PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Parken


BeHo
22.05.2015, 15:36
1525/20150515_163329_SLT-A77V_DSC03360b_Parken.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=227254)

:crazy:

jhagman
22.05.2015, 15:37
Äääähmmm......wie jetzt???

:top:

dey
22.05.2015, 15:48
Bernd ist eher auf die DB-Darstellung trainiert.

So einfache, und vor allem auch zuverlässige Angaben kann er nicht deuten.

Ich muss sagen, dass ich das ausixen, wie es gewöhnlich an der Autobahn praktiziert nachahmenswert finde.

Zwergfrucht
22.05.2015, 15:55
Jo,

zum Erbrechen das ganze, :crazy:
die Trostbrücke wird kaum helfen. :)

Wolfram

amateur
22.05.2015, 15:57
Moin,

nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert.

Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 (http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr!

Stephan

BeHo
22.05.2015, 16:05
In Wien sah das vor zwei Jahren mit der Beschilderung irgendwie ordentlicher aus:

1504/20130509_183031_SLT-A55V_DSC06947b_Parkverbot.jpg
→ Bild in der Galerie (http:../galerie/details.php?image_id=181219)

:cool:

dey
22.05.2015, 16:13
Moin,

nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert.

Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 (http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr!

Stephan

Na Parken mit Parkschein von bis.
Außerhalb dieser Zeiten kostenlos.
Es sei denn es gibt eine weitere Einschränkung, z.B. Anwohnerparken. Dann darf man außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten nicht parken.

amateur
22.05.2015, 18:19
Es sei denn es gibt eine weitere Einschränkung, z.B. Anwohnerparken. Dann darf man außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten nicht parken.

Ja, so wird es in einem Teil der Städte tatsächlich praktiziert. Gilt übrigens auch in verkehrsberuhigten Zonen. Aber die StVO gibt das auch bei 100. Mal lesen einfach nicht her.

Oder anders: Wenn man dann da doch als Ausnahme parken dürfen soll, aber es in einer bestimmten Zeit Geld kosten soll: Wie schildert man das dann aus?

Der andere Teil der Städte handhabt das übrigens abhängig von der Reihenfolge der weißen Schildchen, so wie ich den Gesetzestext eben auch verstehe.

Stephan

dey
22.05.2015, 18:29
Ich habe mit dem Thema selten Stress.
Und bei 10€ denk ich nicht mal nach.
Sls Außendienstler habe ich ganz andere Beträge zu verkraften.

amateur
22.05.2015, 18:32
Ist ein schlicht logisch-intellektuelles Problem.

Wien ist natürlich viel geordneter, aber die etwas nachlässige Ausrichtung der Schilder macht mir Sorgen.

Stephan