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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht - Wer nicht prüft - darf zahlen?


mekbat
11.12.2016, 23:09
Ein Urteil mit Folgen, die wir uns wohl noch gar nicht ausmalen können.
Es betrifft ALLE Website Betreiber mit nicht rein privatem und unkommerziellem Interesse.

Nachfolgenden Link bitte selbst vervollständigen:

heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Haftung-fuer-Urheberrechtsverletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html

In diesem Artikel ist ein weiterer Link, welcher das Urteil direkt und für alle sichtbar macht.

Sollte ein solcher Thread hier schon bestehen, dann bitte einfach löschen oder einbinden.

Und bevor hier diskutiert wird, sollte JEDER seine Links prüfen :top:

Linksetzung geändert.

Kurt Weinmeister
12.12.2016, 00:28
Google & Co: viel Spaß bei der Unsetzung!
Und wenn es Suchmaschinen erlaubt ist, dann setze ich demnächst Links als Suchabfrage auf.

meshua
12.12.2016, 01:56
Google & Co: viel Spaß bei der Unsetzung!


"Unsetzung"? Freudscher Versprecher? :lol: Aber wieder einmal typisch LG Hamburg und dessen geballte Internet-Neuland-Expertenkompetenz. Wird später hoffentlich vom BGH einkassiert. Was für ein Schmarrn!:roll: Google & Co werden mit so einem Schwachsinn wohl genauso "umgehen", wie schon mit dem tollen LSR: Aussitzen oder im worst-case die deutsche Präsenz schließen (wie in Spanien > Google News).

Grüße, meshua

fhaferkamp
12.12.2016, 07:20
Interessant ist die Aktion, die Heise aus diesem Grund am Freitag gestartet hat:
Deren Justitiar hat das LG Hamburg gebeten, zu bestätigen, dass deren eigener Online-Auftritt keine rechtswidrigen Inhalte enthält, damit der Verlag sich nicht in Gefahr begibt, wenn ein Link dorthin gesetzt werden soll.
Quelle:
http://m.heise.de/newsticker/meldung/Warum-heise-online-derzeit-keine-Links-zum-LG-Hamburg-setzt-3567571.html

PS: Einen Link verkneife ich mir mal lieber, wer weiß, ob das LG Hamburg hier mitliest. :? Ob unser Forum von denen als kommerziell angesehen wird, kann man ja auch nicht sicher wissen. Hoffentlich erkennen die bald selbst, wie absurd deren Urteil erscheint.

BadMan
12.12.2016, 09:02
Sind wir nun verpflichtet, die Links von Rico und meshua zu überprüfen und gegebenenfalls so lange entfernen oder obliegt die Überprüfung den beiden Usern, da ja diese den Link hier gesetzt haben und nicht die Forenbetreiber?

DiKo
12.12.2016, 09:08
Nur wenn die User oder das Forum mit Gewinnerzielungsabsichten handeln.

Gruß, Dirk

kiwi05
12.12.2016, 09:11
Und wie sind diese nachzuprüfen? Ich denke da z.B. an einen User mit seinen Verlinkungen im Portraitbereich.

Kurt Weinmeister
12.12.2016, 09:13
Wird später hoffentlich vom BGH einkassiert.

Umsetzung war natürlich gemeint :oops:

Ich habe auf der Heise Seite leider auch einen Link eines BGH Urteils gefunden, das ähnlich gelagert war und den Linksetzer "verdonnerte".
Sonst hätte ich hier nichts gepostet. Wen interessiert schon ein LG?

DiKo
12.12.2016, 09:21
@kiwi05
Das kann ich Dir nicht sagen, das wäre eine Frage für die Juristen hier im Forum.
Ich bin mir noch nicht mal sicher, wie das Forum aus dieser Sicht bewertet wird, da ja hier auch Werbung geschaltet wird.

Wenn ich als Forenteilnehmer einen Link setze, der nicht offensichtlich illegale Inhalte beinhaltet, nicht gegen die Forenregeln verstößt und keinen kommerziellen Bezug zu mir hat, halte ich das für unbedenklich. Dann muss ich nicht alle Inhalte der Verlinkung auf Urheberrechtsverstöße prüfen.

Gruß, Dirk

unWesen
12.12.2016, 09:35
Interessant wäre wohl auch noch, ob auch Links im Offlinebereich dem Urteil unterliegen. Wäre doch sicher Spannend, wie viele Zeitungen, Zeitschriften etc. sich somit 'strafbar' machen würden, wenn sie irgendwo etwas verlinken... und sei es in der Anzeigesektion...

Crimson
12.12.2016, 09:36
das ist bestimmt nur eine Imagekampagne des Berufsstandes der Juristen - frei nach dem Motto: negative Präsenz ist besser, als gar keine.

ha_ru
12.12.2016, 10:07
@kiwi05
Das kann ich Dir nicht sagen, das wäre eine Frage für die Juristen hier im Forum.
Ich bin mir noch nicht mal sicher, wie das Forum aus dieser Sicht bewertet wird, da ja hier auch Werbung geschaltet wird.


Hallo,

also dass aus Sicht des LG Hamburg Foren als gewerblich eingestuft werden kann als sicher gelten, wenn sie durch Links, Werbebanner etc. Einnahmen mit dieser Seite generieren. Und davon gehe ich bei fast allen, also auch bei diesem, aus.

Ich kenne die Problematik aus einem anderen Forum bei dem ich Vorstand des betreibenden gemeinnützigen Vereins war, dieses Forum war per Satzung ohne Gewinnerzielungsabsicht unterwegs. Ein Verein kann aber einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Eigenvermarktung von Werbung zählt als solcher ( Zum Nachlesen in die Befehlszeile des Browser kopieren und vorne ein das# durch ersetzen, somit ist es kein Link, denn ich kann nicht alle Seiten des IWW durchforsten und will ja die Forenbetreiber nicht ins Verderben stürzen :lol: : #ttp://www.iww.de/vb/archiv/vermoegensverwaltung-werbung-und-sponsoring-so-bleiben-die-einnahmen-steuerfrei-f18426) Wir gingen deshalb davon aus, dass Foren von der Rechtsprechung des LG Hamburg betroffen sind, und diese ist mitunter schwer nachzuvollziehen.

Deshalb haben wir dort alle Tätigkeiten die gewerblich sein könnten in eine Parallelgesellschaft ausgelagert und dies hat dann die Erträge an das Forum gespendet bzw. die Rechte aus der Vermarktung als Lizenz vertraglich an die Parallelgesellschaft abgetreten, dann sind die Einkünfte daraus beim Verein Einkünfte aus Vermögenverwaltung. Ob es im Zweifel was nützt ist trotzdem unklar, weil das LG Hamburg nie klar benannt hat, was für sie gewerblich tätig heißt. Wir haben uns am Steuerrecht orientiert. Jedenfalls hatten wir so eine "Brandmauer" eingezogen. Einmal hat es genützt, weil der Kläger den Verein verklagt hat, der aber das Forum gar nicht Betrieb und er schon deshalb scheiterte, weil er den falschen verklagte.

Vor der nächsten Brandmauer, den Betrieb des Forums ins Ausland zu verlagern, haben wir damals abgesehen. Dass eine Gesellschaft im Ausland A mit dem Server im Land B mit der Rechtsform einer Limited keine Unsummen kostet ist ja bekannt, war uns in der damaligen Risikoabschätzung aber doch zu aufwändig. Durch das Konstrukt mit Verein + Betriebsgesellschaft könnte man im Falle eines Falles die verklagte Partei (also Verein oder Betriebsgesellschaft) aufgeben und mit der anderen weitermachen.

Wirkt schon ein bisschen krank, aber so was wird einem durch solche Rechtssprechung eben aufgezwungen.

Gruß
Hans

P.S.
Man könnte sich überlegen die Seiten unserer Parteien der deren Stiftungen danach zu durchsuchen, ob sie nicht solch "Böse" links auf ihren Seiten haben. Und das LG Hamburg sollte seinen Link auf die Seite der Stadt Hamburg überdenken, da dort auf der verlinkte Seite ständig wechselnde Themen mit Fotos publiziert werden. Wie wollen sie sicherstellen dass da keine Lizenzrechtsverletzungen vorkommen?

About Schmidt
12.12.2016, 10:32
Demnächst muss man noch eine Ausbildung zum Volljuristen vorlegen, wenn man das Internet betreten will. Völlig bekloppt das alles. Polizei und Gerichte sind völlig überfordert und ständig werden neue Gesetze erlassen die a) niemand überblickt und b) niemand überwachen kann, außer ein paar Rechtsanwälten, die völlig Banane sind und damit ihr Geld verdienen, unwissende abzuzocken.

Klar gilt, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Doch wer ist schon allwissend?

Gruß Wolfgang

fhaferkamp
12.12.2016, 10:33
Der Betreiberverein dieses Forums hier ist als gemeinnützig anerkannt. Ob das ausreicht, dass auch das LG HH nicht trotzdem von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen könnte? Eigentlich müsste das so sein, denn wenn wir wirtschaftliche Zwecke verfolgten, würde die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

PS: Vielleicht muss man demnächst darüber nachdenken, dass Links wenigestens im Hamburger Einzugsgebiet nicht mehr abrufbar sind, dann wäre zumindest dieses Gericht nicht mehr zuständig.

mekbat
12.12.2016, 11:23
... als gemeinnützig anerkannt. Ob das ausreicht, ...

Angesichts der Werbebanner ist dies wohl schon zu verneinen.
Zumindest könnte unterstellt werden, das der daraus erzielte Gewinn nicht nur zum Betrieb des Vereins genutzt werden würde.

...
PS: Vielleicht muss man demnächst darüber nachdenken, dass Links wenigestens im Hamburger Einzugsgebiet nicht mehr abrufbar sind, dann wäre zumindest dieses Gericht nicht mehr zuständig.

Das Problem liegt ja leider nicht nur in der Ansicht und Rechtsprechung der Richter in Deutschland.
Vielmehr berufen diese sich auf ein Urteil des EuGH vom September.
Und dort nehmen ganz andere Leute Einfluß auf die Gerichtsbarkeit.

Einem dort arbeitenden Richter muß auch erstmal dargelegt werden,
welche Rechte des einen Klägers den Beklagten beeinträchtigen.

guenter_w
12.12.2016, 12:03
Der Betreiberverein dieses Forums hier ist als gemeinnützig anerkannt. Ob das ausreicht, dass auch das LG HH nicht trotzdem von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen könnte? Eigentlich müsste das so sein, denn wenn wir wirtschaftliche Zwecke verfolgten, würde die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.

Ups - ich dachte, dass im Moderatorenteam juristische Fachkenntnisse vorhanden bzw. leicht greifbar sind!

Die Gemeinnützigkeit hat zunächst mal nichts mit wirtschaftlicher Tätigkeit zu tun! Auch gemeinnützige Vereine müssen als juristische Person eine Steuererklärung abgeben. Mein dringender Rat deshalb an das Forenteam, wenn nicht sowieso schon geschehen, holt euch für Recht und Finanzen fachmännische Hilfe!

raul
12.12.2016, 12:04
Jaja, so ist es halt, wenn Menschen ohne die nötige Technikaffinität an den Entscheidungshebeln sitzen.:flop:
Denn man müsste nicht nur, wie bereits angesprochen, für jede Verlinkung auf Unbedenklichkeit prüfen, sondern dies auch jederzeit beliebig oft wiederholen, denn: verlinkter Inhalt kann sich jederzeit ändern!

Aber wenn selbst das LG Hamburg die Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte nicht erklären mag, muss ich die wohl auch nicht weiter für voll nehmen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html

Gruß aus postfaktischen Zeiten,
raul

BadMan
12.12.2016, 12:13
Mein dringender Rat deshalb an das Forenteam, wenn nicht sowieso schon geschehen, holt euch für Recht und Finanzen fachmännische Hilfe!
Wir haben ja eine Juristin im Team. Aber auch die Teammitglieder sind nicht immer alle 24 h am Tag online.

guenter_w
12.12.2016, 12:17
Wir haben ja eine Juristin im Team. Aber auch die Teammitglieder sind nicht immer alle 24 h am Tag online.
Dann sollten sich die übrigen Teammitglieder mit solchen Äußerungen zurückhalten...

KSO
12.12.2016, 12:22
Jaja, so ist es halt, wenn Menschen ohne die nötige Technikaffinität an den Entscheidungshebeln sitzen.:flop:
Denn man müsste nicht nur, wie bereits angesprochen, für jede Verlinkung auf Unbedenklichkeit prüfen, sondern dies auch jederzeit beliebig oft wiederholen, denn: verlinkter Inhalt kann sich jederzeit ändern!

....
raul

Schönes Beispiel. Keiner in der Gesetzgebung will, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist; was ja durchaus Sinn macht.

Problem ist leider, dass dabei immer vergessen wird, dass man das vorhandene Recht nicht einfach so auf die technikgegebenen Eigenheiten des Internets anwenden kann (oder sogar sich bewusst darüber hinwegsetzt?) und es halt zu solchen Absurditäten kommt.

DonFredo
12.12.2016, 12:27
....Auch gemeinnützige Vereine müssen als juristische Person eine Steuererklärung abgeben. Mein dringender Rat deshalb an das Forenteam, wenn nicht sowieso schon geschehen, holt euch für Recht und Finanzen fachmännische Hilfe!
Moin,

nur das keine Missverständnisse aufkommen: Die Steuererklärung wird regelmäßig beim Finanzamt eingereicht und außerdem wird die Gemeinnützigkeit überprüft.

Bisher gab es da auch keine Beanstandungen.

DonFredo
12.12.2016, 12:36
Dann sollten sich die übrigen Teammitglieder mit solchen Äußerungen zurückhalten...

Hallo, gehts noch ??? :twisted:


Das, was der Trägerverein des Forums zu tun und zu lassen hat, lassen wir uns von den Usern nicht vorschreiben und die brauchen sich über unsere internen Angelegenheiten auch nicht den Kopf zerbrechen.

ha_ru
12.12.2016, 12:53
Moin,

nur das keine Missverständnisse aufkommen: Die Steuererklärung wird regelmäßig beim Finanzamt eingereicht und außerdem wird die Gemeinnützigkeit überprüft.

Bisher gab es da auch keine Beanstandungen.

Hat auch niemand bezweifelt.

Bitte das Folgende nicht als Belehrung von Euch missverstehen, es geht darum dass offensichtlich einige User und meines Erachtens auch das LG Hamburg (oder es ist Absicht) nicht verstehen, wie komplex die Materie ist und wie weitreichend deren Sichtweise ist.

Ein gemeinnütziger Verein hat ob er es will oder nicht potentiell 4 Tätigkeitsbereiche
1. der ideelle Bereich (den gibt es immer)
2. die Vermögenverwaltung
3. die Zweckbetriebe
4. die wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe.

Eine typische Aktivitäten des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs Werbung ist die Bannerwerbung. Wenn man das in Eigenregie macht (also Verträge zwischen Verein und Werbetreibenden schließt) hat man eine wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründet, der grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig ist. Dass er wegen Freigrenzen keine Gewerbesteuer zahlen muss ist dabei für die Beurteilung, ob ein Gewerbebetrieb vorliegt unerheblich.

D.h. ein Forum als gemeinnütziger Verein zu betreiben hilft für sich genommen gegen die Rechtsprechung des LG Hamburg auf keinen Fall. Entweder man verzichtet auf direkte Werbeinnahmen (auch aus Google Adclick etc.) oder man muss mehr Klimmzüge machen. Als Mindestanforderung wäre die Werbevermarktung einer "Agentur" zu übertragen, die die Verträge mit den Werbetreibenden schließt. Die indirekten Werbeeinahmen von der Agentur an den Verein zählen dann dort steuerlich als Einkünfte aus Vermögensverwaltung. Ob das das LG Hamburg in dem Zusammenhang seiner Rechtsprechung auch so beurteilen würde vermag ich nicht zu sagen. Ich kann und darf nur Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Selbst ein "privater" Betreiber eines Blogs der sich über Clicks nur einen Teil seiner Kosten des Blogs erwirtschaftet wäre in Gefahr, den das LG Hamburg davon überzeugen ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt zu haben.

Gruß
Hans

P.S. Wir sollte das Thema jetzt wieder allgemeiner diskutieren, der Sachverhalt des Urteils ist übrigens wenn ich es richtig deute nicht zu einer Grundsatzklärung beiträgt, es war nur eine einstweilige Verfügung und de Link wurde entfernt. Ein klärendes Grundsatzverfahren wird es nach Stand der Dinge nicht geben.

DonFredo
12.12.2016, 13:14
Hi Hans,

danke für die Ausführungen, aber so ganz ohne "Wissen" sind wir nicht.

Andronicus
12.12.2016, 13:18
Bei dieser "Entscheidung" handelt es sich nur um einen Beschluß im Wege der einstweiligen Verfügung (eV).

Mal wieder schafft es die Presse reißerisch und aufbauschend alles darzustellen.

Dieser eV-Beschluß sagt noch überhaupt nichts aus. Er wurde "schnell" gemacht und erlassen. Viel wichtiger ist hier das Nachverfahren, also wenn es zu einem Urteil kommt. Nur das Urteil kann von der nächst höheren Instanz "kassiert" werden.

Hoffentlich ist der Antragsgegner so schlau und legt gegen diesen Beschluss Beschwerde ein!

Also Leute, Gemüter wieder abregen und auf eine wirkliche Entscheidung warten. :top:

mekbat
12.12.2016, 13:54
Bei dieser "Entscheidung" handelt es sich nur um einen Beschluß im Wege der einstweiligen Verfügung (eV).

Mal wieder schafft es die Presse reißerisch und aufbauschend alles darzustellen.

Dieser eV-Beschluß sagt noch überhaupt nichts aus...

... außer, das er rechtskräftig ist.

ha_ru
12.12.2016, 14:42
Hallo Rico,

die Beklagten haben den Link entfernt und mussten die Kosten tragen: sie habe das Urteil vermutlich deswegen anerkannt, weil es für sie "billigste" Lösung war. Das ändert nichts daran, dass in solchen Verfahren nur sehr oberflächlich geprüft wird.

Nicht jeder will Geld ausgeben um etwas für andere zu klären.

Hans

KSO
12.12.2016, 15:19
Jetzt wieder mit Klick ;-) (https://www.heise.de/newsticker/meldung/LG-Hamburg-will-Rechtmaessigkeit-seiner-Online-Inhalte-nicht-rechtsverbindlich-erklaeren-3568292.html)

"Nach tagelanger Prüfung teilte das Landgericht am Montagmorgen nun mit, dass von der Rechtmäßigkeit sämtlicher Inhalte auf den eigenen Seiten ausgegangen werde, zu einer rechtsverbindlichen Erklärung aber kein Anlass bestehe."

:D

DonFredo
12.12.2016, 15:49
.... sie habe das Urteil vermutlich deswegen anerkannt, ...
Es ist kein Urteil ergangen, sondern nur eine einstwillige Verfügung. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Dem Antragsgegner wird im Rahmen einer einstwilligen Verfügung - der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung - ..... verboten, ....
Offensichtlich wird hier eine Einzelfallentscheidung durch die Presse hoch gepuscht.



Nicht jeder will Geld ausgeben um etwas für andere zu klären. Das stimmt allerdings.

KSO
12.12.2016, 16:13
...
Offensichtlich wird hier eine Einzelfallentscheidung durch die Presse hoch gepuscht.
...


Zerbröselt ja schon offensichtlich (s.o.)

Ich glaube Heise hat da nicht groß gepusht, sondern das Urteil einfach mal wörtlich genommen. ;)

Andronicus
12.12.2016, 17:25
...Ich glaube Heise hat da nicht groß gepusht, sondern das Urteil einfach mal wörtlich genommen. ;)

Kein Urteil!
Es ist ein Beschluss ergangen.

KSO
12.12.2016, 18:42
Ja, dann halt Beschluss. :roll:
Rudern trotzdem wild zurück..... ;)

meshua
12.12.2016, 20:21
Guten Abend,

Meine ganz persönliche Meinung: Jeder ist mündig und es steht einem frei, selbst seine "Brandmauern" einzuziehen, um vor solchem und anderem "Internet-Neuland-Unfug" seine Ruhe zu haben. Schließlich gibt es genügend Länder, deren Rechtssprechung keine Störerhaftung, VDS, LSR, oder Impressumspflicht kennt und auch sonst die Menschen einfach zusammen und in Frieden ihr Leben leben lässt. Konzerne nutzen diese ganz legalen Freiheiten seit jeher - warum sollten Individuen nicht auch davon profitieren? Ist die eigene Lebenszeit nicht viel zu Schade, sich über derart kleinkarierte deutsche Winkeladvokatentricks und Denunziation zu grämen...?

Die Entscheidung des LG Hamburg bezieht sich auf einen konkreten Einzelfall - also einmal entspannt zurücklehnen und die nächste Instanz abwarten... ;)

Beste Grüße, meshua

KSO
12.12.2016, 20:30
Du bist schon mal in die Fänge eines Abmahnanwalts gekommen?
Kein Spaß und somit auch alles was solchen Kreaturen möglicherweise Futter gibt.