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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Architektur - Standortsuche und Vorbereitung


Thomas-O
24.11.2015, 15:59
Hallo Kurt,

sorry, Du warst für mich mehr der Aufhänger, mich mal zu diesem Thema zu äußern, wobei es mir nicht nur um Aufnahmen von Treppenhäusern geht, sondern generell um Architekturfotos, was auch einer meiner Domänen ist. Natürlich ist die Privatsphäre von Bewohnern und das Firmeninteresse zu beachten. Unter welchen Umständen Dein Treppenhausfoto entstanden ist, konnte ich natürlich nicht wissen, hätte ja auch ein öffentliches Gebäude sein können.

Im übrigen ist die Angabe von Fundorten auch für Nichtfotografen von Interesse, um vielleicht mehr über den Architekten zu erfahren oder um ein neues Reiseziel auszumachen.

Ich werde mir demnächst mal einen Überblick in diesem Forum und auch anderen Foren verschaffen, in welchem Ausmaß aus dem Fundort ein "Geheimnis" gemacht wird und auf dieser Basis vielleicht ein Thema aufmachen.

Viele Grüße
Thomas

jqsch
24.11.2015, 17:11
....

Ich werde mir demnächst mal einen Überblick in diesem Forum und auch anderen Foren verschaffen, in welchem Ausmaß aus dem Fundort ein "Geheimnis" gemacht wird und auf dieser Basis vielleicht ein Thema aufmachen.

Viele Grüße
Thomas

Das klingt jetzt nach Pranger. Ich hoffe, dass meinst Du nicht. Du musst schon jedem selbst überlassen, ob er seine Standorte gerne preisgeben möchte. Das gilt für den Naturfotografen genauso so wie für den Architekturfotografen.

Um bestimmte Treppen / Gebäude zu finden oder einen Wochenendtrip vorzubereiten verbringe ich durchaus einige Stunden bís Tage auf Google Earth und diversen Internetplattformen, um zu recherchieren. Warum soll ich also meine Arbeit für umsonst herausgeben.

Aber um Dir gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen. Während des Jahrestreffens in Hamburg habe ich eine Tour zu etlichen meiner Lieblingstreppen und Gebäuden moderner Architektur angeboten . Aber das waren Fotokollegen, die ich schätze und denen ich vertraue und von denen ich weiß, dass es ein ein Geben und Nehmen ist.

Das macht ein Fotoforum aus. Geben und Nehmen.

Wenn ich einen Architekten mag, dann sehe ich mir sein Werk an und suche, ob in meiner (Urlaubs)gegend etwas von ihm zu finden ist. Es gibt diverse Architekturseiten und Fotoforen, auf denen man Recherche treiben kann.

Manchmal befindet man sich auch bei Architekturfotos in einer rechtlichen Grauzone. Ich habe selbst schon erlebt, dass ich mich auf vermeintlichem öffentlichen Grund befinde, um mir sagen zu lassen, dass es Privatgrund ist und ich die Bilder bitte löschen soll. Auch das ein Grund dafür, das manchmal nicht benannt wird, um was für ein Gebäude es sich handelt, um sich nicht Ärger einzuhandeln.

Und noch ein Hinweis:

Auch in öffentlichen Gebäuden besteht ein Hausrecht. Auch da kannst Du nicht einfach hinein, um Fotos zu machen.

VG

Jürgen

Takami
24.11.2015, 19:10
... sondern generell um Architekturfotos, was auch einer meiner Domänen ist...

:top:

Fein, dann gehe bitte mit gutem Beispiel voran und zeige uns Deine Liste mit besonderer Architektur - aber bitte ohne "Brandenburger Tor", "Eiffelturm", ...

Thomas-O
24.11.2015, 19:23
Hallo Jürgen,

ich will keinen an den Pranger stellen, sondern die individuellen Beweggründe herausfinden, warum die Location nicht genannt wird. Zum Teil ist es mir ja auch schon durch Deinen und dem Beitrag von Kurt gelungen. Und vielleicht kann ja eine Diskussion auch den einen oder anderen umstimmen, wer weiß. Vielleicht geben Fotografen dem Bild lieber einen Titel, was mein Ding überhaupt nicht ist.

Natürlich mache ich mir auch die "Arbeit", nach interessanter Architektur, sowohl innen als auch außen, im Internet zu recherchieren. Dabei kann man schon, wie Du selbst sagst, etliche Stunden verbraten. Dabei profitiere ich ja auch von anderen, die das Objekt schon mal fotografiert haben und wenn ich meinerseits den Ort preisgebe, ist das ja auch ein Geben und Nehmen. Wenn man Deiner Argumentation konsequent folgt, dann müsste man ja auch noch Reisekosten etc. berücksichtigen.

Wenn ich z.B. in interessanten (Kunst-)Museen fotografieren möchte, erkundige ich mich vorher und zahle ggfs. eine kleine Gebühr als nichtprofessioneller Fotograf. So weit so gut. Bisher habe ich noch keine Fotos im Forum eingestellt, was ich aber demnächst angehen möchte. Jetzt bin ich aber durch Eure Ausführungen verunsichert bzw. war es vorher teilweise auch schon. Aber ich bin da durchaus lernfähig. Handel ich mir Ärger ein, wenn ich solche Fotos ins Forum stelle, natürlich mit Angabe der Location? Oder anderes Beispiel: In Leipzig habe ich vor einigen Tagen im Karstadt-Haus den imposanten Lichthof mit Weitwinkel fotografiert. Nach einer Genehmigung habe ich nicht gefragt. Was könnte da an Ärger auf einen zukommen? Ein Warenhaus könnte man als öffentlich bezeichnen, aber das Fotografieren bzw. Veröffentlichen ist dann wohl schon eine Verletzung des Hausrechts. Womit müsste man denn schlimmstenfalls rechnen? Anwalt, Unterlassungsklage und diverse Kosten? Vorausgesetzt, es wird die eigene Identität ermittelt!

Würde mich freuen, wenn Du Dich dazu noch mal äußern würdest. Vielleicht bin ich bisher zu blauäugig gewesen.

Viele Grüße
Thomas

jqsch
24.11.2015, 19:58
Ich bin zwar nicht der Threadowner, aber Kurt/Mods macht es nicht wirklich Sinn diese Diskussion in "Vor der Aufnahme" zu verschieben (zu lassen) .

Hier geht es für später unter.

Kurt Weinmeister
24.11.2015, 20:21
Naja, erstmal ist es eine Café Diskussion um Motivation oder auch nicht Motivation.
Wenn es sich herauskristallisiert, dass man z.B. Erfahrungen austauscht über "wie finde ich eine Location", "was muss ich rechtlich beachten" und "wo gibt es lohnenswerte Objekte", dann passt das durchaus in "vor der Aufnahme".

Takami
24.11.2015, 20:32
Ich hätte einen Vorschlag zum Bild, statt es mit Text zu beschreiben, würde ich es gerne hochladen ... ?

DonFredo
24.11.2015, 21:36
Beiträge auf Wunsch von Kurt ausgelagert und neuen Thread spendiert.

Antagon
24.11.2015, 22:33
Natürlich ist die Privatsphäre von Bewohnern und das Firmeninteresse zu beachten.

Nicht nur: Bei moderner Architektur ist u.U. auch das Urheberrecht des Architekten/Bauherren zu beachten. Das gilt ganz besonders bei besonderer Architektur, die aus dem Rahmen des Üblichen fällt. Altersgrenze: 70 Jahre.

Klar, wo kein Kläger, da kein Richter. Taucht so ein Bild aber irgendwann irgendwo auf, wo es der Fotograf vielleicht selbst noch nicht einmal haben wollte, gibt es heiße Ohren und Brandlöcher im Geldbeutel.

cat_on_leaf
25.11.2015, 08:00
...
Ich werde mir demnächst mal einen Überblick in diesem Forum und auch anderen Foren verschaffen, in welchem Ausmaß aus dem Fundort ein "Geheimnis" gemacht wird und auf dieser Basis vielleicht ein Thema aufmachen.
...

Ich glaube, nein, ich bin mir Sicher, dass es gar nichts mit Geheimnis zu tun hat, sondern einfach damit, dass man nicht alles erklären und beschreiben möchte. Warum auch. Dir ist der Standort wichtig, andren die Kameratype, anderen das Stativ etc....


Also doch alles beschreiben? Nö! ;)

Thomas-O
25.11.2015, 18:09
Bei moderner Architektur ist u.U. auch das Urheberrecht des Architekten/Bauherren zu beachten. Das gilt ganz besonders bei besonderer Architektur, die aus dem Rahmen des Üblichen fällt. Altersgrenze: 70 Jahre..l.

Tja, irgendwie habe ich die Problematik bei der Gebäudefotografie unterschätzt. Hinsichtlich Personenfotografie ist man ja schon hinreichend sensibilisiert.

Nach Googeln ergibt sich hinsichtlich Architektenrechte folgendes: Außenaufnahmen und deren Verwertung sind ohne Zustimmung des Architekten zulässig, sofern die Aufnahmen nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße, Gehweg und Radweg ohne Hilfsmittel (Leiter, Hubschrauber) vorgenommen worden sind. Ohne Genehmigung sind z.B. auch Aufnahmen von einem gegenüberliegenden Haus nicht zulässig.

Die Frage ist, ob man immer erkennen kann, ob man auf öffentlichem Grund steht oder bereits das Privatgrundstück betreten hat.

Diese Klausel mit den 70 Jahren habe ich allerdings nicht gefunden.

Bei Innenaufnahmen gilt das nicht. Da hat der Hausherr das Sagen. Auch die Veröffentlichung von Aufnahmen im Zoo können genehmigungspflichtig sein (Kopfschütteln !) Das werde ich morgen mal bei von mir besuchten Zoos hinterfragen. Ebenso werde ich bei Museen nachhaken, bei denen ich gegen Gebühr eine Fotografiererlaubnis erhalten habe, ob die Erlaubnis auch die Veröffentlichung beinhaltet. Ich werde darüber berichten.

Thomas

Antagon
25.11.2015, 18:48
Außenaufnahmen und deren Verwertung sind ohne Zustimmung des Architekten zulässig, sofern die Aufnahmen nicht von einem Privatgrundstück, sondern von öffentlicher Straße, Gehweg und Radweg ohne Hilfsmittel (Leiter, Hubschrauber) vorgenommen worden sind. Ohne Genehmigung sind z.B. auch Aufnahmen von einem gegenüberliegenden Haus nicht zulässig.

Das meint die sog. "Panoramafreiheit", d.h. es ist kein Problem, wenn ein "besonderes" Haus mit im Bild ist. Man kann dann durchaus auch Leitern oder - ab einer bestimmten Höhe - auch Hubschrauber nutzen, solange es nicht um das eine Haus geht. Geht es aber speziell um dieses eine Gebäude oder um dessen Teile (z.B. Fotos in einer Architekturzeitung), wird es bei gewerblichen Zwecken (die man selbst nicht einmal verfolgen muss, es reicht - Merke! - wenn das Medium der Veröffentlichung gewerblich tätig ist) schnell problematisch bis teuer. Egal, von wo aus das Bild gemacht wurde. Fotos rein für Privatzwecke sind aber etwas anderes.

Die Abgrenzung, was ein stinknormales und ein "besonderes" Gebäude ist, kann im Einzelfall schwierig sein. Die juristischen Defintionen dazu lasse ich mal beseite, aber es geht im Großen um Ganzen darum, ob das Haus (oder dessen Teile) eine gestalterische (künstlerische) Besonderheit ist oder hat, was es aus den anderen heraushebt. Stinknormale Häuser kann man also bedenkenlos fotografieren - von öffentlich zugänglichen Flächen aus, was u.U. auch Privatgrund sein kann, wenn dieser jedermann zugänglich ist... na ja, Du siehst schon, es kommt da bald vom Hölzchen aufs Stöckchen :crazy: Besser ist es aber, denkbare Probleme im Hinterkopf zu behalten.

Diese Klausel mit den 70 Jahren habe ich allerdings nicht gefunden.

Das steht in § 64 UrhG: "Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

Bei Innenaufnahmen gilt das nicht. Da hat der Hausherr das Sagen. Auch die Veröffentlichung von Aufnahmen im Zoo können genehmigungspflichtig sein (Kopfschütteln !)

Du sagst es selbst: Es entscheidet, wer das Hausrecht hat, ob und wieweit Fotografiererlaubnisse eingeräumt werden. Bei Zoos steht da in der Regel "nur für private Zwecke", in den meisten Museen, falls fotografieren überhaupt erlaubt ist, ebenso. Es ist sogar so, dass man beim bloßen Dulden von Fotos keineswegs auch gleich die Erlaubnis zur Veröffentlichung oder gar gewerbliche Nutzung annehmen kann. Kann man gut finden oder doof, ist aber so.

jqsch
25.11.2015, 19:06
Hallo Thomas,

vereinfacht gesagt: nach 70 Jahren nach dem Tod "des/der/das (?)" Architekt*in (wie gendert man eigentlich den Artikel ?) gilt das Urheberrecht nicht mehr . Daher kommen die 70 Jahre.

Zu den Zoos:

Einige Zoos möchten nicht, dass man manipulative Bilder veröffentlicht. Der traurig blickende Affe, der seine Hand durch die Gitterstäbe hält ist ein klassisches Beispiel. Der Zoo Hannover möchte nicht, dass man mit seinen Bildern Geld macht. Zum Geld machen gehört auch eine Veröffentlichung auf einer Webseite, die Werbebanner veröffentlicht.

Zu Innenaufnahmen:

Wie selbst festgestellt, gilt das Hausrecht. Insofern hilft - wenn vorhanden - ein Blick auf die Hausordnung. Wenn sie das Fotografieren und die Veröffentlichung dann klärt.

In deinem Leipziger Beispiel hätte ich wohl den Ort nicht veröffentlicht.

Zu Außenaufnahmen in Deutschland

Da gilt die Panoramafreiheit. Das ist der Fachbegriff hinter dem was Du in Beitrag 11 ausführst.

Befindest Du dich im Ausland greifen eventuell andere Gesetze.

Wie gehe ich generell vor, wenn ich nach xy fahren möchte .

Im Prinzip Google ich dann erstmal . Und nutze die Bilderoption. Und wen mir ein Gebäude etc. gefällt, dann forsche ich weiter. Flickr ist eine sehr gute Quelle aber auch Pbase, die FC, 1X, 500px)

Und oft/ manchmal hat man Glück, dass man dann herausbekommt, was man da sieht.

Finde ich bei Google schon viele Bilder des Objektes, fühle ich mich relativ sicher, dass man schreiben kann, was man aufnehmen will. Habe ich Zweifel wird eben nicht benannt, was ich aufgenommen habe.

Bei Innenaufnahmen halte ich mich generell mit Ortsangaben zurück. Und in Museen verzichte ich generell darauf, Kunstobjekte aufzunehmen.

VG

Antagon
25.11.2015, 19:32
Ähm... darauf, ob man dazu sagt, wo sich das fotografierte Objekt befindet, kommt es urheberrechtlich nicht an. Will sagen, es ist unerheblich für diese rechtliche Frage.

Liegt ein Bild vor, das Urheberrechte verletzt, macht es die Nennung, wo das steht, nicht besser oder schlechter. Wurde mit dem Bild kein Urheberrecht verletzt, tangiert das eine Nennung des Standorts ebenfalls nicht. Es verletzte in dem Fall auch keine anderen Rechte, wäre also rechtlich grundsätzlich ohne Relevanz.

jqsch
25.11.2015, 20:19
Nein kommt es sicher nicht, aber der TO "tadelte" ja im Ursprungsthread, dass Fotografen nicht angeben, wo das Bild entstanden ist. Und wenn man sich ganz bewusst oder auch nur eventuell in einer rechtlichen Grauzone befindet, dann lässt man das durchaus bleiben.

Antagon
25.11.2015, 20:27
Nein kommt es sicher nicht, aber der TO "tadelte" ja im Ursprungsthread, dass Fotografen nicht angeben, wo das Bild entstanden ist. Und wenn man sich ganz bewusst oder auch nur eventuell in einer rechtlichen Grauzone befindet, dann lässt man das durchaus bleiben.

Ach so, den Ursprungsthread kenne ich gar nicht. Unter den genannten Umständen ist es natürlich eher kontraproduktiv, wenn noch mehr solcher Bilder rumgeistern. Das stimmt schon. Schlafende Hunde brauchen ihre Ruhe ;)

WildeFantasien
25.11.2015, 22:39
99% der Architekturbilder, die z.B. in Flickr/Explore gezeigt werden, wiederholen sich regelmäßig. Der Aufwand herauszufinden wo welches Bild gemacht wurde hält sich, deshalb sehr in Grenzen. Wenn der Ort eines Bildes nicht bekannt ist, kann man ja auch einfach mal nachfragen. Wenn der Fotograf nicht selbst damit rausrückt, kann man darauf hoffen, dass jemand einen Kommentar hinterlässt, aus dem hervorgeht wo das Bild gemacht wurde. Noch vor ein paar Jahren mag das mal ganz anders gewesen sein. Das Internet hat sehr viel verändert.

Ich kann es dennoch sehr gut verstehen, wenn der Aufnahmeort gewisser Bilder nicht genannt wird. Bei Tieraufnahmen wäre es fatal für die Tiere, wenn sich rumspricht, wo man sie fotografieren kann. Möglicherweise hat sich der Fotograf aber auch illegal an einem Ort aufgehalten, um das Bild zu machen.


Das macht ein Fotoforum aus. Geben und Nehmen.


Dann gib mal! Ich nehme. ;) :mrgreen:

Thomas-O
26.11.2015, 17:29
Ich habe jetzt für mich relevante Zoos und Kunstmuseen bezüglich Veröffentlichung von Fotos ohne kommerziellen Hintergrund abtelefoniert:

Zoo Hannover:
Nur nach Absprache und keine hohe Auflösung

Vogelpark Walsrode:
Kein Problem

Zoo am Meer Bremerhaven:
In Foren kein Problem. Der Zoo würde sich freuen, wenn man ihnen einen Link zu den veröffentlichen Bildern mailt.

Also sehr unterschiedlich!

Das Veröffentlichen von Fotos der Innenarchitektur von Museen ist grundsätzlich problematisch, weil dabei unweigerlich Kunstwerke mit aufs Bild kommen, es sei denn, der Künstler ist schon seit 70 Jahren tot, dann ist das Urheberrecht erloschen.
Ansprechpartner (Pressestelle) des Museum für Bildende Künste in Leipzig und des Museum für Moderne Kunst in Frankfurt haben sich angeboten, die zu veröffentlichenden Fotos auf diesen Aspekt kritisch zu prüfen. Na, das ist doch was!

VG
Thomas

Thomas-O
26.11.2015, 17:39
.... Zum Geld machen gehört auch eine Veröffentlichung auf einer Webseite, die Werbebanner veröffentlicht...
VG

Trifft das auch auf das Sonyuserforum zu? Werbung ist hier ja zu sehen.

VG
Thomas