Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für die Musiker und Produzenten unter uns...
winniepooh
31.05.2016, 16:01
...nicht ganz uninteressant zu verfolgen, wie es weitergeht.
Wenn es interessiert:
http://www.t-online.de/unterhaltung/musik/id_77982740/moses-pelham-gegen-kraftwerk-teilerfolg-vor-bundesverfassungsgericht.html
Gruss
Winnie
Hallo,
Das ist doch in der Kunstbranche schon immer so und oftmals schlicht unvermeidlich. Beispielsweise enthält John Legend's "All of Me" (2013) auch mehrere Takte ("Cause I give you all, all of me"), welche Ludovico Einaudi's - Nuvole Bianche (2004) doch sehr, sehr ähnlich sind.;) Pablo Picasso sagte einmal: Gute Künstler kopieren, große Künstler stehlen.* :cool:
Alternative Links & Diskussionen:
Golem: Hip-Hop bleibt erlaubt (http://www.golem.de/news/bundesverfassungsgericht-hip-hop-bleibt-erlaubt-1605-121194.html)
Heise: Moses P. vs. Kraftwerk: Verfassungsgericht kippt BGH-Urteil zum Sampling (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Moses-P-vs-Kraftwerk-Verfassungsgericht-kippt-BGH-Urteil-zum-Sampling-3222880.html)
Viele Grüße, meshua
*Bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, daß jemand zum großen Künstler wird, weil er gestohlen hat... ^^
winniepooh
31.05.2016, 17:05
Naja, hier geht es ja um die Legalisierung des Sampling an sich, zumindest für einen noch nicht festgelegten Zeitraum ohne dafür zahlen zu müssen. Bisher muss ich immer die Genehmigung des Urhebers haben und Sampleclearing betreiben. Es ist ja nicht nur damit getan die Zustimmung des Urhebers für das Sampling zu bekommen, ich brauch auch die Erlaubniss des Rechteinhabers der Aufnahme an sich. Oftmals sind Urheber und Rechteinhaber der Aufnahme ja nicht eine Person. In den meisten Fällen spielen für das Sampleclearing auch noch Verlage eine gewichtige Rolle. Alles in allem eine Zeitintensive und auch Kostenintensive Angelegenheit.
Durch solch ein Urteil würden natürlich neue Türen geöffnet. Wobei auch nicht geklärt ist, ob es sich bei den Samplefragmenten nur um reine Beatsamples (Drums/Percussion) handeln darf oder auch komplette Songfragmente mit allen Instrumenten (also Melodie/Harmonie gebende Instrumente) gesampelt werden dürfen.
Bin gespannt wie es weiter geht.
Gruss
Winnie
Hallo Winnie,
Wäre es dann nicht möglich und rechtlich sicherer, die Samples selbst "nachzubauen" - oder ist das einfach zu aufwändig/unbequem - wenn es nicht gerade ein extravagantes/exotisches oder in 50 Stunden Syntihandarbeit hergestelltes Schnippet ist? Sorry für diese möglicherweise naive Frage. :roll:
Bei einem Foto wäre es analog, wenn sich jemand aus anderer Leute Fotos ohne Erlaubnis bedient und Details/Objekte ausschneidet, um diese in "sein" Bild hineinzumontieren?! Oder hinkt dieser Vergleich sehr?
Viele Grüße, meshua
subjektiv
31.05.2016, 19:01
Nein, der Vergleich hinkt nicht. Ist genau das selbe.
Wenn sich jemand für gute Aufnahmen einen Haufen Arbeit macht, sollte man das doch respektieren. Wenn sich ein anderer diese Arbeit einfach sparen will, darf er ruhig vorher fragen. Das ist wirklich nicht zu viel verlangt.
Natürlich kann der Grund ja auch sein, dass man ein Werk eines anderen besonders schätzt und daher nicht nur die Sounds haben will. Das ändert aber nichts daran. Wenn ich etwas geschenkt haben will, in das ein anderer wahrscheinlich viel Arbeit gesteckt hat, ist es das mindeste, dass ich vorher mal anfrage.
Und wer nicht die Aufnahmen verwendet, sondern Stücke nachspielt, muss ja auch entsprechende Abgaben an Rechteverwehrter zahlen, die dann im Prinzip ja auch nur teilweise dem Autor zukommen.
Dass natürlich in der Musik schon immer auch Teile bewusst oder unbewusst kopiert wurden, ist mir auch klar. Und wegen jedem Fitzelchen das einem anderen ähnelt oder vielleicht eben auch, wie das früher meist gesehen wurde, als Hommage an einen anderen Künstler gilt, muss man auch kein großes Theater machen. Aber wenn man schon direkt die Aufnahmen übernimmt und sich somit nicht nur inspirieren lässt, sondern auch eine Menge eigene Arbeit spart, ist das schon eine ganz andere Größenordnung. Und spätestens wenn ich für die Idee, den Sound oder sonst in einer Form die Arbeit eines anderen richtig Geld bekomme, darf der doch auch gerne was davon haben, oder?
Genauso könnte man sich zum Beispiel aus den besonders gelobten oder bewunderten Fotos hier im Forum, oder auch darüber hinaus im gesamten Internet, einfach die Elemente herausnehmen, die man gerade für eine eigene Idee brauchen kann, um daraus ein eigenes Bild zu machen. Womöglich kommt die Idee ja auch nur durch diese Bilder?
Und wer den Aufwand, Instrumente gut abzunehmen, nicht mehr treiben will, hat heute sogar schon eine beachtliche Auswahl an gut aufgenommenen oder synthetisch erstellten und bezahlbaren Sounds von verschiedenen Anbietern zur Verfügung...
winniepooh
31.05.2016, 19:05
Vom Ansatz des Nachspielens, also des Coverns hast du natürlich Recht. Das wäre sicherer um es dann im eigenen Song verwenden zu können. Allerdings nur bezogen auf die Aufnahme an sich, also ich muss den Rechteinhaber der Originalaufnahme das ich ursprünglich sampeln wollte nicht fragen und bezahlen. Das Urheberrecht betrifft das natürlich nicht, auch wenn ich es covern würde um es in meinem eigenen Song einzubinden, bräuchte ich dessen Zustimmung. Liegen dann noch irgendwelche Verlagsrechte an einem Titel bei einem Verlag, wirds noch haariger.
Das Sampling eines Song-Fragmentes macht man ja hauptsächlich wegen des erheblichen Wiedererkennungswert. Das pure Nachspielen würde niemals das Feeling der Originalaufnahme und dessen Zeit treffen. Dieser Track z.B. hätte ohne die beiden Samples von Spandau Ballet's "True" so niemals funktioniert.
https://youtu.be/M5VoTLTdr2A
Hätte man das "nur" nachgespielt, wäre der Song niemals so bekannt geworden. Hinzu kommt hier auch noch, dass der Drumbeat ebenfalls gesampelt wurde (von Eric B & Rakim wenn ich mich nicht irre). Sampling hat also weniger mit Faulheit oder musikalischer Inkompetenz zu tun, sondern eher damit, ein neues Stück mittels einer bekannten schon vorhandenen Melodie zu erschaffen.
Das wird interessant sein zu sehen wie es weitergeht.
Was die Fotografie angeht, dass ging mir auch direkt durch den Kopf. Kunst ist Kunst, ob nun mit Audio oder Bild. Theoretisch könnte man anhand eines solchen Urteils auf die Idee kommen das auch auf die Fotografie anwenden zu können. Man könnte ja "Samples" eines Bildes eines bekannten Fotografen verwenden um dies in seinem eigenen Bild zu verarbeiten und damit ein neues Werk zu erschaffen. Vielleicht gibts das ja auch schon, dass weiss ich nicht. Da wissen die Fotoprofis hier sicher mehr. Aber auch hier bräuchte man ja erst die Zustimmung des Urhebers, es sei denn man dürfte halt Samples aus einem Bild ohne Zustimmung verwenden.
Gruss
Winnie
"Samples" eines Bildes zu nehmen und in andere Bilder zu integrieren, nennt sich Collage und ist eine eigene und anerkannte Kunstform.
Stephan
winniepooh
31.05.2016, 19:14
"Samples" eines Bildes zu nehmen und in andere Bilder zu integrieren, nennt sich Collage und ist eine eigene und anerkannte Kunstform.
Stephan
Na dann denke ich mal das dies dann auch in Bezug auf Urheberrecht geregelt ist, oder ?
Gruss
Winnie