Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebay ungutes Gefühl


Siegrid
15.12.2014, 20:19
Hallo!

Ich habe kürzlich bei Ebay eine Linse im Wert von 1.000,-- ersteigert, der Verkäufer hat zwar 100% pos. Bewertungen, zumal es sich lediglich um 15 handelt und diese sind alle älter als ein Jahr, sodass man keine näheren Infos findet, welche Artikel verkauft wurden.

Ich habe den Verkäufer auch schon bezüglich Auslandsversand kontaktiert, jedoch noch keine Antwort erhalten.

Nachdem ich über kein Paypalkonto verfüge, mache ich mir irgendwie Sorgen. Am liebsten wäre mir, der VK meldet sich gar nicht mehr und die Sache ist erledigt.

Was könnte man sonst noch machen?

Oldy
15.12.2014, 20:26
Den Verkäufer über das EBay-Mailsystem kontaktieren und warten. Vielleicht wartet er ja seinerseits auf das Geld.
Da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kommst du erst einmal aus der nummer nicht raus.

Stefan79gn
15.12.2014, 20:26
Ist es ein Privater Verkäufer oder ein Händler? Weil normal beim Händler kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Wo ist der Artikelstandort`?

Oldy
15.12.2014, 20:27
Ist es ein Privater Verkäufer oder ein Händler? Weil normal beim Händler kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Wo ist der Artikelstandort`?

Wieso kann sie einfach zurücktreten? Wo steht das?

DonFredo
15.12.2014, 20:28
Hi,

bei der Summe würde ich mir auch ein PayPal-Konto zulegen, zumal man bei einer Zahlung über PP den Käuferschutz hat.

Außerdem nutzen inzwischen auch viele Online-Händler PP als Bezahlvariante.

fornie
15.12.2014, 20:28
Wieso kann sie einfach zurücktreten? Wo steht das?

Widerrufsrecht ?!

Stefan79gn
15.12.2014, 20:30
@ Oldy Wenn es ein Händler sein sollte meistens in der Wiederrufsbelehrung. Deswegen habe ich ja gefragt ob Privat oder Händler.

Edit da war jemand schneller

Mario190
15.12.2014, 20:30
Wieso kann sie einfach zurücktreten? Wo steht das?
Fernabsatzgesetz, inzwischen glaube ich sogar eine EU Richtlinie.

Naja, das einfachste wird wohl sein ein paypal-konto anzulegen oder wen fragen, den du kennst.

Oldy
15.12.2014, 20:36
Das gilt nicht für Versteigerungen (§156 BGB). Nur bei Sofortkauf vom Händler würde das funktionieren.

Ich habe kürzlich bei Ebay eine Linse im Wert von 1.000,-- ersteigert

Stefan79gn
15.12.2014, 20:37
Deswegen hatte ich gefragt. Mal gucken was Siegrid sagt.

Oldy
15.12.2014, 20:42
Deswegen hatte ich gefragt. Mal gucken was Siegrid sagt.

Und du glaubst wirklich, das ein Händler, der seine Ware versteigert, ein Widerrufsrecht einräumt?:roll:

Stefan79gn
15.12.2014, 20:46
Und du glaubst wirklich, das ein Händler, der seine Ware versteigert, ein Widerrufsrecht einräumt?:roll:

Ich weiß nicht ob es vieleicht ein Preisvorschlag war. Vieleicht meinte siegrid ersteigert nur im Zusammenhang mit Ebay weil es ja eine Auktionsplattform ist.
Deswegen bringt spekulieren nix bevor sie sich meldet und die Fragen beantwortet.

Shooty
15.12.2014, 20:50
Es wurde zwar schonmal geschrieben aber ich will nochmal darauf hinweisen ...
Es wurde was gekauft und das will man ja auch haben nehme ich an ...

Einfach ein Paypal Konto einrichten und damit bezahlen.
Dann ist man mehr oder weniger absichert und kommt an seine Wahre ;) :top:

fornie
15.12.2014, 20:51
... Was könnte man sonst noch machen?

Bei dem beschriebenen Verkäuferprofil auf keinen Fall Vorkasse.
Ohne dem Verkäufer etwas unterstellen zu wollen, 1000 Euro sind einfach zu viel Geld, um ein Risiko einzugehen.
Ich selbst bin vor zwei Jahren Betrugsopfer geworden, allerdings nur verschmerzbare 80 Euro.
Trotzdem habe ich Anzeige erstattet. Was mir der sehr nette Kripobeamte dabei sinngemäß erzählt hat: "Ebay-Konten werden regelrecht gepflegt, um sie, wenn das Profil positiv genug ist, zum Betrug zu nutzen. Der Käufer leistet Vorkasse auf ein deutsches Konto und sobald das Geld dort angekommen ist, geht es noch am selben Tag ins außereuropäische Ausland. Der Käufer wartet ein paar Tage auf seine Ware, natürlich kommt nix. Chance das Geld zurückzubekommen ist gleich Null."

Also: VORSICHT!

An deiner Stelle würde ich
1. Ein Paypal Konto einrichten
2. Bevor du bezahlst, sicherheitshalber Ebay kontaktieren, ob der Kauf durch den Käuferschutz abgesichert ist.
3. Wenn das Paket kommt, unter Beisein von Zeugen (am Besten der Zusteller) öffnen

Siegrid
15.12.2014, 20:51
Ups, so viele Antworten?

Es handelt sich um einen privaten Anbieter, kein Händler, es war eine Auktion, kein Sofortkauf.

Das Widerrufsrecht gilt ja nur für gewerbliche Verkäufer soviel ist mir bekannt. Sollte ich dennoch einseitig vom Kauf zurücktreten, so könnte der Verkäufer eine Klage nach den Bestimmungen des ABGB oder keine Ahnung wie das in Deutschland heißt einbringen.

Ich komme auch nicht an die Kontodaten ran, da erst der Versand nach Österreich vom Verkäufer freigegeben werden muss.

Der Artikelstandort ist in Bayern, vielleicht machen wir eine Selbstabholung und verbinden das mit einem Ausflug.

Ein Paypalkonto anmelden wäre eine Alternative.

Normalerweise müsste er innerhalb von 2 Tagen auf meine Nachricht "Anforderung des Gesamtbetrages" antworten. Sollte diese Frist ergebnislos bleiben, so könnte ich einen Rücktritt vom Kauf entsprechend begründen.

fornie
15.12.2014, 20:53
Und du glaubst wirklich, das ein Händler, der seine Ware versteigert, ein Widerrufsrecht einräumt?:roll:

Na klar, weil er das als Händler MUSS.

fornie
15.12.2014, 20:54
Der Artikelstandort ist in Bayern, vielleicht machen wir eine Selbstabholung und verbinden das mit einem Ausflug.



Das wäre das allerbeste, dann kannst Du es gleich ausprobieren :top:

Oldy
15.12.2014, 20:55
Na klar, weil er das als Händler MUSS.

Nein, muss er nicht. Die Norm habe ich weiter oben genannt. Er hat lediglich die Pflicht, auf die entsprechenden Normen hinzuweisen (§ 312d (1) BGB).

fornie
15.12.2014, 21:02
Nein, muss er nicht. Die Norm habe ich weiter oben genannt.

Falsch: Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil (Az.: VIII ZR 375/03) verbraucherfreundlich entschieden, dass bei online Auktionen ein Widerrufsrecht besteht.

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html

der_knipser
15.12.2014, 21:06
Abholung mit Barzahlung vorschlagen.
Wenn Dir der Verkäufer zu weit weg ist, gibt es vielleicht jemanden aus diesem Forum, der dort in der Nähe wohnt, und das für Dich erledigen kann.

Oldy
15.12.2014, 21:09
Falsch: Der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil (Az.: VIII ZR 375/03) verbraucherfreundlich entschieden, dass bei online Auktionen ein Widerrufsrecht besteht.

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html

Du hast recht. Das ist komplett an mir vorbei gelaufen.:oops:

meshua
15.12.2014, 21:12
Man kann ja über Paypal denken und sagen was man möchte: für so eine Situation ist es der genau richtige Weg zu bezahlen. Für diesen Schutz nimmt Paypal seine Gebühren bei Überweisung ein, um eventuelle Ausfallrisiken abzudecken. Dann trägt Paypal das Risiko und die Kosten, falls der Verkauf schief läuft, daß Geld im Ausland versunken ist und du nie deine Ware bekommst.

Ich hatte bereits 3 Käuferschutzfälle und in allen Dreien habe ich das Geld in Höhe von 35-75 Euro zurückerhalten (die Ware wurde zwar geliefert, aber in unzureichender Qualität bzw. abweichend von der Beschreibung).

Grüße, meshua

fornie
15.12.2014, 21:13
Du hast recht. Das ist komplett an mir vorbei gelaufen.:oops:

:top:

der_knipser
15.12.2014, 21:15
Das Widerrufsrecht ist nach meiner Meinung kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag, den man noch gar nicht erfüllt hat, denn:

"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..."

Das bedeutet, ohne die Ware erhalten zu haben, gibt es kein Widerrufsrecht. Alles gar nicht so einfach.

Siegrid
15.12.2014, 21:40
Wohnt jemand in Füssen oder Umgebung:D

Ich könnte den VK ja befragen, ob eine Abholung möglich wäre, falls er dies verneint wäre dies wohl ein weiterer Grund vorsichtig zu sein.

usch
15.12.2014, 22:16
"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..."
Nö. Das Widerrufsrecht besteht sofort nach Vertragsabschluß. Aber die 14-Tage-Frist beginnt erst zu laufen, wenn du den gekauften Artikel erhalten hast.

Wo die zitierten 12 Monate herkommen, ist mir jetzt auch nicht ganz klar. Das kann eigentlich nur Verjährung bei fehlender Widerrufsbelehrung sein, ist also bei einem regulär gelaufenen Geschäft wahrscheinlich irrelevant.

Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?

der_knipser
15.12.2014, 22:39
Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst?Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2 (http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm)

mekbat
15.12.2014, 22:51
... falls er dies verneint wäre dies wohl ein weiterer Grund vorsichtig zu sein.

Hallo Siegrid

In diesem Falle empfehle ich vom Vertrag zurück zutreten.
Dies funktioniert ganz gut - je nach dem, wie der Verkäufer reagiert.

Ist mir letzte Woche selbst passiert, als ich mein Handy versteigert habe.
Der Frau war es wohl zuviel - keine Ahnung, was da bei ihr dazwischen gekommen ist.
Auch egal: Sie hat mir mitgeteilt, das sie vom Vertrag zurück treten möchte und ich habe eingewilligt - einen Fall bei Ebay aufgemacht, mit dem Hinweis, das der (die) Bieter(in) sich im Betrag geirrt hat - dies wurde von der Bieterin bestätigt und schon hatte sich der Fall für mich erledigt.

Warum muß der Verkäufer einen Fall öffnen: um seine, bei nicht Zahlung angefallenen Gebühren geltend zu machen.
Klingt nicht gerade logisch. Aber die Gebühren fallen auch dann an, wenn der Vertrag ohne Zahlung über die sogenannte Bühne geht. Ebay will ja sein Geld auch verdienen.

screwdriver
15.12.2014, 22:55
Was könnte man sonst noch machen?


Wozu gibt es den Treuhandservice (http://pages.ebay.de/sicherheit/treuhandservice.html)bei ebay?

usch
15.12.2014, 23:05
Was ich zitiert hatte, war anscheinend nicht der genaue Wortlaut, entspricht aber dem Sinn nach dem Fernabsatzgesetz §356 Absatz 2 (http://www.fernabsatz-gesetz.de/widerrufsrecht/widerrufsrecht.htm)
In Absatz 2 geht es um das (vom Händler freiwillig eingeräumte) Rückgaberecht, nicht um das gesetzliche Widerrufsrecht. Zurückgeben kannst du natürlich nur Dinge, die du schon erhalten hast.

Abgesehen davon ist der Artikel drei Jahre alt hat mit dem aktuellen Wortlaut (http://dejure.org/gesetze/BGB/356.html) des Paragraphen nicht mehr viel zu tun. :roll:

Dat Ei
15.12.2014, 23:09
Ich könnte den VK ja befragen, ob eine Abholung möglich wäre, falls er dies verneint wäre dies wohl ein weiterer Grund vorsichtig zu sein.

Gerät man nun als Verkäufer in Generalverdacht, nur weil man nicht mag, dass einem die Käufer auf die Bude rücken? Die Nebenbedingungen des Deals (z.B. zum Thema Übergabe der Ware) dürften im Angebot aufgeführt sein.


Dat Ei

mekbat
15.12.2014, 23:12
Gerät man nun als Verkäufer in Generalverdacht, nur weil man nicht mag, dass einem die Käufer auf die Bude rücken? ...

Dat Ei

Gutes Argument.
Vielleicht könnte man sich auch irgendwo außerhalb treffen?

der_knipser
15.12.2014, 23:20
Generalverdacht würde ich das nicht nennen. Es gibt aber genügend Fälle, in denen ein gutgläubiger Käufer übers Ohr gehauen wurde und die Ware nach der Bezahlung nie erhalten hat. Bei vierstelligen Beträgen würde ich mich auch absichern wollen.

Warum muss eigentlich der Käufer immer den Vertrauensvorschuss in Form einer Zahlung bringen? Nur weil sich das so eingebürgert hat? Oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

Dat Ei
15.12.2014, 23:29
Generalverdacht würde ich das nicht nennen.

Nunja, nach dem Abschluss des Deals nachverhandeln zu wollen, oder ihn andernfalls zu verdächtigen, unlauter zu sein, finde ich nicht wirklich ok.


Dat Ei

BeHo
15.12.2014, 23:33
[...]Es gibt aber genügend Fälle, in denen ein gutgläubiger Käufer übers Ohr gehauen wurde und die Ware nach der Bezahlung nie erhalten hat.[...]
Genauso umgekehrt. Es gibt leider auch genügend Fälle, in denen der "Käufer" die Ware erhalten, aber nie bezahlt hat.

wus
15.12.2014, 23:59
Genauso umgekehrt. Es gibt leider auch genügend Fälle, in denen der "Käufer" die Ware erhalten, aber nie bezahlt hat.Hä? Wie soll das denn funktionieren? Welcher ebayaner verschickt seine Ware bevor der Käufer bezahlt hat???

BeHo
16.12.2014, 00:22
Das bezog sich u.a. darauf:

[...[Warum muss eigentlich der Käufer immer den Vertrauensvorschuss in Form einer Zahlung bringen?[...]

Im bisherigen Threadverlauf wird fast immer nur der Verkäufer als potentieller Betrüger vermutet, aber so gut wie nie der Käufer. Ganz so einfach ist es halt nicht.

Und ja, ich bekam als Käufer auch schon vor Zahlungseingang Versandbestätigungen.

Bei hochpreisigen Waren lege ich allerdings Wert auf einen Treuhandservice wie z.B. PayPal. Wie jede Versicherung kostet es etwas, verringert aber die Risiken für beide Seiten.

der_knipser
16.12.2014, 00:28
Von Betrug und Verdacht hat doch niemand etwas gesagt.
Es geht doch im Grunde nur um eine Ängstlichkeit, die auf mangelndem Vertrauen basiert. Das ist doch bei höheren Beträgen verständlich, zumal sich Käufer und Verkäufer nicht kennen, und es auch keine aussagekräftigen aktuellen Referenzen gibt.
Man muss das doch nicht sprachlich aufbauschen.

Die Lösung mit dem genannten Treuhand-Service (Beitrag #29) kannte ich bisher gar nicht, finde sie aber für diese Transaktion passend.

RRibitsch
16.12.2014, 08:11
Guten Morgen!

Also ich hätte persönlich nichts dagegen, wenn ich den Käufer treffe und die Ware persönlich übergebe. Ich muss diesen ja nicht auf Kuchen und Kaffee zu mir nach Haue einladen, sondern man kann sich ja nach Absprache auf neutralem Boden treffen. Ich sehe dies als Verkäufer sogar als Vorteil, schließlich können Unklarheiten gleich vor Ort geklärt werden. Das hat auch nichts mit auf die Pelle rücken zu tun.

Grundsätzlich sind solche Geschäfte im BGB geregelt, nachdem sich der Verkäufer in Deutschland befindet. Der genaue Ablauf der Geschäftsabwicklung wird von Ebay vorgegeben. Der Höchstbietende hat zu bezahlen, daraufhin hat der Verkäufer die Ware zu versenden. Sollten z.B. Unklarheiten wie die Höhe der Versandkosten nach Österreich vorliegen hat der Käufer die Möglichkeit diese vom Verkäufer anzufordern. Dieser hat dann binnen zweier Tage darauf zu antworten.

Ich würde Siegrid vorschlagen, dass sie sich vom Verkäufer plausible Kontaktdaten wie z.B. eine Telefonnummer bzw. eine E-Mail-Adresse geben lässt, nachdem es sich doch um einen dreistelligen Betrag handelt und der Verkäufer keine ausreichend gesicherten Bewertungen nachweisen kann. Sollte der Verkäufer dies ausschlagen, keine Paypal Zahlung akzeptieren wie auch keiner Abholung zustimmen, dann würde ich den Verkäufer ersuchen einen Abbruch der Transaktion einzuleiten, dieser muss in der Folge keine Verkaufsgebühren an Ebay entrichten. Sollte der Verkäufer dies ablehnen, so kann er, basierend auf dem BGB, gegen den Käufer eine Klage im Zivilrechtsweg einbringen. Ich würde daher Siegrid raten sämtlichen E-Mail Verkehr in dieser Sache aufzubewahren um diesen dann im Falle eines Verfahrens vorlegen zu können.

Grundsätzlich sollte man sich vor Gebotsabgabe das Verkäuferprofil genau ansehen, danach ist es sehr mühsam wie man sieht und schlimmstenfalls trifft man sich vor Gericht.

Man sollte auch nicht gleich von Betrugsversuchen ausgehen, vielleicht hat der Verkäufer die E-Mail mit den fraglichen Versandkosten noch gar nicht gelesen und wartet auf den Zahlungseingang.



LG
Robert

lubografie
16.12.2014, 09:26
Nunja, nach dem Abschluss des Deals nachverhandeln zu wollen, oder ihn andernfalls zu verdächtigen, unlauter zu sein, finde ich nicht wirklich ok.
Dat Ei

:top: Zumal man sich ja im Vorfeld überlegen kann, mit wem man für was welche Summen ausgeben möchte. :roll:

Anstatt überall das Böse zu sehen, darf man ruhig auch mal auf sein Bauchgefühl hören. Und wenn der nun Rumort, dann muss man eben zusehen, wie man aus der Sache wieder heraus kommt. Abbrechen oder sich halt ins Auto, Postbus oder sonst etwas setzen und selber abholen. Aber herum zu diskutieren, was nicht alles sein könnte, bringt relativ wenig.

Prinzipiell sollte man auf solchen Kanälen nur mit Summen handeln, die man auch verschmerzen könnte. Aber ich persönlich habe bisher noch keinerlei negative Erfahrungen gemacht und das letzte Objektiv erst vor wenigen Tagen blind hier aus dem Forum aus Österreich bekommen, tadelloser Zustand (danke noch mal Robert). Über Ebay habe ich auch schon welche aus Kroatien und von Händler aus Slowenien erhalten, inkl. irgendwelchem China-Zubehör, was auch noch nie Probleme bereitet hat (außer die Qualität, aber durch den Preis wusste ich das auch vorher bereits).

matti62
16.12.2014, 09:33
Siegried hat sich jetzt nicht mehr gemeldet. Ist der "Deal" gut über die Bühne gegangen? Gibt es noch Probleme? War es nur ein Bauchgefühl?

Siegrid
16.12.2014, 10:06
Siegried hat sich jetzt nicht mehr gemeldet. Ist der "Deal" gut über die Bühne gegangen? Gibt es noch Probleme? War es nur ein Bauchgefühl?

Hallo!

Ich warte noch auf die Bekanntgabe des Gesamtbetrages incl. Versandkosten.

T.Hein
16.12.2014, 10:23
Was war das denn für ein Objektiv?
Vielleicht sind die 1000€ dem Verkäufer zu wenig und er wills auch aussitzen.

Siegrid
16.12.2014, 10:29
Hallo!

Ein neuwertiges Canon 24-70 2.8 II, der Neupreis liegt so bei 1.700,--.

Africa_Twin
16.12.2014, 10:54
Also, ich würde an deiner Stelle ,auf keinen Fall irgend etwas überweisen.
Auch wenn dir der Verkäufer antworten sollte.

Ich bin schon mal bei ebay reingelegt worden,
es war ein Teleskop den ich damals (2007)bei ebay ersteigert hatte für 360 euro.
Der Verkäufer hat damals auch ganz normal auf meine emails geantwortet ,
nachdem ich aber das Geld überwiesen hatte,habe ich die Ware nie bekommen,
und auch keine Antwort auf emails.

Ich habe den Fall der Polizei gemeldet und eine Anzeige erstattet.
Ich hatte sogar die Adresse,die Kontonummer und den Namen des Verkäufers gehabt und es der Polizei gegeben.

Was ist passiert?
NICHTS
Ich hatte bei der Polizei mehrfach angefragt wie es mit dem Fall aussieht,
nach einen Jahr sagte man mir der Fall wurde in den Akten gelegt.
So.

Mit solchen Kleinkram beschäftigt sich die Polizei nicht,ist nicht rantabel für die.
Und als einfacher kleiner Bürger,ist man solchen Betrügern schutzloss ausgeliefert.

Diese Erfahrung habe ich mit ebay gemacht,
seit dem,kaufe ich nichts ohne PayPal

Ilkman
16.12.2014, 11:05
Klärt man so etwas nicht vorher mit dem Verkäufer?
Bevor ich irgendwo zusage € 1000,00 zu bezahlen versuche ich mich doch abzusichern

amateur
16.12.2014, 11:29
Ich frage mich die ganze Zeit, warum man überhaupt auf ein Angebot bietet, bei dem man in Bezug auf die Abwicklung ein schlechtes Gefühl hat?

Stephan

T.Hein
16.12.2014, 12:31
Hallo!

Ein neuwertiges Canon 24-70 2.8 II, der Neupreis liegt so bei 1.700,--.

Na ja, da könnte der Verkäufer tatsächlich mehr erwartet haben.

Mal ne ganz andere Frage, nur so interessehalber:
Was hast Du mit dem Teil vor? Ist das für jemand anders oder wolltest Du es weiter verkaufen?:D
So richtig passen wird das an deiner A 77 nicht.

jameek
16.12.2014, 12:57
Hä? Ich versteh' es auch nicht. Nur weil der Verkäufer nicht auf Auslandsversandfrage antwortet plötzlich ein ungutes Gefühl???
Entweder hat man das von vornherein (keine oder unscharfe Fotos oder nur originale Produktfotos), kein Text usw.
Oder man vertraut darauf, dass es passt und steigert.
Ein Paypal-Konto ist innerhalb von 1-2 Tagen angelegt, das könnte man ja noch schnell machen, zur Absicherung.
Mal aus der anderen Perspektive: Ich antworte als Verkäufer bei Auslandsversandanfragen meist auch nicht. Was soll ich lange heraussuchen was der Versand nach Litauen kostet und hinterher gibt's eh nur Stress. Ich habe meine Verkäufe auf Deutschland eingeschränkt, Österreich würde ich auch noch machen, aber schon bei Schweiz wird es aufgrund Zoll etc. kompliziert. (Ist mir als Käufer schon passiert).
Also: Mal ruhig Blut und/oder nicht mehr bei ebay einkaufen...

PS:

Mit solchen Kleinkram beschäftigt sich die Polizei nicht,ist nicht rantabel für die.

Das ist auch witzig... als ob die Polizei auf Rentabilität achten müsste... :crazy:

Siegrid
16.12.2014, 13:24
Na, hinterher ist man meistens klüger, ein alter Hut. Es war eben eine Blitzaktion kurz vor Ablauf der Auktion, da blieb keine Zeit mehr für Abklärungen. Der Verkäufer bietet auch kein Paypal an, zumindest nicht auf seiner Angebotsseite.

Mein Mann hat sich eine EOS 5 D zugelegt und dass soll das Standardobjektiv werden.

@jameek: Was machst Du wenn ein Ausländer Höchstbieter war?
Wenn Du nicht darauf reagierst, wird Dir ja trotzdem die Verkaufsprovision berechnet.
Verweist Du darauf, dass ausschließlich innerhalb von Deutschland versendet wird, bzw. man kann den Käuferkreis auch einschränken so viel ich weiß.

jameek
16.12.2014, 13:56
Ja, Käuferkreis nur aus D.
wenn der Verkäufer Käufer aus dem Ausland zulässt muss er auch dort hin versenden. Meist sind die Kosten dafür vorher schon ersichtlich. Dennoch: alles gute für die Transaktion.

kilosierra
16.12.2014, 13:57
Hallo Siegrid

Dein Bauchgefühl kann ich gut verstehen.

Aber wenn der Verkäufer nicht will, kommst Du aus dem Handel nicht so einfach raus.

An Deiner Stelle würde ich eine Übergabe vorschlagen. Ich weiss allerdings nicht, wie weit das für Dich zu fahren wäre. Und ich würde da auch nicht alleine hinfahren.
Eigentlich ist eine Übergabe mit Test auch zum Vorteil des Verkäufers. Er riskiert keine spätere Beschwerde, dass etwas nicht in Ordnung ist, er riskiert nicht, sein Geld nicht zu bekommen. Vom Vorteil der Barzahlung für den Verkäufer mal ganz abgesehen. :lol:

Dass er kein paypal anbietet kann ich gut verstehen, die horrenden Gebühren müsste er ja zahlen.

Ich habe schon oft mit einer freundlichen mail, in der ich die übernahme der Paypalgebühren und des höheren Auslandsportos angeboten habe, erreicht, dass auch Verkäufer die weder Auslandsversand noch paypal angeboten haben, mir die Sachen nach Frankreich geschickt haben.
Es gibt ja auch Ausland und Ausland und ein deutscher Name in Frankreich ist sicher vertrauenserweckender als irgendwer in einem unbekannteren Land.

Wenn er allerdings über den Preis unglücklich ist, wird er auf Dein Angebot, den Kauf zu annulieren gern eingehen.
Es gibt auch die Verkäufer, denen die Ware beim Einpacken runterfällt und die dann selbst um Annulirung bitten. :roll:

Auf vorabüberweisung und warten ob dann ein Paket kommt, würde ich mich auch nicht gern einlassen.

Versuche erstmal die anderen Lösungsansätze.

LG Kerstin

heischu
16.12.2014, 14:02
Ich hab früher auch nur innerhalb Deutschlands verkauft.
Mittlerweile sehe ich das aber anders, ich hab schon nach Brasilien, Japan und viel in den Ostblock verkauft und versendet, alles keine Hexerei und dank IBAN und BIC Überweisung auch kein Problem!
Und der größte Betrag lag bei etwa 3000€ nach Brasilien, aber FedEx macht's möglich!
3 Tage und es war sicher angekommen.
Ich verweigere als Verkäufer allerdings Paypal, da mir dadurch schon erheblicher Ärger ins Haus stand. Da wird dann vom Käufer ein Mangel angegeben, und schwupps ist das Geld eingefroren und am Ende schnell weg. Paypal entscheidet nicht wirklich objektiv und ein Rechtsverfahren gegenüber einer Person im Ausland... kaum eine Chance!

In diesem aktuellen Fall würde ich hinfahren und gut ist, wenn PayPal absolut nicht möglich ist.
Man kann sich auch auf neutralem Boden treffen, wo ist das Problem.

matti62
16.12.2014, 14:27
... der Verkäufer hat sich noch nicht gemeldet.... Damit hat Siegried noch alle Zeit der Welt darauf ruhig zu reagieren...

Wir sollten sie jetzt mal nicht verrückt machen...

minfox
16.12.2014, 15:15
Man kann sich auch auf neutralem Boden treffen, wo ist das Problem.Ganz genau. Der eine wohnt in Bayern, die andere in Kärnten. Da trifft man sich in der Schweiz. Am besten in Genf auf dem Parkplatz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Neutraler geht es nicht :top:

heischu
16.12.2014, 16:01
[emoji106]
Oder Lichtenstein wäre auch noch eine Möglichkeit ... [emoji6]

wwjdo?
16.12.2014, 16:45
Ich war die Tage in der Bucht auch an zwei Objektiven dran und habe es dann doch gelassen.

Der eine Verkäufer bot zwar pay pal an, hatte aber 0 Bewertungen. Der andere VK wohnt im Hohen Norden was eine Abholung im Moment unmöglich macht und hat kein pay pal.

Beide Objektive gingen zu einem Schnäppchenpreis weg, da eine lag sogar mehr als 1000.- Euro unter der Poepping-Liste...:crazy:

Siegrid,

Füssen ist eine schöne Stadt, wenn auch zur Zeit sicher überlaufen. ;)

fornie
16.12.2014, 17:29
Ich habe den Fall der Polizei gemeldet und eine Anzeige erstattet.
Ich hatte sogar die Adresse,die Kontonummer und den Namen des Verkäufers gehabt und es der Polizei gegeben.

Was ist passiert?
NICHTS
Ich hatte bei der Polizei mehrfach angefragt wie es mit dem Fall aussieht,
nach einen Jahr sagte man mir der Fall wurde in den Akten gelegt.
So.

Mit solchen Kleinkram beschäftigt sich die Polizei nicht,ist nicht rantabel für die.
Und als einfacher kleiner Bürger,ist man solchen Betrügern schutzloss ausgeliefert.



Da stimmt doch was nicht.
Betrug ist eine Straftat, die Polizei nimmt nur die Anzeige auf, alles Weitere macht die Staatsanwaltschaft. Bei einer Straftat muß die Staatsanwaltschaft ermitteln und ggf. Anklage erheben. Da kann die Polizei gar keine Auskunft geben.

About Schmidt
16.12.2014, 18:17
Sind das nicht alles Überlegungen, die man anstellen sollte, bevor man in Ebay was kauft?

Zwar kann ich aufkommende Zweifel verstehen. Doch wenn ich bei einem Geschäft nur die geringsten Zweifel hege, lasse ich die Finger davon. Dann brauche ich auch nicht später rum jammern. Da kaufe ich lieber hier oder in anderen Foren, treffe möglicherweise dabei noch nette Leute. Das kostet dann vielleicht was mehr, dafür ist es meist sehr viel Persönlicher.
Mag zwar nun hart klingen, aber gewiss ist das eine Lehre für dich. Trotz allem drücke ich dir die Daumen, dass das Geschäft ordnungsgemäß über die Bühne geht.

Gruß Wolfgang

Siegrid
16.12.2014, 19:28
So, scheint erledigt. Der Verkäufer hat sich per E-Mail gemeldet und wir haben auch schon via Festnetzanschluss telefoniert.

Mein Bauchgefühl und das daraus resultierende Misstrauen ist mir jetzt aber so was von peinlich:oops:.

Trotzdem vielen Dank für Eure Tipps.

Stefan79gn
16.12.2014, 19:31
wie seid ihr verblieben?

wwjdo?
16.12.2014, 19:33
So, scheint erledigt. Der Verkäufer hat sich per E-Mail gemeldet und wir haben auch schon via Festnetzanschluss telefoniert.

Mein Bauchgefühl und das daraus resultierende Misstrauen ist mir jetzt aber so was von peinlich:oops:.

Trotzdem vielen Dank für Eure Tipps.

Immerhin hast du hier für eine muntere Unterhaltung gesorgt. :top: ;)

der_knipser
16.12.2014, 19:38
Eine alte Lehre bewahrheitet sich wieder:
Sprechenden Menschen kann geholfen werden. :top:

About Schmidt
16.12.2014, 20:00
Alles wird gut :lol:

Siegrid
16.12.2014, 21:50
wie seid ihr verblieben?

Vorabüberweisung wie üblich, aber nun ist mir die Person bekannt und telefonisch erreichbar.

matti62
17.12.2014, 10:28
So, scheint erledigt. Der Verkäufer hat sich per E-Mail gemeldet und wir haben auch schon via Festnetzanschluss telefoniert.

Mein Bauchgefühl und das daraus resultierende Misstrauen ist mir jetzt aber so was von peinlich:oops:.

Trotzdem vielen Dank für Eure Tipps.

wie habt Ihr Euch denn bezüglich des Abwicklungsprozesses geeinigt?

DonFredo
17.12.2014, 11:51
Hi Matti,

steht genau vor Deiner Frage.

Africa_Twin
17.12.2014, 16:37
Das ist auch witzig... als ob die Polizei auf Rentabilität achten müsste... :crazy:

Ja,sicher achtet die Polizei auf Rentabilität.
Wenn es z.B um eine Steuerhinterhiehung von 10.000 Euro handeln würde,
würde der Täter blitzschnell gefasst und bestraft werden. Wetten?
Für die 380 Euro eines Bürgers interesiert sich niemand,weil keiner was davon hat,
ausser den Betroffenen.

Aber es ist nicht der richtige Ort hier für solche Diskusionen

jameek
17.12.2014, 18:53
http://de.wikipedia.org/wiki/Rentabilit%C3%A4t
:D Die Polizei macht keinen Gewinn (bzw. muss sie nicht) ;-)

Africa_Twin
17.12.2014, 21:51
Ja,so die offizielle Aussage.
Aber....
Von wem wird die Polizei finanziert?
Vom Staat.
Und der Staat bekommt das Geld aus Steuern,Strafzetteln ect.
Wenn der Staatsaparat,Geld investieren muss mit der Aussicht davon kein Geld zu bekommen,dann macht er es nicht,warum nicht?
Nicht rantabel.

Oder hast du eine bessere Erklärung warum sie damals den Täter der mich abgezockt hat
nicht gefasst?

wwjdo?
17.12.2014, 22:01
Oder hast du eine bessere Erklärung warum sie damals den Täter der mich abgezockt hat
nicht gefasst?

Seine Daten waren doch bekannt, wenn du über ebay gehandelt hast - oder waren diese gefälscht bzw. wurde ein account gehackt?

Anklage vollzieht sich durch die Staatsanwaltschaft - und dann sollte alles seinen Gang gehe...:cool:

Maarthok
18.12.2014, 10:19
Wenn der Staatsaparat,Geld investieren muss mit der Aussicht davon kein Geld zu bekommen,dann macht er es nicht,warum nicht?
Nicht rentabel.

Oder hast du eine bessere Erklärung warum sie damals den Täter der mich abgezockt hat nicht gefasst?

Das ist doch Unsinn, die meisten Strafverfahren sind ein Draufzahlgeschäft für den Staat.

Gerade im Betrugsbereich gibt es viele Gründe, weshalb ein Verfahren eingestellt wird ( - werden muß)

Quirrlicht
18.12.2014, 11:39
Und welche bitte?

Bei mir das Gleiche: Geld überwiesen (~90 Euro), Ware nicht erhalten, Anzeige mit allem drum und dran erstattet (Kontonummer!!!), Verfahren eingestellt. Das war ca. 2002.

Mit solchen Enttäuschungen im Kleinen geht für den Einzelbürger das Vertrauen in den Rechtstaat flöten. Und plötzlich wundern sich alle, warum AfD und Pediga solch einen Zulauf haben.

jameek
18.12.2014, 11:51
Es ging mir um das Wort "rentabel", welches ich für die Exekutive (weiterhin) als unpassend empfinde... (> Es klingt so, als würde die Polizei an den Straftaten mitverdienen).
Dass auch die Polizei ihre Ressourcen sinnvoll verteilen muss, ist eine andere Sache. Übrigens ist für die Einstellungen von Ermittlungen usw. eher die Staatsanwaltschaft zuständig. Und dass das ärgerlich ist, habe ich an eigenem Leib 2x dieses Jahr in Form von Navidiebstahl erfahren dürfen, obwohl die Polizei die Täter festgenommen hatte.
Aber bitte, das führt hier wirklich zu weit und hat mit ebay ungutem Gefühl echt nix mehr zu tun...

Dat Ei
18.12.2014, 12:13
Moin, moin,

nur weil ein Staatsanwalt das Verfahren einstellt, heißt das doch noch lange nicht, dass man nicht auf zivilrechtlichem Wege Maßnahmen ergreifen kann. Die Fragestellung, ob sich etwas für die Polizei rechnet oder nicht, ist schon sehr, sehr eigenwillig...


Dat Ei

©aScha
18.12.2014, 12:26
Halbwissen ist immer gefährlich ...

Es muss schonmal unterschieden werden zwischen der Strafverfolgung, z.B. nach §263 StGB (Betrug) und dem Zivilrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei dem z.B. der Schadensersatz etc. geregelt ist.

Dann gibt es auch im Strafrecht noch die Unterscheidung zwischen den Antragsdelikten und den sogenannten "Offizialklagedelikten" z.B. Raub, d.h. es wird von Amtswegen ermittelt.

Bei beiden Deliktarten gilt es dabei auch noch das "öffentliche Interesse" zu beachten, eben um z.B. unverhältnismäßige Verfahrenskosten abzuwenden.
(Bei einem Betrug von z.B. 500 € wo der "Täter" auf den Philippinen sitzt, ist das zu erwartende Aufwand - Nutzen Verhältnis schon arg verschoben!)

Einige Delikte werden beim Hinzutreten besonderer Umstände zu Antragsdelikten. So sind Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und Untreue grundsätzlich Offizialdelikte. Beziehen sie sich jedoch auf geringwertige Sachen bzw. geringwertige Vermögensvorteile, so sind sie nur als relative Antragsdelikte verfolgbar.

Das ganze bezieht sich jedoch nur auf die Strafverfolgung, für den Schadensersatz ist dann immer noch der eigene Anwalt notwendig und evtl. sogar ein eigener Prozeß.

Auf jeden Fall stellt die Polizei niemals ein Strafverfahren, egal ob Antrags- oder Offizialklage ein, das darf nur die Staatsanwaltschaft!

Gruß Carsten

mekbat
18.12.2014, 13:29
OT
Moin, moin,

... Die Fragestellung, ob sich etwas für die Polizei rechnet oder nicht, ist schon sehr, sehr eigenwillig...


Dat Ei

Aber berechtigt - wenn man davon ausgeht, das bei kleinen Polizeirevieren durchaus die Frage gestellt wird, ob man "den kleinen Unfallschaden auf dem Parkplatz" nicht untereinander regeln kann!
OT aus

Oldy
18.12.2014, 13:41
Nein, nicht berechtigt.
Den das Wort rentabel impliziert, dass die Polizei bei Ermittlungen einen Gewinn macht.
Wie soll der denn aussehen?


Bitte noch einmal aschas richtige Erklärung lesen.

Enzian
18.12.2014, 16:06
OT


Aber berechtigt - wenn man davon ausgeht, das bei kleinen Polizeirevieren durchaus die Frage gestellt wird, ob man "den kleinen Unfallschaden auf dem Parkplatz" nicht untereinander regeln kann!
OT aus

"die Polizei" regelt auch nie einen Unfallschaden. Kommt es zu einem Unfall, wird (wenn überhaupt etwas "geregelt" wird) der Verstoß des Verursachers geahndet, die Schadensregelung erfolgt stets durch die Unfallbeteiligten selbst. "Untereinander regeln" bedeutet: der Schadensverursacher könnte einen kleinen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, wenn die Schadenssumme z.B. geringer ist ist die zu erwartende Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Und was hat das mit "kleinen Polizeirevieren" zu tun ?

schöne Feiertage
Enzian

mekbat
18.12.2014, 17:20
OT
...
Den das Wort rentabel impliziert, dass die Polizei bei Ermittlungen einen Gewinn macht.
Wie soll der denn aussehen?
...

Dies beginnt schon mit der Kilometereinsparung: der Gewinn = weniger Spritverbrauch.
Vorausgesetzt - man kann die beauftragten Fahrten wie ein Fuhrunternehmen planen und damit Einsatzzeiten minimieren.

"die Polizei" regelt ...
...
Enzian

Keine Frage - du hast recht :top:
Ich habe auch "untereinander regeln" geschrieben. Nicht das dies die Polizei übernimmt.

...
Und was hat das mit "kleinen Polizeirevieren" zu tun ?
Enzian

Dies bezieht sich auf die Mannstärke der Reviere und ob deren Zuständigkeit auf ein Stadtgebiet beschränkt ist oder ein größerer Landkreis bedient werden muß.
Weniger Polizisten und Polizistinnen = höherer Mehraufwand bei der Planung der Fahrten.
OT Ende

Oldy
18.12.2014, 20:16
Dies beginnt schon mit der Kilometereinsparung: der Gewinn = weniger Spritverbrauch.
Vorausgesetzt - man kann die beauftragten Fahrten wie ein Fuhrunternehmen planen und damit Einsatzzeiten minimieren.
Das ist Quatsch und ich hoffe, dass weisst du auch. Und ja, klar. Kriminelle sind so berechenbar, dass die Polizei ihre Einsatzfahrten im voraus planen kann.
Weia.:roll:

mekbat
18.12.2014, 22:49
Das ist Quatsch ...
Weia.:roll:

Leider nicht.

... Kriminelle sind so berechenbar, dass die Polizei ihre Einsatzfahrten im voraus planen kann.
...

Nicht Einsatzfahrten! Ich schrieb "Einsatzzeiten".

Wobei ich mich dahin gehend korrigieren muß, das es nicht um den Gewinn geht,
sondern viel mehr um eine Einsparung.