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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ein Menschenleben ist nicht mehr viel Wert


meshua
14.04.2016, 19:24
Da wird mir als Unbeteiligter schon ganz anders: Zumindest in Deutschland bleibt man mit richterlichem Segen auf freiem Fuß (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/raser-prozess-in-koeln-bewaehrungsstrafen-nach-toedlichem-unfall-a-1087261.html). Also dann: weiter Kräftemessen und mit VOLLGAS durch diese Bananenrepublik! "Hoffentlich passiert den Alufelgen nichts..." :roll: :flop:

meshua.

Bernd0305
14.04.2016, 19:34
Dazu möchte ich mich auch äußern! Als ich das heute im Radio gehört habe, konnte Ich es kaum glauben!

Die schlimmste Straftat in Deutschland ist inzwischen offenbar, wenn man das FA besche****.

Für Raserei mit Todesfolge hätte man in den USA wahrscheinlich 15 Jahre bekommen. Zu Recht. Eine unbeteiligte junge Frau musste mit ihrem Leben bezahlen. Unglaublich. :flop:

wwjdo?
14.04.2016, 19:45
War da nicht mal (vor ein paar Jahren) auch der Sohnemann des OB involviert?

Kaum zu glauben, das Urteil.

Bei so einem Rechtsverständnis wird ggfs. die Selbstjustiz wieder Einzug halten...:roll:

Booze
14.04.2016, 20:01
Bei so einem Rechtsverständnis wird ggfs. die Selbstjustiz wieder Einzug halten...:roll:

Mach das und dann weist du was dir blüht! :flop:

Dornwald46
14.04.2016, 20:38
Da fällt mir eine frühere Schlagzeile der BILD Zeitung ein, die da hieß:
S..stall Justiz

wwjdo?
14.04.2016, 20:41
Mach das und dann weist du was dir blüht! :flop:

Unter bestimmten Voraussetzungen halte ich so etwas für denkbar. In der Historie gibt es ja Fälle wie z.B. Marianne Bachmeier, die Mutter eines Mordopfers...

cbv
14.04.2016, 20:53
Für Raserei mit Todesfolge hätte man in den USA wahrscheinlich 15 Jahre bekommen..

Hängt von Bundesstaat und den Umständen ab und kann eine Strafe von $1,000 (Georgia) bis 30 Jahre Haft (Louisiana) nach sich ziehen. War bspw. Alkohol im Spiel, oder war man bereits mehrfach durch Unfälle auffällig, fällt die Strafe höher aus.

Jumbolino67
14.04.2016, 20:54
Hier im Bericht (http://www.ksta.de/koeln/urteil-bewaehrungsstrafen-fuer-auenweg-raser-23885872) ist immerhin ein Minimum der Begründung für das Urteil aufgeführt, ein Kommentar (http://www.ksta.de/koeln/kommentar-zum-raser-prozess-ein-verhalten--das-den-schmerz-unertraeglich-macht-23889670) ist auch schon erschienen.

Gruß Jumbolino

dey
14.04.2016, 21:14
Was ich schockierend finde, dass sich das unsoziale Verhalten direkt nach dem Unfall nicht juristisch auswirken soll. Auch das Auftreten vor Gericht kann / soll sich auf das Strafmaß auswirken. Und da hapert es doch wohl von vorn bis hinten.

Oldy
14.04.2016, 21:25
Der Fahrer konnte unter Schock gestanden haben und das Mädchen vollkommen ausgeblendet habe. Für so ein unsoziales Verhalten gibt es im Strafgesetzbuch auch keine Norm.

Ich will den Mann nicht entschuldigen, aber der Richter hatte nicht anders urteilen können, selbst wenn er wollte. Er muss sich an geltene Gesetze halten.
Unbefriedigend ist das allemal und für die Eltern des Mädchens ein Schlag ins Gesicht.

dey
14.04.2016, 21:48
Mit dem Schock hast du nicht unrecht.
Das weitere Verhalten deutet aber eher auf zu wenig Verständnis für das Fehlverhalten hin.

wwjdo?
14.04.2016, 21:53
Ich will den Mann nicht entschuldigen, aber der Richter hatte nicht anders urteilen können, selbst wenn er wollte. Er muss sich an geltene Gesetze halten.
Unbefriedigend ist das allemal und für die Eltern des Mädchens ein Schlag ins Gesicht.

Dafür gibt es keine Entschuldigung.

Wenn "unsere" Gesetze so etwas tolerieren bzw. nicht ahnden, dann sind sie falsch und gehören geändert. :twisted:

Oldy
14.04.2016, 22:04
Dafür gibt es keine Entschuldigung.

Wenn "unsere" Gesetze so etwas tolerieren bzw. nicht ahnden, dann sind sie falsch und gehören geändert. :twisted:

Da stimme ich zu.

dey
14.04.2016, 22:08
Ich denke mal, dass bei unterlassener Hilfeleistung oder Fahrerflucht der Punkt Schock schwierig wird. Da könnte sich wohl jeder rauswinden.

Mir war die Urteilsbegründung nicht recht schlüssig.

WernerK
14.04.2016, 22:46
Am selben Tag wurde in der selben Stadt ein Algerier für das Ziehen einer Geldbörse mit anschließender leichter Körperverletzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Man erkläre mir bitte die Verhältnismäßigkeit, ich verstehe sie nämlich nicht.

Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.:flop:

Verständnislose Grüße, Werner

Booze
14.04.2016, 23:31
Am selben Tag wurde in der selben Stadt ein Algerier für das Ziehen einer Geldbörse mit anschließender leichter Körperverletzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Man erkläre mir bitte die Verhältnismäßigkeit, ich verstehe sie nämlich nicht.

Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.:flop:

Verständnislose Grüße, Werner

Dann bist du ziemlich, ohh da ein Vogel
wenn du Fahrlässigkeit von Raub mit Körpereinwirkung nicht unterscheiden kannst. :oops:

Giovanni
15.04.2016, 00:07
Die schlimmste Straftat in Deutschland ist inzwischen offenbar, wenn man das FA besche****.
Was will man erwarten, wenn die Meute grölt, sobald nur jemand eine Firma in Panama angemeldet hat, um seine Schäfchen halbwegs ins Trockene zu bringen. Diese Kultur ist gleichermaßen von Missgunst und Gleichgültigkeit geprägt. Man braucht sich doch nur anzusehen, welche TV-Sendungen hierzulande Quote bringen. Die Justiz wird schleichend zu einem Handlanger dieses verschobenen Wertesystems.

meshua
15.04.2016, 00:29
Es ist richtig, daß sich Richter "offiziell" an das Gesetz und die Strafmaße halten müssen bzw. sollten. Doch haben sie auch Spielräume beim Strafmaß und die Staatsanwaltschaft wird ihre Forderung nach 3 Jahren nicht ohne Grund gestellt haben. Das das gesprochene Strafmaß deutlich darunter liegt ist umso unverständlich.

Das Urteil ist IMHO in dreierlei Hinsicht ein Durchfall:


Rechtsstaatlich: Ein Strafsystem, wo 500 Euro Schuldner mit Erzwingungshaft belegt werden aber asoziale jugendliche Wiederholungsraser mit einem "Du-Du-Du" Fingerzeig wieder auf die Gesellschaft losgelassen werden. Wer schützt die (zukünftigen) Opfer?
Moralisch: Die Identifikation mit unserem Rechtssystem wird durch solche Urteile belastet. Wenn es menschlich nicht so tragisch wäre, könnte man es als Witz deklassieren. Der Richter hätte eine Signalwirkung setzen können, daß Raserei - organisiert oder nicht - von unserer Gesellschaft NICHT TOLERIERT werden. Die Message hingegen lautet jetzt: "Du tötest jemanden fahrlässig aber du hast gute Chancen, wieder auf freien Fuß zu kommen!"
Menschlich: Das Leben der Opfer und das Leid der Angehörigen findet keinerlei Berücksichtigung (nein, x000 Euro Schmerzensgeld ist ein Witz und *keine* Kompensation) Legal, aber nicht legitim.


Ein früherer Artikel (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-raser-dementieren-verabredung-zum-autorennen-a-1077866.html) mit Details zu den Umständen:

"Er bekam kurz Panik. Doch sein Fuß drückte das Gaspedal weiter durch - sein Kumpel Firat M. hing ihm mit seinem Mercedes fast auf der Stoßstange (...) Er gibt zu, dass schon die Fahrt über die Mülheimer Brücke rasant war. (...) Firat M. nennt die Fahrweise seines Kumpels an jenem Tag einen "Geschwindigkeits-Ausraster", Erkan habe "wie von Sinnen Vollgas gegeben"."

Und Personen mit "Geschwindigkeits-Ausraster" bekommen nach 3 Monaten wieder ihren Führerschein zurück. Ohne Therapie? Ohne MPU?

Dass beide Angeklagten ein Faible für schnelle Autos haben und immer wieder viel zu schnell unterwegs waren, wird deutlich, als der Vorsitzende Richter die Verkehrsregister-Auskünfte zu Protokoll gibt. Firat M. hat mehrere Punkte in Flensburg, weil er eine rote Ampel ignorierte und ein andermal mit fast 160 km/h geblitzt wurde, 100 waren erlaubt. Sein Führerschein wurde damals für einen Monat eingezogen.

Auch Erkan F. hat schon einmal den Führerschein verloren, weil er mit 107 Kilometern pro Stunde durch einen Tunnel gerast ist. Erlaubt waren 70. Er war noch in der Probezeit. Das war er auch am 14. April, als er mit fast 100 Sachen in den Auenweg raste.

Eine Verabredung zu dem Rennen konnte ihnen nicht nachgewiesen werden.

Bedeutet sofort mildernde Umstände (kein Vorsatz) und nur Bewährungsstrafe. Kein konkludentes Handeln im Strafrecht? Wie effektiv diese sein wird (i.S.v. "sich bewähren"), liest man oben (mit 107 Kilometern pro Stunde durch einen Tunnel gerast ist - in der Probezeit).

Solche Charaktere werden wieder auf die Gesellschaft "losgelassen". Der hier verhängte Führerscheinentzug wird so effektiv sein, wie wenn man einem Alkoholiker verbietet, Alkohol zu kaufen oder dem Schützen den Waffenschein entzieht. Aber Politiker "glauben" schließlich auch, durch Telekommunikationsüberwachung und Verschlüsselungsverbote Terrorismus wirksam bekämpfen zu können. Und das Zitronenfalter Zitronen falten...:roll:

meshua

a1000
15.04.2016, 08:25
werden aber asoziale jugendliche

Asozial?
"So kam es zur Bewährung: Die Raser sind Ersttäter, waren vor dem Prozess nicht vorbestraft. Sie leben in geregelten Verhältnissen, familiär eingebettet bei den Eltern. Sie haben Schulabschlüsse, der eine strebt eine Ausbildung an (Firat M.), der andere studiert (Erkan F.). Es wurde kein Drogenmissbrauch festgestellt." http://www.express.de/koeln/express-erklaert-das-urteil-darum-kommen-die-totraser-vom-auenweg-mit-bewaehrung-davon-23889462


Und Personen mit "Geschwindigkeits-Ausraster" bekommen nach 3 Monaten wieder ihren Führerschein zurück. Ohne Therapie? Ohne MPU?
3 Monate?
Beide Männer haben frühestens nach dreieinhalb Jahren eine Chance, ihre Führerscheine wiederzubekommen. http://www.express.de/koeln/urteile-im-raser-prozess-auenweg--todesfahrer-bekommen-bewaehrungsstrafen--23885150

Am selben Tag wurde in der selben Stadt ein Algerier für das Ziehen einer Geldbörse mit anschließender leichter Körperverletzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Der junge Herr kam im November 2015 (also noch in Zeiten der Flüchtlingseuphorie) nach Deutschland. Nur 6 Wochen später hat er die erste (nachgewiesene) Straftat begangen. Der Richter sah keine positive Sozialprognose, konnte auch nicht ausschließen, dass der Angeklagte nur nach Deutschland gekommen ist, um sich mit Straftaten über Wasser zu halten. http://www.express.de/koeln/silvester-taeter-hisham-a---21--aus-algerien-muss-als-erster-in-den-knast--23886854

Viele Grüße

dey
15.04.2016, 08:52
Der junge Herr kam im November 2015 (also noch in Zeiten der Flüchtlingseuphorie) nach Deutschland. Nur 6 Wochen später hat er die erste (nachgewiesene) Straftat begangen. Der Richter sah keine positive Sozialprognose, konnte auch nicht ausschließen, dass der Angeklagte nur nach Deutschland gekommen ist, um sich mit Straftaten über Wasser zu halten. http://www.express.de/koeln/silvester-taeter-hisham-a---21--aus-algerien-muss-als-erster-in-den-knast--23886854

Ich denke, dass man sich grundsätzlich mit juristischen Vergleichen jeglicher Art zurückhalten sollte. Jedes Urteil ist für sich zu sehen. Sonst nimmt die Unabhängigkeit und das Rechtssytem Schaden. Selbst Präzedenzfälle haben bei uns ja keinen verpfilichtenden Charakter:
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall
Und das gilt besonders, wenn die Art der Straftaten nicht miteinander zu tun hat.

Ich finde, sie sind zu billig davon gekommen. Aber, wir müssen auch immer ein wenig aufpassen, dass es uns nicht nur um eine Art Rachebefriedigung geht und Angehörigenseelenfrieden (so wichtig dieser auch ist).
Hier wäre in unserem Rechtssystem mal zu überdenken, wie man das Gerechtigkeitsbedürfnis der Opfer und Angehörigen besser würdigen kann ohne gleich eine Racherechtssystem a 'la Amerika aufzubauen.

Ellersiek
15.04.2016, 09:22
...Die Raser sind Ersttäter...

Aber eine auffällige Liste an Verkehrsdelikten hatten sie schon, oder (rote Ampel, 160 bei 100, ...)? (Ja, ich weiß: juristisch gesehen sind sie noch nicht verurteilt und somit Ersttäter).

Wenn "unsere" Gesetze so etwas ...nicht [entsprechend] ahnden, dann sind sie falsch und gehören geändert. :twisted:

:top::top::top:

Ein Vergleich zu anderen Vergehen halte ich für unangebracht. Für mich zählt alleine dieser Fall und ja, ich bin nicht dabei gewesen. Aber das es sich hier um reine Raserei ohne Rücksicht auf die Umwelt handelt, ist, glaube ich, unstrittig. Der Fahrer hat Schäden für seine Umwelt billigend in Kauf genommen und für mich offensichtlich grob fahrlässig gehandelt.

Und ja, eine Gefängnisstrafe macht das junge Opfer nicht wieder lebendig. Aber eine derart milde Starfe ist weder für die Angehörigen, denen, unbekannterweise, mein vollstes Mitgefühl gilt, nachvollziehbar noch ist sie das richtige Signal für aktuelle und zukünftige Raser im Straßenverkehr.

Ich habe die "Randargumentation" noch nie verstanden: Da bekommt man mildernde Umstände, wenn man nur ordenlich betrunken war (Solche Urteile hat es zu mindestens früher recht häufig gegeben) und hier ist die NICHT-Verabredung zum Rennen Begründung für das milde Urteil? Der Fahrer ist grob fahrlässig vorsätzlich zu schnell gefahren und hat in Folge dessen eine junge, unbeteiligte Frau ums Leben gebracht - Was spielt es da für eine Rolle, ob sie sich zum Rennen verabredet hatten oder nicht?

So sehr ich versuche, für so manches milde Urteil, welches in der Öffentlichkeit diskutiert wird, Verständnis aufzubringen (schon alleine deshalb, weil man eben weder dabei gewesen ist, noch die Tatbeteiligten persönlich kennt), bin ich hier definitiv an meine Verständnisgrenzen gestoßen.

Das Urteil wird ja sicher noch nicht rechtskräftig sein. Ich bin Gott sei dank, sehr unerfahren in juristischen Dingen: Könnte die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen und in der nächsten Instanz eine hörere Strafe errreichen? Falls das nicht möglich ist, hoffe ich, dass es noch irgendeine Chance zu einem neuen Verfahren gibt.

Für mich ist, aus der Ferne und nur durch die Medien informiert betrachtet, dieses Urteil unerträglich und absolut nicht nachvollziehbar.

Niedergeschlagend grüßend
Ralf

cbv
15.04.2016, 10:01
Racherechtssystem a 'la Amerika aufzubauen.

Sorry, aber das ist bullshit. Wie bereits erwähnt, liegen die Strafen bei Unfällen in den USA (und dort den jeweiligen Bundesstaaten) zwischen $1,000 und 30 Jahren Haft, abhängig davon, ob es sich um einen "normalen" Unfall mit Todesfolge handelt (zB missachtete Vorfahrt) oder ob man zB unter Einfluß von Drogen oder Alkohol stand, ob man bereits vorbestraft ist, ob Absicht im Spiel war, etc.
Also im Großen und Ganzen genau so, wie auch in Deutschland.

Ein Unterschied existiert allerdings: ist Alkohol (oder Drogen) im Spiel, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern erhöht die Strafe.

dey
15.04.2016, 10:05
Sorry, aber das ist bullshit. Wie bereits erwähnt, liegen die Strafen bei Unfällen in den USA (und dort den jeweiligen Bundesstaaten) zwischen $1,000 und 30 Jahren Haft, abhängig davon, ob es sich um einen "normalen" Unfall mit Todeafolge handelt (zB missachtete Vorfahrt) oder ob man zB unter Einfluß von Drogen oder Alkohol stand, ob man bereits vorbestraft ist, ob Absicht im Spiel war, etc.
Also im Großen und Ganzen genau so, wie auch in Deutschland.

Ansichtssache!
Auch, obman eine anderer Interpretation und Sichtweise und Meinung als Bullshit bezeichnen muss. Ich brauche so etwas nicht, um meine Meinung zu äußern. :(

a1000
15.04.2016, 10:26
Ich denke, dass man sich grundsätzlich mit juristischen Vergleichen jeglicher Art zurückhalten sollte.
Das sehe ich auch so. Deshalb habe ich auch nicht vergleichen, nur geantwortet.

Viele Grüße

uomo
15.04.2016, 10:30
gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis? Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.

LG uomo

Harry Hirsch
15.04.2016, 10:41
§2 StVG (https://dejure.org/gesetze/StVG/2.html)

cbv
15.04.2016, 10:41
@dey:
Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir bitte, wie vergleichbare Strafen auf der einen Seite des Atlantik angemessen sein sollen, auf der anderen Seite aber einem "Racherechtsystem" entspringen sollen.

Bis dahin ordne ich solche Aussagen auch weiterhin als bullshit, oder, weniger polemisch, als unsachgemäse Aussage, ein.
Ich nenne die Dinge aber lieber direkt beim Wort.

Wir haben ein anderes Rechtsystem. Straftaten und Vergehen werden, im Gegensatz zu hier, nicht gegeneinander abgewogen, sondern kumuliert. Begehe ich einen Unfall, weil ich betrunken war, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern wirkt verschärfend. Und zwar völlig zu Recht. Mit Rache hat das nichts zu tun, eher mit gesundem Menschenverstand.

cbv
15.04.2016, 11:01
Für mich ist, aus der Ferne und nur durch die Medien informiert betrachtet, dieses Urteil unerträglich und absolut nicht nachvollziehbar.

Fahrlässige Tötung, wie im vorliegenden Fall, wird in Deutschland mit maximal fünf Jahren Haft geahndet. Da in das Urteil auch das soziale Umfeld mit einbezogen wird, kann das Strafmass geringer ausfallen und sogar zur Bewährung ausgesetzt werden. So wie hier geschehen.
So ist nunmal die Gesetzeslage.

Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.

Sie bekommen den Führerschein frühestens nach drei Jahren wieder. Sehr wahrscheinlich erst nach einer MPU, und die müssen sie dann erst einmal bestehen...

dey
15.04.2016, 11:09
Das sehe ich auch so. Deshalb habe ich auch nicht vergleichen, nur geantwortet.
Ich habe deinen Kontext nur weiter geführt und dich damit gar nicht gemeint. Ich hatte schon geahnt, dass ich das Original hätte zitieren müssen.

gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis?[QUOTE]
1. Führerscheinprüfung
2. bei entsprechendem Vorfall MPU.
[QUOTE] Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.
Derartige Strafen gibt es bei uns nicht. Resozialisierung ist (wohl) das oberste Ziel.
Den Vergleich zu einem anderen System schenke ich mir ob meiner Ahnungslosigkeit.

Bis dahin ordne ich solche Aussagen auch weiterhin als bullshit, oder, weniger polemisch, als unsachgemäse Aussage, ein.
Ich nenne die Dinge aber lieber direkt beim Wort.
Es ginge ja offensichtlich auch bei dir anders. Schade und ciao!

fallobst
15.04.2016, 11:18
Ich bin sicher, dass dieses Urteil nicht Bestand haben wird.
Alle Einwände gegen dieses Urteil werden wohl auch von seitens des Klägers und der Nebenkäger diskutiert.
Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Eine Strafe soll nicht Rache oder Vergeltung sein, sondern regelkonformes Verhalten fördern und durchsetzen. Das Urteil dient diesem Ziel nicht in ausreichendem Maß, deshalb wird es mit großer Sicherheit eine Berufung geben.

Matthias

jolini
15.04.2016, 11:19
gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis? Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.

LG uomo

Aber damit wäre doch der verhätschelten Autoindustrie ein potenzieller Kunde verloren gegangen. :crazy:

Ein Jugendfreund, der Jura studiert hat, fasste es zu Beginn seiner Karriere mal so zusammen: Als Jurist hast du nur die Wahl, Terrorist oder angepasstes Arschloch zu werden - dazwischen gibt es kaum etwas ... :mrgreen:

mfg / jolini

dey
15.04.2016, 11:22
Ein Jugendfreund, der Jura studiert hat, fasste es zu Beginn seiner Karriere mal so zusammen: Als Jurist hast du nur die Wahl, Terrorist oder angepasstes Arschloch zu werden - dazwischen gibt es kaum etwas ... :mrgreen:

Ist in der Medizin ja ähnlich. Willst Gutes tun und darfst es nicht.

Oldy
15.04.2016, 11:26
Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.
@Dey
Derartige Strafen gibt es bei uns nicht. Resozialisierung ist (wohl) das oberste Ziel.
Ach wirklich? Da irrst du.
§69a (1) StGB
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

dey
15.04.2016, 11:31
@Dey

Ach wirklich? Da irrst du.
§69a (1) StGB
(1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet.

Wow! Da bin ich aber platt. Wobei die Begründung in diesem Fall wohl nicht belegt werden kann.

cbv
15.04.2016, 11:34
@dey:
Erstaunlich, dass Du Dich an einem Wort ereiferst, dessen Übersetzung schlicht "Schwachsinn" bedeutet, aber gut. Ich werden mir erlauben, Dich darauf hinzuweisen, wenn Du Dich wieder einmal im Ton vergreifst, was durchaus öfter geschieht.

Schade, dass Du nicht in der Lage bist, Dein "Argument" zu untermauern. Kommt ja aber auch öfter vor.

Einige hier haben mehr oder weniger gefordert, dass das Strafmass im vorliegenden Fall eine abschreckende Wirkung haben sollte. Genau nach diesem Prinzip funktioniert amerikanische Rechtsprechung. Zumindest theoretisch. Das hat mit Rache nichts zu tun -- es ist ein komplett anderen Ansatz.

Oldy
15.04.2016, 11:37
Nein. In diesem Fall reicht die Tat für so eine Maßnahme wohl kaum aus.

Und nur für den Fall, dass hier gleich jemand mit der tollen Idee kommt, für die drei Jahre einen ausländischen Führerschein zu benutzen! Den beiden ist nicht nur der Führerschein entzogen, sondern auch die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs.

cbv
15.04.2016, 11:39
@Dey

Ach wirklich? Da irrst du.
§69a (1) StGB

Spannend wird es, und da unterstelle ich einmal, dass davon fast auszugehen ist, wenn die beiden in den drei Jahren ohne Führerschein angehalten werden. Verstoß gehen die Bewährungsauflagen, und die MPU ist dann auf jeden Fall fällig und steht unter so gar keinen guten Stern.

Oldy
15.04.2016, 11:42
Spannend wird es, und da unterstelle ich einmal, dass davon fast auszugehen ist, wenn die beiden in den drei Jahren ohne Führerschein angehalten werden. Verstoß gehen die Bewährungsauflagen, und die MPU ist dann auf jeden Fall fällig und steht unter so gar keinen guten Stern.

Das wäre ein kapitales Eigentor. Möglicherweise fällt das auch noch bei einem weiteren Unfall auf.
Da könnte man dann schon mal über den §69a (1) StGB nachdenken.

cbv
15.04.2016, 11:44
Apropos Wert eines Menschenleben ... In China sollte man es tunlichst vermeiden, als Fussgänger oder Fahrradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein.
Die Autofahrer dort stellen nämlich sicher, dass das Opfer auch wirklich tot ist -- zur Not, in dem sie noch ein oder zweimal drüberfahren.

Hintergrund ist, dass per Gesetz der Unfallverursacher ein Leben lang für alle Behandlungs- und Arztkosten aufkommen muss. Da ist eine Beerdigung kostengünstiger...

cbv
15.04.2016, 11:47
Das wäre ein kapitales Eigentor.

Nun, die beiden bedienen ja schon so ziemlich alle Klischees, verwundert wäre ich also nicht...

Itscha
15.04.2016, 11:52
Ich arbeite seit fast 30 Jahren für den "Saustall" Justiz (nicht als Richter). Ich weiß auch, dass der so seine Schwächen hat.

Was ich hier aber lese, sorry, da kommt mir teilweise der Kaffee hoch.

Selbstverständlich ist es tragisch, dass jemand von einem hirnlosen Vollidioten in den Tod gefahren wird. Ohne Frage.

Das Urteil in dieser Sache zu hinterfragen, nach Selbstjustiz zu brüllen und das ganze System in Frage zu stellen, ohne die Urteilsbegründung überhaupt zu kennen oder die Umstände des Einzelfalls, ist für mich so nicht akzeptabel.

Klar gibt es auch unter Richtern Pappnasen. Mein Einblick ins Justizsystem sagt mir allerdings eines ganz sicher: Im Grunde ist auf unsere Justiz Verlass. Da sind vernünftige Leute am Werk. Ausnahmen gibt es natürlich immer.

Das allermeiste an Urteilen, was von "Nichtjuristen" skandalisiert wird, ist bei genauerer Betrachtung sehr wohl vertretbar.

Gerade Strafrichter möchte ich gar nicht sein. Das dürfte einer der heikelsten Jobs sein, die überhaupt zu vergeben sind.

Dummerweise sind nämlich fast nie schwarz und weiß eindeutig auszumachen.

Warum hier noch Bewährung gegeben wurde, kann keiner beurteilen, der nicht das Urteil gelesen hat. Oder im Prozess dabei war.
Und außerdem wird die Staatsanwaltschaft sicher Berufung einlegen. Die nächst höhere Instanz kann sich dann damit beschäftigen.

Wer lieber das amerikanische System möchte, darf sich mal vorstellen, dass man auch mal durch dumme Umstände auf der anderen Seite, nämlich auf der Anklagebank, landen kann. Und dann: Viel Spaß!

cbv
15.04.2016, 11:56
Wer lieber das amerikanische System möchte, darf sich mal vorstellen, dass man auch mal durch dumme Umstände auf der anderen Seite, nämlich auf der Anklagebank, landen kann. Und dann: Viel Spaß!

Das habe ich im Bekanntenkreis gerade erlebt, daher -- das kann in Deutschland durchaus auch passieren und ist ebenfalls kein Zuckerschlecken.

franzi9
15.04.2016, 12:18
Es kommt ja auch drauf an was man für ein Rechtsverdreher(Rechtsanwalt)man hat.
Für mich ist dieses Land sowie so kein Rechtsstaat!

a1000
15.04.2016, 12:24
Für mich ist dieses Land sowie so kein Rechtsstaat!
Welches Land ist für dich ein "Rechtsstaat"?

Viele Grüße

franzi9
15.04.2016, 12:27
Zitat Itscha-Im Grunde ist auf unsere Justiz Verlass. Da sind vernünftige Leute am Werk. Ausnahmen gibt es natürlich immer.
Wie kann es denn sein das eine Frau aus Thüringen,welche der Meinung ist 61 Tage im Knast muß,nur weil sie der Meinung ist GEZ nicht zu Bezahlen,weil sie kein Radio hört und auch nicht Fernseh kuckt.
Aber bei einen großen Verbrecherclan,davon gibts ja einige-da passiert gar nix.Eben weil der Clan sich teure Anwälte leisten kann.Und weil der Staat kein Arsch in der Hose hat.

Dimagier_Horst
15.04.2016, 12:57
Jetzt hast Du gerade unfreiwillig dargelegt, dass die BRD ein Rechtsstaat ist. Beantworte doch einfach die Frage von a1000, welches Land für Dich ein Rechtsstaat ist. Dann könnte man verstehen, was Du darunter verstehst.

Itscha
15.04.2016, 12:59
Für mich ist dieses Land sowie so kein Rechtsstaat!
Aha.
Wie kann es denn sein das eine Frau aus Thüringen,welche der Meinung ist 61 Tage im Knast muß,nur weil sie der Meinung ist GEZ nicht zu Bezahlen,weil sie kein Radio hört und auch nicht Fernseh kuckt.
Nur weil jemand was meint, muss er nicht in den Knast. Ohne Hintergrundinfos, wird dir die Frage niemand beantworten können. Woher haste denn das? Facebook? Wahrscheinlich. Lies mal den "Postillon". Da findest Du Skandale, dass du blass wirst.

Und weil der Staat kein Arsch in der Hose hat.

Aha.
Kleines Ermächtigungsgesetz, und der Käs ist gegessen?

meshua
15.04.2016, 13:03
Sie bekommen den Führerschein frühestens nach drei Jahren wieder. Sehr wahrscheinlich erst nach einer MPU, und die müssen sie dann erst einmal bestehen...

Glaubst du ernsthaft, solche Charaktere setzen sich tatsächlich innerhalb der drei Jahre nicht mehr hinter's Steuer? Ich glaub's nicht - denn man kommt in DE damit einfach zu leicht durch - Dank Verkehrskontrollen in homöopathischer Anzahl. :roll: Sieht man ja in diesem Fall und dem Geschwindigkeitsdelikt.

Probier' das mal in anderen Ländern - da kommst du keinen halben Tag mit überhöhter Geschwindigkeit durch, ohne von der Polizei angehalten zu werden.

IMHO sind in DE die Strafen für Verkehrsdelikte viel zu gering, die Maßnahmen zu lasch und die Kontrollen zu wenig. Als Beispiel: €25 für je 1 km/h zu schnell + Vorladung zum Gericht für Strafmaßfestlegung und zur Bezahlung - so läuft's in anderen Ländern. Ich finde das schon eher abschreckend.

Viele Grüße, meshua

cbv
15.04.2016, 14:16
Glaubst du ernsthaft, solche Charaktere setzen sich tatsächlich innerhalb der drei Jahre nicht mehr hinter's Steuer?

Schaust Du bitte hier (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=1811071&postcount=37) und hier (http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=1811079&postcount=40).

Oldy
15.04.2016, 16:31
Es kommt ja auch drauf an was man für ein Rechtsverdreher(Rechtsanwalt)man hat.
Für mich ist dieses Land sowie so kein Rechtsstaat!

Dann wandere aus und such dir einen Rechtsstaat nach deinem Gusto. Ich kann diesen Quatsch nicht mehr hören. Vor allem dann, wenn er mit abstrusen Beispielen begründet wird, die deutlich zeigen, dass der Rufer nicht den Hauch einer Ahnung von unserer Justiz und den Gesetzen hat.

fallobst
15.04.2016, 17:24
Wie vorherzusehen war, wird das Urteil nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft geht in Revision. Soeben gelesen.

Matthias

amenemhat
15.04.2016, 18:35
Na das ist doch wohl eine gute Nachricht. Ob´s was bringt??
Aber was soll´s. In Autoland ist sowas immer noch hip:
http://www.spiegel.de/auto/fahrberichte/bmw-m4-gts-rennwagen-mit-strassenzulassung-a-1087114.html

Wen wundert´s ?

Grüße
Dieter

Oldy
15.04.2016, 20:06
Na das ist doch wohl eine gute Nachricht. Ob´s was bringt??
Aber was soll´s. In Autoland ist sowas immer noch hip:
http://www.spiegel.de/auto/fahrberichte/bmw-m4-gts-rennwagen-mit-strassenzulassung-a-1087114.html

Wen wundert´s ?

Grüße
Dieter

Das Auto rast nicht. Nur der Fahrer. Nur letzterer ist das Problem.
Da ist es einerlei, ob man im Polo 1.0 mit 100 km/h durch die Innenstadt rast oder mit einem BMW 7m.

amateur
15.04.2016, 20:13
Welches Land ist für dich ein "Rechtsstaat"?


Und bevor die Franzi die Frage vergisst hier noch einmal hochgeholt.

Stephan

minolta2175
15.04.2016, 20:21
Mit Nivi und Motorelektronik könnten die Autos auf die erlaubte Geschwindigkeit begrenzt werden.
Der Spiegel-Bericht zeigt wie unterlegen die Polizei ist, sie werden noch ausgelacht.
Die beiden Porsche-Fahrer zeigten eindeutig das sie nicht in der Lage sind ein Porsche zufahren,
also einstampfen und Strafe.
Geldstrafe nach Einkommen / Auto, siehe auch Finnland.
Dann wären die Straßen sichrer.
Gruß Ewald

Oldy
15.04.2016, 20:24
Mit Nivi und Motorelektronik könnten die Autos auf die erlaubte Geschwindigkeit begrenzt werden.
Der Spiegel-Bericht zeigt wie unterlegen die Polizei ist, sie werden noch ausgelacht.
Die beiden Porsche-Fahrer zeigten eindeutig das sie nicht in der Lage sind ein Porsche zufahren,
also einstampfen und Strafe.
Geldstrafe nach Einkommen / Auto, siehe auch Finnland.
Dann wären die Straßen sichrer.
Gruß Ewald

Auch hier stimme ich zu.
Wir sind der Billigheimer Europas in Sachen Strafen für Raserei. Das muss sich ändern.

Alligothor
15.04.2016, 21:16
Auch ich brenne darauf, von franzi9 zu erfahren, wo ich einen wirklichen Rechtsstaat finde.

Giovanni
15.04.2016, 21:41
Geldstrafe nach Einkommen / Auto, siehe auch Finnland.
Dann wären die Straßen sichrer.
Oder Autos in den Knast wie in Dubai. Würde so manchen verrückten Vierradfetischisten heftig ausbremsen.

black flag
15.04.2016, 21:51
Oder Autos in den Knast wie in Dubai. Würde so manchen verrückten Vierradfetischisten heftig ausbremsen.

Die Schweiz ist auch ziemlich rigoros! Da droht sogar die Enteignung des Fahrzeugs!

https://www.jungesportal.de/fun-sport-reise/reisen-und-touren/laenderinfo-schweiz.php

minolta2175
15.04.2016, 22:10
Wie vorherzusehen war, wird das Urteil nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft geht in Revision. Soeben gelesen.

Matthias

Dann geht die Sache so wie beim Mercedes Turbo-Rolf aus, nicht jeder hat solche Anwälte.


Turbo-Rolf bekam 18 Monate ohne Bewährung. Doch in einem Berufungsverfahren wurde das Strafmaß auf zwölf Monate herabgesetzt, für zwei Menschenleben – mit Bewährung. Das wurde damals in den Boulevard-Medien scharf verurteilt. Die "Bild"-Zeitung titelte: "Hier spaziert der Todes-Raser in die Freiheit". Rolf F. sagt bis heute, er sei unschuldig.

http://www.welt.de/vermischtes/article7331063/Toedliche-Erlkoenige-auf-Deutschlands-Autobahnen.html
Gruß Ewald