Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Thema Recht: Stellt euch vor
ihr könntet einen Anwalt alles Fragen, was euch zum Thema Fotorecht schon immer unter den Nägeln gebrannt hat.
Hallo liebes Forum,
ja was würdet ihr fragen? Gibt es etwas, was ihr aus dem Bereich Urheberrecht, Personenfotografie, Bilder im Internet, Panoramafreiheit, Lizenzen etc. etc. schon immer wissen wolltet? Gibt es ein aktuelles Thema, das eine Rechtsfrage aufwirft, die euch nicht mehr schlafen lässt?
Keine Angst, ich missbrauche euch nicht als Testballon für Meinungsforschungen zu Fotorechtsbüchern. Die Frage ist tatsächlich ernst gemeint. Hintergrund ist eine Kolumne, die gerade entsteht und die sich genau mit diesen Fragen auseinandersetzen soll. Und was gibt es besseres, als die zu fragen, an die sich die Kolumne auch richten soll?
Wenn ihr mögt, postet in diesem Thread alle Fragen, die ihr einem Juristen auf diesem Gebiet gerne mal gestellt hättet. Gerne auch spezielle Sachen oder Abgefahrenes.
Was die Kolumne natürlich nicht leisten wird, ist Rechtsberatung zu euren konkreten Fällen. Also postet bitte nur allgemeine Fragen. Dafür aber umso mehr.
LG
Marie
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?
Danke.
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?
Danke.
Würde mich auch interessiere. Noch eine Zusatzfrage, wie ist es mit den Kennzeichen auf einer Rennstrecke, z. B. bei Touristenfahrten oder Rallyes?
Prima Fragen! :top::top::top:
Ariovist
25.11.2014, 19:57
Ich kann nicht mehr schlafen seit ich mich mit der Frage beschäftige, ab wann eine Person (bspw bei der Straßenfotografie) ohne vorherige Zustimmung fotografiert werden darf. Konkret: Ist das Anfertigen eines Bildes, bei der eine Person eindeutig zu erkennen ist, schon rechtsmissbräuchlich, oder erst die Veröffentlichung? Wie verhält es sich bei Personen, die einem den Rücken zugewandt haben, das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ist diese Person dennoch identifizierbar bspw durch Gewicht, Größe, Kleidung?
hennesbender
25.11.2014, 19:58
Wo kann ich die Antworten lesen?
:)
Auch eine gute Frage, gerade strafrechtlich hochaktuell und seit Jahren umstritten :D
Wo kann ich die Antworten lesen?
:)
Das wir noch nicht verraten. Nur soviel: Es wird online sein und kostenlos.
Ariovist
25.11.2014, 20:03
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen?
Danke.
Muss man nicht.
"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."
Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07
Randomdude
25.11.2014, 20:05
I Wie verhält es sich bei Personen, die einem den Rücken zugewandt haben, das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ist diese Person dennoch identifizieren bspw durch Gewicht, Größe, Kleidung?
Und ab welcher Hintergrundunschärfe?
Was darf ein Wachschutz ? Das Löschen von Bildern verlangen, die Kamera beschlagnahmen ?
Das ist eine spannende Frage, bei der ich als Antwort zweimal "Nein" vermute. Aber wie schaut's denn aus, wenn es sich um die Polizei handelt? Darf die das?
Im öffentlichen Raum - also z.B. in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen etc. kann man nie feststellen, wo ein Privatgrundstück beginnt oder endet. In der Regel besteht dort sogar ein Wegerecht für die Öffentlichkeit. Kann ich mich trotzdem auf Panoramafreiheit berufen, wenn ich Außenaufnahmen des Gebäudes machen will.
Tolle Aktion Marie
Pittisoft
25.11.2014, 20:27
Muss man nicht.
"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.
Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist."
Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?
Zum Bild
(http://ps.welt.de/2014/04/07/die-neuen-draengler-charts/)
Ariovist
25.11.2014, 20:34
Was darf ein Wachschutz ? Das Löschen von Bildern verlangen, die Kamera beschlagnahmen ?
Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes haben nicht mehr Rechte als der "normale Bürger". Sie werden in der Regel dafür eingesetzt, das Hausrecht des Kunden zu überwachen.
Er darf also weder eigenmächtig die Bilder löschen noch die Kamera beschlagnahmen. Er kann aber Anzeige erstatten oder wie jeder Bürger das Festnahmerecht gem 127 StPO in Anspruch nehmen. Die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme würde ich hier aber verneinen.
In welchem Zusammenhang ist das mit dem Wachschutz gemeint?
Bei Aufnahmen vom öffentlichen Bereich ausserhalb eines Geländes, oder heimliche Aufnahmen auf dem Gelände?
Solang man sich ausserhalb bewegt, haben sie doch keine Handhabe...
Seid so gut und postet hier nur Fragen. Ich würde mir gerne einen Überblick verschaffen.
Ariovist
25.11.2014, 20:45
Und wie sieht es bei redaktioneller Verwendung eines Bildes aus das ich als Beifahrer machte wo das Kennzeichen eines Dränglers mit Lichthupe (noch 4 Meter näher und der Herr hätte die Heckklappe öffnen können ) auf der Autobahn zu sehen ist ?
Zum Bild
(http://ps.welt.de/2014/04/07/die-neuen-draengler-charts/)
Ich sehe hier keine Probleme, sofern der Fahrer auf dem Bild nicht zu identifizieren ist.
Nur die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden können personenbezogene Daten daraus ableiten.
Mit der Veröffentlichung dieses konkreten Bildes hat man nach aktueller Rechtslage nichts zu befürchten.
Ich möchte meinen konkreten Fall hier nicht thematisieren. Du bekommst eine PN
@ariovist: Danke für die Antwort auf meine Frage. Aber, sag mal, hast du den Eingangspost gelesen?
DonFredo
25.11.2014, 20:56
Offensichtlich nicht ganz genau....
Ariovist
25.11.2014, 20:59
Frage: Darf ich mit meiner Kamera (ohne Hilfsmittel wie Leitern) alle Häuser eines oder mehrerer Orte(s) fotografieren und mit Straße, Hausnummer und Name im Internet veröffentlichen?
Dazu darf gerne parallel auf die umstrittenen Google street Aufnahmen eingegangen werden.
Ariovist
25.11.2014, 21:06
@ariovist: Danke für die Antwort auf meine Frage. Aber, sag mal, hast du den Eingangspost gelesen?
Ja, habe ich. Wieso?
Dann hätte dir eigentlich klar sein sollen, worum es Marie eigentlich ging.
Ariovist
25.11.2014, 21:12
Marie hat später konkretisiert, dass sie nur Fragen erlauben will und nicht darüber diskutiert werden soll. Nun halte ich mich daran. Aus dem Eingangsposting war das nicht eindeutig zu erkennen.
Bis wann ist die Nutzung eines Fotos privat?
Darf ich, wenn private Nutzung erlaubt ist, das Foto veröffentlichen?
Wenn ja, wahrscheinlich nur unentgeltlich?
Wo? Auf meiner Internetseite? Im Forum? In Fotozeitungen bei Wettbewerben?
Ist es privat, wenn ich andere, einzelne Fotos aus meiner Internetseite mal verkaufe?
Ist es dann nicht mehr privat, obwohl ich damit nicht meinen Lebensunterhalt bestreite?
steve.hatton
25.11.2014, 23:14
Frage: Darf ich mit meiner Kamera (ohne Hilfsmittel wie Leitern) alle Häuser eines oder mehrerer Orte(s) fotografieren und mit Straße, Hausnummer und Name im Internet veröffentlichen?
Dazu darf gerne parallel auf die umstrittenen Google street Aufnahmen eingegangen werden.
Zusatz: Darf ich - ebenfalls wie Google - ein Hilfsmittel nutzen welches meinen natürlichen Blickwinkel um 1,5 erhöht ?
Traumtraegerin
25.11.2014, 23:20
Darf mein Vorgesetzter (oder ein Kollege) Fotos vom Betriebsausflug für alle Mitarbeiter sichtbar auf dem gemeinsamen Laufwerk zur Ansicht hochladen? Hätte er sich dafür vorweg eine Genehmigung aller Beteiligten geben lassen müssen?
André 69
27.11.2014, 10:42
Darf ich in irgend einer Form über eine Urheberrechtsverletzung im Internet schreiben, was einen Rückschluss über den Verursacher zulässt?
Beispiel: Ein Bild von mir wurde unerlaubt verwendet, verweise ich auf das Bild, dann lässt sich auch der Verursacher schnell finden.
Gruß André
Darf mein Vorgesetzter (oder ein Kollege) Fotos vom Betriebsausflug für alle Mitarbeiter sichtbar auf dem gemeinsamen Laufwerk zur Ansicht hochladen? Hätte er sich dafür vorweg eine Genehmigung aller Beteiligten geben lassen müssen?
Ergänzende Frage hierzu: Dürfen solche Fotos ohne erteilte Genehmigung der abgebildeten Personen in einer Firmenzeitung abgedruckt werden?
Karsten in Altona
27.11.2014, 12:51
Was ich mich letztens gefragt habe...
Im Abendblatt stand was von diverse hundert Genehmigungen für Drohnenflüge vergeben. Steigende Gefahr? So in etwa der reisserische Titel.
Was ich mich gefragt habe:
Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ...
Ich hatte letztens in Stuttgart Straßenmusikanten aufgenommen. Durch Zeichen haben wir uns verständigt und er mir zu verstehen gegeben das ich ihn aufnehmen kann. Ist hiermit auch gleich die Erlaubniss gegeben das Bild zu veröffentlichen? Forum...Blog....usw.
Moin Karsten,
Was ich mich gefragt habe:
Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ...
hast Du Dich das ganz allgemein gefragt, oder vor dem Hintergrund, von der Drohne aus zu filmen oder zu photographieren?
Dat Ei
Reisefoto
27.11.2014, 13:07
Unkenntlichmachen von Personen bei Veröffentlichung: Ist es so, dass ab 3 Personen auf dem Bild (oder mehr als 3?), diese bei Veröffentlichung (z.B. im Internet) nicht unkenntlich gemacht werden müssen bzw. die Veröffentlichung ohne Rückfrage geschehen kann (oder einfach: Wann muss unkenttlich gemacht werden)? Gilt dies nur im Freien oder auch in geschlossenen Räumen? Wie ist zwischen "echten" Privaträumen und öffentlichem Privatbesitz (Kneipen, Einkaufszentren...) zu unterscheiden?
Karsten in Altona
27.11.2014, 13:34
hast Du Dich das ganz allgemein gefragt, oder vor dem Hintergrund, von der Drohne aus zu filmen oder zu photographieren?
Natürlich mit dem Hintergrund Filmen/Fotografieren. Sonst würde es für mich wenig Sinn machen. Ergänzend vielleicht noch: Für private Zwecke.
Karsten in Altona
27.11.2014, 13:40
Ist konkludentes Handeln (http://de.wikipedia.org/wiki/Schlüssiges_Handeln) ausreichend für eine Genehmigung der Ablichtung, bzw. ggf. sogar Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Thema Street Photography)? Wenn ich also jemanden zb auf der Straße in einer Situation fotografiere, derjenige mir in die Kamera schaut und dadurch natürlich mitbekommt, dass er fotografiert wird, dann aber nicht per Geste oder verbal widerspricht, wäre das eine Art stillschweigende Einwilligung? Und wenn ja, wie weit geht diese? Extreme Beispiele wären die Bilder von Thomas Leuthard (http://thomas.leuthard.photography).
...
Hallo liebes Forum,
ja was würdet ihr fragen? ...
LG
Marie
Hallo Marie
Darf man Bilder einer öffentlichen Veranstaltung (betrifft nicht Die Versammlung nach VersG)
ohne Einwilligung des/der Betroffenen veröffentlichen und auch vermarkten, wenn diese Bilder:
1. - eine einzelne Person aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen
(z.B. Redner einer Veranstaltung zum Auftakt, besondere Art der Betätigung in oder während einer Veranstaltung - z.B. Schnitzer oder Schmied bei der Arbeit, Tätigkeit im Vordergrund - Person aber erkennbar)
2. - eine Personengruppe aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen
(z.B. Spielmannszug oder Tanzgruppe - Veranstaltungsteilnehmer (jedermann) sind im Bild als Beiwerk erkennbar)?
Vielen Dank für Deine/ Eure Mühen
helgo2000
27.11.2014, 13:46
Ich habe mal auf einem Markt paar Straßenmusikanten aufgenommen. Es sind paar schöne Fotos geworden, teilweise habe ich auch gecropt, also quasi sind Portraits draus geworden.
Nur gefragt habe ich nicht.
Prinzipiell könnte man doch davon ausgehen, daß die nicht anonym bleiben wollen, sich also eher öffentlich präsentieren.
Trotzdem trau ich mich nicht, die Fotos zu veröffentlichen.
Gruß
helgo
Was heißt unkenntlich machen? Reicht der Balken über der Augenpartie oder das verwischen dieser?
der_knipser
27.11.2014, 14:19
Ab wann gelten Personen im Bild als Beiwerk?
Bei normalen Bildern meine ich, ein Gefühl dafür zu haben. Wenn ich z.B. eine Stadtszene aufnehme, in der es mir um interessante Bauweise geht, dann sind die Gesichter, die irgendwo im Bild auftauchen dafür bedeutungslos und austauschbar.
Wenn ich nun an der selben Stelle ein Kugelpanorama mache, dann wird das Motiv nicht mehr durch einen Bildausschnitt bestimmt, und ist deshalb vielleicht schwieriger zu definieren. Die Viewer für Panoramen lassen oft ein starkes Einzoomen zu, und je nach Auflösung des Panoramas hat der Betrachter die Möglichkeit, auf Personen zu zoomen, die ich gar nicht mal bewusst wahrgenommen habe. Gelten für solche Aufnahmen andere Kriterien als für "normale" Bilder?
...und kann ich, wenn ich "nur Beiwerk" in einem Foto bin, trotzdem mein Persönlichkeitsrecht geltend machen, wenn ich gegen eine Veröffentlichung bin?
Schöne Fragen. Gerne mehr davon :D:top:
volkerneu
27.11.2014, 17:52
1. Gilt die 8-Personen-Regel noch? D.h. wenn auf einem Foto mehr als 7 Personen zu sehen sind (eindeutig identifiziert werden können) und die Personen nicht den Hauptbildinhalt darstellen, kann ich das Foto veröffentlichen.
2. Gibt es Unterschiede in den Anforderungen, wenn ich ein Bild unentgeldlich veröffentliche oder ein Bild verkaufe?
3. Stimmt es noch, dass die Urheberrechte immer beim Fotografen bleiben und ich nur Nutzungsrechte oder ecklusive Nutzungsrechte verkaufen kann?
4. Darf ich auch ein Bild ohne die vorherige Zustimmung einer/mehrerer als Beiwerk abgebildeten Person veröffentlichen/ verkaufen? z.B. Personen stehen vor einem Gebäude, sind sehr klein und das dahinter liegende Gebäude ist formatfüllend das Hauptmotiv eindeutig erkennbar.
Herzlichen Dank für die Beantwortung.
Mit freundlichen Grüßen
Volker
Traumtraegerin
28.11.2014, 23:51
Aktuell brennt bei mir wirklich etwas:
Junior geht seit letzter Woche in einen Schwimmkurs vom hiesigen Sportverein. Bei der Schwimmhalle handelt es sich um ein kleines Gebäude, welches vom Verein finanziert wird. Genutzt wird es immer nur durch die jeweiligen Kursteilnehmer und die Kursleiter. Also eine meines Erachtens geschlossene Gruppe, keine öffentliche Veranstaltung.
Junior fragte, ob ich Fotos machen will, wie früher bei seinem Bruder, der vor 20 Jahren dort Schwimmunterricht mit der Schulklasse hatte. Ich verneinte, mit dem Hinweis darauf, dass ja womöglich noch einige andere/fremde Kinder mit auf das Bild kommen. Das würden die anderen Eltern sicher nicht gut finden. Damals beim großen Bruder war es so abgesprochen, dass ich auf Veranstaltungen der Klasse Fotos machen sollte. Junior( nicht ganz 5 Lenzen alt) leuchtete das ein und fertig.
Irgendwann aber bemerkte ich, dass mindestens 3 oder 4 Mütter /Großmütter ihre Smartphones bzw. Tablets hochhielten und fleißig filmten bzw. Fotos machten. Anschließend wurde wild getippt und die Sachen über die Datenautobahn versandt.
Nun meine Frage: kann ich mich dagegen wehren, dass da im Kurs wild fotografiert oder gefilmt wird? Hat der Kursleiter in der Hinsicht das Sagen und kann das weitere Filmen/Knipsen gegen meinen Willen erlauben?
Sorry, ich bin grad etwas genervt wegen der Angelegenheit. Ein kleiner Junge saß während der Schwimmeinheit heulend am Beckenrand und diese Szene macht wahrscheinlich grad die Runde. :(
DerKruemel
29.11.2014, 00:54
Wie sieht es aus wenn der Arbeitgeber Bilder machen läßt und diese ungefragt veröffentlicht ( Prospekt, Webseit etc. ) gibt es einen Unterschied wenn der Arbeitnehmer noch dort beschäftigt ist oder schon ausgeschieden ist? Oder wenn ein Fotograf in die Abteilung kommt, Bilder macht und ohne Komentar die Bilder zum Kauf anbietet.
steve.hatton
29.11.2014, 01:01
Wenn ich für einen Kunden eine Wohnung/ein Haus vermieten/verkaufen soll, mache ich ein Bilderserie um diese zu veröffentlichen - da dies dem Kunden erklärt wird gehe ich mal von einer konkludenten Vereinbarung aus.
Ist der Auftrag ausgelaufen, die Wohnung/das Haus vermietet oder verkauft, habe ich ja noch die Bilder.
Darf ich diese dann weiter verwenden oder ist die Konkludenz auf die Insertion für diesen Verkaufs-/Vermietungsfall begrenzt, selbst wenn dahingehend nichts vereinbart ist ?
Zusatzfrage: Darf ich, wenn ich zB im Urlaub in einem schönen Hotel bin und dort ein tolles Detail (keine Menschen) photographiere, das Photo zB auf meiner Website verwenden ohne den Hoteleigentümer zu fragen?
fhaferkamp
02.12.2014, 16:16
Dann steuere ich auch mal eine Frage bei, die so ähnlich gerade in einem Hausbauforum diskutiert wird:
Darf ein privater Bauherr von der Baustelle seines zukünftigen Hauses Zeitrafferaufnahmen erstellen und welche Rechte sind dabei zu beachten? Gibt es eine praktikabele Möglichkeit, dieses Vorhaben gesetzeskonform umzusetzen?
Auf der Baustelle arbeiten diverse Firmen, die jeweils Arbeiter schicken und teils auch Baufahrzeuge mit Beschriftungen (Firmennamen, Hersteller) nutzen (Persönlichkeitsrecht, Markenrecht). Manchmal liegt das Hausrecht auch bei einer ausführenden Firma, je nach Kauf- bzw. Werkvertrag zwischen den beteiligten Parteien (Käufer/Auftraggeber, Generalunternehmer, Generalübernehmer, Architekt, Einzelfirma).
Es soll alle 1-5 Minuten ein Bild gemacht werden. Muss er von jedem Arbeiter eine schriftliche Genehmigung einholen, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Arbeiter auf den Bildern erkennbar abgebildet wird? Was ist, wenn die Aufnahmen nicht veröffentlicht werden sollen, sondern nur im privaten Archiv als Erinnerung landen (Verwertungsrecht)? Hat der Architekt ein Urheberrecht und kann Aufnahmen deshalb untersagen?
Wie angedeutet, berührt das Thema ein weites Feld an Rechten, die zu beachten sind. Man kann den Eindruck gewinnen, dass es so gut wie unmöglich ist, das Vorhaben rechtlich einwandfrei umzusetzen und gleichzeitig noch etwas auf den Bildern zu erkennen. Wie könnte eine Lösung aussehen?
Marie, das ist doch mal eine schöne Frage, die vielleicht nach einigen übersichtlicheren Grundlagenbeiträgen nochmal verschiedene Rechte im Zusammenhang darstellen kann.
chefboss
07.12.2014, 06:57
- Ein Südafrikaner (nicht EU) fotografiert eine Deutsche (EU) in Zürich (nicht EU) und stellt das Bild mit (c) auf Flick. Welches Recht gilt?
- Darf eine Schweizer Autonummer, welche dem Inhaber und nicht dem Farzeug zugeordnet ist, veröffentlicht werden?
- Darf ich mein eigenes digitales Abbild, welches ich zufällig auf Flickr wiedergefunden habe, uneingeschränkt verwenden?
Gruss, frank
lampenschirm
07.12.2014, 07:38
wann kommt die Zeit wo Mails mit Bildanhängen ogligatorisch verschlüsselt werden müssen ?
wie lange gehts es noch bis man keinen einzigen Menschen mehr irgendwie aufm Bild haben darf oder etwas das einen pers. Besitz anzeigt geschweige jemandem zeigen darf ?
sorrry für etwas off topic
André 69
02.03.2015, 19:45
Hallo Marie,
ich traue mich mal zu Fragen, ob es schon irgend einen Zwischenstand gibt.
Gruß André
PS: Für das Beziehungs-Ohr, ich frage tatsächlich nur!
Hallo André,
alles gut.:D Ja den gibt es: die letzten Schritte liegen jetzt ganz allein bei mir. So viel sei verraten: Sobald ich in aller nächster Zeit ein bisschen Luft habe, bekommen wir in den Unterforen zuwachs :oops:
Steht als TOP 1 auf meiner Agenda.
Ariovist
02.03.2015, 19:50
Schön. Du siehst auch ziemlich RECHTmäßig aus ;)
André 69
02.03.2015, 19:54
Danke für die Info, schönen Abend noch!
Gruß André
Liebe Forum,
vielen, vielen Dank für eure Geduld. Es wird Zeit, dass ich euch verrate, warum ich diesen Thread hier aufgemacht habe:
Der eine oder andere weiß es vielleicht schon: Unter dem Titel "Fokus Fotorecht" schreibe ich mit zwei Kollegen (Robert und Hendrik) eine Kolumne zum Thema Fotorecht in der Online-Ausgabe des Fotomagazins. Inzwischen haben wir schon eine eigene Unterseite.
http://www.fotomagazin.de/fotorecht
Die Kolumne erscheint alle zwei Wochen, sollte es gerade mal besonders spannende aktuelle Themen geben auch mal zwischendurch. Aktuell ist ein erklärender Beitrag von mir zur Frage der Erkennbarkeit von Personen: http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-wann-ist-eine-person-erkennbar
In der Vorbereitung der Kolumne haben wir uns gefragt, was die Fotografen da draußen wohl so beschäftigt. Jeder von uns ist selber Fotoenthusiast, aber andere Blickwinkel gibt es immer. Deshalb kam ich auf die Idee, doch einfach mal nachzufragen und Dank eurer Mithilfe hab auch schon den einen oder anderen Aufhänger für unsere Texte in euren Fragen gefunden.
So soll das bitte auch weitergehen. Ich hab ja immer noch einiges in der Pipeline aus dem letzten Aufruf. Manches ist ein bisschen zu speziell, aber vieles lässt sich fein verweden. Einer der nächsten Beiträge wird sich z.B. ausführlich mit der Einwilligung in die Abbildung von Personen beschäftigen - Stichwort Straßenmusikant etc.
Wenn ihr also weiter Fragen habt, oder mal was wissen wollt, nutzt den Thread gerne, um die hier zu posten. Vielleicht können wir eure Frage aufnehmen und in der nächsten Kolumne beantworten. Im Gegenzug infomiere ich euch immer, was so in der nächsten Zeit kommt und wenn wieder ein aktueller Text erschienen ist.
Liebe Grüße
Marie
Hey Marie,
danke für den Link. Gleich mal als Favorit gespeichert. :top:
schotterhuber
28.06.2015, 10:11
Hallo Marie,
mich würde mal interessieren wie du die künftigen auswirkungen der Einschränkung der Panoramafreiheiheit in Europa (juliareda.eu/2015/06/panoramafreiheit-in-gefahr/) siehst bzw. wie hier im Forum damit umgegangen werden würde.
fhaferkamp
28.06.2015, 11:33
Schau Dir mal unsere News dazu an: http://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=160953
Dort ist ein Link angegeben, der zu einem Artikel auf photocala führt.
Morgen stimmt das EU-Parlament über das Thesenpapier ab, dass die viel diskutierte Einschränkung der Panoramafreiheit enthält.
In unserer Kolumne hat mein Kollege Hendrik alle Streitpunkte nochmal im Detail beleuchtet. Damit ist jeder für die morgige Entscheidung gewappnet.
http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-am-donnerstag-stimmt-das-eu-parlament-ueber-panoramafreiheit-ab
Es ist eine neue Ausgabe der Kolumne FokusFotorecht erschienen.
Diesmal mit einem Grundlagenbeitrag von mir zur Einwilligung und was der Hashtag #sexyladysuchtdich damit zu tun hat.
...
Diesmal mit einem Grundlagenbeitrag von mir zur Einwilligung ...
Sehr schön und für einen Laien verständlich dargestellte Situationen :top:
Danke.
Danke Rico, ich freue mich immer über Feedback:top:
der_knipser
21.07.2015, 17:11
Sehr anschaulich erklärt, und eigentlich für mich nichts Neues dabei, denn diese Zusammenhänge habe ich schon mehrmals gehört und gelesen. Trotzdem ist eine Auffrischung immer wieder gut, so dass sich der Inhalt nochmals vertieft.
Danke für den Beitrag! :top:
Kinderfotos - heikles Thema. Besonders, wenn sie bei Facebook landen. Mein Kollege Hendrik hat sich Gedanken gemacht:
http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-kinderfotos-auf-facebook-wir-muessen-reden
Die Veröffentlichung von Kinderfotos ist ein heikles Thema. Als Papa halte ich es da einfach: ich veröffentliche nur kleine Helden. Keine zweideutigen Posen, keine Missgeschicke, volle (vollständige der Jahreszeit entsprechende) Bekleidung. Spezielle Ausprägungen der Gesetzestexte sind mir relativ hupe. Ich werde meine Kinder niemals für ihre aktuellen oder zukünftigen Freunde auffindbar "bloßstellen" (oder bloßstellen lassen). Das schaffen sie schon früh genug selbst ...
Viele Grüße,
Markus
Danke für den Verweis auf die Erklärungen, Marie.
Klar wird aber doch nur, daß eigentlich nichts so richtig klar ist, jedenfalls für Leute ohne Jurastudium.
Dafür ist jeder Fall eben so ein wenig anders als das Beispiel.
Man wird nur sensibilisiert, wachsam zu sein....aber was heißt nur, das ist ja wohl das wichtigste.
Ein weiteres Beispiel, wo mir rechtlich vieles unklar ist, ist folgendes.
Ich war neulich, als Hobbyfotograf, beim Radrennen "Rad am Ring", also auf dem Gelände des Veranstalters.
Dort fand ich das Motiv, daß ein SUV der sehr gehobenen Preisklasse mit dem KFZ- Kennzeichen E-PO xxx neben einem Versorgungszelt des Malteser Hilfsdiensts (schön mit Wappen auf dem Zelt) parkte.
Ein feiner Schnappschuss zum Thema "Radsport und Doping".
Aber dürfte ich diesen veröffentlichen, hier im Forum zeigen?
Könnte sich Malteser verunglimpft fühlen mit EPO-Doping in Verbindung gebracht zu werden? Ist die Unkenntlichmachung der Ziffern des Kennzeichens ausreichend, wenn man durch den Wagentyp und das restliche Kennzeichen, doch evtl. auf den Halter schließen könnte?
Fragen über Fragen, und das Foto schlummert sicherheitshalber weiter nur auf meiner Festplatte.
Drohnen sind schick und eröffnen ganz neue Perspektiven. Was es bei der Fotografie mit Drohnen zu beachten gibt, erklärt mein Kollege Robert im aktuellen FokusFotorecht:
http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/das-fliegende-auge-auch-drohnen-bewegen-sich-nicht-im-rechtsfreien-luftraum
Peter - Verunglimpft wird sich da keiner fühlen. Die Frag mit dem Kennzeichen kommt immer wieder auf, ich glaube, die nehme ich als Grundlage für meine nächste Kolumne. Fotos und Datenschutz.
alberich
20.08.2015, 15:18
Würden solche "Hinweise" nicht besser hier aufgehoben sein?
Kommerzielle Angebote
Forum für Unternehmen und User, die in diesem Bereich ein eigenes Unterforum für ihre Werbung betreiben (http://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=136).
Wieso? An der Kolumne verdienen meine Kollegen und ich keine Puseratze, im Gegenteil. Ich sehe das als Mehrwert für das Forum. Ebenso wie die Threads zu Alpha Festival nicht im kommerziellen Bereich stehen, obwohl es das ja durchaus ist. Hier geht es aber um Informationen an die User.
In meiner letzten Kolumne habe ich z.B. einige Fragen hieraus beantwortet: http://www.sonyuserforum.de/forum/showpost.php?p=1649523&postcount=44
Was sollte ich denn fragen, wenn ich nicht darauf antworte?
fhaferkamp
20.08.2015, 17:00
Der von Marie gestartete und eben zitierte Thread war von Anfang an gedacht, um Fragen für eine Kolumne zu sammeln und diese bei Gelegenheit umfassend zu beantworten. Der dafür erforderliche Aufwand, die Antworten korrekt und im Zusammenhang darzustellen, ist sicher nicht ganz unerheblich und wird dem Forum im Gegenzug zu den aufgeworfenen Fragen kostenlos von Marie und ihren Kollegen zur Verfügung gestellt. Wir sind außerordentlich froh, Euch diesen Mehrwert hier anbieten zu können.:top:
Ursprünglich wollten wir die Texte der Kolumne hier als Zweitverwertung mit einem gewissen zeitlichen Verzug z. B. in einem eigenen Unterforum "Fotorecht" übernehmen. Wir sind jedoch übereingekommen, dass das im Zeitalter des Internet nicht so sinnvoll ist und haben den Weg der Verlinkung gewählt, dafür aber dann zeitnah. So vermeiden wir, von manchen bereits gelesene Beiträge hier nochmal aufzuwärmen, und halten zudem den Pflegeaufwand gering.
Das kommerzielle Unterforum hingegen ist für Leute gedacht, die den Usern eine Dienstleistung oder ähnliches in der Regel gegen Kostenbeitrag anbieten wollen. In diesen Foren kann quasi begrenzt Werbung für eigene Angebote gemacht werden analog zur Bannerwerbung, nur kann hier auch mal mit Usern diskutiert werden. Im Gegenzug ist von den Anbietern für ein Unterforum in dem Bereich ein monatlicher Kostenbeitrag zu entrichten, der für den Betrieb des SonyUserforums verwendet wird.
Der von Marie gestartete und eben zitierte Thread war von Anfang an gedacht, um Fragen für eine Kolumne zu sammeln und diese bei Gelegenheit umfassend zu beantworten. Der dafür erforderliche Aufwand, die Antworten korrekt und im Zusammenhang darzustellen, ist sicher nicht ganz unerheblich und wird dem Forum im Gegenzug zu den aufgeworfenen Fragen kostenlos von Marie und ihren Kollegen zur Verfügung gestellt. Wir sind außerordentlich froh, Euch diesen Mehrwert hier anbieten zu können.:top:
Der von MarieS gestartete Thread war dafür gedacht, Fragen für eine eindeutig kommerzielle Kolumne zu sammeln, ohne dass das die Usern erfuhren. Die User haben ohne ihr Wissen somit sozusagen zu dieser Kolumne beigetragen, dass sie an den Ergebnissen partizipieren, sollte wohl dann auch selbstverständlich sein. Die Kolumne ist kein Angebot von Fotografen für Fotografen, sondern ein Angebot dreier Rechtsanwälte einer namentlich genannten Kanzlei auf der Seite einer großen Fotozeitschrift. Der von MarieS und ihren Kollegen betriebene Aufwand wird der Fotozeitschrift zur Verfügung gestellt. Ob die Zeitschrift dafür etwas an die Kanzlei und/oder die Autoren bezahlt oder ob die Autoren ihre Artikel völlig uneigennützig als kostenlose Gabe an Fotografen erstellen, ist den Lesern natürlich nicht bekannt, aber hier auch unerheblich.
Mit Deiner Argumentation, jeder User hier aus dem Forum könne frei lesen, läßt sich grundsätzlich jeder Link auf kostenlose Angebote auf einer kommerzielle Seite rechtfertigen, darunter eben auf solche, bei denen derjenige, der den Link postet, persönlich direkt oder auch indirekt Vorteile daraus zieht. Und genau Letzteres war früher ein absolutes NoGo und wurde strikt unterbunden.
Das wiederum führte dazu, dass viele Verweise auf für Fotografen hochinteressante Angebote im Forum nicht geduldet wurden, nur weil da derjenige, der verlinkte, damit ein paar Euro verdienen wollte. Und um genau diese "Zweideutigkeiten" aufzulösen, und um Fotografen die Möglichkeit zu geben, auch auf eigene, für andere Fotografen sinnvolle Angebote (- egal ob entgeltlich oder unentgeltlich angeboten -) verlinken zu können, wurde der kommerzielle Bereich geschaffen. Dieser Thread wäre selbstverständlich ein Paradebeispiel für genau diesen Forenbereich.
…
Ursprünglich wollten wir die Texte der Kolumne hier als Zweitverwertung mit einem gewissen zeitlichen Verzug z. B. in einem eigenen Unterforum "Fotorecht" übernehmen. Wir sind jedoch übereingekommen, dass das im Zeitalter des Internet nicht so sinnvoll ist und haben den Weg der Verlinkung gewählt, dafür aber dann zeitnah. So vermeiden wir, von manchen bereits gelesene Beiträge hier nochmal aufzuwärmen, und halten zudem den Pflegeaufwand gering.
Dieses Unterforum war als TOP-1-Prioriät angekündigt, obwohl schon damals die Veröffentlichung auf einer kommerziellen Seite geplant war:
…
alles gut.:D Ja den gibt es: die letzten Schritte liegen jetzt ganz allein bei mir. So viel sei verraten: Sobald ich in aller nächster Zeit ein bisschen Luft habe, bekommen wir in den Unterforen zuwachs :oops:
Steht als TOP 1 auf meiner Agenda.
Das Unterforum wurde damals von euch offenkundig als ganz erheblicher Mehrwert für das Forum und seine User trotz vorheriger Veröffentlichung auf einer kommerziellen Seite angesehen! Und nun ist das auf einmal nur noch ein "Aufwärmen" und überflüssiger Pflegeaufwand? Haben sich alle die Überlegungen, die zu der früheren, so euphorisch verkündeten Planung führten, auf einmal als "nichtig" erwiesen?
Wie es läuft, sieht man ja. Ein Link auf einen Artikel und dann ein oder zwei Reaktionen (zumeist Dankesbekundungen) darauf, aber außer vermutlich vielen Klicks auf den Link, was den Betreiber des kommerziellen Angebots freuen dürfte, findet keinerlei Diskussion im Forum statt, Fragen im Forum dienen bestenfalls als Stichworte für weitere Artikel, danach verschwindet der Thread wieder in der Versenkung, bis dann der nächste Link folgt. Ein Forum ist eine Plattform zum diskutieren und sich gegenseitig austauschen. Verwunderlich, dass ausgerechnet die Betreiber eines Forums das Fördern einer solche Diskussion im eigenen Forum als "Aufwärmen" bezeichnen und den wohl eher bescheidenen Pflegeaufwand (was ist damit eigentlich gemeint? Das Kopieren der Beiträge, oder gar das Mitdiskutieren?) scheuen und stattdessen das eigene Forum zum reinen Linkgenerator und Stichwortgeber degradieren. Mit Verlaub, das ist eine Argumentation mit der man die Existenz des gesamten Forums, außer vielleicht des Bildbereichs und des Smalltalkbereichs, in Frage stellen kann.
... Ebenso wie die Threads zu Alpha Festival nicht im kommerziellen Bereich stehen, obwohl es das ja durchaus ist. ...
Richtig. Diese Threads einschließlich Banner gehören eindeutig in den kommerziellen Bereich. Dass diese Threads von Moderatoren des Forums eröffnet werden, und fast ausschließlich Moderatoren die Fragen der User selbst zu Interna, die nur der Veranstalter wissen kann, beantworten und sogar "inoffizielle" Teilnehmerlisten führen, während der Veranstalter des Alpha Festivals selbst so gut wie nicht in Erscheinung tritt, führt ja auch dazu, dass vor allem neuere User vielfach gar nicht erkennen, dass es sich um eine externe Veranstaltung handelt, die nichts mit dem Forum zu tun hat. Und somit erscheint das Alpha Festival nach außen hin als kommerzielles Angebot des Forums, obwohl die Gründer des Forums sowohl den Trägerverein als auch das Forums als strikt nicht-kommerziell verstanden hatten und der Verein auch so ausgelegt ist. Wenn ihr selbst das schon so seht, dann ...
Rainer
Saitenschuft
24.08.2015, 08:54
Hallo Rainer,
das:
Wie es läuft, sieht man ja. Ein Link auf einen Artikel und dann ein oder zwei Reaktionen (zumeist Dankesbekundungen) darauf, aber außer vermutlich vielen Klicks auf den Link, was den Betreiber des kommerziellen Angebots freuen dürfte, findet keinerlei Diskussion im Forum statt, Fragen im Forum dienen bestenfalls als Stichworte für weitere Artikel, danach verschwindet der Thread wieder in der Versenkung, bis dann der nächste Link folgt.
ist zumindest seit ich im Forum angemeldet bin nicht so. Siehe Panoramafreiheit. Da wurde doch eine Diskussion geführt. Was diese ganze Aufregung jetzt soll und warum man dafür extra ein kommerzielles Forum braucht - in das ich persönlich wohl nie reingeschaut hätte - verstehe ich nicht. Vielleicht fehlt mir da auch der Background. Ich finde es gut und wichtig in diesem Forum.
BTW diskutiere ich natürlich ungern in "angepinnten" Themen. Die sollten doch mehr der reinen Info dienen.
Hallo Rainer, hallo Saitenschuft,
Ich stimme Saitenschuft klar zu und hoffe, dass der Thread so weitergeht.
Gruss
Christian
Danke Rainer! :top:
Dat Ei
Dimagier_Horst
27.08.2015, 13:31
...obwohl die Gründer des Forums sowohl den Trägerverein als auch das Forums als strikt nicht-kommerziell verstanden hatten und der Verein auch so ausgelegt ist.
Hallo Rainer,
das ist so nicht richtig. Der Verein wurde gegründet, um dem Forum eine bessere Überlebenschance als unter seinem Vorbesitzer zu geben. Darüberhinaus hatte der Verein Ziele, die ihm den Status der Gemeinnützigkeit brachte. Soweit zur Gründung.
Der Verein hatte schon seit der Gründung einen kommerziellen Teil. Sichtbar war das nach außen durch die Bannerwerbung, T-Shirts, Lanyards usw. Auch die Vereinsmitglieder hatten persönliche Vorteile, die Ihnen als Moderatoren zugänglich wurden.
Gegenüber den Finanzbehörden musste über die Verwendung der Einnahmen Rechenschaft abgelegt weden, um den gemeinnützigen Status aufrecht zu erhalten. Es ging also alles mit rechten Dingen zu, aber es war auch immer kommerziell.
Mit der Zeit ändern sich Ausrichtungen und Ansprüche. Sowohl der User, als auch derer, die die Verantwortung für dieses Forum tragen. Ich bin überzeugt, dass das Forum, hätten wir Gründer noch das Sagen hier, eine langweilige, im eigenen Saft schwimmende Angelegenheit wäre.
Ich kann in dieser Rubrik, oder der des Alpha-Festvals, nichts sehen, was nicht auch unter der Gründerriege hätte umgesetzt werden können. Und ich finde es gut, einen weiteren Anreiz zu bieten, auch juristische Themen in dieser Form im Forum anbieten zu können.
Man kann seine Zeit als Moderator damit verbringen, zu diskutieren, in welcher Reinheitsform welche Information wie zu präsentieren ist. Wir Gründer haben damit viel Energie verschwendet und Reibereien hinter den Kulissen gehabt. Ich wünsche das keinem Verantwortlichen, es war einfach nur Zeitverschwendung.
Freu Dich lieber, dass das Forum weiterlebt und nicht stehen bleibt. Das wollten wir, und ich persönlich bin verdammt stolz darauf, dazu etwas beigetragen zu haben :D
Ellersiek
22.12.2015, 10:20
Ich dachte, dieses Urteil (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Partner-muss-intime-Fotos-nach-Beziehungsende-loeschen-3051994.html) passt vielleicht auch in diesen Thread:
Geht eine Beziehung in die Brüche, müssen Partner intime Fotos des jeweiligen anderen löschen, auch wenn sie im Einverständnis entstanden sind. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit das Recht am eigenen Bild konkretisiert.
Nach dem Ende einer Beziehung haben die beteiligten Partner ein Recht darauf, dass der oder die jeweils andere intime Fotos löscht, die während der Beziehung einvernehmlich entstanden sind. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (VI ZR 271/14) hervor, das am heutigen Montag veröffentlicht wurde. Verhandelt worden war ein Rechtsstreit zwischen einer Frau und ihrem Ex-Partner, einem Fotografen, der während ihrer Beziehung auch intimste Fotos von ihr gemacht hatte. Er hatte sich dagegen gewehrt, diese nach Ende der Beziehung zu löschen, wozu er aber nun höchstrichterlich verdonnert wurde.
Widerruf nicht ausgeschlossen
Das Gericht erkennt zwar an, dass die Aufnahmen mit Einverständnis der Klägerin erstellt beziehungsweise sogar von ihr selbst gemacht wurden. Diese Einwilligung schließe jedoch einen späteren Widerruf nicht aus. Weil die Aufnahmen im privaten Rahmen entstanden und nicht für eine Veröffentlichung bestimmt seien, spreche auch weder die geschützte Berufsausübungsfreiheit oder die Kunstfreiheit des Fotografen gegen die Löschung. Stattdessen überwiege das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin, das das Recht am eigenen Bild umfasse. Das gelte zumindest für die intimen Fotos. Für andere – auf denen sie bekleidet ist – gelte die einmal erteilte Einwilligung dagegen weiterhin.
Geht dieses Urteil nicht einen Schritt zu weit? So wie es berichtet wurde, wollte der Fotograf die Bilder nicht veröffentlichen sondern nur behalten. Außerdem ging es nicht nur um die Löschung sondern auch die ausgedruckten Bilder (so wurde es im Radio berichtet). Und die Bilder sind mit ihrem Einverständnis entstanden. Wie kann so ein Einverständnis wieder zurückgezogen werden? Bei manchen Bildern gilt die Einwilligung weiterhin, bei den intimen nicht - schon sehr krass, oder?
Manchmal ist die Rechtsprechung, wahrscheinlich nicht nur für mich, sehr schwer zu verstehen.
Das Einverständnis geschah unter anderen Bedingungen als sie es heute sind. Es geschah in gegenseitiger Liebe und in gegenseitigem Vertrauen.
Woher soll sie sicher sein können, dass er nicht irgendwas mal in den falschen Hals kriegt und dann landen sie im Web? Wäre ja nicht das erste Mal, dass so etwas passiert. Ich würde auch nicht wollen, dass mein Ex meine intimen Bilder behält, egal, ob er Fotograf ist oder nicht. Genauso würde ein Ex von mir sicher nicht wollen, dass ich intime Bilder von ihm habe, auch wenn ich damit nichts anderes machen würde als sie zu "behalten". Nur mal utopisch gesprochen.
Und wenn es da kein Urteil gibt, ist man ja absolut machtlos, was mit Bildern passiert, die man mal in Liebe und Einverständnis gemacht hat. Ich finde das daher sehr logisch und gut.
Ellersiek
24.12.2015, 05:33
...Woher soll sie sicher sein können, dass er nicht irgendwas mal in den falschen Hals kriegt und dann landen sie im Web?...
Kann Sie nicht. aber deswegen dem Fotografen zu unterstellen, er würde es tun? Also die möglich Tat (das nicht genehmigte Veröffentlichen) schon verhindern, bevor die Tat tatsächlich passiert? Wie hieß noch mal der Film: Minority Report
Also einem möglichen Gewalttäter kein Messer mehr geben?
...Und wenn es da kein Urteil gibt, ist man ja absolut machtlos, was mit Bildern passiert, die man mal in Liebe und Einverständnis gemacht hat. Ich finde das daher sehr logisch und gut.
So bitter das wäre, aber sie hat eine Handhabe, wenn er es macht: Denn der Veröffentlichung hat sie nicht zugestimmt.
Und was wäre, wenn er jetzt aus seiner Erinnerung ein Gemälde malt? Darf er das auch nicht? Muss er das sofort nach Fertigstellung wieder vernichten?
Gruß und eine gesegnete Weihnachtszeit
Ralf
Alligothor
25.12.2015, 09:30
Man kann BGH Urteile selten mit der Allgemeingültigkeit lesen, wie Sie in der Berichtserstattung (zwangsläufig) verkürzt werden.
Im vorliegenden Fall urteilte das BGH, dass die Zustimmung zum Erstellen der Fotos aus der gemeinsamen Beziehung resultiert. Endet diese, kann die Zustimmund widerrufen werden, da derartige Fotos außerhalb einer Beziehung die Intimsphäre und Persönlichkeitsrechte der Person beeinträchtigen können.
Das Urteil hat jedoch nicht die oft so verstandene Allgemeingültigkeit, da es NICHT aussagt, dass mit dem Ende einer Beziehung IMMER auch die Grundlage der Fotos entfällt. Vorliegend wurde dies so angesehen, jedoch nicht erklärt, unter welchen Umständen vom Entfall der Grundlage auszugehen ist.
Eigentlich müsste das Urteil als Überschrift lauten: "Intime Fotos müssen auf Aufforderung gelöscht werden, wenn die Voraussetzun für die Zustimmung zur Erstellung entfallen ist".
IdR darf man ja von öffentlichem Grund in privaten Raum fotografieren, wenn dies ohne weitere Hilfsmittel (z.B. Leiter) möglich ist.
Wie sieht es aber aus, wenn ein Grundstück eingezäunt ist? Darf ich dann das Objektiv durch den Zaun stecken? Oder anders gefragt, muss sich nur der Fotograf auf öffentlichem Boden befinden, oder auch Kamera und Objektiv?
der_knipser
27.02.2016, 16:46
Es kommt darauf an, wie scharf der Hund hinter dem Zaun ist...
Eigentlich ist es eine Definitionssache. Ist ein Loch Bestandteil eines Zauns? Nach meiner Überzeugung nicht, denn das war schon dort, bevor der Zaun da hin kam. Es hieß noch nicht "Loch", aber es war schon da.
Ich würde auch nicht anhängen lassen, ich hätte durch einen Zaun fotografiert, wenn ich doch tatsächlich durch ein Loch (bestehend aus klarer Luft) fotografiert hätte.
Ob man damit durchkommt?
:doh:
Ich meine kein Loch, sondern z.B. einen Maschendraht- oder Metallzaun, wo man schon konstruktionsbedingt ohne weiteres ein Objektiv hindurch stecken kann.
Anderes Beispiel wäre eine niedrige Mauer. Darf man dort sein Objektiv abstützen?
Ich habe jetzt persönlich keinen konkreten Fall. Aber heute Morgen beim Spaziergang kam ich an einigen eingezäunten Fabrikanlagen vorbei und da schoss mir dann diese Frage durch den Kopf, ob mein Objektiv Privatgelände betreten darf, wenn ich selber auf öffentlichem Boden bleibe.
Ich tendiere aber auch eher zu Deiner Einschätzung. Denn sonst könnte man ja mit einem 10000 mm Objektiv direkt bis ins Wohnzimmer vordringen und selber noch vor dem Grundstück bleiben. ;)
der_knipser
27.02.2016, 18:26
Ein Maschendrahtzaun ist nicht blickdicht. Man kann von öffentlichem Grund einfach durchsehen. Warum sollte man nicht durchfotografieren sollen? Wer kann denn anhand des Bildes nachweisen, ob das Objektiv durch den Zaun gesteckt wurde, oder ein paar Millimter davor positioniert wurde?
Das wäre für mich eine Situation, die durch die Panoramafreiheit abgedeckt ist, und wo ich ohne Schuldbewusstsein das aufnehmen würde, was ich sehe.
Wenn ich nun in die Rolle des Grundstücksbesitzers schlüpfen würde, dann müsste ich lange suchen, mit welchem Gesetz ich den Fotografen an seinem Tun hindern könnte.
Fällt Dir eins ein?
Wer kann denn anhand des Bildes nachweisen, ob das Objektiv durch den Zaun gesteckt wurde, oder ein paar Millimter davor positioniert wurde?
Das ist natürlich schon klar.
Wie gesagt, mir geht es nur darum, wie die die gesetzliche Regelung ist. Also reines Interesse an der Gesetzeslage ohne irgendeinen praktischen oder aktuellen Anwendungsfall. Vielleicht ist das ja sogar eine Grauzone und so explizit gar nicht geregelt, wer weiß.
Ich würd mal annehmen, dass es so wie mit dem Apfelbaum ist, der über den Zaun auf das Nachbargrundstück ragt. Solange die Kamera noch ohne Hilfsmittel zu deinem Körper Kontakt hat, würde ich meinen, dass sie sich juristisch noch auf öffentlichem Grund befindet.
Zu den verbotenen Hilfsmitteln wie Leitern, Kamerastangen, Drohnen etc. gehören meines Wissens auch Teleobjektive.
Du darfst so fotografieren, wie deine normalen Augen das Bild sehen.
Hier wird einiges durcheinander geworfen, die Frage ist aber spannend - Das Recht am Bild der eigenen Sache. Ich schreibe dazu einen Beitrag für die Kolumne, der in den nächsten Tagen online gehen wird. Verlinken werde ich hier aber nichts mehr, ich hab keine Lust mehr auf Anfeindungen :D
Fragen dürft ihr aber weiterhin sehr gerne stellen!
Hi,
darf mal hier noch fragen :)? Und auch gleich noch etwas nicht 100% fotomässiges...
Wieviel darf die Umregistrierung einer Software auf einen neuen Eigentümer in Deutschland kosten? (Ist eine Software für die Bildbearbeitung welche neu ca. 850€ kostet).
Der Verkäufer hat seinen Sitz in Österreich und verkauft Online "auch" in Deutschland.
Will man die Software verkaufen, verlangt der ursprüngliche Verkäufer in Österreich 125€ (netto). Man benötigt eine Seriennummer welche auf den Eigentümer registriert wird.
Ganz großen Dank :) und beste Grüße
edit: Der Verkäufer begründet die Kosten übrigends mit dem nötigen Service und kann damit nur eventuellen Support für das Produkt meinen. Nur hat der "erste" Käufer dafür doch bereits gezahlt? Die Erstellung einer neuen (anderen) Seriennummer "macht" ein Script auf der Website. Der Aufwand wird "also" nicht alzu hoch sein.
Unsere orange Forumssekretärin war das letzte Mal im MAI hier online. Dann hoffen wir mal, dass sie den Thread abonniert hat.
der_knipser
05.09.2016, 23:56
... Wieviel darf die Umregistrierung einer Software auf einen neuen Eigentümer in Deutschland kosten?Die selbe Frage kenne ich aus der Konstruktionsbranche. Ich arbeite mit einer Software, die einen 5-stelligen Betrag kostet, und für jeden Kunden registriert wird. Die persönliche verschlüsselte Kundendatei und ein personalisierter Dongle sind so aufeinander abgestimmt, dass sie ausschließlich in dieser Kombination zusammen funktionieren.
Das Übernehmen der Software durch einen Dritten kostet mehrere Tausend Euro. Deshalb glaube ich nicht, dass es in Deutschland eine Obergrenze für eine Umregistrierung gibt. Die Preise bestimmt der Markt. Wenn ein Programmhersteller der Überzeugung ist, solche Summen verlangen zu können, dann verlangt er sie auch. Das hat nichts mit dem Aufwand zu tun, den eine neue Lizenznummer oder ein neuer Datensatz in der Adressverwaltung mit sich bringt. Insofern muss sich kein Hersteller auf einen niedrigeren Preis einlassen. Er hat mit dem Dritten keinen Vertrag, und muss ihn nicht zu ungewollten Bedingungen zu seinem Kunden machen.
Es ist eine Rechenaufgabe, ob man zähneknirschend die für nicht gerechtfertigt gehaltene Ablösesumme zahlt, oder man lässt es einfach bleiben. Man kann die Software ja auf ganz normalem Wege erwerben, dann kostet sie vermutlich etwas mehr als die Ablösesumme plus den Gebrauchtpreis. Im Gegenzug kann man auch versuchen, den Gebrauchtpreis um die Ablösesumme herunter zu handeln. Inwiefern das Arbeiten mit einer Fremdlizenz zulässig ist, kann ich nicht beurteilen, aber sinnvoll ist das keineswegs. Das merkt man genau dann, wenn man Service braucht, der nicht mit dem Kaufpreis abgedeckt ist, sondern für den man einen Softwarepflegevertrag mit jährlichen Kosten hat. Man merkt es auch, wenn die Software in die Jahre kommt und man schon länger keine Updates hatte, weil man nicht als Kunde registriert ist.
Spezielle Software ist so ausgelegt, dass sie nicht nur durch den Verkauf von Lizenzen lebt, sondern auch von regelmäßigen Pflegeeinnahmen, und das ist ohne Kundenbindung schwierig.
Letztlich bleibt es ein Abwägen und Entscheiden, was Dir niemand abnehmen kann, weil zu viele hier nicht genannte Faktoren eine Rolle spielen.
Hi,
du triffst es genau. Es "kann" :) aber doch nicht sein, das hier eine Lücke existiert, welches das Recht auf Wiederverkauf von Software "sinnlos" macht.
Und Preise dürfen auch nicht sittenwiedrig sein. Wahrscheinlich alles zu "schwammig"...
Praktisch ist es so, das die Händler solche viel zu hohen Preise definitiv nutzen, damit schlechte Software nicht wieder verkauft werden kann. Und zm Thema kommen auch noch Zwangsupdates (sonst keine Nutzung möglich)...
Dbzgl. wäre eine generelle klare Info eines Rechtsgelehrten :) nicht verkehrt..
der_knipser
06.09.2016, 17:12
Ich schätze, das lässt sich durch Gesetze nicht ändern.
Genauso ist es beim Möbelkauf. Sobald Du die an der Kasse bezahlt hast, sind sie nur noch 1/4 ihres Preises wert. Höchstens. Und kein Gesetz der Welt verhindert das. :lol:
ihr könntet einen Anwalt alles Fragen, was euch zum Thema Fotorecht schon immer unter den Nägeln gebrannt hat.
Hallo liebes Forum,
ja was würdet ihr fragen? Gibt es etwas, was ihr aus dem Bereich Urheberrecht, Personenfotografie, Bilder im Internet, Panoramafreiheit, Lizenzen etc. etc. schon immer wissen wolltet? Gibt es ein aktuelles Thema, das eine Rechtsfrage aufwirft, die euch nicht mehr schlafen lässt?
Eine 18-jährige Schülerin aus Österreich hat ihre Eltern wegen Verstoßes gegen das Datenschutzrecht verklagt, wie deutschsprachige Medien berichten. Als Grund dafür gelten von den Eltern auf Facebook veröffentlichte Fotos, die das Mädchen im Kindesalter zeigen.
Eine Schülerin aus dem südösterreichischen Bundesland Kärnten ist nicht damit einverstanden, dass ihre Eltern zahlreiche Bilder von ihrer Tochter ins Netz gestellt haben. Die Erwachsenen sollen seit 2009 über 500 Aufnahmen veröffentlicht haben. Da die Eltern die Fotos nicht löschen wollen, hat ihre 18-jährige Tochter beschlossen, sie zu verklagen. „Sie kannten keine Scham und keine Grenze… Jeder Schritt von mir wurde fotografisch festgehalten und nachträglich öffentlich gemacht“, wird die Tochter vom Magazin „Die ganze Woche“ zitiert. Wie sie sagte, fragten die Eltern nie, ob es für sie in Ordnung sei, dass ihre Fotos veröffentlicht würden. Erstmals habe sie ihre Fotos im Netz gesehen, als sie 14 Jahre alt gewesen sei und sich bei Facebook angemeldet habe. Die Aufnahmen seien ein schönes Familienalbum. Medienberichten zufolge droht den Eltern nach dem Datenschutzrecht eine Verwaltungsstrafe von 3.000 bis 10.000 Euro.
Servus
Gerhard
About Schmidt
20.02.2017, 08:51
Unsere orange Forumssekretärin war das letzte Mal im MAI hier online. Dann hoffen wir mal, dass sie den Thread abonniert hat.
Ich glaube nicht, dass sich hier noch was tut. Marie scheint irgendwie "verschollen".
Gruß Wolfgang
Mit dem "Kauf" einer Software auf einem Datenträger ist man nicht Eigentümer der Software geworden, sonder lediglich zur Nutzung derselben berechtigt. Eine Veräußerung des Nutzungsrechtes bedarf der Zustimmung des Eigentümers. Eine Zustimmungspflicht besteht nicht. Die Erstellung einer neuen Zugangsberechtigung und Aktivierung durch den Eigentümer (Lizenzgeber) für einen dritten kann dieser berechnen. Die Kosten dafür können sehr wohl einige Hundert € betragen und unterliegen den Gesetzen der freien Marktwirtschaft.
Hätte ich nicht gedacht. Zumal dann jeder Zugriff auf das Kennzeichen hat.
der_knipser
06.03.2017, 14:34
edit: beitrag gelöscht, und dem troll das futter weggenommen. :lol:
darf gerne auch ganz gelöscht werden.
Ellersiek
06.03.2017, 17:20
Nicht drauf reagieren - Tedda4 scheint momentan das Forum zuzuspamen.
Gruß
Ralf
Das ist eindeutig ein Spammer. Habe ich auch so gemeldet. Ich verstehe nicht wieso der nicht gelöscht wird.