Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernabsatzgesetz als legitimes Mittel zur Kamerafindung?
Hallo Leute,
ich habe beschlossen meine A2 in der nächsten Zeit (2-3 Monate) zu verkaufen, solange sie noch was wert ist. Gekauft hab ich sie am 27.03.2004 für 869,- Eur und jetz ist sie bei Ebay schon für 500,- Eur zu haben. Ich muss mich also sputen wenn ich noch was dafür haben will. Doch darum geht es eigentlich nicht.
Vielmehr wollte ich wissen in wie weit ihr Onlineshopping als Kamerafindung nutzen würdet. Da man ja alles ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurüchschicken kann wäre das doch eine Möglichkeit?
Mein Problem ist das ich auf DSLR umsteigen will, mich aber die momentane Marktfülle und die noch unsichere Richtung wo ich mal hin will überfordert. Nette Anfragen an den MadiaMarkt, Promarkt oder sogar den kleinen Händler nebenan, ob ich mir mal die Cam für einen Tag leihen könnte wurden ganz abgelehnt oder ich durfte im Laden mal paar Bilder machen.
Leider kommt da kein Feeling auf und ich kann die Cam wie ich sie nutzen würde so nicht testen :-(
Daher dachte ich Onlineshopping mit dem direkten Vorsatz sie zurückzugeben wäre eine Idee. Was haltet ihr davon?
Danke im Voraus
Tobias
jottlieb
22.06.2005, 22:17
Vielmehr wollte ich wissen in wie weit ihr Onlineshopping als Kamerafindung nutzen würdet. Da man ja alles ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurüchschicken kann wäre das doch eine Möglichkeit?
Ich würde es garnicht nutzen (bzw. nur in Ausnahmefällen).
Viele Händler haben es schon schwer genug und ich als Kunde würde mich tierisch ärgern, wenn ich eine "neue" Kamera bekomme, die zuvor schon ein oder zwei andere Leute in den Griffeln hatten und ich nicht weiß, was sie mit der Kamera angestellt haben. Wenn ich nämlich benutzte Ware haben will, kann ich auch gleich zu eBay gehen...
Mein Problem ist das ich auf DSLR umsteigen will, mich aber die momentane Marktfülle und die noch unsichere Richtung wo ich mal hin will überfordert. Nette Anfragen an den MadiaMarkt, Promarkt oder sogar den kleinen Händler nebenan, ob ich mir mal die Cam für einen Tag leihen könnte wurden ganz abgelehnt oder ich durfte im Laden mal paar Bilder machen
Natürlich doof, aber man muss sich halt so weit wie möglich durch Testberichte oder ähnliches (Anfragen in Forun) theoretisch vorbereiten, um dann nur noch das testen zu "müssen", was wirklich notwendig ist.
Aber ganz ehrlich - ich habe meine A2 auch gekauft, ohne sie vorher in der Hand gehabt zu haben. Die theoretische Aufarbeitung im Vorfeld hat mir gereicht, so dass ich ziemlich genau wusste, was auf mich zukommt.
Daher dachte ich Onlineshopping mit dem direkten Vorsatz sie zurückzugeben wäre eine Idee. Was haltet ihr davon?
Wiegesagt, diese Möglichkeit wird einem vom Gesetzgeber zwar gegeben, aber ich würde es nicht übertreiben, aus oben genannten Gründen.
Nachtrag: Vielleicht gibt's ja einen Stammtisch in deiner Nähe - nicht alle User hier sind mit Minolta-Boliden bestückt. Dort kannst du die Kamera vielleicht zumindest mal einen Abend lang genauer unter die Lupe nehmen und dir fachkundigen Rat des Besiters einholen.
Ich halte da auch nichts von, Gründe ähnlich wie bei jottlieb.
:flop:
@Tobi 26
......und die haben erst mal Dein Geld!!!
legal ist das schon, legitim ist aber was anderes....
Immerhin ist das Rückgaberecht nicht zu dem Zweck erfunden worden, dem Kunden das Probieren zu ermöglichen. In so fern wäre es nach Deinem Plan "zweckentfremdet". Ich vermute, Du provizierst damit nur Ärger. Und selbst wenn Du letztlich im Recht bist ... haben und bekommen sind zweierlei.
Bon Dimage
Kay
Ich schließe mich meinen Vorrednern an. Einige Händler führen eine Art "schwarze Liste" auf die man kommt, wenn man immer wieder diese Regelung in Anspruch nimmt. Ist man drauf - bekommt man dort nichts mehr.
Immerhin ist das Rückgaberecht nicht zu dem Zweck erfunden worden, dem Kunden das Probieren zu ermöglichen.
dem muss ich widersprechen, denn das ist genau der Grund warum das Fernabsatzgesetz eingeführt wurde. Im Laden kann der Kunde ausprobieren und diese Möglichkeit hat der Kunde jetzt im Versandwesen auch... d.h bei Nichtgefallen schickt er es innerhalb der gesetzliochen Frist einfach zurück. Wobei das Probieren hier klar definiert und beschränkt ist und sich keinesfalls auf einen 2 Wochen Test (wie manche Verbraucher vermuten und praktizieren) bezieht.
astronautix
23.06.2005, 08:35
Rücksendung bei Nichtgefallen ist sicherlich in Ordnung. Solange mit dem Gegenstand nichts weiter angestellt wurde.
Auspacken und anschauen finde ich in Ordnung. Einen 14 Tage Test nicht. Die Kamera ist nicht mehr neu.
So eine Kamera möchte ich nichtg geschickt bekommen. Aber das passiert wahrscheinlich häufiger als es der Kunde weiss
Immerhin ist das Rückgaberecht nicht zu dem Zweck erfunden worden, dem Kunden das Probieren zu ermöglichen.
dem muss ich widersprechen, denn das ist genau der Grund warum das Fernabsatzgesetz eingeführt wurde.
(...)
Bist Du sicher ? Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz auch eine "Allgemeine Begründung" geliefert (Drucksache 14/2658 des Dt.Bundestages). Da steht ganz genau drin, was man damit erreichen will:
Ziel ist es, den Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden im Fernabsatz zu schützen und das Recht der Mitgliedstaaten über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes zu harmonisieren.
Von einer Absicht, "Ausprobieren wie im Präsenzhandel" zu ermöglichen, habe ich nichts gefunden. Ich glaube, das war nicht das Ziel.
Bon Dimage
Kay
newdimage
23.06.2005, 09:09
Es gibt genügend Schmarotzer, die jede Möglichkeit ausnutzen, um auf halblegalem wege in den Besitz von Waren zu kommen, diese zu gebrauchen und zurückzugeben, z.B. Kleidung für eine Party, die dann verraucht zurückgeschickt wird.
Ich denke, der Verbraucherschutz geht hier etwas zu weit, der Handel lebt vom Umsatz und ist keine öffentliche Kleiderkammer.
Ich empfehle Dir auch: Besuche einen Stammtisch (muss ja keiner aus unserem Forum sein, wäre natürlich besser, aber ich kann Deinen Wohnort nicht zuordnen) oder suche Dir einen Händler, erkläre im die Situation und mach im klar: wenn ich mal testen kann, las ich meine Euros auch hier.
Viele nutzen nämlich auch gerne den Service des Handels und kaufen dann per Mailorder. Finde ich auch schäbig.
Ich habe mir auf den diversen Treffen die D-SLR´s angeschaut und bin zu einer Promo-Veranstaltung zu KoMi gegangen und habe dann entschieden. jetzt kann ich ruhigen gewissens übers Netz bestellen.
B.T.W.: Auf der Suche nach Kamera/Objektiv bin ich auf einen Netzhändler gestossen, der auch ein Ladenlokal betreibt. Im I-Net steht ausdrücklich, das die Ware zwar im Geschäft abgeholt werden kann, für die günstigen Netzpreise aber keine Beratung oder sonst ein Service geboten wird - nur reservierte Ware abholen.
Ich hätte mich ja auch vorher an die Userkarte erinnern können. Dresden hat einen leistungsstarken Stammtisch :!:
astronautix
23.06.2005, 09:19
Viele nutzen nämlich auch gerne den Service des Handels und kaufen dann per Mailorder. Finde ich auch schäbig.
Recht hast Du :top:
Sicher, es ist schwierig beim Händler ähnlich gute Preise zu bekommen. Jedenfalls bei den "kleinen" bei uns in Bielefeld.
Nur kann man mit denen immer reden, auch mal etwas ausprobieren. Mit der Zeit klappt das dann auch mit den Preisen ganz gut.
Das ist meine Erfahrung. Ich gehe gerne zum Händler.
Immerhin ist das Rückgaberecht nicht zu dem Zweck erfunden worden, dem Kunden das Probieren zu ermöglichen.
dem muss ich widersprechen, denn das ist genau der Grund warum das Fernabsatzgesetz eingeführt wurde.
(...)
Bist Du sicher ? Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz auch eine "Allgemeine Begründung" geliefert (Drucksache 14/2658 des Dt.Bundestages). Da steht ganz genau drin, was man damit erreichen will:
Ziel ist es, den Verbraucher vor irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden im Fernabsatz zu schützen und das Recht der Mitgliedstaaten über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarktes zu harmonisieren.
Von einer Absicht, "Ausprobieren wie im Präsenzhandel" zu ermöglichen, habe ich nichts gefunden. Ich glaube, das war nicht das Ziel.
Bon Dimage
Kay
http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm
Punkt 8, Fazit...
Moin!
Wir haben uns doch "alle" in diese Position gebracht! Der Handel reagiert auf den Verbraucher. Die kleinen guten Läden mit gutem Service werden von den grossen Ketten geschluckt, weil wir doch alle dort hinrennen. Genauso kaufen wahnsinnig viele Leute ihre Sachen nur noch im Internet...noch ein Grund, warum es so vielen "Kleinunternehmern" so schlecht geht.
Die Moral von der Geschichte ist, dass die Verbraucher jetzt viel mehr ausprobieren müssen, um zu erkennen, ob das gekaufte Gerät den Ansprüchen genügt. Und wenn der Gesetzgeber dieses so ermöglicht, dann finde ich dieses auch völlig ligitim zu nutzen!
Oder in gehe dann doch zu den "Guten"...bezahle aber dann auch einen höheren Preis dafür!
Holger
Manche Zeitgenossen gehen sogar soweit, die gleiche Ware bei mehreren Versandhändlern zu bestellen. Auf diese Weise bekommen sie das gewünschte Produkt auf dem schnellsten Wege.
Redet mal mit Euren bevorzugten Versandgeschäften und fragt sie nach deren Meinung. Wird in vielen Fällen nicht druckreif sein. ;) Die Kosten der Versender für solche "Aktionen" bezahlen wir alle mit.
Gruß
Echidna
Hallo Leute,
danke für eure Hinweise und eure Einstellung zum Thema.
Wenn ich mir das mal so überlege habt ihr natürlich vollkommen recht. Mein Threat war ja auch nur eine "Kann-man-das-machen" Frage. Ob ich es gemacht hätte ist immer noch ein anderes Blatt. Immerhin muss man ja auch erstmal das Geld vorstrecken.
Also für alle, ich werde das nicht machen ;-)
Statt dessen werde ich das wie bei meiner A2 handhaben und mich unendlich lang belesen und mal jemand suchen der eine meiner Wunschcams hat. Danke für eure ehrlichen Antworten.
MfG
Tobias