Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Völlig unpassend - Thema Hausverwaltung
Haparanpanda
19.04.2020, 10:49
Hallo!
Ich habe eine kleine Frage, vielleicht hat von Euch wer auch schon mal so ein Problem, soll auch keine Rechtsberatung werden.
Ich bin Miteigentümer in einer WEG und es geht um die Hausgeldabrechnung.
Von anderen Eigentümern weiss ich, das diese es teilweise schon im Februar ausbezahlt bekommen haben. Telefonisch konnte ich bis dato nichts erreichen.
Welche Vorgehensweise ist denkbar, wenn ein Guthaben nicht ausbezahlt wird?
Schriftliche Aufforderung zur Auszahlung zu Termin X per Einschreiben?
Oder gleich zu einem Anwalt? (habe ich keinen, müsste ich mir erst noch suchen)
Es geht nicht nur um 150€. Es ist ein vierstelliger Betrag, da hört bei mir der Spaß auf, obgleich ich sehr lange die Geduld bewahre.
Danke für Eure Tips
Dornwald46
19.04.2020, 11:20
Ich weiß zwar nicht , wo area 73 sein soll, aber solche Fragen beantwortet in der Regel auch:
https://www.hug-esslingen.de/index.html
screwdriver
19.04.2020, 13:20
area 73
https://www.dastelefonbuch.de/Postleitzahlen/Suche/73
= Esslingen und Umgebung
Dornwald46
19.04.2020, 13:32
https://www.dastelefonbuch.de/Postleitzahlen/Suche/73
= Esslingen und Umgebung
aha, :top:
man wird so alt wie eine ... und lernt immer noch dazu:lol:
steve.hatton
19.04.2020, 14:55
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.
Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....
Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.
ingoKober
19.04.2020, 16:03
Fax? verwendet das echt noch jemand?
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.
Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.
Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....
Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.
Sorry, aber das klingt wie lupenreiner Seminarstoff für Jurastudenten oder angehende Immobilienverwalter. Mit der Realität hat das wenig zu tun. Auch ein Anwalt nützt da kaum. Grau ist alle Theorie, denn dieses Metier ist so voller Schlupflöcher... Ich kann dazu ein wenig mitreden.
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.
Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.
Bei Haus&Grund bist du für wenig Geld zu Rechtsfragen zu Immobilien gut aufgehoben.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Sachlage richtig verstanden habe:
Eine Nebenkostenabrechnung wurde erstellt? (muss wolhl so sein)
Erstellt wurde dies von einem von der WEG (Wohungseigentümergemeinschaft9 bestellten Wohnungsverwalter oder von der WEG selber?
Mindestens ein Miteigenümer hat einen aus der NK-Abrechnung heraus resultierenden Betrag erhalten - also nicht z. B. einen irrtümlich zuvile überwiesenen Abschlag?
Meine private Meinung (ich bin kein Jurist): Ich würde den Ersteller der Abrechnung fragen, aus wlechem Grund er einigen Miteigentümern bereits eine Erstattung gezahlt hat, anderen aber noch nicht.
Wenn der Grund für dich nicht nachvollziehbar oder stichhaltig ist, würde ich einen Juristen um Rat fragen.
vlG
Manfred
steve.hatton
19.04.2020, 21:47
....
Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.
Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.
"Schlupflöcher" sind was anderes.
Harry Hirsch
20.04.2020, 07:24
- was sagt der Verwaltervertrag?
- als Thema für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen
Andronicus
20.04.2020, 08:23
… Welche Vorgehensweise ist denkbar, wenn ein Guthaben nicht ausbezahlt wird?...
Die genaue Rechtslage kann ich nun nicht prüfen, da einige Informationen fehlen.
Deshalb die Beantwortung obiger Frage, wenn Dir das Geld zu steht.
Die Vorgehensweise ist eigentlich immer die Gleiche:
Schreiben schicken (am Besten per Einschreiben Rückschein) mit Fristsetzung.
Die Frist sollte in einem annehmbaren Rahmen sein, also 14 Tage (evtl. würde ich auch jetzt 3 Wochen nehmen wg. Corona). Die Frist muss benannt werden, also ein genaues Datum nennen.
Wenn diese Frist verstreicht (ein paar Tage noch abwarten ob sich wirklich nichts tut) kannst Du getrost zum Anwalt gehen - oder selbst das Mahnverfahren einleiten.
Sollten die sich nur schriftlich melden musst Du natürlich darauf eingehen.
Hallo!
Von anderen Eigentümern weiss ich, das diese es teilweise schon im Februar ausbezahlt bekommen haben. Telefonisch konnte ich bis dato nichts erreichen.
Danke für Eure Tips
Ist die Abrechnung den mehrheitlich beschossen worden? Wenn nicht fehlt meines Erachtens die Grundlage, auf der Du die Auszahlung verlangen kannst. Das andere schon etwas bekommen haben nützt nichts, es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Gibt es den Beschluss, ist der Betrag sofort fällig. Dann kann man wie beschrieben Druck machen und die Hausverwaltung in Verzug setzten.
Hans
Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.
Eigentlich ist das Standard - die Abrechnung (und alle anderen Dinge der Gemeinschaft) benötigen zwingend und immer eine Eigentümerversammlung und Beschlusslage. Vorher geht da normalerweise gar nichts ... versehentliche Überzahlungen (und ähnliche Dinge) vielleicht einmal außen vor ...
steve.hatton
21.04.2020, 21:56
Richtig, aber dann wären auch die Auszahlungen an andere Miteigentümer nicht in Ordnung. Somit muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Jahresabrechnung bereits beschlossen worden war.
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.
Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!
Genau diese Thematik ist juristisch korrekt
und Frage an den TO, er sollte das genau beantworten, sonst ist alles Spekulation.
PS: Bin Jurist und sogar in dem Bereich tätig...
aber zum Glück quasi nur noch für mich :cool: