Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückruf/Sicherheitshinweis Jinbei Studioblitze
Moin,
hier gibt es einen dringenden Sicherheitshinweis/Rückruf von Jinbei-Geräten der Baureihen
Jinbei DPL Studioblitzgeräte
Jinbei ECL / ECD Studioblitzgeräte
Jinbei Pilot II Studioblitzgeräte
Jinbei D-250 Studioblitzgeräte
Jinbei Spark II Studioblitzgeräte
Jinbei MSN II Studioblitzgeräte
Jinbei DP III / DPs III PRO Studioblitzgeräte
https://www.foto-morgen.de/Sicherheitshinweis-Jinbei-Studioblitzgeraete/
Stephan
ericflash
03.02.2017, 11:48
Vielen Dank wollte es auch schon posten. Echt krass wir haben die Dinger seit 2014 im Einsatz
Danke für den Hinweis Stephan!
Ich pin es oben.....
turboengine
03.02.2017, 14:30
Hier gibt es dazu was zu lesen:
http://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1754481
Offenbar ist die billige China-Elektronik nur für verpolungssichere Stecker ausgelegt und hätte daher niemals ein CE-Zeichen bekommen dürfen.
Das CE-Zeichen haben die Chinesen aber offenbar ohne Prüfung sich selbst verliehen und die Händler haben das dann munter ohne weitere Prüfung in Verkehr gebracht.
Wird interessant zu sehen, wer dann schliesslich auf den Kosten sitzen bleibt. Laut Produkthaftungsgesetz wäre dies bei Importware der Händler bzw. Importeur. Die Preisunterschiede zwischen europäischer und chinesischer Ware kommen bei Elektrogräten nicht von ungefähr.
Luckyrunner88
03.02.2017, 14:39
Beim CE-Zeichen muss man defintiv aufpassen....
Das von uns bekannte CE-Zeichen wurde nicht gut genug geschützt und nicht immer ist das CE- Zeichen das was wir als CE-Zeichen kennen und zwar als geprüfte ware einer unabhängigen Stelle.
Durch leichtes verändern des CE-Zeichen (näher zusammen, Mittelstrich beim E verkürzt,..) kann man dieses umgehen und als "Chinese Exports" verkaufen und wurde gar nicht geprüft!
Wird jedoch seit ein paar Jahren wieder etwas vermehrt darauf geachtet....
Aber natürlich schon hartes Ding,hier mehr oder weniger eine direkte Verbindung zum Stromnetz zu haben...... Und ich wollte mir fast welche zulegen..
Moin Florian,
dürfen eigentlich noch elektrische / elektronische Geräte ohne CE-Zeichen in der EU in Umlauf gebracht werden?
Dat Ei
ericflash
03.02.2017, 15:15
Wenn ich dran denke wie oft ich schon abgerutscht bin mit der Octabox :shock:
Luckyrunner88
03.02.2017, 17:55
Moin Florian,
dürfen eigentlich noch elektrische / elektronische Geräte ohne CE-Zeichen in der EU in Umlauf gebracht werden?
Dat Ei
Um ehrlich zu sein bin ich mir nicht sicher, aber glaube nicht, denn jedes Elektrogerät muss ja einer EU Norm entsprechen, das bedeutet dieses CE ja.
Ich kenne dieses Problem nur weil ich im Industrieanlagenbau tätig bin und hier natürlich auch mit diversen Unabhängigen Stellen zusammenarbeite und die haben uns das erzählt dass sie große Probleme haben weil das CE-Kennzeichen falsch geschützt wurde... Nicht das CE an sich wurde geschützt sondern nur das genaue aussehen... und das wissen viele nicht...
Bei vielen billig Sonnenbrillen an diversen Straßenverkäufen sieht man ja sogar ein CE-Kennzeichen... was kein CE ist :-)
Man darf eigentlich kein CE-Kennzeichen auf ein Gerät setzten welches "in Verkehr" gebracht wird und nicht geprüft wurde. (Musterprüfung,...)
Aber ob das so wirklich 100% kontrolliert wird, bin ich mir nicht sicher, immerhin werden wir von Elektrogeräten überschwemmt...
Wenn eine Zahl neben dem CE steht (meistens 4-stellig)... dann kann man sich schon sehr sicher sein...denn das ist die Nummer der Benannten Stelle die es geprüft hat...
About Schmidt
03.02.2017, 20:07
CE-Kennzeichen (http://www.ce-zeichen.de/)
Wenn ich mir überlege, was ich schon so alles erlebt habe, was Hauselektrik betrifft. Von Schaltern, die statt die Phase die Null geschaltet haben. Wenn ich dann die Lampe aus schalte, brennt zwar keine Lampe, aber dennoch ist Spannung auf der Fassung. Bis hin zu Klingelschaltern, die an den Netzstrom angeschlossen waren und man darüber den Klingeltrafo einschaltete.
Da kommt mir das hier schon fast harmlos vor.
In Halogenlampen kamen hitzebeständige Gewebe oder Silikonschläuche zum Einsatz. So ein Schlauch über den Anschluss und schon müsste die Gefahr gebannt sein. Sicher nicht die ideale Lösung, aber immer noch besser als tot neben seiner Blitzanlage aufgefunden zu werden.
Gruß Wolfgang
das was wir als CE-Zeichen kennen und zwar als geprüfte ware einer unabhängigen Stelle.
Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers. Damit versichert er, daß das Produkt allen EU-Bestimmungen entspricht, aber kontrolliert wird das nicht.
Luckyrunner88
06.02.2017, 08:20
Das CE-Zeichen ist kein Prüfsiegel, sondern eine Erklärung des Herstellers. Damit versichert er, daß das Produkt allen EU-Bestimmungen entspricht, aber kontrolliert wird das nicht.
Ich kenne mich mit dem CE-Kennzeichen jetzt nicht 100% aus bei Elektro und Sicherheit.
Bei uns ist es defintiv so, das wir an unseren Anlagen nur dann ein CE-Kennzeichen anbringen dürfen wenn es auch von einer unabhängigen Stelle geprüft wurde und dies auch notwendig war. (Z.b.: Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie,...)
Bei Serienfertigung kann hier auch eine Musterprüfung erfolgen.
Das CE Zeichnen dürfen wir aber NICHT anbringen wenn wir wissen das wir die Richtlinien einhalten jedoch keine Prüfung einer Unab. Stelle haben.
Aber ja, hier wird nur geprüft ob bei der Planung und Fertigung alle Punkte der Norm/Richtlinie eingehalten werden..und nicht mehr!
Aber ich werde mal nachlesen wie das bei Elektrogeräten ist, intressiert mich jetzt auch.
Zitat:
"Die CE-Kennzeichnung besagt, dass das Produkt, an dem es angebracht ist, die Anforderungen aller für dieses Produkt gültigen EG-Richtlinien erfüllt.
Die CE-Kennzeichnung ist in erster Linie kein Verbraucherkennzeichen. Es dient zunächst als „EU-Reisepass“ für dieses Produkt. Dies bedeutet, dass dieses Produkt in jedem Mitgliedstaat innerhalb der EU in Verkehr gebracht werden darf, es sei denn es ist offensichtlich, dass die CE-Kennzeichnung missbräuchlich angebracht wurde.
Das CE-Kennzeichen wird in der Regel vom Hersteller selbst angebracht. Zusammen mit einer so genannten EG-Konformitätserklärung bescheinigt er dadurch, dass er bei der Herstellung des Produktes die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der entsprechenden EG-Richtlinien eingehalten hat. Für Sonnenbrillen und Bohrmaschinen ist eine solche Herstellererklärung beispielsweise ausreichend.
Ist das Gefahrenpotential hoch, z. B. bei Atemschutzgeräten oder Klettergurten, sind neben der EG-Baumusterprüfung für das Produkt zusätzliche Maßnahmen bis hin zur Überprüfung jedes einzelnen Produkts durch die notifizierte Stelle notwendig. Dies ist für den Verbraucher an der CE-Kennzeichnung und der 4-stelligen Kennnummer der notifizierten Stelle erkennbar"
China Export: https://www.elektrofachkraft.de/expertenbeitraege/das-ce-kennzeichen-wird-nachgeahmt-und-missbraucht#axzz4XsxZRT8u
Ich glaube noch nicht einmal, daß das CE-Zeichen absichtlich mit solchen Hintergedanken verändert wird.
Vermutlich gibt es irgendwo eine FAQ "Welche Symbole müssen in Europa auf den Produkten sein?", und dann werden die halt draufgedruckt – CE, FCC, Grüner Punkt, RoHS, Recycling-Symbol usw. – ohne zu wissen, was sie bedeuten. Das Stylesheet für das CE-Logo (Abstand, Länge des E-Mittelstrichs, Linienstärke) hat da sicher keiner gesehen, und mit kleinerem Abstand sieht es einfach hübscher aus ;). Das "China Export" ist dann meiner Meinung nach von den Europäern als Interpretation erfunden worden.
Foto Morgen zieht die betroffenen Geräte jetzt ein, um den Fehler zu beheben.
Die Reperaturzeit soll 18 Tage betreffen!!!! Ich besitze zwei dieser Geräte, die ich für meine Arbeit benötige. Dies bedeutet, dass ich mir während der Reperaturzeit andere Geräte anmieten muss.
Da es sich hier eindeutig um Herstellungsfehler bzw. Produkte mit eklatanten Sicherheitsmängeln handelt, müsste ich als Verbraucher doch entweder Ersatz oder eine Entschädigung für die Zeit bekommen, in der mir die betroffenen Produkte für meine Arbeit nicht zur Verfügung stehen?
Gibt es in diesem Forum jemanden, der sich in diesen Rechtsfragen auskennt oder mir bzw. den anderen betroffenen Forum usern einen Tipp geben könnte?
Wenn du die Dinger "für deine Arbeit" benötigst, bist du kein Verbraucher im Sinne von §13 BGB, sondern Unternehmer nach §14, d.h. die Verbraucherschutz-Paragraphen gelten für dich nicht. Als Unternehmer solltest du die gesetzlichen Bestimmungen allerdings selber kennen oder jemanden an der Hand haben, der sich damit auskennt, sonst kriegst du irgendwann noch ganz andere Probleme.
Ich bin jetzt kein Jurist, aber du müsstest den entstandenen Schaden logischerweise nachweisen können (z.B. anhand eines Fotoauftrags, den du genau in der fraglichen Zeit ausführen musst – dann stellt sich natürlich die Frage, was würdest du tun, wenn so ein Ding mal ganz "normal" kaputt gehen würde). Und wenn du den AGB des Verkäufers zugestimmt hast, darf da halt auch nicht drinstehen, daß er nur für Mängel des Produkts selber haftet und nicht für Folgeschäden.
Danke usch, Du sprichst mir aus der Seele!
Gerd