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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Homepage, wodrauf muß ich achten ??


GooSe
08.02.2005, 17:22
So, meine eigene Seite ist online, bzw sie läuft.
Es muß zwar noch etwas am Design geändert werden, aber das noch etwas zeit.
Wodrauf muß ich den so alles achten ?? Vorallem im bezug auf die Bilder ??

Klar, Akt könnze Probleme mit jungen zuschauern geben, aber wie siehts zb. mit Bilder von Karnevak aus auf denen eine Persom im Mittelpunkt steht ??
Ich denk mal ihr wisst was ich meine.

Was muß ins Impressum ??

etc, etc, etc, ....

THX

zu sehen ist die übrigens unter www.bastian-dammers.de :-)
und ja, das Weiß muß noch weg und das Bild kriegt nen Rahmen :-)

tgroesschen
08.02.2005, 18:39
Unter dem Link kommt nix....

Impressum sollte einen Haftungsausschluss haben, kannst ja mal auf meiner Seite unter "Rechtliches" nachschauen.

jottlieb
08.02.2005, 19:47
Unter dem Link kommt nix....

Impressum sollte einen Haftungsausschluss haben, kannst ja mal auf meiner Seite unter "Rechtliches" nachschauen.
Ein Haftungsausschluss ist nach meiner Information wirkungslos.
Ins Impressum gehören auch als Privatperson vollständige postialische Adresse, sowie sicherheitshalber die Telefonnummer. Bei gewerblichen Homepages zusätzlich die Firmendaten (Ust.-ID).

Siehe auch hier (http://www.webmasterrecht.de/texte/impressumspflicht.htm)

Ditmar
08.02.2005, 19:53
Ich würde nie meine Adresse veröffentlichen, wenn man etwas möchte, kann man sich per Mail an mich wenden.
Vor allem sollte Sie funktionieren, die von jottlieb hängt irgendwie!

jottlieb
08.02.2005, 20:00
Ich würde nie meine Adresse veröffentlichen, wenn man etwas möchte, kann man sich per Mail an mich wenden.

Das Gesetz sieht das leider anders :flop:
Du kannst ein Teufels Küche kommen, wenn ein Anwalt etwas "Leerlauf" hat.


Vor allem sollte Sie funktionieren, die von jottlieb hängt irgendwie!
:roll: Der Server ist schnell wie immer, auf der Seite ist nichts hochtechnisches drauf. Höchstens ist dein Browser zu alt. Oder mein XHTML fehlerhaft.

Ditmar
08.02.2005, 20:28
Entschuldigung, ich meinte die Seite von GooSe welche etwas klemmt, habe mich da wohl etwas vertan.

joki
08.02.2005, 20:47
Warum ist ein Impressum Pflicht?

Nach den Bestimmungen des Teledienst-Gesetzes (TDG) muss seit 2002 auf jeder Webseite ein Impressum enthalten sein. Bisher gibt es keine Behörde, die die Seiten im Internet auf ein vorhandenes Impressum überprüft und desshalb hat sich auch niemand darum gekümmert. Die letzte Zeit häufen sich aber vermehrt die Meldungen, dass sich diverse Institutionen darauf spezialisiert haben Homepagebesitzer ohne Impressum abzumahnen und dafür teure Gebühren in Rechnung stellen. Wir empfehlen jedem Hompagebesitzer seine Page um ein Impressum zu ergänzen. Das spart unter Umständen jede Menge Ärger und Kosten.

Wo sollte das Impressum auf der Webseite stehen?

Wer nun meint dass seine Seite einen Link mit "Kontakt" enthält und das genügt, liegt falsch. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe erwartet der Surfer unter "Kontakt" nicht die verbindlichen Informationen, sondern eher eine E-Mail-Adresse (AZ: 6 U 200/01). Alle Informationen müssen auf der Webseite leicht zu finden sein. Die Page muß einen klar erkennbaren Link mit dem Zusatz "Impressum" enthalten. Ob dieser nur auf der Startseite oder auf allen Webseiten enthalten sein muß, ist gerichtlich noch nicht entschieden.

Was muss in einem Impressum enthalten sein?

* Vor- und Nachname des Betreibers
* Bei Personengruppen (etwa Vereinen oder GbRs) oder Gesellschaften (OHG, KG, GmbH oder AG) deren vollständige Namen beziehungsweise Firmenbezeichnung
* Der Name des Vertretungsberechtigten sowie der Name der Person, die für den Inhalte der Seiten verantwortlich ist. Das wird oft übersehen, der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) schreibt es aber zwingend vor.
* Vollständige Adresse (Angabe des Postfaches reicht nicht)
* Angaben zur schnellen, elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation, also Email, Fax oder Telefon (alles zusammen ist nicht erforderlich)
* Sofern die Tätigkeit des Anbieters einer Zulassung bedarf (bei bestimmten Berufszweigen, etwa Architekten, Rechtsanwälten, Steuerberatern oä., aber auch solchen, die sich nach der Gewerbeordnung richten müssen): die Aufsichtsbehörde
* Sofern der Anbieter in einem Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist: Name des Gerichts, bei dem das Register geführt wird und Angabe der Registernummer
* Bei Berufen, die ein Diplom, einen verliehenen Titel oder eine verliehene Bezeichnung verlangen: Angaben zur Berufskammer-, bezeichnung und zu Standesregeln
* Umsatzsteuer-Identifikationsummer (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer). Sie ist natürlich nur von jenen Firmen oder Personen anzugeben, die eine solche Identifikationsnummer auch zugewiesen bekommen haben. Nur nach der Infomationspflicht des TDG muss sie nicht beantragt werden.

Wie sieht es mit privaten Websites aus?

Egal, ob man mit seiner Website Geld verdient oder nicht, auch rein privat betriebene Seiten sollten immer Ross und Reiter nennen, denn das Teledienst-Gesetz kennt in dieser Frage keinen Unterschied zwischen kommerziell und nicht kommerziell.

Jeder Homepagebesitzer muß sich somit outen, egal ob seine Internet-Aktivitäten in erster Linie privater Natur oder (neben-)beruflich motiviert sind. Wer also lediglich aktuelle Familienereignisse wie Omas Geburtstag der Internet-Community bekanntgeben will, muss sich dennoch im Website-Impressum namentlich als verantwortlich für die Homepageinhalte ausweisen. Das gilt natürlich erst recht für alle journalistisch-redaktionellen Angebote. "V.i.S.d.M" - unter diesem Kürzel für die "Verantwortlichkeit im Sinne des Medienrechts" könnte die betreffende Person im Impressum zu finden sein.

Was müssen Page-Betreiber, die Leistungen anbieten, beachten?

Jenseits aller Auslegungsfragen haben sämtliche Homepage-Betreiber, die irgendeine Leistung anbieten, also gerade auch den Ankauf- und Verkauf von Waren und Dienstleistungen, peinlich genau darauf zu achten, dass alle vom TDG geforderten Angaben im Website Impressum vorhanden sind. Hier sind die Informationspflichten erweitert:

Erklärungen über das Rückgabe- und Widerrufsrecht des Verbrauchers

Endpreise sind inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzugeben, sofern sich das Angebot an den Endkunden richtet.

Wenn die Preisangaben nicht neben dem Warenangebot stehen, sondern etwa erst auf der verlinkten Seite "Details", liegt keine deutliche Preisgestaltung vor und somit ein klarer Verstoß gegen die Preisangabe Verordnung.

Der Kunde muß über die Verwendung der über ihn erfassten Daten informiert werden.

Dieser Artikel stammt aus der Zeitschrift CHIP, Ausgabe Februar 2003.

Thrunter
08.02.2005, 21:03
Ich würde nie meine Adresse veröffentlichen, wenn man etwas möchte, kann man sich per Mail an mich wenden.
Vor allem sollte Sie funktionieren, die von jottlieb hängt irgendwie!

die lässt sich, wenn Du eine TLD hast, auch ohne dass Du sie angibst, recht einfach herausfinden.

Spätestens wenn Du Geld mit Deiner Seite verdienen willst, oder Du die Seite als geschäftmäßiger Betreiber betreibst (klingt doof irgendwie ;)) musst Du sie offiziell angeben.
Rein privat isses nicht uuunbeindgt Pflicht, wobei da schon eventuell vom Webhoster eingeblendete Werbung den Sacheverhalt wieder ändern kann... jedenfalls, falls einem passenden Anwalt mal langweilig sein sollte... ;)

Gruß,

Andy

Dimagier_Horst
08.02.2005, 21:09
Mein Gott, dieser Artikel schmeisst alles in einen Topf, rührt 2x um und nach mir die Sintflut... :evil:

jottlieb
08.02.2005, 21:32
Entschuldigung, ich meinte die Seite von GooSe welche etwas klemmt, habe mich da wohl etwas vertan.
Hat aber trotzdem auch eine positive Auswirkung auf mich gehabt :top:
Habe einfach mal den Quellcode der Indexdatei meiner "Homepage" validieren (http://validator.w3.org/) lassen und es wurden doch noch einige Fehler gefunden, die ich aber alle ausmerzen konnte.

GooSe
08.02.2005, 21:51
Abend, also das meine Seite nicht geht kann ich nicht nachvollziehen ...
Ok, Impressum werd ich mal reintun, aber was ist mit den Bildern ?? Darf ich Bilder von fremden Leuten online stellen ??

tgroesschen
08.02.2005, 21:57
Hi!

Jetzt geht die Seite.

Das das Menü an der rechten Seite ist ist verdammt ungewohnt....
Nur so als Anmerkung.

Photopeter
08.02.2005, 21:59
Abend, also das meine Seite nicht geht kann ich nicht nachvollziehen ...
Ok, Impressum werd ich mal reintun, aber was ist mit den Bildern ?? Darf ich Bilder von fremden Leuten online stellen ??
Nein!!!!

Es sei denn, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte. Auch Gruppenfotos, auf denen die vielen abgebildeten Personen nur Beiwerk sind, kann man veröffentlichen. An sonsten nur, wenn man eine Erlaubnis der abgelichteten Personen hat. Wobei es nicht unbedingt der Schriftform bedarf, aber alles andere später nur schwer zu beweisen ist.

GooSe
08.02.2005, 22:06
Ok, hab ich mir fast schon gedacht. Also heißt das für mich das ich Promies hochladen darf ( nur als Beispiel ) aber ein Einzelbild vom Nachbarn an der Bar nicht.
Sobald dieser aber mit mehreren aufm Bild ist ist das wieder ok ? Auch wenn man definitiv erkennen kann das es nur um Ihn geht ??

Ab wann ists denn ne Gruppe ?

Fotobär
08.02.2005, 22:07
Wer nicht möchte, daß sein Impressum unendlich oft von irgendwelchen Adress-Robotern gelesen wird, kann das Impressum auch einfach als gif oder jpg auf seine Homepage stellen.

Photopeter
08.02.2005, 22:25
Sobald dieser aber mit mehreren aufm Bild ist ist das wieder ok ? Auch wenn man definitiv erkennen kann das es nur um Ihn geht ??

Ab wann ists denn ne Gruppe ?

Auch das ist nicht erlaubt. Es darf überhaupt nicht um die Personen gehen, die abgebildet sind. Die Zuschauerkulisse im Fußballstadion ist kein Problem, mit dem Tele einzelne Fans rauspicken ist aber nicht erlaubt. Auch wenn es immer wieder gemacht wird. Denn solche Sachen werden ja nur auf Antrag verfolgt. Hat es aber schon gegeben. Ein Fall war z.B. das sich jemand krank gemeldet hat, um zu einem Spiel gehen zu können. Dabei hat er sich auch noch besonders auffällig gekleidet. Deswegen ist er als Großaufname im TV gewesen.... Die Kündigung hat er zwar nicht komplett vom Sender ausgeglichen bekommen, aber ein "Schmerzensgeld" ist da schon drin gewesen.

Die "Gruppe" ist nicht präzise definiert, also Auslegungssache. IdR wird aber von mehr als 10 Personen ausgegangen.

GooSe
08.02.2005, 22:33
Hmm, ist ja doch nicht so einfach zu erklären oder definierbar :-(
Naja, im Bekantenkreis gibts ja wohl hoffentlich keinen der was dagegen hat.
Nur jetzt mit den Fotos von Karneval könnst schwer werden .....

Man
09.02.2005, 09:31
Sachlage ist ja eigentlich klar: werden Personen abgelichtet, braucht man deren Zustimmung. Ausnahmen: Personen öffentlichen Interesses und Bilder, bei denen Einzelpersonen nicht Hauptinhalt sind.

Jetzt werden (zumindest hier im Rheinland) in allen möglichen Publikationen Bilder von Karnevalsumzügen veröffentlicht - häufig auch Einzelpersonen in auffälligen Kostümen.
Dass hier jeweils Einzelgenehmigungen eingeholt wurden, halte ich für höchst unwahrscheinlich (die Fotografierten sind meist ja nicht mehr 100%ig nüchtern) und ob es sich dabei um VIP's handelt, ist fast ausgeschlossen.
Also vermutlich: wo kein Kläger kein Richter.
Andererseits erstaunlich, dass Zeitungen (die die Rechtslage sicher besser kennen müssen als wir) sich anscheinend angreifbar machen.

Gibt es vielleicht Ausnahmeregelungen für öffentliche Veranstaltungen, Brauchtum usw?

viele Grüße
Manfred

Kerstin
09.02.2005, 10:08
Tja, ich habe natürlich KEIN Impressum auf meiner Seite, da sie keinerlei gewerbliche Zwecke verfolgt. Und ich das somit - soweit ich mich erkundigt habe - auch nicht muss.
Zudem möchte ich nicht, dass jeder Hansel im Zweifelsfall gleich bei mir vor der Tür stehen kann.
Jedoch ist es auch kein Problem, anhand von whois-Servern an die Anschriften der Domaininhaber zu gelangen.

Dimagier_Horst
09.02.2005, 10:59
Tja, ich habe natürlich KEIN Impressum auf meiner Seite
Jepp, denn die Abmahnungen, wie sie hier angesprochen werden, brauchen einen konkreten wettbewerbsrechtlichen oder verbraucherrechtlichen Hintergrund.

jottlieb
09.02.2005, 14:17
Tja, ich habe natürlich KEIN Impressum auf meiner Seite, da sie keinerlei gewerbliche Zwecke verfolgt. Und ich das somit - soweit ich mich erkundigt habe - auch nicht muss.

Das macht nach meinem Kenntnisstand keinen Unterschied. Ob privat oder gewerblich - ein Impressum muss vorhanden sein.
Und glaubt mir, so schlimm ist das nicht. Ich hatte auf meiner Seite, die mehr als 100.000 Besucher hatte (Fansite einer Musikern) natürlich auch ein Impressum. Und nie kam Werbepost, die darauf zurückzuführen wäre oder persönlicher Besuch. Auch auf der Telefonnummer, wurde ich nur einmal angerufen, was aber einen seriösen Hintergrund hatte.

Kerstin
09.02.2005, 14:51
Die Veröffentlichung eines Impressums ist bei privaten Homepages nicht vorgeschrieben und geschieht daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

Das ist mein Kenntnisstand der schon etwas älter ist, an dem sich aber afaik nichts geändert hat.

Aus den gleichen Gründen habe ich auch meine Rufnummern in keinem öffentlichen Verzeichnis speichern lassen!

Crimson
09.02.2005, 15:18
Entscheidend ist das Wort geschäftsmäßig, siehe auch hier (http://www.teledienstgesetz.de/). Ich würde es unabhängig davon nicht freiwillig angeben.

GooSe
09.02.2005, 15:23
Nagut, dann werd ich da halt nur meine E-mail hinterlegen.
Haftungsauschluß bringt mir rein gar nichts ?? Auch wenn ich nur sicher gehen will das ich nicht dafür veantwortlich bin das sich Leute unter 18 vll einen Akt oder so ansehen ?? Und was ist mit dem inhalt des Gästebuchs und der von Usern hochgeladenen Bildern ??

Will nur auf Nummer sicher gehen, soweit wie möglich :-)

THX

Crimson
09.02.2005, 15:30
Und was ist mit dem inhalt des Gästebuchs und der von Usern hochgeladenen Bildern ??
So was würde ich auf meinen privaten Seiten grundsätzlich nicht tun.

Thrunter
09.02.2005, 17:16
wer sich das TDG mal selbst im Wortlaut, ohne dass ein Website-Betreiber was hineininterpretiert, nachlesen will, wird hier (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/index.html) fündig.

Interessant für die Impressumspflicht ist §6 - welcher wie folgt beginnt:
"Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:", was, meiner Meinung nach, keine Impressumspflicht für rein private, nicht geschäftsorientierte Webseiten enthält. Wobei ich mal befürchte, dass es ab dann eine "geschäftsmäßige" Seite wird, wenn man z.B. die Möglichkeit der Bestellung von Abzügen seiner Bilder anbietet, oder, im weitesten Sinne, wenn man auf seiner Seite Werbung einblendet, wodurch ja für gewöhnlich Geld verdient wird.

@GooSe: wenn Deine Akte quasi in die Kathegorie "Playboy" (o.ä.) fallen, also keine pornographischen Elemente oder ähnliches beinhalten, bzw. noch in die "FSK 16"-Kathegorie fielen, dürfte es eigentlich keine Probleme bereiten. Wenn sie darüber hinausgehen, bist Du, als Betreiber Deiner Webseite, allerdings dafür verantwortlich die Jugend vor diesen Bildern zu schützen, d.h. eine effektive, offiziell anerkannte Zugangsprüfung für diesen Bereich Deiner HP zu schalten. Eine Abfrage, ob der Benutzer 18 ist oder nicht - nach dem Motto "Eintreten oder Verlassen" mit einem Link auf die Seite und einem, der nach Google oder was-auch-immer führt, reicht in diesem Falle de facto nicht aus.

Gruß,

Andy

(alle Angaben sind übrigens ohne Gewähr und entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung und meinem eingeschränkten Kenntnisstand in dieser Sache ;) )

Dimagier_Horst
09.02.2005, 17:25
Haftungsauschluß bringt mir rein gar nichts ??
Doch, einen erheblichen Nachteil: Mit einem Haftungsausschluss dokumentierst Du Dein Problembewusstsein, dass Du haftbar sein könntest und Dich mit dem Hinweis bewusst auf eine bequeme Art entziehen möchtest. ;)

Crimson
09.02.2005, 18:18
Zur allseitigen Erheiterung noch mal das hier (http://www.n-tv.de/5489887.html), das ist so, wie es dort steht, nämlich schlicht Quatsch. Warum diese Enten alle drei Monate aus dem Teich auftauchen und größtmögliche Verwirrung stiften, weiß ich auch nicht. ;)

Dimagier_Horst
09.02.2005, 18:26
aus dem Teich auftauchen und größtmögliche Verwirrung stiften
Die Copy&Paste-Taste hat halt auch im Bereich dieses Publikationsmediums den Verstand ersetzt :?

jottlieb
09.02.2005, 18:46
Was ist denn gegen ein schmerzloses Impressum einzuwenden? Einige von euch regen sich bestimmt darüber auf, dass das Internet quasi ein rechtsfreier Raum zu sein scheint, an denen Dialer-Seiten ungestraft betrieben werden dürfen, beanspruchen aber selber für sich, anonym bleiben zu dürfen. Was habt ihr zu verbergen?

Noch einmal ein Zitat aus meinem Link von der ersten Seite.
Von der Regelung des § 6 TDG ausgenommen sind nur rein private Internetauftritte. Aber aufgepasst: hier ist Vorsicht geboten! Die Rechtsprechung, namentlich das Landgericht Hamburg,6 hat Seiten mit Werbebanner (um bspw. den Webspace verbilligt zu erhalten) bereits als nicht mehr rein private Seite und damit als geschäftlich eingestuft. Sogenannte Partnerprogramme (zB von Amazon) begründen gleichermaßen die Pflicht zur Führung eines Impressums. Dh sobald die Seite im Lichte eines wirtschaftlichen Interesses steht, ist von einer Geschäftsmäßigkeit auszugehen.7 Darunter ist sowohl das Anpreisen bzw Verkaufen von Waren und Dienstleistungen als auch das Schalten von Werbung zu verstehen. Der Begriff "geschäftlich" ist im Ergebnis weiter auszulegen als dies im konventionellen Sprachgebrauch der Fall ist.

Crimson
09.02.2005, 18:58
Was habt ihr zu verbergen?
ich habe nix zu verbergen. Der Umkehrschluss, deshalb gleich alles preiszugeben, ist ja wohl fatal. Es geht niemanden was an. Das geht bei mir schlicht gegen elementarste Grundrechte.
Im übrigen reicht ein whois bei der denic oder internic. Da bekommst du eine ladungsfähige Adresse.

Im Gesetz steht geschäftsmäßig und nicht geschäftlich, und das ist sicher in gewisser Hinsicht Auslegungssache - die Juristen wollen ja auch leben. ;)

Dimagier_Horst
10.02.2005, 01:37
Was ist denn gegen ein schmerzloses Impressum einzuwenden?
Es ist eben nicht schmerzlos. Meine Adresse hat, wenn sie aufgesammelt wird, einen Wert. Diesen Wert gebe ich weder kostenlos noch unkontrolliert her. Meine Adresse ist ein Teil meiner persönlichen Daten. Ich beanspruche die alleinige Kontrolle über meine persönlichen Daten. Nicht ich muss rechtfertigen, warum ich etwas nicht tue, sondern andere müssen rechtfertigen, warum sie etwas mit mir tun wollen.

Thrunter
10.02.2005, 16:22
Was ist denn gegen ein schmerzloses Impressum einzuwenden? Einige von euch regen sich bestimmt darüber auf, dass das Internet quasi ein rechtsfreier Raum zu sein scheint, an denen Dialer-Seiten ungestraft betrieben werden dürfen, beanspruchen aber selber für sich, anonym bleiben zu dürfen. Was habt ihr zu verbergen?


Darum geht es nicht. Wie schon von Crimson erwähnt ist es meistens sehr einfach, die Daten herauszubekommen. Übrigens auch bei manchen Webspace-Anbietern ohne TopLevelDomain - T-Online legt zum Beispiel automatisch ein Impressum an.
Worum es geht ist eher, die Einfachkeit und Rechtsmäßigkeit, an die Daten zu kommen. Was auf einer Webseite steht ist prinzipiell für jeden Crawler zugänglich, der automatisch Adressen sammelt. Und Adressen sind im Zeitalter der Massenwerbung Geld wert für den, der sie hat - und unnötigen Aufwand für den, dessen Adresse es ist.
Es lässt sich zwar z.T erschweren, dass die Crawler rankommen (z.b. mittels passender "robots.txt") aber auch hieran hält sich nicht zwangsläufig jeder Bot, der das Netz durchstöbert - und von einem Unterbinden kann in dem Fall schon gleich garnicht die Rede sein.
Das andere Problem ist... wenn die Daten einmal in der "Mühle" der Verwertung drin sind, ist es fast unmöglich, sie wieder rauszubekommen... was kratzt z.B. jemanden in Übersee das deutsche Datenschutzgesetz? Oder wird ne Suchmaschine automatisch ihren Cache leeren, nur weil Du Deine Angaben löschst? Nö. Der Cache wird noch ein paar Wochen oder mehr nachhängen...

joki
21.02.2005, 14:09
Hier was aktuelles zum Thema Impressum !!! (http://www.n-tv.de/5489887.html)

Einen Assistenten zum erstellen findet Ihr > HIER < (http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php)

GooSe
21.02.2005, 15:16
THX, werd mal schauen was ich beim nächsten update einspielen werde ....

FraBer
21.02.2005, 15:18
Hallo Leute,

ich schreibe ja hier nicht viel, aber bei diesem Thema werde ich dann doch mal ein bisschen was zu besten geben.
Ich bin nämlich schon durch die Abmahnmühle gedreht worden und habe mich im Anschluss ein bisschen in einem Selbsthilfeverein eingebracht.
Ihr brauch hier nicht viel über die Lage zu streiten. Die Gesetze sind, wie meistens, nicht eindeutig und damit Auslegungssache :flop:
Leider helfen Euch die Gesetzte erst mal nicht weiter, wenn Ihr ein Schreiben eines Anwalts mit einer Forderung von 2000,-€ auf dem Tisch habt und Euch dann als Leihen gegen einen Juristen zu wehr setzten müsst (ihr könnt natürlich auch zu einem Anwalt gehen und diesen auch noch bezahlen).

Glaubt mir, es gibt auch schon reichlich private, die wegen fehlendem Impressum abgemahnt wurden.

Ihr solltet einfach mal auf den Seiten der Abmahnwelle (http://www.abmahnwelle.de) nachlesen. Dort findet Ihr auch alle Informationen und einen Impressumgenerator (http://81.169.128.192/arbeit/projekte/index.html), der Euch weiter helfen kann.

Viele Grüße
FraBer

ManniC
03.09.2006, 23:36
Ich grabe den Thread nochmal aus, weil ich gerade in der Modelkartei eine interessante Ausführung von stack (auch in diesem Forum registriert, seines Zeichens Rechtsanwalt) zum Thema Impressumspflicht gelesen habe:

"Geschäftsmäßig" hat nichts mit "kommerziell" oder "gewerblich" oder ähnlichem zu tun. "Geschäftsmäßig" bedeuted "dauernd", "wiederholt", "regelmäßig", "wiederkehrend". Also: Wer eine eigene Homepage hat, muß ein Impressum haben!

Diese Anmerkung bezieht sich auf §6 TDG:
.....Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu
halten.....

LensView
04.09.2006, 08:45
.....Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende
Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu
halten.....

Nur mal so als Ueberlegung: Für mich ist der Diensteanbieter mein Hoster, nicht ich. Ich biete keine Dienste an. Gibt's denn keinen Juristen hier der das genauer weiss?
Und welches Recht gilt eigentlich wann und wo? Ich zum Beispiel wohne in Luxemburg, aber meine Seiten sind in Hongkong und USA gehostet.

Kerstin
04.09.2006, 08:50
Ich demonstriere!!!
Ich will und werde keins anbieten, solange meine HP rein privat ist.
Meine wahre Adresse stünde da eh niemals drin ....

joki
04.09.2006, 11:30
Wiki zum Thema...> (http://de.wikipedia.org/wiki/Impressum)

Und: Vor Gericht und auf hoher See... :shock:

Chrisy
05.09.2006, 14:10
ich gebe zu, ich habe nicht alles gelesen und hoffe, dass ich nicht etwas wiederhole. Wenn doch: sorry.

Auf eine private HP muss kein Impressum (nach dem letzten urteil diesbezüglich): Folglich kommt auf meine Seite auch keins. Und die Adresse von jemandem ist doch auch ohne Impressum rauszufinden. Jemand mit einer HP hat eine Domain, Whois machen => Adresse.

LG
Chrisy

ManniC
29.09.2006, 06:31
*nochmalausgrab*

LINK (http://www.internetfallen.de/Homepagebetreiber/Anbieterkennzeichnung/anbieterkennzeichnung.html)

Wer geschäftsmäßig eine Webseite betreibt, muss seine Website nach §§ 6 TDG, 10 MDStV mit einer Anbieterkennzeichnung ( Impressum ) versehen. Achtung : Wer auf einer privaten Webseite Werbebanner oder gewerbliche Werbelinks schaltet kann schon als gewerblich behandelt werden ! Noch schlimmer :

Geschäftsmäßig handelt schon derjenige, der ein Angebot nachhaltig, also auf Dauer angelegt, unterhält. Das gilt völlig unabhängig davon, ob er Gewinne erzielen will oder sogar tatsächlich mit seiner Website Geld verdient.

Fazit : JEDE HOMEPAGE braucht ein IMPRESSUM !!!

Nach § 12 TDG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 TDG eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält. Verstöße können mit Geldbußen bis Euro 50.000,-- geahndet werden.