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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streetfotografie --- Rechtslage Personen


Avinic
31.08.2016, 16:12
Bei Streetfotografie hat man ja gewollt Fremde Menschen mit auf den Bildern. Meißt von hinten oder von der Seite. Dies ist ja noch in Ordnung. Aber was ist wenn diese Frontal drauf sind? Kann ja danach nicht zu jedem hinlaufen. Wie machen die Profis dass? Den ich sehe dass viele solche Bilder hochladen.

Gruß Daniel

cbv
31.08.2016, 16:47
IANAL... aber wenn ich so den ein oder anderen Artikel dazu lese, läuft es tatsächlich im Endeffekt darauf hinaus, dass man die Einwilligung jeder Person einholen muss, sofern sie nicht "Beiwerk" darstellen.

Auch interessant ist der Hinweis (http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen) bzgl Aufnahmen "hilfloser" Personen. Da macht man sich bereits beim Auslösen strafbar, nicht erst beim Hochladen...

HannisBall
31.08.2016, 21:36
Also die Rechtslage ist da sehr eindeutig jeder hat das Recht an Bildern auf die er drauf ist und wenn er keine zustimmung zur veröffentlichung gibt macht man sich im grunde strafbar.
Aber wo kein Kläger da kein Richter daher denke ich mal gehen viele vielleicht auch unbewust das Risiko ein und Veröffentlichen ihre Bilder einfach.
Sollte sich aber jemand auf den Bildern wieder erkennen, kann er die verbreitung des Bildes verbieten lassen und auch auf Schmerzensgeld klagen.

Avinic
01.09.2016, 12:58
Hmm wie macht ihr es? Lasst ihr es drauf ankommen?

Ich werde eben versuchen dass ich nur von Hinten und Seite fotografiere. Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen.

Gruß Daniel

MEPE
01.09.2016, 13:43
Ich werde eben versuchen dass ich nur von Hinten und Seite fotografiere. Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen.


Das wird der Qualität der Bilder kaum förderlich sein. Streetfotografie ohne bzw. nur mit unscharfen Gesichtern...?

Im übrigen genügt das auch nicht, Personen kann man u.U. auch von der Seite oder z.B. an spezifischer Kleidung oder Schmuck ohne weiteres erkennen.

Es bleiben nur 2 Wege: Entweder nach dem Foto (vorher ist wegen mangelnder Authenzität sinnfrei) eine Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen oder das Risiko einer unerlaubten Veröffentlichung eingehen...

cbv
01.09.2016, 13:46
Und wenn dann werde ich leicht das Gesicht unschärfen.
Das wird unter Umständen nicht ausreichen, weil es ja durchaus noch andere Merkmale der persönlichen Erkennbarkeit geben kann -- Frisur, Kleidungsstil, Statur und vor allem Tattoos. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Person selbst sich erkennen kann, sondern auch Personen aus dessen Bekanntenkreis.

Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein...

meshua
01.09.2016, 15:12
Das wird unter Umständen nicht ausreichen, weil es ja durchaus noch andere Merkmale der persönlichen Erkennbarkeit geben kann -- Frisur, Kleidungsstil, Statur und vor allem Tattoos. Dabei geht es nicht nur darum, ob die Person selbst sich erkennen kann, sondern auch Personen aus dessen Bekanntenkreis.

Eine Person kann durchaus auch von hinten oder der Seite erkennbar sein...

Ganz ehrlich: So einen Juristen-Quark gibt's wohl nur in DE. Street fotografiere ich daher fast nur noch in Ländern, wo es solchen kleinkarierten Unsinn erst gar nicht gibt. :P

Viele Grüße, meshua

cbv
01.09.2016, 15:24
Stimmt. Und geht es nach Brüssel, könnte sich das europaweit auch auf die Panoramafreiheit ausweiten...

amateur
01.09.2016, 15:52
Stimmt. Und geht es nach Brüssel, könnte sich das europaweit auch auf die Panoramafreiheit ausweiten...

Aha, die Quelle bitte?

Stephan

cbv
01.09.2016, 16:22
War vielleicht etwas unglücklich formuliert ...

Bisher gelten in den Ländern unterschiedliche Regelungen bzgl Panoramafreiheit. Mit dem aktuellen Entwurf der EU-Urheberrechtsrichtlinien hätte man eine einheitliche Regelung finden können -- hat man aber unterlassen (http://www.golem.de/news/20-jahre-schutzfrist-eu-kommission-plant-das-maximale-leistungsschutzrecht-1608-122995.html). Warum auch immer.
Letztes Jahr gab es einen Vorstoß, die Panoramafreiheit zu kippen (http://www.ostsee-zeitung.de/Extra/OZelot/Multimedia/EU-Parlament-loest-Diskussion-ueber-Panoramafreiheit-aus), was aber geblockt wurde. Ein Schelm, wer sich jetzt Arges dabei denkt.

amateur
01.09.2016, 22:10
Moin,

ja eben. Also will die EU da im Moment gar nichts. Warum schreibst Du dann sowas? Und was soll der Schelm da jetzt denken?

Stephan

Ellersiek
02.09.2016, 00:09
...Und was soll der Schelm da jetzt denken?...
Dieser Schelm denkt sich gar nichts - Hauptsache erstmal pauschal auf Brüssel draufgehauen.

Was die Ausgangsfrage angeht:
Zunächst einmal wäre die Beantwortung Rechtsberatung und die ist so im Forum nicht möglich bzw. zulässig: Sicher kann das nur ein Rechtsverdreher:)anwalt beantworten.

Außerdem ist die Frage auch nicht pauschal zu beantworten sondern nur im konkreten Einzelfall und da auch letztendlich nur vom Richter.

Es ist weder pauschal verboten noch pauschal erlaubt alle möglichen Fotos von Personen zu veröffentlichen. Ein Anhaltspunkt kann dabei sein, ob die Person bildgestaltenes Element ist. Da hat z.B. ein (Berliner?) Fotograf einen Rechtsstreit ausfechten müssen, der in einer Ausstellung ein Bild einer pelztragenen Frau gezeigt hat, die er durch die Bildgestaltung hervorgehoben hat. Die Frau ist von Bekannten, die die Ausstellung besucht haben, erkannt worden (Mehr Info: hier (http://www.heise.de/foto/meldung/Streit-um-Streetphotography-Fotograf-kuendigt-Gang-zum-Verfassungsgericht-an-2734213.html). Dazu lesenswert: hier (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-129853792.html)).

Mein Tipp:
Im Zweifel nicht veröffentlichen.
Wenn Du ernsthaft Streetfotografie machen möchtest, musst Du bereit sein, (nach der Aufnahme) auf die Leute zuzugehen und Dir eine Freigabe holen.
Ich war selber letzte Woche in Berlin und habe mit meiner Tochter zusammen Streetfotografie geübt (auf einem Flohmarkt). Da wir nur üben wollten, haben wir auf Freigaben verzichtet. Konsequenz: Die Bilder, bei denen Personen mit bildgestaltend sind, bleiben nicht öffentlich, auch wenn, mit Ausnahme eines Bildes, die Personen nicht negativ dargestellt werden.

Lieben Gruß
Ralf

Andronicus
02.09.2016, 00:48
... Kann ja danach nicht zu jedem hinlaufen. ...

Doch, ein freundliches Fragen bringt einen schon weiter. ;)

Ganz ehrlich: So einen Juristen-Quark gibt's wohl nur in DE. Street fotografiere ich daher fast nur noch in Ländern, wo es solchen kleinkarierten Unsinn erst gar nicht gibt. :P
...


Jein, einerseits gebe ich Dir vollkommen recht. Dann jedoch sehe ich solche blöden Leute, die hilflose Menschen ablichten, z.B. Unfallopfer. Da finde ich das ganz schön sinnvoll. Aber das ist ja nicht das Thema hier.



... Auch interessant ist der Hinweis (http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen) bzgl Aufnahmen "hilfloser" Personen. Da macht man sich bereits beim Auslösen strafbar, nicht erst beim Hochladen...

Das ist mal wieder reißerisch dargestellt.
Ich muss da mal ein Zitat hier einfügen: "Wer künftig „mal eben“ einen schlafenden Säufer auf der Straße mit dem Handy fotografiert, muss das gegebenfalls dem Staatsanwalt erklären. Für dieses Verhalten gibt es dann im schlimmsten Fall bis zu zwei Jahre Gefängnis." (Quelle Fotomagazin.de, Fazit: Vorsicht, 1. Absatz).

Das ist total übertrieben, was der hier schreibt. Oben weiter führt er die Jugendlichen an die Handyaufnahmen von den verprügelten Opfern machen. Nicht unbedingt ist ein schlafender Säufer gemeint. Auch kommt es auf die Darstellungsart an.
Wenn man einem verprügelten Opfer helfen möchte und zu dokumentarischen Zwecken Aufnahmen seiner Verletzungen macht kann das gar nicht strafbar sein.

Aber ich weiche schon wieder vom Thema ab ;)


Also an den TO:
Wie überall ist Kommunikation überaus wichtig :top:

Tikal
04.09.2016, 00:16
Ich hatte vor einigen Jahren ein sehr großes Interesse an Straßenfotografie und an sich ist es vermutlich das interessanteste neben Makrofotografie. Aber die Rechtslage in Deutschland hat es mir madig gemacht und den Spaß daran verdorben. Ich bin leider nicht soweit das ich zu jedem Menschen anschließend hingehe und um eine Unterschrift bitte, um mich abzusichern. Aber genau das empfehle ich dir. Wenn mehrere Menschen auf dem Bild drauf sind und nur als kleines Beiwerk (wie Statisten in einem Film) zu sehen sind, dann brauchst du dir keine Sorgen machen. Aber wenn du vereinzelt Menschen hervorhebst und diese wieder erkennbar sind (z.B. Silhuetten sind nicht so persönlich?) , dann ist es am besten, wenn du nach der Aufnahme um Erlaubnis bittest.

Wenn man einem verprügelten Opfer helfen möchte und zu dokumentarischen Zwecken Aufnahmen seiner Verletzungen macht kann das gar nicht strafbar sein.

Wenn das Opfer dies nicht eingewilligt hat und nachher Klagt, dann ist das mit Sicherheit strafbar.

Aleks
06.09.2016, 11:51
Wenn man einschlägige online Artikel zu der neuen Rechtslage liest, da wird einem schlecht. Danke, liebe Rechtsverdreher, das habt ihr euch ganz toll ausgedacht! Es ist jetzt in der Praxis nahezu unmöglich sich als Fotograf gegen Klagen abzusichern.

Ich sehe es genau wie Chris es in Beitrag #2 schreibt, jetzt nicht bei Personen in misslichen Lagen oder so, sondern bei ganz normaler Streetfotografie wo irgendwelche Personen deutlich erkennbar sind.
Man geht mit der Kamera durch die Fußgängerzone und sobald man die Kamera zückt und die Bilder irgendwo öffentlich ausstellt, steht man möglicherweise mit einem Fuß im Gefängnis.

Jetzt drehe ich den Fall mal um: da fotografiert mich ein Fremder ungefragt in der Fußgängerzone, geht dann auf mich zu, behauptet Fotograf zu sein und will auch noch eine händische Unterschrift von mir haben. Geht’s noch??? Nie im Leben.

Genau durch diese Rechtslage ist die Streetfotografie zumindest für mich in Deutschland schlicht und einfach gestorben.

Schade. Hätte mich gereizt.

Gruß, Aleks

Robert Auer
06.09.2016, 15:03
Da hilft heute oft nur die Unkenntlichkeit der Person, z.B:
6/Bankautomat.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=258464)
6/Streetportrait.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=258463)

Itscha
06.09.2016, 15:05
Da hilft heute oft nur die Unkenntlichkeit der Person, z.B:

Hey, das am Geldautomat bin ich! :evil:

Robert Auer
06.09.2016, 15:08
Hey, das am Geldautomat bin ich! :evil:

Oh sorry! Bist ganz schön knackig!:top::crazy:

Ellersiek
06.09.2016, 15:34
Oh sorry! Bist ganz schön knackig!:top::crazy:

Zu mindestens von hinten:D:D:D

Gruß
Ralf

badenbiker
07.09.2016, 08:04
Hey, das am Geldautomat bin ich! :evil:

Nach wieviel Gläser Moselwein?

Ich habe Dich leicht anders in Erinnerung :D war wohl ein guter Chirurg am Werk?:crazy:

Avinic
08.09.2016, 08:43
Schade dass dies nicht zu 100& nachvollziehbar Geschrieben ist. Da tut man sich dann richtig schwer. :twisted: Alles ist immer so genau geregelt nur da nicht. Da merkst dass sich keiner so richtig sicher ist in diesem Thema.

Aber wie ist es wenn man etwas veröffentlicht und man direkt dazu schreibt dass es gelöscht werden kann. Also wenn Sich jemand erkennt und er es nicht möchte, dass man es direkt löschen würde. Würde man es so dann umgehen können? Den dies hatte ich schon des öfteren so gesehen gehabt.


Aber danach nur Fragen ist auch nichts. Entweder ich bekomme ne Unterschrift oder ich kann es sein lassen.
Ich glaub ich lass es sein, auch wenn ich es total faszinierend finde. Den Landschaft, Sonnenuntergänge und Portrait ich mich schon satt gesehen habe. Und dies deswegen selber auch fast nicht mehr mache.


Hab da etwas gefunden! Streetphotography Now (https://www.startnext.com/streetphotography)

Hat dies wer unterstützt? Weis wer was dabei raus kam?

Ellersiek
08.09.2016, 12:20
...Da merkst dass sich keiner so richtig sicher ist in diesem Thema.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
...Aber wie ist es wenn man etwas veröffentlicht und man direkt dazu schreibt dass es gelöscht werden kann. Also wenn Sich jemand erkennt und er es nicht möchte, dass man es direkt löschen würde.
Veröffentlicht ist veröffentlicht. Der Satz kann Dir dann eher sogar noch negativ ausgelegt werden, da Du womöglich geahnt hast, dass Du mit der Veröffentlichung jemanden auf den Schlips treten wird.

Ich bleibe dabei: Wenn Du Street ernsthaft machen willst, dann wirst Du (nach der Aufnahme) die bildgestaltenen Personen auf dem Bild fragen müssen. Fragst Du nicht, bleibt das Bild wahrscheinlich besser in deinem persönlichen offline-Bilderarchiv.

...Hab da etwas gefunden! Streetphotography Now (https://www.startnext.com/streetphotography)...
Das dürfte der von mir zitierte Fall sein:)

Ganz ehrlich: Ich kenne das Bild nicht. Aber wenn er es tatsächlich in einer Ausstellung veröffentlicht hat und die Persönlichkeitsrechte der Frau verletzt hat, dann könnte ein Urteil im Sinne der Frau auch okay sein. Wie gesagt: Ich kenne das Bild nicht.

Gruß
Ralf

Avinic
08.09.2016, 13:56
Ja dann werde ich mich wohl damit abfinden müssen, dass es keinen Umweg geben wird. :(

MEPE
08.09.2016, 14:21
Wenn man einschlägige online Artikel zu der neuen Rechtslage liest, da wird einem schlecht. Danke, liebe Rechtsverdreher, das habt ihr euch ganz toll ausgedacht! Es ist jetzt in der Praxis nahezu unmöglich sich als Fotograf gegen Klagen abzusichern.

Ich sehe es genau wie Chris es in Beitrag #2 schreibt, jetzt nicht bei Personen in misslichen Lagen oder so, sondern bei ganz normaler Streetfotografie wo irgendwelche Personen deutlich erkennbar sind.
Man geht mit der Kamera durch die Fußgängerzone und sobald man die Kamera zückt und die Bilder irgendwo öffentlich ausstellt, steht man möglicherweise mit einem Fuß im Gefängnis.



Die Gesetze werden nicht von "Rechtsverdrehern", sondern vom Parlament verabschiedet, (Staats-)Anwälte und Richter müssen das dann nur umsetzen und ggf. ausbaden.

Zudem steht man nicht mit einem Bein im Gefängnis, weil so ein Verfahren vermutlich immer mit einer Geldbuße bzw. einem Vergleich endet.

Natürlich ist die Situation aus unserer Fotografensicht höchst unbefriedigend, aber es gibt eben auch die andere Seite.
Nicht jeder möchte gern Bilder von sich veröffentlicht sehen, bei denen er unvorteilhaft wegkommt oder gar etwas Verbotenes macht.

Auch Bilder von Überwachungskameras werden nicht in der Zeitung abgedruckt, ohne die Person vorher unkenntlich zu machen.

Nicht falsch verstehen, mich ärgert die Rechtslage bzgl. Streetfotografie auch, aber es gibt immer 2 Seiten der Medaille, die gegeneinander abzuwägen sind und ich bin tendenziell froh, dass in Deutschland die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz zumindest noch einigermaßen gewahrt sind.

Avinic
08.09.2016, 15:41
Hab da ne Idee. :D

Bilder in SchwarzWeiss Konvertieren und Rauschen hinzufügen. Dann wirkt es wie damals und man kann keine Gesichter erkennen. xD

Oder eben die Gesichter entfernen. Dann würde es noch Interessanter werden und ich könnte ne Geschichte daraus bauen.

:P :lol: :crazy:

jupph
08.09.2016, 16:51
Hab da etwas gefunden! Streetphotography Now (https://www.startnext.com/streetphotography)
Hat dies wer unterstützt? Weis wer was dabei raus kam?


Was dabei raus kam, kann man im Blog lesen:
www.startnext.com/streetphotography/blog/beitrag/?b=49734

Demnach hat weder die Klägerin recht bekommen,
noch der Fotograf das Foto für seine Ausstellung benutzen können.

Begründung dafür war
'(...)dass die damalige Fotoausstellung „OSTKREUZ. Westwärts“ nicht in den Räumlichkeiten der C/O Berlin stattgefunden hat,
sondern in Form von Stelltafeln im öffentlichen Raum vor dem Ausstellungshaus.
Die Klägerin sei daher „als Blickfang einer breiten Masse ausgesetzt (gewesen) und nicht,
wie in einer Kunstausstellung regelmäßig zu erwarten, der Betrachtung durch kunstinteressierte Besucher.'

Würde für mich heißen:
Streetfotografie geht in Ordnung solang man sie nur in 'geschlossenen' Rahmen für Interessierte Besucher zugänglich macht.
Dann bräuchten wir nur noch einen passwortgeschützten Streetfotografiebereich.:)

eac
08.09.2016, 17:05
Ich meine aber irgendwo gelesen zu haben, dass er auf den Abmahnkosten sitzengeblieben ist und deswegen einen Gang vors Bundesverfassungsgericht plant. Daß der Frau kein Schmerzensgeld zugesprochen wurde heißt ja nicht, dass damit automatisch alle anderen Forderungen vom Tisch sind.

Ellersiek
08.09.2016, 17:07
Hab da ne Idee. :D

Bilder in SchwarzWeiss Konvertieren und Rauschen hinzufügen. Dann wirkt es wie damals und man kann keine Gesichter erkennen. xD

Oder eben die Gesichter entfernen. Dann würde es noch Interessanter werden und ich könnte ne Geschichte daraus bauen.

:P :lol: :crazy:

Ob das dem Bild wirklich dienlich ist:
6/aaa_3.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=215531)
Das unverfälschte Bild gefällt mir auf jeden Fall besser. Aber ohne die starke Verfremdung hätte ich es hier nicht reingestellt.

Gruß
Ralf

Robert Auer
08.09.2016, 19:59
@Ellersiek: Ist aber eine interessante Verfremdung, die bei diesem Motiv m.E. die Bildaussage stützt.:top:

Oldy
08.09.2016, 20:04
@Ellersiek: Ist aber eine interessante Verfremdung, die bei diesem Motiv m.E. die Bildaussage stützt.:top:

Welche Bildaussage wäre das?

Robert Auer
08.09.2016, 20:12
@Oldy: Der Bezug der Person zum Schild: "Nur noch 400m bis zu Ihrer Entspannung":cool:

Ellersiek
08.09.2016, 21:04
@Ellersiek: Ist aber eine interessante Verfremdung, die bei diesem Motiv m.E. die Bildaussage stützt.:top:

Wenn Du sehen könntest, wie entspannt der Mann tatsächlich war, würdest Du mir sicher zustimmen, dass das Original die Aussage noch besser unterstützt.

Gruß
Ralf

Oldy
09.09.2016, 09:49
@Oldy: Der Bezug der Person zum Schild: "Nur noch 400m bis zu Ihrer Entspannung":cool:

Ahh. Danke. das hatte ich gar nicht gesehen.;)

jupph
09.09.2016, 12:02
Wenn Du sehen könntest, wie entspannt der Mann tatsächlich war, würdest Du mir sicher zustimmen, dass das Original die Aussage noch besser unterstützt.

Gruß
Ralf

Wenn du dem Bild eine passende Überschrift wie z.B. "Der Weg zur Entdigitalisierung" gibst, finde ich es auch so sehr stimmig und passend. :)