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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe, Dimage A1 defekt?


mhmorles
12.08.2005, 23:57
Hallo,
ich habe heute meine Dimage A1 (gebraucht) gekauft.
Auf dem Gerät sind noch 1-2 Monate Restgarantie. Die Kamera sieht aus wie neu, und auch das ganze Zubehör is noch in Top Zustand. Der Verkäufer hat bei einem letzten Test keine Fehler finden können.

Ich habe heute die Kamera ausgepackt und ein paar Testbilder gemacht.
Der Fehler ist auf dem Display nur bei dunklen Bildern zu erkennen, aber am Computer sind sie ganz deutlich.

Es ziehen sich "Schlieren" und Streifen quer durchs Bild.
Ich habe schon sämtliche Einstellungen versucht. Auch die Kamera komplett zurückgesetzt, aber nichts ändert sich.

Hier sind die Bilder zu sehen:
http://www.gestalterspielplatz.de/dropbox/A1/

Ich weiß, die Bilder sind grottenschlecht, aber die Streifen dürfen trotzdem nicht da sein (Deutlich in den Tiefen zu sehen)

Das schwarze Bild is bei geschlossenem Objektivdeckel geschossen (2s belichtet). Sieht auch nicht ganz normal aus.

Was würdet Ihr sagen, nach was sieht das aus, Probleme Softwareseitig oder Hardwareseitig? Oder evtl. durch erschütterung entstanden, oder durch wärmeeinfluss?
Soll ich die Kamera bei Minolta einschicken?
Was macht die Versandversicherung? Zahlt die die Reparatur oder den Preis des Gerätes?
Oder soll ich die Kamera einfach dem Verkäufer zurückschicken?

Ich bin verzweifelt, hoffentlich kann mir jemand helfen.

Danke !!!

esdeebee
13.08.2005, 00:43
Nabend,
willkommen im Forum.
Das scheint ein ernsthaftes Problem zu sein. Aber da Du noch Garantie hast, würde ich dem guten Stück einen kleinen Kuraufenthalt in Bremen beim Minolta-Service gönnen.
Das Problem wurde schonmal diskutiert. Hier (http://www.d7userforum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=3652&highlight=horizontale+streifen) ist der Thread.

ManniC
13.08.2005, 08:23
Moin mhmorles,

auch von mir ein "Welcome On Board".

Das sieht auch für mich nach einem "Fall für Bremen" aus.

Aus den EXIF's sehe ich, dass die Cam noch die Firmware-Version 1.00 hat, vielleicht spielst Du vorher noch die aktuelle Version 1.12 auf und schaust nochmal.

mhmorles
13.08.2005, 19:36
..für die antworten.

Also ich habe die Kamera jetz erstmal meinem Fotohändler gegeben. Der hat den direkten Draht zu Minolta und ruft Montag erstmal an.
Das mit der Firmware habe ich mir auch schon überlegt, aber ich dachte mir, das ich bevor nicht alles geklärt ist, ich erstmal die Finger weglasse.

Mein Fotograf meint, das es sich um einen CCD Fehler handelt, dieser wäre dann nicht mit einem Firmwareupdate zu beheben.

Ich weiß nicht, ob Minolta 8 Wochen vor Garantieende diesen Fehler noch behebt. Mal abwarten ob der Fehler durch äußere Einwirkung oder einfach durch Probleme der Elektronik entstanden ist.

Falls ihr es wollt, halte ich euch auf dem laufenden.

Achja, danke nochmal für die nette Begrüßung :lol: :lol:
Marco

Sunny
13.08.2005, 19:41
Ich weiß nicht, ob Minolta 8 Wochen vor Garantieende diesen Fehler noch behebt. Mal abwarten ob der Fehler durch äußere Einwirkung oder einfach durch Probleme der Elektronik entstanden ist.

Falls ihr es wollt, halte ich euch auf dem laufenden.



Die Garantie läuft bis zum letzten Tag und bitte ja, ich will und andere User sicherlich auch

HeinS
13.08.2005, 20:02
Hallo
Du hast ja nicht gesagt, wie alt die Kamera ist. Bitte Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln. Mir ist im Handelsforum schon mehrmals aufgefallen, dass Kameras diesen und ähnlichen Alters mit "Restgarantie" angeboten wurden. Das ist falsch! Garantie ist bei Minolta nur ein Jahr.
Wenn die Kamera jetzt ca. 22 Monate alt ist, kannst du bei Minolta nur auf Kulanz hoffen. Die Gewährleistung beim Händler ist nicht viel wert, weil du beweisen musst, dass der Fehler schon von Anfang an da war.

korfri
13.08.2005, 20:35
Hallo mhmorles,

Du hast ein ernstes Problem: Der Händler könnte versuchen, Dich auf Minolta zu vertrösten, und Minolta lehnt die Reperatur auf Kulanz evtl. ab, und dann ist die Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Verkäufers (2 Jahre) abgelaufen usw. usw.

Ich empfehle dringend, die Kamera sofort und endgültig zurückzugeben, und das Geld zurückzuverlangen. Kauf Dir dafür lieber eine neue Kamera mit etwas weniger Schnickschnack, abe rmit voller Garantie.

Nur wenn Du den ursprünglichen Eigentümer auf Deiner Seite hast wird es Dir gelingen zu beweisen, daß der Fehler von Anbeginn an bestand, und daher unter die 2-Jährige Gewährleistung des ursprünglichen Verkaufers fällt. Der trägt dann wahrscheinlich Trauer. Aber in jedem Fall würde ich die Kamera an Deiner Stelle an den ursprünglichen Eigentümer bzw. an Deinen Verkäufer sofort zurückgeben und den Kauf rückgängig machen, damit es nicht Dein Problem ist. ...

mhmorles
14.08.2005, 10:26
Ich hab die Kamera wie gesagt bei meinem Händler. Ich bin schon länger bei Ihm, und mein Vater schon über 30 Jahre. Der setzt sich da schon für mich ein :top:
Ich habe mir auch Gedanken gemacht, und mir überegt das ich die Kamera zurückgeben werde. Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie hat mir erklärt, das jeder Verkäufer, auch Private, nach dem neuen Verkaufsrecht 1 Jahr Gewehrleistungspflicht haben. Es sei denn, Sie sprechen sich ausdrücklich von der Pflicht frei (Deswegen immer dieses blabla bei Ebay).

Ich hoffe das die Rückgabe problemlos von statten geht.

dbhh
15.08.2005, 09:39
(...) Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie hat mir erklärt, das jeder Verkäufer, auch Private, nach dem neuen Verkaufsrecht 1 Jahr Gewehrleistungspflicht haben. Es sei denn, Sie sprechen sich ausdrücklich von der Pflicht frei (Deswegen immer dieses blabla bei Ebay). (...)
Da hat die Anwältin sicher Recht. Ich will dir ja den Mut nicht nehmen, aber hoffentlich hat die Anwälting auch von Streitwert und Recht durchsetzen gesprochen. Ich würde den gegebenen Tipp "frühzeitige / zügige Rückgabe" nicht so einfach vom Tisch wischen ...

An sonsten: ích wünsche dir, das MINOLTA sich kulant zeigt - egal ob nun 10 oder 22 Monate, 12 Monate Garantie oder 24 Monate Gewähr.

Gruß

A2 Freak sein Schatz
15.08.2005, 13:46
Normalerweise müßte der Händler auch auf gebrauchte Ware 6Monate Gewährleistung haben, wenn ich jetzt in Einzelhandelsbetriebswirtschaft richtig aufgepasst habe....
Wenn die Kamera aber noch keine 2Jahre alt ist gilt ja sowieso noch die Gewährleistung vom Hersteller. Also ab nach Bremen mit dem guten Stück!

Sunny
15.08.2005, 13:52
die Gewährleistung vom Hersteller. Also ab nach Bremen mit dem guten Stück!

Martina,

für die Gewährleistung ist aber der Händler zuständig

foxl
15.08.2005, 13:59
[quote=Wenn die Kamera aber noch keine 2Jahre alt ist gilt ja sowieso noch die Gewährleistung vom Hersteller. Also ab nach Bremen mit dem guten Stück![/quote]

Und wieder verwechselt!... Minolta gibt nur 1 jahr GARANTIE! :top:

mhmorles
15.08.2005, 17:05
Also, es kann sein, das ich mich da irre, aber hier kommt mal meine Definition von Garantie und Gewährleistung:

Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Innerhalb der Garantie, werden Produkte, wenn Sie nicht grob fahrlässig zerstört oder beschädigt worden sind, vom Hersteller kostenfrei repariert, bzw. ersetzt.

Gewährleistung: Laut Gesetz muss der Verkäufer (Also der Händler nicht der Hersteller) in Deutschland 24 Monate Gewährleistung auf alle verkauften Artikel geben. Bei gebrauchten Artikeln verkürzt sich die Gewährleistungspflicht auf ein Jahr. In den ersten 3 Monaten (oder 6 Monaten, ich bin mir nicht ganz sicher), liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das heißt, falls er sich im Falle eines Schadens rausreden will, muss er nachweisen, das der Schaden durch äußere Einflüsse entstanden ist.
Nach diesem Zeitraum ändert sich die Beweislast, und falls der Käufer die Gewährleistung nutzen möchte, muss er beweisen, das der Fehler NICHT durch äußere Einflüsse entstanden ist. Eigentlich recht schwer, aber in der Praxis sieht das alles meistens so aus:

Entweder der Verkäufer zeigt sich Kulant, und repariert bzw. ersetzt den Artikel. Dies ist für den Verkäufer meißt günstiger, da er keine Verwaltungsarbeit auf sich nehmen muss, und des weiteren sein Image stärkt bzw. nicht schädigt.
Oder er sagt, das es sich bei dem Schaden nicht um einen Garantiefall handelt und will Euros sehn.

So is das nach meinen Informationen.

mhmorles
15.08.2005, 17:21
Tja, also eigentlich wollte ich auch die Kamera sofort zurückgeben, deshalb habe ich mich Sicherheitshalber gleich beim Verkäufer (Übrigens ********) gemeldet. Die Antwort von ihm is recht lustig, er meint das der Sensor nicht aus heiterem Himmel kaputt gehn würde. Somit unterstellt er mir wohl, das ich den Sensor zerstört habe. Aber wenigstens hat er mir per Mail zugesichert, das er die Kosten der Reparatur übernehmen würde.
Wie auch immer, mein Händler hat mir Unterstützung zugesichert und nach einem Gespräch mit Minolta (durch einige Connections) eine Kostenfreie Reparatur ausgehandelt. Des weiteren bekomme ich für die Übergangszeit eine andere A1. Das nenn ich mal Kulanz und Einsatz.
Was man ja nun von Forumsmitglied ******** nicht behaupten kann. Ich bin sehr enttäuscht. Mir geht es in erster Linie darum, das ich die Kamera JETZT brauche. Ich hatte ********* sogar vorgeschlagen das ich mich um die Reparatur kümmere, er sie doch bitte danach zurücknehmen soll. Ich hätte Ihm auch noch 16 Euro geschenkt und nur 300 zurückverlangt. Mehr kann ich da wohl nicht entgegen kommen.
Doch leider habe ich von ********** nichts weiter gehört !!
Wie auch immer, ich habe sämtliche Konversation gespeichert, Das Verkaufsangebot im Forum gesichert, den Namen, Adresse etc von ********** und ständigen Kontakt zu meinem Anwalt.
Falls die Kamera von Minolta nicht einwandfrei und kostenlos zurückkommt, bekommt der nette Herr *. Post von den netten Anwälten. Und bei denen habe ich kein bedenken das ich mein Recht durchsetzten kann. Und ich bin nunmal definitiv im Recht.

Ich melde mich weiter
Marco

[EDIT] by ManniC

Name des Verkäufers unkenntlich gemacht. Wir wollen doch in einem "schwebenden Verfahren" bitte niemanden vorschnell an den Pranger stellen.

Sonnenkind
15.08.2005, 18:01
mhmorles hat folgendes geschrieben:
(...) Ich habe mit meiner Anwältin gesprochen. Sie hat mir erklärt, das jeder Verkäufer, auch Private, nach dem neuen Verkaufsrecht 1 Jahr Gewehrleistungspflicht haben. Es sei denn, Sie sprechen sich ausdrücklich von der Pflicht frei (Deswegen immer dieses blabla bei Ebay). (...)

Da hat die Anwältin sicher Recht.

Das wage ich zu bezweifeln. Dieses blabla bei ebay is nämlich m.E. nach wirklich nur blabla. Etwas zu verkaufen und dabei einen Defekt zu verschweigen ist Betrug und kein Ausschluß von Gewährleistung!

ICH BEHAUPTE AUSDRÜCKLICH NICHT, DASS DIES IN DIESEM FALL SO WAR!

Und außerdem ist es eine Frechheit, hier im Forum Namen zu nennen, bevor die Angelegenheit geklärt ist. Hoffe, der Moderator greift schnellstens ein.

HeinS
15.08.2005, 18:06
Hallo
Verschwiegene Defekte sind natürlich zu ersetzen. Aber ob das so war? Wenn ich mir als Privatmann sicher bin, dass die Kamera in Ordnung ist und ich schliesse die Gewährleistung aus, dann ist das rechtlich in Ordnung. Schliesslich bin ich kein Fachmann, der die Kamera vor Verkauf auf Herz und Nieren prüfen kann. Das ist leider das Risiko, das man als Privatkäufer eingeht und ja meist auch billiger ans Gerät kommt.

ManniC
15.08.2005, 18:23
Und außerdem ist es eine Frechheit, hier im Forum Namen zu nennen, bevor die Angelegenheit geklärt ist. Hoffe, der Moderator greift schnellstens ein.

Naja, "Frechheit" ist vielleicht auch nicht gerade der richtige Ausdruck ;).

Bei allem Verständnis für Frust und Ärger, das geht auch meiner Meinung nach ein wenig zu weit. Wir wollen doch in einem "schwebenden Verfahren" hier niemanden namentlich öffentlich an den Pranger stellen. Ich habe deshalb oben im Posting den Namen des Verkäufers unkenntlich gemacht.

Also bitte: Cool Down, sonst laufen Euch womöglich noch die Motive weg ;)

mhmorles
15.08.2005, 18:30
Ok, ich sehe ein das es ein Schritt zu weit war, aber ihr könnt sicher verstehen, das ich überaus verärgert bin, wenn ich nicht mein zustehendes Recht bekomme.

Zu Ebay, die Gesetzeslage ist so: Wenn ein Verkäufer arglistig ihm bekannte Fehler verschweigt, und dann ist der Gewährleistungsverzicht wirklich nur blabla. Deswegen auch Schwachsinn.
Wenn jedoch ein Artikel verkauft wird, der wirklich einwandfrei ist, und erst Tage oder Wochen später Fehler aufweist, dann ist der Gewährleistungsverzicht rechtens, und man kann auch nichts anfechten. So siehts aus.

Und nochmals Entschuldigung für den Ausrutscher :oops:
Marco

ManniC
15.08.2005, 18:46
....aber ihr könnt sicher verstehen, das ich überaus verärgert bin, wenn ich nicht mein zustehendes Recht bekomme.

Hi Marco,

das kann ich verstehen (wie ich bereits oben geschrieben habe), das können sicherlich wir alle verstehen.

Ok, Entschuldigung akzeptiert, Schwamm drüber -- nun weiter im Thema, hoffentlich auf dem Weg zu einer schnellen und zufriedenstellenden Lösung.

patrizio
15.08.2005, 19:00
also vieles ist schon manchmal sehr merkwürdig..

durch die bekannte Geiz ist Geil Mentalität versucht ja nun jeder sein Schnäppchen zu schlagen.
In diesem Wahn, ja um Himmels Willen nicht auch nur 1 Euro zuviel zu bezahlen, geht gar oft der Blick für die Realität verloren.

Stimmt mal etwas nicht, was werden da gleich für Geschütze aufgefahren.
Da werden Anwälte eingeschaltet, prozessiert, gedroht und weiß der Teufel was noch.

Es ist doch eigentlich immer die Frage, was man wie kauft. Und man kann sich ruhig darüber im klaren sein, das viele auf ebay verhökerte Ware mit den reißerischen Zustandsbeschreibungen "top", "neuwertig" etc blabla, nach z.B. knapp 2 Jahren nicht wirklich so sein kann, auch mit bester Pflege. Wer "neuwertig" verkauft, hat sich demnach seine Cam wohl nur gekauft, um sie in der Vitrine bis zum Weiterverkauf zwischenzulagern. Ein Lacher.

Mit ein bisschen kühlem Kopf kann man viel Ärger vorab vermeiden.
Denn: Wer billig kauft, kauft meist zweimal. Im Geiz ist Geil Wahn unserer Gesellschaft ist dieser Spruch aktueller denn je.

PS: dieser Text ist nicht auf den aktuellen Fall vom Marco bezogen, sondern ist mehr allgemein zu verstehen, da man ja in vielen Foren den Gebrauchtkauffrust lesen kann. Es passt aber eben gerad wieder mal so gut.

Deswegen gilt für mich: höherwertige (auch gebrauchte) Sachen nur noch in Märkten/beim Fachhändler. Stimmt etwas nicht, steh ich bei dem auf der Matte. Und das ist mir auch paar Euronen mehr wert.

Dimagier_Horst
15.08.2005, 19:22
Mal zum Thema Defekt: Elektronik geht in der Regel beim Ein- oder Ausschalten kaputt. Ich teste, es ist in Ordnung, schalte das Gerät aus. Und Du testest, schaltest das Gerät ein, und nichts passiert.
Ich traue mir nicht zu, dem einen oder anderen den Defekt und schon gar nicht eine Absicht zuzuordnen.

Sunny
15.08.2005, 19:28
Mal zum Thema Defekt: Elektronik geht in der Regel beim Ein- oder Ausschalten kaputt. Ich teste, es ist in Ordnung, schalte das Gerät aus. Und Du testest, schaltest das Gerät ein, und nichts passiert.
Ich traue mir nicht zu, dem einen oder anderen den Defekt und schon gar nicht eine Absicht zuzuordnen.

Horst,

ein wahres Wort gelassen ausgesprochen :top: :top:

HeinS
15.08.2005, 19:41
Hallo
Ich habe ja schon alles geschrieben, was hierzu von Bedeutung ist. Einige haben ja ähnliches geschrieben.
Nochmal: Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass er das gleiche Wissen wie ein Fachmannn hat. Hat er dann die Gewährleistung ausgeschlossen, was aus vorgenanntem Grund auch normal und üblich ist, hat man keine rechtliche Handhabe. Auf den Bildern sieht man hauptsächlich auf dem Deckelbild den Fehler. Also, wenn der Verkäufer normal belichtete Bilder bei Hellem fotografiert hat, kann es sein, dass er den Fehler garnicht gesehen hat, also keine böse Absicht dahinter steckte. Und dann hat man eben keine Chance. Es sei denn, man einigt sich. So hätte ich die Kamera zurückgenommen, um hier im Forum nicht an den Pranger gestellt zu werden. Zum Beispiel. Oder aus Gutmütigkeit. Nicht aber, weil mir jemand gleich die Pistole auf die Brust setzt und mit Klage droht. Ob das so abgegangen ist, weiss ich nicht, war ja auch nur mal ein Beispiel.

Thema eBay: Dort würde ich auch aus Kostengründen keine gebrauchte Kamera kaufen. Gebraucht sowieso nur, wenn erheblich billiger als neu, 50% oder so. Dann fällt eBay Erfahrungsgemäss sowieso raus.

mhmorles
15.08.2005, 21:32
Ich weiß das das "Geiz ist geil" kein Angriff gegen mich war. Aber um meine Vorgehensweise zu erleutern:

Ich habe in 20 ! Fotofachgeschäften in Fulda, Kassel und Frankfurt angerufen, und wollte die A1. Einige haben mich ausgelacht und gesagt das diese nicht mehr hergestellt wird. Is klar sag ich, aber gebraucht? Keiner konnte mir weiterhelfen.
Also... Ebay auf. Und bei Ebay immer nur die gleichen Top iO, aber Rechnung geb ich dir nicht mit, oder schwammige Erklärungen wie: Konnte keinen Fehler feststellen, hab aber auch keine Ahnung.

Deswegen entschied ich mich, um nicht zweimal zu kaufen, lieber eine Privatperson persönlich zu kontaktieren. Hat ja nun auch nix gebracht.

So, nun zur Gewährleistung: Der Verkäufer hat nirgends, weder mündlich noch schriftlich, seine Gewährleistungspflicht aufgehoben. Somit ist er gewährleistungspflichtig, Ob er von dem Schaden wusste, oder nicht. (Ich wills Ihm auf keinen Fall unterstellen !!!)

Und das mit der Pistole auf die Brust setzen sieht wie folgt aus:
Ich hatte Ihn gleich vom ersten Tag an immer auf dem laufenden gehalten. Dann hab ich ihm den Vorschlag gemacht, er möchte die Kamera bitte zurücknehmen. Ich wollte auch nur 300 statt 316 Euro. Und obendrauf hab ich Ihm noch Angeboten, das ich mich gerne um die Reparatur kümmere (alles in die Wege leite). Ich brauche die A1 halt dringend.
Er hätte somit von mir eine reparierte A1 zurückerhalten, plus 16 Euro, und hätte Sie gleich am nächsten Tag wieder verkaufen können.
Aber er wollte es nicht.
Er meinte, schick die ein, und die reparieren das.

Deswegen habe ich ihm meine Rechte klar gemacht, ich habe weder mit dem Anwalt gedroht, noch sonstirgendwas. Ich habe ihm nur verdeutlicht, das die Rechte die ich habe, wirklich rechtlich Wirksam sind, und nicht von mir erfunden.

Ansonsten allen Usern im Forum noch eine schöne Nacht. :)
Marco