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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Onlinekauf - Selbstabholer


newdimage
27.06.2005, 14:47
Wie verhält es sich mit dem 14-tägigen Rückgaberecht bei online gekaufter Waren, die dann beim Händler abgeholt werden?

Sunny
27.06.2005, 17:08
Also zB im MediaMarkt gilt das Rückgaberecht

jottlieb
27.06.2005, 17:28
Also zB im MediaMarkt gilt das Rückgaberecht
Was aber in diesem Fall nur eine freiwillige Kulanzleistung ist.

hk
27.06.2005, 19:18
wenn der Kaufvertrag online zustande kam, müsste das Rückgaberecht eigentlich gelten, trotz Selbstabholung.

derBlubb
27.06.2005, 19:49
Hier steht was dazu... (http://bgb.jura.uni-hamburg.de/agl/agl-312b-fernabsv.htm)

Echidna
27.06.2005, 20:47
Da der Kunde ja nicht vor dem Abschluß des Vertrages die Ware anschauen und prüfen kann, ist die Versandart für die Rücknahme eigentlich ohne Belang.

Bei Selbstabholung trägt allerdings wohl der Kunde das Risiko des (Rück-) Transportes.

Gruß

Echidna

Dimagier_Horst
28.06.2005, 16:19
Da der Kunde ja nicht vor dem Abschluß des Vertrages die Ware anschauen und prüfen kann
Das dumme ist nur, dass der Vertragsabschluss in der Regel durch konkludentes Handeln vorgenommen wird. Die Bestellung des Kunden ist nichts weiter als ein Vertragsangebot, in das der Verkäufer in vielen Varianten einwilligen kann. Unter anderem erst durch die Übergabe der Ware an einem vereinbarten Ort wie einer Filiale. Dann ists vielleicht Essig mit Telekommunikation.....

hk
28.06.2005, 20:13
also sollte man sich vor der Abholung eine Auftragsbestätigung zusenden lassen.

Echidna
28.06.2005, 22:04
Da der Kunde ja nicht vor dem Abschluß des Vertrages die Ware anschauen und prüfen kann
Das dumme ist nur, dass der Vertragsabschluss in der Regel durch konkludentes Handeln vorgenommen wird. Die Bestellung des Kunden ist nichts weiter als ein Vertragsangebot, in das der Verkäufer in vielen Varianten einwilligen kann. Unter anderem erst durch die Übergabe der Ware an einem vereinbarten Ort wie einer Filiale. Dann ists vielleicht Essig mit Telekommunikation.....
Dann wäre es aber wohl kein online-Kauf mehr, von dem wir hier ausgegangen sind und würde nicht mehr unter die Regelungen des Fernabsatzvertrages fallen. Der Vertrag kommt spätestens durch die Auftragsbestätigung oder die Mitteilung des Verkäufers zustande, die Ware stehe zur Abholung bereit.

Gruß

Echidna