Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betrug im Internet
jeschonke
16.08.2005, 07:53
Ich habe ein Objektiv gekauft in Östereich bei einer Privatperson.Ich habe den Kaufbetrag überwiesen,doch der Verkäufer schickt mir nicht das Objektiv und auf meine E-Mails antwortet er nicht.Frage ist es möglich ob man von Deutschland aus sein Geld gerichtlich zurück fordern kann.Wenn ja an welche Instanz muß man sich in Berlin wenden.Der Name und die Anschrift des Verkäufers sind mir bekannt.Nun noch allgemein,der Verkäufer ist in einigen Fotoforen einschlägig bekannt,seine Speziallität ist in Fotoforen Elektronic und Kamerazubehör anzubieten,und Geld kassieren und die wahrscheinlich nicht vorhandene Ware nicht zu liefern.Name des Betrügers können von mir mit PN angefordert werden.MfG.Jeschonke
Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können!
Bobafett
16.08.2005, 09:13
Gleiches habe ich auch schon gemacht. Ich habe mir aber zuvor den Personalausweis (in Kopie) schicken lassen und das Geld Halb/Halb in Vor- und Nachkasse überwiesen. So hat es dann auch gut geklappt.
Das hilft dir jetzt zwar nicht wirklich weiter.....
Ich kann mir aber vorstellen, dass es nicht einfach sein wird, das Geld wieder zu besorgen! Aber ich wünsche dir viel Erfolg!!!!
Gruß Christian
newdimage
16.08.2005, 09:23
Sehr ärgerlich. Ich habe bisher maximal 200 Euro vorab überwiesen, da hatte ich aber schon Adresse des Verkäufers, Telefonnummer desselben und Vorschlaghammer bereitgelegt.
Ich kaufe gerne in der näheren Umgebung und hole ab.
Im Ausland kaufe ich nicht, so dramatisch günstig sind die Preise für gute, gebrauchte Objektive im I-Net nicht.
Meine Kamera nebst Zubehör habe ich übrigens im Ladenlokal gekauft, jetzt habe ich ein Bild von den Händlern und kann dort auch bedenkenlos übers Telefon/Internet bestellen. Ist vielleicht etwas aufwändig und teurer, dafür vergnügt sich niemand mit meinem Geld ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben.
Den Weg von Christian, halbe/halbe finde ich auch überlegenswert.
MiLLHouSe
16.08.2005, 09:30
Den Weg von Christian, halbe/halbe finde ich auch überlegenswert.
Nur machen den die wenigsten mit...
jeschonke
16.08.2005, 09:34
Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können!
Anwalt?Zu erst will ich mich Informieren was ich selber gerichtlich bewegen kann und ob man überhaubt von Deutschland aus über den Rechtsweg Geldforderung in das Ausland erheben kann,sonst zahlt man noch mehr und weiß nicht ob man sein Geld wieder sieht.Ich denke mal wenn er von Östereich aus seine Betrügereien in Deutschland macht dann wird es wohl schwer sein oder gar nicht möglich sein das Geld wieder zubekommen.MfG Jeschonke
pumapaul
16.08.2005, 09:39
hallo jeschonke,
so aussichtlos sehe ich die sache nicht. ich würde allerdings direkt einen anwalt konsultieren, bevor du etwas falsches machst oder fristen versäumst. meine frau ist anwältin, die erzählt immer wieder von den "deppen", die erst die karre in eigeninitiative in den sand fahren und dann jammernd vor ihrem schreibtisch sitzen.
vielleicht hast du ja ne rechtsschutzversicherung, dann kostet es ja nichts. ansonsten solltest du drüber nachdenken, für die zukunft eine abzuschliessen.
viele grüsse aus dem bergischen
michael
Das billigste wird sein, das Geld als Lehrgeld auszubuchen. Allerhöchstens könntest Du über die österreichische Polizei noch eine (wahrscheinlich weitere) Strafanzeige gegen den Verkäufer erstatten.
Um gegen ihn zwangsweise vorgehen zu können, brauchst Du einen Gerichtsbeschluß, ein Urteil oder wie man das auch immer in Österreich nennt. Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.
Vorausgesetzt bei alledem: die Info stimmt, daß der Typ einschlägig bekannt ist.
Gruß
Echidna
pumapaul
16.08.2005, 13:20
Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.
das aber nur, wenn du keine rechtschutzversicherung hast. ich halte eine solche für ähnlich wichtig wie eine haftpflicht. vor allem in zeiten, wo jeder noch so banale streit zum gericht oder zumindest zum anwalt geht.
ciao
michael
Hallo
Das war doch nicht Herr ******* ****... aus AT? Selber habe ich ja keine Erfahrung mit ihm/ihr, aber schon einiges gelesen :shock:
[edit by Basti] Keine Namen angeben bitte!
jeschonke
16.08.2005, 13:33
Stimmt
Ich kann gut verstehen das euch das Thema alle interessiert und ihr auch das Bedürfnis habt euch gegenseitig vor so einem Fehltritt zu schützen. Aber bitte macht das nicht über diese Plattform, bitte nennt hier keine Namen. Das spart uns als Betreiber eine Menge Ärger, und letztendlich auch euch!
Danke
Basti
http://www.snakecirty.de ist für solche Probleme eine gute Plattform
Hallo, deshalb hatte ich ja den Namen nicht ausgeschrieben ;) Der Name selber geistert doch sowieso durch verschiedene Foren.
Hallo,
ich schlage vor, daß Ihr die Fälle einem international tätigen Inkassobetrieb verkauft. Ihr bekommt dann zwar nur einen Bruchteil der Forderung ausgezahlt (vielleicht 20-30%), könnt aber sicher sein, daß es sich für den Übeltäter nicht länger lohnt, wenn er jeden Fall postwendend mit Mahngebühren an die Backe bekommt. Ich denke, daß er dann in Zukunft eher davon Abstand nehmen dürfte.
Fingolfin
16.08.2005, 15:56
Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.
das aber nur, wenn du keine rechtschutzversicherung hast. ich halte eine solche für ähnlich wichtig wie eine haftpflicht. vor allem in zeiten, wo jeder noch so banale streit zum gericht oder zumindest zum anwalt geht.
ciao
michael
Eine Rechtsschutzversicherung hilft Dir aber an dieser Stelle auch nur dann was, wenn sie den Fall als gewinnbar einschätzt. Die sind nämlich keinesfalls verpflichtet zu zahlen, wenn Du selber vor den Kadi ziehen willst. Also unbedingt fragen, bevor Du etwas unternimmst.
Am besten dürfte wohl der Tipp mit dem Inkasso-Büro sein-
Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.
das aber nur, wenn du keine rechtschutzversicherung hast. ich halte eine solche für ähnlich wichtig wie eine haftpflicht. vor allem in zeiten, wo jeder noch so banale streit zum gericht oder zumindest zum anwalt geht.
Ist denn die Geltendmachung kaufrechtlicher Ansprüche im Ausland in den Rechtsschutzversicherungspolicen enthalten?? Du wirst Dich wundern, was im Zweifel alles ausgeschlossen ist. ;) Frag mal Deine Frau, oder stellt sie Dir das in Rechnung? ;)
Aber in jedem Fall hast Du recht: eine RSV sollte jeder haben, zumindest für Verkehrsrechtsschutz. Aber das ist hier nicht das Thema.
Gruß
Echidna
Eine Rechtsschutzversicherung hilft Dir aber an dieser Stelle auch nur dann was, wenn sie den Fall als gewinnbar einschätzt. Die sind nämlich keinesfalls verpflichtet zu zahlen, wenn Du selber vor den Kadi ziehen willst. Also unbedingt fragen, bevor Du etwas unternimmst.
Am besten dürfte wohl der Tipp mit dem Inkasso-Büro sein-
Ne Beratung beim Anwalt zahlt die Rechtschutz fast immer, das sagt einem aber normalerweise die Beratungshotline, man kann auch direkt zum Anwalt gehen und die Versicherung angeben, aber bei Auslandsfällen würde ich das vorher klären.
Ansonsten lässt sich die Versicherung vom Anwalt den Fall schildern und entscheidet dann nach Erfolgsaussicht oder macht Vorgaben, zum Beispiel: Verfahren kann eröffnet werden wenn 50% Mitschuld eingeräumt werden (hat nix mit dem akuten Fall zu tun).
Ich glaube aber nicht, dass man hier sehr gute Karten hat.
Hellraider
19.08.2005, 01:33
Probier es doch mal mit einem Mahnbescheid:
http://www.letzte-mahnung.de/
schwarzvogel
19.08.2005, 07:20
Hallo zusammen,
zuallererst: egal ob Aus- oder Inland, privat oder Händler - für mich ist wichtig, daß die bei e...y angegebenen Bewertungen des Verkäufers mindestens 98% sind, bei anderen würde ich niemals kaufen.
(So nebenbei: Mich würde die Bewertungsquote dieses Österreichers mal interessieren. Welche Angaben standen denn dabei ?)
Zahlungsmodalitäten des Verkäufers vor Gebot anschauen.
Im Zweifelsfall lieber verzichten !
Zahlungsweise Vorkasse: nur < 100 EU (Wer weiß das aber schon vor Auktionsende ???) ansonsten Treuhand.
Im hier angesprochenen konkreten Fall würde ich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Wie heißt ein deutsches Sprichwort ... ???
mfG schwarzvogel
jeschonke
19.08.2005, 07:24
Es handelte sich nicht um einen ebay kauf sondern das Objektiv wurde in einem Canon Fotoforum angeboten.MfG Jeschonke
schwarzvogel
19.08.2005, 07:28
Hallo, aha - ich weiß nicht was Du da bezahlt hast - aber trotzdem Anwalt!
schwarzvogel
Hallo zusammen,
zuallererst: egal ob Aus- oder Inland, privat oder Händler - für mich ist wichtig, daß die bei e...y angegebenen Bewertungen des Verkäufers mindestens 98% sind, bei anderen würde ich niemals kaufen.
Hallo,
98% bei Powersellern ist zu schlecht, da ist die Anzahl der negativen Bewertungen zu hoch. Klar, bei Privatleuten kann eine schlechte Bewertung den Schnitt versauen, da muss man mal den Kommentar lesen und beurteilen was stimmt, aber bei Verkäufern mit mehreren 10000 Bewertungen sollte schon ein Wert über 99 % stehen.
newdimage
19.08.2005, 10:09
Ich lese mir die negativen Bewertungen immer durch, häufig kann man herauslesen, das der Käufer einen Schaden hat.
Er bestellt etwas und reklamiert dann z.B. die zu hohen Portokosten. Die stehen aber im Angebot und haben nix mit dem Artikel zu tuen.
p&p deckt übrigens nicht nur das Porto ab, sondern auch die Kosten für Lagerung, Verpackung etc.
Interessant sind auch die Antworten auf negative bewertungen, hieraus ergibt sich häufig ein Bild des Verkäufers: Eine schlüssige Erklärung und schon wieder ist ein Miesmacher entlarvt.
Eine nette Seite zum Auswerten von so Sachen ist:
ebay.bettercom.de
Dort gibts auch einen Rachebewertungszähler und man kann sich gleich übersichtlich die Gegenbewertungen anzeigen lassen.
Hier mal ein Beispiel:
http://ebay.bettercom.de/bc/vkcheck?id=mts-carstyling&s=2
Je nach Streitwert kann man ggfls. davon ausgehen, das man zwar recht hat, es aber nicht (wirtschftlich sinnvoll) durchsetzen kann. Fällt dann, wie schon gesagt, unter Lehrgeld.
Ich habe mal in Austria/TELFS einen reVox-Plattenspieler erworben. Zahlung erfolgte über einen österreichischen Bekannten. Dennoch stellten sich trotz aller Vorsicht (der Bote war halt kein HIFI-Fachmann) im Nachhinein versteckte Beschädigungen heraus, von denen der Erstbesitzer nichts wissen wollte, als "dafür Verantwortlichen" und Zahlunspflichtigen seinen gewerblichen Verkäufer ausmachte: ein Kauf anno 1990. ?!?!
Obwohl er Kaufbelege für die erforderlichen und gekauften Ersatzteile bekam, stand er nicht zu seiner Verantwortung. Ich habe 2 bis 3 Mal meinen Standpunkt rübergebracht, was aber auch nichts half.
Gute Geschäfte sind die, bei denen beide Seiten zufrieden sind. Ist was danebengegangen, kann man das zusammen immer noch richten - wenn man zu seiner Verantwortung steht.
Fazit: bei weitem kein Totalverlust, ich werd's überleben (bzw. habe es ja schon), aber es ist schon wie jemand anderes sagte ... wenn es andere lokale Bezugsquellen gibt, sollte man -dem Selenfriede zuliebe- dort einen Aufpreis in Lauf nehmen.
Viel Glück auf jeden Fall von mir!
Gruß
jeschonke
19.08.2005, 17:37
Ich betrachte es bereits als Lehrgeld denn im Ausland kaufen ist doppeltes Risiko.MfG.Jeschonke
newdimage
19.08.2005, 18:28
Fazit: bei weitem kein Totalverlust, ich werd's überleben (bzw. habe es ja schon), aber es ist schon wie jemand anderes sagte ... wenn es andere lokale Bezugsquellen gibt, sollte man -dem Selenfriede zuliebe- dort einen Aufpreis in Lauf nehmen.
Viel Glück auf jeden Fall von mir!
Gruß
Korrekt, ich habe eh mehr davon, wenn der regionale Einzelhandel weiterexistiert.