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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : prekärer Fall von Bilderklau, was tun?


Irmi
02.01.2018, 19:22
Hallo zusammen,

jetzt hat es mich auch erwischt. Ein Bild wurde mir geklaut.
Es ist ein prekärer Fall. Ich muss kurz ausholen.

Vor kurzem ist eine Klassenkameradin aus Realschulzeiten verstorben. Wir haben uns nie aus den Augen verloren, trafen uns immer mal in der Stadt beim einkaufen zu einem Schwätzchen, trafen uns auf Festen etc.

Ich habe der Familie natürlich schriftlich kondoliert und bin auch zur Beerdigung gegangen. Der Danksagung der Familie, die dann üblicherweise verschickt werden, lag ein Sterbebildchen der Verstorbenen bei.

Auf dem Titel des Klappbildchen, im Inneren ein Porträt und persönliche Daten, war ein Foto des Gnadenbildes von Werl abgedruckt.

Es war mein Bild!
http://imafoto.de/wp-content/gallery/werl-prachtkrone/IMA_DSC08113.jpg

Bzw. Es war ein Ausschnitt aus dem obigen Foto, elegant am Wasserzeichen abgeschnitten.

Was soll ich denn jetzt tun?
Ich weiß nicht, welcher Bestatter die Beerdigung ausgerichtet hat, sonst würde ich dem direkt auf die Füße treten.

Der Familie will ich aber nicht einfach so mit Anlauf auf die Füße springen.
Ich bin hin und her gerissen. Ob ich der Familie einen freundlichen Brief schreibe?:roll:

Wenn die Familie es selber aus dem Netzt gefischt hat, würde ich nichts unternehmen wollen, aber wenn ein Bestatter demit Geld verdient, dann schon.

Dornwald46
02.01.2018, 19:40
Abwägen! Was könnte der Bestatter damit verdienen können? Wäre das einen Rechtsstreit wert?

Harry Hirsch
02.01.2018, 19:52
war ein Foto des Gnadenbildes von Werl abgedruckt.

Es war mein Bild!
Das ist natürlich total ärgerlich. Ich glaube, da würde ich schäumen vor Wut. Mangelnder Respekt vor dem was anderen gehört oder geschaffen haben bringt mich auf die Palme!

Mir gingen aber folgende Gedanken durch's Hirn. Kannst du es beweisen, dass das verwendete Bild deins ist? Du schreibst, dass das WZ weggeschnitten ist.
Ohne es zu wissen, aber das scheint doch eine Figur zu sein, die jeder leicht ablichten kann, oder bin ich da ganz auf dem Holzweg?


Der Familie will ich aber nicht einfach so mit Anlauf auf die Füße springen.
Ich bin hin und her gerissen. Ob ich der Familie einen freundlichen Brief schreibe?

Wenn die Familie es selber aus dem Netzt gefischt hat, würde ich nichts unternehmen wollen, aber wenn ein Bestatter demit Geld verdient, dann schon.
Anrufen. Ich finde, sowas lässt sich mündlich am besten besprechen. Aufgrund der Situation natürlich besonders behutsam. Da habe ich bei dir natürlich keine Zweifel;)

Giovanni
02.01.2018, 19:55
Es war mein Bild!
http://imafoto.de/wp-content/gallery/werl-prachtkrone/IMA_DSC08113.jpg
Sich deshalb an die Familie der Verstorbenen zu wenden, würde ich als pietätlos empfinden, zumal diese sich wahrscheinlich keines Unrechts bewusst ist.

Falls die Karten mit diesem Bild extra für diese Familie angefertigt wurden, würde ich es an deiner Stelle als "Abschiedsgeschenk" an deine verstorbene Klassenkameradin betrachten und es dabei belassen, aber ggf. den Bestatter darauf hinweisen, dass du die Fotografin und damit Rechteinhaberin bist und er die weitere Verwendung zu unterlassen bzw. eine Lizenz von dir zu erwerben hat. Kannst es ihm ja freundlich anbieten und darauf hinweisen, dass es sehr gut ankam, evtl. lohnt es sich dann für dich.

Falls der Bestatter das Bild auch anderen anbietet bzw. es auch anderweitig verwendet hat, oder es sogar in einer Druckerei gedruckt wurde, würde ich erst mal entsprechende Recherchen anstellen, damit du weißt, wem du eine Rechnung nebst Spesen für die Ermittlung des Sachverhalts etc. schicken darfst ... ;-)

Windbreaker
02.01.2018, 19:55
Kannst Du ausschließen, dass die Familie das Bild nicht in den Sachen deiner Schulkameradin gefunden und deshalb benutzt hat?

Irmi
02.01.2018, 21:13
Ich weiß, dass meine Freundin eine Pilgerin war und sie sich sicher ein Foto des Gnadenbildes von Werl gewünscht hat. Sie ist oft hingepilgert.
Wenn die Familie es sich aus dem Netz gesucht hat, will ich es auch als Geschenk ansehen, das hatte ich eh vor, nicht jedoch, wenn es der Bestatter war.

Es ist eben schwer, herauszufinden, wie es dazu gekommen ist.
Leider kenne ich die restliche Familie nicht sehr gut. Dem Ehemann müsste ich mich erst mal vorstellen.

Dass es mein Bild ist, steht zweifelsfrei fest, ich habe es quasi pixelweise verglichen. Natürlich kann man das Bild versuchen, nachzustellen, aber nur unter schwierigsten Bedingungen, denn...
1. haben die beiden die Prachtkrone auf, die nur ganz selten getragen wird. Es gibt quasi keine Bilder im Netz mit dieser Krone.
2. spiegelt sich das Rosettenfenster der Basilika im Glasdom, welcher über das Gnadenbild gestülpt ist. Das genau hinzubekommen, dürfte schwierig sein.
3. müsste der Verwender ja Bilddaten haben (Exifs), ich habe sie auf jeden Fall.

Vielen Dank jedenfalls schon mal für eure Anmerkungen.

kiwi05
02.01.2018, 21:18
Drüber schlafen und dann vergessen.
Es gibt Dinge im Leben, die sind die Energie nicht wert, die man hineinsteckt.
Ein gesundes 2018 wünsch ich, das ist wichtig.

w4tler
02.01.2018, 21:22
Drüber schlafen und dann vergessen.
Es gibt Dinge im Leben, die sind die Energie nicht wert, die man hineinsteckt.
Ein gesundes 2018 wünsch ich, das ist wichtig.

ich schliesse mich der meinung an:)

lg dieter

GerdS
02.01.2018, 21:26
Ich sehe das genauso wie Peter.

Wie viel Geld verlierst Du, da das Bild geklaut wurde?
Werden jetzt andere Umsatzbringer dadurch abspringen?

Einfach drüber schlafen, die Sichtweise "anpassen" (man kann auf den Klau auch stolz sein:oops:) und es hinnehmen. Es lohnt nicht die Aufregung, nicht für diesen einen Fall.

Wenn der Bestatter es wieder verwendet - dann hast Du auch keinen persönlichen Bezug dazu - dann kannst Du die Keule auspacken.

Viele Grüße und ein zufriedenes 2018
Gerd

felix181
02.01.2018, 21:29
Ich bin mir sicher, dass das Foto nicht vom Bestatter kommt, sondern von der Familie - da ja offenbar ein starker Bezug der Verstorbenen zum Motiv bestand.

Ich würd´s daher vergessen - letztlich geht´s ja um nichts und ich würde die Erinnerungen an Deine Schulfreundin nicht wegen so einer Kleinigkeit trüben lassen...

Der Gedanke von Dir es als Abschiedsgeschenk zu sehen ist doch eh mehr Wert als das Recht am Bild!

hpike
02.01.2018, 21:33
So so, du bist dir sicher. Dann weißt du sicherlich auch, wie die Familie an Irmis Bild gekommen ist oder?

Mainecoon
02.01.2018, 21:35
Hallo Irmi,

rufe den Bestatter an und frage nach, wer diese Sterbebildchen in Auftrag gegeben hat und ob er dafür eine eigene Vorlage benutzt.

Durch die erste Frage erfährst du, ob die Familie alle Vorlagen (und damit auch dein Bild) dem Bestatter gegeben hat. Der "verdient" dann nur insofern Geld daran, als er die Produktion der Sterbebildchen in die Wege leitet und für diese Dienstleistung bezahlt wird.

Die zweite Frage zielt darauf ab, ob er Vorlagen für Sterbebildchen anbietet, auf denen dein Foto schon gedruckt ist, und die Familie hat nur den Inhalt für die inneren Seiten geliefert. In diesem Fall macht sich der Bestatter strafbar, denn er bekommt für die Nutzung seiner Vorlage, die er von sich aus anbietet, Geld.

Wenn du Bedenken hast, dann ruf den Bestatter doch einfach an, sage, du habest das Sterbebildchen bekommen und fändest das (dein) Foto so schön - ob er das auch für andere Sterbebildchen anbieten würde. Dann weißt du es definitiv.

Liebe Grüße

Mainecoon

felix181
02.01.2018, 21:40
So so, du bist dir sicher. Dann weißt du sicherlich auch, wie die Familie an Irmis Bild gekommen ist oder?
Nein - es wird Dich jetzt vielleicht überraschen, aber ich kenn die Familie gar nicht!

Andronicus
02.01.2018, 21:51
...
rufe den Bestatter an und frage nach, wer diese Sterbebildchen in Auftrag gegeben hat und ob er dafür eine eigene Vorlage benutzt.

Durch die erste Frage erfährst du, ob die Familie alle Vorlagen (und damit auch dein Bild) dem Bestatter gegeben hat. Der "verdient" dann nur insofern Geld daran, als er die Produktion der Sterbebildchen in die Wege leitet und für diese Dienstleistung bezahlt wird.

Die zweite Frage zielt darauf ab, ob er Vorlagen für Sterbebildchen anbietet, auf denen dein Foto schon gedruckt ist, und die Familie hat nur den Inhalt für die inneren Seiten geliefert. In diesem Fall macht sich der Bestatter strafbar, denn er bekommt für die Nutzung seiner Vorlage, die er von sich aus anbietet, Geld.

Wenn du Bedenken hast, dann ruf den Bestatter doch einfach an, sage, du habest das Sterbebildchen bekommen und fändest das (dein) Foto so schön - ob er das auch für andere Sterbebildchen anbieten würde. Dann weißt du es definitiv.
...

Das erachte ich als sinnvolle Lösung.

Ich gehe auch davon aus daß das Bild von der Familie kam.
Wenn der Bestatter jedoch damit Geld verdient, soll er auch dafür etwas zahlen oder zumindest Dir die Ehre zuteil werden lassen als Fotograf.

Dann würde ich das Thema abschließen. :kiss:

hpike
02.01.2018, 21:56
Nein - es wird Dich jetzt vielleicht überraschen, aber ich kenn die Familie gar nicht!

Das überrascht mich jetzt wirklich total. :lol:

HaPeKa
02.01.2018, 22:17
Well, du bist durch das Bild auf dem falschen Fuss erwischt worden und reagierst deshalb auch enttäuscht, beleidigt unf fühlst dich betrogen ... so funktioniert unser Hirn nunmal.

Hätte die Familie dir gesagt, die Verstorbene würde sich sicher freuen, wenn dein Gnadenbild verwendet werden könnte, hättest du mit Stolz und Freude zugesagt, ohne das Gefühl zu haben, du erleidest einen finanziellen Verlust, wenn du das Bild freigibst.

Der Effekt wäre derselbe ...

Also, sei stolz, dass dein Gnadenbild für immer mit dem Andenken an deine Schulfreundin verknüpft bleibt.

By the way, ein grosser finanzieller Schaden ist durch den Missbrauch ja nicht entstanden, right?

Sennaspy
02.01.2018, 22:20
Hallo Irmi,

rufe den Bestatter an und frage nach, wer diese Sterbebildchen in Auftrag gegeben hat und ob er dafür eine eigene Vorlage benutzt.


Genau das ist ja das Problem


Was soll ich denn jetzt tun?
Ich weiß nicht, welcher Bestatter die Beerdigung ausgerichtet hat, sonst würde ich dem direkt auf die Füße treten.



Soll sie jetzt alle Bestatter in der Region abklappern?

traeumerle
02.01.2018, 22:31
Moin Moin,

eine Alternative zum "Alle Bestatter abklappern" wäre ggf., dass du beim zuständigenzuständigen Friedhofsamt anrufst nd fragst, ob man dir den zuständigen Betatter nennen kann, die dürften da vielleicht Auskunft geben.

Reisefoto
02.01.2018, 22:52
Sich deshalb an die Familie der Verstorbenen zu wenden, würde ich als pietätlos empfinden, zumal diese sich wahrscheinlich keines Unrechts bewusst ist.

Falls die Karten mit diesem Bild extra für diese Familie angefertigt wurden, würde ich es an deiner Stelle als "Abschiedsgeschenk" an deine verstorbene Klassenkameradin betrachten und es dabei belassen, aber ggf. den Bestatter darauf hinweisen, dass du die Fotografin und damit Rechteinhaberin bist und er die weitere Verwendung zu unterlassen bzw. eine Lizenz von dir zu erwerben hat. Kannst es ihm ja freundlich anbieten und darauf hinweisen, dass es sehr gut ankam, evtl. lohnt es sich dann für dich.

Falls der Bestatter das Bild auch anderen anbietet bzw. es auch anderweitig verwendet hat, oder es sogar in einer Druckerei gedruckt wurde, würde ich erst mal entsprechende Recherchen anstellen, damit du weißt, wem du eine Rechnung nebst Spesen für die Ermittlung des Sachverhalts etc. schicken darfst ... ;-)

So sehe ich es auch.

chkorr
02.01.2018, 23:14
Ganz ehrlich:

Eingesetzte Zeit + eigene Professionalität + Bekanntheitsgrad in der Branche + Verwendungszweck + Lebe ich davon? + was wären Argenturen bereit für mein Bild zu zahlen? = Wert von Bildern.

Was verdient denn so ein Bestatter "schlimmstenfalls" daran umgerechnet auf den Gesamtaufwand? Einige Cent? Ganze Euro? Ist das denn wirklich schlimm?

Ich würde das einfach für mich als "nicht relevant" abhaken.

Grüße

Christian

guenter_w
02.01.2018, 23:53
@Christian: Juristisch gesehen ist der Fall klar, im zwischenmenschlichen Bereich gibt es fast nichts peinlicheres, das wissen beispielsweise so etliche Bestatter ganz genau und nutzen das schamlos aus.

Bilderklau bleibt Bilderklau und damit eine gesetzwidrige Tat, ob Bilder von einem Profi oder von einem Hobbyfotografen.

Ehrlicherweise weiß ich nicht, wie man allerdings in dem vorliegenden Fall am besten reagieren sollte...

sir-charles
03.01.2018, 00:32
Ich würde mich freuen, wenn ein Freund/Freundin mit einem Bild von meinen Gnaden, seinen Abgang schmückt.

Es schien ihm/ihr etwas wertvolles zu sein.
Den Bilderdieb beim Bestatter zu suchen, finde ich etwas weit her geholt.

Gruß
Frank

JvN
03.01.2018, 02:18
Ich finde die Tatsache, dass der Copyright-Hinweis weggeschnitten wurde, spricht schon dafür, zumindest zu versuchen, den Bilderdieb zu ermitteln.
Wie es dann weitergeht, kann man sich ja dann noch überlegen.

Aber es ist für mich schon ein Unterschied, ob einfach irgendein Foto aus dem Netz gefischt wird oder eben wissentlich eines einer ortsansässigen Fotografin verwendet wird, die durch einen Hinweis im Bild klargemacht hat, dass das Foto nicht ohne ihre Erlaubnis verwendet werden soll.


Die andere Seite ist tatsächlich: der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Du würdest dich nur noch mehr ärgern...

a1000
03.01.2018, 02:48
Ich finde die Tatsache, dass der Copyright-Hinweis weggeschnitten wurde, spricht schon dafür, zumindest zu versuchen, den Bilderdieb zu ermitteln.
Wie es dann weitergeht, kann man sich ja dann noch überlegen.

Hmmm, ich weiß nicht.
Es sieht einfach nicht gut aus. Ein Bild mit copyright Hinweis. Vielleicht wurde es einfach nur deshalb abgeschnitten.

Ich vermute aber auch, dass das Bild von der Familie kam.
Es wäre doch ein unglaublicher Zufall, wenn gerade bei der Beerdigung der Freundin das Bild von dem Bestatter kommen würde.

Ich würde mich damit jedenfalls nicht weiter beschäftigen und die Tatsachen, bzw. Bildmissbrauch hinnehmen.

About Schmidt
03.01.2018, 07:27
Sorry, aber weder Irmi, noch einige Ansichten von anderen Usern kann ich teilen. Mich würde es ehren, wenn ein Bild von mir was auch immer einer Schulfreundin oder Freundes zieren würde, der verstorben ist. Egal wo das Bild her kommt Einzig Kiwi (Peter) und Co kann ich hier folgen. Viele andere Gedankengänge sind mir sehr fremd.

Gruß Wolfgang

Irmi
03.01.2018, 08:11
Ich muss noch mal näher drauf eingehen.
Die restliche Familie, Ehemann und Kinder kennen mich nicht, schon gar nicht meinen jetzigen Namen.
Und ich glaube, dass meine Freundin meinen jetzigen Nachnamen auch nicht kannte.
So nah war die Freundschaft dann doch nicht.

Natürlich sehe ich es als Ehre an, dass es mein Bild wurde, der Familie würde ich es ja auch schenken.

Dem Bestatter hingegen möchte ich es nicht schenken.

Bei uns werden bei jedem Sterbefall diese Bilder verteilt. Bei meinem Vater waren es 300 Exemplare.
Die bekommt man nicht für nichts vom Bestatter. Die Kosten sind hoch und die Bestatter verdienen schon dran.

Da das Gnadenbild von Werl durchaus von überregionaler Bedeutung ist, könnte es durch einen Bestatter zu weiteren Vervielfältigungen kommen. Das will ich aber auf jeden Fall verhindern.

deranonyme
03.01.2018, 08:59
Ich kann Irmi gut verstehen und bin erstaunt wie sich die Meinung im Forum so geändert hat. Bis vor kurzem konnte man bei Bilderklau immer lesen "verklag sie...". Hier nicht, nur weil vielleicht ein Bestatter das Bild missbräuchlich verwendet hat? Ehrlich, gibt es gute und böse Diebe? Wenn das Bild nicht von der Familie kam sondern vom Bestatter selbst "ausgewählt" wurde, dann solltest du versuchen dagegen vorzugehen. Tipps wie du vorgehen solltest habe ich aber keine.

ha_ru
03.01.2018, 09:25
Hallo,

ich kann alle Meinungen nachvollziehen, abwägen was sie tun will muss Irmi selbst.

Liebe Irmi, was spricht dagegen den Ehemann wie folgt anzuschreiben:

"Sehr geehrter....,

nochmals meine tiefe Anteilnahme an ihrem Verlust. Auch mich hat der Tod meiner Schulkameradin sehr betroffen gemacht.

Es hat mich gefreut, dass ein mir erstelltes Foto als Gnadenbild die Trauerfeier meiner Schulkameradin umrahmen durfte und habe nichts gegen die Verwendung in diesem Fall.

Könnten Sie mir aber bitte das Bestattungsunternehmen nennen, damit ich bezüglich zukünftiger Verwendungen mit ihm in Kontakt treten kann.
..."

Somit wird meines Erachtens der Familie der Verstorbenen zum Ausdruck gebracht, dass man der unrechtmäßige Verwendung des Bildes nachträglich zustimmt ohne zu sehr den moralischen Zeigefinger zu heben, man aber anderseits keinen Freibrief für andere ausstellt.

Gruß
Hans

Linsenblick
03.01.2018, 09:53
Ich sehe das genauso wie Peter.

Wie viel Geld verlierst Du, da das Bild geklaut wurde?
Werden jetzt andere Umsatzbringer dadurch abspringen?

Einfach drüber schlafen, die Sichtweise "anpassen" (man kann auf den Klau auch stolz sein:oops:) und es hinnehmen. Es lohnt nicht die Aufregung, nicht für diesen einen Fall.

Wenn der Bestatter es wieder verwendet - dann hast Du auch keinen persönlichen Bezug dazu - dann kannst Du die Keule auspacken.

Viele Grüße und ein zufriedenes 2018
Gerd

Ich schließe mich dieser Meinung an.

Gruß
Dietmar

Alzberger
03.01.2018, 12:10
Ich schließe mich dieser Meinung an.



ich auch.

Irmi
03.01.2018, 12:56
Ich danke euch für die rege Teilnahme.
Ich habe heute morgen einen Brief formuliert, ähnlich wie ich es gerade bei Hans gelesen habe. Ich werde noch mal drüber schlafen und ihn noch ein wenig ausformulieren.

Ihr wisst ja, ich bin ja zu lieb, um jemandem auf den Schlips treten zu wollen, deshalb noch einmal schlafen.

Ich werde euch berichten, was es gegeben hat.

vielen Dank noch mal an alle.

hlenz
03.01.2018, 12:59
Hast du vielleicht die Möglichkeit, die Druckerei herauszufinden?
Die würde wohl am professionellsten mit einer solchen Sache umgehen.

XG1
03.01.2018, 13:11
Ich danke euch für die rege Teilnahme.
Ich habe heute morgen einen Brief formuliert, ähnlich wie ich es gerade bei Hans gelesen habe. Ich werde noch mal drüber schlafen und ihn noch ein wenig ausformulieren.

Ihr wisst ja, ich bin ja zu lieb, um jemandem auf den Schlips treten zu wollen, deshalb noch einmal schlafen.

Ich werde euch berichten, was es gegeben hat.

vielen Dank noch mal an alle.

Das wäre auch meine Wahl für die Vorgehensweise...

meshua
03.01.2018, 13:43
Wenn das Bestattungsunternehmen der Urheber des Klappbildchens ist, würde ich diesem einfach eine formale Danksagung für die Verwendung deines Bildes nebst Lizenzrechnung für Selbiges zusenden (30 Euro für 5x7 Format, 100 Exemplare + 1000% üblicher Nachlizensierungsaufschlag) mit Zahlungsziel von 10 Tagen auf dein Konto. Als Unternehmer wird er mit Sicherheit reagieren...und hoffentlich seine Lektion daraus lernen.;)

Die Familie der Angehörigen würde ich außen vor lassen.

Viele Grüße, meshua

Irmi
03.01.2018, 15:13
Tja, aber den Bestatter oder die Druckerei gilt es erst einemal herauszufinden:roll:

oxhotel
03.01.2018, 16:00
Kiwi05 hat alles gesagt.

Wenn man sich über sowas aufregt, nimmt man sich selbst nur Energie weg.
Ist ja jetzt nicht grad ein Jahrhundertfoto !

dinadan
03.01.2018, 16:27
Ist ja jetzt nicht grad ein Jahrhundertfoto !

Dazu fällt mir jetzt nichts mehr ein :doh:

erich_k
03.01.2018, 17:13
Kiwi05 hat alles gesagt.

Wenn man sich über sowas aufregt, nimmt man sich selbst nur Energie weg.
Ist ja jetzt nicht grad ein Jahrhundertfoto !

:top::top::top:

Und wenn nicht dieses Bildchen verwendet worden wäre, wäre es eben ein anderes gewesen ... Also wo hat da irgend ein Unternehmen was dran verdient?

conradvassmann
03.01.2018, 17:16
Ich versteh das nicht, wenn dann hätte doch der Erschaffer des Kunstwerkes ein Recht auf Vergütung. Hat er oder seine Erbe denn die Rechte zum Fotografieren abgetreten?
Ich kann doch auch nicht einfach mit Mikrofonen den Kirchenchor aufnehmen oder einen Straßenmusiker und davon eine Audio-CD als mein Werk im Internet veröffentlichen.

Harry Hirsch
03.01.2018, 17:22
:top::top::top:

Und wenn nicht dieses Bildchen verwendet worden wäre, wäre es eben ein anderes gewesen ... Also wo hat da irgend ein Unternehmen was dran verdient?

Ob nun dein Fahrrad geklaut wird oder das deines Nachbarn. Ist doch egal. Stell' dich nicht so an. Weg ist weg.

swivel
03.01.2018, 18:14
Ein sehr vorsichtiger, freundlicher Brief an die Familie mit dem Hinweis das du dich freust, das sie dein Werk für so gut finden es ausgewählt zu haben. Und das du annimmst, das sie nicht wussten, das man wg. dem geltenden Copyright den Urheber um dieses Nutzungsrecht zumindest bitten muss.

Warten was passiert :)

Blöder Fall, - vielleicht würde ich (nur in diesem Fall) auch gar nix machen. Man sieht sich ja doch oft zweimal...

subjektiv
03.01.2018, 18:39
Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall. Damals hatte halt eine Arbeitskollegin ein Foto von mir einfach für Sterbebilder verwendet. Hab mich kurz geärgert und es dann auf sich beruhen lassen und schließlich bald vergessen. Bis eben...

Würde nur etwas unternehmen, wenn das nochmal auftaucht.

Irmi
03.01.2018, 18:45
...
Ist ja jetzt nicht grad ein Jahrhundertfoto !

google nach gnadenbild Werl, dann siehst du die anderen "guten" Fotos.

Es gibt nämlich kaum gute Fotos, schon gar nicht mit dieser Krone, weil selten!
Es war für mich ein Aufwand, das terminlich zu treffen!

Irmi
03.01.2018, 18:46
Ich versteh das nicht, wenn dann hätte doch der Erschaffer des Kunstwerkes ein Recht auf Vergütung. Hat er oder seine Erbe denn die Rechte zum Fotografieren abgetreten?
...

Such die Erben des Erschaffers!
Die Madonna ist erstmals 1351 urkundlich erwähnt!

Irmi
03.01.2018, 18:47
Aber es reicht jetzt hier.

Wie gesagt, ich werde euch berichten, wie der Fall ausgegangen ist.

subjektiv
03.01.2018, 18:56
Es spielt auch überhaupt keine Rolle, ob es ein Jahrhundertbild ist oder was auch immer jemand davon hält. Sonst wären viele professionell verkauften Bilder auch zu verschenken... :cool:

minolta2175
03.01.2018, 22:09
Ist es nicht einfacher seine Bilder mit einem schrägen Aufdruck zu schützen.es gibt ja so einige Bestatter und Druckereien.

conradvassmann
03.01.2018, 22:58
Such die Erben des Erschaffers!
Die Madonna ist erstmals 1351 urkundlich erwähnt!

Ich meinte die Frage eher so:
Kann man Rechte zur gewerblichen Verwendung an der Aufnahme eines Kulturgutes aus Fremdbesitz (in Deinem Fall wohl die Kirche) innehaben, ohne diese Rechte vorher erworben oder die Nutzung vereinbart zu haben?
Zum Vergleich: es gibt ja auch diese Bootlegs (illegalen Konzertmitschnitte) bei Audioaufnahmen, welche nicht autorisiert sind.
Manche Museen erteilen ja für private Zwecke eine Fotoerlaubnis, schliessen aber gewerbliche Nutzung aus, da sie diese Rechte selbst vermarkten wollen.
Oder fällt sowas noch unter die Panoramafreiheit?

screwdriver
03.01.2018, 23:18
Ich meinte die Frage eher so:
Kann man Rechte zur gewerblichen Verwendung an der Aufnahme eines Kulturgutes aus Fremdbesitz (in Deinem Fall wohl die Kirche) innehaben, ohne diese Rechte vorher erworben oder die Nutzung vereinbart zu haben?
Zum Vergleich: es gibt ja auch diese Bootlegs (illegalen Konzertmitschnitte) bei Audioaufnahmen, welche nicht autorisiert sind.
Manche Museen erteilen ja für private Zwecke eine Fotoerlaubnis, schliessen aber gewerbliche Nutzung aus, da sie diese Rechte selbst vermarkten wollen.

Ich kenne verschiedenste "Religonshäuser" wo das Fotografieren verboten, eingeschränkt erlaubt oder auch ohne Einschränkung erlaubt ist.

Irmi kennt "das Haus" offenbar ausgesprochen gut und hat einen sehr besonderen Moment für ihr Foto abgepasst. Das macht es ziemlich einzigartig.

Es geht ihr ganz sicher nicht darum, damit Geld zu verdienen. Das hätte sie einfacher haben können.
Aber es ärgert sie offensichtlich sehr, dass andere "ihr Bild" womöglich kommerziell nutz(t)en und daraus evtl, einen finanziellen Vorteil ziehen, der ihnen nicht zusteht.

Wohin dann ein ggf. erzielter Erlös letztlich geleitet wird, steht - wie ich Irmi einschätze - sicher noch auf einem ganz anderen Blatt. Dafür dann das Maximun "rauszuholen" halte ich für durchaus legitim. ;)

Irmi
04.01.2018, 05:06
Volker, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.:top:

minolta2175
04.01.2018, 11:03
Da ich einen Sterbefall in der Familie habe, hab ich beim Bestatter nachgefragt.
Die Sterbebilder werden als Druckvorlage angeboten mit zwei oder vier Seiten, wobei die Innenseiten vom Auftraggeber gestaltet werden, mit einem Spruch einem Bild des Verstorbenen und den Daten.
Der Preis für 50 Karten mit vier Seiten ist 60€.

conradvassmann
04.01.2018, 17:33
Ich kenne verschiedenste "Religonshäuser" wo das Fotografieren verboten, eingeschränkt erlaubt oder auch ohne Einschränkung erlaubt ist.

Irmi kennt "das Haus" offenbar ausgesprochen gut und hat einen sehr besonderen Moment für ihr Foto abgepasst. Das macht es ziemlich einzigartig.

Es geht ihr ganz sicher nicht darum, damit Geld zu verdienen. Das hätte sie einfacher haben können.
Aber es ärgert sie offensichtlich sehr, dass andere "ihr Bild" womöglich kommerziell nutz(t)en und daraus evtl, einen finanziellen Vorteil ziehen, der ihnen nicht zusteht.

Wohin dann ein ggf. erzielter Erlös letztlich geleitet wird, steht - wie ich Irmi einschätze - sicher noch auf einem ganz anderen Blatt. Dafür dann das Maximun "rauszuholen" halte ich für durchaus legitim. ;)

Dann würde ich nicht zögern, den Bestatter darauf hin anzusprechen und auf einer Rückerstattung eines evtl. erhobenen (Teil-) Betrages für die Karten an die Familie des Verstorbenen bestehen!

ibisnedxi
04.01.2018, 21:15
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Bestatter mit den Sterbefotos und Danksagungskärtchen ein ganz erkleckliches Nebengeschäft betreiben. In einem Todesfall unserer Familie habe ich festgestellt, dass der Preis dafür um ungefähr das fünffache über dem "normalen" Preis (zB für Folder) liegt. In diesen Situationen gilt es wohl als unschicklich, nach Preisen zu fragen.

Als Betroffener würde ich die Familie auf jeden Fall aussen vor lassen. Den Bestatter würde ich aber sehr wohl ausfindig machen und freundlich kontaktieren. Primär geht es wohl darum, ob er das Bild selbst zur Verfügung gestellt hat, oder ob es von der Familie kam. Hatte er es selbst, kann man davon ausgehen, dass er es in seinem Katalog (nebst anderen) zur Auswahl für die Kärtchen anbietet. Und da verstehe ich Irmi, dass sie das nicht möchte.

traeumerle
04.01.2018, 21:42
Es ist doch klar, dass die Entscheidung, ob man bzgl. dieser Sache etwas unternehmen möchte, alleinig bei Irmi liegt. Die Frage ist nur, wie man das ganze angehen kann ohne die Familie zu behelligen oder wenn dann zumindest pietätvoll.

Neben der Möglichkeit über das Friedhofsamtes, kann man ggf. mal bei Tom vom Bestatterweblog anfragen, ob er noch einen Tipp hat oder sagen kann, wie das normalerweise gehandhabt wird.

https://bestatterweblog.de/

Irmi
04.01.2018, 23:26
Das Friedhofsamt könnte helfen, versteht mein Anliegen auch, aber das "berechtigte Interesse" ist nicht berechtigt genug.
Den Weg hab ich heute versucht.

lampenschirm
05.01.2018, 02:28
Hmmmm...kannst dich bei der Trauerfamilie ja auch einschleichen

Schreibst du wärst die und die bzw. Ne gute Bekannte der Verstorbenen....und als Hobbyfotografin hätte es dir das verwendete bemerkenswerte Bild sehr angetan ob sie zufälligerweise wissen würden wer der Fotograf wäre bzw. woher sie es (bezogen) hätten

der_knipser
05.01.2018, 02:35
... einschleichen...Auf diese Art niemals! :flop:

kppo
05.01.2018, 03:10
Es gibt doch genug unterbezahlte "Pfegekräfte" auf Friedhöfen, die sicher auch über die Gräber und die Bestatter Bescheid wissen und gerne weiter helfen ;)

Gruß
Klaus

Irmi
05.01.2018, 08:56
Nee, nee, auf keinen Fall so hinterlistig einschleichen, weder bei der Familie, noch bei Pflegern auf dem Friedhof.

Das ist nicht meine Welt. So würde ich nicht mal denken. :flop:

ha_ru
05.01.2018, 09:15
Das Friedhofsamt könnte helfen, versteht mein Anliegen auch, aber das "berechtigte Interesse" ist nicht berechtigt genug.
Den Weg hab ich heute versucht.

Das verstehe ich nicht.

Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein?

Nachzulesen: Hier (https://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-auskunft.htm) und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen.

Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt.

Gruß
Hans

Linsenblick
05.01.2018, 10:52
@Irmi,

ok, du hast das Foto aufgenommen.

Ich verstehe dich, aber ist das denn eine so hervorragend Sache ? Man sollte hier die Kirche noch im Dorf lassen und nicht die Sau durch das Dorf treiben.

Sorry, wenn ich dir damit vielleicht jetzt auf die Füße getreten bin. Aber denk vielleicht erst mal mehr nach.

Gruß
Dietmar

erich_k
05.01.2018, 10:53
Das verstehe ich nicht.

Der Auskunftsanspruch auch gegenüber Dritten ist in § 101 UhrG gesetzlich geregelt. Kann ein Interesse berechtigter sein?

Nachzulesen: Hier (https://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-auskunft.htm) und im Gesetz § 101 Absatz 2 "bei offensichtlicher Rechtsverletzung" hat nach Absatz 3 der zur Auskunft Verpflichtete "Name und Anschrift... " zu nennen.

Die Frage würde ich dem Friedhofsamt mal stellen. Verbunden mit dem Hinweis, dass das Auskunftsersuchen auch mit Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Würde mich wundern, wenn das nicht wirkt.

Gruß
Hans

Ach herrje, so ein Aufwand wegen dieser absoluten Nichtigkeit. Ich verstehe die Welt nicht mehr ...

ha_ru
05.01.2018, 11:21
Hallo,

ich fasse zusammen:

Irmi wurde ein Bild "geklaut" und als Gnadenbild verwendet. Da es für die Beerdigung einer Schulkameradin war in diesem Fall für sie kein Thema, erledigt.

Was sie aber nicht will ist, dass jemand das Bild zukünftig als Gnadenbild verkauft und damit Geld verdient. Deshalb will sie herausfinden wer das war und demjenigen das klar machen.

Das finde ich sehr fair, sie könnte sich ja auch auf die Lauer legen und denjenigen dann 2 Jahre später Abmahnen etc. Und wie ich Irmi einschätze würde sie gegen eine moderate Spende an eine ihr wichtige Einrichtung auch zukünftig der Verwendung zustimmen.

Wer das nicht versteht oder anderer Meinung ist (z.B das Urheberrecht gehöre abgeschafft), kann dazu gerne einen eigenes Thema aufmachen. Aber bitte hört auf Irmi zu bashen und ihr einen Rechtfertigungsdruck einzureden!
Ich finde Irmis Verhalten höchst anständig und völlig richtig.

Gruß
Hans

guenter_w
05.01.2018, 11:32
Ich folge der Argumentation von Hans. Es handelt sich mal ganz ohne Emotionen und Sentimentalitäten um einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht. Von daher kann ich die vemuteten Nichtigkeitsbeschwichtigungen und als Nebensächlichkeit, die es nicht rentiert zu verfolgen-Postings absolut nicht verstehen!

Die Frage ist, wie Irmi möglichst taktvoll, aber dennoch effektiv als Geschädigte gegen den Schädiger vorgehen sollte.

Lasst mal bei solchen berechtigten Fragen die Kirche im Dorf - Unrecht bleibt Unrecht! Verantwortlich für den Inhalt und eventuelle Verstöße ist stets der Herausgeber - in diesem Falle die Trauerfamilie. Das Beerdigungsinstitut ist nur Erfüller. Demzufolge sollte klar die Familie auf das Bild und dessen Herkunft angesprochen werden und dem Beerdigungsinstitut die Weiternutzung ohne Nutzungsvereinbarung untersagt werden.

Es kommt natürlich erheblich auf die Art und Weise an, in der diese Position vorgetragen wird. Aber das traue ich Irmi zu!

Rainer B.
05.01.2018, 15:00
Ach herrje, so ein Aufwand wegen dieser absoluten Nichtigkeit. Ich verstehe die Welt nicht mehr ...

Aus meiner Sicht ist es keine Nichtigkeit, wenn ich ein Bild mache und andere verdienen daran. Das ist Diebstahl. Das Anliegen Irmis halte ist durchaus für berechtigt.

Alzberger
05.01.2018, 16:07
Wer das nicht versteht oder anderer Meinung ist (z.B das Urheberrecht gehöre abgeschafft), kann dazu gerne einen eigenes Thema aufmachen.

Wer keine andere Meinung hören will, geht zum Anwalt, wer die Öffentlichkeit fragt, muss mit Gegenwind leben.

Grüße :)

leonsecure
05.01.2018, 16:19
Ich sehe es auch nicht wirklich als Kleinigkeit an. Wenn eine Privatperson das Bild ungefragt verwendet ohne größere Gewinnabsichten ist es imo eine vernachlässigbare Kleinigkeit. Falls aber eine Firma dies mit eindeutigen Gewinnabsichten tut sieht das schon ganz anders aus.

Irmi
06.01.2018, 13:58
Hallo zusammen,

ich muss hier noch mal Stellung beziehen, bevor es hier ausufert.
Seltsam finde ich, dass hier mancher diesen “Bilderklau“ herunterspielt. Wo doch ansonsten hier immer sehr allergisch auf jegliche Form von Bilderklau reagiert wird.

Fakt ist: Jemand hat ein von mir aufgenommenes Foto ohne meine Einwilligung verwendet und damit gegen das Urheberrecht verstossen!

Fakt ist weiter: Sollte es die Familie selbst gewesen sein, die das Bild aus dem Netzt gefischt hat und dem Bestatter zum Druck gegeben hat, werde ich gegen die Familie NICHTS unternehmen!

Fakt ist weiter: War es aber der Bestatter, der das Bild gefischt hat, der Familie vorgeschlagen hat, Sterbebildchen hat drucken lassen, sich diese hat teuer bezahlen lassen und diese dann wohlmöglich weiteren Hinterbliebenen zur Verwendung vorschlägt und somit weiter damit Geld verdient, werde ich dagegen vorgehen.

Bestatter verdienen ziemlich gut an solchen Dingen, da die Hinterbliebenen oftmals, aus welchen Gründen auch immer, keine Preisvergleiche vornehmen können oder wollen.

Und das Ganze hat nichts mit Sau durchs Dorf treiben zu tun, und eine Nichtigkeit ist es auch nicht.Ich nehme niemandem etwas weg und ich will auch nicht, dass mir jemand etwas wegnimmt, Punkt.

Allen, die mir hier sehr sinnvolle Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gemacht haben, danke ich herzlich. Wie schon geschrieben, werde ich vom Ergebnis berichten.

kiwi05
06.01.2018, 14:26
Fakt ist: Danke für den Tritt vors Schienbein all derer, die das anders sehen.

hpike
06.01.2018, 14:39
Das war überfällig Irmi. :top: :top: :top:
Ich hab das hier teilweise nur noch kopfschüttelnd gelesen.

Pittisoft
06.01.2018, 15:14
@Irmi

genau so würde ich es auch handhaben:top:

minolta2175
06.01.2018, 16:22
Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.

subjektiv
06.01.2018, 16:31
Genau so, wie jeder an einem Obststand einfach was mitnehmen kann, wenn es niemand sieht. Trotzdem ist es geklaut...

Irmi
06.01.2018, 17:08
Fakt ist auch: Wenn ich eine ungeschützte Aufnahme ohne Aufdruck in einem Beitrag verwende kann sie jeder SUCHENDE herunterladen und verwenden, ohne das ich es bemerke.

Ewald, es war mit Aufdruck, der würde abgeschnitten. Ebenfalls ein Hinweis auf den Verstoss gegen das Urheberrecht. Sie hätten den Aufdruck ja dran lassen können.

Irmi
06.01.2018, 17:11
Fakt ist: Danke für den Tritt vors Schienbein all derer, die das anders sehen.

Peter, das ist kein Tritt vors Schienbein, so ist die Rechtslage und nichts Anderes.

Jeder andere darf natürlich gerne sagen, ach, wenn mir ein Bild geklaut wird und dann damit Geld verdient wird, gerne doch, ich habe nichts dagegen.

Ich dann auch nicht, ist ja dann nicht mein Bild.

walter_w
06.01.2018, 19:04
Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen?

Ich habe 2016 Bilder im Innern eines Schlosses gemacht und brauchte dazu die ausdrückliche Bewilligung der Bayerischen Schlösserverwaltung. Die Bilder auf eine Homepage zu laden wurde mir jedoch ausdrücklich nicht bewilligt. Ich hätte dazu Euro's abladen müssen und das Bewilligungsdatum ausdrücklich auf die Homepage setzen müssen. Das war mir zu umständlich und so habe ich es sein lassen.

Ist das individuell geregelt?

Gepard
06.01.2018, 19:11
Nein, in geschlossenen Räumen kann der jeweilige " Hausherr" regeln was er erlaubt oder nicht.

guenter_w
06.01.2018, 19:16
Apropos Rechtslage.
Wie ist das bei euch in Deutschland, gilt die Panoramafreiheit nun auch in geschlossenen Räumen? Darf man also ohne ausdrückliche Bewilligung fotografieren und die Bilder auf eine Homepage stellen?



Das mit der Panoramafreiheit ist eine eigene Sache und von Land zu Land unterschiedlich. In D gilt, dass du grundsätzlich von öffentlichem Grund aus ohne technische Hilfsmittel (Leiter, Drohne u.ä.) alles fotografieren darfst, was dir vor die Linse gerät. Veröffentlichen darfst du allerdings nicht alles, z.B. wenn Personen, die nicht Teil des öffentlichen Lebens sind (Promis), bildbestimmend sind, bei Marken gilt das Markenrecht. Nicht jedes öffentlich zugängliche Gelände ist öffentlich, bei Parks gilt das Hausrecht, ebenso bei Museen. Die Bahn AG hat mal eine allemeine Foterlaubnis für den nichtgewerbliche Bereich veröffentlicht.

minolta2175
06.01.2018, 19:23
Ewald, es war mit Aufdruck, der würde abgeschnitten.

So ist das Bild erkennbar, aber geschützt.
6/IMA_DSC081132.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=287255)

traeumerle
06.01.2018, 19:28
Es ist doch vollkommen unerheblich, ob Irmi das Bild hat veröffentlichen dürfen, das ist eine Sache zwischen ihr und dem Hausherren. Aber der Hausherr kann ja nich irgenwem ein Nutzungsrecht einräumen, das Urheberrecht liegt beim Fotografen und wenn hier irgendwem Nutzungsrechte eingräumt werden, dann durch den Fotografen.

ViewPix
06.01.2018, 19:38
Hallo Irmi,

Ohne jetzt alles gelesen zu haben, möchte ich das mal mit folgendem Zitat von Guido Karp untermauern:

"Man darf das nehmen, was einem gehört.
Gehört es einem nicht, muss man den fragen, dem es gehört.
Kann man denjenigen nicht fragen – aus welchem Grund auch immer – darf man es nicht nehmen."
Quelle: Guido Karp zu Bilderklau (http://agentur59.de/blog/2015/11/10/guido-karp-zu-bilderklau-und-urheberrecht-ehrlich-und-direkt/)

Es grüßt Torsten

Harry Hirsch
06.01.2018, 23:34
Ich hatte ja schon recht früh, ich glaube Beitrag 3 war es, meinen Senf dazu gegeben.
Ich finde die Diskussion über dieses Thema hochinteressant. Und ich finde nicht, dass sie ausgeartet ist.
Klar, die ein oder andere Spitzfindigkeit hätte vielleicht besser im Hirn bleiben (und nicht auf die Tastatur übertragen werden) sollen.

Ich warne immer etwas zur Vorsicht bei vorschnellen Rechtszitaten. Das UrhG mag hier vielleicht gelten, aber bestimmt nicht gegenüber dem Friedhofsamt.

Dass hier ein Trauerfall mit von der Partie ist, scheint für viele in der Beurteilung eine entscheidende Rolle zu spielen. Überspitzt: Irmi soll doch mit diesen "Nichtigkeiten" die Familie nicht belasten. Die haben jetzt ganz andere Sorgen. Und überhaupt - wie sieht das aus?

Da bin ich anderer Meinung. Eine rechtswidrige Handlung, wird doch dadurch nicht weniger rechtswidrig, weil sie mit einem Trauerfall zusammenhängt.
Und: der Bestatter verzichtet doch auch nicht aus lauter Rücksicht und Pietät auf sein Honorar.
Sollte da ein Anteil für Irmis Bild enthalten sein, dann wäre das eine Sauerei.

Ich bleibe bei meiner Empfehlung von meinem ersten Beitrag. Das nötige Fingerspitzengefühl traue ich Irmi doch durchaus zu! Mit der Beweisführung dürfte das aber trotzdem schwierig werden...

a1000
07.01.2018, 01:26
Eine rechtswidrige Handlung, wird doch dadurch nicht weniger rechtswidrig, weil sie mit einem Trauerfall zusammenhängt... ..
Das stimmt völlig.
Trotzdem meine ich, dass man nicht ganz durchdrehen sollte.
Es gibt durchaus auch mildernde Umstände. Warum immer alles so streng nach Paragraphen sehen.
Und manchmal lohnt sich das ganze finanziell auch noch nicht....

Andronicus
07.01.2018, 01:58
...
Fakt ist: ...


Da bin ich ganz bei Dir. :top:

...
Allen, die mir hier sehr sinnvolle Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise gemacht haben, danke ich herzlich. Wie schon geschrieben, werde ich vom Ergebnis berichten.

Prima. Dann werde ich erst mal hier nichts mehr schreiben - ich denke alles was erwähnenswert ist wurde schon genannt - und warte dann auf Deinen Bericht.

Harry Hirsch
07.01.2018, 08:58
Trotzdem meine ich, dass man nicht ganz durchdrehen sollte.
Irmi kann für sich selbst schreiben und ich muss sie nicht verteidigen. Nur als Anmerkung, da du dich auf meinen Beitrag bezogen hast:

Irmi hat sich IMHO hier gerade dadurch ausgezeichnet, in dem sie besonnen handelt und sich nicht im Kurzschlussmodus befindet. Das geht doch deutlich aus diesem Thread hervor.

Irmi
07.01.2018, 12:18
...
Irmi hat sich IMHO hier gerade dadurch ausgezeichnet, in dem sie besonnen handelt und sich nicht im Kurzschlussmodus befindet. Das geht doch deutlich aus diesem Thread hervor.

Danke Joachim.:top:
Von durchdrehen kann wohl keine Rede sein.

ChW
07.01.2018, 13:06
Jetzt muss ich doch mal meinen Senf dazu geben! Ich lese das Thema hier von Beginn an und wundere mich über viele Meinungen. Ich glaube, viele User die hier streng nach Paragraphen handeln würden, haben es noch nie getan. Oder sie sind Juristen ;)

Mal zu meiner Erfahrung aus der Vergangenheit. Ich stand schon mehrmals wegen solcher oder ähnlicher Vergehen vor Gericht - von beiden Seiten! Ich habe private Leute wegen Urheberrechtsverstöße genau so verklagt, wie beispielsweise eine Bundesministerin, die in ihrem Ministerium Fotos von mir hängen hatte. Nur mal so grob angerissen...
Auf der anderen Seite wurde ich ebenfalls in fünfstelliger Summe verklagt, weil ein Hobbyfotograf drei Aktfotos in meinem damaligen Fotoforum veröffentlicht hat. Die Dame war lediglich leicht bekleidet und die Fotos waren auch künstlerisch recht gut. Der Fotograf musste übrigens noch wesentlich mehr zahlen als ich, nur mal so am Rande.

Was habe ich daraus gelernt? Wenn überhaupt, würde ich an Irmis Stelle ganz vorsichtig bei der Familie bzw. dem Bestatter anfragen. Je nach Reaktion würde ich weiter handeln. Aber niemals würde ich in dem Fall die große Keule raus holen. Selbst wenn Irmi rechtlich gewinnen sollte, ist der Weg dahin sehr weit und aufwendig. Am Ende verlieren alle Beteiligten nur.

Wirklich gewinnen tun nur die Anwälte. Bitte nicht falsch verstehen, ich habe zu meinen Anwälten immer noch ein gutes Verhältnis. Aber in so einem geringen Fall bringt es einfach nichts. Sicher, vielleicht nutzt der Bestatter das Foto seit 10 Jahren intensiv. Aber auch das muss man erst einmal beweisen. Und Irmi ist in der Beweispflicht.

Grüße
Christian

The Norb
07.01.2018, 13:22
Da bin ich anderer Meinung. Eine rechtswidrige Handlung, wird doch dadurch nicht weniger rechtswidrig, weil sie mit einem Trauerfall zusammenhängt.


Da bin ich nun wieder anderer Meinung:
Wenn mein zur Beerdigung verwendetes Foto der "letzte Dienst" war,
den ich Freundin und Familie erweisen konnte,
ist das absolut in Ordung so.

Auf keinen Fall würde ich denen im Moment noch mit irgendwelchen
"Urheberrechtsfragen" auf den Senkel gehen - die haben ganz andere
Sorgen und Probleme, und im Freudeskreis muss sowas angesichts der
Tragik ja nun auch echt nicht auch noch sein.

Just: My 5 Cents :D

screwdriver
07.01.2018, 13:48
Da bin ich nun wieder anderer Meinung:
Wenn mein zur Beerdigung verwendetes Foto der "letzte Dienst" war,
den ich Freundin und Familie erweisen konnte,
ist das absolut in Ordung so.

Das ist doch auch gar nicht in Frage gestellt.
Lies doch mal den ganzen Thread und insbesondere Irmis Aussagen.

Nur dann, wenn das Foto direkt vom Bestatter kam oder der sich dieses Foto im Zuge des Auftrags "unter den Nagel reisst", um damit Profit zu machen, sieht es eben anders aus.

The Norb
07.01.2018, 14:08
Das ist doch auch gar nicht in Frage gestellt.
Lies doch mal den ganzen Thread und insbesondere Irmis Aussagen.

Nur dann, wenn das Foto direkt vom Bestatter kam oder der sich dieses Foto im Zuge des Auftrags "unter den Nagel reisst", um damit Profit zu machen, sieht es eben anders aus.

Vielleicht hatte die Freundin das Foto ja einfach auf ihrer facebookseite und die
Familie hat es dort ganz arglos "herausgenommen" - so etwas halte ich ja für viel
wahrscheinlicher.

So - und nun raus in die Sonne - Fotos machen :D

XG1
07.01.2018, 16:52
Vielleicht hatte die Freundin das Foto ja einfach auf ihrer facebookseite und die Familie hat es dort ganz arglos "herausgenommen"Vielleicht aber auch nicht...

So - und nun raus in die Sonne - Fotos machen :DHier ist keine Sonne.

Irmi
11.01.2018, 12:52
Hallo zusammen,

die Sache ist geklärt.

Ich habe dem Ehemann einen ganz lieben Brief geschrieben, den ich lange ausformuliert habe, und er hat mir daraufhin eine ganz liebe Mail zurück geschrieben.

Die Familie hat sich das Bild aus dem Netz gefischt und dem Bestatter zum Druck gegeben. Der Bestatter ist informiert, dass es nicht weiter verwendet werden darf.
Ich kenne den Bestatter und die Anzahl der gedruckten Exemplare.

Der Familie habe ich das Bild in großer Auflösung zur Verfügung gestellt für eine Ausbelichtung zum privaten Gebrauch.

Der Tipp mit dem freundlichen Brief war also in diesem Fall der richtige Tipp.

Danke an alle, für Hinweise, Tipps und rege Diskussion.

Erkenntnis daraus wrird sein, dass meine Bilder nun doch ein mittiges Wasserzeichen bekommen.

cat_on_leaf
11.01.2018, 12:58
Ich freue mich, dass der Fall zu diesem besonnenen Ende gekommen ist. :top:

minolta2175
11.01.2018, 13:02
Sehr gut, also doch nicht der Bestatter.

Andronicus
11.01.2018, 13:13
Schön, dass sich die Sache nun geklärt hat und auch alles friedlich abgelaufen ist. :top:

Irmi
11.01.2018, 13:49
Und ich freue mich, dass ich meiner Freundin damit sicher eine Freude gemacht habe.

aidualk
11.01.2018, 13:55
Die Familie hat sich das Bild aus dem Netz gefischt ...

War das jetzt purer Zufall, dass sie eines von dir erwischt haben ...?

guenter_w
11.01.2018, 14:09
Ein Lehrstück über mangelndes Unrechtsbewusstsein bei vielen!

Wehe, jemand "klaut" eines der eigenen Bilder oder missbraucht das Persönlichkeitsrecht! Auf der anderen Seite fröhliches "Netzfischen" und Wegschnippeln der Beschriftung. Zusätzlich noch Verletzung der Sorgfaltspflicht durch den Bestatter bzw. die Druckerei, die sich nicht nach der Herkunft des Bildes erkundigt haben.

In diesem speziellen Falle Gratulation an Irmi, die für diesen Einzelfall das richtige Fingespitzengefühl hatte. Es wird ihr leider jedoch nicht im erforderliche Umfang gedankt werden, so jedenfalls meine Erfahrung. Das wird höchstens zu einer Nebenepisode im Familienkreis, mehr wird nicht gefolgert.

Das Urheberrecht gilt für alle Bilder, nicht nur für die eigenen - Bilderklau ist kriminell und kein Kavaliersdelikt!

Tafelspitz
11.01.2018, 14:11
War das jetzt purer Zufall, dass sie eines von dir erwischt haben ...?

Das habe ich mich auch gerade gefragt. Aber im Netz war ja der Copyright-Hinweis dann noch auf dem Bild...?

ha_ru
11.01.2018, 14:26
War das jetzt purer Zufall, dass sie eines von dir erwischt haben ...?

Wohl eher nein, denn
- erstes ist das Bild sehr gut
- hat es regionalen Bezug.
Ist aber in dem Zusammenhang unwichtig

Glückwunsch zur Abwicklung, direkte Klärung ist fast immer der beste Weg.

Hans

minolta2175
11.01.2018, 14:31
War das jetzt purer Zufall, dass sie eines von dir erwischt haben ...?
Nein, ich hätte so ein Bild weder gesucht noch gebraucht, aber schau Dir die Bilder mit und ohne Prachtkrone an, es war kein Zufall.

amateur
11.01.2018, 14:54
Erkenntnis daraus wrird sein, dass meine Bilder nun doch ein mittiges Wasserzeichen bekommen.

Zeig sie doch einfach gar nicht mehr! Wozu zeigst Du sie in so einem "zerstörten" Zustand dann überhaupt. Willst Du sie präsentieren, damit Du Rechteanfragen bekommst?

Wenn Du es nur aus Freude machst, dann kann das ja nicht sinnvoll sein, sie gleichzeitig zu verunstalten. Wenn Du zu viel Angst hast, dass Dir wer ein Bild klaut, dann ist das sicherste, wenn sie Deinen Computer nicht verlassen.

Stephan

Irmi
11.01.2018, 20:45
Es war wohl Zufall, daß gerade ich das Foto gemacht habe und daß es eben in der Art nicht viele gibt und es daher ausgesucht wurde.
Google Suchwort "Gnadenbild Werl" oder "Muttergottes von Werl" fördert nicht viel zu Tage.

Ich bin sehr froh und glücklich, daß es so ausgegangen ist. Inzwischen habe ich dem Ehemann nochmal auf seine liebe Mail geschrieben und wir beide sind uns sehr einig. Er hat den Bestatter schon kontaktiert und ihn informiert.

Gleichzeitig werde ich aber den Bestatter auch noch mal ansprechen, daß er in Zukunft so etwas besser hinterfragen sollte.

@Stephan, du hast wohl recht. Wasserzeichen ist auch doof.:roll:

meshua
13.01.2018, 10:48
@Stephan, du hast wohl recht. Wasserzeichen ist auch doof.:roll:

das...und auch: Google: Algorithmus entfernt Wasserzeichen in Fotos automatisch (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-Algorithmus-entfernt-Wasserzeichen-in-Fotos-automatisch-3807425.html) :P

Aber es ist gut zu lesen, daß dieser Vorfall doch noch ein "vernünftiges" Ende gefunden hat.

Grüße, meshua