Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Street Photography: Prozess um Fotos im öffentlichen Raum per Crowdfunding finanziert
http://www.heise.de/foto/meldung/Street-Photography-Prozess-um-Fotos-im-oeffentlichen-Raum-per-Crowdfunding-finanziert-2570701.html
Ein Fotograf hat per Crowdfunding genug Geld eingesackt um gerichtlich Gesetze zum Thema Straßenfotografie zu lockern. Fotos von Menschen in der Öffentlichkeit, das den Alltag zeigt, soll nach Möglichkeit durch die Kunst geschützt werden. Das Einholen einer Genehmigung soll entfallen, so mein Verständnis.
Ich begrüße es sehr. In anderen Ländern ist das auch etwas lockerer und in Deutschland ist es problematisch für den Fotografen. Ich hoffe, er bringt da was zustande.
[...] Anders als bisher ist nun bereits das Fertigen eines solchen Fotos strafbar.
Wird Zeit, dass die Verschlüsselung auch die Fotografie erreicht :roll:
Wird Zeit, dass die Verschlüsselung auch die Fotografie erreicht :roll:
Oder mach's wie die Schriftsteller und veröffentliche deine StreetBilder unter einem Pseudonym... ;)
meshua
Es wundert mich, dass dieses Thema hier so wenig Resonanz erzeugt. Ich finde zwar auch, dass hier Rechtssicherheit notwendig ist. Aber ich kann auch die Abgebildeten verstehen, die es nicht einfach so hinnehmen wollen, ohne Einwilligung oder Entschädigung öffentlich dargestellt zu werden:
So sei die Klägerin über mehrere Wochen hinweg gegen ihren Willen auf einer viel befahrenen Straße überlebensgroß auf einem Plakat der Öffentlichkeit präsentiert und so aus ihrer Anonymität herausgerissen worden.
So etwas muss m.E. niemand dulden müssen, auch nicht im Namen der Kunst.
ohne Einwilligung oder Entschädigung öffentlich dargestellt zu werden:
Was für ein Schaden kam denn da Zustande? Ich mache keinen Unterschied zwischen Bilder im Internet oder ausgedruckte Fotos in der Öffentlichkeit. Beides ist die Öffentlichkeit. Es bedarf einfach einer Lockerung und rechtliche Sicherheit auch für den Fotografen.
Das Recht am eigenen Bild ist so stark in Deutschland, das die Kunst und Dokumentation darunter leiden. Solange es positiv und dokumentarisch dargestellt ist, sollte es ok sein meiner Meinung nach. In anderen Ländern funktioniert es doch auch und die Menschen werden nicht geschädigt.
Das sehe ich genauso wie Erik. Ich finde es sehr gut das es mit dem Recht am eigenen Bild so gehandhabt wird wie in Deutschland. Ich mag mich nicht fotografieren lassen und schon überhaupt nicht ungefragt. Ob dabei die "Kunst" eingeschränkt wird, interessiert mich nicht die Bohne. Was hab ich mit der Kunst zu tun, die andere produzieren wollen und wohlmöglich auch noch Geld damit verdienen wollen oder können? Rein gar nichts und deshalb ist es gut so wie es ist.
Was hab ich mit der Kunst zu tun, die andere produzieren wollen und wohlmöglich auch noch Geld damit verdienen wollen oder können? Rein gar nichts und deshalb ist es gut so wie es ist.
Richtig so. Kunst ist sowas von überflüssig. Am Ende wird noch Dein Steuergeld dafür ausgegeben, dass ein Museum ein Bild kauft, was von Dir gemacht wurde. Privatfernsehen und Bilder von süßen Zootieren müssen für uns alle reichen.
Stephan
Ich lasse mich auch nicht gerne ablichten, wenn es aber in einer Straßenszene so passiert, ist mir das ziemlich egal ob das gezeigt wird oder auch nicht.
Man kann diese Beschränkungen (Recht am eigenen Bild etc.) auch übertreiben, so wie es bei uns z. Z. passiert.
Das sind doch zwei vollkommen verschiedene Schuhe. Was haben bitte Museen damit zu tun, das ich persönlich nicht in irgendwelcher Kunst zu sehen sein möchte? Das ist doch meine persönliche Entscheidung, ein Fotograf oder sonstwer hat das nicht für mich zu entscheiden. So einfach ist das.
Da es in der Öffentlichkeit geschieht, wird man sowieso gesehen. Warum sollte die Freiheit des Fotografen derart eingeschränkt werden, nur weil du es nicht willst? Wieso sollte due Dokumentation unseres Lebens auf der Strasse eingeschränkt werden? Gut, man kann Model release machen. Aber das schreckt viele Fotografen und Fotografierte ab.
Weil es ja wohl nicht sein kann, das du als Fotograf deine Freiheit auf Kosten meiner Freiheit ausleben darfst. Sinngemäß steht das so ähnlich sogar im Grundgesetz.
Naja soll leicht ist es nun auch wieder nicht.
Irgendwer verletzt immer irgendwie die Freiheit eines anderen; ergibt sich irgendwie zwangsläufig aus einem Zusammenleben.
Man muss halt abwägen, wessen Freiheitsrecht höher einzuschätzen ist.
Diese Einschätzung unterliegt permanentem Wandel und darf/muss immer diskutiert und überprüft werden.
Nun, wie es hier schon öfters angemerkt wurde, ist hier in Deutschland das Recht am eigenen Bild, recht hoch angesetzt. Insofern dürfte das klar sein.
Nun, wie es hier schon öfters angemerkt wurde, ist hier in Deutschland das Recht am eigenen Bild, recht hoch angesetzt. Insofern dürfte das klar sein.
Das soll aber erst mal nicht die Aufnahme, sondern nur die unberechtigte Veröffentlichung verhindern.
Dat Ei
... Wieso sollte due Dokumentation unseres Lebens auf der Strasse eingeschränkt werden? ...
... deine Freiheit auf Kosten meiner Freiheit ...
Eigentlich sollte die Freiheit der einen an die der anderen Person grenzen.
So vermittelt es auch in Teilen das GG.
Aber diese Grenzen werden durch zu viele Gesetze und Verordnungen in die eine und in die andere Richtung verschoben.
Der eine mag es nicht, sich zur Schau zu stellen - akzeptieren wir es doch einfach.
Das zeugt auch von Respekt.
Und wenn es um die Dokumentation des Lebens geht, kann die Darstellung so vielschichtig sein,
das die eigentliche Person im Bild keine Rolle spielt, aber deren Handlung selbst die Aussage des Bildes produziert.
Es ist immer eine Sache der Begründung - auf beiden Seiten.
Das ist richtig, aber nur davon spreche bzw. schreibe ich ja auch die ganze Zeit. Siehe Kunst in Museen. Solange die Bilder privat bleiben ist mir das auch egal, aber hier wurde von Kunst und Dokumentation gesprochen. Da kann zumindest in den meisten Fällen davon ausgehen, das es irgendwie an die Öffentlichkeit kommt.
Weil es ja wohl nicht sein kann, das du als Fotograf deine Freiheit auf Kosten meiner Freiheit ausleben darfst.
Welche deiner Freiheiten werden eingeschränkt, wenn ich dich an einem öffentlichen Platz fotografiere und das Bild öffentlich ohne Entgeld freigebe? Und was für einen Schaden erleidest du da?
Nun, wie es hier schon öfters angemerkt wurde, ist hier in Deutschland das Recht am eigenen Bild, recht hoch angesetzt. Insofern dürfte das klar sein.
Aber eben nicht, wenn Kunst entsteht oder ein öffentliches Interesse besteht. Das lässt sich aber schon nicht abwägen, wenn das Anfertigen eines Bildes bereits verhindert werden soll.
Und das im übrigen gleichzeitig, während der Staat die Überwachung durch Kameras massiv ausbaut und man auf Schritt und Tritt gefilmt wird.
Stephan
Das kann ich dir ganz genau sagen, die Freiheit darüber zu entscheiden, ob ich das will oder eben nicht.
Jetzt müsste noch begründet werden, weshalb deine Freiheit höher gewichtet sein sollte (natürlich nur im Zusammenhang von öffentlichen Geschehnissen).
VIENNA-IMAGES
12.03.2015, 15:01
Es gibt Gesetze und dann gibt es Respekt und das Recht auf Privatsphäre! Wo beginnt und wo endet die Privatsphäre? Ist es dokumentarisch wenn z.B. eine Frau bei offenem Fenster mit BH abgelichtet wird weil der Fotograf angeblich ein Grafity dokumentieren wollte und die abgebildete deine Frau ist? Wenn das Foto mit Tags versehen wird und Aufnahmeort und z.B. in einer Gruppe bei Flickr hochgeladen wird ist das Recht am eigenen Bild Geschichte! Wollen wir das alle wirklich das es keine Privatsphäre mehr gibt? Oder Spanner junge Mädchen ablichten unter dem "Pseudonym" Street Fotografie?
Ich möchte meine Kinder meine Frau und mich rechtlich geschützt sehen das ist meine FREIHEIT!
Im Fernsehen oder in Zeitungen müssen Gesichter von Verbrechern unkenntlich gemacht werden und ich soll mich von irgendjemand Fremden ablichten lassen der mich ungefragt irgendwo oder sogar in meiner unmittelbaren Nachbarschaft veröffentlicht unter irgendeinem Pseudonym!
Nein Danke
Hmm, irgendwie verbinde ich mit Streetfotogrfie etwas anderes als so manch anderer hier....:shock:
Die Argumentationskette, man kann etwas Erlaubtes zum Schaden anderer Missbrauchen, greift auch etwas kurz, weil dann müsste man quasi alles verbieten, denn selbst mit einem Butterbrotmesser kann ich jemanden Schaden.
André 69
12.03.2015, 15:11
@Tikal, Du kennst den Unterschied einer Stammtischparole versus ich schreibe den gleichen Wortlaut auf einer vielbesuchten Internetseite?
Das kann mit Bildern ganz ähnlich sein: Ein Bild dokumentiert, werde ich in der Stadt gesehen, evtl. sogar wahrgenommen, es bleibt max. ein Bild vor Augen (Gedanklich) übrig, aber nichts was dokumentiert (mal abgesehen von sonstiger Überwachung), gegenüber dem Foto mit einer Aussage (sonst würde es nicht veröffentlicht werden!).
Werde ich in Situationen fotografiert, die nach außen völlig unverfänglich wirken können, kann das persönlich, privat, oder auch beruflich mit großen Schwierigkeiten verbunden sein!
Gruß André
Wenn diese Person öffentlich in der Öffentlichkeit zu sehen ist, wieso ist es Privatsphäre? Das Beispiel mit den Verbrechern lässt sich leicht erklären. Diese wurden meistens auf Überwachungskameras gefilmt. Deren Material hat nichts in der Öffentlichkeit und schon gar nichts mit Kunst am Hut. Beim Beispiel mit Frau am Fenster mit BH sei gefragt, wieso sie sich so öffentlich zeigt? Man kann die sowieso sehen. Und das mit Kindern ist wieder was anderes. Da müssen Eltern erst einmal um Erlaubnis gebeten werden. Ich spreche nur über das Ablichten von erwachsenen.
Kopernikus1966
12.03.2015, 15:24
Es gibt Gesetze und dann gibt es Respekt und das Recht auf Privatsphäre! Wo beginnt und wo endet die Privatsphäre?
Das ist *sehr* einfach. Deine Privatsphäre beginnt, wo du als vernunftbegabter Mensch Privatsphäre erwarten kannst. Das ist in deiner Wohnung. Aber *nicht* auf der Straße!
Ich möchte meine Kinder meine Frau und mich rechtlich geschützt sehen das ist meine FREIHEIT!
Dann bring ihnen bei sich in der Öffentlichkeit gesittet zu verhalten! Das ist der beste Schutz. Und ist seit Jahrtausenden nicht anders...
Im Fernsehen oder in Zeitungen müssen Gesichter von Verbrechern unkenntlich gemacht werden und ich soll mich von irgendjemand Fremden ablichten lassen der mich ungefragt irgendwo oder sogar in meiner unmittelbaren Nachbarschaft veröffentlicht unter irgendeinem Pseudonym!
<seufz>Das hast du dir wohl nicht *wirklich* überlegt, bevor du das geschrieben hast. Ein persönliches Bild von dir *ALS VERBRECHER*, im besonderen wenn es *vor* dem Urteil geschieht ist in den *meisten* Fällen eine Verletzung deiner Privatsphäre. Es gibt Ausnahmen.
Wenn du nicht öffentlich wahrgenommen werden willst, dann solltest du dir überlegen deine Wohnung nicht mehr zu verlassen.
Ich bin ein *starker* Verfechter von Privatsphäre. Aber die Arroganz seine eigene Privatsphäre auf den *öffentlichen* Bereich auszudehnen kann und will ich nicht nachvollziehen.
Ein Eindringen in meine Privatsphäre wird als Schaden gewertet. RECHT SO. Wenn ich
auf der Straße fotografiert werde, tu ich mir schwer irgendeinen Schaden zu erkennen! Willst du die Tatsache geheim halten, dass du existierst?
Kopernikus1966
12.03.2015, 15:31
Werde ich in Situationen fotografiert, die nach außen völlig unverfänglich wirken können, kann das persönlich, privat, oder auch beruflich mit großen Schwierigkeiten verbunden sein!
Beinhart gefragt: Wieso ist das *mein* Problem als Fotograf? Wenn du an einem Ort gesehen wirst zu einem Zeitpunkt der für dich nicht opportun ist, dann hast du auch ein Problem, wenn dich ein BEKANNTER dort sieht. Oder jemand, der einem Bekannten davon erzählt. Wenn ich ein guter Maler wäre könnte ich dich in der Situation *malen*!
Ich bleibe dabei: Öffentlichkeit ist nicht der Platz für Geheimnisse. Privatsphäre muss heilig bleiben. Und nicht durch hirnrissige Forderungen verwässert werden!
Beinhart gefragt: Wieso ist das *mein* Problem als Fotograf?
Sieht der Gesetzgeber mittlerweile anders, steht doch auch schon hier:
http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=155813
Edit: Hier ist es auch schön im Wortlaut wiedergegeben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_h%C3%B6chstpers%C3%B6nlichen_Lebens bereichs_durch_Bildaufnahmen
Gruß,
raul
André 69
12.03.2015, 15:36
OK, ganz kurz: Wieso solltest Du oder wer auch immer irgend welche Rechte an meinem Gesicht haben?
Kopernikus1966
12.03.2015, 15:49
Edit: Hier ist es auch schön im Wortlaut wiedergegeben:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verletzung_des_h%C3%B6chstpers%C3%B6nlichen_Lebens bereichs_durch_Bildaufnahmen
Du hast den Artikel gelesen, oder?
...
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
...
Könnten von mir aus *vier* Jahre sein. Der *persönliche Bereich* ist unantastbar. Außer in *berechtigten* Fällen, wo ein Richter entscheiden muss, welche Interessen höher wiegen.
Kopernikus1966
12.03.2015, 15:52
OK, ganz kurz: Wieso solltest Du oder wer auch immer irgend welche Rechte an meinem Gesicht haben?
Du gehst vermummt durch die Strassen?
*Jeder* hat in einer offenen Gesellschaft das Recht dein Gesicht zu sehen. Wenn du in der Bahn fährst und eine Dauerkarte hast, ist ein Bild drauf. Wenn du einen unübertragbaren Nachweis hast, ist meistens dein Bild drauf. Wenn du einen Führerschein hast, ist dein Bild drauf.
Also noch mal, es geht öffentliche Plätze und Fotos, die Personen weder unter dem Rock sonst noch in einer andern peinlichen Situation zeigt. Ich kann verstehen das mn beim Picknick mit der Familie nicht gestört werden möchte. Ich bin auch nicht für eine absolute Macht, aber eine Lockerung ist wünschenswert.
Wie gesagt, in anderen Ländern funktioniert es.
Du hast den Artikel gelesen, oder?
Im Gegensatz zu dir sogar bis zum Ende, nicht nur die ersten Zeilen. Wir reden hier eher über diese Dinge:
"eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt," bzw.
"Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht."
Der Gesetzgeber sagt also: es ist als Fotograf und Veröffentlicher *dein* Problem. Dass dir das nicht passt ist hingegen nicht unser Problem. Denn du meinst ja, sobald man auf der Straße ist, darf man in allen Lagen und Positionen geknipst und zur Schau gestellt werden, weil man öffentlich sei. Das ist schlichtweg falsch.
Gruß,
raul
Kopernikus1966
12.03.2015, 16:06
Der Gesetzgeber sagt also: es ist als Fotograf und Veröffentlicher *dein* Problem. Dass dir das nicht passt ist hingegen nicht unser Problem. Denn du meinst ja, sobald man auf der Straße ist, darf man in allen Lagen und Positionen geknipst und zur Schau gestellt werden, weil man öffentlich sei. Das ist schlichtweg falsch.
Und du hast die *AUSNAHMEN* darunter gesehen? Ich gebe dir recht, man sollte immer bis zum Ende lesen...
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
Jo genau, jetzt musst du mir nur noch sagen, dass jeder der ne Handycam halten kann ein Künstler ist.:lol: Es geht hier auch nicht um Kunst oder Wissenschaft, es geht um deine Sätze wie
"Das ist *sehr* einfach. Deine Privatsphäre beginnt, wo du als vernunftbegabter Mensch Privatsphäre erwarten kannst. Das ist in deiner Wohnung. Aber *nicht* auf der Straße!".
Da ist einfach eine gewaltige Diskrepanz zwischen deinen Wünschen und der Realität. Und das ist gar nicht mal schlecht.
Gruß,
raul
Ich finde es ist wohl ein ziemlicher Unterschied, ob ich durch eine Innenstadt laufe und ich evtl. von ein paar Hundert Leuten gesehen werde, die 10m weiter schon nicht mehr wissen wie ich aussehe, oder ob ein Foto von mir, dessen Erstellung ich nicht wollte, auf immer und ewig im z.B. Internet herumgeistert. Also wer den Unterschied nicht sieht.....
Kopernikus1966
12.03.2015, 16:26
Jo genau, jetzt musst du mir nur noch sagen, dass jeder der ne Handycam halten kann ein Künstler ist.:lol:
Dann sagst du, dass sich ein Künstler mit Handy strafbar macht, mit einer Canon 5d nicht??? Abgesehen davon, dass ich einige Leute gesehen habe, die mit Handycams Kunst produzieren. Mehr als du und ich mit unserer gesamten Ausrüstung.
Es geht hier auch nicht um Kunst oder Wissenschaft,...
Oh doch, das geht es. Ich habe einen Hauptberuf. Unkünstlerisch. Einen Nebenberuf. Bei dem fall ich unter "Dokumentation des Zeitgeschehens". Du willst mir das Recht streitig machen in meiner *Freizeit* künstlerisch tätig zu werden und das Bild eines Sonnenuntergangs auf einer belebten Straße zu schießen. Aus *keinem* vernünftigen Grund. Muß ich ein Zertifikat haben um "als Künstler anerkannt" zu werden?
Es geht um die Möglichkeit mich künstlerisch auszudrücken. *OHNE* dass ich irgendjemand Schaden zufüge.
es geht um deine Sätze wie
"Das ist *sehr* einfach. Deine Privatsphäre beginnt, wo du als vernunftbegabter Mensch Privatsphäre erwarten kannst. Das ist in deiner Wohnung. Aber *nicht* auf der Straße!".
Da ist einfach eine gewaltige Diskrepanz zwischen deinen Wünschen und der Realität. Und das ist gar nicht mal schlecht.
Gruß,
raul
Das der Gesetzgeber das anders sieht ist mir klar. Das bedeutet nicht, dass er richtig liegt. Wir haben auch noch gar nicht über das Thema *Veröffentlichung* gesprochen. Aber selbst das *Anfertigen* unter Strafe zu stellen ist aus mehreren Gründen unsinnig. Neben der moralisch-fragwürdigen Dimension ist es allein schon gefährlich Gesetze zu verabschieden, die nicht durchsetzbar sind.
Kopernikus1966
12.03.2015, 16:29
Ich finde es ist wohl ein ziemlicher Unterschied, ob ich durch eine Innenstadt laufe und ich evtl. von ein paar Hundert Leuten gesehen werde, die 10m weiter schon nicht mehr wissen wie ich aussehe, oder ob ein Foto von mir, dessen Erstellung ich nicht wollte, auf immer und ewig im z.B. Internet herumgeistert. Also wer den Unterschied nicht sieht.....
Ich bin vor einem halben Jahr durch´s Stadtzentrum von Wien mit meiner Frau spaziert. Dort hat mich eine entfernte Bekannte gesehen. Noch bevor ich daheim war, hat das gesamte Dorf, aus dem meine Frau stammt davon gewusst, wo und bei welcher Veranstaltung ich wahrscheinlich war. Und jetzt erkläre mir den Unterschied. Ich bin *gestern* noch darauf angesprochen worden!
Du wohnst in einer Stadt, hm?
Dann sagst du, dass sich ein Künstler mit Handy strafbar macht, mit einer Canon 5d nicht???
Ach Gregor, du musst echt dringend in Logik nachsitzen und das als EDVler.:roll: Sowas habe ich weder irgendwo geschrieben, noch ist es aus dem von dir zitierten ableitbar. Aber es passt wunderbar in deine restliche Argumentation: du machst dir die Welt, wie sie dir gefällt. Mach weiter damit, ist wahrscheinlich sogar gesund! Ich bin aus der Diskussion allerdings raus, denn sowas ist mir zu müßig.
Gruß,
raul
heinzhugu
12.03.2015, 16:38
Meiner Erinnerung nach ist doch dieses Crowdfunding-Projekt deswegen gestartet worden, um letztendlich eine höchstrichterliche Entscheidung zu eben diesen Problemen zu erhalten. Bis dahin heißt es so oder so abwarten oder aber Lobbyarbeit für die eine oder andere Seite betreiben.
Kopernikus1966
12.03.2015, 16:43
Ach Gregor, du musst echt dringend in Logik nachsitzen und das als EDVler.:roll: Sowas habe ich weder irgendwo geschrieben, noch ist es aus dem von dir zitierten ableitbar.
ach...
Jo genau, jetzt musst du mir nur noch sagen, dass jeder der ne Handycam halten kann ein Künstler ist.
Du hast ein Kriterium eingeführt. Jeder der eine Holga halten kann ist ein Künstler?
Abgesehen davon, dass gerade ein Bild mit einem Handy *nicht* strafrechtlich verfolgt wird ( zu 99% jedenfalls ). Nicht weil es weniger dem Gesetz zuwider wäre, sondern weil´s einfach unbemerkt bleibt. Mit "auffälligerer" Kamera bist du eher in der Position beweisen zu müssen dass du *kein* Bild gemacht hast.
Wenn ich eine gesetzliche Regelung einführe, die im Prinzip die Hälfte der Staatsbürger zu strafrechtlich verfolgbaren Tätern macht, muss ich schon schwerwiegende Gründe dafür haben!
Und das hat dir gefallen das du gestern noch drauf angesprochen wurdest? Also mir würde es nicht gefallen. Meine Heimatstadt hat knapp 80 000 Einwohner. Ja, kann man wohl Stadt nennen. Der Unterschied ist doch ganz einfach, in einem Dorf kennt sowieso jeder jeden und es wird gequatscht. Wenn du den Unterschied zu weltweit nicht erkennst? Ich jedenfalls will nicht, das Bilder auf denen ich zu erkennen bin, durch die ganze Welt wandern können. Und ich denke niemand hat das Recht, mich gegen meinen Willen zu fotografieren. Es ist doch seltsam das sich in vielen Ländern der Erde Menschen nur gegen Entgeld und Erlaubnis fotografieren lassen. Das akzeptiert jeder und viele hielten ea sogar für unmoralisch, aber hier bei uns, in der angeblich zivilisierten Welt, soll man das einfach so hinnehmen müssen nur weil irgend jemand meint sich künstlerisch ausleben zu müssen? Ich denk ja nicht dran mir das gefallen zu lassen.
André 69
12.03.2015, 16:52
http://www.rechtambild.de/2014/07/fotorecht-in-oesterreich-und-der-schweiz/
ach...
Jeder ≠ irgendeiner.;)
Gruß,
raul
Kopernikus1966
12.03.2015, 17:09
Und das hat dir gefallen das du gestern noch drauf angesprochen wurdest?
Und du willst das per Gesetz verhindern???
Meine Heimatstadt hat knapp 80 000 Einwohner. Ja, kann man wohl Stadt nennen. Der Unterschied ist doch ganz einfach, in einem Dorf kennt sowieso jeder jeden und es wird gequatscht. Wenn du den Unterschied zu weltweit nicht erkennst?
Meine Schwägerin war zu der Zeit auf Auslandssemester in einer WG in Barcelona. Die hat´s auch gewusst. Sie hat ihren Zimmergenossen ein Bild gezeigt, dass ich an dem Anlass gemacht habe. Die *Welt* ist ein Dorf. Mein Schwager war zwei Tage später beruflich in Singapur. Er hat dort einen alten Freund von mir getroffen. Sie werden nicht *darüber* geredet haben, er hätte es aber erwähnen können.
Ich jedenfalls will nicht, das Bilder auf denen ich zu erkennen bin, durch die ganze Welt wandern können. Und ich denke niemand hat das Recht, mich gegen meinen Willen zu fotografieren.
Als *Hauptmotiv* und wenn mit dir *Geld* verdient wird, ist es etwas anderes. Das ist *Veröffentlichung*. Da solltest du *immer* ein Wort mitzureden haben, außer in speziellen Umständen! Ebenso wenn z.B. der Kontext einer künstlerischen Behandlung dir einen Schaden zufügt. (Dich als Nazi darstellt).
Wenn du durchs Bild latscht wird der Fotograf im Normalfall eher bemüht sein dich rauszuclonen. Aber reine *Erkennbarkeit* halte ich für eine viel zu niedrige Latte. Und die *Anfertigung* ist sowieso zu früh gegriffen. Das ist so, als ob man alle Autos verbietet, weil jemand damit *bewusst* einen Unfall verursachen kann.
...aber hier bei uns, in der angeblich zivilisierten Welt, soll man das einfach so hinnehmen müssen nur weil irgend jemand meint sich künstlerisch ausleben zu müssen? Ich denk ja nicht dran mir das gefallen zu lassen.
Ich wiederum halte die Freiheit der Kunst und Wissenschaft für ein höheres Gut als die Linderung deines Unbehagens.
Wie meine Großmuttter gefragt hätte: "Hasd Aungsd das da wea wos wegschaud?"
Kopernikus1966
12.03.2015, 17:10
Jeder ≠ irgendeiner.;)
Gruß,
raul
<seufz>Es reicht, wenn ein Einziger ein Künstler ist um dein Argument zu killen.
Dient eigentlich die Kunst dem Menschen oder der Mensch der Kunst?
Dat Ei
Ich bin mal in Brasilien von einer Gruppe Indianer heftig angegangen worden, weil ich sie fotografieren wollte ohne vorher zu fragen. Versuch das mal, dann wirst du sehr schnell begreifen wieviel dir die Freiheit der Kunst wirklich wert ist. Ich wette mit dir das du das kein zweites mal versuchst.
OT:
<seufz>Es reicht, wenn ein Einziger ein Künstler ist um dein Argument zu killen.
Pippi Langstrumpf ick hör dir trapsen.
Konklusion für Fortgeschrittene:
Kann Handycam halten => ist ein Künstler ≠ ist ein Künstler => kann Handycam halten.
Oder semantisch zur Verdeutlichung:
Nur weil jemand eine Handycam halten kann, ist er noch lange kein Künstler. Dies bedeutet nicht, dass Künstler nicht auch mit Handycams Kunst machen können. Jetzt klarer geworden?
Gruß,
raul
Was steckt in Wahrheit hinter solchen infamen Gesetzen?
Die Behörden wollen exklusiv alles in der Öffentlichkeit fotografieren und speichern. Niemand soll sich dagegen verwahren können.
Ausdrücklich NICHT wollen die Behörden, daß jederman behördliche Mißstände in der Öffentlichkeit dokumentarisch festhalten darf. Solcherart verbotener Weise entstandene Fotos/Videos sind künftig in Gerichtsverhandlungen nicht mehr zulässig, weil unerlaubt entstanden.
Alles andere dient den Medien lediglich als Unterhaltungsgrundlage für ihr Publikum.
Servus
Gerhard
Dient eigentlich die Kunst dem Menschen oder der Mensch der Kunst?
Verwirr uns jetzt nicht mit Inhalt.;)
Jetzt geh ich aber auch endlich...
Gruß,
raul
Kopernikus1966
12.03.2015, 17:27
OT:
Pippi Langstrumpf ick hör dir trapsen.
Konklusion für Fortgeschrittene:
Kann Handycam halten => ist ein Künstler ≠ ist ein Künstler => kann Handycam halten.
Oder semantisch zur Verdeutlichung:
Nur weil jemand eine Handycam halten kann, ist er noch lange kein Künstler. Dies bedeutet nicht, dass Künstler nicht auch mit Handycams Kunst machen können. Jetzt klarer geworden?
Gruß,
raul
Dann erkläre mir die Relevanz deiner Aussage in Bezug auf das Diskussionsthema. Die Semantik ist mir klar. Die Implikation ebenfalls.
Künstler fotografieren mit Handycams. Nicht jeder der mit der Handycam fotografiert ist ein Künstler. Soll deshalb das Recht des Künstlers der mit der Handycam fotografiert eingeschränkt werden weil es Nicht-Künstler gibt, die mit der Handycam fotografieren?
(Diesmal hab ich´s für dich *langsam* formuliert)
Oder war die Aussage völlig zusammenhanglos zum Thema? Wenn ja, warum hast du sie gemacht?
Jetzt sagt mir mal wie ihr noch im öffentlichen Raum auftretet?
Mit Sturmmaske? Oder mit einem Stapel Unterlassungsklagen unter dem Arm?
Ihr könnt doch heutzutage gar nicht verhindern, dass ihr permanent abgelichtet werdet.
Wenn ich an einem sonnigen Tag über den Münchner Marienplatz zum Einkaufen gehe, möchte ich nicht wissen, auf wie vielen Bildern ich gelandet bin.
Ist es richtig, dass ich die jetzt alle verklagen könnte?
P.S. und zum Brasilianischen Indianerargument. In den USA würde man wahrscheinlich überhaupt nicht verstehen, was wir hier gerade diskutieren....
Was ist denn das Recht des Künstlers? Und wie stellen wir überhaupt fest, wer oder was ein Künstler ist?
Die Kunstgeschichte hat Tagelöhner und Handwerker gesehen, die wir heute als Künstler feiern, aber auch Künstler, die wir heute als Handwerker einstufen. Wir haben Ideale gesehen, derer wir uns heute schämen, und beschämendes, das wir heute hofieren und feiern. Die Kunst ist in Form und Wahrnehmung sehr, sehr unstet. Ebenso sind Gesetze unstet, in deren Rahmen sich Künstler bewegen, bewegen müssen oder aber auch mal ausbrechen müssen, um Dinge zu bewegen oder zu verändern.
Aber muss man sich auf die Unwägbarkeiten der aktuellen Einordnung einlassen, wenn es um Privatpersonen geht, die ihr persönliches Interesse und Recht absolut formulieren können?
Manchmal fehlt mir die Einsicht, dass nicht jeder Furz eine Symphonie ist, und sich nicht alles im Leben um den Kommerz und die Ausnutzung von Ressourcen und Möglichkeiten drehen sollte. Mal ein bisschen zurücktreten und die Rechte des Gegenübers, des Individuums zu respektieren, täte allen gut - auch den (selbsternannten) Künstlern...
Dat Ei
Ich plädiere für ein erweitertes Selbstbestimmungsrecht für Tiere, Pflanzen und Gegenstände. Damit endlich Schluss ist (bzw. anständig bestraft wird) mit ungefragtem Fotografiertwerden, Daraufrumtrampeln, Gefressenwerden, ...
Und natürlich Quoten. Ohne Quoten geht ja eh gar nichts mehr.
Es geht nicht nur um Künstler oder wie manche abwertend selbst ernannte Künstler meinen. Jedermann kann Kunst betreiben. Es soll auch nicht um Definition von Kunst gehen oder der Einstufung ob es künstlerisch wertvoll ist. Dazu sind die Meinungen zu verschieden. Aber es geht auch um Dokumentation von dem was öffentlich sowieso zu sehen ist.
@Crimson
Bist du wirklich der Meinung oder hast du was sinnvolleres beizutragen?
stecki99
12.03.2015, 18:09
Ist es richtig, dass ich die jetzt alle verklagen könnte?
Nein!
Ich verstehe die ganze Aufregung und Diskussion hier nicht. Liest man sich den 201a StGB durch, dann ergibt sich doch, wann ich was darf. Eine Person, die sich im öffentlichen Raum bewegt, befindet sich nicht im höchstpersönlichen Lebensbereich. Also kann der schon mal nicht verletzt werden. Wenn dann das Bild weder die Hilflosigkeit der Person darstellt, noch geeignet ist um ihren Ansehen zu schaden, dann ist man bezüglich 201a StGB fein raus.
Ganz anders sieht es bei der Veröffentlichung aus. Das regeln dann solche Sachen wie das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Und bestimmt noch einige Gesetze mehr.
Die Lösung ist in diesem Fall einfach: Wer nicht im öffentlichen Raum fotografiert werden will, der darf den öffentlichen Raum nicht betreten. Das ist, nach meiner Meinung, der Umkehrschluss, wenn man sich die Gesetze vor Augen führt. Man möge mich korrigieren.
Das man zwischenmenschlich natürlich besser fährt, wenn man einfach mal fragt, ob man jemanden fotografieren darf, das ist unbestritten.
Jupp, nach dem englischen Wikipedia Artikel (Vorsicht der ist heftig kontrovers!) "Photography and Law" erkennen ja selbst die Menschenrechte den Konflikt zwischen dem Recht auf Privatsphäre (Artikel 8) und dem Recht auf freie Entfaltungsmöglichkeit (Artikel 10) und das dies immer auf seine Verhältnismäßigkeit abgewägt werden muss.
Da steht nicht, das Recht auf Privatsphäre steht über dem Recht auf freie Entfaltung und auf diese grundsätzliche Position stellen sich hier einige und lassen so quasi keine Diskussion über die Verhältnismäßigkeit zu und darum geht es denke ich bei diesem crowd funded Klageversuch.
Edit: Ooops, wieder zu lange getipselt.....
Dient eigentlich die Kunst dem Menschen oder der Mensch der Kunst?
Dat Ei
Die Kunst dient dem Menschen. Sie hilft bei der Weiterentwicklung.
Es liegt meist nur im Erkennen, ob es Kunst ist oder einem anderen Zwecke dienlich ist.
@Tikal: meine Einlassung ist mit leichter Ironie versehen gewesen - könnte man auch als Spiegel auf manche Äußerung hier im Thread betrachten ;)
Natürlich (?) bin ich der Meinung, dass wir uns (nicht nur in diesem Fall) entweder vollkommen unangemessen überregulieren oder genauso unangemessen rechtsunsichere Räume definieren (ein Schelm, wer dabei an juristische Beschäftigungsicherung denkt). Ob man da durch Grundsatzurteile etwas erreichen kann, wage ich allerdings zu bezweifeln. Als Lösungsvariable fielen mir Vernunft, Moral und Abwägung ein, alles sehr schwer in Rechtsnormen pressbar und irgendwie recht out. Leider.
Dimagier_Horst
20.03.2015, 12:53
Was für ein Schaden kam denn da Zustande?
Mein persönliches Recht an meinem Abbild, an der öffentlichen Zurschaustellung meiner Gefühle, an der Verletzung meiner Anonymität zu Gunsten der Eitelkeit eines Dritten, der sich selbst „Künstler“ nennt und diese Eigenbezeichnung als Rechtfertigung benutzt. Er möchte sein Bild zur Schau stellen und zeigen, wie toll er das gesehen hat. Er stellt aber mich zur Schau, setzt sich über meine Vorbehalte hinweg und macht mich zum Objekt.
Es geht ihm weder um ein Bild, oder um die Aussage des Bildes, noch den Ort, an dem er das Bild gemacht hat. Das könnte er genauso mit einem Model inszenieren, die Idee aufgreifen und eigenständig umsetzen. Diese Inszenierung ist es ihm aber nicht wert, er möchte es von mir und durch mich umsonst, ohne weitere Mühe oder gar finanziellen Aufwand. Deutlicher kann ein anderer die geringe Wertschätzung meiner Person nicht ausdrücken. Selbst eine nachträgliche Genehmigung ist nach Auffassung des Fotografen schon zu viel verlangt.
Das Selbstbestimmungsrecht ist die Währung, in der der Klägerin ein Schaden entseht.
Ich drücke der Klägerin alle Daumen, dass sie sich durchsetzt!
Das unterschreibe ich sofort. :top:
Roland_Deschain
20.03.2015, 16:46
Ich versteh die Diskussion ehrlich gesagt nicht. Es ist doch wohl nicht zu viel verlangt vom Künstler, wenn er die Abgelichteten um die Erlaubnis zur Veröffentlichung bittet.
Das sollte sogar eine Selbstverständlichkeit sein. Von daher finde ich es durchaus richtig, wenn der Fotograf, der diese Aktion angestoßen hat, auf die Nase fällt.
Das man das nicht vor der Aufnahme machen kann, weil man einen bestimmten Moment erwischen will, ist klar, aber nachher doch dann bitte, wenn man die Absicht hat, es in irgendeiner Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Das gebietet doch nun wirklich das normale Anstandsgefühl. Ich dachte, das ist eh schon lange Pflicht, wenn die Person Hauptmotiv ist. Vielleicht muss ich da auch mal mein rudimentären Rechtswissen auffrischen.
Es ist numal so, dass niemand durch die Stadt geht und sich dabei immer so verhält, als würde er gerade beobachtet. Selbst wenn es heute fast so ist, der Gedanke ist doch furchtbar, wenn man sich überhaupt nicht frei bewegen kann. Wenn ich mir gerade in der Nase bohre möchte ich das nicht nächste Woche in einer Ausstellung sehen.
Und selbst wenn die Abgelichteten gerade von ihrer besten Seite zu sehen sind, sollte man nicht trotzdem vorher fragen, ob sie das Bild öffentlich sehen wollen? (Ich komm immer noch nicht drüber, dass manche meinen es wäre völlig ok, alles und jeden immer online oder an die Wand bringen zu dürfen).
Simples Beispiel: Ich hab kürzlich in einer Ausstellung ein Bild von einem verliebten Paar auf einer Parkbank gesehen. Wunderschönes Bild, jedes Paar würde sich freuen, so ein Foto zu bekommen.
ABER: Was wenn einer der beiden eigentlich einen anderen Partner hat? Dann sind sie das Risiko eingegangen, sich in der Öffentlichkeit zu zeigen und einem Bekannten über den Weg zu laufen. Aber haben sicher nicht damit gerechnet, schon wenig später ungefragt überlebensgroß auf einem Plakat zu landen.
Es kann doch nicht sein, dass ich, sobald ich rausgehe, damit rechnen muss, dass irgendein Künstler meint, mich ungefragt für seine Kunst benutzen zu können.
Und ich betone dabei UNGEFRAGT! Jedem seine Kunst, aber doch bitte mit Einverständnis, wenn ich dabei Personen in den Mittelpunkt stellen möchte.
Und auch wenn ich mich wiederhole, für mich ist das einfach nur selbstverständlich.
Dem Post von Roland_Deschain schließe ich mich uneingeschränkt an.
Sehr geiles Profilfoto übrigens :top:
Roland_Deschain
20.03.2015, 17:53
Sehr geiles Profilfoto übrigens :top:
Hihi, danke. Ich freu mich immer, wenn's jemand erkennt ;)
Kopernikus1966
20.03.2015, 22:25
Mein persönliches Recht an meinem Abbild, an der öffentlichen Zurschaustellung meiner Gefühle, an der Verletzung meiner Anonymität zu Gunsten der Eitelkeit eines Dritten, der sich selbst „Künstler“ nennt und diese Eigenbezeichnung als Rechtfertigung benutzt.
Deine Anonymität ist nicht verletzt, außer er schreibt deinen Namen drunter.
Du stellst deine Gefühle für alle sichtbar zur Schau. 100 Leute sehen es. Und du willst allen Ernstes behaupten, dass 100 weitere deine "Anonymität verletzen"????
Er möchte sein Bild zur Schau stellen und zeigen, wie toll er das gesehen hat. Er stellt aber mich zur Schau, setzt sich über meine Vorbehalte hinweg und macht mich zum Objekt.
Fein. Schaffen wir Kunst ab. Wenn wir die vielen kleinen "Möchtegerne" verbieten killen wir auch die Cartier-Bressons und Kischs, die Leibovitzes und Gigers.
Es geht ihm weder um ein Bild, oder um die Aussage des Bildes, noch den Ort, an dem er das Bild gemacht hat. Das könnte er genauso mit einem Model inszenieren, die Idee aufgreifen und eigenständig umsetzen. Diese Inszenierung ist es ihm aber nicht wert, er möchte es von mir und durch mich umsonst, ohne weitere Mühe oder gar finanziellen Aufwand.
Dieser Behauptung ist so unsinnig, dass es nicht wert ist darauf zu antworten...
Du willst also festlegen das Kunst nur als Inszenierung straffrei bleibt??? Du bist Gedankenleser?
Deutlicher kann ein anderer die geringe Wertschätzung meiner Person nicht ausdrücken. Selbst eine nachträgliche Genehmigung ist nach Auffassung des Fotografen schon zu viel verlangt.
Wenn sich eine Person in der Öffentlichkeit bewegt, muss sie es akzeptieren wahrgenommen zu werden. Verlangst du, dass während du über die Straße spazierst, jeder seine Augen abwenden muss????
Das Selbstbestimmungsrecht ist die Währung, in der der Klägerin ein Schaden entseht.
Ich drücke der Klägerin alle Daumen, dass sie sich durchsetzt!
Und das unbegründete Unbehagen einer Person wiegt höher als die Grundfreiheit sich auszudrücken?
Wir alle müssen mit gewissen Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit leben, wenn es das Allgemeinwohl erfordert. Was Grundlage unserer Gesellschaft ist, ist die Möglichkeit sich zu verwirklichen, solange niemand anderer Schaden nimmt! Soll dein persönliches Unbehagen als Richtschnur für allgemeines Handeln gelten? Soll Provokation strafbar werden? Soll Aufzeigen sozialer Realität im Gefängnis enden? Ich will dir nichts unterstellen, aber als Hypothese: wenn dir morgen nicht gefällt, dass Männer auf der Straße Händchen halten, ist das ebenfalls eine Verletzung deines Selbstbestimmungsrechtes weil es dir Unbehagen verursacht? Vielleicht. Aber auch hier haben wir ein höheres Gut zu bewahren!
Ich hoffe, dass die Klägerin mit Pauken und Trompeten verliert und auf den Kosten sitzenbleibt!
Privatsphäre muss unantastbar bleiben! Öffentlichkeit ist wie der Name sagt öffentlich.
Unbegründetes Unbehagen? Bestimmst du jetzt wann jemand Unbehagen verspüren darf und wann nich?
Kopernikus1966
20.03.2015, 22:56
Ich versteh die Diskussion ehrlich gesagt nicht. Es ist doch wohl nicht zu viel verlangt vom Künstler, wenn er die Abgelichteten um die Erlaubnis zur Veröffentlichung bittet. Das sollte sogar eine Selbstverständlichkeit sein. Von daher finde ich es durchaus richtig, wenn der Fotograf, der diese Aktion angestoßen hat, auf die Nase fällt.
...
Es kann doch nicht sein, dass ich, sobald ich rausgehe, damit rechnen muss, dass irgendein Künstler meint, mich ungefragt für seine Kunst benutzen zu können.
Und ich betone dabei UNGEFRAGT! Jedem seine Kunst, aber doch bitte mit Einverständnis, wenn ich dabei Personen in den Mittelpunkt stellen möchte.
Und auch wenn ich mich wiederhole, für mich ist das einfach nur selbstverständlich.
Ich gebe dir Recht, dass die Einwilligung wünschenswert ist. Sie ist auch in gewissen Rahmen notwendig. Wenn zum Beispiel das Bild nicht als Kunstwerk, sondern als rein kommerzielles Objekt verwendet wird, womöglich als Werbung. Ebenso gibt es Grenzen, wenn das Bild so manipuliert wird, dass es die abgebildete Person verunglimpft, z.B. als Nazi hinstellt oder in einer peinlich-verletzenden Situation präsentiert.
Allerdings ist es illusorisch bei Streetphotography Strassensperren aufstellen zu müssen, damit die abgebildeten Personen ihre Einwilligung abgeben können, mit Dutzenden Mitarbeitern, die in geduldigen Gesprächen den rechtlich nicht bewanderten Passanten die Auswirkungen ihrer Einverständniserklärung verdeutlichen. Dass schon der Akt der Aufnahme rechtlich verfolgbar sein kann, ist meiner Meinung nach nur mehr mit Paranoia höchsten Grades erklärbar.
Wie weit die Person, um die es hier geht, im Mittelpunkt des Bildes gestanden hat, lässt sich mangels Bild nicht herausfinden. Aber wenn es ähnlich ist, wie die anderen, die gezeigt wurden, so kann man durchaus annehmen, dass es kein Porträt der Frau war, das gemacht wurde.
Ich bleibe dabei. Wer meint, etwas verbergen zu müssen, soll es verbergen dürfen. Aber er kann nicht verlangen, dass er das zur Hauptverkehrszeit in der Fußgängerzone tun kann. Ich behaupte, dass die simple Tatsache seiner Existenz (und mehr hat ein Bild dieser Art höchstwahrscheinlich nicht bewiesen) keinerlei Anspruch auf Geheimhaltung in sich trägt.
Im zugrunde liegenden Fall finde ich das Urteil sogar salomonisch. Und überlebensgroß präsentiert zu werden ohne Einwilligung des "Models" ist sicher auch ziemlich daneben. Und es wäre sicher sinnvoll gewesen, bei dem "Model" nachzufragen
Aber eine ganze Kunstform zu verbieten ist auch des guten zu viel.
Hier wird eine Mücke zum Elefanten
Wenn sich eine Person in der Öffentlichkeit bewegt, muss sie es akzeptieren wahrgenommen zu werden.
:roll: Als ob man eine Möglichkeit hätte, sich nicht in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Einkaufen, die Kinder in die Kita bringen, zur Arbeit gehen/fahren, Behördengänge erledigen...
Da hab ich doch gar keine Alternative, wenn ich nicht fotografiert werden möchte.
Gruß, Dirk
Kopernikus1966
20.03.2015, 23:02
Unbegründetes Unbehagen? Bestimmst du jetzt wann jemand Unbehagen verspüren darf und wann nich?
Wenn jemand nachweisliche Nachteile erfährt, dann hat er begründetes Unbehagen. Wenn jemand als Nachteil alleine das Gefühl des Unbehagens hat, dann ist das unbegründetes Unbehagen.
Würdest du mir da zustimmen?
Und wann hab ich jemand das Recht abgesprochen unbegründetes Unbehagen zu verspüren? Ich habe nur gesagt, dass unbegründetes Unbehagen kein Grund sein darf die Rechte anderer zu beschneiden.
black flag
20.03.2015, 23:04
...
Allerdings ist es illusorisch bei Streetphotography Strassensperren aufstellen zu müssen, damit die abgebildeten Personen ihre Einwilligung abgeben können, mit Dutzenden Mitarbeitern, die in geduldigen Gesprächen den rechtlich nicht bewanderten Passanten die Auswirkungen ihrer Einverständniserklärung verdeutlichen. Dass schon der Akt der Aufnahme rechtlich verfolgbar sein kann, ist meiner Meinung nach nur mehr mit Paranoia höchsten Grades erklärbar.
...
Aber er kann nicht verlangen, dass er das zur Hauptverkehrszeit in der Fußgängerzone tun kann. Ich behaupte, dass die simple Tatsache seiner Existenz (und mehr hat ein Bild dieser Art höchstwahrscheinlich nicht bewiesen) keinerlei Anspruch auf Geheimhaltung in sich trägt.
Das sehe ich genauso!
Wenn ich in einer Stadt eine Sehenswürdigkeit nur noch klicken darf, wenn alle Personen des öffentlichen Straßenbildes ihre Zustimmung geben, gebe ich das Hobby auf und werde Maler!
Kopernikus1966
20.03.2015, 23:10
:roll: Als ob man eine Möglichkeit hätte, sich nicht in der Öffentlichkeit zu bewegen.
Du könntest als Einsiedler in die Wildnis ziehen.
Fakt ist: Menschen sind soziale Wesen. Wir interagieren.
Mir hat hier noch niemand den Unterschied erklären können zwischen einer Fotografie und einem Zeugen.
Wenn man den Gedankengang einiger Leute hier weiterspinnt, dann müsste man einen Menschen mit eidetischem Gedächtnis, der auch noch malen kann, lebenslänglich einsperren!
Mir hat hier noch niemand den Unterschied erklären können zwischen einer Fotografie und einem Zeugen.
Wenn man den Gedankengang einiger Leute hier weiterspinnt, dann müsste man einen Menschen mit eidetischem Gedächtnis, der auch noch malen kann, lebenslänglich einsperren!
Ist jetzt schon ein bisschen naiv, oder.
Es ist ein Problem des digitalen Zeitalters. Die unkontrollierte Verbreitung ist einfach zu einfach.
Es ist eine Überreaktion auf die fehlerhafte Nutzung von FB und Co.
Da hilft kaum Gegenhalten, sondern nur Verständnis und Erklärung.
Danke! Du gestattest also gnädigerweise allen, die nicht fotografiert werden möchten, in der Wüste zu leben.
Keinfotograf
20.03.2015, 23:26
Hallo,
ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, wo das Problem liegt
die Person die man abgelichtet hat anzusprechen.
Dann klärt man halt die Persönlichkeitsrechtsfrage sofort auf
der Straße. Ich fahre bis jetzt ganz gut damit. Und wenn man ein eindeutiges "Nein" bekommt, dann ist das Bild halt zur privaten Archivierung verdammt.
Kopernikus1966
20.03.2015, 23:27
Es ist ein Problem des digitalen Zeitalters. Die unkontrollierte Verbreitung ist einfach zu einfach.
Da stimme ich dir zu. Trotzdem: welcher Schaden entsteht durch die Verbreitung der Tatsache, dass man existiert?
Wenn die Energie, die in den (untauglichen) Versuch gesteckt wird, das Anfertigen der Bilder zu verhindern in die Verfolgung des Missbrauchs gesteckt würde...
hätten wir das Problem nicht.
Und ich spreche hier von echtem Missbrauch, wie der Verletzung der Privatsphäre. Wo Medien sich ausrechnen, dass eine Strafe gegenüber dem Gewinn vernachlässigbar ist.
Kopernikus1966
20.03.2015, 23:35
Danke! Du gestattest also gnädigerweise allen, die nicht fotografiert werden möchten, in der Wüste zu leben.
Ich habe nicht vom Fotografieren gesprochen. Wenn du nicht wahrgenommen werden willst, dann sind deine Möglichkeiten halt beschränkt. Eine hab ich aufgezeigt. Teilnahme an einer Gesellschaft gehört dann nicht zu den Optionen.
Vielleicht verdeutlicht die Frage meinen Standpunkt: Wenn wir ab morgen sämtliche Methoden zur maschinellen Bildaufzeichnung für ungesetzlich erklären würden, alle Kameras jeglicher Art eingezogen und vernichtet wären, würdest du dann nackt (oder nur mit einer Chiffonschleife markiert ;) ) Samstag Mittag in der Fußgängerzone spazieren gehen?
Also für mich beginnt begründetes Unbehagen da, wo ich mich unwohl fühle. Ein unbegründetes Unbehagen gibt es nicht. Ich fühle mich wohl damit zur Schau gestellt zu werden oder eben nicht.
Ggf. muss ich aber akzeptieren, dass mein Unbehagen zu einem "höherem Zweck" ignoriert wird. Aber die Entscheidung überlasse ich nicht blanko dem, der mich zur Schau stellen möchte.
Unter zur Schau stellen verstehe ich übrigens, dass ich ein essentielles (Teil-)Motiv des Bildes bin.
Konstruiert zum Nachdenken: wenn ich mich gezwungenermaßen öffentlich zur Arbeit begebe, geschieht das in einem lokalen Umfeld über das ich eingeschränkte Kontrolle habe. Wenn jemand ein Bild von mir im Internet veröffentlicht, das mir unangenehm ist, habe ich keine Kontrolle darüber, wer das auf der ganzen Welt sieht. Irgendjemand nimmt es und macht daraus ein YouTube Witz-Video, das zum Klck-Hype wird. Ich bitte in den unzähligen Kommentaren, die mir unsagbar peinlich sind, doch bitte endlich damit aufzuhören. Einige Trolle steigen in die Diskussion ein "Boah Du fettes Opfer, geh' doch sterben". Am nächsten Tag spricht mich meine Arbeitskollegin, die ich total toll finde, auf all das an. Ich will im Boden versinken, wissend, dass sie mich auch gesehen hat, und stelle fest, dass sie das amüsant findet ... [malt es Euch weiter aus]. So ... und jetzt kommt jemand und sagt mir, dass ich mit dem Betreten der Straße / des öffentlichen Raumes damit einverstanden war. Danke auch.
PS: Nein, hier sind weder ich noch eine potenzielle Arbeitskollegin real (nicht dass jemand, der mich kennt, das in den falschen Hals bekommt ;))
Kopernikus1966
20.03.2015, 23:38
...dann ist das Bild halt zur privaten Archivierung verdammt.
und stehst damit schon mit einem Bein im Gefängnis...
Unter bestimmten Umständen ist schon das Anfertigen strafbar.
Kopernikus1966
20.03.2015, 23:57
Also für mich beginnt begründetes Unbehagen da, wo ich mich unwohl fühle. Ein unbegründetes Unbehagen gibt es nicht. Ich fühle mich wohl damit zur Schau gestellt zu werden oder eben nicht.
Ich sehe die Definition von Grund ein wenig enger, als objektiven, rationalen Beweggrund. Wenn ich als Laktophobiker Milch sehe, dann hat mein Unbehagen eine Ursache, es ist aber in meinen Augen kein begründetes Unbehagen.
Wenn jemand ein Bild von mir im Internet veröffentlicht, das mir unangenehm ist, habe ich keine Kontrolle darüber, wer das auf der ganzen Welt sieht.
Brutal gesagt, was kannst du als vernünftiger Mensch (so schätze ich dich ein) auf dem Weg zur Arbeit aufführen, was zu einem viralen Foto werden könnte? Wenn du sturzbesoffen mit einem toten Karnikel auf dem Kopf rosa/gelb gestreift angemalt mit einem Schild "Ich bin der König von Mallorca" aus dem Autobus springst und brüllst "Küsst alle meinen A....!", dann könnte es vielleicht sein, das du zum alleinigen Motiv einer Aufnahme wirst. Ansonsten bist du im besten Falle Beiwerk bei einer Aufnahme. Aber sobald du erkennbar bist, fängt die Streiterei an...
Keinfotograf
21.03.2015, 01:13
und stehst damit schon mit einem Bein im Gefängnis...
Unter bestimmten Umständen ist schon das Anfertigen strafbar.
Kopernikus, das musst du mir näher erläutern.
Ich denke nicht das die Rechtslage so zu lesen ist. Belehre mich gerne wenn ich das falsch sehe, ich habe kein Jura Studium.
Beispiel:
Ich versuche Menschen die ich nicht kenne "ungestellt" abzulichten.
Wäre denke ich Quatsch von ungestellt zu sprechen wenn ich sie vorher ansprechen würde.
Nach dem Foto spreche ich sie an. Ich lösche auch direkt bei Aufforderung.
Dann gebe ich meine Mailadresse raus und sende das Bild auf nachfrage per Mail zu.
Habe schon etliche Unterschriften zur Veröffentlichung dadurch erhalten.
Mach mir keine Angst...... ich darf nicht fotografieren?!? :shock::D
Kopernikus1966
21.03.2015, 02:43
Kopernikus, das musst du mir näher erläutern.
Ich denke nicht das die Rechtslage so zu lesen ist. Belehre mich gerne wenn ich das falsch sehe, ich habe kein Jura Studium.
Ich bin auch kein Jurist. Ich bin Techniker... :)
http://de.wikipedia.org/wiki/Verletz..._Bildaufnahmen
Hier wird auch von der "Herstellung" gesprochen!
Mach mir keine Angst...... ich darf nicht fotografieren?!? :shock::D
Wenn du dir die Ausnahmen (für die Kunst) ansiehst darfst du schon... :)
Aber was passiert, wenn du, während du etwa eine Straßenszene fotografierst, jemand betrunken in einer Ecke liegend mitaufnimmst? Und der noch aus irgendeinem Grund erkennbar ist? Das meine ich mit der Problematik schon die Herstellung zu bestrafen.
Keinfotograf
21.03.2015, 03:58
puhhh..... Wikipedia.
Die Aussage beruhigt mich. Da findet man massig Fehler.
Vielleicht sollte man die Sichtweise der Rechtssprechung ändern,
vielleicht sollte man urteilen nach
-->
Respektvoll behandelt oder nicht behandelt.
Aber jeder muss halt das verantworten was er tut, oder besser das tun was er auch verantworten kann. Da zählt in der Ausübung der "Kunst" wohl immer das Wertesystem des Künstlers selbst.
Fotografieren und online stellen ohne zu fragen ist nicht fair.
Was nicht bedeutet das ich das noch nicht getan habe.
Das lag aber an einem anderen Problem.
Bin gespannt wie sich die Gesetzgebung bei diesem Thema entwickelt.
Hallo,
ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, wo das Problem liegt
die Person die man abgelichtet hat anzusprechen.
Dann klärt man halt die Persönlichkeitsrechtsfrage sofort auf
der Straße. Ich fahre bis jetzt ganz gut damit....
Und deine Website zeigt die erfreulichen Ergebnisse:top:
Interessant auch deine Erklärungen in "über mich".....vieles könnte so einfach sein.
Kopernikus1966
21.03.2015, 09:37
puhhh..... Wikipedia.
Die Aussage beruhigt mich. Da findet man massig Fehler.
...
Bin gespannt wie sich die Gesetzgebung bei diesem Thema entwickelt.
Der Gesetzestext ist (soweit ich es beurteilen kann...) korrekt.
Herausfinden, was die Rechtsprechung daraus macht, ist ein Grund für die Crowdfunding-Aktion.
Bin gespannt wie sich die Gesetzgebung bei diesem Thema entwickelt.
Das ist nicht schwer zu erraten. In Deutschland wird das Fotografieren von Menschen total verboten. Ausnahmen gibt es nur für die Behörden. Tiere dürfen nur so aufgenommen werden, das eine geschlechtliche Zuordnung durch die Abbildung nicht möglich ist (Tierschutz-Privatsphäre). Neben diesen unbedeutenden Einschränkungen darf alles geknipst werden, was gefällt. Schließlich muß Rechtssicherheit herrschen, ohne daß das Gerichtwesen kollabiert.
:crazy:
Servus
Gerhard
... Ausnahmen gibt es nur für die Behörden...
Servus
Gerhard
Genau das wird dann als "WEB3.0" bezeichnet.
Zugriff - weltweit - für jedwede Person mit Behördenzugehörigkeit - inklusive
aller uns bekannten Daten (+ Schuhgröße, DNS-Fehler, Medikamentation, globaler Kontaktliste, gedankliche Abnormung, ...)
Und wir machen uns Gedanken um Facebook und Co - :lol:
...
Respektvoll behandelt oder nicht behandelt.
...
So wie es auf deiner Site aussieht, kommst du langsam, aber stetig voran.
Das sollte ein durchaus interessantes Buch werden :top:
Klick (http://www.schleckysilberstein.com/2015/03/abgemahnt-fur-einen-aushang-realsatire-trifft-urheberrecht)
Keinfotograf
24.03.2015, 12:55
Vielen Dank für den Link Rico, ich musste schmunzeln.
Ja es ist ein Entwicklungsprozess. Am Anfang habe ich abgelichtet und bin gegangen, was aus meiner heutigen weiterentwickelten Sicht verhaltensgestört ist. Der Wendepunkt kam bei mir beim lesen von zwei Online Büchern eines schweitzer Fotgrafen, der angmerkte als Streetfotograg immer 10-15 Ausreden parat zu haben, warum man in die Richtung der Person fotografiert hat. Da wusste ich das der Prozess nicht mein Weg sein kann.
Durch Facebook und Co sind die Menschen verunsichert. Ich habe derzeit eine Rückmeldequote von 16%. Nicht viel, aber ein Anfang.
Dimagier_Horst
02.04.2015, 13:29
Mein Kommentar bezieht sich auf das Foto, das Gegenstand eines konkreten Prozesses ist. Es geht nicht um Beiwerk, am Rande stehende Leute oder ähnliches. Insofern gehen einige Deiner Einwendungen ins Leere. Schade, dass Du etwas Konkretes um des Schreibens Willen verwässerst.
Deine Anonymität ist nicht verletzt, außer er schreibt deinen Namen drunter.
Falsch: Mit dem Bild, um das es geht, kann man problemlos persönliche Daten der Abgebildeten ergoogeln. Die Zeiten, wo man einen Namen darunter schreiben musste, sind schon lange vorbei. Vielleicht ist es in Deinem Heimatort noch anders.
Du stellst deine Gefühle für alle sichtbar zur Schau.
Wenn ein Mensch irgendwo normal lang läuft, stellt er gar nichts zur Schau. Andere werden ihn kaum bemerken. Eine Fotografie in einer Ausstellung dagegen macht sichtbar, was dem unaufmerksamen Betrachter im Alltag entgeht. Der Fotograf stellt zur Schau.
Dieser Behauptung ist so unsinnig, dass es nicht wert ist darauf zu antworten...
Warum gehst trotzdem im nächsten Satz darauf ein?
Du willst also festlegen das Kunst nur als Inszenierung straffrei bleibt???
Ich lege gar nichts fest. Gesetze werden von frei gewählten Repräsentanten angenommen oder verworfen. Konkrete Fälle von Menschen entschieden, die dazu autorisiert sind und unbefangen sind. Zumindest bei uns.
Wenn sich eine Person in der Öffentlichkeit bewegt, muss sie es akzeptieren wahrgenommen zu werden.
Da sich keiner ohne öffentlichen Raum bewegen kann, wird ihm eine Privatsphäre zuerkannt, die verhindert, dass er alleine durch Nutzung des öffentlichen Raumes zur Schau gestellt werden darf. Ob es so bleibt, wird die Urteilsbegründung zeigen.
Privatsphäre muss unantastbar bleiben! Öffentlichkeit ist wie der Name sagt öffentlich.
Und trotzdem gibt es öffentliche Sanktionen in der Privatsphäre, als auch Beschränkungen des Individuums im öffentlichen Raum. Warum soll gerade die Kunst davon ausgenommen sein? Wo es noch nicht einmal eine allgemein verbindliche Definition von Kunst gibt...
Auch Fotografen haben sich in die Gesellschaft einzufügen, genauso wie deren Opfer. Früher hatte Fotografie einen anderen Stellenwert in der Gesellschaft. Es war etwas Besonderes, fotografiert zu werden. Es war technischer Fortschritt. Die Fotografen, die Du namentlich aufführst, haben sich in ihre Umgebung integriert und stießen auf Verständnis. Bei den meisten Bildern sieht man die Zustimmung der Abgebildeten. Heute führt die Bilderflut zu Übersättigung, die unkontrollierte Massenverbreitung zu Ablehnung. Gesetzgeber und Richter nehmen diese Strömungen lediglich auf, sie schaffen sie nicht.
Es sind nicht die ernsthaften, einfühlsamen Fotografen, die die Streetfotografie zerstören. Es sind die Leute, die sich das Recht einfach nehmen und ihre Ergebnisse zur Schau stellen.
Heute führt die Bilderflut zu Übersättigung, die unkontrollierte Massenverbreitung zu Ablehnung. Gesetzgeber und Richter nehmen diese Strömungen lediglich auf, sie schaffen sie nicht.
Es sind nicht die ernsthaften, einfühlsamen Fotografen, die die Streetfotografie zerstören. Es sind die Leute, die sich das Recht einfach nehmen und ihre Ergebnisse zur Schau stellen.
Besser hätte man das nicht sagen können. :top:
Wie verhält es sich dann eigentlich mit den Smartphone-Knipsern, die alles und jeden bildlich festhalten und in den sozialen Netzwerken veröffentlichen?
Das hat so überhand genommen, dass es kein Wunder ist, wenn Streetfotografen o.ä. veranlasst werden, vorab zu fragen oder die Bilder wieder zu löschen.
Schaut man sich fotografische Zeitdokumente vor dem Hintergrund der momentanen Situation an, muss man fast schon dankbar sein, dass die Menschen früher anders reagiert haben.
Vieles wäre heute gar nicht mehr möglich.
Warum soll gerade die Kunst davon ausgenommen sein? Wo es noch nicht einmal eine allgemein verbindliche Definition von Kunst gibt...
Genau deswegen.
Für mich ist dies alles ein Scheindebatte, bei der verbleibende Freiheit geopfert wird, um von den eigentlichen Problemen abzulenken. Die Privatsphäre und Unabhängigkeit ist nicht durch die Wahrscheinlichkeit 1-2 im Jahr von einem Fotografen im öffentlichen Raum abgelichtet zu werden.
Die Privatsphäre und damit die Freiheit des Einzelnen ist durch massive staatliche Eingriffe und die Totalüberwachung durch große Konzerne wie Google, Apple, Facebook und Co. gefährdet.
Ichg finde es lustig, wie vehement hier um das eigene Bild gekämpft wird, welches von einem einzelnen Fotografen situativ gemacht wird, während wahrscheinlich gleichzeitig 6 Überwachungskameras die Szene kontinuierlich filmen und das eigene Smartphone die aktuelle Position brav in irgendwelche Big Data Systeme füttert.
Seht es mal so: Warum ist Politikern so daran gelegen, im Windschatten einer Kinderpornographieaffaire solche Gesetze durchzuwinken? Weil sie im Zweifel vor allem auch bei der Dokumentation ihres eigenen Tuns zum Tragen kommen. Weil die Abgrenzung auch im Bereich des Aufklärungsjournalismus nicht mehr einfach ist.
All das wird geopfert, um dem diffusen Gefühl von Bedrohung etwas entgegen zu setzen.
Oder mal direkt gefragt: Wer hat sich denn selbst schon einmal in einer Fotoausstellung oder einem Streetfotografie-Bildband wieder gefunden? Und wie schlimm war es dann?
Gegen die anonym in sozialen Netzwerken geposteten Handybilder wird man ja aus rein praktischen Gründen keine Handhabe haben, weil der Aufwand ja viel zu groß ist, Urheber zu ermitteln und Ihnen das Bild nachzuweisen. Im Fokus sind allein die Handvoll Fotografen, die dieser Kunstform nachgehen und unter ihrem Namen in irgendeiner Form öffentlich machen.
Stephan
Keinfotograf
02.04.2015, 15:23
Spielen wir doch ein wenig mit dem Wort Kunst.
Was ist Kunst? Kommt Kunst von können?
Ich bin kein gelernter Fotograf. Also bezweifle ich die Fotografie zu beherrschen.
Beherrschen tue ich aber das Wort, die Kommunikation und die Konversation.
Die Diskussion wird sich ewig im Kreis drehen, solange der Einzelne von uns sich nicht
dazu durchringt Personen anzusprechen. Und was ist so schlimm daran?
Was ist so grausam an einer Unterhaltung mit einer Person die man abgelichtet hat.
Wer es einmal versucht hat, wird vielleicht sogar bestätigen das es Spaß bringt.
Vielleicht hat ja einer von Euch den Elan es in den nächsten Wochen zu testen.
Ich bin schon oft mit sehr böser Miene angesprochen worden, verprügelt hat mich noch niemand, und nach der Konversation hatte ich oft Mails in denen die Freude über das Foto zu lesen war.
Ist Street nicht vielleicht die Kunst der nonverbalen Kommunikation?
Sucht man vielleicht vorher den Augenkontakt, bevor Kamikaze Auslösungen erfolgen?
Kann man vielleicht die Person durch Körpersprache auf das folgende Foto vorbereiten?
Versteht mich nicht falsch, auch ich habe Fotos ohne Vertrag in meinem Portfolio die ich veröffentlicht habe. Da wusste ich es aber noch nicht besser. Wenn man anfängt immer drei Sichtweisen zu prüfen -->
- die eigene
- die des Anderen
- und eine neutrale, in dem man sich die Situation von oben anschaut
wird einem vieles klarer.
Aber eine Initiative über Crowdfunding zu starten, obwohl man einfach nur mit Menschen reden muss finde ich belustigend. Passt zu unserer schnelllebigen Welt.
Ist fast so als wenn ich meinem Sohn eine Whats App ins Kinderzimmer schicke, damit er zum Essen kommt. :D
stecki99
02.04.2015, 15:40
Hier braucht man weder mit dem Begriff Kunst zu spielen noch muss jemand versuchen seine Meinung und seinen Standpunkt zur Straßenfotografie als richtig, und die eines anderen als falsch darzustellen.
Was der gesunde Menschenverstand hergibt ist nun mal nicht immer deckungsgleich mit dem, was gem. unseren Gesetzen und Regelungen straffrei oder eben nicht straffrei ist. Von daher könnt ihr euch hier weiter Argumente an den Kopf knallen und eure Standpunkte im Bezug auf Kunst, Öffentlichkeit, Privatssphäre oder sonst was ausdiskutieren... Am Ende wird das Urteil zeigen wie die geltenden Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind. Und wenn dabei rauskommen sollte, dass man eben doch ohne zu Fragen "Kunst" betreiben darf, dann ist das so. Genauso wie es dann eben so ist, wenn das gezielte Ablichten einzelner Personen bzw. die Veröffentlichung solcher Bilder in Zukunft unter Strafe gestellt werden. (Sofern dies nicht ohnehin in anderen Gesetzen, z. B. §201a StGB, geregelt ist.)
Willkommen im Rechtsstaat.
Kopernikus1966
03.04.2015, 14:49
Falsch: Mit dem Bild, um das es geht, kann man problemlos persönliche Daten der Abgebildeten ergoogeln. Die Zeiten, wo man einen Namen darunter schreiben musste, sind schon lange vorbei. Vielleicht ist es in Deinem Heimatort noch anders.
D.h. du gehst nur maskiert aus dem Haus? Es gibt Leute, die anhand deines Gesichts erkennen können, wo du aufgewachsen bist, welche Freunde du hast, welche Vergehen du begangen hast... Das nennt sich soziales Umfeld!
Wenn ein Mensch irgendwo normal lang läuft, stellt er gar nichts zur Schau.
Außer seiner Anwesenheit an einem bestimmten Ort.
Andere werden ihn kaum bemerken.
Eine durch nichts begründete Annahme. Ich bin in der warmen Jahreszeit in einem Schanigarten eines Kaffeehauses gesessen. Zu einem Zeitpunkt, an dem wenig Verkehr war. Ich habe fast jede Person, die vorbei gegangen ist sehr genau wahrgenommen.
Eine Fotografie in einer Ausstellung dagegen macht sichtbar, was dem unaufmerksamen Betrachter im Alltag entgeht. Der Fotograf stellt zur Schau.
Der Fotograf dokumentiert. Was war. Wie es jeder, der zum selben Zeitpunkt am selben Ort gewesen wäre hätte wahrnehmen können.
Warum gehst trotzdem im nächsten Satz darauf ein?
Dein Posting beweist, dass ich mich im Bezug auf die Notwendigkeit geirrt habe. Du merkst, was Überzeugungen ändert, sind Fakten.
Ich lege gar nichts fest. Gesetze werden von frei gewählten Repräsentanten angenommen oder verworfen.
Du hast nichts festgelegt. Du willst festlegen. Und die frei gewählten Repräsentanten sind von dir beauftragt (sofern du wählen gehst).
Da sich keiner ohne öffentlichen Raum bewegen kann, wird ihm eine Privatsphäre zuerkannt, die verhindert, dass er alleine durch Nutzung des öffentlichen Raumes zur Schau gestellt werden darf. Ob es so bleibt, wird die Urteilsbegründung zeigen.
Denk an kontemplative Orden. Deren Kontakt mit dem öffentlichen Raum ist sehr eingeschränkt. Wenn du allerdings ein geistig gesundes menschliches Wesen sein willst, wird dir sozialer Kontakt nicht erspart bleiben. Ich weiß, dass die Rechtsprechung es anders sieht. Ich bezweifle nur die Sinnhaftigkeit.
Und trotzdem gibt es öffentliche Sanktionen in der Privatsphäre, als auch Beschränkungen des Individuums im öffentlichen Raum.
Handlungen, die die Privatsphäre verletzen sind nur an Orten möglich an denen ein vernunftbegabter Mensch eine Erwartung von Privatheit haben kann.
Beschränkungen des Individuums im öffentlichen Raum sind nur damit zu rechtfertigen um Schaden von anderen Benutzern des öffentlichen Raumes fernzuhalten.
Warum soll gerade die Kunst davon ausgenommen sein? Wo es noch nicht einmal eine allgemein verbindliche Definition von Kunst gibt...
Weil Kunst eine zutiefst menschliche und für die Menschlichkeit notwendige Möglichkeit des Ausdrucks ist? Weil es einer der wenigen Punkte ist, die uns qualitativ von Tieren unterschieden?
Auch Fotografen haben sich in die Gesellschaft einzufügen, genauso wie deren Opfer. Früher hatte Fotografie einen anderen Stellenwert in der Gesellschaft. Es war etwas Besonderes, fotografiert zu werden. Es war technischer Fortschritt. Die Fotografen, die Du namentlich aufführst, haben sich in ihre Umgebung integriert und stießen auf Verständnis. Bei den meisten Bildern sieht man die Zustimmung der Abgebildeten.
Du warst noch nie in einer Cartier-Bresson Ausstellung, nicht wahr?
Heute führt die Bilderflut zu Übersättigung, die unkontrollierte Massenverbreitung zu Ablehnung. Gesetzgeber und Richter nehmen diese Strömungen lediglich auf, sie schaffen sie nicht.
Demokratie ist gut und schön. Wenn die Mehrheit in einem Land für die Abschaffung der Meinungsfreiheit ist, sollten die Gesetzgeber das auch aufgreifen? Teil einer repräsentativen Demokratie ist es, einen Buffer zwischen schrankenlosen Populismus und verantwortungsvoller Politik zu schaffen.
Vor hundert Jahren gab es kaum Autos. heute überschwemmt der motorisierte Individualverkehr historische Städte. Du empfiehlst Fahrverbote in Städten?
Es sind nicht die ernsthaften, einfühlsamen Fotografen, die die Streetfotografie zerstören. Es sind die Leute, die sich das Recht einfach nehmen und ihre Ergebnisse zur Schau stellen.
Für die Frage, wessen Rechte gravierend beschnitten werden und wer Handlungen ertragen muss, weil sie für die Allgemeinheit zu wichtig sind, ist es vollkommen irrelevant ob der Fotograf charmant oder abstoßend ist!
Kopernikus1966
03.04.2015, 14:54
Ups, rausgefallen...
Mein Kommentar bezieht sich auf das Foto, das Gegenstand eines konkreten Prozesses ist. Es geht nicht um Beiwerk, am Rande stehende Leute oder ähnliches. Insofern gehen einige Deiner Einwendungen ins Leere. Schade, dass Du etwas Konkretes um des Schreibens Willen verwässerst.
Konkret ist, dass das Bild (wenn es den anderen entspricht) die Frau nicht als Hauptmotiv hatte, sondern eine Straßenszene, in der die Frau erkennbar eine Rolle spielte.
Konkret ist, dass das Bild aufgrund der Beschwerde aus der Ausstellung entfernt wurde.
Konkret ist, dass die Frau behauptet einen Schaden erlitten zu haben!
Kopernikus1966
03.04.2015, 15:04
Von daher könnt ihr euch hier weiter Argumente an den Kopf knallen und eure Standpunkte im Bezug auf Kunst, Öffentlichkeit, Privatssphäre oder sonst was ausdiskutieren... Am Ende wird das Urteil zeigen wie die geltenden Bestimmungen auszulegen und anzuwenden sind.
Da stimme ich dir bedingt zu. Wir müssen (legitime) Gesetze anerkennen und befolgen. Die Gesetze (und deren Interpretationen!) allerdings werden als Resultat eines Diskurses geschaffen, in dem die Positionen diskutiert und abgewogen werden.
Keinfotograf
04.04.2015, 00:35
Mal eine kurze Zwischenfrage, was ist eine mündlich ausgesprochene Freigabe zur Veröffentlichung eigentlich Wert? Hält eine mündliche Freigabe dem Gesetz stand?
Kurt Weinmeister
04.04.2015, 00:44
Kommt einer Willenserklärung gleich.
Beweislast liegt aber bei Dir.
Von daher zweifelhaft, ob Du damit durchkommst (hängt vom Einzelfall ab)
Schriftlich ist immer besser.
Wenn die Person auf dem Bild zuwinkt und lächelt, dann gilt das meines Wissens schon als Einverständniserklärung. Zumindest ist es ein Anhaltspunkt.
Mal eine kurze Zwischenfrage, was ist eine mündlich ausgesprochene Freigabe zur Veröffentlichung eigentlich Wert?...
NICHTS, wenn die Person diese Darstellung vor Gericht bestreitet und es keinen Zeugenbeweis gibt.
Das könnte weitreichende, finanzielle Folgen haben, z.B. folgend der strafrechtlichen Klage eine zivilrechtliche Schadenersatzklage nach sich ziehen.
Wenn die Person auf dem Bild zuwinkt und lächelt, dann gilt das meines Wissens schon als Einverständniserklärung. ...
Dem würde ich mit gesundem Menschenverstand vorbehaltlos zustimmen.
Aber der Verstand und somit das Verständnis einer Person kann sich, aus welchen Gründen auch immer, ändern.
("Ich habe freundlich, aber in bestimmender Weise mit dem Winken angedeutet, das ich nicht fotografiert werden wollte.")
...
Schriftlich ist immer besser.
:top:
Das wird bestimmt lustig, wenn man den Leuten auf der Straße noch eine schriftliche Einverständniserklärung abschwatzen muss.
Keinfotograf
07.04.2015, 22:43
Lustig hin oder her,ich mache das so. Mein Problem liegt bei Obdachlosen, die in der Regel keine E Mail oder sonstige Adressen haben. In seltenen Fällen nutze ich auch direkt eine App die dann auf der Straße unterschrieben werden kann. Die meisten Personen möchten aber vor der Freigabe das Bild per Mail bekommen.