Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Adobe deaktiviert Gesichtserkennung in Lightroom 6
siehe hier: https://www.heise.de/news/Adobe-deaktiviert-Gesichtserkennung-in-Lightroom-6-5037867.html
Ich kann es nicht nachvollziehen, da ich mich doch zum Abo durchgerungen habe. So langsam bleibt nur noch Abo (wie von Adobe gewollt) oder Wechsel. Sollten wahrscheinlich nicht mehr viele sein.
Deaktiviert?
Naja, wohl eher dass keine Pflege der Software mehr erfolgt, und dass die einer Komponente zugrundeliegende Softwarelizenz deshalb auch bei deren Ablauf nicht mehr erneuert wird.
Da ich diese Funktion nie benutzt habe, betrifft mich das jetzt nicht sehr.
Solange ich keine neuere Kamera benutze, und Adobe nicht die Möglichkeit beschneidet Korrekturprofile für neue Objektive einzubinden, werkele ich wohl erstmal mit der 6.14 weiter.:D
felix181
17.02.2021, 10:00
s
Ich kann es nicht nachvollziehen, da ich mich doch zum Abo durchgerungen habe.
Beim Abo funktioniert es doch eh...
Beim Abo funktioniert es doch eh...
Eben. Deswegen kann er es ja mit seiner Version nicht nachvollziehen. WLKIKIV.
Deaktiviert?
Ja. Die Funktion ist ja in der Software enthalten, muss deswegen also von außen deaktiviert werden, sonst würde sie ja weiter funktionieren. Würd mich mal interessieren, was Gerichte zu so einem Vorgehen sagen. Steht das in den Lizenzbedingungen von Adobe, dass sie mir selektiv einzelne Funktionen der Software abschalten dürfen, die ich ja beim Kauf mitbezahlt habe? Der Verein wird mir immer unsympathischer.
Ja. Die Funktion ist ja in der Software enthalten, muss deswegen also von außen deaktiviert werden, sonst würde sie ja weiter funktionieren. Würd mich mal interessieren, was Gerichte zu so einem Vorgehen sagen.
Es steht dir frei, einen Musterprozess anzustrengen.
Genau mein Empfinden, ich habe ja (auch) für diese Funktion bezahlt und da können die nicht einfach aktiv was wegnehmen.
Auch wenn ich sie gar nicht nutze.
Aber ich hatte das so in dem verlinkten Artikel so verstanden (Verstehen im Sinne von 'Software ist das was früher auf den Disketten war, oder?') als dass eine DLL (wasauchimmerdasseinmag) nicht mehr gültig sei und deswegen die Funktion nicht mehr tut.
Also eher Nichtfunktion wegen Vernachlässigung.
Bei Deaktivieren stelle ich mir vor, dass bei Adobe jemand den großen roten Knopf mit der Aufschrift 'Deaktivierung der Gesichtserkennung in LR6 - BAM!' gedrückt hat und beim nächsten onlinegehen werden da ein paar Bits an der Software überschrieben. :D
Der Effekt für den Käufer ist natürlich derselbe.
Giovanni
18.02.2021, 16:18
Genau mein Empfinden, ich habe ja (auch) für diese Funktion bezahlt und da können die nicht einfach aktiv was wegnehmen.
Tja, was sollen da die Anwender von Flash (ich meine nicht die Konsumenten von Flash-Inhalten) sagen ...?
Windbreaker
18.02.2021, 16:47
Vielleicht sollte man überhaupt erst einmal fragen: Wer hat die Gesichtserkennung denn genutzt?
Genau mein Empfinden, ich habe ja (auch) für diese Funktion bezahlt und da können die nicht einfach aktiv was wegnehmen.
Auch wenn ich sie gar nicht nutze.
Hat Adobe tatsächlich garantiert, daß jede Funktion in LR 6.14 für die nächsten 1000 Jahre in jedem noch kommenden Betriebssystemsrelease funktioniert?
Wie geschrieben, ich kenne Software nur von der Anwenderseite her.
Ich frage mich halt, ob Adobe bei LR6 da jetzt aktiv was abgeschaltet hat (das verstehe ich unter deaktivieren, und das würde mich tatsächlich stören - auch wenn es im konkreten Fall für mich keine Auswirkungen hat), oder ob einfach ein Stück technischer Unterbau nicht mehr funktioniert, weil die technische Entwicklung (ausserhalb von LR6) weitergegangen ist. Und das Programm wird ja seit 2017 nicht mehr aktualisiert.
Spätestens wenn ich für MacOS 10.14 keine Sicherheitsupdates mehr erhalte und mindestens auf 10.15 gehen muss, wird LR6 bei mir wahrscheinlich eh nicht mehr funktionieren (mehr oder weniger wichtige Bestandteile sind wohl in 32bit ausgeführt) aber da kann ja Adobe nichts dafür. :D
Würd mich mal interessieren, was Gerichte zu so einem Vorgehen sagen. Steht das in den Lizenzbedingungen von Adobe, dass sie mir selektiv einzelne Funktionen der Software abschalten dürfen, die ich ja beim Kauf mitbezahlt habe? Der Verein wird mir immer unsympathischer.
Unsympathisch.. das ist seit Jahren Usus, egal welche Software, welcher Hersteller, welche Richtung
Gerichte, vergiss es.. seit meiner Studienzeit ist es für Endanwender nur noch schrecklich geworden.
Denn damals ist das angelsächsische Lizensierungssystem von deutschen Gerichten "übernommen" worden.
Davor (in den späten 80igern/frühen 90igern) galt noch,
ich kaufe mit dem Erwerb der CD/Disk etc. ein Program und konnte damit machen was ich wollte.
Heute erwerbe ich die temporäre Nutzungsmöglichkeit und auch diese ist jederzeit
einschränkbar, wenn dies begründbar ist.
Und schon wirtschaftliche Kosten/Nutzen Analyse reicht als Grund für den Produzenten. :twisted:
Die Cloudnutzung ist die aktuelle Spitze der "Verarsche", denn hier kann es soweit gehen,
dass Du von einen Moment auf den anderen NICHTS mehr hast. :roll:
Aber es lohnt eigentlich keine Aufregung mehr, der Drops ist lange gelutscht.
Als Aktie/Invest sind diese beteiligten
(vor allem Cloud) Unternehmen interessant, als Nutzer bist Du nur noch abhängig.
Ach so ja bin Jurist, Abschluss 94 in Münster/Westfalen
Die Funktion ist ja in der Software enthalten, muss deswegen also von außen deaktiviert werden, sonst würde sie ja weiter funktionieren.
Nein, wieso das denn? Es wird ein Lizenzschlüssel enthalten sein, der halt irgendwann abläuft, wenn er nicht regelmäßig von außen erneuert wird. Und daß es keine Updates mehr geben wird, hat Adobe ja anscheinend angekündigt (meine ich gehört zu haben, ich nutze das Zeug ja nicht).
Wenn alle Admins dem SUF den Rücken kehren würden, wäre auch eines Tages das SSL-Zertifikat nicht mehr gültig und keiner könnte sich mehr im Forum anmelden, obwohl niemand explizit irgendwas abgeschaltet hätte. :zuck:
guenter_w
18.02.2021, 19:30
Davor (in den späten 80igern/frühen 90igern) galt noch,
ich kaufe mit dem Erwerb der CD/Disk etc. ein Program und konnte damit machen was ich wollte.
Da würde ich an deiner Stelle doch mal in die Fachliteratur einarbeiten, Herr Jurist! Wenn du einen Programmierer explizit beauftragst, für dich exklusiv eine Software zu schreiben, dann hast du exklusiv das Recht, diese Software zu nutzen, besitzen tust du sie nicht, es sei denn der Programmierer hat dir das Urheberrecht verkauft (hmm, das geht in D schon mal nicht). Bei der üblichen Software - Betriebssystem, Anwendungen, Spiele usw. erwirbst du immer nur ein möglicherweise zeitliches Recht der Nutzung, einzig der Datenträger ist dein Eigentum. Hol dir mal Aufklärung bei Thiel und Börne...
Gerade beim Lesen der aktuellen c't den diesbezüglichen Artikel gefunden.
Der ist auch ein wenig anders formuliert. :)
Statt, wie im online-link im Ausgangspost 'Ende 2020 hat Adobe eine weitere Funktion in Lightroom 6.14 deaktiviert.', steht dort 'Offenbar war Adobes Lizenz für die Gesichtserkennung in Lightroom 6 bis Ende 2020 befristet.'
Okay die Überschrift lautet genauso wie im online-Artikel: 'Adobe deaktiviert Gesichtserkennung in Lightroom 6':roll:
Die Gesichtserkennung funktioniert aber wohl noch wenn man das Systemdatum auf November 2020 stellt. :lol:
Da würde ich an deiner Stelle doch mal in die Fachliteratur einarbeiten, Herr Jurist! Wenn du einen Programmierer explizit beauftragst, für dich exklusiv eine Software zu schreiben, dann hast du exklusiv das Recht, diese Software zu nutzen, besitzen tust du sie nicht, es sei denn der Programmierer hat dir das Urheberrecht verkauft (hmm, das geht in D schon mal nicht). Bei der üblichen Software - Betriebssystem, Anwendungen, Spiele usw. erwirbst du immer nur ein möglicherweise zeitliches Recht der Nutzung, einzig der Datenträger ist dein Eigentum. .
Du benennst ein völlig anderes Thema, denn ich spreche von eben der Zeit davor !
Das Macht aber nichts, denn es ist heute schlicht Nichtwissen.
Falls es jemanden wirklich interessiert: ein kleiner Exkurs, die dortigen Quellnachweise aus dem 20 Jahrhundert sind hierzu vertiefend :
https://edoc.ub.uni-muenchen.de/12436/1/Leimbach_Timo.pdf
PS: Und bitte nicht Besitz und Eigentum und Urheberrecht durcheinanderwerfen. :roll:
Und ich bin jetzt raus, weil es sowieso unerheblich ist, denn es ist heute Rechtsgeschichte. :D
Und daher eh Offtopic....
guenter_w
19.02.2021, 10:05
PS: Und bitte nicht Besitz und Eigentum und Urheberrecht durcheinanderwerfen. :roll:
Und ich bin jetzt raus, weil es sowieso unerheblich ist, denn es ist heute Rechtsgeschichte. :D
Und daher eh Offtopic....
Ich werfe Bersitz, Eignentum und Urheberrecht nie durcheinander...
Das Urheberrecht unterscheidet sich erheblich vonden Rechten Besitz und Eigentum, denn ein wesentliches Element ist unabdingbar, das der Verfügung. Wenn ich eine Kamera verkaufe, geht die vollständig in das Eigentum des Käufers über mit dem Vollzug des Kaufs. Besitzen tut sie der Käufer, wenn er die Verfügung über sie hat. Bei der Software kann der "Verkäufer" seine Nutzung an den Käufer abtreten, er bleibt aber über den Umfang und die Dauer der Nutzung verfügungsberechtigt, was üblicherweise per Vertrag oder AGB des Verkäufer geregelt wird.
Aber wer liest schon die Bedingungen bei der Installation von Software, die zudem sehr häufig deutschem Recht nicht vollständig entspricht...
Wenn alle Admins dem SUF den Rücken kehren würden, wäre auch eines Tages das SSL-Zertifikat nicht mehr gültig und keiner könnte sich mehr im Forum anmelden, obwohl niemand explizit irgendwas abgeschaltet hätte. :zuck:
Korrekt, allerdings hat dir niemand eine Dauernutzung des SUF gegen Zahlung eines Einmalbetrags verkauft und dabei verschwiegen, dass (wesentliche) Teile von einer zeitlich befristeten Lizenz abhängen, die der Betreiber irgendwo zukaufen muss.
Ist also ein etwas hinkender Vergleich.