Dimagier_Horst
27.11.2015, 20:32
Im Profiservice-Thread ist es OT, deswegen mache ich einen eigenen Thread dafür auf.
Beim Finanzamt handelt es sich dann um "Liebhaberei" weil man ja schließlich mehr für seine Neuanschaffungen (Kamera, Objektive usw.) ausgibt, als man letztlich einnimmt.
Das ist so grottenfalsch, und bevor sich jemand aufs Glatteis führen lässt: Liebhaberei hat NUR etwas damit zu tun, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht. Ausgabe und Einnahme sind Begriffe des Geldvermögens, die haben nichts mit Gewinn oder Verlust zu tun. Kein Gewerbetreibender ist dazu verpflichtet, Gewinn zu erzielen um seine Gewinnerzielungsabsicht darzulegen. Es gibt einen ganzen Kriterienkatalog, an dem man es festmachen kann.
Beim Finanzamt handelt es sich dann um "Liebhaberei" weil man ja schließlich mehr für seine Neuanschaffungen (Kamera, Objektive usw.) ausgibt, als man letztlich einnimmt.
Das ist so grottenfalsch, und bevor sich jemand aufs Glatteis führen lässt: Liebhaberei hat NUR etwas damit zu tun, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt oder nicht. Ausgabe und Einnahme sind Begriffe des Geldvermögens, die haben nichts mit Gewinn oder Verlust zu tun. Kein Gewerbetreibender ist dazu verpflichtet, Gewinn zu erzielen um seine Gewinnerzielungsabsicht darzulegen. Es gibt einen ganzen Kriterienkatalog, an dem man es festmachen kann.