatz 23 geregelt. Also wirklich alles ziemlich klar, wenn man die Bedingungen liest.
Wie interpretierst du denn den Satz "Privatverkäufe/-käufe … sind ebenfalls von der Aktion ausgeschlossen"?
Durch den Bezug auf gelistete Händler in diesem Passus wird hier mMn geregelt, wer sich als privater Endkunde zu sehen hat und welches teilnahmeberechtigte Produkte sind. Das wird nochmals unter Punkt 11 präzisiert. Ab dem zweiten Satz unter Punkt 2 wird aufgeführt, welches nicht teilnahmeberechtigte Produkte bzw. Bezugsquellen für Erstkäufer sind.
Habe ich also aufgeführte Neuware bei einem gelisteten Händler gekauft kann ich als Erstkäufer den Cashback beantragen sofern ich die erforderlichen Nachweise erbringen kann.
Rookie Shooter
26.01.2022, 23:46
Wir werden sehen,
zu dem Zeitpunkt wo ich das Objektiv registriert habe und zu dem Zeitpunkt wo ich Cashback beantragt habe war ich noch im Besitz des Objektivs.
Unter Punkt 5 steht ganz klar" es gilt das Datum des Eingangs der Registrierung"
war ich noch im Besitz des Objektivs.
Auch noch Eigentümer? ;)
Kurt Weinmeister
27.01.2022, 00:06
Unerheblich. Das Foto macht immer der Besitzer und meistens der Eigentümer.
duffy2512
27.01.2022, 09:39
Ich finde die Vorgehensweise das Objektiv gleich wieder zu verkaufen noch bevor der Cashback bestätigt wurde und das dem Kundendienst auch noch zu erzählen etwas "patschert" wie wir in Österreich so schön sagen.
Ich würde nicht auf die Idee kommen wegen eines Stolpersteines den ich mir offensichtlich selbst in den Weg gelegt habe mit Anwalt oder Klage zu drohen. :zuck:
Aber jeder wie er mag..
:top:
Der TO hat nun auch geschrieben, daß es Ihm nicht um die 200€ geht, dann verstehe ich das ganze Theater nicht , auch wenn ich seine Enttäuschung ein wenig verstehen kann. Meistens ärgert man sich über eigene Fehler, welche man nicht wegargumentieren kann, am Meisten.
Ich denke das hier zu veröffentlichen und seinen Frust von der Seele zu schreiben hilft ein wenig.
Eine Hoffnung gibt es ja, da Sony ja den Fall nochmals prüft. :)
Das hieße ja strenggenommen,wie schon geschrieben,das ich als Käufer eines Sony Produkts wo es Cashback für gab auf keinen Fall wiederverkaufen darf,ohne an Sony das Cashback zurückzuzahlen.
Diese Interpretation der Bedingungen dürftest Du aber ziemlich exklusiv für Dich haben. Das bedeutet nur, dass man bis der Cashback abgeschlossen ist, im Besitz des Produkts sein muss.
Rookie Shooter
27.01.2022, 10:39
Diese Interpretation der Bedingungen dürftest Du aber ziemlich exklusiv für Dich haben. Das bedeutet nur, dass man bis der Cashback abgeschlossen ist, im Besitz des Produkts sein muss.
Dann helfe mir doch mal,wo ich lesen kann das die Cashbackaktion kpl. abgeschlossen sein muß,das heisst bis das Geld auf dem Konto ist.
Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist.
Dann helfe mir doch mal,wo ich lesen kann das die Cashbackaktion kpl. abgeschlossen sein muß,das heisst bis das Geld auf dem Konto ist.
Ich kann in den ABG`s nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Cashbackantrages maßgebend ist.
Wenn ich Deine Aussagen richtig verstehe, war in Deinem Fall aber nicht nur das Geld nicht auf dem Konto, sondern es gab halt auch dummerweise noch eine Rückfrage wegen fehlender/falscher "Unterlagen" zum Cashback Antrag. Der Vorgang war also noch nicht abgeschlossen. Hättest Du diese einreichen können, wäre vermutlich alles glatt gelaufen. Aber Du hattest schon verkauft und ggf. streng genommen keine Berechtigung für den Cashback mehr. Ich möchte das garnicht abschließend bewerten, ich bin kein Jurist. Aber aus den Bedingungen herauslesen zu wollen, dass man dann nie verkaufen darf, sehe ich absolut nicht.
Nichts desto trotz wünsche ich Dir, dass Du Errfolg hast und Sony so kulant ist und die 200€ trotzdem zahlt.
Wie wär's mit gesundem Menschenverstand?
Der Cashbackantrag gilt als eingereicht, wenn Sony bestätigt, dass du ihn korrekt eingereicht hast. Genau das war bei dir (und anderen) ja das Problem. Du hast ihn eingereicht, aber aus Sicht von Sony nicht korrekt.
Wie heisst es so treffend: Ich habe nicht das gesagt, was ich gesagt habe, sondern das, was das Gegenüber gehört hat ...
KDBerlin
27.01.2022, 12:27
Da ich beruflich verreist war konnte ich hier kein Folgestatement zu dem Fall abgeben.
Ich habe bei Sony mitgeteilt das ich zu der Entscheidung Einspruch erhebe
und bei Verweigerung der Cashbackauszahlung ,rechtliche Schritte einleiten werde.
Sony teilte mir darauf hin mit, das der Fall. nochmals geprüft,der Vertragsabteilung vorgelegt wird und guckt ob gegen die AGB`s verstossen wurde.
Was mich eigentlich am meisten stört sind deine permanenten Drohungen.:flop:
Egal ob das regelkonforme Procedere eingehalten wurde oder nicht. Du hast hier deinen Ablauf geschildert und schon im ersten Beitrag am Ende gesagt "In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen."
Unsere Auffassungen wurden nun über 3 Seiten erklärt, der nächste logische Schritt wäre dann einfach gewesen bei Sony zu reklamieren, ohne Drohungen und nach einem Negativbescheid, ev. weitere Schritte ein zu leiten, die Dir auch ohne Drohungen (s. Zitat) freigestellt sind.
Eines habe ich dadurch hier gelernt: Auf Grund dessen, so wie Du dich hier geäußert hast, würde ich von Dir nichts kaufen, wer weis was Dir dann noch so alles einfällt.
Also werde ich mir deinen user Namen merken und Hände Weg lassen von Angeboten deinerseits.
Ernst-Dieter aus Apelern
27.01.2022, 12:29
Keinen zusätzlichen Stress hier heraufbeschwören.Ich hoffe, der TO hat aus der Sache gelernt und setzt seine positive Energie woanders ein.
KDBerlin
27.01.2022, 12:39
Keinen zusätzlichen Stress hier heraufbeschwören.Ich hoffe, der TO hat aus der Sache gelernt und setzt seine positive Energie woanders ein.
Ersten ist das negative Energie und zweitens bin ich mir da nicht sicher.
Es ist auch nur meine Reaktion auf Grund dessen, was ich hier gelesen habe. Um Irrtümer zu vermeiden berichtige ich meine Auffassung im Beitrag#102 (s.fett).
Ernst-Dieter aus Apelern
27.01.2022, 12:42
Mit positiver Energie meine ich Energie im Allgemeinen.
zickezacke60
27.01.2022, 13:45
Sorry Sony, aber diesen ganzen Zirkus und die Kosten für externe Firma, die die CB Angelegenheiten abwickelt, könnten sie sich sparen, wenn sie die Preise entsprechend herabsetzen würden.
Es gibt gefühlt in 9 Monaten je Jahr den Cashback. Das weiss inzwischen doch jeder. In den restlichen 3 Monaten kauft doch eh fast niemand etwas, ausser man benötigt es dringend, z.B. für eine überraschende reise.
Ich habe mal bei meinem Händler nachgefrat. die verkaufen fast nichts bzw. deutlich weniger ausserhalb der CB Zeiträume.:top:
Ich hab mal bei so einen Kombikauf (Kamera mit Objektiv) schmerzlich erlebt, dass ich selbst über den Chef beim Sonycenter und von Sony Deutschland nicht erreichen konnte, dass der versprochene CB ausbezahlt worden ist, nur weil der Händler 2 getrennte Rechnungen ausgestellt hat.
Solche Aktionen verärgern Kunden mehr als sie SOny nutzen.:flop::flop::flop:
Ich hab mal bei so einen Kombikauf (Kamera mit Objektiv) schmerzlich erlebt, dass ich selbst über den Chef beim Sonycenter und von Sony Deutschland nicht erreichen konnte, dass der versprochene CB ausbezahlt worden ist, nur weil der Händler 2 getrennte Rechnungen ausgestellt hat.
Ist immer dasselbe Muster: Wenn der Händler oder die Privatperson die Aktionsbedingungen nicht einhält, ist Sony schuld, wenn kein Geld fliesst.
Du hättest nicht mit dem Chef vom Sonycenter oder Sony Deutschland sondern mit deinem Händler diskutieren müssen :flop:
diesen ganzen Zirkus und die Kosten für externe Firma, die die CB Angelegenheiten abwickelt, könnten sie sich sparen, wenn sie die Preise entsprechend herabsetzen würden.
Das haben wir schon vor 50 Jahren gesagt, als wir noch Rabattmarken in Sammelbücher geklebt haben, nur um dann irgendwann 1,50 DM zurück zu kriegen. :lol:
felix181
27.01.2022, 14:53
Das haben wir schon vor 50 Jahren gesagt, als wir noch Rabattmarken in Sammelbücher geklebt haben, nur um dann irgendwann 1,50 DM zurück zu kriegen. :lol:
Ich oute mich: ich habe noch nie Rabattmarken oder ähnliches geklebt.
Für mich ist es eine absolute Verbesserung der Lebensqualität keinen Schnäppchen nachzulaufen - bevor ich mich dem Stress aussetze an mich den Anspruch zu haben den letzten Rabattpunkt herauszuquetschen, kaufe ich lieber weniger, aber das mit Genuss... ;)
KDBerlin
27.01.2022, 15:39
Ich oute mich: ich habe noch nie Rabattmarken oder ähnliches geklebt.
Für mich ist es eine absolute Verbesserung der Lebensqualität keinen Schnäppchen nachzulaufen - bevor ich mich dem Stress aussetze an mich den Anspruch zu haben den letzten Rabattpunkt herauszuquetschen, kaufe ich lieber weniger, aber das mit Genuss... ;)
Kommt ja auch auf den Aufwand an. Wenn ich heute im Super Markt, wo ich fast immer einkaufe, Payback Punkte bekomme und dann bei einer bestimmten Anzahl der Punkte, mir eine kostenlose Pfanne aussuche und mitnehmen kann, warum nicht?
Ist das Procedere umständlich, die Bonusware nicht vor Ort und müsste ich aufwendig im Internet Nachweise bringen, "Dinge" hoch laden, würde ich wohl eher verzichten.
In der heutigen Geiz ist Geil Mentalität versuchen die meisten, Ware so günstig wie möglich zu kaufen (was ja völlig ok ist), sei es cashback, Sofortabzug, Rabatte, Black Friday, Prime Sonderaktionen, usw., oder auch in Naturalien, dann habe ich mich an das vorgegebene bekannte Procedere zu halten, oder verzichte ich eben, oder habe Pech, wenn ich dabei Fehler mache.
In der Regel liegt der Fehler aber bei mir persönlich und nicht beim Anbieter/ Hersteller.
Na ja, die meisten Rabattaktionen gehen mir ziemlich rechts und links vorbei, die dienen doch nur dazu, die Leute in den Laden zu bekommen, damit sie noch fleißig Sachen einkaufen, die sie oft genug gar nicht brauchen. Klar nimmt man Sachen mit, die gerade mal günstig sind, aber deswegen extra irgend wo hin fahren rentiert sich in aller Regel nicht. Noch schlimmer finde ich Kundenkarten oder irgendwelche App´s wo Leute für 1% Rabatt ihre Intimsphäre verkaufen oder wie bei Edeka, wo ich dann (wenn ich genug gekauft hab) irgend ein Trumm zum Super- Sonderpreis erwerben kann, was ich in aller Regel gar nicht brauche...
Fotokram kaufe ich dann, wenn ich es brauche (oder zumindest meine zu brauchen) und dann in aller Regel bei Schuhmann. Da die Sachen dort geprüft werden, bevor sie raus gehen ist mir diese zusätzliche Sicherheit mehr wert, wie ein paar gesparte Euro, die nach ein paar Tagen für irgend was Anderes sinnlos verbraten sind....
felix181
27.01.2022, 16:51
Fotokram kaufe ich dann, wenn ich es brauche (oder zumindest meine zu brauchen) und dann in aller Regel bei Schuhmann. Da die Sachen dort geprüft werden, bevor sie raus gehen ist mir diese zusätzliche Sicherheit mehr wert, wie ein paar gesparte Euro, die nach ein paar Tagen für irgend was Anderes sinnlos verbraten sind....
Exakt so mache ich das auch :top::top::top:
Ellersiek
27.01.2022, 18:30
... kaufe ich dann, wenn ich es brauche (oder zumindest meine zu brauchen)....
So mache ich es generell und hoffe, dass "meine es zu brauchen" nicht durch Werbung beeinflusst wird.
Da ich mich zur Zeit in der Umstellungsphase auf E-Mount befinde und Sonys Cashback-Aktionen fasst berechenbar sind, kann ich mit dem Kauf des 70200GM2 gut warten. Solange wird halt adaptiert.
Lieben Gruß
Ralf
#75 auf dem Weg zur 100!
#114 ... ihr habt die #100 verpasst :roll::roll:
So mache ich es generell und hoffe, dass "meine es zu brauchen" nicht durch Werbung beeinflusst wird.
Lieben Gruß
Ralf
Ich fürchte, davon kann sich niemand ganz frei machen, da schließe ich mich nicht aus.
Und was das 70/200 GM2 angeht, das wird wohl die nächsten 1-2 Rabattaktionen noch außen vor bleiben.:roll:
Ellersiek
27.01.2022, 20:03
...Und was das 70/200 GM2 angeht, das wird wohl die nächsten 1-2 Rabattaktionen noch außen vor bleiben.:roll:
Dann drück ich mir mal die Daumen, dass Du nicht Recht behalten wirst:D
Lieben Gruß
Ralf
Dann drück ich mir mal die Daumen, dass Du nicht Recht behalten wirst:D
Lieben Gruß
Ralf
An mir soll´s nicht liegen, ich hab meins (zum Listenpreis, aber dafür mit 5 Jahren Garantie) ;)
Da ich das alte noch zu einen fairen Preis verkaufen konnte, hielt sich der Schmerz in Grenzen.....
Und ja, das Neue ist den Aufpreis wert.
Rookie Shooter
12.02.2022, 09:10
Kurzes Update und Rückmeldung zu dem von mir geschilderten Fall,
heute eine Mail von Sony bekommen
"Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Cashback-Antrag die Teilnahmebedingungen unseres Cashback-Angebots erfüllt. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet.
Innerhalb der nächsten 28 Tage erhalten Sie Ihre Cashback-Zahlung per Banküberweisung."
Mein Lebensmotto
"Tue recht,scheu niemand"
hat sich damit mal wieder als richtig erwiesen
Ernst-Dieter aus Apelern
12.02.2022, 09:14
Gratuliere, das hätte ich nicht gedacht! Beharrlichkeit zahlt sich manchmal aus.
Mal noch mal etwas zu dem Thema, um auch mal zu zeigen, dass es in der Regel wohl reibungslos läuft. Wobei man mittlerweile ja, auf den aus meiner Sicht Unsinn, mit der ausgeschnittenen Seriennummer verzichtet.
Ich hatte im Dezember eine :a:7rIV mir 24-105 Objektiv gekauft.
Kamera registriert und ziemlich direkt danach Garantieverlängerung und 3 Welcome To Alpha Codes erhalten.
30 Tage danach den Cashback Anträge gestellt. War nun keine Raketenwissenschaft und gut erklärt. Ein Bild mit Seriennummer, die Rechnung und die Daten. OK, da es 3 Anträge waren, musste ich die Daten 3 mal eingeben. Könnte man optimieren, aber kein Drama. Immerhin konnte man das Objektiv dabei automatisch mit registrieren lassen, worauf auch dafür direkt danach die Garantieverlängerung kam. Für die Cahsback Anträge kam die Bestätigung, dass sie eingegangen sind und innerhalb der nächsten 10 Arbeitstage bearbeitet werden.
Ziemlich exakt 1Woche später kam für alle 3 Anträge die Bestätigung das sie akzeptiert wurden und die Auszahlung innerhalb von 28 Tagen erfolgt.
Die Überweisung kam dann aber schon nach einer Woche an.
Aus meiner Sicht ist das reibungslos verlaufen. Natürlich kann man sich über Sinn und Unsinn dieser Aktionen streiten und ein bisschen "Arbeit" ist es schon. Für mich waren die 600€ aber letztlich für den Kauf mit entscheidend. Dadurch habe ich die :a:7rIV mit 24-105 letzlich für den gleichen Preis wie die :a:7IV mit gleichem Objektiv bekommen. Für mich ideal.
Rookie Shooter
12.02.2022, 09:48
Mal noch mal etwas zu dem Thema, um auch mal zu zeigen, dass es in der Regel wohl reibungslos läuft. Wobei man mittlerweile ja, auf den aus meiner Sicht Unsinn, mit der ausgeschnittenen Seriennummer verzichtet.
Ich hatte im Dezember eine :a:7rIV mir 24-105 Objektiv gekauft.
Kamera registriert und ziemlich direkt danach Garantieverlängerung und 3 Welcome To Alpha Codes erhalten.
30 Tage danach den Cashback Anträge gestellt. War nun keine Raketenwissenschaft und gut erklärt. Ein Bild mit Seriennummer, die Rechnung und die Daten. OK, da es 3 Anträge waren, musste ich die Daten 3 mal eingeben. Könnte man optimieren, aber kein Drama. Immerhin konnte man das Objektiv dabei automatisch mit registrieren lassen, worauf auch dafür direkt danach die Garantieverlängerung kam. Für die Cahsback Anträge kam die Bestätigung, dass sie eingegangen sind und innerhalb der nächsten 10 Arbeitstage bearbeitet werden.
Ziemlich exakt 1Woche später kam für alle 3 Anträge die Bestätigung das sie akzeptiert wurden und die Auszahlung innerhalb von 28 Tagen erfolgt.
Die Überweisung kam dann aber schon nach einer Woche an.
Aus meiner Sicht ist das reibungslos verlaufen. Natürlich kann man sich über Sinn und Unsinn dieser Aktionen streiten und ein bisschen "Arbeit" ist es schon. Für mich waren die 600€ aber letztlich für den Kauf mit entscheidend. Dadurch habe ich die :a:7rIV mit 24-105 letzlich für den gleichen Preis wie die :a:7IV mit gleichem Objektiv bekommen. Für mich ideal.
So siehts aus,die Cashbackaktionen von den Herstellern sind je nach Höhe für mich manchmal auch kaufentscheident.
Schlumpf1965
12.02.2022, 11:03
Genau wie von berlac geschildert war es bei mir auch.
Ich habe am 20.1. das Foto vom Mitte Dezember erworbenen FE 12-24mm G/f4 gemacht und meine beiden Anträge (Cashback Winter 21/22 und Welcome to Alpha) fertig gemacht. Ging alles ratzfatz und Bestätigung des Eingangs der Anträge kam sofort mit dem Hinweis, dass binnen 8 Tagen die Bestätigung, ob und dass alles regelkonform eingereicht ist, kommt. Pünktlich nach 8 Tagen am 28.1. kam diese mit dem Hinweis dass binnen weiterer 28 Tage das Geld auf's Konto kommt. Nach meiner bisherigen vorherigen Erfahrung (2-3 x gleiche Anträge) hätte es mich stark gewundert, wenn es wirklich 28 Tage dauert. Am 7.2. waren die 2 x 100,- auf meinem Konto.
Wie gesagt jetzt 3-4 x durchexerziert sowohl mit dem normalen Cashback, als auch dem "Welcome to Alpha Bonus" und es gab nie Probleme, wenn man sich an die Regelanweisungen hält :roll:
@ Rookie Shooter
Und du hast jetzt tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet? Würde ich kaum glauben, dafür ging es zu schnell.
Schnöppl
12.02.2022, 13:45
Und du hast jetzt tatsächlich einen Anwalt eingeschaltet? Würde ich kaum glauben, dafür ging es zu schnell.
Wie es scheint hat die Androhung von Anwalt / Klage gereicht. :roll:
Meine Art wäre das zwar nicht, aber jeder wie er mag.
Ich hatte bisher auch keine Probleme beim Cashback.
Rookie Shooter
12.02.2022, 18:11
Wie es scheint hat die Androhung von Anwalt / Klage gereicht. :roll:
Meine Art wäre das zwar nicht, aber jeder wie er mag.
Ich hatte bisher auch keine Probleme beim Cashback.
Nein war nicht nötig,ich habe freundlich in einem Telefonat, deutlich gemacht,
das wenn es zu einer Ablehnung kommt,auf jeden Fall daraus ein Rechtsfall wird.