Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verhalten bei Feueralarm
Hallo zusammen,
momentan beschäftigt mich das Thema, wie man sich bei Feueralarm in einem Gebäude zu verhalten hat.
Ich arbeite in einem großen Geschäft in der etwas abseits gelegenen Technikabteilung. Letztens gab es dann plötzlich feueralarm. Ein Höllenspektakel. Es war kein Rauch zu sehen oder zu riechen. Trotzdem sind wir dann aus der 3 Meter entfernten Tür raus gegangen, weil uns das schon in der Schule so beigebracht wurde und weil man es bei dem Lärm nicht mehr ausgehalten hat.
Das Ende vom Lied war, dass nach etwa 5 Minuten der Alarm mit Eintreffen der Feuerwehr abgeschaltet wurde und uns der Verkaufsleiter ordentlich blöd angemacht hat, weil wir nicht arbeiten. Nun sollen wir wohl künftig auf Lautsprecheransagen vom Chef oder Abteilungsleiter warten, die wir aber wegen der Alarmklingel sicher nicht hören können.
Da das alles noch ein Nachspiel haben wird, würde ich mir gerne Rat holen. Weiß hier vielleicht jemand etwas? Auf den Internetseiten geht man meist eher auf die Brandbekämpfung ein. Nicht aber was bei einem Alarm zu machen ist bei dem kein Feuer zu sehen, oder zu riechen ist.
Bin für Hinweise dankbar.
Grüße
Feuerarlarm heißt zunächst erst mal alle raus und am hoffentlich ordnungsgemäß gekennzeichneten Sammelplatz einfinden. Dem Vorgesetzten obliegt dann, die Vollständigkeit seiner Schäfchen zu überprüfen! Über alles Andere entscheidet die Feuerwehr!
Was er garantiert nicht zu tun hat, ist anzuweisen, ob es brennt oder nicht, da er in der Regel gar nicht den Überblick hat, ob es nicht irgendwo im Keller doch gokelt und fünf Minuten später die ganze Belegschaft an Rauchvergiftung gestorben ist......
Aber normalerweise hat es in einer ordentlich geführten Firma eh eine Brandschutzverordnung einschließlich Evakuierungsplan und ordentlich gekennzeichneter Fluchtwege zu geben. Da sind normalerweise auch die Aufgaben des Vorgesetzten eindeutig geregelt.
Frag ihn einfach mal danach.....
Eine einmal pro Jahr stattfindende Evakuierungsübung sollte auch zur Praxis eines gut geführten Unternehmens gehören.
Mir kommt das auch sehr schräg vor!
Offensichtlich sind die Brandmelder mit der Feuerwehr verbunden und nur diese kann den Alarm stornieren. Da hat der Chef doch nichts zu sagen...
Wir als Schule, die als eine der wenigen in Ö nach EMAS zertifiziert sind, räumen 1500 Schüler und 200 Lehrer innerhalb von weniger als drei Minuten aus 4 Stockwerken und vielen Werkstätten und Labors. Und auch da kann nur die Feuerwehr den Alarm quittieren.
Schön, dass ich mit meiner Meinung das Gebäude zu verlassen nicht allein bin. :)
Habe die Geschichte meinem Vorgesetzten gemeldet. Auch der war der Meinung, dass man bei Alarm raus muss.
Hab aber gehört, dass ich zur Deckung des Verkaufsleiters mit Wiederstand aus der Unternehmensleitung rechnen muss. Deshalb will ich mich etwas über Brandschutz informieren um mir nicht die Story vom Pferd erzählen lassen zu müssen.
Auf jedenfall will ich mir alles schriftlich geben lassen.
Immerhin hab ich schon ein Merkblatt zu elektroakustischen Alarmierungsanlagen gefunden.
Daraus geht hervor, dass es neben unserem Elektroakustischen Notfallwarnsystem kein Sprachalarmsystem geben kann, weil die Verständlichkeit der Sprachanweisungen nicht gegeben ist.
Ich bin absolut kein Streithansel. Aber wenn man mir so blöd kommt, will ich mich verteidigen können. Zudem muss man sagen, dass ich im Betrieb noch nie eine Übung diesbezüglich erlebt hab. Die letzte allgemeine Unfallunterweisung ist ewig her.
Orbiter1
26.11.2019, 22:22
Ich bin aktives Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr und ich glaub mich tritt ein Pferd! Eines der größten Probleme bei Brandeinsätzen in Unternehmen ist die Evakuierung der betroffenen Personen. Irgendwelche Nasen glauben immer hinter der Alarmierung steckt kein Ernstfall und bleiben an ihrem Arbeitsplatz. Und in diesem Fall gibt es auch noch einen Vorgesetzten der Mitarbeiter von der korrekten Verhaltensweise abbringen will. Ich fass es nicht!
Basis ist § 10 Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. ....
In dem Betrieb müsste es einen Fluchtwegeplan und eine Brandschutzordnung als Aushang geben. In einer Brandschutzordnung sind Informationen und Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammengefasst, die auf ein spezielles Gebäude zugeschnitten sind. Da stehen z. B. zum Thema Evakuierung gewöhnlich folgende Regeln:
- Gefahrenbereiche sind grundsätzlich über den kürzesten
Rettungsweg zu verlassen.
- Machen Sie sich im Vorfeld mit den vorhandenen Fluchtwegen und
Notausgängen vertraut.
- Die Mitarbeiter sind angehalten, sich mit der Flucht- und Rettungswegsituation im Gebäude regelmäßig vertraut zu machen.
- Unterstützen Sie hilfsbedürftige Personen. Das Verbringen von gefährdeten Personen (nicht selbstrettungsfähig) in sichere Bereiche
und von dort in das Freie hat oberste Priorität.
- Um die benötigte Räumungszeit des betroffenen Bereiches so gering wie möglich zu halten, kann in den ersten Minuten nach Brandausbruch ein Verbringen von nicht selbstrettungsfähigen und mobilitätseingeschränkten Personen in angrenzende Brand- und Rauchabschnitte genügen. Diese vorerst sicheren Bereiche können rauchfreie Treppenräume, benachbarte Brandabschnitte sowie der direkte Ausgang in das Freie sein. Von dort kann über den nächsten Rettungsweg das Freie erreicht werden.
- Sollte keine weitere Hilfe geleistet werden müssen, begeben Sie sich zu den festgelegten Sammelplätzen und ermitteln Sie die Vollzähligkeit der Belegschaft und Bewohnern sowie von Gästen/Fremdpersonal.
- Falls die Rettungswege nicht mehr begehbar sind (Feuer, Rauch), begeben Sie sich in einen sicheren Bereich und machen Sie sich bemerkbar (zum Fenster gehen, rufen, winken).
Gibt es in den Betrieb so eine Brandordnung als Aushang?
Ich hab grad ein wenig im Netz gesucht:
https://www.cmt-cottbus.de/s-content/uploads/2018/10/2018_BSO-Messe-Teil-B.pdf
Ist zwar von der Messe Cottbus, aber da das in der DIN 14096 verbindlich geregelt ist, sollte das 1:1 auf eure Firma zu übertragen sein.
Die Auslösung des Feueralarm ist mit einem Brand gleichzusetzten, sonst wäre ja die ganze Anlage sinnlos.
Ich glaube euer Verkaufsleiter hat eine Nachschulung dringend nötig, Abgesehen davon ist eine mindestens jährliche Brandschutzunterweisung, auch der Führungskräfte Pflicht.
Hallo Orbiter,
vielen herzlichen Dank für Deine Meinung als Mitglied der Feuerwehr. Ja, sowas wollte ich hören. Leider kenne ich selbst niemand, der bei der Feuerwehr ist. Ich werde mich die nächsten Tage genauer umsehen, was wir in der Firma an Fluchtplänen, Unterlagen usw. zu bieten haben.
Hallo Michael,
vielen herzlichen Dank auch für Deine Info. Das Infoblatt ist interessant. Da hab ich nun schon einiges zum argumentieren. Hab das Gefühl nach 10 Minuten Studium dieses Materials hab ich schon das doppelte Brandschutzwissen wie unsere hohen Herren.
:D
Gibt es bei euch im Betrieb kein Qualitätsmanagement? In der Regel wird dort das Verhalten im Brandfall beschrieben. Fluchtwege müssen in der Regel deutlich gekennzeichnet sein. Wahrscheinlich unterliegt euer Gebäude auch einer Brandschutzverordnung. Notfalls mal über den Betriebsrat abklären lassen, falls es einen gibt.
@TO,
grundsätzlich ist euer disziplinarischer Vorgesetzter für den Brandschutz verantwortlich.
Auch für die jährlichen Schulungen, außer es ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benannt. Dann dürfen gewisse Funktionen an diese weitergereicht werden.
Wann gab es denn die letzte Brandschutzübung und die dazu gehörige jährliche Schulung?
Also an eine Brandschutzübung kann sich niemand bei uns erinnern. Es gab mal eine Sicherheitsunterweisung, die aber mindestens ein Jahr her ist. Eher länger. Wir haben einen Sicherheitsbeauftragten der sich in dieser Angelegenheit wohl eher in meiner Gegnerschaft befindet. Aber das muss sich die nächsten Tage alles noch aufklären.
Mir ist vor allem wichtig, dass mich mein Gefühl nicht getäuscht hat und ich dank eurer Infos mit breiter Brust auftreten kann. Das ist einfach ein Thema, das mich auf die Palme bringt. Ich werde auch nicht locker lassen bez. zeitnaher Sicherheitsunterweisung und ggfs. einer Brandschutzübung.
Sowas hab ich noch nie gehört. In so einer Situation kann es nur eines geben, raus aus dem Gebäude und zwar so schnell wie möglich. Den Abteilungsleiter möchte ich erleben, wenn beim nächsten Alarm aufgrund seiner Anweisung, jemand im Gebäude bleibt und ums Leben kommt.
Solche Leute hab ich echt gefressen, so eine ähnliche Situation hab ich vor Jahren mal in unserem Betrieb erlebt. Da hat ein Meister ähnliches von seinen Leuten verlangt und seine Mitarbeiter wohl ordentlich im Nachhinein zusammen gefaltet.
In diesem Betrieb, der mit Textilien arbeitet, brennt es regelmäßig. Meistens nichts großes, die Betriebsfeuerwehr hat das gut im Griff, aber man weiß ja nie. Aber dieser Meister wusste offenbar nicht was er da verlangte.
Das endete damit, das dieser Meister, 1 Woche später, in einem Rohstofflager des Werkes die Tracht Prügel seines Lebens bekam und 1 Tag später, gekündigt hat. Da ist nie was an die Öffentlichkeit, sprich Betriebsleitung gekommen und keinem ist was passiert. Ok, außer diesem Ex Meister.
badenbiker
27.11.2019, 09:36
Du hast alles genau richtig gemacht.
Wozu gibt es wohl eine Brandmeldeanlage?
Und die Feuerwehr ist verpflichtet auch bei fehlarmen Auszurücken,
hinzu kommt das der Laie nicht einschätzen kann warum es den Alarm gab.
Gibt es eine Arbeitsanweisung für Deinen Job?
Dort mußt es auch klar geregelt sein.
Dein Arbeitgeber ist zudem auch verpflichtet eine Jährliche Sicherheitsunterweisung zu tätigen und vor allem auch zu Dokumentieren.
Es gibt ein gutes Netzwerk wenn auch eher im Bereich Baulicher Brandschutz:
Feuertrutz.de da findet man immer gute Infos.
Falls ihr die Möglichkeit habt, würde ich das ganze an den Betriebsrat weitergeben, da es sich um eine klare Verfehlung Deines Vorgesetzten handelt welche schon an Fahrlässigkeit grenzt.
Das endete damit...die Tracht Prügel seines Lebens bekam und 1 Tag später, gekündigt hat....
Rustikaler Lösungsansatz :-)
Es wurde schon alles geschrieben. Und ich kann es nur bestätigen. Wenn es hier zu einem Feueralarm kommt wird das Gebäude geräumt. Und wenn der Papst persönlich gerade durch die Hallen lustwandeln würde.
Bei der notwendigen Sicherheitsunterweisung für Praktikanten usw. weisen wir auf dieses Thema speziell nochmal hin. Auch wie das mit dem Sammelpunkt gemeint ist.
Das hier die Reihenfolge zu beachten ist.
Und den Vorgesetzten möchte ich hier erleben der das verlassen des Gebäudes untersagen möchte bei einem Feueralarm. Seine Karriere dürfte ein abruptes Ende vor dem Werkstor finden.
guenter_w
27.11.2019, 09:54
Der FaSi ist in dieser Firma derjenige, der am schnellsten auf dem Schleudersitz sitzt. Gleichzeitg mit dem Chef. Lass' mal die BG wissen, wie Arbeitssicherheit in eurem Betrieb gehandhabt und dokumentiert wird. Gibt auch Bußgelder und ggf. Strafverfahren. Übrigens kann, soll und darf sich jeder beim FaSi kundig machen.
Ups - bin sachon länger raus, das heßt jetzt ja Sifa, nicht mehr FaSi...
Lieber hd-ali:
Die Infos hast du ja jetzt schon bekommen, allerdings, wenn das ein NACHSPIEL haben sollte, heißt "Gespräch" oder Abmahnung oder sowas, solltest du dich etwas mehr absichern.
Einfach mal ne Mail an eure hiesige Feuerwehr, da die Infos abgreifen, vielleicht gibt es ja auch mehr Paragraphen als diesen einen? Vielleicht kann auch orbiter da noch genauere Verweise auf mehrere Quellen geben? Oder gibt es nur den einen?
Du musst vorbereitet sein! Auf jeden Fall mit den ausgedruckten Infos der Feuerwehr/von orbiter und den Verweisen auf die Paragraphen zum Betriebsrat gehen, wenn da was real droht. Zur Not muss ein Anwalt dazu. Die Arbeitssicherheit der Menschen in eurem Betrieb würde stark gefährdet durch das Verhalten deines Chefs.
Alle, die hier raten und liebenswerterweise helfen, sind nämlich keine Anwälte und Juristen und dürfen dir gar keinen Rechtsbeistand geben, da gibt es ganz klare Regeln und das könnte auch abgemahnt werden (weiß ich, weil ich viele Jahre in einer Online-Beratung gearbeitet habe und wir das IMMER dazu schreiben mussten). Paragraphen raussuchen, ist kein Problem, aber verweisen auf die Beiträge anderer dürftest du dann bitte nicht...
Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Erfolg...es ist unglaublich, was für Menschen auf Chefposten sitzen und diese null ausfüllen...tut mir leid für dich, dass du so einen Menschen abbekommen hast...
About Schmidt
27.11.2019, 10:03
Brandschutzübung / - unterweisung, sieht bei uns so aus:" Ihr wisst ja wo die Notausgänge sind? Dort wo diese Schilder angebracht sind! Wenn es Brennt hüpft ihr da raus, wir sind ja im Erdgeschoss." Ende der Durchsage :lol:
Gruß Wolfgang
guenter_w
27.11.2019, 10:14
Ich bin nicht bei der Feuerwehr, dennoch bitte ich alle Forenten, sich in ihrer persönlichen Umgebung über den aktuellen Brandschutz und das Fluchtwegekonzept kundig zu machen. Dazu gehören auch freie Flucht- und Rettungswege! (Wo steht eucher Auto?) Nehmt das nicht auf die leichte Schulter - gerade heute musste ich von drei Brandopfern bei einem Hausbrand lesen. Die hätten bestimmt noch gerne Weihnachten gefeiert...
Harry Hirsch
27.11.2019, 11:49
Deine Frage betrifft eher das Arbeitsrecht (inkl. Arbeitsschutz). Da geht es schnell um deine (berufliche) Existenz.
Genau wie Dana würde ich dir und deinen betroffenen KollegInnen nur zu einer professionellen Beratung (Anwalt für Arbeitsrecht) raten.
Evtl. auch euer Betriebsrat. Je nachdem wie gut er aufgestellt ist.
Ein kurzes Telefonat mit der zuständigen Berufsgenossenschaft sollte Wunder wirken. Vielleicht haben die grad Zeit für eine Überprüfung der Arbeitssicherheit? Das machen die ganz gern.
Wie Orbiter schon geschrieben hat, es muss Brandschutzpläne geben, und Fluchtwegpläne. Da gibt es baurechtliche Forderungen je nach Gebäudegröße und Personenzahl, das fängt beim Bau des Gebäudes schon an, ohne Brandschutzkonzept gibt es keine Genehmigung.
Leider von Bundesland zu Bundesland verschieden. (Wir sollten den Föderalismus in Deutschland mal gehörig überdenken)
Auf jeden Fall hast Du alles richtig gemacht.
Gibt es einen Betriebsrat? Einen Sicherheitsbeauftragten? Gibt es Ersthelfer im Betrieb? Die wissen meist auch Bescheid.
Ergänzung: Viele Betriebe müssen Brandschutzhelfer haben, die dafür sorgen, dass Kunden etc. den Betrieb verlassen, die die Rettungskräfte einweisen etc.
Außerdem, kleiner Hinweis, die meisten Opfer im Grenfell-Tower in England kamen ums Leben, weil sie eben nicht sofort aus Ihren Wohnungen raus ins Freie geflüchtet sind, sondern den Anweisungen gefolgt sind, sie sollten warten, bis sie abgeholt würden.
Im Brandschutzkonzept eines Gebäudes ist festgelegt, ob es Fluchtwegpläne, Feuerwehreinsatzpläne und eine Brandschutzordnung geben muss, ggf. kann es davon unabhängig die Feuerwehr/Branddirektion verlangen. Die Brandschutzordnung (BSO) gibt vor, wer sich wie im Alarmfall zu verhalten hat.
Die Brandschutzordnung teilt sich auf in
BSO Teil A = integriert in den Fluchtwegplänen für alle Personen im Gebäude
BSO Teil B = für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben
BSO Teil C = für Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz haben
Wenn es eine BSO gibt, muss sie vom Betreiber jedem Mitarbeiter ausgehändigt resp. zur Kenntnis gebracht werden. Im Normalfall lässt sich dieser das bestätigen.
Regelmäßige Brandschutzübungen sind erforderlich.
Außerdem gibt es ggf. Alarm- und Evakuierungspläne
Hallo zusammen,
vielen Dank für das riesige Echo hier. Es gibt zum Ende der Woche eine Besprechung mit einem Großteil der Belegschaft. Auch hatte ich noch ein Gespräch mit dem Verkaufsleiter. Brandschutz wird was Fluchtwege usw. betrifft in der Theorie bei uns gelebt. Jedoch das Verhalten bei Feueralarm gibt allen ein Rätsel auf.
Habe mich selbst schon gut informiert und werde mir mal das Statement in der Besprechung seitens der führenden Köpfe anhören und weiter berichten.
Mit Sanktionen muss ich wohl zum Glück nicht rechnen.
Servus
Alex
Das wäre ja auch noch schöner und dann in jedem Fall ein Fall für´s Gericht.