Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Provokativer Ansatz: Recht auf eigenes Spiegelbild?
Hallo erstmal wieder Mal
Mir ist da heute ein provokativer Ansatz in den Sinn gekommen: Giltet das Recht aufs eigene Bild auch aufs eigene Spiegelbild?
Weil durch die Spiegelung ist es ja bereits nicht mehr das Orginal und darum kann es durchaus eine andere Person sein :)
Was meint ihr? Was meint unser Hausanwalt? (Haben wir noch einen?)
steffenl
28.06.2020, 13:47
Also provokativ finde ich vor allem das Wort "giltet".
Und auf Deine eigentliche Frage würde ich mit "Ja" antworten.
Begründung: es geht um Wiedererkennbarkeit, nicht um technische Umwege (Spiegelung), wie das Abbild entstanden ist.
Ah ja, und zu giltet gehört auch einzigster oder ich ruf Dir dann an :D - kleiner Scherz am Rande
Ah ja, und zu giltet gehört auch einzigster oder ich ruf Dir dann an :D - kleiner Scherz am Rande
...oder auch (noch) optimaler bzw. optimalste, (noch) maximaler bzw. maximalste, extremste, echteste, meistverkaufteste, erstklassigste, minimalste, lupenreinste... Oder auch v o r programmieren.
Sorry für den Abschweifer, aber diese Vorlage war einfach zu schön...;)
Zu Deiner Frage, die ich recht originell und irgendwie auch berechtigt finde: Ich bin nicht sicher, ob es hierfür eine klare Regelung gibt.
Vom Gefühl würde ich @steffenl Recht geben. Aber ich könnte mir vorstellen, dass darüber von Fall zu Fall Gerichte entscheiden (sofern jemand klagt) - abhängig etwa vom Grad des Erkannt-werden-Könnens. Denn letztlich ist ein Spiegelbild ja ein seitenverkehrtes Bild, es entspricht damit nicht mehr 1:1 dem Original, bildet schon eine gewisse Verzerrung.
screwdriver
28.06.2020, 15:13
Hallo erstmal wieder Mal
Mir ist da heute ein provokativer Ansatz in den Sinn gekommen: Giltet das Recht aufs eigene Bild auch aufs eigene Spiegelbild?
Ja.
Dass es ein manipuliertes Bild von dir ist, ändert nichts daran.
Just my 2 Cent
Wenn Du Dir einen Tag nach der Aufnahme die Haare schneiden lässt, entspricht das Bild auch nicht mehr dem "Original" ...
Entscheidend ist, dass Du erkennbar bist. Die simple Spiegelung ist wenig hinderlich und zudem reversibel.
Dat Ei
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch? Lasse mich gerne belehren, was das „richtige“ deutsche Wort für „gelten in diesem Zusammenhang ist...
Zurück zum Thread: Oh, schade. Blöde Wiedererkennung.
chefboss
28.06.2020, 19:44
Kommt darauf an, welchen Model Release Vertrag du mit dir abgeschlossen hast.
Es ist ja kein Offizialdelikt, so erübrigt sich ohne Klage deinerseits die Frage.
So wie du es benutzt, heißt es eigentlich "Gilt das Recht aufs eigene Bild.....". Giltet kenne ich nicht.
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch?Kindergartensprache (https://bfriends.brigitte.de/foren/was-bringt-sie-aus-der-fassung-/398386-das-gildet-nicht-verunstaltungen-der-deutschen-sprache.html): Das gildet nicht
@Milo: Ist Deine Frage ernst gemeint? :shock:
Giltet, giltet nicht.
Im Original: "Dat gilted ned!";)
Bei uns heißt es im Original "dat gildet nich". Sagen wir heute noch manchmal aus Spaß. Ist halt Platt.
Danke euch für die Korrektur zu "giltet" :D
Und ja, war mein ernst mit der Frage. Da ein Foto eines Spiegelbilds ja beispielsweise eigentlich nicht mich abbildet... sondern mein Spiegelbild eben.
Das Muttermal, das links sitzt, sitzt im Spiegelbild rechts.
Klar gibts beim Gesamtbild eine Wiedererkennung. Aber trotzdem ist es eben das Spiegelbild und nicht die Person selbst.
Deshalb meine Frage.
Probierts mal aus, und zeigt jemandem euer Spiegelbild. Er wird euch sagen, dass irgendwas mit dem Bild nicht stimmt.
Aber trotzdem ist es eben das Spiegelbild und nicht die Person selbst.
Auch seitenrichtig wäre es nur ein Bild und nicht die Person selbst...
Dat Ei
Ist „giltet“ Schweizerdeutsch?
Ja. Das gibt es im Deutschen nicht.
...oder auch (noch) optimaler bzw. optimalste, (noch) maximaler bzw. maximalste, extremste, echteste, meistverkaufteste, erstklassigste, minimalste, lupenreinste... Oder auch v o r programmieren.
Einzigste, Standart Oft benutzt aber trotzdem falsch...
Dann halt der Allereinzigste.
patent_uck
30.06.2020, 15:36
Zurück zur ursprünglichen Frage: (nach deutschem Recht): Eine Einwilligung zur Veröffentlichung einer Abbildung ist grundsätzlich dann erforderlich, wenn der Abgebildete individuell erkennbar ist. Die Abbildung muss daher nicht naturgetreu sein, um deren Veröffentlichung rechtswidrig zu machen. Selbstverständlich führt eine spiegelverkehrte Abbildung ebenso wie eine gewisse Verfremdung per Nachbearbeitung nicht aus dem Verbotstatbestand heraus, solange die Erkennbarkeit der abgebildeten Person - und sei es aus den Begleitumständen(!) - gegeben ist.
steve.hatton
30.06.2020, 16:54
Dann halt der Allereinzigste.
Es wird nicht besser.
Manchmal frage ich mich, wie anderssprachige (gibt es das Wort?) Deutsch lernen sollen, wenn es doch soooo gewaltige Unterschiede bereits unter den Regionen gibt.
Zwei markante Beispiele: Der oder die Butter?
Der, die oder das Tram?
Alles korrekt, je nach Land.
Zurück zum Thema: Danke für die Erörterung der Bildrechte. Blöd. Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich ein T-Shirt mit meinem Antlitz drauf anhabe, bin ich sehr individuell unterwegs und dementsprechend eigentlich in jedem Touristenfoto wiedererkennbar...
Andronicus
07.07.2020, 08:21
Deine Frage kann ich Dir nicht beantworten.
Das ist wohl ne Frage für das Staatsexamen in Jura, Abschlussprüfung :lol:
Aber bedenke doch mal:
Wenn ich einen Spiegel dabei habe und ihn immer vor das Objektiv halte, also immer ein Spiegelbild fotografiere... wie sieht es denn da aus?
Mal im Spiegel im Restaurant oder so, oder in der Fensterscheibe geht ja. Aber was ist mit extremeren Sachen - halt Spiegel vor dem Objektiv.
Ich finde das ganz schön kniffelig :crazy:
Aber ist eine gute und berechtigte Frage!
Dornwald46
07.07.2020, 09:23
Ich finde das ganz schön kniffelig :crazy:
Aber ist eine gute und berechtigte Frage!
....und dient der Unterhaltung :lol: