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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Coole Reaktion von Amazon


BodenseeTroll
17.02.2015, 21:22
Letzte Woche hatte ich Urlaub. Gestern war erster Arbeitstag und auf meinem Platz lagen zwei Amazonpäckchen. (wir bestellen unseren Kram in die Arbeit, weil wir eh nie daheim sind, wenn der Postmann klingelt...) Moment, zwei? Ich hatte doch nur eines bestellt, oder?

Im ersten Päckchen waren die bestellten DVDs, im zweiten zwei Sandisk SD Karten mit je 16GB. Hm. Die hatte ich definitiv nicht geordert.

Nagut, dann rufe ich da mal an. Amazon macht das recht elegant, man gibt seine Nummer ein und wird zurückgerufen. Nix Warteschleife! Cool! Ich schildere dem Mitarbeiter das Problem, er fragt nach meiner email Adresse, wirft seinen Computer an und:

"Ach, ok, ich sehe, das ist ein Irrläufer"

"...und nun?"

"Nix. Können sie behalten."

":shock::shock::shock:"

"Ja, schenkt ihnen Amazon. Brauchen sie nix zu tun."

Oh. Danke!

Dann kam noch ne Mail, ob mein Problem, wegen dem ich mich an die Hotline gewendet hatte, zur Zufriedenheit gelöst sei, worauf ich spontan 5 Sterne vergeben musste. :lol:

So geht es also auch!

Viele Grüsse,

Michael

dey
17.02.2015, 21:24
Ach, da ist meine SD-Karte gelandet. Kannst ja mal weiter leiten. :D

kilosierra
17.02.2015, 21:30
Freu Dich, es hätten ja auch Lockenwickler oder eine Tüte Katzenstreu sein können. :D

LG Kerstin

meshua
17.02.2015, 21:56
Bessere und günstigere Werbung für Amazon und seinen Kundenservice kann's nicht geben... :cool:

Grüße, meshua

BeHo
17.02.2015, 22:08
Die Rücksendung mit Kostenübernahme seitens Amazon wäre vohl für diese nicht viel teurer geworden als bei dieser Vorgehensweise.

Dann gibt es da noch den § 241a des BGB über unbestellte Leistungen (http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html").

Da kalkuliert Amazon einfach richtig und rechnet dabei wohl auch noch den Wert der Kundenzufriedenheit mit ein.

Das Geld verdienen sie mit solchen Artikeln: Klick! (www.amazon.de/gp/product/B0049PLOR0?ie=UTF8&at=&force-full-site=1&ref_=aw_bottom_links) :crazy:

Und sogar diesen Hochpreisartikel hättest Du wohl nicht zurückschicken müssen. :lol:

Dana
17.02.2015, 22:17
Das freut mich für dich. :D

Aber oft ist das normal. Der Aufwand (finanziell und auch zeitlich) ist meist so hoch, dass sie das einfach lassen. Sagt ja auch einiges über die Gewinnspanne aus. :D

Ich hatte vor Weihnachten zwei A7-Akkus geordert (nicht bei Amazon). Die kamen vor einer anderen Bestellung an und mit der anderen Bestellung dann auch nochmals mit. Ich hab das gemeldet (man ist ja ehrlich) und es hieß auch nur: "Och...das ist jetzt mit Rückbuchung und Zurückschicken und so weiter einfach zu viel Aufwand...betrachte es als Nikolausi." Und solche Akkus sind ja auch nicht gerade günstig.

Von daher: freu dich einfach drüber, nutze die Karten, gedenke liebend des Spenders und gut iss. :lol:

stecki99
17.02.2015, 22:21
Dann gibt es da noch den § 241a des BGB über unbestellte Leistungen (http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html").

Da er aber erkannt hat, dass die Leistung nicht für ihn war und Amazon sogar kontaktiert hat, hätte Amazon ihm das also auch berechnen können. Alternativ zur kostenlosen Rücksendung. Aber so ist es natürlich auch nicht schlecht. :top:


Sagt ja auch einiges über die Gewinnspanne aus. :D

Die ja dann doch nicht so hoch sein kann wie oft angenommen.

BeHo
17.02.2015, 22:35
Da er aber erkannt hat, dass die Leistung nicht für ihn war und Amazon sogar kontaktiert hat, hätte Amazon ihm das also auch berechnen können. Alternativ zur kostenlosen Rücksendung.[...]

Absatz 3: "Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden."

Ich interpretiere das so, dass dann Amzon bei Rücksendung zumindest auch Zeitaufwand, Fahrtkosten zur Post u.ä. hätte bezahlen müssen.

Ich finde es ja auch gut, wie Amazon reagiert hat, aber es war wohl vor allem auch die cleverste und kostengünstigste Variante.

stecki99
17.02.2015, 22:54
Ich bin eben vom Absatz 2 ausgegangen. Der besagt aber auch nur, dass Amazon die Karten hätte berechnen können, weil der Empfänger die Fehllieferung ja bemerkt und angezeigt hat. Dann hat der Händler eben die Möglichkeit die Rücksendung gegen "Kostenerstattung" zu veranlassen oder die Ware dem Käufer zu überlassen. Gegen Bezahlung oder auch nicht.

Die Aufwendungen, die einen entstehen, die muss man aber als Endverbraucher in 99 von 100 Fällen einfordern. Gleiches gilt ja auch bei Reklamationen in einem normalen Geschäft. Die Aufwendungen für z. B. die Fahrten zum Händler kann man auch zurück fordern. Aber kaum einer macht das. Man lässt sich da mitunter echt Geld durch die Lappen gehen.

duncan.blues
18.02.2015, 20:59
Ich hatte mir vor ner Weile online Sensor-Reinigungsflüssigkeit bestellt (Amazon-Marketplace Händler) und einen Tag nach dem erwarteten Päckchen kam ein zweites, deutlich größeres.
Drin war ein komplettes Rundum-Kamerapflege-Set mit Reinigungstüchern für außen, Sensor Swabs, einem Blasebalg und einer Leucht-Lupe. Dazu eine Rechnung für einen ganz anderen Kunden.
...ups?

Beim Versender angerufen und die haben sich sogleich entschuldigt und für den prompten Anruf bedankt. Sie haben wir dann einen Paketschein für die Rücksendung zugeschickt und als Dankeschön durfte ich mir die Leucht-Lupe aus dem Paket rausnehmen.

Fand ich auch fair. :top: