Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fotorecht Fotowettbewerb
Guten Morgen!
Mich beschäftigt eine Frage, zu der ich auch im Netz nicht so richtg fündig geworden bin:
Mein Foto in einem Fotowettbewerb.
Fallbeispiel:
Ich möchte mit einem meiner im Zoo Hannover gemachten Bilder an einem Fotowettbewerb teilnehmen.
Ich fotografiere nicht gewerblich, laut Zoo-Ordnung brauche ich nur dann eine Genehmigung wenn ich die Bilder zu anderen als privaten Zwecken verwenden will.
Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Zoobesucher Rücksicht – nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Zoo Hannover GmbH sowie der abgebildeten Personen zulässig; zusätzlich fällt in diesem Fall ein Foto-/Filmhonorar an – weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter presse@zoo-hannover.de.
Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen).
Bei Fotowettbewerben von Zeitschriften zum Beispiel, gebe ich ja teilweise die Rechte ab, muss einer Veröffentlichung und einem eventuellem Druck zustimmen - und gewinne im Idealfall irgendeinen Preis.
Darf ich nun mit solchen Bildern an Wettbewerben teil nehmen, oder nicht?? :roll:
Viele liebe Grüße
guenter_w
19.11.2015, 12:44
Da man üblicherweise bei Fotowettbewerben für die Teilnahme die Nutzungsrechte komplett abtreten muss, stellt sich für mich die Frage von vornherein nicht.
Projekt5
19.11.2015, 12:54
Man kann keine Nutzungsrechte abtreten, sondern lediglich einräumen - z.B. Auf eine unbegrenzte Zeit, mit oder ohne Namensnennung etc.
Urheber bleibt man aber immer selbst. Ist ja auch logisch, weil das Bild nicht der gemacht hat, dem die Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.
Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen.
Zum eigentlichen Thema: Ich würde einfach mal eine Anfrage an die genannte E-Mail-Adresse schicken.
Projekt5
19.11.2015, 13:35
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten...
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, sondern z.B. nur auf Nennung seines Namens etc. verzichten.
Letztlich werden die Nutzungsbedingungen vereinbart
Ich habe da einige Fälle schon gerichtlich durchgestanden und rate daher:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.
Mehr werde ich dazu nicht zum Besten geben - soll jeder so handeln wie er oder sie es für richtig hält.
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.
Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen
Was? :zuck: Bahnhof? :) Was bedeutet das?
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.
Ich fotografiere rein aus Hobby, weil es mir Spaß macht. Und weil ich an einem Fotowettbewerb teilnehmen möchte, soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen? :shock:
Im Prinzip ist doch die Frage, ob die Teilnahme an einem Fotowettbewerb vergleichbar ist mit einer Nutzung für gewerbliche Zwecke?
Als Laie wäre meine Auslegung, das ich mit der Teilnahme an einem Wettbewerb nicht das Ziel verfolge, meine Fotos gewinnbringend zu veräußern, und ich nutze sie auch nicht zu Werbezwecken, da ich mit der Fotografie kein Gewerbe betreibe.
Aber das kann natürlich völlig falsch sein. :roll:
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, [...]
Ja, das stimmt. Das mit dem Abtreten war etwas flapsig ausgedrückt.
Ich meinte damit nur, dass es auch ein ausschließliches Nutzungsrecht gibt, bei dem je nach Vertrag auch der Urheber sein Werk selbst nicht nutzen darf.
Bei Fotowettbewerben muss man aber dem Ausschreiber in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen.
steve.hatton
19.11.2015, 14:42
Ob durch die Nutzung einer Zeitschrift, die den Fotowettbewerb ausgeschrieben hat, diese zur, vom Zoo untersagten gewerblichen Nutzung wird, wurde bisher nicht beantwortet.
Denn die Zeitschrift nutzt bei der Veröffentlichung die Photos gewerblich.
Schreib den Zoo an und lass es Dir genehmigen.
Dimagier_Horst
19.11.2015, 14:45
...soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen? :shock:
Nicht immer, aber immer öfter :lol:.
Eine Pi x Daumenregel, die ich immer anwende: Privat ist alles, was sich in einem abgegrenzten Raum mit definierten Personen des eigenen Umfeldes stattfindet. Also die Diashow im Wohnzimmer mit der Familie, den Kollegen oder dem Fotoclub. Wenn die Öffentlichkeit teilnehmen kann, z.B. eine Projektion in der Fußgängerzone, oder jeder von der Straße in Deine Wohnung kann, um die Bilder zu sehen, ist es nicht mehr privat. Das Geldverdienen hat damit nichts zu tun. Ob das juristisch richtig ist, weiss ich nicht. Aber ich kam damit bisher zum gleichen Ergebnis wie die autorisierten Freiberufler.
Vielleicht kannst Du jetzt einschätzen, was die Veröffentlichung im Rahmen eines Wettbewerbs bedeutet.
Saitenschuft
19.11.2015, 16:47
Da steht doch alles im Text des Zoos drin :zuck:
Ich verstehe die Frage oder Unsicherheit nicht.
Du darfst Bilder für dein Familienarchiv machen, also für dich privat.
Ist ein Fotowettbewerb etwas privates? Nein!
Es wird dir ja auch untersagt die Bilder auf eine Webseite zu stellen, da dort eventuell mit Werbebannern Geld verdient wird. Du weißt ja nicht, was der Veranstalter des Fotowettbewerbes mit den Bildern vor hat. Eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift ist schon ein Verstoß gegen die Auflagen des Zoo.
Also Zoo fragen und gut.
guenter_w
19.11.2015, 16:58
Grundsätzliche Frage ist doch, wer ist Veranstalter des Wettbewerbs. Aus purer Menschenfreundlichkeit gibt es keinen Wettbewerb - es sei denn innerhalb eines Clubs o.ä.
Entweder will ein Veranstalter möglichst billig an einen Stock kommen (idealerweise zu einem fixen Thema) oder den Wettbewerb als Schein-Charity für Eigenwerbung verbraten. Ein Sieg in einem Wettbewerb mag als Bauchpinselei ganz nett sein, vielleicht gewinnt man sogar eine Digitalkamera oder ein Zeitschriftenabo, aber ernsthaft sagt kein Wettbewerb etwas zu den Qualitäten der Bilder aus. Wirtschaftlich gesehen sind Teilnehmerbilder eines Wettbewerbs "verbrannt", eine anderweitige Nutzung bzw. Verwertung ist praktisch ausgeschlossen.
Entweder fotografiere ich für mich zur Freude und als Freizeitbeschäftigung oder zur Erzielung eines Umsatzes. Das Bauchkraulen überlasse ich meinem Ehegespons...
Ist ein Fotowettbewerb etwas privates? Nein!
DAS hilft! :top:
Okay!
Ein Sieg in einem Wettbewerb mag als Bauchpinselei ganz nett sein, vielleicht gewinnt man sogar eine Digitalkamera oder ein Zeitschriftenabo, aber ernsthaft sagt kein Wettbewerb etwas zu den Qualitäten der Bilder aus.
Was ist schlecht daran, mit einer Freizeitaktivität auch mal an einem Wettbewerb teilzunehmen und bestenfalls "mal ne Digitalkamera" zu gewinnen?
Eine Wettbewerbsteilnahme als Bauchpinselei? Kann man so sehen, muss man aber nicht.
Gut, dass das nicht meine Frage war. ;)
... die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung ...
Die Vorschrift vom Zoo ist schon falsch formuliert.
Privat ist erlaubt, kommerziell ist verboten. Was ist mit öffentlich-nicht-kommerziell? Zum Beispiel im Forum oder in Flickr öffentlich?
Das Gegenteil von Privat ist Öffentlich. Das Gegenteil von Kommerziell ist nicht-kommerziell.
Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen).
Wenn ich an einem Fotowettbewerb teilnehme, habe ich eventuell keine Gewinnerzielungsabsicht. Man kann aber sicher nicht die Rechte abtreten, die man gar nicht hat.
(hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen).
Das heisst, auch die Verwendung im Forum ist verboten? Da gibt's ja irgendwo Werbebanner.
Und ins Wikipedia geben? Das ist sicher nicht privat sondern öffentlich. Aber sicher auch nicht kommerziell.
Ich interpretiere das so:
Wenn nur der erste Satz mit privat stehen würde, dann wäre es eindeutig nicht öffentlich.
Da aber nachher erklärt wird was als kommerziell verstanden wird (auch in Verbindung mit Werbebanner), hätte ich keine Bedenken das Foto ins Wikipedia zu geben.
Beim Fotowettbewerb kommts drauf an was die damit machen. Jedenfalls kannst Du keine Rechte für kommerzielle Verwendung abtreten.
Dimagier_Horst
21.11.2015, 09:25
Also Zoo fragen und gut.
Vielleicht gut für ihn. Aber schlecht für uns. Es gibt ernst zu nehmende Ansätze, mit denen man pauschale Veröffentlichungsverbote von Zoos aussetzen könnte. Einer muss nur den Anfang machen und es durch die Instanzen durchziehen. Ich würde gerne, aber es kümmert den Kölner Zoo nicht :shock:
Privat ist erlaubt, kommerziell ist verboten. Was ist mit öffentlich-nicht-kommerziell? Zum Beispiel im Forum oder in Flickr öffentlich?
Das sollte auch in den Bedingungen des Zoos stehen oder man sollte nachfragen.
Die meisten Zoos erlauben z.B. das Zeigen auf nichtkommerziellen Internetseiten.
Der Aquazoo Düsseldorf aber hat mir z.B. ohne nähere Begründung untersagt, Fotos in diesem Forum zu zeigen. Seitdem ist dieses Gebäude für mich tabu.
Eine Übersicht, was man in welchem Zoo darf, gibt es HIER (http://www.digicamclub.de/pages.php?pageid=1) (natürlich nicht rechtsverbindlich).
Das ein Zoo nicht möchte, dass man mit dort abgelichteten Tieren Geld verdient, sehe ich ein. Das bei manchen jegliche Veröffentlichung verboten ist, kann man zwiespältig sehen: Klar, man soll dort Eintritt zahlen, statt sich kostenlos die Tiere auf Bildern anzusehen - aber andererseits: Bessere Werbung gibt es doch gar nicht. :roll:
Mainecoon
21.11.2015, 12:30
Hallo,
private Nutzung bedeutet: Du hast die Bilder zur eigenen Ansicht im Fotobuch oder auf deiner Festplatte, kannst sie auch in Gestalt eines Diaabends zeigen in deinen eigenen vier Wänden, vorausgesetzt, du bekommst dafür kein Geld. MEHR NICHT!
Also ist bereits das Zeigen in diesem Forum nicht mehr abgedeckt, keine Veröffentlichung auf deiner eigenen Webseite, geschweige denn, die Teilnahme an einem Fotowettbewerb. Es sei denn, der Zoo erlaubt es ausdrücklich - sei es auf seiner Webseite oder schriftlich (!) auf Nachfrage.
Natürlich wäre da eine gute Werbung für den jeweiligen Zoo, aber einige haben auch Furcht, dass ein Bild - aus dem Zusammenhang gerissen - ein schlechtes Licht auf den Zoo werfen könnte.
Gruß
Mainecoon
der kein Rechtsanwalt ist und keinen Rat geben darf, sich aber beruflich jahrzehntelang u.a. mit dem Urheber- und Vervielfältigungsrecht auseinandergesetzt hat
Natürlich wäre da eine gute Werbung für den jeweiligen Zoo, aber einige haben auch Furcht, dass ein Bild - aus dem Zusammenhang gerissen - ein schlechtes Licht auf den Zoo werfen könnte.
Stimmt auch wieder.
Gruß
Mainecoon
der kein Rechtsanwalt ist und keinen Rat geben darf, sich aber beruflich jahrzehntelang u.a. mit dem Urheber- und Vervielfältigungsrecht auseinandergesetzt hat
Ist das alles schwierig :roll:
fritzenm
21.11.2015, 13:59
Joubi:
In der Vergangenheit habe ich manchmal hier:
http://fotowettbewerbe.de/
nachgeschaut, anfangs auch wegen der laufenden Wettbewerbe, aber später vermehrt wegen verschiedener Informationen über die Motivationen der ausschreibenden Firmen, Institutionen, usw. Und da wurde schnell klar, wie gross die Anzahl der "Wettbewerbe" ist, die es in erster Linie darauf anlegen, sehr günstig zu Bildmaterial zu kommen. Denn nicht nur für die Aufnahmen von Siegern und Platzierten finden sich häufig kneblerische, für den Autoren unvorteilhafte Bedindungen, sondern auch für die Nutzung der Einsendung aller anderen Teilnehmer, also, dass sich der Ausrichter (oder verbandelte Institutiionen) einfach aus dem Pool bedienen können. Wie es im Klartext auf der Seite auch kommentiert wurde: simple Ausnutzung der Amateur-/Hobbyfotografen, denen mit tollem Werbesprech die Teilnahme schmackhaft gemacht wird.
Gerade Tierfotos sind immer zu "gebrauchen" - und Zoos sind nun einmal für den Amateur-/Hobbyfotografen eine "Quelle". Ohne jetzt hierfür konkrete Belege zu haben, kann ich mir durchaus vorstellen, dass Zoos, u.a. auch deshalb, solch restriktiven Regeln aufgestellt haben, da sie eben kein Interesse daran haben, solche "Bildsammel-Aktivitäten" zu fördern.
Ich war neulich in Xanten im archäologischen Park. Dort ist auch das fotografieren nur für private Nutzung erlaubt.
Ich habe den Park angeschrieben, ob ich auf meine, nicht gewerbliche Internetseite Fotos einstellen dürfe. Ich habe dazu einen Link zu meiner Seite geschickt, damit sie sich die Seite ansehen konnten. Die waren total freundlich und haben es mir erleubt. Nach Einstellen der Fotos habe ich noch mal Bescheid gegeben, und gefragt, ob das so in Ordnung ist.
Sie waren sehr erfreut über die schönen Fotos und die Werbung, die ich damit für den Park gemacht habe.
Natürlich habe ich mir den Mailverkehr ausgedruckt und gespeichert. ;)
Link zum Beitrag über den Park:
http://blog.altekoester-hagen.de/?p=638
Dass ich die kleinen, sehr wertvollen Exponate aus den Vitrinen nicht einstellen durfte war mir klar und ich habe mich an die Auflage natürlich gehalten.
Fazit: Es ist ein Geben und Nehmen, also beim Zoo nachfragen!
Ist das alles schwierig :roll:
Eigentlich ist das gar nicht so schwierig: Wenn nur die private Verwendung erlaubt ist, geht gewerbliche Nutzung nicht ("gewerblich" ist hier das Gegenteil von "privat" - nicht "öffentlich", die Grenzen sind aber fließend). Das Verbot umfasst - logisch - auch die Weitergabe solcher Fotos zur gewerblichen Nutzung durch Dritte.
Soll man also bei einem Fotowettbewerb die Bildrechte auch zur gewerblichen Nutzung, was auch die Abbildung in einer Zeitung umfasst, einräumen, ist das durch die Einschränkung der Zoos (nur für private Zwecke) nicht gedeckt, also ohne gesonderte Einwilligung unzulässig. Fotos in Zeitschriften o.Ä. verfolgen generell gewerbliche Zwecke. Im Zweifel würde ich also lieber den Zoo fragen.
Eine Einstellung der Fotos auf einer privaten Webseite ohne gewerblichen Hintergrund stellt aus meiner Sicht kein Problem dar. Ob eine Einstellung hier im Forum zulässig ist, wäre eine Abwägungsfrage. Falls mit dem Forum und von dem Einstellenden keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden, wäre es wohl zulässig, anderenfalls eher nicht.