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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebengewerbe / Freiberuflich


makro
03.12.2014, 20:16
Hallo zusammen :)

Ich habe im forum schon gesucht aber nix gefunden was die Fragen klärt.

Ich Wollte ein Gewerbe bezüglich der Fotografiererei anmelden.
Nach meinen Erkundigungen Müsste ich mich Bei der Handwerkskammer anmelden.
Anmeldegebühr 175€ und eine Jahresgebühr von 140€ .:shock:
Das will ich nicht bezahlen.
Gibt es eine möglichkeit als Fotograf nebenher Geld zu verdienen ohne sich bei der HWK anmelden zu müssen ?
Habe da was gelesen von Freiberuflich !?
Hat da jemand Erfahrunmg wie und wo muss man sich dann anmelden.
Was braucht man da für Voraussetzungen ?
Bin über jede Info dankbar.

Guß
makro

Neonsquare
03.12.2014, 20:19
Die Frage ist eher wie Du damit Geld verdienen willst.

screwdriver
03.12.2014, 20:36
Ich Wollte ein Gewerbe bezüglich der Fotografiererei anmelden.

Als WAS denn?
Als "Fotograf"? oder doch leiber als
Fotoreporter oder
Fotojournalist.

Es gibt auch noch Quellen ausserhalb des Forums.
Hier z.B.: click mich (http://www.gutefrage.net/frage/freiberufliche-selbststaendigkeit-anmeldung-beim-finanzamt-fragen-dazu#answers)

makro
04.12.2014, 13:12
Ich habe mich ja schon mal erkundigt bei der Handwerkskammer.
Fotografiren ist ein Handwerk und somit ist die Handwerkskammer auch daran interesiert, dass man sich dort anmelden muss.
Ich nehme hin und wieder Aufträge an. Familienbilder , Taufe, Hochzeit, usw. Und verkaufe auch ab und zu meine eigenen Bilder. Nur will ich eben das ofiziell machen wegen dem Finanzamt.
Das mit dem Freiberuflichen ist meineswissens ja nicht so einfach.
Muss man da nicht angeben als was für ein Fotograf man tätig ist?
Darf ich dann auch alles fotografiren so wie ich es jetzt auch mache?
Im internet wird auch erzählt, dass beim anmelden beim Finanzamt asl Freiberuflicher Fotograf im Fragebogen man eintragen muss wass mann genaue Fotografiren will. Und wen man dort nicht aufpasst was man schreibt wird das dann als Handwerk ausgelegt und der Handwerkskammer gemeldet.
Ob das so richtig ist weis ich nicht.

fremdverwalteter
04.12.2014, 13:44
Moin,

es gibt ein prima Buch zum Thema, habe ich auch bereits gelesen:
Autor Jens Brüggemann, Beruf Fotograf, ISBN 978-3-8266-9126-3

Gruß Dirk

Anthem
04.12.2014, 14:00
Ich kann aus eigener Erfahrung (nicht Fotografie) nur DRINGEND raten, sich an einen Steuerberater zu wenden. Alle Infos die man im Netz so findet können richtig sein, müssen es aber nicht. Wenn am Ende eine Institution die Hand aufhält, kann man nicht auf einen Webseite verweisen.

Gebühren werden bei selbstständiger Tätigkeit immer irgendwo fällig. Wenn rund 300,00€ im Jahr da schon ein Problem darstellen, sollte der Existenzgründungsplan mal durchdacht werden. Der sollte auch vorhanden sein, wenn die Selbstständigkeit nur das Hobby finanzieren soll. Einen Freund von mir hat die nachträgliche Einordnung des Gewerbes als Liebhaberei 15.000€ Steuernachzahlung eingebracht.

Um als freischaffender Fotograf bzw. Künstler anerkannt zu werden, werden meist ein entsprechendes Hochschulstudium, eigenschöpferisches Arbeiten und eine gewisse Gestaltungshöhe vorausgesetzt. Oft wird diese bei auftragsbezogenen Arbeiten abgesprochen und man ist Handwerker und nicht mehr Künstler. Sollte man doch als Künstler anerkannt werden, entfällt die Gewerbeanmeldung und die Mitgliedschaft in HWK/IHK, dafür werden Abgaben an die Künstlersozialkasse fällig.

Ich war einmal Voll- und einmal Nebenberuflich als Mediengestalter tätig. Egal wie ich es drehe und wende, das was mir an der Arbeit Spass gemacht hat, hat den kleinsten Teil am Tag ausgemacht. Insbesondere neben dem Brot-Job noch mit dem Hobby Geld zu verdienen und sich dann noch um den ganzen Steuer- und Rechtskram kümmern, hat mir den Spass vermiest.

Was ich noch festgestellt habe: Alle diejenigen, die meine Arbeit so wertvoll fanden, solange es unentgeltlich war, oder die sich auch mal dankbar zeigten, waren alle plötzlich sowas von uninteressiert als für die Arbeit eine Rechnung kommen sollte.

Bedenke: Auf den 100er der vorher netto in der Tasche landete, kommen jetzt Einkommensteuer, MwSt, umgelegte Gebühren, dein Maschinenpark, Fahrzeug, etc. mit drauf. Von deinem bisherigen Hochzeitshonorar bleibt nur die Hälfte, verdoppelst du dein Honorar, hast du nur die Hälfte an Kunden.

Soweit mein Kenntnisstand, wenn da was falsches dabei ist, freue ich mich über Korrekturinfo :D

LG Michael

lubografie
04.12.2014, 14:21
Bedenke: Auf den 100er der vorher netto in der Tasche landete, kommen jetzt Einkommensteuer, MwSt, umgelegte Gebühren, dein Maschinenpark, Fahrzeug, etc. mit drauf. Von deinem bisherigen Hochzeitshonorar bleibt nur die Hälfte, verdoppelst du dein Honorar, hast du nur die Hälfte an Kunden.

Soweit mein Kenntnisstand, wenn da was falsches dabei ist, freue ich mich über Korrekturinfo :D

LG Michael

Zwei Dinge sind entscheidend bei der Anmeldung:
Als was man ein Gewerbe anmelden möchte und ob man unter der Kleinunternehmen Regelung damit fällt.

Zu 1) gewisse Berufe sind geschützt, wie Fotograf, Friseur etc. dafür braucht man einen entsprechenden Ausbildungs-Nachweis, was auch richtig so ist. Daher sollte man bei der Gewerbeanmeldung entsprechend kreativ sein und anstatt z.B. „Lohnbuchhalter“ „Bürotätigkeit“ angeben, also sich etwas allgemeiner fassen. Allerdings sollten dann die Rechnungen auch nur mit dieser Tätigkeit ausgestellt werden. Welcher Begriff für den Fotografen verwendet werden kann, weiß ich nicht. Ich hatte im Studium damals "Promotion und Bürotätigkeiten" angegeben und damit so ziemlich alles gemacht.

2) Steuerlich gibt es den Begriff des Kleinunternehmens, das beinhaltet Jahresumsätze von irgendwas um 17.000t Euro (genauen Betrag bitte selber in Erfahrung bringen), wer das bei der Gewerbeanmeldung angibt, darf logischer Weise nicht über diese Grenze kommen, braucht dafür aber auch keine Vor- und Umsatzsteuer Regelungen beachten. Die Rechnungen werden netto, ohne Ausweisung der MwSt erstellt, mit dem Hinweis, dass man das nicht braucht: zB „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird Umsatzsteuer nicht berechnet!“ oder so ähnlich. Im Netz finden sich genügend Muster dazu.

Anthem
04.12.2014, 17:12
...braucht dafür aber auch keine Vor- und Umsatzsteuer Regelungen beachten. Die Rechnungen werden netto, ohne Ausweisung der MwSt erstellt, mit dem Hinweis...

Ich hatte das bei meinem Nebenerwerb mit Absicht nicht gemacht. Der Vorsteuerabzug bei der Investition in Hardware und Software hat so manche Anschaffung erst interessant gemacht. Wenn ich keine MwSt "einnehme", kann ich auch keine abziehen, d.h. ich kaufe wie Privat alles Brutto.
Gruss
Michael

lubografie
05.12.2014, 08:14
Mag sein. Aber irgendwann ist auch alle Hard- und Software angeschafft, die Steuerregeln bleiben jedoch erhalten. Muss aber jeder selber entscheiden. Kommt auch darauf an, in welchem Umfang das Nebengewerbe betrieben wird…

Ich habe damals nur Dienstleistungen in Rechnung gestellt, also meine eigene Arbeitskraft und –zeit. Das war ohne Steuer alles recht praktisch und den Steuerbescheid konnte man anschließend auch ohne große Hilfe selber mit einer einfachen Gewinn- und Verlustrechnung ausfüllen.

mrrondi
05.12.2014, 08:34
Hallo zusammen :)

Ich habe im forum schon gesucht aber nix gefunden was die Fragen klärt.

Ich Wollte ein Gewerbe bezüglich der Fotografiererei anmelden.
Nach meinen Erkundigungen Müsste ich mich Bei der Handwerkskammer anmelden.
Anmeldegebühr 175€ und eine Jahresgebühr von 140€ .:shock:
Das will ich nicht bezahlen.
Gibt es eine möglichkeit als Fotograf nebenher Geld zu verdienen ohne sich bei der HWK anmelden zu müssen ?
Habe da was gelesen von Freiberuflich !?
Hat da jemand Erfahrunmg wie und wo muss man sich dann anmelden.
Was braucht man da für Voraussetzungen ?
Bin über jede Info dankbar.

Guß
makro

Geil - ich will Geld verdienen will aber das nicht bezahlen wollen !!!
Und nenn dich bitte nicht Fotograf - weil das bist nicht !

Proxxon
05.12.2014, 09:10
Anmeldegebühr 175€ und eine Jahresgebühr von 140€ .:shock:
Das will ich nicht bezahlen.


Die Anmeldegebür ist 120 € und der Jahresbeitrag ist 100 € ABER im ersten Jahr ist der Jahresbeitrag 0 % im 2ten und dritten Jahr 50 % und erst ab dem 4ten Jahr 100 %
(stand 2013)
Also kannst du ein mal die 120 € Investieren aber logischerwiese würde ich das erst in 2015 anmelden. Denn sonst must schon schon anfang 2015 die 50 % zahlen wenn du das Gewerbe 2014 anmeldest.
Und wenn es nicht läft hast du nur 120 € ausgegeben und kannst dann das Gewerbe vor 2016 wieder aufgeben. Oder du Investierst noch mal 50 € in 2016.
Aber Vorsicht die HWK will pro Halbjahr 20 € als Förderung für Jungfotografen sehen und da kommst du auch nicht drum rum.



Zu 1) gewisse Berufe sind geschützt, wie Fotograf, Friseur etc. dafür braucht man einen entsprechenden Ausbildungs-Nachweis, was auch richtig so ist. Daher sollte man bei der Gewerbeanmeldung entsprechend kreativ sein und anstatt

.

Das stimmt so nicht. Fotograf ist ein Beruf auch von Autodidakten ausgeübt werden kann.
Man kann sich morgens eine Kompaftkamera kaufen zum Bürgermat gehen und sich Nebengewerbe (Kleingewerbe gibt es nicht mehr) anmleden und sich Fotograf nennen.



Geil - ich will Geld verdienen will aber das nicht bezahlen wollen !!!
Und nenn dich bitte nicht Fotograf - weil das bist nicht !

Und warum ist er kein Fotograf ? Muss man erst ein Studio mit einer 20.000 € Blitzanlage haben bevor man sich Fotograf nennen darf ?

Klar schrecken die Gebühren erst mal ab man weiß ja nicht ob Kunden reinkommen.
Was ist dann daran verwerflich seine Arbeitszeit bezahlt haben zu wollen ?
Nehmen Fotografen kein Geld für Ihre Arbeit ?

Mfg Proxxon

mrrondi
05.12.2014, 09:16
Die Anmeldegebür ist 120 € und der Jahresbeitrag ist 100 € ABER im ersten Jahr ist der Jahresbeitrag 0 % im 2ten und dritten Jahr 50 % und erst ab dem 4ten Jahr 100 %
(stand 2013)
Also kannst du ein mal die 120 € Investieren aber logischerwiese würde ich das erst in 2015 anmelden. Denn sonst must schon schon anfang 2015 die 50 % zahlen wenn du das Gewerbe 2014 anmeldest.
Und wenn es nicht läft hast du nur 120 € ausgegeben und kannst dann das Gewerbe vor 2016 wieder aufgeben. Oder du Investierst noch mal 50 € in 2016.
Aber Vorsicht die HWK will pro Halbjahr 20 € als Förderung für Jungfotografen sehen und da kommst du auch nicht drum rum.



Das stimmt so nicht. Fotograf ist ein Beruf auch von Autodidakten ausgeübt werden kann.
Man kann sich morgens eine Kompaftkamera kaufen zum Bürgermat gehen und sich Nebengewerbe (Kleingewerbe gibt es nicht mehr) anmleden und sich Fotograf nennen.





Und warum ist er kein Fotograf ? Muss man erst ein Studio mit einer 20.000 € Blitzanlage haben bevor man sich Fotograf nennen darf ?

Klar schrecken die Gebühren erst mal ab man weiß ja nicht ob Kunden reinkommen.
Was ist dann daran verwerflich seine Arbeitszeit bezahlt haben zu wollen ?
Nehmen Fotografen kein Geld für Ihre Arbeit ?

Mfg Proxxon

Lesen bitte - "nenn dich bitte nicht Fotograf"
Er ist keiner !
Und es dürfen nur solche sich auch so nennen die welche sind und es als Beruf gelernt haben.

Proxxon
05.12.2014, 09:24
Lesen bitte - "nenn dich bitte nicht Fotograf"
Er ist keiner !
Und es dürfen nur solche sich auch so nennen die welche sind und es als Beruf gelernt haben.

Sorry habe es evtl. überlesen aber du kannst mir bestimmt helfen.
Wo steht denn dass er keiner ist ? Und warum darf man sich nur dann Fotograf nennen wenn man es als Beruf gelernt hat ?
Was ist dann jemand der jedes Wochenende morgens raus geht um schöne HRD Aufnahmen von Sonnenaufgang zu machen ? Ein Knipser ? Ein Fotoapparant bediener ?

gyrator.ac
05.12.2014, 09:33
Vielleicht hilft hier auch mal ein Blick auf wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf):

[...]
Die Berufsausübung ist der Handwerkskammer anzuzeigen, die gemäß § 19 HwO ein gesondertes Verzeichnis zu führen hat. Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle ist, dass die Tätigkeit handwerksmäßig betrieben wird und in der Aufzählung (Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung) erfasst ist.

Fotograf im engeren Sinne ist die Berufsbezeichnung des Lichtbildners. Der Beruf des Lichtbildners, heute Fotograf genannt, ist in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz eine Berufsbezeichnung, die nach einer staatlich geregelten Berufsausbildung vergeben wird. [...]

Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich zwar als Fotograf bezeichnen, dürfen aber nicht ausbilden (HwO).
[...]

Grüße

mrrondi
05.12.2014, 09:33
Der Rest nennt sich Fotokünstler oder was auch immer ... ist dir des noch nie aufgefallen.

Es doch auch gut so das wenn schon JEDER mit seiner Knipserei damit Geld verdienen kann, das manche Dinge einfach geschützt werden oder findest des nicht ?

Talent und Kreativität ist das eine - eine Berufsausbildung das Andere.

Soll keine Pauschalisierung sein das gelernte Fotografen bessere Bilder machen.

Proxxon
05.12.2014, 09:45
Vielleicht hilft hier auch mal ein Blick auf wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf):



Unter weiter unten auf Wiki steht :

Fotografie als ungeschützte Berufsausübung

Fotografie wird auch von Autodidakten ausgeübt, die schlicht die Bezeichnung Fotograf führen oder von früher die Berufsbezeichnung Foto-Designer verwenden

hennesbender
05.12.2014, 09:57
Dafür müsste der TO ja aber dann mindestens Autodidakt sein! :D

Kleiner Scherz... ;)

Proxxon
05.12.2014, 10:04
Der Rest nennt sich Fotokünstler oder was auch immer ... ist dir des noch nie aufgefallen.

Es doch auch gut so das wenn schon JEDER mit seiner Knipserei damit Geld verdienen kann, das manche Dinge einfach geschützt werden oder findest des nicht ?

Talent und Kreativität ist das eine - eine Berufsausbildung das Andere.

Soll keine Pauschalisierung sein das gelernte Fotografen bessere Bilder machen.

Ist mir irgendwie noch nie aufgefallen.
Ich denke auch dass Sie Ausgebildete und Profesionelle Fotografen von den abheben sollten die es nur nebenbei machen. Aber das sollte dann anhand der Bilder geschehen und nicht anhand irgendeiner Bezeichnung.

Und leider gibt es auch viele Ausgebildete Fotografen die aus der Analogen Zeit kommen und sich nicht weiterentwickelt haben. Kein Photoshop nutzen und JEPG's out of cam verkaufen.

Und es gibt auch Ambitionierte Leute die Fotos machen , sich viel über neue Technik , Bearbeiteungmethoden in PS usw. Informieren und mindestens gleich gute Fotos machen wie die "alten" Hasen.

Wer hat in dem Beispeil die Bezeichnung Fotograf mehr verdient ?

gyrator.ac
05.12.2014, 10:58
Unter weiter unten auf Wiki steht :
[...]

...auch das habe ich zitiert, siehe letzter Absatz!

Grüße

mrrondi
05.12.2014, 11:02
Ist mir irgendwie noch nie aufgefallen.
Ich denke auch dass Sie Ausgebildete und Profesionelle Fotografen von den abheben sollten die es nur nebenbei machen. Aber das sollte dann anhand der Bilder geschehen und nicht anhand irgendeiner Bezeichnung.

Und leider gibt es auch viele Ausgebildete Fotografen die aus der Analogen Zeit kommen und sich nicht weiterentwickelt haben. Kein Photoshop nutzen und JEPG's out of cam verkaufen.

Und es gibt auch Ambitionierte Leute die Fotos machen , sich viel über neue Technik , Bearbeiteungmethoden in PS usw. Informieren und mindestens gleich gute Fotos machen wie die "alten" Hasen.

Wer hat in dem Beispeil die Bezeichnung Fotograf mehr verdient ?

Ich merk schon das du kein Geld mit fotografieren verdienst.
Und du auch nur das "fotografieren" siehst.
Aber nicht das wirtschaftliche was an so einem Beruf dahinter steckt.
Es macht eben einen guten Fotografen aus ob das JPEG out of the cam schon was taugt oder nicht.
Wenn ich erst mal 500 Bilder mit PS bearbeiten muss um Bilder für den Endkunden zu erhalten - na dann hast den was falsch gemacht.

Des wegen heisst es auch Fotograf und ned Pixelschubser ;-)

Proxxon
05.12.2014, 11:27
Ich merk schon das du kein Geld mit fotografieren verdienst.
Und du auch nur das "fotografieren" siehst.
Aber nicht das wirtschaftliche was an so einem Beruf dahinter steckt.
Es macht eben einen guten Fotografen aus ob das JPEG out of the cam schon was taugt oder nicht.
Wenn ich erst mal 500 Bilder mit PS bearbeiten muss um Bilder für den Endkunden zu erhalten - na dann hast den was falsch gemacht.

Des wegen heisst es auch Fotograf und ned Pixelschubser ;-)

Haha und und ich merke an deiner Aussage dass du geraten hast denn es stimmt nicht. Ich verdiene sehr wohl Geld damit. Und egal wie gut ein Fotograf ist JEPG bleibt JEPG (halt Komprimiert) und wer Qualität will muss zur RAW und dadurch zu einem Bildbearbeitungsprogramm greifen.

Ich rate einfach mal aber aus deiner Haltung gegenüber Autodidakten würde ich schlussfolgern ich dass du wohl einer von den bist die eine Ausbildung in dem Bereich gemacht haben stimmts ?

Mal ne Frage sind Manfred Baumann & Alexander Heinrichs für dich Fotografen ?

guenter_w
05.12.2014, 12:23
In welche Sphären gleitet denn diese Diskussion ab?:flop:

"Fotograf" ist beruflich gesehen jeder, der für seine Lichtbilder, egal in welcher Form oder welchem Format, entweder pro Bild oder für die Tätigkeit Bezahlung fordert bzw. erhält.

Fragestellung heißt, künstlerische oder gewerbliche Ausübung, d.h. Künstlersozialkasse oder IHK.

Der Umsatzumfang bestimmt die Ausweisung der Umsatzsteuer, steuerpflichtig ist per se schon der erste Cent.

Der freundliche Steuerberater hilft weiter und haftet auch für eventuelle Falschauskünfte.

makro
05.12.2014, 14:02
Mensch macht ihr hier einen los!:D

Die Gebühren die Ich genannt habe sind in der Höhe wie ich es geschrieben habe. Das sind die aussagen der HWK und ich habe es auch schriftlich so vorliegen.
Von 20€ zusätzlich ist da nie die Rede gewesen.
Es kommt auch darauf an in welcher Stadt man den Antrag stellt. Da bekommt man auch unterschiedliche Unterlagen. Habe einen Bekannten, der Hat ganz andere Unterlagen bekommen als ich. Er wohnt auf dem Land und ich in der Stadt.
Ob wohl wir beide genau dasselbe Gewerbe angemeldet hatten.

Dass die Bezeichnung Fotograf geschützt ist und nur von denen verwendet werden darf die eine Ausbildung haben weis ich bereits. (Darum geht es auch nicht)

Ich habe meinen Anwalt ist Boot geholt.
Uns jetzt sind wir am überlegen, ob wir vor Gericht gehen. Die Zwangsmitgliedsschaft hält er für eine zu große Belastung. In meinem Fall.

Warum soll ich Jährlich 140€ bezahlen und dafür keine Leistung erhalten. Das wissen die auf der HWK auch. Doch die mit denen man telefoniert arbeiten dort nur und können es nicht ändern.

Im Übrigen befasst sich seit Anfang des Jahres auch der Bundesgerichtshof mit diesen Zwangsmitgliedschaften. Mal sehen was dabei raus kommt.

guenter_w
05.12.2014, 14:08
Dass die Bezeichnung Fotograf geschützt ist und nur von denen verwendet werden darf die eine Ausbildung haben weis ich bereits. (Darum geht es auch nicht)



Ist und bleibt ein Ammenmärchen! Ich kenne etliche Berufsfotografen, die keine Fotografenausbildung bzw. fachspezifisches Studium haben und ihr Gewerbe sehr erfolgreich ausüben.

hennesbender
05.12.2014, 14:16
@makro: Willst du uns hier auf den Arm nehmen?!? Soweit ich das sehe, hast du noch keine Kröte mit deiner Fotografie verdient und erwägst den Gang vor das Bundesverfassungsgericht?! Also irgendwas läuft da aber mal ganz grundsätzlich schief bei dir...

guenter_w
05.12.2014, 14:18
Wer sich dafür interessiert und keinen Steuerberater bemühen möchte, dem sei zunächst mal diese Seite (http://www.onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=com_content&task=view&id=215&Itemid=33) ans Herz gelegt. Ist auch nützlich, falls IHK oder HWK mit Zwangsmitgliedschaft drohen sollten...

Wer nur gelegentlich mal ein paar Bildchen verkauft, darf gerne Rechnungen schreiben, muss die erzielten Einnahmen aber selbstverständlich bei der Steuererklärung angeben. Ausschlaggebend ist die Nachhaltigkeit der Gewinnerzielungsabsicht. Abschreibungen gehen natürlich nur mit derselben und Anmeldung...

a1000
05.12.2014, 14:25
Warum soll ich Jährlich 140€ bezahlen und dafür keine Leistung erhalten. Das wissen die auf der HWK auch.
Du bekommst doch die Zeitung zugeschickt...bei mir landet das Zeug direkt in der Mülltonne.
Ich bekomme von denen sonst gar nichts. Ich zahle nur :shock:
Soweit ich weiss, das kann man nicht umgehen, haben schon viele versucht.

Gruss
.

steve.hatton
05.12.2014, 14:35
... wenn die Selbstständigkeit nur das Hobby finanzieren soll. Einen Freund von mir hat die nachträgliche Einordnung des Gewerbes als Liebhaberei 15.000€ Steuernachzahlung eingebracht....l


Die Formulierung sollte wohl eher heißen 15.000 € Steuererstattung wurde zurückgefordert, da sein Betrieb unter Liebhaberei fiel, sprich die Gewinnerzielungsabsicht mehr als fraglich war.

screwdriver
05.12.2014, 16:50
... hast du noch keine Kröte mit deiner Fotografie verdient und erwägst den Gang vor das Bundesverfassungsgericht?!


Da hapert es wohl am verstehenden Lesen?:

" Im Übrigen befasst sich seit Anfang des Jahres auch der Bundesgerichtshof mit diesen Zwangsmitgliedschaften. Mal sehen was dabei raus kommt."

hennesbender
05.12.2014, 17:00
Da hapert es mit Sicherheit nicht dran. Lies dir mal genau durch, was der Forenkollege geschrieben hat... "Uns jetzt sind wir am überlegen, ob wir vor Gericht gehen."

Der will selber klagen.

Ravus
05.12.2014, 17:21
Aber doch nicht vor dem Bundesgerichtshof....
könnte er vermutlich auch nicht ohne den Weg durch die Instanzen.....

screwdriver
05.12.2014, 17:28
Da hapert es mit Sicherheit nicht dran. Lies dir mal genau durch, was der Forenkollege geschrieben hat... "Uns jetzt sind wir am überlegen, ob wir vor Gericht gehen."

Der will selber klagen.

Aber doch nicht vor dem BVVG, wie von dir fehlinterpretiert. :roll:

..und erwägst den Gang vor das Bundesverfassungsgericht?

Da dort schon eine Klage anhängig ist, will er doch erst mal sehen, was dabei rauskommt.

hennesbender
05.12.2014, 17:29
Vor dem BGH wird er eh nicht landen...

Das geht erst mal über die Verwtungsgerichte und dann per Verfassungsbeschwerde zum BVerfG... Na wenn man als Hobbyknipser sonst nix zu tun hat. Spricht auf alle Fälle für eine querulatorische Veranlagung. :)

hennesbender
05.12.2014, 17:41
Lieber Volker aus Berlin,

ich kann sehr wohl lesen.

Der Forenkollege ist zu einem Anwalt gegangen, der ihm zu einer Klage geraten hat (wogegen eigentlich?! Da müsste man ja erst mal einen Beitragsbescheid haben, um beschwert zu sein - soweit mich da meine rudimentären Kenntnisse im Verwaltungsrecht nicht täuschen; und was ist das überhaupt für ein Anwalt, der in einem solchen Fall zu einer Klage rät?!). Etwas Unsinnigeres habe ich glaube ich schon lange nicht mehr gehört....

Und der Forenkollege will nur "mal sehen" was bei der rechtshängigen Verfassungsbeschwerde rauskommt (was übrigens ein paar Jährchen dauern könnte...). Seine eigene Klage scheint er nicht davon abhängig machen zu wollen...

Wenn ich dann sehe, dass der Forenkollege zwei Bilder mit Blende 22 eingestellt hat und fragt, warum die unscharf sein könnten und des Weiteren den Schritt durch die Instanzen erwägt, dann kann ich das alles leider nicht mehr so wirklich ernst nehmen.

Ich glaube, dass der Kollege in keinem Bereich so richtig weiß was er tut oder was zu tun ist...

Aber ich werde mal sehen wie es hier so weitergeht... :D

screwdriver
05.12.2014, 18:07
.., dann kann ich das alles leider nicht mehr so wirklich ernst nehmen.



Das ist eine Ansicht, mit der ich gerne konform gehe :lol:
Jedenfalls wird es mit so einer Mentalität und mit so wenig Qualifikation grundsätzlich schwierig.

hennesbender
05.12.2014, 18:18
Endlich sind wir uns mal einig... :D ;)

fallobst
05.12.2014, 18:29
Nach dem Hinweis von Hennes habe ich mir mal die zwei Bilder des TO angesehen und den Thread dazu gelesen.
Wenn ich dann dieses Thema dazu lese, dann kommt mir alles etwas drollig, trollig vor. Oder, hier kennt jemand nicht seine Stärken und weiß auch nicht wie er welche entwickeln kann.

Bevor ich fotografiere kann, klage ich erst mal gegen den IHK Mitgliedszwang. Das ist doch absurd.:roll:

Ich möchte gern vom TO ein aktuelles Foto sehen, welches er für einen Verkauf geeignet ansieht.
Hier kann man m.M.n. schon nicht mehr davon sprechen, dass jemand den zweiten Schritt vor dem ersten macht, da fehlen einige Schritte mehr dazwischen.
Die Ratschläge für den TO sollten in diese Richtung gehen finde ich.

Glück auf den Weg wünscht Matthias

GerdS
05.12.2014, 19:39
.. ein aktuelles Foto sehen, welches er für einen Verkauf geeignet ansieht.

Ein Bild, welches man verkauft, muss kein Knallerbild sein!

Stellt euch vor, er hat eine Oma abgelichtet und das Bild wird z.B. von der Gemeinde für eine Ehrung o.Ä. gebraucht.
Da kann Geld fließen, das muss aber nicht bedeuten, dass das Bild gut ist, es ist halt aktuell:roll:

Viele Grüße
Gerd

makro
05.12.2014, 19:49
Da hapert es mit Sicherheit nicht dran. Lies dir mal genau durch, was der Forenkollege geschrieben hat... "Uns jetzt sind wir am überlegen, ob wir vor Gericht gehen."

Der will selber klagen.

Und habe aber auch geschrieben In meinem Fall

Und wen du dich mit der Rechtslage in meinem Fall nicht auskennst solltest du mir nicht so unhöfliche Vorwurfe machen !!!:)

Bezüglich meiner zwei Bilder. Die habe ich damals reingestellt weil ich ein Problem mit meiner Kamera hatte.
So kann man mit seiner Interpretation ganz schnell mal Misst reden:D



So und hiermit schließe ich das Thema da ein netter Mensch mir eine höfliche PN geschickt hat und mir auch sehr helfen konnte.:)


Danke an alle !!!!:D

hennesbender
06.12.2014, 00:20
In den Fällen Anderer würde dir auch die Aktivlegitimation fehlen...

Anthem
06.12.2014, 08:47
Die Formulierung sollte wohl eher heißen 15.000 € Steuererstattung wurde zurückgefordert, da sein Betrieb unter Liebhaberei fiel, sprich die Gewinnerzielungsabsicht mehr als fraglich war.

Stimmt, so ist die Formulierung wohl richtiger. Gewinn wollte er schon machen, hat aber nicht geklappt. Ist ja auch Wurscht wie das bei ihm war, ich wollte nur die Folgen unüberlegten Handels illustrieren.

Warum der TO wegen eines Mitgliedsbeitrags den Anwalt bemüht, wegen steuerrechtlicher Fragen aber anstatt Steuerberater ein internetforum, verstehe ich auch nicht. Na ja.

Guten Morgen
Michael

mrrondi
06.12.2014, 10:17
Haha und und ich merke an deiner Aussage dass du geraten hast denn es stimmt nicht. Ich verdiene sehr wohl Geld damit. Und egal wie gut ein Fotograf ist JEPG bleibt JEPG (halt Komprimiert) und wer Qualität will muss zur RAW und dadurch zu einem Bildbearbeitungsprogramm greifen.

Ich rate einfach mal aber aus deiner Haltung gegenüber Autodidakten würde ich schlussfolgern ich dass du wohl einer von den bist die eine Ausbildung in dem Bereich gemacht haben stimmts ?

Mal ne Frage sind Manfred Baumann & Alexander Heinrichs für dich Fotografen ?

Du kannst deine Frage ja dir gern selber beantworten und auf Alex Heinrichs Hompegae schauen - was dort auf der ersten Seite steht.

Es zählt für mich nicht die Qualität der Arbeit um diesen Titel zu erhalten sind die Ausbildung. Und das ist auch gut so in meinen Augen, das dort gelernte Fotografen geschützt werden.

Ich bin keines von beiden ich "knipse" einfach gern und schätze gelernte Fotografen die eine lange Ausbildungen genossen haben.

guenter_w
06.12.2014, 11:47
Es zählt für mich nicht die Qualität der Arbeit um diesen Titel zu erhalten sind die Ausbildung. Und das ist auch gut so in meinen Augen, das dort gelernte Fotografen geschützt werden.

Ich bin keines von beiden ich "knipse" einfach gern und schätze gelernte Fotografen die eine lange Ausbildungen genossen haben.
Welche Grammatik ist denn in Bayern aktuell? Aus diesen Sätzen komme ich nicht mal als gelernter Germanist klar?

Nur noch zum Thema ganz nebenbei bemerkt: Beim Bilderverkauf zählen nicht Pixel, Kamera und Aufnahmedaten, sondern schlicht und ergreifend Euro und Cent!

Wenn ein Abnehmer für ein Bild bezahlt, dann ist es für ihn gut - basta! Technik und EBV interessieren nur die Amateure...

Anthem
06.12.2014, 13:00
...und schätze gelernte Fotografen die eine lange Ausbildungen genossen haben.

Da ist mir das hier wieder eingefallen:
http://www.photosommer.de/E_i_n_z_i_g_e__Photographie/e_i_n_z_i_g_e__photographie.html

Gruss
Michael

Neonsquare
06.12.2014, 13:57
Welche Grammatik ist denn in Bayern aktuell?

Müssen wir jetzt auch noch anfangen Forenmitglieder anhand ihrer Herkunft zu diskriminieren?

guenter_w
06.12.2014, 14:19
Müssen wir jetzt auch noch anfangen Forenmitglieder anhand ihrer Herkunft zu diskriminieren?
Das ist keine Diskriminierung - sondern ganz schlicht unverständliches Deutsch ohne Satzlogik!

Vielleicht sollte man seinen Text vor dem Posten mal durchlesen!:roll::roll::roll:

Neonsquare
06.12.2014, 14:57
Das ist keine Diskriminierung - sondern ganz schlicht unverständliches Deutsch ohne Satzlogik!


Ich empfinde es auch nicht schön wenn schwer lesbare Konstrukte vorkommen. Oft ist es Autovervollständigung, Eile oder Unachtsamkeit die dazu führen. Schon ein einzelnes korrigiertes Wort (sind->sondern) in mrrondis Post macht es für mich vollkommen verständlich. Das liegt mit Sicherheit nicht daran, dass ich auch aus Bayern komme. ;). Genauso wie es bestimmt nicht an Schwaben liegt, dass Deine Lesetoleranz vielleicht etwas übertrieben gering ist.

guenter_w
06.12.2014, 18:20
Vielleicht sollte man seinen Text vor dem Posten mal durchlesen!:roll::roll::roll:
once again!

BadMan
06.12.2014, 18:32
Können wir bitte zu einem freundschaftlichen Umgangston und zum eigentlichen Threadthema zurückkehren?

Backbone
08.12.2014, 12:56
Meine Erfahrung mit verschiedenen Berufsfotografen, also solchen die zu 100% von ihrer fotografischen Tätigkeit leben (müssen):

Die künstlerische Bewertung mag ja Spaß machen, in Foren und auf anderen Plattformen rutscht es schnell in (teils fiese) Lästereien ab. Schlußendlich spielt das aber keine Rolle weil es wie bei allen anderen Dingen auch darum geht, ein Produkt zu verkaufen.
Drüber sind sich erstaunlicherweise die wenigsten im Klaren. Alle fotografieren gern, das man seine Dienstleistung aber auch verkaufen muss wird viel zu oft ausgeblendet. Und daran scheitern die meisten auch recht schnell wieder und verschwinden vom Markt.
Hinzu kommt, das praktisch jeder heute mit ner halbwegs ordentlichen Kamera rumläuft und "für nen Freundschaftspreis" die Hochzeit knipst. Wie soll man da als gewerblich Tätiger gegen halten? Aus meiner Sicht gibts da nur eine Lösung: Flucht ins hochpreisige Segment. Die eigene Dienstleistung muss so gut sein und so gut vermarktet werden, das keiner dabei zuckt wenn man 1500€/Tag und mehr nimmt.
Alles andere trägt zumindest bei Privatkunden auf die Dauer nicht.
Lukrativ sind freilich auch immer Nischen in den der Wettberwerb nicht allzu stark ist. Nur die zu finden ist auch alles andere als einfach.

meshua
08.12.2014, 21:55
(...) Wie soll man da als gewerblich Tätiger gegen halten? Aus meiner Sicht gibts da nur eine Lösung: Flucht ins hochpreisige Segment. Die eigene Dienstleistung muss so gut sein und so gut vermarktet werden, das keiner dabei zuckt wenn man 1500€/Tag und mehr nimmt.


Man kann sich nur über Qualität, Originalität und der "Handschrift des Fotografen" von der Konkurrenz abheben und sollte selbstredend den "Geschmack" seiner Kunden genau treffen. Bei Hochzeiten unter 1000 Euro zahlst du eben (d)ein Lehrgeld - sammelst dafür ausreichend Erfahrung, um in die 2000+ Euro Liga aufzusteigen zu können. Und noch etwas sollte man vermeiden: seine eigenen Preise Hinz und Kunz zu erzählen. Dann braucht man nicht lange warten, bis ein Anderer mit 100 Euro unterbietet und die potentiellen Kunden wegfischt. Eine mir bekannte Fotografin bietet individuelle Pakete mit ebenso individuellen Preisen an - und da sie hauptberuflich im Marketing eines großen Energiekonzerns arbeitet, weiß sie ihre Preisgestaltung auch zielführend umzusetzen ;):top:

Grüße, meshua

moelbar
05.02.2017, 19:01
Hallo zusammen,

ich habe mir diesen Thread durchgelesen und wollte mich nochmals bei den erfahrenen Usern absichern, ob mein aktuelles Verständnis richtig ist. Daher greife ich nochmals das Thema auf.

Ich betreibe – wie die meisten von euch - die Fotografie als Hobby. In der Vergangenheit gab es den ein oder anderen Printverkauf sowie Kalenderverkauf (Erlöse unter 50€). Nun möchte ich in Zukunft ab und zu kleinere Aufträge im Bereich der Architekturfotografie annehmen. Meine jährlichen Einnahmen wären deutlich unter der Grenze von 17.500€ und somit würde ich unter die Kleinunternehmerregelung gem. $19 Abs. 1 UStG fallen. Meine Rechnungen würden dementsprechend auch keine Steuer ausweisen („Diese Rechnung weist gemäß §19 (1) UStG keine MwSt. aus (Kleinunternehmerregelung).“).

Von meinem Verständnis her, könnte ich freiberuflich arbeiten und muss mich nicht gewerblich anmelden. Die oben genannten Einnahmen würde ich dann in meiner Steuererklärung als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit deklarieren.


Ist mein Verständnis soweit richtig?
Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist für Kleinunternehmer mit jährlichen Gesamteinnahmen unter 17.500€ nicht Pflicht.
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann man bei einer Gewerbeanmeldung auch die Fotoausrüstung steuerlich als Aufwendungen den Einnahmen gegenüberstellen. Bei Kleinunternehmern ohne Gewerbe entfällt dies.
Die Einnahmen werden als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit mit meinem persönlichen Steuersatz besteuert?


Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

VG Mo

screwdriver
05.02.2017, 20:33
Vielen Dank schon mal für eure Mühe!

VG Mo

Ich zitiere mal Michael in Beitrag #41:

....wegen steuerrechtlicher Fragen aber anstatt Steuerberater ein internetforum, verstehe ich auch nicht. Na ja.

Nochmal in Klartext: Konsultiere den Steuerberater deines geringsten Misstrauens.

conradvassmann
05.02.2017, 21:15
Wegen einer Einnahme-Überschussrechnung, Reisekostenkostenermittlung, für die linearen Abschreibungen für Anschaffungen + anschliessende Steuererklärungen braucht man nicht zwingend gleich einen Steuerberater. Ein Nachmittag im Jahr und etwas Tabellenkalkulation reichen mir dafür aus.
Wichtig ist: Rechnungen schreiben nicht vergessen und Einnahmen erfassen, sonst kommt das Finanzamt böse um die Ecke ;-)
Ich finde https://www.papierkram.de/ ganz praktisch.

Dimagier_Horst
05.02.2017, 21:34
Aber man braucht ein paar Grundkenntnisse. Moelbar zeigt in seinem Beitrag, dass er einige Dinge falsch einschätzt. Deswegen schliesse ich mich dem Beitrag von screwdriver an. Wenn ein Steuerberater die Grundlagen gelegt hat, kann man irgendwann die Erklärungen selber machen.

screwdriver
05.02.2017, 21:45
Aber man braucht ein paar Grundkenntnisse.

Genau.
Und wenn die Grundkenntnisse scheinbar gänzlich fehlen braucht man einen Fachmann, der für die persönliche(!) Situation die passende Anleitung gibt und ggf. auch Vermeidungstrategien vermittelt.

ha_ru
05.02.2017, 22:11
Hallo Mo,

das mit der Umsatzsteuer hast Du richtig dargestellt. Alles was für die Umsatzsteuer gilt sollte man für Ertragsteuern (Einkommensteuer und Gewerbesteuer) vergessen, das eien hat mit dem anderen ganz wenig zu tun.

Alles was die Einkommensteuer und die Ermittlung der Einkünfte dagegen nicht. Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied. Bei der Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 € bei einem Einzelunternehmer, es fällt also keine Gewerbesteuer an.

Bei beiden Einkunftsarten musst du auch bei geringen Einkünften eine Einnahmeüberschußrechnung machen. Zumindest das erste Mal empfehle ich Dir bevor Du anfängst dazu einen Steuerberater aufzusuchen, der dir dann sagt auf was Du achten musst und mit welchen Unterlagen Du nach Ablauf des ersten Kaenderjahrs bei ihm aufkreuzen solltest und er füllt Dir den Betriebseröffnungsbogen zur Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt richtig aus.

Hans

Dimagier_Horst
06.02.2017, 11:39
Ob gerwerblich oder freiberuflich macht bis zu einem Gewinn von 24.500 € bis auf die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde keinen Unterschied.
Nur mal so als Beispiel: Du hast einen Mietvertrag über Wohnraum. Dann meldest Du unter dieser Adresse ein Gewerbe an. Und schon kann der Wohnraum wegen Zweckentfremdung durch den Mieter wirksam gekündigt werden. Da genügt schon, nach einem neueren BGH-Urteil, die Nutzung des Briefkastens. Ich nenne das einen ordentlichen Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit!
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss.

Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.

Alison
06.02.2017, 13:23
Hallo zusammen,

ich habe mir diesen Thread durchgelesen....
Ich nicht, deshalb schon mal Entschuldigung, falls es irgendwo oben schon steht: Was noch an Kosten dazukommt, sind die Kosten für die Berufsgenossenschaft und die Handwerkskammer, zumindest letztere sind regional unterschiedlich, das sollte man vorher nach nachschauen.

steve.hatton
06.02.2017, 13:52
Nur mal so als Beispiel: Du hast einen Mietvertrag über Wohnraum. Dann meldest Du unter dieser Adresse ein Gewerbe an. Und schon kann der Wohnraum wegen Zweckentfremdung durch den Mieter wirksam gekündigt werden. Da genügt schon, nach einem neueren BGH-Urteil, die Nutzung des Briefkastens. Ich nenne das einen ordentlichen Unterschied zur freiberuflichen Tätigkeit!
Um die freiberufliche Tätigkeit ohne einschlägige Ausbildung beim Finanzamt durchzusetzen bedarf es einiger Kenntnisse in der Argumentation, die man sich aus den Kommentaren zur AO und einschlägiger Urteile der Finanzgerichte herleiten muss.

Das alles ist kein Grund, die "Nebentätigkeit" nicht anzugehen. Man muss nur die Baustellen kennen, um eine vernünftige Abwägung durchführen zu können. Die erfährst Du aber in Foren/ im Web kaum. Weil Du als Laie das hier veröffentlichte Wissen vom Halbwissen und von eingebildetem Wissen nicht unterscheiden kannst.

Ein gutes Beispiel für die Fallstricke des Lebens !

Forne sind tückisch : Zitat aus einer Fotoseite im WEB
"Wer hauptsächlich Privatkunden fotografiert und im entsprechenden Einkommensbereich liegt, der kann beim Finanzamt die Kleinunternehmerregelung anzeigen und ist dann nicht verpflichtet, seine Umsatzsteuer abzuführen."

Klar ist man als Kleinunternehmen nicht verpflichtet Umsatzsteuer abzuführen, aber "seine Umsatzsteuer" impliziert, dass man diese dem Kunden berechnet - das geht natürlich auch nicht und dann ist es kein Spiel mehr sondern ruck-zuck ein Straftatbestand !

Es gibt Menschen, die ihren Beruf erlernt haben und sich das Fachwissen angeeignet haben - hierzu zählen auch Steuerberater. Diese kann und sollte man nutzen, wenn Bedarf (i.d.R. Unkenntnis) besteht.

Bevor ich das Risiko eingehe - ohne fundierte Kenntnis - "mal ein Unternehmen" zu gründen, sollten die vielleicht 200 € für ein Informationsgespräch beim StB oder auch erst mal ein Termin in der örtlichen IHK keine Fehlinvestition darstellen.

Die Kammer hilft schon mal - auch wenn viele die Zwangsmitgliedschaft ablehnen...

Foren sind nett und unterhaltsam, aber in Rechts, Steuer und und und, sollte man Fachleute bemühen - auch wenn`s was kostet.