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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hab ich noch Garantie oder nicht?


kawacarsten
18.04.2005, 22:33
Hallo,

ich habe eine Dimage 7i mit Rechnung vom 12.01.2004 zur Zeit spinnt das Gerät immer mehr und macht keine gescheiten Bilder mehr. Im beiliegenden Garantieschein steht was von einem Jahr drin. Dachte aber das die Garantie bei sämtlichen Artikeln die man kauft auf 2 Jahre erhöht wurde. Was ist nun richtig. Soll ich aufhören zu denken oder habe ich tatsächlich noch Garantieansprüche.

Vielen dank.

Fotobär
18.04.2005, 22:42
Minolta gewährt eine Werksgarantie von 1 Jahr.
Gesetzlich ist 0,5 Jahre vorgeschrieben, wobei der Hersteller die Beweislast eines nicht-von-ihm-zu-verantwortenden Fehlers hat. Das ist also eine echte Garantie.
Dann von 0,5 bis 2 Jahren ist gesetzlich eine Gewährleistung vorgeschrieben. In dieser Zeit hat der Käufer die Beweislast, das ein Fehler schon von Anfang an vorlag, d.h. der Hersteller verantwortlich ist.

In jedem Fall ist eigentlich der Händler der erste Ansprechpartner, aber in der Praxis funktioniert aber auch der direkte Kontakt mit dem Hersteller.

In deinem Fall gilt keine Herstellergarantie mehr, ich würde also den Händler kontaktieren. Oder als Alternative oder nächsten Schritt bei Minolta wegen Kulanz anfragen.

kawacarsten
18.04.2005, 22:47
na gut da werde ich mal Nachfragen eventuell habe ich ja mehr Glück als beim letzten mal. Versuchen kann man es ja mal.

ManniC
18.04.2005, 22:49
Was macht denn deine Cam für Zicken?

Dimagier_Horst
19.04.2005, 08:59
Gesetzlich ist 0,5 Jahre vorgeschrieben,
Die Gewährleistung beträgt auf Neuware 2 Jahre, die der Verkäufer zu gewähren hat. Der Hersteller hat rein gar nichts mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung zu tun.

Tom
19.04.2005, 09:33
Die Gewährleistung beträgt auf Neuware 2 Jahre, die der Verkäufer zu gewähren hat. Der Hersteller hat rein gar nichts mit der gesetzlich geregelten Gewährleistung zu tun.
Das Problem ist nur, daß Du ab dem 7. Monat dem Händler beweisen mußt, daß das Gerät den Fehler bereits beim Kauf hatte.
So ein Nachweis ist aber fast nie zu erbringen. :?

Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Händler beweisen, daß das Gerät in Ordnung ist.

So gesehen hat die EU-Neuregelung der Gewährleistung (ab 1.1.2002) keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht, da die letzten 18 Monate Gewährleistung reine Makulatur sind... :flop:

Gruß
Tom

Dimagier_Horst
19.04.2005, 12:12
keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht
Der Vorteil ist erheblich, denn nach der alten Regelung hast Du gegen einen Verkäufer, der ein bisschen clever war, nichts ausrichten können. Die Erleichterungen für den Verbraucher bei Fernkauf ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.

So ein Nachweis ist aber fast nie zu erbringen
So ein Nachweis ist recht gut zu erbringen, wenn man sich ein bisschen kümmert.

Opti
19.04.2005, 12:58
So ein Nachweis ist recht gut zu erbringen, wenn man sich ein bisschen kümmert.

Wie denn in der Praxis :?: Wenn die Cam schlechte Bilder macht und schon immer gemacht hat, kann ich alte Bilder mit einschicken. Aber da fragt doch jeder, warum ich die Cam nicht gleich damals eingeschickt habe :!:

Wenn die Cam eine Funktion nicht mehr ausführt, kann ich wohl kaum beweisen (oder glaubhaft machen), dass das schon am Anfang so war. :shock:

Echidna
19.04.2005, 13:06
So gesehen hat die EU-Neuregelung der Gewährleistung (ab 1.1.2002) keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht, da die letzten 18 Monate Gewährleistung reine Makulatur sind... :flop:

... soviel zum aufgeklärten Verbraucher :cry:

1.)

Garantie und Gewährleistung haben wenig miteinander zu tun. Die Gewährleistungsansprüche richten sich gegen den Verkäufer einer Sache und sind gesetzlich geregelt. Die Garantie gibt in aller Regel der Hersteller eines Produktes und kann diese relativ frei ausgestalten.

2.)

Die Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit der Kaufsache zum Übergabezeitpunkt. Tritt der Mangel in den ersten sechs Monaten nach Übergabe (nicht Kauf!) auf, wird vermutet, der Fehler sei zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden gewesen. Der Verkäufer kann diese Vermutung widerlegen. Gelingt ihm dies, findet keine Gewährleistung statt, weil halt ein einwandfreies Produkt übergeben wurde.

Die Garantie bezieht sich idR auf die Funktionsfähigkeit des Objektes über einen Zeitraum, nämlich der Garantiezeit (bei KoMi: 1 Jahr). Die in diesem Jahr auftretenden Mängel werden - unter Beachtung der weiteren Garantiebedingungen - vom Hersteller abgestellt und zwar unabhängig davon, ob das Produkt zum Übergabezeitpunkt in Ordnung war oder nicht.

3.)

Vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1.1.2002 in Kraft trat, hatte der Käufer eine Gewährleistungszeit von 6 Monaten und mußte von Anfang an beweisen, daß die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe mit einem Fehler behaftet war. Jetzt beträgt die Gewährleistungszeit 2 Jahre und in den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast.

Wie kann man also behaupten, diese Neuregelung habe auf Käuferseite nichts gebracht?

4.)

Die Hersteller verlagern nun ihre Produktverantwortung auf den Handel. Da der (uninformierte) Käufer sich von der zweijährigen Gewährleistung blenden läßt, werden die Garantieversprechen drastisch reduziert (Beispiel: deutsche Automobilindustrie).

Gruß

Echidna

Echidna
19.04.2005, 13:14
So ein Nachweis ist recht gut zu erbringen, wenn man sich ein bisschen kümmert.

Wie denn in der Praxis :?:
Dafür gibt es Sachverständige und für deren Kosten Rechtsschutzversicherungen.

Und nicht vergessen: in den ersten 6 Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast. Wenn also ein Produkt länger als 6 Monate einwandfrei funktioniert hat, muß im Interesse des Verkäufers die Beweislast auf den Käufer übergehen. Auch der Verkäufer hat ein Recht, vor unberechtigten Ansprüchen geschützt zu werden.

Gruß

Echidna

Tom
19.04.2005, 13:22
keinen nennenswerten Vorteil für den Käufer gebracht
Der Vorteil ist erheblich, denn nach der alten Regelung hast Du gegen einen Verkäufer, der ein bisschen clever war, nichts ausrichten können. Die Erleichterungen für den Verbraucher bei Fernkauf ist ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Das Fern-Absatzgesetz, worauf Du vermutlich anspielst, ist doch wieder eine ganz andere Baustelle und hat mit der Gewährleistung nur indirekt zu tun (OK, in den ersten 14 Tagen schick ich den Schrott einfach zurück, ohne daß sich die Frage Gewährleistung überhaupt stellt).

Früher hatte ich nie Probleme mit Gewährleistung oder Garantie. Maximal 5 Minuten mit dem Verkäufer gesprochen und es wurde umgetauscht.

In letzter Zeit scheinen es aber immer mehr (Versand-) Händler darauf anzulegen hier auf die harte Tour alles abzulehnen, was irgendwie geht.
Kann natürlich auch daran liegen, daß im Versandhandel einfach mit härteren Bandagen gekämpft wird...

So ein Nachweis ist aber fast nie zu erbringen
So ein Nachweis ist recht gut zu erbringen, wenn man sich ein bisschen kümmert.
Das halte ich aber für ein Gerücht... :?

Angenommen, Dein Kaufgegenstand fällt nach 7 Monaten aus.
Jetzt beweis mal, daß er vielleicht schon vorher defekt war oder der Defekt schleichend entstanden ist.
Ohne Gutachten z.B. bei Elektronik bis auf Bauteilebene (und darunter) läuft da gar nichts.

Und Papier ist ja geduldig, da wird halt ein Gegengutachten in Auftrag gegeben und Pustekuchen ist's...

Tom

Dimagier_Horst
19.04.2005, 13:52
Das Fern-Absatzgesetz, worauf Du vermutlich anspielst, ist doch wieder eine ganz andere Baustelle
Die Änderungen bestehender Gesetze hinsichtlich des Verbraucherschutzes sind auf Beschlüsse der EU zurückzuführen, die insgesamt eine Angleichung darstellen. Deswegen ist das eine nicht ohne das andere gekommen, platt gesagt. Mit dem Rest bist Du auf dem richtigen Wege; ob sich ein Gutachten im Einzelfall lohnt, ist eine andere Frage. Nach dem alten Recht hättest Du ab dem 7. Monat damit erst gar nicht anfangen müssen ;)

Tom
19.04.2005, 13:56
... soviel zum aufgeklärten Verbraucher :cry:


Hallo Echidna,
vielen Dank für Deine Ausführungen (ich nehm das mal lieber nicht persönlich, "aufgeklärter Verbraucher" etc.).

Das meiste war mir allerdings schon bekannt, da ich mich in letzer Zeit auch mit einem Gewährleistungsfall rumschlagen muß. Deshalb habe ich viel dazu gelesen und auch viel neues dazugelernt.

Allerdings stehe ich durchaus nicht allein da mit der Einstellung, daß die Verbesserungen für den Käufer vernachlässigbar sind und der Nachweis ab dem 7. Monat schwierig zu erbringen ist.
Habe das u.A. fast wörtlich so bei einer Verbraucherschutzseite gelesen, leider weiß ich nicht mehr die exakte Quelle.

Tom

Echidna
19.04.2005, 21:04
Das meiste war mir allerdings schon bekannt, da ich mich in letzer Zeit auch mit einem Gewährleistungsfall rumschlagen muß. Deshalb habe ich viel dazu gelesen und auch viel neues dazugelernt.
Das ist halt der Unterschied. Ich schlage mich beruflich regelmäßig mit Gewährleistungsfällen herum (meistens auf Seiten des Verkäufers). Deshalb habe ich viel dazu gelesen und das auch noch studiert. Und daher weiß ich auch wie der Handel über die "vernachlässigbaren Verbesserungen für den Käufer" denkt.

Aber wir sind jetzt o.t. Für mich ist die Sache erledigt.

Gruß

Echidna

Tom
21.04.2005, 09:42
Falls es noch interessiert:

http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versicherungen/1227194.html

Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

Tom