Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay versteckter Mangel
Hallo!
Es ist wohl ärgerlich, kürzlich habe ich bei Ebay ein Sony 16-80 von privat erworben. Beim ersten Test alles in Ordnung, keine offensichtliche Mängel, auch die ersten Aufnahmen sind OK. Jetzt vier Tage später habe ich bemerkt, dass sich das Objektiv manuell nicht fokussieren lässt, ein Mangel welcher bei diesem Teil wohl häufiger vorkommt.
Glückerlicherweise kann ich auf den MF gut verzichten, doch man ärgert sich doch darüber.
Hat der Verkäufer diesen Mangel arglistig verschwiegen, so kann man als Käufer trotz der Klausel "Privatverkauf usw." rechtliche Schritte einleiten.
Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen?
Sennaspy
11.01.2015, 19:50
Hat der Verkäufer diesen Mangel arglistig verschwiegen, so kann man als Käufer trotz der Klausel "Privatverkauf usw." rechtliche Schritte einleiten.
Kann man sicherlich machen aber genau diese Arglist muss man als Kläger dann auch beweisen und da sehe ich Probleme. Wenn der Verkäufer behauptet, immer mit AF fotografiert zu haben und von dem Mangel somit nichts wusste, wird es sicher schwer.
Stefan79gn
11.01.2015, 19:52
Ich würde den Verkäufer sachlich auf die Lage hinweisen. Da ja sicher keine Garantie mehr auf dem Objektiv ist, erstmal abwarten wie der Verkäufer sich äußert.
wenn noch Garantie seitens des ehemaligen Händlers ist, sollte es ja kein Problem sein.
lg stefan
Hallo!
Ja, das beweisen wird schwierig. Ich hab den Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen. Bin gespannt wie er reagiert, eine Reparatur bei Schumann dürfte sich so auf ca. 150,-- belaufen, was ich so in Erfahrung bringen konnte.
Notfalls muss ich die Kröte schlucken und lediglich den AF verwenden.
Sennaspy
11.01.2015, 20:13
Es tut mir leid für dich aber ich befürchte das musst du, wenn der Verkäufer nicht irgendwie entgegenkommt, sich verplappert oder vielleicht noch jemand eine gute Idee hat.
zickezacke60
11.01.2015, 20:13
und genau das ist der Grund warum ich gebrauchte Sachen nur von seriösen Händlern kaufe: lieber 50.-€ mehr zahlen und was Ordentliches erhalten....
Bei Ebay Käufen von Privat ohne jegliche Sicherheiten geht es doch im Fotoartikelbereich meist um zuviel Geld...
Hallo!
Was stand der in der Artikelbeschreibung? Technisch einwandfrei?
Andronicus
11.01.2015, 20:46
...
Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen?
Ich würde mein Lehrgeld zahlen. ;)
(d.h. in den sauren Apfel beissen und es reparieren lassen - auf meine Kosten oder aber zum Rechtsanwalt gehen - dort natürlich auch Geld dalassen - und mich rechtlich Beraten lassen. Der RA wird Dir bestimmt aber auch nur das obige sagen...)
Hallo!
Laut Beschreibung war alles in Ordnung.
Zum Rechtsanwalt gehen werde ich wegen der Geringfügigkeit der Schadenssumme sicherlich nicht, reparieren würde ich das Teil auch nicht, da es im AF-Modus einwandfrei funktioniert.
Der VK hat laut seinen Bewertungen schon eine Menge an Objektiven verkauft und alles war 100% positiv, sodass ich mein Gebot mit gutem Gewissen abgegeben habe.
Auf alle Fälle habe ich meine Lehre daraus gezogen und werde künftig nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufen wo es die Möglichkeit zur Rückgabe gibt.
Das ist sehr ärgerlich. Ich habe einen ähnlichen Defekt an meinem eigenen 16105.
da kann man nur raten immer sofort alle AF-Arten und Brennweiten und Blenden zu testen.
stecki99
11.01.2015, 21:19
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.
Wobei gerade bei diesen Sonys gar keine böse Absicht dahinter stecken muss. MF ist nicht die Hauptnutzung und ein defekt könnte unentdeckt bleiben.
Und wer um die besondere Problematik nicht weiss, testet das vielleicht auch nicht.
Bis vor drei Monaten wusste ich auch nichts davon.
Wenn laut Beschreibung alles in Ordnung war, dann hat der Verkäufer den Artikel nicht korrekt beschrieben, ganz einfach. Das ist ja ein ganz offensichtlicher Mangel und nicht einer, den man übersehen könnte. Es ist eine wesentliche Eigenschaft dieses Objektivs, dass man manuell fokussieren kann. Dass hätte der Verkäufer vor Verkauf überprüfen müssen.
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.
Meiner Erfahrung nach leider nicht. Ich wurde bisher beim Objektivkauf erst einmal über den Tisch gezogen, und das war leider hier im Forum. Ich kaufe viel auf Ebay und auch in Foren.
Wenn laut Beschreibung alles in Ordnung war, dann hat der Verkäufer den Artikel nicht korrekt beschrieben, ganz einfach. Das ist ja ein ganz offensichtlicher Mangel und nicht einer, den man übersehen könnte. Es ist eine wesentliche Eigenschaft dieses Objektivs, dass man manuell fokussieren kann. Dass hätte der Verkäufer vor Verkauf überprüfen müssen.
Ja, nur, wie nachweisen.
Wie gesagt, man muss um dieses Problem wissen, um es vorab zu testen. Ich weiss nicht, ob ich vor 4 Monaten eine derartige Reklamation nach längerer Zeit akzeptiert hätte.
Kann ich leider auch bestätigen.
Wenn mich ein Artikel aus dem Forumsmarktplatz interessiert, schaue ich jetzt immer erst, ob der Verkäufer vorher nicht schon einmal über Probleme damit berichtet hat.
Ihr werdet euch wundern, was in Artikelbeschreibungen so alles verschwiegen, ähhh vergessen wird.;)
Ja, nur, wie nachweisen.
Wie gesagt, man muss um dieses Problem wissen, um es vorab zu testen. Ich weiss nicht, ob ich vor 4 Monaten eine derartige Reklamation nach längerer Zeit akzeptiert hätte.
Na ja, in diesem Fall hier waren es vier Tage.
Aus Schaden wird man klug, leider und hoffentlich. Dieses Beispiel zeigt mir, was ich demnächst vor Kauf in meinen Fragenkatalog an den Verkäufer aufzunehmen habe.
Auch wenn die manuelle Fokussierung funktioniert, optimal ist sie bei dem Objektiv ganz und gar nicht. Der Fokussierweg ist viel zu kurz, und es ist zu viel Spiel drin. Von daher hättest Du eh nicht viel verloren wenn das jetzt so bleibt.
Hallo!
Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. Problem ist jedoch die Beweislage, der VK kann jederzeit behaupten, bei ihm hätte noch alles funktioniert. Schlimmstenfalls könnte das nur über den Rechtsweg geklärt werden, wobei die Schadenssumme in keiner Relation zu den Kosten steht.
Wie bereits geschrieben, einen solchen Weg werde ich nicht einschlagen. Sollte der Verkäufer einlenken wäre eine Wandlung oder Wertminderung denkbar. Wenn nicht, die Optik macht im AF-Betrieb sehr gute Fotos und der MF-Betrieb soll lt. wus ohnedies nicht der Bringer sein.
Dimagier_Horst
11.01.2015, 23:25
Problem ist jedoch die Beweislage...
Das Problem ist auch in Deinem Kopf. Irgendwann geht etwas kaputt. Eben funktionierte es noch (z.B. beim Verkäufer), beim nächsten anflanschen nicht mehr. Und wenn das jetzt bei Dir war, nach der Übergabe, kann der Verkäufer nichts dafür.
Ich habe das bei meinen Geräten oft genug erlebt, da hätte genauso gut eine Übergabe stattfinden können und jeder denkt vom anderen, dass er einen über den Tisch ziehen will.
Was mir bei privaten Verkäufen oft auffällt: da wird nur eine Garantie ausgeschlossen, aber nicht die Gewährleistung. Dann könnte sich Dein Fall anders darstellen....
Auch wenn die manuelle Fokussierung funktioniert, optimal ist sie bei dem Objektiv ganz und gar nicht. Der Fokussierweg ist viel zu kurz, und es ist zu viel Spiel drin. Von daher hättest Du eh nicht viel verloren wenn das jetzt so bleibt.
Und genau das ist der Grund, waum es möglicherweise dem Verkäufer gar nicht bewusst war.
Wir gesagt, mir ist es ja ähnlich gegangen.
Das Problem ist auch in Deinem Kopf. Irgendwann geht etwas kaputt. Eben funktionierte es noch (z.B. beim Verkäufer), beim nächsten anflanschen nicht mehr. Und wenn das jetzt bei Dir war, nach der Übergabe, kann der Verkäufer nichts dafür.
Bei mir war es ja Verleihe. Und ich kann mir nicht mal sicher sein, dass ich es einwandfrei übergeben habe.
Sollte in meinem Falle die Versicherung nicht zahlen, werde ich auch mit meiner non-MF-Version des 16105 leben.
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.
das wird ja immer wieder behauptet :mad:
Ich z.B. hatte bisher mehr Probleme mit Forumskäufen als bei eBay...
mein 16-80 habe ich übrigens noch nie manuell fokussiert
rainerte
12.01.2015, 10:05
mein 16-80 habe ich übrigens noch nie manuell fokussiert
Da drücke ich dir die Däumchen, dass der AF weiterhin funktioniert.
Bei meinem ersten 16-80 war der MF so schwergängig, dass er praktisch unbrauchbar war - und ich dachte auch: egal, das stelle ich eh nie manuell scharf. Leider blockierte nach einigen Jahren auch der AF. Die Reparatur hätte knapp 500 Euro gekostet ...
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.
Leider auch schon hier mit einem Forum-Kauf auf die Schnauze gefallen. Ich gehe aber davon aus das bei den meisten Anbietern die schon länger dabei und auch sonst aktiv sind, hier keine Probleme entstehen würden
Fotorrhoe
12.01.2015, 11:52
Hallo!
Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. ...
Das ist genau der Punkt. Diese Haftung lässt sich auch durch den Ausschluss einer Garantie (XXX Fehler entsorgt XXX) nicht ausschließen.
Nach 4 Tagen sollte es der Verkäufer noch akzeptieren, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und das Objektiv zurücknehmen oder den Preis mindern.
Ich würde das nicht so lassen, auch wenn ich MF bei diesem Objektiv nicht einsetzen wollte, da einerseits das bei einem Wiederverkauf den Preis deutlich mindert und andererseits meist ein erstes Anzeichen für einen siechenden Fokusantrieb ist. Der AF wird mit einiger Wahrscheinlichkeit auch bald ausfallen.
Fotorrhoe
Dimagier_Horst
12.01.2015, 12:28
(betrifft nur Schäden, die nach dem Kauf auftreten).
Verbreite bitte nicht so einen Unsinn.
- für was eine Garantie eintritt, legt der Hersteller nach Gutdünken in den Garantiebedingungen fest. Das kannst Du nicht pauschalisieren.
- die Gewährleistung tritt für Schäden ein, die bei Übergabe schon bestanden haben. Für Schäden, die nach der Übergabe bemerkt werden, nimmt man ZUNÄCHST an, dass sie schon vor Übergabe bestanden. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.
Mario190
12.01.2015, 12:44
Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.
Nicht direkt. Innerhalb der ersten sechs Monaten wird angenommen, der Mangel sei schon beim Verkauf vorhanden gewesen. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so was. Danach muss der Käufer versuchen zu beweisen, dass der Mangel bereits vorher vorhanden war.
Dimagier_Horst
12.01.2015, 13:06
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?
Hallo!
Gerade eine Mail von Schumann erhalten, eine Reparatur des mittlerweile bekannten Fehlers bei dieser Linse kostet 420,--, da viel auszutauschen ist.
Ich hoffe auf ein Einlenken des Verkäufers und dass der AF-Betrieb nicht auch noch seinen Geist aufgeben wird.
Mario190
12.01.2015, 16:58
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?
Mir schien der letzte Satz etwas unglücklich gewählt. Das las sich jedenfalls so, wie "Der Käufer ist in Beweispflicht, sobald der Verkäufer bewiesen hat, dass der Schaden nicht schon vorher bestand"
Aber kann auch gut sein, dass ich das im ersten Moment etwas falsch interpretiert habe.
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?
Er hat die "6 Monate" hinzugefügt. Ist ein wenig genauer als "danach ist der Käufer..."
About Schmidt
12.01.2015, 17:43
Das ganze hier ist doch reine Spekulation. Wir wissen, dass das Objektiv sich manuell nicht korrekt fokussieren lässt, was auf ein Schaden hindeutet.
Nun stellen sich folgende Fragen.
War das dem Verkäufer schon bekannt?
Ist das Objektiv vielleicht auf dem Transportweg beschädigt worden?
Kann es sein, dass der Verkäufer davon gar nichts wusste, weil er es noch nie probiert hat?
Und vor allem, wie reagiert er auf die Rückfragen.
Wenn er es bewusst so verkauft hat, ist es eine Schweinerei. Wusste er es nicht, kann man versuchen, sich zu einigen. Ich würde, weil ich das von anderen auch erwarte, die beschädigte Ware zurück nehmen, oder ggf. die Versicherung des Transporteurs in Anspruch nehmen, so die Beschädigung beim Transport auftrat.
Bevor wir nun alles verteufeln, erst mal abwarten, was der Verkäufer sagt.
Gruß Wolfgang
stecki99
12.01.2015, 17:49
Ein Transportschaden wird in der Regel aber nur dann anerkannt, wenn die Verpackung beim Transport beschädigt wurde und das bei der Annahme der Sendung durch den Empfänger auch vermerkt worden ist.
preugels
12.01.2015, 18:05
Hast du per Paypal gezahlt? Falls ja, würde ich ggf. einfach mal den Käuferschutz einschalten, wenn der Verkäufer keine Reaktion zeigt.
Gruß
About Schmidt
12.01.2015, 18:08
Ein Transportschaden wird in der Regel aber nur dann anerkannt, wenn die Verpackung beim Transport beschädigt wurde und das bei der Annahme der Sendung durch den Empfänger auch vermerkt worden ist.
Wo soll man das vermerken, auf der Sendung?
Gruß Wolfgang
Dimagier_Horst
12.01.2015, 18:33
Das las sich jedenfalls so, wie "Der Käufer ist in Beweispflicht, sobald der Verkäufer bewiesen hat, dass der Schaden nicht schon vorher bestand"
Jetzt wo Du es schreibst: kann man in der Tat so verstehen. Danke :D
Innerhalb der ersten sechs Monaten wird angenommen, der Mangel sei schon beim Verkauf vorhanden gewesen. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so was.
Nein. Die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate gibt es nur beim Verkauf vom Händler an Privat. Beim Handel zwischen Privatleuten ist immer der Käufer beweispflichtig.
Das entspricht einfach dem Rechtsgrundsatz, daß derjenige, der eine Forderung stellt, seinen Anspruch auch beweisen muß.
Hallo!
Was mich noch ärgert, dass sich der Verkäufer nicht auf meine E-Mail meldet:evil:
Ich habe auch schon einiges auf Ebay verkauft, ein Käufer meldete sich wegen eines Problems mit der Gegenlichtblende. Obwohl mir dieser Makel nicht bekannt war, bot ich die Rücknahme an, schließlich einigten wir uns auf einen kleinen Preisnachlass und beide waren zufrieden.
Die Verpackung war unbeschädigt, hier der Originaltext des Angebotes:
Verkaufe Sony SAL-1680Z 3,5-4,5 / 16-80 mm DT Carl Zeiss Objektiv in technisch einwandfreiem Zustand. Brilliante Bilder in Zeiss-Optik. Sehr wenig benutzt. Nur sehr geringe Gebrauchsspuren. Linsen einwandfrei. Leider habe ich den Originalobjektivdeckel verloren, daher ist dieser von Hama dabei. Keine OVP mehr, da meine Frau diese weggeschmissen hat !:)
Privatauktion, keine Rücknahme oder Garantie
About Schmidt
12.01.2015, 19:07
Ist wenigstens ein original Kaufbeleg dabei?
Kein Karton, kein Kaufbeleg, das käme mir etwas seltsam vor.....
Gruß Wolfgang
Hallo!
Von einer Privatperson kann und muss ich ja keinen Kaufbeleg zwingend erwarten, nachdem auch alle anderen Verkäuferinformationen für mich in Ordnung waren. 100% pos. Bewertungen, dabei eine Vielzahl an Fotoartikel.
guenter_w
12.01.2015, 19:20
Der Schwob däd sage: neidabbd...
Sehr wenig benutzt.
Nuja ... wenn er es so wenig benutzt hat, könnte ihm der Fehler wirklich nicht aufgefallen sein. Du hast es ja auch erst nach mehreren Tagen bemerkt.
Andererseits ...
dabei eine Vielzahl an Fotoartikel.
... hätte mich genau das stutzig gemacht. Wieso hat er als privater Verkäufer so ein Sammelsurium an Canon, Sony, Nikon, und wieso verkauft er das gleiche Objektiv jetzt schon zum zweiten Mal?
... hätte mich genau das stutzig gemacht. Wieso hat er als privater Verkäufer so ein Sammelsurium an Canon, Sony, Nikon, und wieso verkauft er das gleiche Objektiv jetzt schon zum zweiten Mal?
Ja, für mich auch ein Zeichen dafür, dass der Verkäufer sich mit solchen Produkten eigentlich auskennen müsste und so ein Mangel wohl hätte auffallen müssen. Wenn jemand seine geerbte Fotoausrüstung verkauft würde ich noch einsehen, dass man so etwas übersieht.
stecki99
12.01.2015, 19:44
Wo soll man das vermerken, auf der Sendung?
Gruß Wolfgang
Tust du jetzt nur so?
Wenn man ein äußerlich beschädigtes Paket bekommt, dann nimmt man es entweder gar nicht erst entgegen oder man lässt durch den Fahrer vor der Unterschrift bestätigen, dass das Paket von außen beschädigt war.
Hintergrund:
Für die transportsichere Verpackung der Ware ist allein der Versender verantwortlich. Hierzu gehört auch ein gesonderter Hinweis auf besonders empfindlichen Inhalt. Der Versender hat dem Transporteur also ein transportsicheres Paket zu übergeben, was der Transporteur auch von außen per Sichtprüfung prüfen muss. Kein Transporteur wird ein bereits stark beschädigtes Paket entgegen nehmen. Ausnahmen bestätigen die Regel. Der Transporteur nimmt also ein ordentliches Paket an und hat nun lediglich den Auftrag dieses im selben Zustand an den Empfänger auszuliefern.
Wenn die Ware während des Transportes kaputt geht, dann kann das nur passieren weil sie entweder nicht transportsicher verpackt war (z. B. wenn die Ware lose im Paket liegt) oder durch äußere Einflüsse, welche dann aber auch Spuren am Paket hinterlassen. Quetschungen, aufgerissener Karton, Schnitte etc. Und genau diese Beschädigungen musst du durch den Fahrer bei der Zustellung bestätigen lassen. Sonst wird es sehr schwer irgendwelche Ansprüche geltend zu machen.
Ist die Ware nicht transportsicher verpackt und nimmt dadurch Schaden, dann ist das eine Sache zwischen dem Versender und Empfänger, aber nichts womit sich der Transporteur befassen muss. Ansonsten wäre es für jedermann ein leichtes seine kaputtes Sachen in ein Paket zu stecken, dieses zur Oma zu schicken und den Schaden dann über den Transporteur abzuwickeln.
Reicht dir das als Antwort?
stecki99
12.01.2015, 19:57
Wenn überhaupt was zu machen ist, dann auf Grund der Angabe "in technisch einwandfreiem Zustand". Das heißt für mich, dass der Verkäufer alle Funktionen und Eigenschaften des Objektivs getestet und überprüft hat und alles wie vorgesehen funktioniert. Einschließlich des MFs. Würde da "in technisch gutem Zustand" stehen, dann würde das schon wieder anders aussehen. Zu beweisen, dass der Schaden trotzdem schon bestand wird allerdings schwierig.
Ich würde dort ansetzen und den Fall bei eBay eröffnen, da der gelieferte Artikel von der Beschreibung abweicht. Im besten Fall kommt es gar nicht so weit, dass jemand etwas beweisen muss. ;)
... hätte mich genau das stutzig gemacht. Wieso hat er als privater Verkäufer so ein Sammelsurium an Canon, Sony, Nikon, und wieso verkauft er das gleiche Objektiv jetzt schon zum zweiten Mal?
oder vielleicht das SELBE?
Ich habe auch schon Sachen mehrfach verkauft - ich glaube z.B. allein schon 70-210/4er Ofenrohre mindestens 2 Stück, und andere Dinge sicher auch schon. Aber bis jetzt lag das immer an meiner Unentschlossenheit "haben oder nicht haben" ...
Ich hatte gestern auch mal interessehalber nach entsprechenden beendeten Auktionen bei Ebay gesucht und bin genau bei dem richtigen Angebot gelandet. Und genau die beiden Punkte die usch erwähnt sind mir auch gleich aufgefallen. Leider ist die 1. Auktion zu lange her, um das nachzuvollziehen.
Gestern ging übrigens eins für nur gut 250€ über die virtuelle Ladentheke ...
mfg
Manuel
Hallo!
Wir haben den Fall bei ebay geöffnet, mal sehen wie der Verkäufer darauf reagiert. Ich werde Euch natürlich über den Ausgang dieser Geschichte informieren.
Gerhard-7D
12.01.2015, 21:14
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.
Hm, ich bin hier im forum auch schon ausgeschmiert worden.
Bei ebay hab ich wenigstens die Möglichkeit zu sehen wie zufrieden andere bisher mit dem Verkäufer waren. Und wenn etwas nicht in Ordnung ist und der Verkäufer auf stur schaltet kann ich ihn durch eine schlechte Bewertung Strafen.
Ich habe auch schon Dinge verkauft die bei mir noch funktionierten und beim Käufer nicht mehr. Aber dann komme ich dem Käufer halt entgegen oder nehm das teil zurück...
LG. Gerhard
stecki99
12.01.2015, 21:32
Hmm... Wenn ich das so lese, dann habe ich bisher immer Glück gehabt. Hoffentlich ist das auch bei der gestern hier im Forum für 150 EUR gekauften A700 wieder so. Ich bin sehr zuversichtlich. :)
Hmm... Wenn ich das so lese, dann habe ich bisher immer Glück gehabt. Hoffentlich ist das auch bei der gestern hier im Forum für 150 EUR gekauften A700 wieder so. Ich bin sehr zuversichtlich. :)
Ich kann nichts schlechtes über meine diversen Geschäfte hier (und auch im DSLR-Forum) berichten. Noch dazu sind die Preise meistens besser als bei Ebay. Bei Ebay wird vieles zu höheren Preisen als neu verkauft. Und ohne Paypal hat man bei Ebay auch ganz ganz schlechte Karten ...
Aber am schlimmsten ist es bei Ebay Kleinanzeigen - denen ist es wirklich Sch...egal wenn von Verkäufern betrogen wird. Auch auf Anfrage gibt es dort keine Antwort, ich bin leider 2x auf unseriöse Verkäufer reingefallen. In einem Fall war der Betrag für rechtliche Schritte zu klein - was wahrscheinlich auch eine Masche ist. Im anderen Fall hatte ich leider gar nichts in der Hand - da hat das vermeintliche Schnäppchen mich blind gemacht.
Als Käufer nutze ich ab bestimmten Beträgen NUR noch Paypal (egal ob bei Ebay, Ebay Kleinbetrügen oder in den Foren) - oder Abholung geben Barzahlung.
mfg
Manuel
, Ebay Kleinbetrügen ...
Absicht? Oder Freud'scher Verschreiber? ;)
Wenn überhaupt was zu machen ist, dann auf Grund der Angabe "in technisch einwandfreiem Zustand".
das ist in der Tat eine klassische Zusicherung, auf die Du bauen kannst, Siegrid. Selbst wenn er das Objektiv nicht getestet hat, muss er dafür einstehen.
Nicht locker lassen!
;) Gerhard
stecki99
12.01.2015, 21:59
Aber am schlimmsten ist es bei Ebay Kleinanzeigen...
Bei eBay-Kleinanzeigen nutze ich eigentlich fast ausschließlich die Barzahlung bei Abholung. Wenn es mal nicht anders geht, dann wird per Nachnahme bestellt. Und dann muss der Auslieferer auch warten, bis ich das Paket geöffnet und auf Inhalt geprüft habe. Meine Postbotin ist da sehr einsichtig und guckt immer so süß dabei. :D
Panzerwalze
12.01.2015, 22:03
Bei eBay-Kleinanzeigen nutze ich eigentlich fast ausschließlich die Barzahlung bei Abholung. Wenn es mal nicht anders geht, dann wird per Nachnahme bestellt. Und dann muss der Auslieferer auch warten, bis ich das Paket geöffnet und auf Inhalt geprüft habe. Meine Postbotin ist da sehr einsichtig und guckt immer so süß dabei. :D
Mein Paketmensch hat es immer eilig:lol:
stecki99
12.01.2015, 22:11
Ist bestimmt ein Mann!? :P
Absicht? Oder Freud'scher Verschreiber? ;)
Absicht ... :cool:
das ist in der Tat eine klassische Zusicherung, auf die Du bauen kannst, Siegrid. Selbst wenn er das Objektiv nicht getestet hat, muss er dafür einstehen.
Nicht locker lassen!
;) Gerhard
Das ist prinzipiell sicher richtig. ABER: ich fürchte, Ebay wird das einen Sch... kümmern - von denen aus hat Sigried "ohne Käuferschutz" gekauft. Wenn der Verkäufer nicht von sich aus einlenkt wird der Weg nur über Anwalt / Gericht gehen.
Sigried - ich drücke dir trotzdem alle :top:
mfg
Manuel
stecki99
12.01.2015, 22:57
eBay muss das auch nicht interessieren sondern den Verkäufer. Die Abwicklung der Fälle bei eBay ist sowieso automatisiert. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass da ein Mitarbeiter am Rechner sitz und sich um die Abwicklung kümmert.
stecki99
12.01.2015, 23:03
An Siegrid:
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann hast du vielleicht auch eine kostenfreie, telefonsiche Vorabberatung. Lass dir mal die betreffenden §§ aus dem BGB geben. Komm dem Verkäufer aber nicht gleich damit, das lässt die Sache nur unnötig hocheskalieren. Wenn er sich aber quer stellt, dann hilft es manchmal schon wenn er merkt, dass der andere sich ein wenig auskennt. Vielleicht bewegt ihn das zum Einlenken, wenn er es nicht sowieso schon tut. Ich will ihm ja nun auch keine böse Absicht unterstellen.
das ist in der Tat eine klassische Zusicherung, auf die Du bauen kannst, Siegrid.
Bleibt halt das Beweisproblem. Und da ist es schwierig zu argumentieren, wenn man schon mit "alles bestens" positiv bewertet hat.
eBay muss das auch nicht interessieren sondern den Verkäufer. Die Abwicklung der Fälle bei eBay ist sowieso automatisiert. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass da ein Mitarbeiter am Rechner sitz und sich um die Abwicklung kümmert.
Richtig - Ebay wird aber vermutlich auch nicht bei der Aufklärung behilflich sein.
Ich habe vorhin eine Anfrage an den Verkäufer gestellt betreffend einer von ihm angebotenen Kamera - die wurde gerade eben beantwortet. Somit ist es sehr wahrscheinlich, daß er auch die Nachricht von Sigried gelesen hat und vom dem geöffneten Fall weiß.
@Sigried: schon irgendwelche Reaktionen?
mfg
Manuel
daß die entsprechende Bewertung abgegeben worden ist? :shock:
Der Verkäufer tut so, als habe er das Objektiv selbst in Nutzung gehabt:
Verkaufe Sony SAL-1680Z 3,5-4,5 / 16-80 mm DT Carl Zeiss Objektiv in technisch einwandfreiem Zustand. Brilliante Bilder in Zeiss-Optik. Sehr wenig benutzt. Nur sehr geringe Gebrauchsspuren. Linsen einwandfrei. Leider habe ich den Originalobjektivdeckel verloren, daher ist dieser von Hama dabei. Keine OVP mehr, da meine Frau diese weggeschmissen hat !
Und er verkauft reihenweise Objektive? Womöglich gar kein Privater, sondern ein versteckter Händler?
;) Gerhard
stecki99
12.01.2015, 23:40
Ich hab mir mal die Mühe gemacht. Ich mach es ja auch gern... ;)
Ich habe hier einen interessanten Link (http://www.juraforum.de/forum/t/privatverkauf-produkt-entspricht-nicht-der-beschreibung-rueckgabe.23862/)gefunden, bei dem ein ähnlicher Fall behandelt wird. Eigentlich genügt die erste Antwort des Verfassers Bonna, welche sich auch mit meinen Kenntnissen im Bereich Sachmängel decken. Er zeigt auf und begründet, warum es sich um welchen Mangel handelt und welche §§ aus dem BGB maßgebend sind.
Hier ist der Knackpunkt:
Soweit der Verkäufer bestimmte Eigenschaften in der Produktbeschreibung aufgeführt hat, sind diese auch Inhalt des Vertrages geworden und die Sache ist mangelhaft, liegen diese nicht vor.
Hier kommt nämlich das "in technisch einwandfreiem Zustand" ins Spiel. Damit hast du ihn zumindest schon mal.
Ob er letztlich einlenkt sei dahingestellt. Falls nicht muss es nicht zwangsläufig der Gang zum Anwalt sein. Jedermann kann ein Mahnverfahren gegen eine andere Person eröffnen. Die Kosten liegen bei ca. 40 EUR. Aber auch das ist kein Garant für ein Einlenken des Verkäufers, hat aber einen anderen Charakter als ein privates Schreiben. Dieses Mahnverfahren wird dem Verkaufer dann durch ein Mahngericht zugestellt. Hoch offiziell!
Ich habe das erst hinter mir. Es kam zu einer Gerichtsverhandlung und die wurde zu meinen Gunsten beschieden. Ich habe übrigens keinen Anwalt genommen, da die Kosten auch nicht im Verhältnis zum Streitwert von 280 EUR gelegen hätten. Außerdem war die Sachlage sehr eindeutig und ich hatte einen Vorteil. Ich hatte bei einem Händler gekauft. Das hat es einfacher gemacht.
Trotzdem... Wenn du Hilfe brauchst oder Fragen hast, dann melde dich einfach.
die entsprechende Bewertung
... steht auf der Bewertungsseite ;). Vierter Eintrag von oben.
About Schmidt
13.01.2015, 07:11
Tust du jetzt nur so?
Wenn man ein äußerlich beschädigtes Paket bekommt, dann nimmt man es entweder gar nicht erst entgegen oder man lässt durch den Fahrer vor der Unterschrift bestätigen, dass das Paket von außen beschädigt war.
Reicht dir das als Antwort?
Ich tue nicht nur so, ich bearbeite beim größten europäischen Dienstleister auf diesem Sektor auch Reklamationen :)
Was du schreibst, wird zwar von Absendern verlangt, ist aber zumindest bei uns Nonsen, weil alles außer der Unterschrift irrelevant ist und vom System sowieso nicht erkannt wird. Da kann man auf das Display kritzeln was man will. Außerdem hat der Zusteller gar nicht die Möglichkeit das zu vermerken. Richtig ist, dass der Empf. die Sendung entweder annehmen oder verweigern kann. Ich würde bei eindeutiger Beschädigung letztliches tun. Nimmt er hingegen die Sendung an, muss er sich mit dem Absender in verbindung setzen, dass dieser (er hat ja den Versand gezahlt) beim Versender reklamieren kann.
Gruß Wolfgang ;)
Hallo!
Heute ist die Antwort des Verkäufers eingetroffen:
Sie beanstanden bei der versandten Ware einen Mangel (manuelle Fokussierung nicht möglich). Wir haben das Objektiv vor Versand ausgiebig geprüft und keinerlei Mängel feststellen können. Das Objektiv wurde kaum benutzt und befand sich in einem tadellosen Zustand. Sie selbst haben dies in Ihrer Bewertung auch initial bestätigt. In sämtlichen meiner bisherigen Auktionen habe ich bekannte Mängel, sofern sie denn vorhanden waren, immer detailliert beschrieben (siehe Bewertungen). Es tut mir leid, dass Sie nun unzufrieden sind. Ich gehe jedoch davon aus, dass ein möglicher Mangel nach Versand aufgetreten ist. Bitte prüfen Sie auch, ob nicht ein Bedienungsfehler vorliegt. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich bei einer Privatauktion den Artikel 10 Tage nach Versand der Ware nicht zurücknehmen möchte, da nach meiner besten Überzeugung ein Spitzenobjektiv ohne Mängel losgeschickt wurde. Mit freundlichem Gruß
Das habe ich erwartet.
Zwergfrucht
13.01.2015, 17:19
Hi Siegrid,
unangenehm, sehr unangenehm.
Es könnte ja vielleicht sein das er mal ne Anfrage bei Geissler oder Schuhmann zwecks
Reparatur machte. (Objektivnummer und Namen ) .Fragen kostet nix.
Gruß
Wolfram
Hallo Wolfram!
Danke für den Tipp. Ich habe via Ebay Stellung bezogen und festgehalten, dass meiner Meinung der Artikel einen Sachmangel gemäß § 434 BGB aufweist. Details will ich hier nicht posten, da ich wohl rechtliche Schritte einleiten werde. Normalerweise überhaupt nicht meine Art und es geht mir auch nicht um die 300,--, sondern ganz einfach um das Prinzip.
Auch an die anderen Forenkollegen, danke für Eure Tipps und Anregungen.
Edit:
Was ich noch anbringen will ist der Grund für meine doch recht verfrühte positive Bewertung. Ich habe das Objektiv äußerlich betrachtet und keine Mängel festgestellt, sauberer Tubus, die Linsen ohne Makel, die Blende, Zoomspiel etc. in Ordnung. Dann auf die Kamera gegeben und ein paar Aufnahmen gemacht, auch hier keine einseitigen Unschärfen bei Offenblende, kein Fehlfokus – also für mich war das Objektiv in Ordnung und ich habe die Bewertung getätigt.
Dann drei Tage später beim ersten richtigen Fotoeinsatz habe ich die MF-Funktion an der Kamera aktiviert und siehe da, es rührt sich nichts. In der Folge habe ich dann im Netz recherchiert und festgestellt, dass dies ein für dieses Objektiv sehr häufiger Fehler ist. Wäre mir dieser Umstand bereits früher bekannt gewesen, dann hätte ich entsprechend getestet.
Für mich war bis dato eine Prüfung der manuellen Fokuseinstellung kein Thema, somit wieder etwas dazugelernt.
sondern ganz einfach um das Prinzip.
Warum bist du auf einmal so angespannt?
Ein paar Seiten weiter vorne wolltest du einfach mal entspannt anfragen.
Die Antwort war professionell aber freundlich.
Es tut mir leid, dass Sie nun unzufrieden sind.
Ich habe dem Verkäufer auch ganz professionell und förmlich geantwortet.
Außerdem wusste ich da noch nicht, dass sich der Fehler in absehbarer Zeit auch auf den AF-Betrieb auswirken könnte und dass wäre dann wirklich blöd.
Die Antwort vom Verkäufer war zu erwarten - alles andere hätte mich (aus Erfahrung) gewundert. Sie unterstreicht auch den Verdacht, das der Verkauf nicht von Privat ist: "wir haben geprüft", Formulierung allgemein - das klingt alles verdächtig nach Händler.
Ich habe mir bei Ebay angewöhnt, Bewertungen bei Käufen erst nach rund 1 Woche abzugeben.
stecki99
13.01.2015, 21:10
...dass sich der Fehler in absehbarer Zeit auch auf den AF-Betrieb auswirken könnte ....
Vielleicht aber auch nicht! Mein Tipp: Nutze das Objektiv im AF und erfreu dich an den Bildern. An die Tatsache, dass der AF auch noch kaputt gehen könnte, würde ich gar nicht so viele Gedanken verschwenden. Das könnte er auch, wenn jetzt alles in Ordnung wäre.
Ich weiß, was ich bisher geschrieben habe. Ich sehe aber eben auch, dass es beinahe unmöglich für dich sein wird hier was zu erreichen. Wie er auch angemerkt hat, hast du den Kauf bereits positiv bewertet. Das macht das alles nicht leichter.
Ich habe mir das Profil des Verkäufers nicht angesehen, aber wenn er überwiegend positive Bewertungen erhalten hat, dann scheint er auch zuverlässig zu sein. Ob er nun tatsächlich privat oder als Händler verkauft, dies zu prüfen ist Sache von eBay. Du hast von ihm als Privatperson gekauft. Das ist die Grundlage, auf der euer Kaufvertrag zustande kam. Und da gelten halt andere Rechte als beim Kauf vom Händler, so z. B. dass er eine Gewährleistung ausschließen kann.
Es ist zwar ärgerlich, dass du ein offensichtlich nicht 100% intaktes Objektiv hast. Es kann aber auch sein, dass es tatsächlich erst auf dem Transport kaputt gegangen ist. Oder nachdem du es ausgepackt hast. Oder unmittelbar bevor du den MF testen wolltest. Wie bereits erwähnt, gehen manche Teile eben von jetzt auf gleich kaputt.
Ob er nun tatsächlich privat oder als Händler verkauft, dies zu prüfen ist Sache von eBay. Du hast von ihm als Privatperson gekauft. Das ist die Grundlage, auf der euer Kaufvertrag zustande kam. Und da gelten halt andere Rechte als beim Kauf vom Händler, so z. B. dass er eine Gewährleistung ausschließen kann.
Das ist nicht richtig. Wer sich als privater Verkäufer tarnt, aber als gewerblich zu beurteilen ist, ist dran: Keine Widerrufsbelehrung, unwirksamer "Gewährleistungsausschluß"...
Siegrid: Du hast doch schon mit einem Anwalt gesprochen. Der wird wissen, wann der BGH und die Instanzgerichte einen Privaten gewerblich behandeln und ob das hier passt.
;) Gerhard
@ all: kann mir bitte jemand einen Link zum Verkäufer (ebay) schicken? Danke!
Sennaspy
13.01.2015, 22:02
Na wenn das so aussieht, würde ich das Objektiv bzw. die Flinte auch noch nicht ins Korn werfen. Ich weiss nicht wie aktiv er war, aber wenn er relativ viele Artikel anbietet/angeboten hat, reicht es vielleicht auch ihn dezent darauf hinzuweisen, dass das zuständige Finanzamt möglicherweise gerne seine Aktivitäten prüfen möchte, wenn es einen Hinweis erhält. Vielleicht möchte er ja eine kulante Regelung im beiderseitigen Einvernehmen nochmals überdenken.
Ich weiss nicht wie aktiv er war, aber wenn er relativ viele Artikel anbietet/angeboten hat, reicht es vielleicht auch ihn dezent darauf hinzuweisen, dass das zuständige Finanzamt möglicherweise gerne seine Aktivitäten prüfen möchte, wenn es einen Hinweis erhält. Vielleicht möchte er ja eine kulante Regelung im beiderseitigen Einvernehmen nochmals überdenken.
Aktiv, relativ, wenn ich den Richtigen habe...
In 12 Monaten 29 Bewertungen, davon 14 in den letzten 6 und nur 7 im letzten...
Aktuell läuft 1 Auktion.
Das deutet nicht gerade auf gewerbliches Handeln hin, eher auf Sammelsurium verkaufen.
Bei mir werden aus "mal ausmisten" schnell >100 Auktionen... :oops:
stecki99
13.01.2015, 22:22
Um ein Händler zu sein, muss er einen Eintrag in ein Handelsregister haben. Ausgenommen sind Kleinunternehmen, die keinen in kaufmännischer Weise einegrichteten Gewerbebetrieb erfordern. (§1 Abs. 2 HGB) Das Problem ist: Wo zieht man die Grenze?
Ich habe in den letzten Jahren mehr als 400 Bewertungen bei eBay gesammelt, da ich dort regelmäßig Dinge kaufe, aber auch verkaufe. Bin ich jetzt ein Händler? Wenn ich z. B. meine private CD oder DVD-Sammlung verkaufe, quasi hunderte Artikel gleichen Typs anbiete... Bin ich dann ein Händler? Es dürfte also schwierig werden, dem Verkäufer gewerblichen Handel zu unterstellen bzw. nachzuweisen.
Edit:
Aktiv, relativ, wenn ich den Richtigen habe...
In 12 Monaten 29 Bewertungen, davon 14 in den letzten 6 und nur 7 im letzten...
Aktuell läuft 1 Auktion.
Sollte er das sein... wird hier niemand gewerblichen Handel unterstellen!!!
Sennaspy
13.01.2015, 22:31
Das zieht dann eher nicht, wenn er das ist.
stecki99
13.01.2015, 22:45
Ich weiß nicht ob es erlaubt ist und ich will auch niemanden verunklimpfen. Ich denke aber, dass sein Username bei eBay mit 123 endet.
Er verkaufte in den letzten 12 Monaten tatsächlich sehr viele Fotoartikel. Bis auf eins, zwei Ausnahmen sind mir aber keine doppelten aufgefallen. Das wird nicht reichen um Gewerbe zu unterstellen. Ansonsten sind da einige Sammlerstücke und/oder "alte" Objektive und Kameras dabei. Für mich sieht das so aus, als wird da eine Sammlung aufgelöst. Vielleicht ist auch der eine oder andere Zu- und Weiterverkauf dabei, weil auch relativ aktuelle Geräte und Objektive verkauft werden. Aber das ist nur Spekulation und würde auch nicht wirklich als Grundlage dienen, gewerbliche Aktivitäten zu unterstellen. Fakt ist nämlich: Wir wissen weder wie er an die Sachen gekommen ist, noch warum er sie verkauft.
... wenn er das ist.
Und solange wir das nicht wissen, kommen wir nicht weiter.
Wir sollten jetzt Siegrids Anwalt machen lassen.
Der weiß, wer es ist und wie er ihn - privat oder gewerblich - zu beurteilen hat.
;) Gerhard
About Schmidt
14.01.2015, 09:00
Ich sage mal voraus, dass hier auch ein Anwalt nicht weiter helfen kann/wird. Bei uns in Deutschland gilt jemand für unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist. Also sollte man hier niemand etwas unterstellen. Weder dem Käufer(in) noch dem Verkäufer.
Was, wenn das Objektiv beim Verkäufer wirklich einwandfrei war, es auf dem Transportweg ein Schaden erlitten hat (auch wenn die Verpackung nicht beschädigt war) und das sich so auswirkt, dass das Objektiv nach 2-3 Tagen Gebrauch plötzlich kaputt geht. Das ist dann natürlich ärgerlich für den, der das Objektiv gerade gekauft hat.
Nun gilt es zu beweisen, dass der Artikel vor dem Versand defekt war. Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt, wird er im "Ernstfall" ein Zeugen vorweisen der bestätigt, dass das Objektiv bei ihm einwandfrei funktionierte. Dann bleibt dem Richter(in) nichts anders als das zu glauben, auch wenn es gewisse Zweifel gibt. Auch die Reklamationszeit (soweit ich erlesen konnte 10 Tage) spricht leider gegen ein Erfolg vor Gericht.
So leid es mir für dich tut, es lohnt sich nicht, sich noch mehr zu ärgern als es sowieso schon der Fall ist. Einfach das Objektiv mit AF nutzen, so lange es geht oder aber reparieren lassen und sich über ein gutes Objektiv freuen, obwohl es teurer war, als erwartet.
Mein Fazit: Ich mag Ebay nicht, ich mochte Ebay nicht und vermutlich werde ich Ebay nie mögen.
Gruß Wolfgang
fhaferkamp
14.01.2015, 09:37
Mein Fazit: Ich mag Ebay nicht, ich mochte Ebay nicht und vermutlich werde ich Ebay nie mögen.
Gruß Wolfgang
Das Problem von Siegrid hat aber primär nichts mit der Verkaufsplattform ebay zu tun, sondern allgemein mit dem Gebrauchtkauf hochwertiger Ware von privat. Auch bei einem Privatkauf über eine Kleinanzeige oder hier im Forum wäre der Fall nicht wesentlich anders. Das Risiko kennt man grundsätzlich und geht es bewusst ein, um einen vermeintlich günstigen Kauf zu tätigen.
Ich persönlich kaufe gebraucht eigentlich nur Kleinteile ohne hohen Wert oder Dinge ohne großes Schadensrisiko. Trotzdem wurde mir mal ein Artikel geschickt, der als neu angepriesen worden war, aber definitiv Gebrauchsspuren aufwies. Ich habe mich dann mit dem Verkäufer auf eine Rückerstattung eines Teils des Kaufpreises geeinigt, als Druckmittel hatte ich bei paypal sofort einen Fall eröffnet. Mein Fall war aber eindeutig und somit wäre ich, auch wenn der Verkäufer nicht sofort eingelenkt hätte, vermutlich zu meinen Gunsten aus der Sache herausgekommen.
Ich sage mal voraus, dass hier auch ein Anwalt nicht weiter helfen kann/wird...
Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt ...
Das passt nicht zusammen:
Wenn er als Händler zu beurteilen ist, ist er dran:
keine Widerrufsbelehrung, so dass widerrufen werden kann,
kein wirksamer "Gewährleistungsausschluß",
6 Monate Beweislastumkehr...
;) Gerhard
About Schmidt
14.01.2015, 10:17
Weshalb ich ja auch VERMUTLICH geschrieben habe. Wir stellen hier alle nur Vermutungen an.
Gruß Wolfgang
Panzerwalze
14.01.2015, 10:23
Hallo Sigried, ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen, das du da nicht die größten Chancen haben wirst. Ich selber hatte mal einen ähnlichen Fall, war auch beim Anwalt, nachher hat mir selbst der Anwalt abgeraten vor gericht zu ziehen, obwohl er sagte, das es absolut klar ist, das ich im Recht bin, aber dann kam der Spruch von ihm: "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Nachdem ich mich dann aufklären ließ, was da auf mich an Gerichtkosten zukommen könnten, habe ich es sein gelassen. Ich habe die Rechnung (ca 150€) an meinen Anwalt gezahlt und habe die Geschichte als Lehrgeld verbucht. Muss jeder selber wissen, aber bei dem Streitwert:zuck:, im dümsten Fall legst du noch mehr Geld drauf. Es ist natürlich wahnsinnig ärgerlich!
Aber: Vielleicht reicht ja auch bereits ein Brief von deinem Anwalt an den Verkäufer um ihn dazu zubekommen den Artikel zurück zunehmen? Hier sind die Kosten überschaubar, ist vielleicht einen Versuch wert!?
Grüße
Mirco
Dornwald46
14.01.2015, 11:02
wenn das ein Objektiv typischer Fehler ist, könnte das doch Fa. Geissler vielleicht auf Kulanz reparieren? Ich würde das versuchen und als negative Erfahrung abhaken. Alles andere kostet Nerven und Geld.
Karsten in Altona
14.01.2015, 11:20
Die Antwort vom Verkäufer war zu erwarten - alles andere hätte mich (aus Erfahrung) gewundert. Sie unterstreicht auch den Verdacht, das der Verkauf nicht von Privat ist: "wir haben geprüft", Formulierung allgemein - das klingt alles verdächtig nach Händler.
Das wäre auch mein Ansatz. Das Finanzamt (und auch eBay) finden solche Hinweise auch sehr interessant. Es braucht gar nicht viel, um im gewerblich Rahmen zu handeln. Dazu muss man nicht angemeldet sein, um die Schwelle zu übertreten - wissentlich, oder unwissentlich. Wenn es dann aber auffliegt, wird das quasi nachträglich gemacht plus ggf. Strafen. Vielleicht hilft schon eine Nachricht an den Verkäufer, dass Formulierungen seinerseits und Umfang der Verkäufe andererseits darauf deuten, dass der Verkauf eben nicht von privat ist, sondern gewerblichen Charakter hat und man daher vom Rücktrittsrecht gebrauch machen möchte. Wenn es dann kein einlenken gibt, kann man sich weitere Schritte ja vorbehalten (Anwalt, oder Anzeige, oder... ). Könnte wirken. :zuck:
Hallo!
Nach einer Rücksprache mit der Firma Schumann wurde mir bestätigt, dass ein solcher Fehler zumeist spontan auftritt, nachdem Kunststoffteile im Inneren gebrochen sind. Ich bin zwar persönlich immer noch der Überzeugung dass dieser Fehler schon bestanden hat, andererseits wäre es wohl ein großer Zufall wenn ein solcher gerade zum Zeitpunkt des Verkaufes auftritt, aber man kann eben nichts ausschließen.
Mein Rechtsanwalt meint, grundsätzlich haften auch private Personen für Sachmängel, welche zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges bestanden haben. Ein Gewährleistungsausschuss wie dieser oft bei privaten Anbietern zu lesen ist gilt nur für zukünftig auftretende Mängel – normalerweise gilt hier eine Frist von sechs Monaten nach Kauf.
Das größte Problem in einer solchen Sache Recht zu bekommen liegt jedoch in der Beweiswürdigung. Im gegenständlichen Fall steht Behauptung gegen Behauptung und es lässt sich vermutlich auch nicht feststellen, wann genau dieser Mangel eingetreten ist, sodass schlussendlich eine Entscheidung nur durch ein Gericht herbeigeführt werden könnte.
Meine persönlichen Konsequenzen daraus sind, dass ich sicherlich nie mehr einen Kauf aus privater Hand tätigen werde. Lieber ein paar Euros mehr bezahlen als ein paar hunderter in den Wind zu setzen.
Andererseits bleibt der Gedanke hängen wie leicht man eigentlich ein defektes Gerät verkaufen kann und anschließend behauptet, bei mir hat alles noch bestens funktioniert.
Ich hoffe, dass mein Objektiv im AF-Betrieb noch einige Zeit funktionieren wird, sollte auch dieser seinen Geist aufgeben, dann werde ich es das gute Stück als Ersatzteilspender zum Verkauf anbieten.
Ich hatte meines ja verliehen.
Bei mir war der Verdacht, dass es Unachtsamkeit gewesen sein, könnte, da seine anderen Objektive alles SAM sind und er hier den MF drehen kann/ darf, während AF gekuppelt ist.
Kannst du das für dich ausschließen?
Da es sich hier vermutlich um ein Händler oder zumindest um jemand handelt (wir haben geprüft) der ein regen Ebayhandel betreibt,...
Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???
About Schmidt
14.01.2015, 13:11
Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???
1. Ich weiß nicht, wer der Verkäufer ist, bzw. der Account bei Ebay gehört.
2. Habe ich nur die Vermutung übernommen, die hier im Forum aufgestellt wurde, weshalb ich auch in meinem Statement geschrieben habe, wir stellen alle nur Vermutungen an.
3. Die Formulierung, wir haben geprüft, lässt die Vermutung eines Handelns zu.
4. Sollte man immer alles lesen und nicht einfach etwas aus dem Zusammenhang reißen.
Gruß Wolfgang
PS: Mir tut es für die Threadstellerin leid, dass sie nun auf einem defekten Objektiv sitzt. Dabei ist es eigentlich egal, wie das zu stand kam, jedoch kann es nach der Schilderung von Schuhmann sein kann, dass der Schaden beim Transport zu stande kam. Evtl. war das Bauteil schon geschwächt und durch eine unsanfte Behandlung dann letztendlich abgebrochen. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass der AF noch lange funktioniert. :top:
Karsten in Altona
14.01.2015, 13:17
Wie kommt man bei 29! Bewertungen im Jahr 2014 auf die Annahme eines regen Handels???
Es gibt keine klare Grenze. Ein schnelles Suchen bei Google hat das ausgespuckt:
http://www.heise.de/resale/artikel/Ebay-Wann-ist-ein-Verkauf-noch-privat-und-wann-gewerblich-1425122.html
Da hat jemand innerhalb eines Jahres auch "nur" 80 Kameras verkauft. Privat, was auch nicht rechtens war. Wer 30 Kameras/Objektive im Jahr verkauft ist für mein Empfinden mindestens an der Grenze zum gewerblichen. Auch der Fall wurde durch Anzeige eines Dritten (hier eines Händlers, der sich im Wettbewerb (zu Recht) benachteiligt fühlte) bekannt. Daher mein Hinweis.
stecki99
14.01.2015, 14:04
"Wir haben geprüft."
Meine Mutter und ich.
Meine Frau und ich.
Mein Kumpel und ich.
Mein Sohn und ich.
Mein zweites ich und ich.
Mein Geschäftspartner und ich.
...
Es ist halt immer leicht jemanden unter Verdacht zu stellen. :flop:
der_knipser
14.01.2015, 15:41
Einen Gegenstand zu prüfen ist die eine Sache.
Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis mitzuteilen, eine andere...
About Schmidt
14.01.2015, 15:47
...
Es ist halt immer leicht jemanden unter Verdacht zu stellen. :flop:
Vermuten und Verdächtigen sind immer zwei paar Schuhe!
Vermutung (in Sachen Recht) = Verfahren der Beweisfindung
Eine falsche Verdächtigung ist ein Ehrdelikt nach § 164 des deutschen StGB!
Und weil man hier scheinbar nicht auseinander halten kann, halte ich mich ab sofort hier raus.
Gruß Wolfgang
stecki99
14.01.2015, 16:53
Mag ja sein, dass du von Vermutung sprichst...
Aber lies dir die Texte doch nochmals durch. Wenn da nicht der Eindruck entsteht, dass der eine oder andere bereits einen Verdacht gegen den Verkäufer hegt, dass dieser ja eigentlich ein Händler ist, dann weiß ich auch nicht. Dabei muss man sich nicht an Formulierungen hochziehen oder irgendwelche Paragraphen benennen, die der eigentlichen Sache nicht dienlich sind. Jeder weiß was gemeint ist und wir drücken uns nunmal im täglichen Sprachgebrauch nicht immer so aus, wie es im juristischen Bereich korrekt wäre.
stecki99
14.01.2015, 16:59
Einen Gegenstand zu prüfen ist die eine Sache.
Art und Umfang der Prüfung sowie das Ergebnis mitzuteilen, eine andere...
?
Auch hier erschließt sich mir nicht ganz wie man daraus auf einen eventuellen Händler schließen könnte. Dürfen Privatpersonen nicht gewissenhaft prüfen und das Ergebnis mitteilen? Weiter vorn wird noch geschrieben, dass sie das sogar müssen. Was denn nun? Wenn ich als Privatperson prüfe und verkaufe, laufe ich dann Gefahr ein Händler zu sein? Man erkläre es mir. :zuck:
der_knipser
14.01.2015, 17:33
"Geprüftes Objektiv zu verkaufen" klingt immer gut und verkaufsfördernd, egal ob von privat oder vom Händler. Der arglose Käufer geht in der Regel davon aus, dass die Prüfung in allen Punkten bestanden wurde. Ein arglistiger Verkäufer könnte diesen Satz verwenden und das Ergebnis der (nicht bestandenen!) Prüfung nicht erwähnen.
Somit ist diese werbende Wortwahl völlig bedeutungslos. Hab schon einen Fall miterlebt, in dem das so gelaufen ist.
Es muss ja nicht so sein, dass die Ware durch die Prüfung gefallen ist. Die Art der Prüfung könnte schon nicht ausreichend gewesen sein, und wenn sie nicht benannt wird, baut man ein Geschäft auf pure Vermutungen und Annahmen auf. Also immer Augen auf bei solchen "Zusagen".
stecki99
14.01.2015, 17:52
Da bin ich bei dir! :top:
Hallo, Siegrid,
das ist der zweite tread von dir innerhalb kurzer Zeit zum Thema ebay und "komische Gefühle" bzw. negative Erfahrungen.
Nichts für ungut - vielleicht bist du nicht der Bucht-Käufer-Typ und fährst in Zukunft mit dem Kauf beim Händler bzw. bei Käufen nur in Verbindung mit Abholung besser?
Ich mag solche treads ehrlich gesagt nicht besonders, da sie immer von Mutmaßungen und Spekulationen durchzogen sind.
Hoffe trotzdem, dass du zu einer gütlichen Einigung kommst.
Hallo!
@Matthias: Beim ersten Fall hatte ich ein echt ungutes Gefühl, außerdem ging es um einen höheren Wert. Das ganze hat sich in Wohlgefallen aufgelöst, es konnte ein netter Kontakt mit dem Verkäufer hergestellt werden und das Objektiv war 1. Sahne.
Und künftig werde ich ohnedies die Finger von solchen Geschäften lassen, das habe ich schon geschrieben.
Daß jemand, der ab und an so komische Gefühle hat, gleichzeitig so handelt
......
Falls nicht müsste ich den Rechner mit dem Internet verbinden, wobei ich keinerlei Virenschutz darauf laufen habe. .....
kann man verstehen, muss man aber nicht:zuck:
Hallo Peter!
Was hat jetzt das eine mit dem anderen zu tun, das Zitat enstand in einem völlig anderen Beitrag und Zusammenhang. Das musst du mir erklären?
Gerne Siegrid. Wenn du bei der etwas länger zurückliegenden Aktion, etwas Bauchgrummeln hattest, daß sich glücklicherweise als unberechtigt herausgestellt hat, und jetzt mit deinem Objektivkauf unglückliche Erfahrungen gemacht hast, würde ich mit dem Computer nicht die Karte "Risiko" spielen und ohne Virensoftware agieren, damit du nicht schon wieder schlechte Erfahrungen machen musst
der_knipser
14.01.2015, 19:10
Ich kann das schon verstehen. Ich habe einen Kollegen, der arbeitet auf einem Rechner, der ausdrücklich vom Internet getrennt ist. Ein Virenscanner bremst das System aus, und verursacht manchmal Probleme beim Zugriff oder beim Speichern von Daten. Das ist bei der Software, mit der wir arbeiten, schon öfter vorgekommen. Für ihn war das Grund genug, diese Dinge zu entkoppeln.
Ein Virenscanner bremst das System aus, und verursacht manchmal Probleme beim Zugriff oder beim Speichern von Daten.
Dazu kann ich nur sagen: Unzeitgemäße Hardware oder schlechter Virenscanner. ;)
Hallo!
Mein PC zur Bildbearbeitung und Fotoarchiv ist vom Netz getrennt, daran kommen auch keine USB-Sticks von Freunden usw. Fürs Internet nutze ich ein anderes Gerät.
Im anderen Beitrag habe ich auch geschrieben, dass dieser Rechner nicht am Netz hängt - mit Netz meine ich natürlich nicht das Stromnetz:D
OK, dann habe ich da etwas missverstanden. Entschuldige:oops:
kilosierra
14.01.2015, 20:07
Siegried
Vielleicht solltest Du nicht unbedingt mit dem schlechten Gefühl leben, dass Dich einer übers Ohr gehauen hat.
Wenn die von Schuhmann Dir gesagt haben, dass der Fehler plötzlich auftritt, warum nimmst Du dann nicht an, dass das Objektiv beim Verkäufer noch in Ordnung war?
Hast Du schon mal gesehen, wie ruppig Päckchen beim Versand behandelt werden?
Ich habe mal beobachtet, wie die Briefträger morgens die Päckchen aus 1m Entfernung ins Auto geworfen haben.
Das reicht vielleicht schon, dass innen im Objektiv was bricht, ohne dass der Karton gross beschädigt ist.
Und ich hatte auch schon einbn Objektiv (Sigma) bei dem der AF Antrieb von einem Tag auf den anderen kaputt gegangen war. Ich hatte es nicht schlecht behandelt und es war auch kein Verkäufer schuld, ich hatte das Objektiv schon einige Monate.
Vielleicht war das ja weder Betrug noch böser Wille, sondern einfach nur Pech.
Dass das für Dich ärgerlich ist steht ausser Zweifel. Wenn Du nicht oft den MF benutzt, hast Du ja erstmal noch Glück gehabt und kannst das Objektiv weiter benutzen.
LG Kerstin
Hallo Kerstin!
Ich ziehe vermutlich solche Dinge an, ich habe den Verkäufer noch vor dem Versand um eine sichere Verpackung ersucht, da gerade diese Optik mechanisch so anfällig ist und ja ich kenne den Umgang mit den Paketen.
Nachdem ich das gute Ding behalten werde, darf ich es auch verwenden und habe heute ein paar Bilder damit gemacht und bin mehr als zufrieden. Die Schärfeleistung an der 77II ist überraschend gut. Wäre nur die mechanische Qualität so perfekt wie die optische Leistung.
Ich hoffe auf ein verhältnismäßig langes Leben des Autofokusantriebes und ganz ehrlich, es gibt viel schlimmeres im Leben als sich über so etwas zu ärgern.
Hallo,
ich habe mir vor einem halben Jahr auch solch ein Objektiv gekauft mit diesem Mangel, bei mir war er allerdings angegeben.
Ich kann dich bezüglich der Haltbarkeit des AF-Antriebs beruhigen. Der Aufbau besteht aus der der Schraube, die du von außen siehst, Diese endet als Antriebsrad in einem Planetengetriebe. Dieses besteht aus Metall und ist trotz viel Spiel und Luft relativ stabil. Das Planetengetriebe steckt in einem Kunststoffzahnrad - hier ist der Schwachpunkt und das "Klemmen" der manuellen Fokussierung zu finden. Die Kamera dreht am Planetengetriebe und die 3 Sonnenräder greifen gleichzeitig in den Kunststoff, das ist ok. Beim manuellen Fokussieren muss das Kunststoffzahnrad das Planetengetriebe antreiben und wenn hier ein kleiner Spalt besteht aufgrund von Abnutzung verkantet eines dieser Sonnenräder und es klemmt.
Versuche mal mit AF auf ca. 1m zu fokussieren und schalte dann um auf MF, dann sollte sich die Fokussierung zwischen 0,8m und 2m bewegen lassen.
Es müsste das Planetengetriebe und das Kunststoffzahnrad ausgetauscht werden für einen funktionierenden MF.
HK für diese 2 Teile liegt irgendwo bei 25€.
Hallo Lasser!
Vielen Dank für deine beruhigenden Antwort. Ich habe es auch versucht, auf kurze Entfernung mit AF fokussiert, dann bewegt sich der MF ein wenig, in der Unendlichstellung tut sich hingegen gar nichts. Somit besteht die Hoffnung, dass mir der AF-Betrieb erhalten bleibt.
Hallo!
Der Verkäufer hat mir heute eine Rücknahme des Objektives angeboten.
Ich möchte euch alle darüber in Kenntnis setzen, da über den Verkäufer in diesem Beitrag kontrovers diskutiert wurde.
Panzerwalze
15.01.2015, 18:48
Hallo Siegrid,
dann ist doch alles bestens. Freue mich für dich! Glück gehabt!!!!!:top:
Grüße
Mirco
About Schmidt
15.01.2015, 19:52
Na denn, es gibt auch noch gute Menschen auf dieser Welt, wenn man nur etwas Glück hat, begegnet man ihnen auch.
Gruß Wolfgang
Sennaspy
15.01.2015, 21:00
Das sind doch mal gute Neuigkeiten. :top:
stecki99
15.01.2015, 21:44
Um es mit dem Jugendwort 2014 zu sagen: Läuft bei dir!
Hallo!
So, heute erfolgte die Rücksendung des Objektivs.
Nun muss ich mir Ersatz suchen und von der optischen Leistung des 16-80 war ich sehr überzeugt. Werde wohl in den sauren Apfel beißen und mir ein neues kaufen, am besten gleich mit einer zusätzlichen 5-jährigen Gewährleistung, auf die fünfzig Euro kommt es auch nicht mehr an.
Karsten in Altona
17.01.2015, 00:25
So, heute erfolgte die Rücksendung des Objektivs.
Bleibt zu hoffen, dass jetzt nicht Geld und Objektiv weg sind. Viel Glück und hab Vertrauen in den SUF Gebruchtmarkt. Sehe hier immer wieder 16-80er. :top:
Sehe hier immer wieder 16-80er. :top:
Hatte das 16-80 auch schon Mal im Auge, aber nie zugeschlagen. Jedesmal, wenn eines angeboten wird, werde ich mich nun fragen, ob es wohl ein "gutes" ist :roll:
About Schmidt
17.01.2015, 07:08
Bleibt zu hoffen, dass jetzt nicht Geld und Objektiv weg sind.
Du musst in deinem Leben sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben. Wenn bislang alles so propper gelaufen ist, warum jetzt schwarz sehen?
Gruß Wolfgang
Nun muss ich mir Ersatz suchen und von der optischen Leistung des 16-80 war ich sehr überzeugt. Werde wohl in den sauren Apfel beißen und mir ein neues kaufen, am besten gleich mit einer zusätzlichen 5-jährigen Gewährleistung, auf die fünfzig Euro kommt es auch nicht mehr an.
Hallo Siegrid, mal so als Tipp: ich habe mir meins 1680z vor 1,5 Jahren mal als Warehouse-Deal bei amazon.de gekauft. Da hat man volle Garantie und normale 30 Tage Rückgaberecht und wenn man etwas geduldig ist kann man auch richtig ein Schnäppchen machen.
Hallo!
Zufällig wird gerade eins hier im SUF zum Verkauf angeboten.
Aber aufgrund der mechanischen Anfälligkeit würde ich dieses Modell nur neu kaufen und die 5jährige Garantieverlängerung, welche manche Händler anbieten als Option nehmen. Wenn nach fünf Jahren ein Fehler auftreten sollte, ist das Objektiv so gut wie abgeschrieben.
Leider kann ich nicht auf ein Schnäppchen warten, da mir die Brennweite zwischen 20 und 70 mm fehlt.
Dornwald46
17.01.2015, 10:25
Hallo!
Zufällig wird gerade eins hier im SUF zum Verkauf angeboten.
Ist es das mit dem Kratzer auf der Frontlinse? Ich dachte, Du hast dazu gelernt?:?
Lieber Hermann!
Bitte weiterlesen, was ich geschrieben habe.
Ist es das mit dem Kratzer auf der Frontlinse? Ich dachte, Du hast dazu gelernt?:?
Wo ist das Problem? Sie kann hier doch jederzeit wieder einen Thread aufmachen...:|
Ist schon klar, ich habe ja geschrieben, dass ich grundsätzlich von Käufen aus privater Hand absehen werde - daher war mein Hinweis auf das Objektiv hier in Forum nicht angebracht und unnötig.
Wie gesagt, ein 16-80 ist weiterhin mein Favorit und das als Neuware. Andere Objektive, wie z.B. das 16-50, welche weniger fehleranfällig sind würde ich auch gebraucht kaufen - aber nur mehr vom Händler.
Hallo Siegrid, mal so als Tipp: ich habe mir meins 1680z vor 1,5 Jahren mal als Warehouse-Deal bei amazon.de gekauft. Da hat man volle Garantie und normale 30 Tage Rückgaberecht und wenn man etwas geduldig ist kann man auch richtig ein Schnäppchen machen.
Bei Käufen über diese Plattform ist die Garantie bzw. Gewährleistung aber m.E. eingeschränkt...
Aufgrund des hohen Neupreises dieser Linsen bei zweifelhafter mechanischer Qualität, wäre es für mich nicht erste Wahl bei einem Neukauf...
rainerte
17.01.2015, 13:21
Bei Käufen über diese Plattform ist die Garantie bzw. Gewährleistung aber m.E. eingeschränkt...
Aufgrund des hohen Neupreises dieser Linsen bei zweifelhafter mechanischer Qualität, wäre es für mich nicht erste Wahl bei einem Neukauf...
Dazu mal zweierlei:
1. Zu der Kombi aus Brennweitenbereich, Lichtstärke, kompakter Bauweise und optischer Qualität, die das CZ 1680 bietet, gibt es kaum eine Alternative; jedenfalls nicht mit A-Mount. Eventuell ja das 17-70 von Sigma.
2. Vor Jahren gab es hier im Forum das Gerücht, Sony habe das Fokusgetriebe des 16-80 mal geändert, da sich wohl bei viele Exemplaren der MF "festgefressen" hat. Bei meinem zweiten Exemplar läuft der MF-Ring jedenfalls sehr leicht, kein Vergleich zum zähen des 1. Exemplars. Vielleicht kann hierzu ein Sony-CZ-Kenner ja nochmal was sagen.
Ich habe an der A77 II ein Sony 16-50 f 2.8 und ein Sigma 17-50 f 2.8 getestet, beide blieben optisch hinter dem 16-80 zurück, zumindest bei diesen Exemplaren. Außerdem spricht der erweiterte Telebereich für diese Optik.
Würde mich auch interessieren, ob der Fokusantrieb geändert wurde.
rainerte
17.01.2015, 14:35
Um zum Ebay-Thema etwas zurückzukommen: Ich wundere mich seit Jahren, wie häufig dort das CZ1680 angeboten wird. Alles Systemwechsler oder Lichtstärkesteigerer? Oder doch diverse Leute, die sich, womöglich "schweren Herzens", von Mängelexemplaren trennen? (Meins bin ich damals für rund 180 Euro losgeworden - ausdrücklich als defekt und mit Fehlerbeschreibung.)
Hallo Siegrid, mal so als Tipp: ich habe mir meins 1680z vor 1,5 Jahren mal als Warehouse-Deal bei amazon.de gekauft. Da hat man volle Garantie und normale 30 Tage Rückgaberecht und wenn man etwas geduldig ist kann man auch richtig ein Schnäppchen machen.
Du täuscht Dich.
Amazon schreibt selbst: Besteht für die bei Amazon Warehouse Deals erworbenen Artikel eine Herstellergarantie?
Nein, für gebrauchte Produkte besteht generell keine Herstellergarantie, aber für all unsere Artikel besteht die gesetzliche Gewährleistung. Wünschen Sie darüber hinaus noch zusätzlichen Schutz, können Sie für bestimmte Produkte über unseren Partner Ergo Versicherung eine Garantieverlängerung erwerben.
(Quelle: Klick!) (http://www.amazon.de/gp/node/index.html?ie=UTF8&merchant=&node=303000031&ref_=sv_gb_0)
Die Gewährleistung muß Amazon als Händler erbringen, mehr gibts nicht. Bei den Warehouse-Deals sehe ich häufig nur geringfügig geringere Preise als beim Neukauf, vielfach gerade mal 5% bei "wie neu"-Zustand. Angesichts der fehlenden Herstellergarantie empfinde ich die Warehouse-Deals zumeist als zu teuer.
Rainer
Oppss, vielen Dank. Das habe ich tatsächlich überlesen.
Nichtsdestotrotz ist ein günstiger Warehousedeal schon sicherer als ein Gebrauchtkauf. Man hat 30 Tage Rückgaberecht und die Händlergewährleistung.
Ich habe bis jetzt auch nur zugeschlagen SAL1680z und SAL1650 wenn die Preise bei amazon günstiger waren als Gebrauchtes bei ebay und in Foren.
Für 5-10% gehe ich kein Risiko ein, aber so ab 100€ ist es schon eine Überlegung wert.
Ich schaue mir die Sachen immer ziemlich genau an und nutze die 30 Tage. Es könnte ja auch einen Grund haben, dass jemand etwas zurückschickt. Mache ich ja auch gelegentlich, auch bei Warehousedeal.
Entschuldigt bitte die falsche Aussage, btgl. der Herstellergarantie. Da habe ich echt falsch gelegen, tut mir leid. :oops:
turboengine
17.01.2015, 15:24
Ich wundere mich seit Jahren, wie häufig dort das CZ1680 angeboten wird. Alles Systemwechsler oder Lichtstärkesteigerer? Oder doch diverse Leute, die sich, womöglich "schweren Herzens", von Mängelexemplaren
Sprich' mal jemanden von Zeiss auf das 16-80 an und beobachte das Augenrollen. Auf die mechanische Qualität sind Sie sicher nicht stolz.
stecki99
17.01.2015, 16:19
Du täuscht Dich.
Amazon schreibt selbst: ...
Da kann Amazon schreiben was sie wollen. Ich vermute mal, dass das so gemeint ist, dass es sowieso generell keine Herstellergarantie gibt. Es sei denn, der Hersteller gibt sie. Und sofern das der Fall ist, gilt diese auch für Warehouse-Deals. Maßgeblich sind IMMER die Garantiebestimmungen des Herstellers. Die kann Amazon nicht außer Kraft setzen. Die Laufzeit beginnt meistens mit dem Verkauf an den ersten Endverbraucher und setzt häufig eine Registrierung des Produktes beim Hersteller voraus.
Hat der "Vorbesitzer" das Produkt nur getestet und zurückgegeben, so ist man selbst quasi der erste Endverbraucher und kannst das Produkt ganz normal auf deinen Namen und mit deiner Rechnung registrieren. Für einen danach folgenden Weiterverkauf mit oder ohne Garantie ist ausschlaggebend, ob die Garantie übertragbar ist oder nicht. Auch das gibt der Hersteller in seinen Garantiebestimmungen ganz klar vor. Also kann man auch beim Kauf von Privat durchaus eine Garantie auf das Produkt mit erwerben. Hier aber unbedingt die Garantiebestimmungen lesen, da diese von Hersteller zu Hersteller, mitunter sogar von Produkt zu Produkt, unterschiedlich sein können.
Anders sieht es aus, wenn der vorherige Besitzer das Produkt bereits registriert hat. Hier werde ich mich auch nicht aus dem Fenster lehnen und sagen es ist so oder so. Im Zweifel würde ich den Hersteller kontaktieren und fragen, ob die betreffende Seriennummer bereits registriert wurde.
Falls nein, dann ist gut. Und wenn doch...?
In meinem Fall war das bei Warehouse-Deals gekauft Sigma 85 mm F/1.4 durch den Vorbesitzer bereits registriert worden. Die Urkunde lag der Lieferung zwar bei, nützt aber nichts, wenn man sich die Garantiebestimmungen von Sigma ansieht. Nachdem ich anhand von Fotos und der Rechnung nachweisen konnte, dass ich der Eigentümer bin, hat man die Registrierung aufgehoben, so dass ich es auf meinen Namen und mit dem Rechnungsdatum meiner Rechnung registrieren konnte.
Also: Egal was Amazon schreibt... Maßgebend ist immer ob der Hersteller eine Garantie auf ein Produkt gibt und zu welchen Bedingungen.
About Schmidt
17.01.2015, 18:09
Sprich' mal jemanden von Zeiss auf das 16-80 an und beobachte das Augenrollen. Auf die mechanische Qualität sind Sie sicher nicht stolz.
Zudem das 16-80 nicht wirklich sehr viel mit Zeiss zu tun hat. Ein paar Linsen, vielleicht die Rechnung und dann der blaue Label.
Mein erstes Objektiv war vollkommen dezentriert, so was schlimmes hatte ich noch nie gesehen. Selbst bei Blende 11 war die Ecke nicht scharf zu bekommen. Also zurück damit und ein neues bestellt. Das war dann ok. Dafür hatte ich ein Tamron 17-50 verkauf, was im Nachhinein (für mich) ein Fehler war.
Deshalb blieb das 16-80 auch nicht lange. Später kaufte ich mir für den Verkaufserlös wieder ein Tamron und dazu ein gebrauchtes 16-105. Weder das Tamron noch das 16-105 fand ich merklich schlechter als das 16-80. Letzteres hatte etwas bessere Mikrokontraste und die Verzerrungen hielten sich in Grenzen. Dem setzte das Tamron die hohe Lichtstärke und das 16-105 den größeren Zoombereich entgegen. Den größten Vorteil des 16-80 sah ich in seiner Kompaktheit, aber recht überzeugen konnte es mich nicht wirklich.
Insgesamt finde ich, hat die Qualität der Objektiv stark nachgelassen. Ich habe dieser Tage ein Minolta MD 135 f3,5 gekauft, was ich schon einmal hatte und gern an der Nex nutzte. Nun habe ich es für meine Fuji noch einmal gekauft. Leider habe ich noch kein Adapter, so kann ich noch nicht mit Ergebnissen aufwarten. Aber mechanisch ist das Objektiv eine wahre Wonne. Ich denke mal, es dürfte gut und gern 30 Jahre sein, sieht aus wie unbenutzt, funktioniert wie am ersten Tag und wenn die Bilder mit der Fuji genau so gut werden, wie es seiner Zeit mit der Nex war, dann kann ich mit Fug und Recht sagen, dass sich moderne 135 da warm anziehen müssen. Bitte komm nun keiner mit einem sündhaft teuren Zeiss oder Leica Objektiv. Ich rede hier von einem Objektiv, das seiner Zeit mal vielleicht 300 DM gekostet hat. Selbst wenn ich heute 300 Euro investiere, erreicht ein modernes Objektiv diese Qualität nicht.
Gruß Wolfgang
Insgesamt finde ich, hat die Qualität der Objektiv stark nachgelassen. Ich habe dieser Tage ein Minolta MD 135 f3,5 gekauft, was ich schon einmal hatte und gern an der Nex nutzte. Nun habe ich es für meine Fuji noch einmal gekauft. Leider habe ich noch kein Adapter, so kann ich noch nicht mit Ergebnissen aufwarten. Aber mechanisch ist das Objektiv eine wahre Wonne. Ich denke mal, es dürfte gut und gern 30 Jahre sein, sieht aus wie unbenutzt, funktioniert wie am ersten Tag und wenn die Bilder mit der Fuji genau so gut werden, wie es seiner Zeit mit der Nex war, dann kann ich mit Fug und Recht sagen, dass sich moderne 135 da warm anziehen müssen. Bitte komm nun keiner mit einem sündhaft teuren Zeiss oder Leica Objektiv. Ich rede hier von einem Objektiv, das seiner Zeit mal vielleicht 300 DM gekostet hat. Selbst wenn ich heute 300 Euro investiere, erreicht ein modernes Objektiv diese Qualität nicht.
Gruß Wolfgang
Ich wundere und freue mich auch immer wieder über die alten mechanischen Wunderwerke. Dabei war das mal Standart!
Sicher gab es hier und dort auch Schwachstellen aber die Solidität und die eingesetzten Materialien vermitteln heute oft noch ein Gefühl von Wertigkeit.
Im Moment habe ich den Eindruck, dass es nach der Ofenrohrgeneration nicht mehr viel besser aber stetig teurer wurde. Die Neupreise empfind eich als unverhältnismäßig und exorbitant teuer. :flop:
Dimagier_Horst
17.01.2015, 19:50
Selbst wenn ich heute 300 Euro investiere, erreicht ein modernes Objektiv diese Qualität nicht.
Agitprop kann jeder :crazy:. Bei fairer Rechnung über 30 Jahre landest Du im Schnitt bei 1.200 Euro heutiger Kaufkraft. Objektive sind, gemessen an der Kaufkraft, überproportional teurer geworden. ;)
moin, Vor Jahren gab es hier im Forum das Gerücht, Sony habe das Fokusgetriebe des 16-80 mal geändert
das SAL-1680Z hat mehrere "stille" Revisionen erlebt, eine ganze Reihe von Teilen wurde im Laufe der Zeit überarbeitet. Man kann dies an der Ersatzteilliste bei SEL gut sehen.
Was genau wie geändert wurde ist aber daraus nicht ableitbar, selbst die Service Manuals helfen da nicht weiter.
Leider ist es ohne Zugriff auf die interne Sony-Produktionsdatenbank unmöglich festzustellen, welche Revision ein Objektiv hat, dazu kommen Up-Revs im Rahmen von Reparaturen. Äußerlich kann man es auf keinen Fall feststellen. Um den genauen Revisonsstand festzustellen, muss das Objektiv komplett zerlegt werden.
ps: ein MC/MD 135/3.5 war zu seiner Zeit (55mm Filter 1972-1978, 49mm 1979-1982/87) das Kit-Tele, entspricht aktuell von der Zielgruppe her etwa einem 55-200/4-5.6. Es war kaum teurer als ein 50/1.7 und deutlich günstiger als ein 50/1.4, um 1980 ca. 250DM im Fotofachhandel. Die Teile sind in großen Stückzahlen in Japan produziert worden, zu der Zeit (noch) ein Billiglohnland. Mechanisch waren sie auch keine Topkonstruktionen, aber recht robust. Man kann sich an den aktuellen Preisen der ZF/ZE- und der Samyang-Objektive orientieren, dass wäre eine korrekte Übertragung in heutige Werte. Damit würde das Teil heute neu etwa 500€ kosten (3-4x soviel wie vor 35 Jahren), was auch in Relation zur Bruttodurchschnittseinkommensentwicklung (ca. 3x 1980-2015) passt. Die ca. doppelt so hohe Schätzung von Horst erscheint mir genau so unplausibel wie die viel zu niedrige Schätzung von Wolfgang.
Bleibt zu hoffen, dass jetzt nicht Geld und Objektiv weg sind. Viel Glück und hab Vertrauen in den SUF Gebruchtmarkt. Sehe hier immer wieder 16-80er. :top:
Ich hoffe schon, dass es klappen wird. Der Verkäufer will die Rücküberweisung veranlassen, wenn das Objektiv keine äußerlichen Schäden aufweist. Das Objektiv wurde daher beim Verpacken von insgesamt drei Personen auf äußerliche Schäden begutachtet, ebenso wurde auf eine wirklich sichere Verpackung geachtet.
rainerte
18.01.2015, 10:49
@thomas: Danke für die Infos zu den "internen Revisionen" des CZ 16-80!
Hallo!
Ich wollte noch abschließend berichten, dass ich das Geld mittlerweile erhalten habe und somit die Sache als erledigt angesehen werden kann.
Nochmals vielen Dank für Eure Tipps und Angregungen, welche sicherlich auch für andere dienlich sein können, zumal ich davon ausgehe, dass dies nicht nur mir passiert. Ich habe ja, wie bereits geschrieben, meine Lehren daraus gezogen, schließlich hätte es ja auch anders ausgehen können.
Bin mal gespannt, wann das Teil wieder bei Ebay auftaucht.
Bin mal gespannt, wann das Teil wieder bei Ebay auftaucht.
Hallo!
Ich glaube nicht, dass dies der Fall sein wird. Rückblickend denke ich sogar, dass der Verkäufer vielleicht gar nicht die MF-Funktion getestet hat. Ehrlich gesagt habe ich vor Zeiten der SLT-Technik mit der hilfreichen Kantenanhebung auch so gut wie nie manuell fokussiert und mir wäre vielleicht ein solcher Mangel nicht aufgefallen.