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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Liebhaberei


Dimagier_Horst
27.11.2015, 20:32
Im Profiservice-Thread ist es OT, deswegen mache ich einen eigenen Thread dafür auf.

Beim Finanzamt handelt es sich dann um "Liebhaberei" weil man ja schließlich mehr für seine Neuanschaffungen (Kamera, Objektive usw.) ausgibt, als man letztlich einnimmt.
Das ist so grottenfalsch, und bevor sich jemand aufs Glatteis führen lässt: Liebhaberei hat NUR etwas damit zu tun, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht. Ausgabe und Einnahme sind Begriffe des Geldvermögens, die haben nichts mit Gewinn oder Verlust zu tun. Kein Gewerbetreibender ist dazu verpflichtet, Gewinn zu erzielen um seine Gewinnerzielungsabsicht darzulegen. Es gibt einen ganzen Kriterienkatalog, an dem man es festmachen kann.

Sofian
28.11.2015, 03:59
[...] Es gibt einen ganzen Kriterienkatalog, an dem man es festmachen kann.

So ist es. Der gängige Gewerbebegriff ist durch die ständige Rechtsprechung gefestigt worden. Wie Horst schon sagt, zählt die Absicht, Gewinn zu erzielen und nicht der tatsächlich erzielte Gewinn oder Verlust. Wichtig ist auch noch, dass die Tätigkeit nach außen gerichtet ist (also man am "Markt" auftritt), man selbstständig tätig ist und die Tätigkeit planmäßig und auf eine gewisse Dauer ausgelegt ist.

Wer jetzt nochmal überlegen möchte, ob er ein Gewerbe eröffnet, um wenigstens die Umsatzsteuer für sein teures Hobby zu sparen, der möge an die Kriterien denken. Mein Tipp: Wenn ihr kein kriminelles Talent habt oder euch nicht in den Tiefen des Steuer- und evtl. Handelsrechts auskennt, lasst es. Es lohnt sich nicht, jeder durchschnittlich begabte Finanzbeamter merkt ziemlich schnell, was da Sache ist.