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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotografierte Verwaltungsakte...


Dimagier_Horst
12.06.2005, 00:08
...in öffentlichen Bereichen dürfen nicht veröffentlicht oder ohne Genehmigung gewerblich genutzt werden :shock: . Was man alles so lernt, wenn man sich auf der Straße rumtreibt...

Cougarman
12.06.2005, 00:18
Was sind denn Verwaltungsakte ? :shock:
Hast Du da ein Beispiel für ?

dancefan
12.06.2005, 00:20
:?: :?: :?:

f1.8
12.06.2005, 01:12
Was sind denn Verwaltungsakte ? :shock:
Hast Du da ein Beispiel für ?

Vielleicht mit Bild? :twisted:

Gruß

Hans

Jornada
12.06.2005, 01:49
Hähhh?
Meinst Du Aktaufnahmen von den Verwaltungsangestellten? :P
Logo dürfen die nicht veröffentlich werden :P ;)

Dimagier_Horst
12.06.2005, 08:56
Z.B. das Schreiben eines Knöllchens ist ein Verwaltungsakt, Ausstellen eines Reisepasses, das Betätigen der Stechuhr durch einen Beamten ....

Jadies
12.06.2005, 09:11
Hi,
in welcher Vorschrift soll den diese Regelung getroffen worden sein. Manche Verwaltungsakte müssen sogar in der Presse veröffentlicht werden z.B Handelseintragungen, öffentliche Bestellungen von Perxonen etc.
Gruß Reiner

Cougarman
12.06.2005, 09:53
...., das Betätigen der Stechuhr durch einen Beamten ....

:lol: :lol: :top:

Sunny
12.06.2005, 14:49
Hi,
in welcher Vorschrift soll den diese Regelung getroffen worden sein. Manche Verwaltungsakte müssen sogar in der Presse veröffentlicht werden z.B Handelseintragungen, öffentliche Bestellungen von Perxonen etc.
Gruß Reiner

Reiner,

Horst hat geschrieben: "Fotografierte Verwaltungsakte...."

Du fotest einen Polizist wie er Deinem Auto ein Knöllchen verpasst,

das Bild darfst Du nicht veröffentlichen

madcat
12.06.2005, 17:10
Gilt das generell für arbeitende Verwaltungsbeamte ?
Stell ich mir schwierig vor, hier ein Motiv vor die Linse zu bekommen ... :lol:

Viele grüße
Elmar

dancefan
12.06.2005, 18:01
Gilt das generell für arbeitende Verwaltungsbeamte ?
Stell ich mir schwierig vor, hier ein Motiv vor die Linse zu bekommen ... :lol:

Viele grüße
Elmar

Genau, gibt immer heftige Bewegungs Unschärfe :mrgreen:

*schnellwegduck*

Pedi
12.06.2005, 19:47
...in öffentlichen Bereichen dürfen nicht veröffentlicht oder ohne Genehmigung gewerblich genutzt werden :shock: . Was man alles so lernt, wenn man sich auf der Straße rumtreibt...

Wen hast du denn da wieder erwischt :?: :lol: Oder hat es dich erwischt ;)

Petra

Dimagier_Horst
12.06.2005, 19:59
Sunny hat einen Volltreffer gelandet: Ach, ich wollte nur eine Abschleppszene probieren, wo der Wagen gerade auf den Abschleppwagen gehievt wurde. Dadurch kam ich mit einer Beamtin in ein sehr konstruktives Gespräch und habe die Gelegenheit genutzt, etwas in die Tiefe zu gehen (Privat, gewerblich, Presse). Insbesondere weil wir in Frankfurt auf der Zeil eine hohe Polizeipräsenz haben, hat mich das Thema interessiert.

Cougarman
12.06.2005, 20:23
Aber Du hast doch nur privat fotografiert, oder etwa nicht ?

Jadies
12.06.2005, 20:25
Spinner

Cougarman
12.06.2005, 20:27
Spinner

äh, wen meinst Du jetzt ?

Sunny
12.06.2005, 20:29
Spinner

äh, wen meinst Du jetzt ?

Mich nicht :top:

Jadies
12.06.2005, 20:38
Na, wer wohl den demagier horst oder ? Wer sollte sonst noch in Frage kommen?

Dimagier_Horst
13.06.2005, 00:38
Aber Du hast doch nur privat fotografiert, oder etwa nicht ?
Jepp, privat. Aber wozu soll ich das Thema angehen, wenn sie sowieso nicht veröffentlicht werden können.
Na, wer wohl den demagier horst oder ?
Lass mich nicht dumm sterben... :shock:

DigiAchim
13.06.2005, 00:51
Spinner
hier im Forum herrscht eigentlich ein anderer Umgangston :!:

Jadies
13.06.2005, 14:43
Tschuldigung - das war nicht böse gemeint. Aber es ist nur dann eine Veröffentlichung unzulässig, wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht. Wenn also der Politesse dieses nach befragen egal ist, und sie ihr Einverständnis erteilt, kann das Foto auf der sie gerade das Ticket ausschreibt, veröffentlicht werden. Genauso kann man das eigene Knöllchen veröffentlichen - aber warum sollte man, ist ja peinlich genug. Solange das "informationelle Selbstbestimmungsrecht" , d.h. das Recht über die Veröffentlichung personenbezogener Daten, nicht verletzt wird, kann veröffentlicht werden. Mancher Verwaltungsakt muss sogar veröffentlicht werden.
Gruß Reiner

BadMan
13.06.2005, 15:05
Aber es ist nur dann eine Veröffentlichung unzulässig, wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht. Wenn also der Politesse dieses nach befragen egal ist, und sie ihr Einverständnis erteilt, kann das Foto auf der sie gerade das Ticket ausschreibt, veröffentlicht werden.
Aber muss ich dann nicht auch die Erlaubnis des Opfers, in diesem Falle also des Fahrzeughalters, einholen? Zumindest, wenn das Auto oder auch nur Teile davon erkennbar sind?
Und was mach ich, wenn der erst nach Tagen wieder auftaucht?

Ich hatte letztens nämlich auch mal einem Abschleppvorgang beigewohnt, da mir aber ein wenig die Zeit fehlte, hatte ich (glücklicherweise?) auf ein Foto verzichtet.

Jadies
13.06.2005, 15:31
Hi Jörg, Du hast völlig Recht. Wenn das Auto, weil es z.B sehr auffällig ist und dem Halter problemlos zugeordnet werden kann, oder aber das Nummerschild deutlich lesbar ist, brauchst Du auch seine Zustimmung. Deshalb sind in derartigen Fällen in den Zeitungen die Nummernschilder der PKWs geschwärzt. Manchmal aber auch nicht - dann hat der Redakteur dieses übersehen.
Gruß Reiner

Opti
13.06.2005, 15:38
Ich glaube, ich muss dumm sterben .... gibt es nun ein Foto, oder wie :?: ;)

Dimagier_Horst
13.06.2005, 16:41
@Opti
Nein, gibt kein Foto ;)

@Jadies
Kein Problem.
wenn die "belastete" Person dieses nicht wünscht
Das scheint sich jetzt zumindest lokal geändert zu haben, so habe ich zumindest das Gespräch aufgefasst. Die Beamten müssen Fotografen ansprechen und fordern sie, sofern keine Genehmigung vorliegt und die Bilder gewerblich oder für Pressezwecke verwandt werden, auf, die Bilder zu löschen.

newdimage
13.06.2005, 17:22
Die Beamten müssen Fotografen ansprechen und fordern sie, sofern keine Genehmigung vorliegt und die Bilder gewerblich oder für Pressezwecke verwandt werden, auf, die Bilder zu löschen.

Dafür gibts ja Rettungstools :cool:

Dimagier_Horst
13.06.2005, 17:58
Ts, ts, ts...das ist doch illegal.

Jornada
14.06.2005, 18:04
Ts, ts, ts...das ist doch illegal.
Stimmt :shock:
Spielt aber nur eine Rolle, wenn man sich erwischen lässt :cool: ;)

hk
14.06.2005, 19:23
@Cougarman
privat fotografieren gibt's rechtlich gesehen nicht. Alles, was man fotografieren darf, darf man auch veröffentlichen.
Nur darf man halt nicht alles fotografieren.

vg

DigiAchim
14.06.2005, 21:34
@Cougarman
privat fotografieren gibt's rechtlich gesehen nicht. Alles, was man fotografieren darf, darf man auch veröffentlichen.
Nur darf man halt nicht alles fotografieren.
vg

so einfach würde ich das nicht sehen
zB. dürfte ich zwar ein Haus Kunstwerk bzw eine Industrieanlage vom
ersten oder zweiten Stock eines Hauses fotografieren jedoch nicht
veröffentlichen, dafür braüchte ich dann die Einwilligung des Künstlers oder Eigentümers.

hk
14.06.2005, 22:15
Wenn Du Dich auf Privatgrund befindest, brauchst Du grundsätzlich die Einwilligung des Grundbesitzers, und der kann Dir natürlich Auflagen erteilen.

Von öffentlichem Grund aus darfst Du alles fotografieren, was Du siehst, außer Personen und Sachen, die eindeutig mit einer Person in Zusammenhang gebracht werden können (KFZ-Schild vom Auto).
Zusätzlich kann es verboten sein, vorübergehend installierte Kunst zu fotografieren.

Erlaubt ist allerdings das Fotografieren von Personen der Zeitgeschichte (Politiker) und von Personen, die sich absichtlich der Öffentlichkeit zur Schau stellen (Faschingsumzug), auch ohne deren Einwilligung, sofern die Bilder nicht deren Würde verletzen (z.B. beim Pinkeln).

Personen auf einem Foto können allerdings auch erlaubt sein, wenn diese nur eine Nebensache darstellen (Foto vom Kölner Dom mit Passanten davor). Allerdings entscheiden hier die Gerichte, falls es denn soweit kommen sollte, i.d.R. zum Ungunsten des Fotografen.

vg

Cougarman
15.06.2005, 00:37
@Cougarman
privat fotografieren gibt's rechtlich gesehen nicht. Alles, was man fotografieren darf, darf man auch veröffentlichen.
Nur darf man halt nicht alles fotografieren.

vg

aha.
ich fotografier einfach nix mehr, dann bin ich auf der sicheren Seite. ;)

Jan
15.06.2005, 07:37
Hallo Hannes,
guter Plan, dann hast Du auch mehr Zeit Dich der Anschaffung einer neuen Kamera zu widmen (vgl. MCDonald-Thread ;-)).
Grüße, Jan

P.S.: Akt-Fotos hätten doch ohnehin keinen Platz in diesem Forum, oder?

Jornada
15.06.2005, 09:41
Hm...
Akt-Fotos wohl schon, oder?
Sex- oder Pornofotos natürlich nicht!

Kann sich da mal jemand vom Team melden, ob Akt-Fotos eingestellt werden dürften?

ManniC
15.06.2005, 10:16
Au backe Ihr habt Probleme ;)

In unseren Regeln heisst es, dass Beiträge jugendfrei sein müssen -- nu ist wieder die Juristerei gefragt.

Spontan würde ich (unabgestimmt) antworten, dass FSK 16 OK ist.

Hoooooorst ????????????

Sunny
15.06.2005, 10:27
Au backe Ihr habt Probleme ;)

In unseren Regeln heisst es, dass Beiträge jugendfrei sein müssen -- nu ist wieder die Juristerei gefragt.

Spontan würde ich (unabgestimmt) antworten, dass FSK 16 OK ist.

Hoooooorst ????????????

Wir haben / hatten schon einige Aktfotos in der Galerie

ManniC
15.06.2005, 10:53
Die Models müssen natürlich vom Team live honorarpflichtig auf Regelkonformität getestet werden ;) .

Mädels zu mir -- Honorar Kiste Kölsch
Jungs zu Tina - Honorar Klinikpackung Snickers

Dimagier_Horst
15.06.2005, 11:46
Spontan würde ich (unabgestimmt) antworten, dass FSK 16 OK ist.
FSK 16 ist nicht jugendfrei. Das Problem: Wenn die Bilder nicht jugendfrei sind müssen wir eine Zugangs- und Alterskontrolle einbauen. Daraus entstehen dann auch zwei Galeriebereiche/ Diskussionsbereiche. Deswegen hatten wir uns für die jugendfreie Variante entschieden.

ManniC
15.06.2005, 12:06
Danke Horst --- äääähm und wo ist nun die Grenze? Gibt's FSK 12? Ist FSK 12 jugendfrei?

*kopfkratz*

Dimagier_Horst
15.06.2005, 12:15
äääähm und wo ist nun die Grenze
Es gibt noch FSK 6 (wie sinnig in diesem Zusammenhang :lol: ), aber frag mich nicht nach den Grenzen..... :shock:

newdimage
15.06.2005, 12:32
Jungs zu Tina - Honorar Klinikpackung Snickers

:oops:, Du erinnerst mich da an was. Tina kriegt noch ein Snickers von mir.

ManniC
15.06.2005, 13:02
Auweia, jetzt wird's hakelig.

Bei der FSK nachzuschauen bringt nicht wirklich was: CLICK (http://www.spio.de/index.asp?SeitID=18)

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
Im Sinne dieses Gesetzes
1. sind Kinder Personen, die noch nicht vierzehn Jahre alt
sind,
2. sind Jugendliche Personen, die vierzehn, aber noch nicht
achtzehn Jahre alt sind,

Die oberste Landesbehörde oder eine Organisation
der freiwilligen Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens
nach Absatz 6 kennzeichnet die Filme und die Film- und
Spielprogramme mit
1. „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,
2. „Freigegeben ab sechs Jahren“,
3. „Freigegeben ab zwölf Jahren“,
4. „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,
5. „Keine Jugendfreigabe“.

äääähm mal 'ne klare Definition habe ich nicht gefunden.

Hinweis:

Dieses Posting ist
http://www.medienzensur.de/bilder/freigaben/fsk_fa6jp14.gif

BadMan
15.06.2005, 13:15
äääähm mal 'ne klare Definition habe ich nicht gefunden.

Wirst Du wohl auch nicht.
Dies wird meines Wissens wirklich im Einzelfall entschieden, d.h. ein paar Leute schauen sich einen Film an und stufen ihn dann in eine der Kategorien ein.
Klarer ist es da im Gastronomiebereich. Dort ist genau geregelt, wer wann wie Bier, Korn, Buttermilch etc. trinken darf

ManniC
15.06.2005, 13:25
Danke Jörg,

und wie ist das nun mit Aktfotos, wie sie auf den Covers an jedem Zeitungsstand zu sehen sind? Sind die nun "jugendfrei" ?

BadMan
15.06.2005, 13:38
und wie ist das nun mit Aktfotos, wie sie auf den Covers an jedem Zeitungsstand zu sehen sind? Sind die nun "jugendfrei" ?
Da bin ich jetzt auch überfragt.
Ich schätze aber mal, daß diese höchstens FSK16 sein dürfen und man dann davon ausgeht, daß diese nicht öffentlich zur Schau gestellt werden, so daß 11-Jährige beim reinen Vorbeigehen nicht "gefährdet" werden bzw. der Verkäufer auch eine gewisse Aufsichtspflicht hat.
Dies aber ohne Gewähr, da ich in Wirklichkeit keine Ahnung habe.

newdimage
15.06.2005, 13:40
und wie ist das nun mit Aktfotos, wie sie auf den Covers an jedem Zeitungsstand zu sehen sind? Sind die nun "jugendfrei" ?
Da bin ich jetzt auch überfragt.
Ich schätze aber mal, daß diese höchstens FSK16 sein dürfen und man dann davon ausgeht, daß diese nicht öffentlich zur Schau gestellt werden, so daß 11-Jährige beim reinen Vorbeigehen nicht "gefährdet" werden bzw. der Verkäufer auch eine gewisse Aufsichtspflicht hat.
Dies aber ohne Gewähr, da ich in Wirklichkeit keine Ahnung habe.

Lies mal Bravo & Co., empfohlene FSK 18 oder höher. Wird aber gerne schon von 10jährigen gelesen.

BadMan
15.06.2005, 13:51
Lies mal Bravo & Co., empfohlene FSK 18 oder höher. Wird aber gerne schon von 10jährigen gelesen.
Ist schon klar. Ich denke mal, es kommen auch 14-Jährige in einen FSK16- oder gar FSK18-Film und manche müssen nachts aus der Kneipe getragen werden, weil sie alleine nicht mehr gehen können.
Die Frage war aber ja die aktuelle Gesetzeslage, d.h. wann wer jemandem ans Bein pinkeln kann, wenn er darauf aus ist. Dies war ja auch das ursprüngliche Thema dieses Threads.

newdimage
15.06.2005, 14:26
Hallo Jörg, das war eigentlich nicht an Dich gerichtet, sorry, das der Eindruck entstanden ist. Meine Tochter hat gerade so ein Thema in der Schule, 4. Klasse, da ist auch solche Lektüre Bestandteil des Unterrichts. Und dies kam mir in dem Zusammenhang in den Sinn.