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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stadion-Fotos veröffentlichen verboten


a1000
22.04.2016, 15:40
Hallo,

da hier auch Bundesliga-Fotos veröffentlicht werden, wollte ich mal mit euch teilen was ich heute gelesen habe. Für einige wird das sicher nichts neues sein.

Fotos und Videos aus dem Stadion dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.
Wer die Aufnahmen im Internet veröffentlicht, begeht Rechtsbruch.
Bei Verstoß droht der Stadionausschluss oder Geldstrafe.

Hier könnt ihr das ganze nachlesen: http://www.express.de/sport/fussball/streng-verboten--diese-strafen-drohen--wenn-sie-ihre-stadion-fotos-bei-facebook-teilen-23928778

Viele Grüße

guenter_w
22.04.2016, 16:03
Ganz recht hat der zitierte Rechtsanwalt bzw. der Journalist nicht - wie so oft im Rechtsleben!

Es kommt auf den Wortlaut der jeweiligen Stadionordnung an! Wenn nur die kommerzielle Verwendung verboten ist, besagt dies nicht, dass die Veröffentlichung im nichtkommerziellen Zusammenhang ebenfalls verboten sei! Davon abgesehen dürfen akkreditierte Fotografen selbstverständlich ihre Bilder kommerziell nutzen. Der Artikel kann demnach für niemanden, so wie er ist, als juristische Grundlage dienen.

Grundsätzlich sollte man Rechtsauskünfte den beruflich damit Befassten überlassen - redaktionelle Äußerungen sind nur redaktionelle Äußerungen!

a1000
22.04.2016, 17:03
Wenn nur die kommerzielle Verwendung verboten ist, besagt dies nicht, dass die Veröffentlichung im nichtkommerziellen Zusammenhang ebenfalls verboten sei!
Was ist kommerziell?
Soweit ich informiert bin,kommerziell ist immer wenn mit der Seite Geld verdient wird (z.B. einfach nur Werbung platziert) .Und es ist egal ob ich selbst das Geld verdiene oder Facebook.
Insofern gibt es kaum noch "nichtkommerzielle" Seiten im Netz.
Ich glaube ,es gab schon genug Abmahnungen auf Facebook wegen sowas.

Davon abgesehen dürfen akkreditierte Fotografen selbstverständlich ihre Bilder kommerziell nutzen. Der Artikel kann demnach für niemanden, so wie er ist, als juristische Grundlage dienen.
Klar, akkreditierte Fotografen dürfen normal arbeiten. Wird auch nichts anderes behauptet.
Es geht nur um Gäste, die sich ein Ticket gekauft haben.

Wer sich ein Ticket zu einem Bundesligaspiel kauft, der geht einen zivilrechtlichen Vertrag ein

Ansonsten bin ich überfragt, bin ja kein Anwalt ;)

Viele Grüße

Andronicus
22.04.2016, 17:42
Das was hier im Artikel genannt wurde ist sehr kurz, knapp und reißerisch dargestellt.

Bei Videos ist es völlig klar, da liegt eine Rechteverwertung beim Club vor. Ebenso wollen die ja ihr eigenes Videomaterial verbreiten bzw. -kaufen.

Bei Bilder jedoch dürfte es sich anders verhalten.
Die Frage des Kommerziellen wurde auch schon aufgeworfen. In der Regel ist mit kommerziell gemeint, dass ich selbst damit Geld verdienen möchte und nicht der Betreiber der Homepage auf der ich mein Foto hochgeladen habe.

Nun wird Facebook genannt, da ja Facebook damit Geld verdient.
Aber was ist denn z.B. mit flickr - wo ja etwas weniger bis gar keine Werbung drauf ist oder auch nur mein OneDrive.


Da hätte der Artikel mehr differenziert darauf eingehen müssen.

Wie schon geschrieben. Ein reißerischer Artikel, der zwar eine Rechtsgrundlage hat, diese aber nicht ordentlich auseinanderklabüstert.

BadMan
22.04.2016, 17:49
Nun wird Facebook genannt, da ja Facebook damit Geld verdient.
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf Facebook ja Deine Bilder für kommerzielle Zwecke verwenden, zumindest, wenn die Bilder öffentlich eingestellt werden, also nicht nur für Deine Freundesliste sichtbar.
So steht es zumindest in den AGBs, die man mit seiner Registrierung akzeptiert hat.

screwdriver
22.04.2016, 17:53
....
Bei Videos ist es völlig klar..
....
Da hätte der Artikel mehr differenziert darauf eingehen müssen.


Eben nicht.
Technisch ist Video (ohne Ton) nichts anderes als eine Fotoserie.

Ausser ein Hausrechtsinhaber differenziert das von sich aus und erlaubt (ggf. mit Einschränkungen) Fotoaufnahmen und verbietet Videoaufnahmen.

Wie er das bei den aktuellen Geräten mit Foto- und Videofunktion kontrollieren will, ist noch eine ganz andere Geschichte.
Von den "Handy"- Vdeos, in manchmal sogar passabler Qualität, noch gar nicht angefangen.

a1000
22.04.2016, 18:09
Die Frage des Kommerziellen wurde auch schon aufgeworfen. In der Regel ist mit kommerziell gemeint, dass ich selbst damit Geld verdienen möchte und nicht der Betreiber der Homepage auf der ich mein Foto hochgeladen habe.

Sollte es so sein, könnte man das schön austricksen.
Beispiel:
Ich betreibe eine Webseite mit Werbung etc pp.
Du lieferst (warum auch immer) Fotos aus den Stadien.
Du verdienst dadurch nichts, ich schon.
Wäre das dann auch "nichtkommerzielle" Nutzung?
Bei Facebook ist es doch nicht anders.

About Schmidt
22.04.2016, 18:37
Vielleicht sollte man mal eine Liste erstellen, wo fotografieren noch erlaubt ist, bzw. was man noch öffentlich zeigen darf. Vermutlich wäre diese Liste kürzer als die, in der zusammengefasst wäre, was ich noch veröffentlichen darf.

Im Stadion wäre das für mich ganz einfach, dann gehe ich halt eben nicht mehr dort hin. Wie ist das eigentlich beim Automobil- oder Motorradrennsport. Darf ich da auch bald nichts mehr veröffentlichen? Oder bei Leichtathletik in Stadien?

Gruß Wolfgang

moelbar
28.04.2016, 13:29
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf Facebook ja Deine Bilder für kommerzielle Zwecke verwenden, zumindest, wenn die Bilder öffentlich eingestellt werden, also nicht nur für Deine Freundesliste sichtbar.
So steht es zumindest in den AGBs, die man mit seiner Registrierung akzeptiert hat.

Wenn dem so wäre, dann dürfte es ja auf Facebook gar keine Bilder mehr geben bzw. als Jurist würde ich mich auf die unzähligen Bilderpostings stürzen.

- Familienvater geht mit Kind ins Stadion
- Postet ein Bild von der Familie auf Facebook
- Facebook "kann" Bilder kommerziell nutzen und somit liegt eine Verletzung der AGB des Veranstalters vor :shock:

BadMan
28.04.2016, 14:30
Aus den AGB von Facebook:
Für Inhalte, die durch Rechte am geistigen Eigentum geschützt sind, wie Fotos und Videos (IP-Inhalte), erteilst du uns ausdrücklich nachfolgende Genehmigung, vorbehaltlich deiner Einstellungen für Privatsphäre (https://www.facebook.com/privacy/) und Apps (https://www.facebook.com/settings/?tab=applications): Du gewährst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie, weltweite Lizenz für die Nutzung jedweder IP-Inhalte, die du auf bzw. im Zusammenhang mit Facebook postest (IP-Lizenz). Diese IP-Lizenz endet, wenn du deine IP-Inhalte oder dein Konto löschst; es sei denn, deine Inhalte wurden mit anderen geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.

guenter_w
28.04.2016, 15:21
Ganz abgesehen davon, dass es "Allgemeine Geschäftsbedingungen" ohne "s" am Ende lautet, wird sich kein Jurist in Deutschland auf die von Facebook beziehen wollen, da deren Bestimmungen zu einem Gutteil deutschem Recht absolut nicht entsprechen. Fachleute wissen da mehr...

BadMan
28.04.2016, 16:15
Ganz abgesehen davon, dass es "Allgemeine Geschäftsbedingungen" ohne "s" am Ende lautet
Wo Du Recht hast, hast Du Recht und habe ich schon korrigiert.

wird sich kein Jurist in Deutschland auf die von Facebook beziehen wollen, da deren Bestimmungen zu einem Gutteil deutschem Recht absolut nicht entsprechen. Fachleute wissen da mehr...
Da kann Marie sicher mehr zu sagen.
Was ich mal aufgeschnappt habe (war das sogar von Marie?), müssen die AGB sogar so lauten, da sonst auch das Zeigen, Teilen, etc. von Fotos nicht möglich wäre.
Das führt aber jetzt langsam am eigentlichen Threadthema vorbei.

fhwl
28.04.2016, 16:17
Hier mal ein Auszug aus der Website der Allianz-Arena

Allgemeine Hinweise zu Foto/Film:
Aufnahmen von Foto- und Videokameras sind ausschließlich nur für private Zwecke erlaubt. Spiegelreflex Kameras sind erlaubt, allerdings nur mit handelsüblichen Objektiven (bis max. 200mm), keine Teleobjektive, keine Zusatzobjektive, keine Zusatztaschen/Kamerataschen und keine Stative.


Bleibt weiter die Frage wo der private Zweck aufhört.

hanito
28.04.2016, 16:26
Wie ist das eigentlich beim Automobil- oder Motorradrennsport. Darf ich da auch bald nichts mehr veröffentlichen?

Gruß Wolfgang

Zuschauerordnung Hockenheim, steht etwas weiter unten.
Hinweise zum Fotografieren und Filmen auf dem Gelände des Hockenheimrings

http://www.hockenheimring.de/zuschauerordnung

black flag
28.04.2016, 16:36
Im Berliner Olympiastadion ist es ganz hart! Auszug aus der Hausordnung:

§ 6 Verbote
n. Spiegelreflexkameras und sonstige Fotokameras mit abnehmbarem Zoomobjektiv, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt);
:evil:

wronglyNeo
28.04.2016, 19:14
Teilt man bei Facebook Bilder, geschieht das ja in der Regel in einem nicht öffentlich zugänglichen Rahmen, als z.B. nur mit "Freunden". Da hier wohl niemand rechtlich gegen den Veröffentlichenden vorgehen wird, erübrigt sich die Frage in der Praxis etwas.

Ebenso handelt es sich bei einer privaten Website, solange keine Werbung geschaltet wird und nicht anderweitig damit Geld verdient wird, um eine nichtkommerzielle Nutzung. Auch darunter fiele z.B. eine Veröffentlichung bei Wikimedia Commons.

screwdriver
28.04.2016, 19:18
... oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte ...
:evil:

Also "Handyverbot"... :lol:

black flag
28.04.2016, 19:32
Also "Handyverbot"... :lol:

Kann man so sehen! Nur wer will's kontrollieren?

Hier nochmal die komplette HO:

http://www.olympiastadion-berlin.de/service-downloads/hausordnung.html

Interessant ist auch §5 Abs.6!

steve.hatton
28.04.2016, 23:18
Oft ist es auch so, dass die Vereine die Bildrechte an Spielen bereits exklusiv abgetreten haben, zB Eishockey DEL! Damit kann nicht mal der Verein gestatten, dass nicht akkreditierte photographieren.

malo
29.04.2016, 09:14
Oft ist es auch so, dass die Vereine die Bildrechte an Spielen bereits exklusiv abgetreten haben, zB Eishockey DEL! Damit kann nicht mal der Verein gestatten, dass nicht akkreditierte photographieren.
ist bei der DFL genau so.

Zum Thema Kamera mitnehmen:

In der Bundesliga (oder BL2) nehme ich keine große Kamera mehr mit. Erinnere mich an eine Diskussion mit einem Ordner, der mein Fisheye als professionelles Tele nicht reinlassen wollte.

In Spanien (Barcelona, Madrid) ist das bei Liga-Spielen kein Problem. Man sieht in den Stadien auch sehr viele Besucher mit großen Kameras und Objektiven. Ich nehme da immer meine A77 & Minolta 200/2.8 plus TKs & ein paar kleinere Objektive im Fotorucksack mit. Die Ordner durchsuchen es und haben nix zu beanstanden.
http://www.realmadrid.com/pdf/NormativaEstadio2014_eng.pdf
(auch hier gilt natürlich: nur für nichtkommerzielle Zwecke)

Uwe Schulenburg
29.04.2016, 12:32
Die Gesetzeslage ist durch die "neuen" Medien so undurchsichtig geworden, dass ich das Gefühl habe, ohne einen Anwalt eigentlich nicht an der "schönen" neuen Welt (Facebook, Twitter, Foren, etc.) teilnehmen zu können.

Hier bedarf es endlich mal einer eindeutigen (Neu)Regelung speziell dieser Bereiche. Die Auslegung irgendwelcher alten Gesetze, die mal z.B. für die Printmedien entwickelt wurden, ist aus meiner Sicht totaler quatsch. An dieser Rechtsunsicherheit verdienen sich bloß die Anwälte eine goldene Nase.

Dimagier_Horst
29.04.2016, 12:58
Hier bedarf es endlich mal einer eindeutigen (Neu)Regelung speziell dieser Bereiche.
Angesichts der (1) handwerklichen Defizite vieler Juristen und (2) dem Umstand, dass die meisten Ministerien inzwischen mehr Berater beschäftigen als eigenes Personal und (3) jede Lobbygruppe darauf besteht, mindestens einen im Kern zu anderen Bestimmungen widersprüchlichen Halbsatz in jeden Paragraphen einfügen zu dürfen, wünsche ich mir das nicht.:flop: