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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bilder auf öffentliche veranstalltungen....


makro
08.03.2014, 18:12
Servus zusammen

Ich war auf einer öffentlichen Veranstaltung und wollte dort Bilder machen. Die Veranstaltung fand im Freien auf einem öffentlichen Platz mitten in der Stadt statt.
Als ich anfing mit dem Tele Bilder zu machen, sprang jemand auf mich zu und hat gefragt ob ich einen Vertrag unterschrieben hätte. Ich dürfe nur die gesamte Veranstaltung Fotografien ( Gruppen ) und keine Einzelpersonen.
Der Vertrag müsse ich machen, um zu bestätigen, dass ich die Bilder nicht kommerziell verwende.
Ich wollte diesen Vertrag nicht machen also hat man mir verboten mit meiner ""professionellen Kamera " Bilder zu machen.
Mit Handy darf man.:D

Wie sieht den die rechtliche Lage da nun wirklich aus ?

mrieglhofer
08.03.2014, 18:39
Wäre wohl eher ein Fall für die Polizei hinsichtlich Nötigung. Natürlich nur falls es sich tatsächlich um öffentliche Fläche gehandelt hat und diese nicht sozusagen abgegrenzt von der Stadt vermietet wurde.
Nebenbei ist das Thema tagesaktuelle Berichterstattung keines beim Fotografieren sondern beim Veröffentlichen.

makro
08.03.2014, 19:11
Es war der Radhausplatz und er war nicht abgegrenzt.
Sicher brauchten die Veranstalter da auch eine Genehmigung der Stadt.
Und es wurde mir von den Beteiligten auch bestätigt, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt.

mrieglhofer
08.03.2014, 19:43
Es gibt ein paar Links zu Broschüren von auf Photorecht spezialisiertn Anwälten im Netz. Da kann man das nochmals nachlesen,
Ich selbst würde konkret den Veranstalter und die Stadt anschreiben, die Vorgangsweise schildern und nach den Rechtsgrundlagen dafür fragen. Dann hörst wohl eh nie mehr was, sonst kannst ja schauen, was sie dir zitieren.
Und das nächste Mal freundlich ersuchen, die Polizei hinzuzuziehen und keine Nötigung zu begehen;-)
In England ist das oft krass, da stellt sich die Security einfach in den Weg. Tlw. absolut illegal, tlw. gehört der Gehsteig dem Inhaber und ist kein öffentlicher Grund.

makro
08.03.2014, 19:59
Es gibt ein paar Links zu Broschüren von auf Photorecht spezialisiertn Anwälten im Netz. Da kann man das nochmals nachlesen,
Ich selbst würde konkret den Veranstalter und die Stadt anschreiben, die Vorgangsweise schildern und nach den Rechtsgrundlagen dafür fragen. Dann hörst wohl eh nie mehr was, sonst kannst ja schauen, was sie dir zitieren.
Und das nächste Mal freundlich ersuchen, die Polizei hinzuzuziehen und keine Nötigung zu begehen;-)
In England ist das oft krass, da stellt sich die Security einfach in den Weg. Tlw. absolut illegal, tlw. gehört der Gehsteig dem Inhaber und ist kein öffentlicher Grund.


Ob sich das lohnt die Stadt anzuschreiben !?
Und die Veranstalter habe keine Ahnung von dem was sie sagen.:D

In den weg gestellt hatte sich der bei mir auch !

Die Veranstalter meinten sie hätten sich da richtig informiert und seien im recht. Als ich aber nachgesagt habe welches recht er da meinte musste er eine zweite Person holen die mich aufklären wollte. leider hatte die auch keine Ahnung um welche rechte es hier geht.
Sie wussten aber genau, dass man mit einem Tele nur Einzelpersonen Fotografieren kann :D Und das hätte ich gerade getan. Er hat nicht mal die Bilder gesehen.:D

Gib mir mal die Links die du da angesprochen hast.:top:

mrieglhofer
08.03.2014, 20:08
Website
https://www.google.at/url?sa=t&source=web&rct=j&ei=3lobU7nEIe_Z4QSGmoGYAg&url=http://www.mein-html.de/photorecht.html&cd=2&ved=0CDAQFjAB&usg=AFQjCNGlmZmhpYZgip75PlcgPgyJz9Acjg&sig2=s17_1vtAc0LyPWKM1ksC-w

Broschüre zum Thema:
http://www.wbs-law.de/wp-content/uploads/2012/07/Fotorecht-Handbuch-WILDE-BEUGER-SOLMECKE.pdf

Ich schreibe deswegen offiziell und nachweisbar, idealerweise auch direkt an Vorstand oder leitende Beamte, weil man auf diese Weise eher eine Antwort bekommt und wenn nicht, diese Tatsache belegen und verwenden kann. Das ist zwar Aufwand, aber mir ist es den Spass wert. Dann kann man noch dort im Vorzimmer anrufen und sich zum Stand der Causa erkundigen usw. Je höher, desto besser funktioniert das.
Meist müssen sich dir Subalternen intern rechtfertigen, was auch den Lerneffekt erhöht.
Je nach Spassfaktor und Freundeskreis kann man auch einen RA formell schriftlich nachfragen lassen ;-) Immerhin haben die Personen letztlich einen Straftatbestand gesetzt.

makro
08.03.2014, 20:22
Danke für die Links!:top:
Da habe ich erst mal was zu lesen.:)

Die Veranstalter anzuschreiben wird nix bringen. Die glauben sie sind im Recht. wahrscheinlich haben die einen Anwalt befragt.
Und ich glaube nicht das die ein Büro oder so was haben.

Und mit der Stadt das überlege ich mir da noch.:)

Habe gerade auf Facebook die Seite der Veranstaltung gefunden.
Da heißt es :
Die Bildrechte bei der Veranstaltung obliegen dem Veranstalter, mir ist bewusst dass es nur erlaubt ist Bilder für private, d.h. nicht kommerzielle Zwecke, zu nutzen.

Reiner Zufall
09.03.2014, 00:49
Hat der sich denn vorgestellt? Ist ja - wenn man den Namen nicht hat, nachträglich kaum was zu machen. Konnte er irgendwie belegen, dass er der Veranstalter selber oder zumindest vertretungsberechtigt ist?
Das hätte ich erst mal verlangt, wenn mir jemand in der Öffentlichkeit auf nicht abgesperrtem Grund das Fotografieren verbieten will.

Merkwürdigerweise ist mir vor einiger Zeit etwas ähnliches passiert.
Fussgängerzone, ich fotografiere sie Fassaden einiger Geschäfte, da kommt eine Verkäuferin von Deichman rausgerannt, ihre Chefin meinte, ich dürfe das Firmenlogo nicht fotografieren...

Ist mir früher noch NIE passiert, so etwas.

Habe sie dann in freundlich etwas über Fotorecht aufgeklärt und vor allem darauf hingewiesen, dass ich frei zugängliche Motive fotografiere wann und wie ich will, erst wenn ich vorhabe, etwas zu veröffentlichen, könnte man sich unterhalten.
Wobei das in dem Fall auch keiner Genehmigung bedarf.
Hab sie in den Laden zurück geschickt und Ruhe war.

Das hätte ich auch so in Deinem Fall gesagt.

Zum Glück haben wir hier keinen Eiffelturm, dessen Beleuchtung dem Copyright unterliegt. Aber auch da fotografiere ich für mich und nicht zur Veröffentlichung was und wie ich will.

Zu Deiner Frage nach der rechtlichen Lage wird ein RA sagen, "es kommt darauf an".
Eigentlich ist es relativ einfach, wenn etwas öffentlich zugänglich ist, ich also keine Leiter benutze, um z.B über eine Hecke/Zaun zu fotografieren, kein Problem.
Bei öffentlichen Veranstaltungen, wenn also Personen mit "abgelichtet" werden, auch nicht, wenn diese "Beiwerk" sind.
Mit einem Tele einzelne Gesichter herauspicken wird kritisch: Recht am eigenen Bild, Persönlichkeitsrecht.
Auch ohne Absicht zur Veröffentlichung.
Aber da hast Du ja die entsprechende Literatur.

konzertpix.de
09.03.2014, 00:56
In Deutschland gilt hier die Panorama-Freiheit. Du kannst Bilder von öffentlich zugänglichen Flächen aus fotografieren, indem du keine Hilfsmittel oder ähnliche (Kran, Einbeinstativ, das du hoch hältst o.ä.) hierfür verwendest.

Hat aber mit dem Opener wenig gemeinsam.

Wenn der Veranstalter bestimmte Regularien definiert, hat man sich als Teilnehmer an dieser Veranstaltung daran zu halten. Selbst wenn die Veranstaltung hierzu öffentlich ausgeschrieben ist. Und wenn diese Regularien zuvor nicht bekannt gegeben wurden - es ist einfach eine Sache des menschlichen Verstands, hier mal eben zurückzustecken. So wichtig kann dieses Bild nicht gewesen sein.

mrieglhofer
09.03.2014, 01:21
Also da kann ich dir nicht zustimmen. Wenn sich ein Veranstalter auf öffentlichem Grund bewegt und sie nicht abgezäunt oder sowas ist, dann bin ich nicht Teilnehmer der Veranstaltung. Und wenn ich über den Zaun fotografiere auch nicht.
Da kann ich fotografieren, worauf ich Lust habe. Und wenn, wie im konkreten Fall jemand eine strafrechtliche Handlung. (Nötigung) setzt, so ist das ein Fall a) für die Polizei b) EV. für eine Unterlassungsklage. Wenn sich die Person als Beauftragte des Veranstalters ausgibt, so tritt hier wohl eine Haftung des Veranstalters ein. Ich kann ja auch nicht hergehen und dir verbieten irgendwo zu gehen.
Wenn man da immer klein beigibt, kann am Ende die Blümchen im Garten fotografieren. Aber es zeigt sich halt, dass die Leute eh immer panischer werden.
Daher würde ich formell den Veranstalter und die Stadt anschreiben und um offizielle Stellungnahme ersuchen, ob die Person im Auftrag oder eigenmächtig und auf welcher Rechtslage sie meinten, so handeln zu dürfen. Kostet nichts, ist aber interessant. RA wäre dann sinnvoll, wenn man befreundet ist. Sonst lohnt der Aufwand nicht.

konzertpix.de
09.03.2014, 01:32
Österreich <> Deutschland...

Gesunder Menschenverstand <> Pochen auf sein Recht

Reiner Zufall
09.03.2014, 02:02
D: "Nötigung" = Drohung mit einem empfindlichen Übel, davon lese ich nichts. Ich denke, da wollte sich nur ein Windbeutel wichtig machen.
Also Fall für die Polizei entfällt schon mal.
Angemessene Reaktion auf solche Wichtigtuer hängt, denke ich, von dessen Auftreten und der Situation ab.

mrieglhofer
09.03.2014, 02:05
So einfach ist es nicht. Die Leute nehmen das ja wahr und gehen davon aus, dass sie richtig gehandelt haben und damit haben dann die nächsten das Problem.
Wie schon gesagt, ist es in England extrem, allerdings tlw. aus anderen Gründen. Dort gibts dann Flash Mobs, entsprechende juristische Beratung usw.
Klar geht es nicht darum, da jetzt zu streiten, aber wehret den Anfängen. Danach ist es verloren.
Dachte eigentlich, dass das das Anliegen eines Fotoforums ist. Ich gehe mittlerweile eh nur hin, wenn ich eingeladen bin oder einen Auftrag haben. Und dann kommt noch Schadensersatz dazu.

mrieglhofer
09.03.2014, 02:13
D: "Nötigung" = Drohung mit einem empfindlichen Übel, davon lese ich nichts. Ich denke, da wollte sich nur ein Windbeutel wichtig machen.
Also Fall für die Polizei entfällt schon mal.
Angemessene Reaktion auf solche Wichtigtuer hängt, denke ich, von dessen Auftreten und der Situation ab.

gefährliche Drohung: eine Drohung mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist
Na, der wird schon nicht aufklärerisch tätig gewesen sein, sondern behindert und gedroht haben. Besorgnis ist ja subjektiv und kann auch die Angst um die Ausrüstung sein. Aber klar, die Anzeige wird zurückgelegt. Nur hat man im Verfahren dann Akteneinsicht und den Täter und kann ihm eine Unterlassungsklage zivilrechtlich zukommen lassen. Auch sonst wirkt das normal deeskalierend, wenn man die Polizei ruft ;-)

Anaxaboras
09.03.2014, 02:31
"eine öffentliche Veranstaltung", "gerade auf der Facebook-Seite des Veranstalters gelesen" – das bleibt alles im Ungefähren.

Könntest du, TO, bitte mal genau sagen, um welchen Events es eigentlich geht?

LG
Martin

makro
09.03.2014, 17:25
Es ist anscheinend nicht richtig rüber gekommen was ich geschildert habe. lag vielleicht an meiner Schreibweise.:)

Ich durfte ohne den Vertrag keine Bilder machen, weil nach Aussagen dieser Person, ich mit einer "Profikamera" fotografiert habe. Es gab da auch Leute die mit Handy geknipst haben und die durften anscheinend.
Es wäre mir ohne Vertrag auch erlaubt gewesen, Gruppen zu Fotografieren aber keine Einzelpersonen.
Den Vertrag sollte ich nur unterschreiben damit ich die Bilder nicht kommerziell verwende.
Woran er gesehen hat das es eine Profikamera sein soll konnte er mir nicht erklären. Er sieht so was.Hat er gemeint.:D
Er habe auch ganz genau gesehen, dass ich reingezoomt habe. Und nach seiner Meinung also Einzelpersonen fotografiert habe.
Ich habe ihm dann ein Bild gezeigt auf dem zwei Personen im ganzen zu sehen sind und gesagt ich habe nur eine Gruppe abgerichtet. Da wusste er auch schon nicht mehr ob zwei Personen eine Gruppe sind.

Ohne einen RA würde ich da nie was unternehmen.
Die Bilder sind mir nicht so wichtig gewesen.Wollte halt nur mal ein paar Schnappschüsse machen und schauen was dabei raus kommt.:)

Es hatte sich auch alles im normalen Ton abgespielt. Ausern, wie schon erwähnt, habe sich die Leute anscheinend rechtlich erkundigt aber sie konnten mit mir dann nicht so richtig mit halten im Gespräch. Ich bekam immer den selben Satz zu hören .
" Wie haben uns erkundigt und wissen was wir machen dürfen"
Ich habe dann das Gespräch beendet. Und bin gegangen. War mir zu blöd sich mit jemanden zu unterhalten der nicht weiß von was er redet.

Ich habe hier nur mal die Frage gestellt um zu wissen ob ich im Recht war oder nicht.
Schließlich kann solch eine Situation immer mal wieder auf treten.

Ob da nun eine Nötigung vor lag weiß ich nicht. Vielleicht wegen des Vertrags. Ich dürfe nur Fotos machen wen ich den Vertrag unterschreibe. Das währe evt. eine Nötigung.

hoffentlich habe ich nix vergessen.
Ach welche Veranstaltung das war.

Hier der Link für die facebooker.
https://www.facebook.com/events/746232862053376/

Und für die nicht facebooker:
http://fudder.de/artikel/2014/03/06/samstag-zombie-walk-in-der-freiburger-innenstadt/

mrieglhofer
09.03.2014, 17:53
Wenn das höflich abgelaufen ist, ist zumindest das gut, ändert aber nichts daran, dass dir niemand auf öffentlichem Grund deine Art von Fotografie vorschreiben kann. Stell dich mal auf die Straße und erkläre den Leuten, dass sie auf der anderen Straßenseite zu gehen hätten.
Nötigung sehe ich auf Grund der jetzigen Schilderung keine. Wenn du dir das Gschichtl reindrücken lässt und zufrieden bist, kannst du dich höchstens ärgern,
Aber so bringt das nichts. Entweder du kriegst ihre Rechtsansicht, vor allen worauf sie sich stützen dann kann man das überprüfen oder wir brauchen da nicht diskutieren.
Vor allem wäre ja interessant, was sie unternommen hätten, wenn du weiter fotografiert hättest ;-)

makro
09.03.2014, 18:21
Wenn das höflich abgelaufen ist, ist zumindest das gut, ändert aber nichts daran, dass dir niemand auf öffentlichem Grund deine Art von Fotografie vorschreiben kann. Stell dich mal auf die Straße und erkläre den Leuten, dass sie auf der anderen Straßenseite zu gehen hätten.
Nötigung sehe ich auf Grund der jetzigen Schilderung keine. Wenn du dir das Gschichtl reindrücken lässt und zufrieden bist, kannst du dich höchstens ärgern,
Aber so bringt das nichts. Entweder du kriegst ihre Rechtsansicht, vor allen worauf sie sich stützen dann kann man das überprüfen oder wir brauchen da nicht diskutieren.
Vor allem wäre ja interessant, was sie unternommen hätten, wenn du weiter fotografiert hättest ;-)



Naja, ich habe mich schon dagegen gestemmt und gesagt das ich weiter Bilder machen werde.:)
Darauf hin wurde der Ton schon etwas härter. " Sie dürfen das nicht ":)
Dann wurde die zweite Person hinzu gerufen weil er mit mir nicht klar kam und auch nicht so recht wusste von welchen Rechten er spricht. Die zweite Person sagte aber auch nur ich muss den Vertrag unterschreiben und ich darf nicht fotografieren. Klare Aussagen auf meine Fragen kamen da keine. Hatte sich eher so angehört wie nachplappern von irgend einer Aussage eines RA.

Wie ich schon erwähnt habe ohne einen RA der sich mit dem Fotorecht richtig auskennt bringt das schreiben an die Stadt bzw. an den Veranstalter auch nix.
So wie es sich hier anhört ist man sich auch nicht sicher welch Rechte man nun hat.

alpine-helmut
09.03.2014, 19:26
Ob die hier (https://www.google.de/search?q=zombie+walk+freiburg&client=firefox-a&hs=K8i&rls=org.mozilla:de:official&channel=sb&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=yKMcU67eI4GQtQboi4GgDg&ved=0CEYQsAQ&biw=1920&bih=912) alle diesen ominösen Vertrag unterschrieben haben?

makro
09.03.2014, 19:48
Ob die hier (https://www.google.de/search?q=zombie+walk+freiburg&client=firefox-a&hs=K8i&rls=org.mozilla:de:official&channel=sb&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=yKMcU67eI4GQtQboi4GgDg&ved=0CEYQsAQ&biw=1920&bih=912) alle diesen ominösen Vertrag unterschrieben haben?


das sind Bilder von vergangenen Veranstaltungen.Und auch Bilder aus verschiedenen Städten. Ich gehe davon aus, dass es diesen Vertrag vielleicht erst seit diesem Jahr gibt weil so viele Bilder im Netz aufgetaucht sind.

mrieglhofer
09.03.2014, 21:59
Na, ich verstehe den Versuch, die nicht genehmigten Veröffentlichungen einzudämmen. Und aus einigen Verfahren mit Prominenten hat sich ja gezeigt, dass Gerichte sehr wohl anerkennen, dass das nachträglich schwer verhinderbar ist und man die Leute ja alle jetzt klagen müsste.
Nur hier gehts darum, dass nicht ein Subalterner eine bestimmte Handlungsweise vorgeben kann. Das kann nur das Gericht. Und im konkreten Fall interessieren die Bilder ja kein Schwein, daher ist das mit einem unautorisierten Bild von einem Prominenten nicht vergleichbar. Das wäre, selbst wenn er im Recht wäre, bekanntermassen Selbstjustiz. Du kannst ja auch nicht einfach ein Auto abschleppen lassen, wenn es auf deinem Parkplatz steht, sondern musst mit einer Besitzstörungsklage zu Gericht pilgern. Sonst kanns dir passieren, dass du Abschleppen und Schadensersatz zahlst.
Interessant wäre eben die Argumentation und zwar schriftlich. Da brauchst auch keinen Rechtsanwalt, sondern du als Bürger bist hier ganz einfach in deinen Rechten illegal eingeschränkt worden. Wenns nämlich auf eine schriftliche Begründung rausläuft, wirst sehen, dass die sich winden wie ein Wurm. Du wirst vom Veranstalter soundso nicht, aber von der Stadt, die ja wohl die Veranstaltung zugelassen haben muss, nichts bekommen. Ersterer wird dir was von seinem guten Recht schreiben, zweiter ist für nicht verantwortlich. So läuft das. Weil die genau wissen, dass sie das nicht durchbekommen und hoffen, dass du endlich Ruhe gibtst.
Nebenbei würde ich das Vorgehen dort in Facebook auch mal auf deren Blog posten ;-)

Der größte Spass ist ja, dass die in einem Vertrag etwas von dir wollen, was eh gesetzlich gleich geregelt ist. Einzig eine Konventionalstrafe können sie rein schreiben, die empfindlich sei kann.

mekbat
09.03.2014, 22:22
Hallo makro

Einen dunklen Pulli (oder Jacke) und eine helle Hose hattest du aber nicht an, ODER :shock:

Es standen da ja so einige mit "Profikameras" rum :lol: .

Wenn ich mir deine Schilderung so durchlese und die Bilder dazu von Facebook so anschaue, komme ich zu der Schlußfolgerung:
Hier handelt es sich um eine Veranstaltung in der Öffentlichkeit!

Hier kann ich nach Herzenslust für mich "knipsen".

Für mein Verständnis ist die Vorgehensweise dieser Leute, dir und wohl auch anderen gegenüber, etwas wagemutig, wenn ich mir den § 240 StGB so zu Gemüte ziehe.

makro
09.03.2014, 22:54
ich hatte was anderes an!:)

das es sich um eine öffentliche Veranstaltung gehandelt hatte die auf einem öffentlichen Platz statt fand hatten die mir ja bestätigt.


der Vorschlag mit faceboock lasse ich besser mal. da lesen zu viele mit. mein Name taucht dann auch für alle sichtbar auf. dann hat man es nicht mehr weit zu meiner HP. und dort kann mann meine Adresse finden.

sicher wäre es interessant zu wissen wie die Stadt / der Veranstalter argumentiert. Mal schauen was ich da schreiben werde.

Pittisoft
09.03.2014, 23:15
Interessant wäre noch gewesen wenn einer den Typen einen Presseausweis (http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.presseausweis.org/images/presseausweis_2014.jpg&imgrefurl=http://www.presseausweis.org/&h=227&w=355&tbnid=m4I64AVZSMbt_M:&tbnh=90&tbnw=141&zoom=1&usg=__sCMAE-ZNqdjL49uSXDFQm1eUU6Q%3D&docid=wPaSfz4SbWkA8M&sa=X&ei=ANgcU4ONCM6RhQeuooHQDg&ved=0CGcQ9QEwAg&dur=2061) vor die Nase gehalten hätte ;)

Aber bitte nicht so einen hier (http://www.deutsches-presse-institut.de/presseausweis/) :lol:

mrieglhofer
09.03.2014, 23:34
Der Presseausweis wäre m.E. egal, weil auch die Presse nur die Veranstaltung an sich fotografieren und veröffentlichen darf. Ein nasenbohrendes Kind fällt nicht drunter, aber wenn der Kern die Gesichtbemalung ist, wird man hier wohl mehr Freiraum haben, weil man ja sonst nicht berichten kann. Also das, auf was sie sich berufen, würde auch für die Presse gelten, den Unterschied sehe ich im möglichen Schadensersatz im Zivilprozess ;-) und dem, was in der Zeitung steht. Die Presse hat ja da gewaltigen Spielraum, was sie schreibt ;-)

makro
09.03.2014, 23:40
Interessant wäre noch gewesen wenn einer den Typen einen Presseausweis (http://www.google.de/imgres?imgurl=http://www.presseausweis.org/images/presseausweis_2014.jpg&imgrefurl=http://www.presseausweis.org/&h=227&w=355&tbnid=m4I64AVZSMbt_M:&tbnh=90&tbnw=141&zoom=1&usg=__sCMAE-ZNqdjL49uSXDFQm1eUU6Q%3D&docid=wPaSfz4SbWkA8M&sa=X&ei=ANgcU4ONCM6RhQeuooHQDg&ved=0CGcQ9QEwAg&dur=2061) vor die Nase gehalten hätte ;)

Aber bitte nicht so einen hier (http://www.deutsches-presse-institut.de/presseausweis/) :lol:


Was ist das für ein Presseausweis von diesem Institut? Ist das ernst zunehmen?
Wer darf den so einen Ausweis beantragen?

rudger
09.03.2014, 23:52
Hi macro,

war das nicht eine Demonstration? So steht es auf den von Dir angefügten Links: Demonstration für alternatives Leben. Da wäre dann eher das hier interessant: http://www.fjl-fotodesign.de/de/Foto_Recht.php?ID=16

Und selbst Personenfotos könnten erlaubt sein. In http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte findest Du dazu Informationen.

War es eine Demo, dann hätte tatsächlich die Polizei den eifrigen Ordner in die Schranken weisen können. War es keine Demo, könnte der Ordner das Hausrecht des Veranstalters ausgeübt haben. Und der dürfte wohl sagen, womit man dort fotografieren darf.

Deine Frage, was gilt kann und darf Dir nur ein Rechtsanwalt beantworten. Aber ich glaube auch der wäre überfordert.

Ob so ein Veranstalter dann aus einer Demo eine Veranstaltung im öffentlichen Raum macht, wird er sich überlegen. Die Verantwortung bei einer Nicht-Demo und auch die Kosten für den Veranstalter sind deutlich größer. Dazu kannst Du etwas bei der Geschichte über die Loveparade in Berlin lesen.

Viele Grüße
Achim

makro
10.03.2014, 00:27
Hi macro,

war das nicht eine Demonstration? So steht es auf den von Dir angefügten Links: Demonstration für alternatives Leben. Da wäre dann eher das hier interessant: http://www.fjl-fotodesign.de/de/Foto_Recht.php?ID=16

Und selbst Personenfotos könnten erlaubt sein. In http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte findest Du dazu Informationen.

War es eine Demo, dann hätte tatsächlich die Polizei den eifrigen Ordner in die Schranken weisen können. War es keine Demo, könnte der Ordner das Hausrecht des Veranstalters ausgeübt haben. Und der dürfte wohl sagen, womit man dort fotografieren darf.

Deine Frage, was gilt kann und darf Dir nur ein Rechtsanwalt beantworten. Aber ich glaube auch der wäre überfordert.

Ob so ein Veranstalter dann aus einer Demo eine Veranstaltung im öffentlichen Raum macht, wird er sich überlegen. Die Verantwortung bei einer Nicht-Demo und auch die Kosten für den Veranstalter sind deutlich größer. Dazu kannst Du etwas bei der Geschichte über die Loveparade in Berlin lesen.

Viele Grüße
Achim


Da müsste man erst mal nachfragen als was das ganze angemeldet war. Demo oder Veranstaltung?

Habe noch mal den Artikel auf Facebook gelesen. da steht ganz deutlich, dass das ganze als Demo angemeldet ist/war.
Das heißt , dass ich auch Einzelpersonen fotografieren dürfte da diese auf Grund ihrer Verkleidung und der Schminke einen Teil der Demo darstellen. :top:

mrieglhofer
10.03.2014, 10:30
Nebenbei gilt das Hausrecht nur für Teilnehmer einer Veranstaltung und nicht für Dritte auf öffentlichem Grund. Da muss dann schon eine klare Abgrenzung erfolgen, hinter der allenfalls der Veranstalter das Sagen kann.
Aber wenns reingeht, warum nicht.
Das Problem ist ja nicht so ein Einzelfall, aber Fotografen sind ja generell nicht beliebt. Wer weiss, was die mit den Bildern anstellen, daher die Tendenz das zu kontrollieren sehr gross.
Das ist jetzt vielleicht noch übertrieben, aber mehr und mehr wird das willkürlich und rechtswidrig eingeschränkt. Neben den bereits bekannten rechtlichen Einschränkungen, die ja auch laufend mehr werden. Am Ende kannst die Blümchen im Garten fotografieren und wennst Pech hast, haben die dann einen Gebrauchsmusterschutz. (Siehe ICE).
Daher müssen wir hier sehr sensibel sein und illegale Einschränkungen zumindest (nachträglich) bekämpfen, wenn man schon in der konkreten Situation überrumpelt wurde.

Zaar
10.03.2014, 11:11
Wenn es keine erkennbare Abgrenzung zum öffentlichen Raum gab, sollte man wirklich zumindest mal nachhorchen. Ich kann ja auch kein Nachbarschaftsfest organisieren, mir die Genehmigung besorgen, einen Würstchenstand aufzubauen und dann verbieten, in den Straßen mit Wechselobjektiven zu fotografieren :shock:

makro
10.03.2014, 12:29
Ich habe heute einen RA angeschrieben und warte mal ab was er dazu meint.

konzertpix.de
10.03.2014, 13:38
Sind Dir die Bilder wirklich derart wertvoll, dass es sich für dich lohnt, sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten? Hast Du Abnehmer für das Material? Warst du eventuell sogar im Auftrag für einen Kunden unterwegs, so dass du nun ein Problem hast, deine Kosten wieder hereinzuholen?

Im letzten Fall wäre es aber sehr sinnvoll für dich gewesen, sich vorher über eventuelle Modalitäten schriftlich zu informieren und sich eine Genehmigung einzuholen, damit man im Zweifel etwas in der Hand hätte. Immerhin steht aktuell bei der Facebook-Veranstaltung wortwörtlich und etwas ungelenk verschwurbelt drin:

7. Die Bildrechte bei der Veranstaltung obliegen dem Veranstalter, mir ist bewusst dass es nur erlaubt ist Bilder für private, d.h. nicht kommerzielle Zwecke, zu nutzen.

Aber du hast sicher einen Screenshot angefertigt vor der Veranstaltung, in dem das so noch nicht notiert steht, damit du dich darauf berufen und Schadenersatz geltend machen kannst - wenn du schon leider vergessen hattest, dich im Vorfeld zur Veranstaltung abzusichern, fotografieren zu dürfen.

Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, das sollte man bitte nicht vergessen. Und da die nicht explizit genehmigten Bilder nur für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen sind, dürfte eigentlich gar kein Schaden entstanden sein, für den der Veranstalter anschließend aufkommen müsste.

Oder noch ein Punkt, warum das fotografieren mit "Profi"-Kameras nicht erlaubt werden könnte. Vielleicht hat sich dem Veranstalter ein Fotograf angeboten, die Demo fotografisch zu begleiten. Dieser Fotograf könnte damit spekulieren, dass er seine Bilder weiter verkaufen könnte. Dann würde sein Gewinn natürlich geschmälert werden, wenn auch andere Bilder liefern könnte. Was würdest du in so einem Fall machen? Ganz klar: einen Vertrag aufsetzen, dass die kommerzielle Nutzung der an dir vorbei gemachten Bilder untersagt wird. Sonst wildern ja andere in deinem Revier...

Ich hab da so ne Ahnung, was dir der Rechtsanwalt zurückschreiben wird. Nur so viel: ich würde mir nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg ausrechnen. Und schon gar nicht auf großen Reibach.

Anaxaboras
10.03.2014, 14:14
Man könnte natürlich die geschminkten Gesichter auch als Kunstwerk betrachten. Für die würde dann die Panoramafreiheit gelten - aber nur, wenn sie dauerhaft installiert sind. Da die Schminke jedoch vergänglich ist, also keine Chance.

Prinzipiell gilt hier meiner Auffassung nach das Persönlichkeitsrecht der geschminkten Personen. Wenn diese einer Veröffentlichung widersprechen (egal ob kommerziell oder privat), geht da eben nichts.

LG
Martin

makro
10.03.2014, 14:24
Sind Dir die Bilder wirklich derart wertvoll, dass es sich für dich lohnt, sogar einen Rechtsanwalt einzuschalten? Hast Du Abnehmer für das Material? Warst du eventuell sogar im Auftrag für einen Kunden unterwegs, so dass du nun ein Problem hast, deine Kosten wieder hereinzuholen?

Im letzten Fall wäre es aber sehr sinnvoll für dich gewesen, sich vorher über eventuelle Modalitäten schriftlich zu informieren und sich eine Genehmigung einzuholen, damit man im Zweifel etwas in der Hand hätte. Immerhin steht aktuell bei der Facebook-Veranstaltung wortwörtlich und etwas ungelenk verschwurbelt drin:



Aber du hast sicher einen Screenshot angefertigt vor der Veranstaltung, in dem das so noch nicht notiert steht, damit du dich darauf berufen und Schadenersatz geltend machen kannst - wenn du schon leider vergessen hattest, dich im Vorfeld zur Veranstaltung abzusichern, fotografieren zu dürfen.

Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, das sollte man bitte nicht vergessen. Und da die nicht explizit genehmigten Bilder nur für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen sind, dürfte eigentlich gar kein Schaden entstanden sein, für den der Veranstalter anschließend aufkommen müsste.

Oder noch ein Punkt, warum das fotografieren mit "Profi"-Kameras nicht erlaubt werden könnte. Vielleicht hat sich dem Veranstalter ein Fotograf angeboten, die Demo fotografisch zu begleiten. Dieser Fotograf könnte damit spekulieren, dass er seine Bilder weiter verkaufen könnte. Dann würde sein Gewinn natürlich geschmälert werden, wenn auch andere Bilder liefern könnte. Was würdest du in so einem Fall machen? Ganz klar: einen Vertrag aufsetzen, dass die kommerzielle Nutzung der an dir vorbei gemachten Bilder untersagt wird. Sonst wildern ja andere in deinem Revier...

Ich hab da so ne Ahnung, was dir der Rechtsanwalt zurückschreiben wird. Nur so viel: ich würde mir nicht allzu viel Hoffnung auf Erfolg ausrechnen. Und schon gar nicht auf großen Reibach.



Als ich das gelesen habe musste ich lachen:D

Den Satz den du aus Facebook hier rein kopiert hast war unnötig. das habe ich schon gemacht. Oder hast du nicht alles gelesen!?

Dann ist hier auch nirgends wo die Rede davon, das jemandem ein Schaden entstanden ist und auch nicht das ich einen Reibach daraus ziehen möchte.

Ich habe auch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet, sondern ich hole mir nur eine Rechtsauskunft ein. Das hast du wahrscheinlich noch nie gemacht!?:)

Von was für einen Erfolg redest du da?

Auf mich machst du gerade den Eindruck als ob mit dir gerade deine Fantasie etwas durch geht.:)

Ich habe nur nach der Rechtslage gefragt und daraus ist für mich eine recht interessante und informative Diskussion entstanden . Zu mindestens bis jetzt.

mrieglhofer
10.03.2014, 14:33
Lest ihr eigentlich den Thread?
Ging es da irgendwo um kommerzielle Fotografie? Ging es da irgendwo um eine Veröffentlichung?

Es ging ausschließlich darum, dass ein rechtlich Unbedarfter im öffrentlichem Raum jemanden das Fotografieren von was weiss ich was verbotem hat. Und das ist schlichtweg illegal und je nach Art der möglichen Druckmittel auch strafrechtlich relevant, wobei es streng begrenzt Urteile bei Prominenten dazu gegeben hat.
Ob er einem anderen Fotografen irgendwas versprochen hat, ist ebenso völlig irrelevant.
Ebenso ist man nur Teilnehmer einer Demo, wenn man mit geht. Ein Passant am Strassenrand, der dadurch beim Flanieren gestört wird, ist sicher nicht Teil. Auch wenn er Fotos macht. Und bei einer Demo gibts wieder kein Hausrecht, das ein Fotografierverbot zulassen würde.

Irgendwie verstehe ich auch eure Ansichten nicht ganz. Ist ja eh egal, wenn jeder irgendwelche private Regeln aufstellt. Auf den Gedanke , dass das Recht auf freie Fotografie damit laufend weiter ausgehöhlt wird und letztlich unser Hobby abschafft, ist der so fernliegend.
Es war auch nicht von einem RA die Rede, ausser wenn es einem im Freundeskreis gibt, der denen ein wenig Gas gibt. So ein RA Brief mit den offenen Fragen wirkt besser als von Hinz oder Kunz.

Ganz was anderes ist, ob eine Veröffentlichung und unter welcher Rechtsvorschrift erlaubt ist. Hier sind Detailbilder in der Regel zustimmungspflichtig, die Veranstaltung selbst im Rahmen der Pressearbeit aber nicht. Im künstlerischen Rahmen kannst es ebenso veröffentlichen, wobei ein Restrisiko bleibt,

makro
10.03.2014, 14:35
Man könnte natürlich die geschminkten Gesichter auch als Kunstwerk betrachten. Für die würde dann die Panoramafreiheit gelten - aber nur, wenn sie dauerhaft installiert sind. Da die Schminke jedoch vergänglich ist, also keine Chance.

Prinzipiell gilt hier meiner Auffassung nach das Persönlichkeitsrecht der geschminkten Personen. Wenn diese einer Veröffentlichung widersprechen (egal ob kommerziell oder privat), geht da eben nichts.

LG
Martin


Mann hat mir das fotografieren verboten. Das mit dem veröffentlichen war erst später dazu gekommen.

Die Personen die ich fotografieren wollte haben zur Veranstaltung/ Demo gehört und waren auch gut als solche zu erkennen. Und ich glaube kaum das mann Die Personen auf den Bildern einwandfrei erkennen hätte können.

Mit dem Persönlichkeitsrecht gebe ich dir recht. Ich habe mal im Internet rumgelesen und da hat ein RA geschrieben, wen auch in Deutschland das Panoramarecht besteht, und man Gruppen evt. fotografieren darf gilt da immer noch das Persönlichkeitsrecht.

Es ging ja auch darum wer im Recht ist und was für Rechte man als Fotograf hat.

makro
10.03.2014, 14:38
Lest ihr eigentlich den Thread?
Ging es da irgendwo um kommerzielle Fotografie? Ging es da irgendwo um eine Veröffentlichung?

Es ging ausschließlich darum, dass ein rechtlich Unbedarfter im öffrentlichem Raum jemanden das Fotografieren von was weiss ich was verbotem hat. Und das ist schlichtweg illegal und je nach Art der möglichen Druckmittel auch strafrechtlich relevant, wobei es streng begrenzt Urteile bei Prominenten dazu gegeben hat.
Ob er einem anderen Fotografen irgendwas versprochen hat, ist ebenso völlig irrelevant.
Ebenso ist man nur Teilnehmer einer Demo, wenn man mit geht. Ein Passant am Strassenrand, der dadurch beim Flanieren gestört wird, ist sicher nicht Teil. Auch wenn er Fotos macht.

Irgendwie verstehe ich auch eure Ansichten nicht ganz. Ist ja eh egal, wenn jeder irgendwelche private Regeln aufstellt. Mein Auto hat schon mal gar niemand zu fotografieren, meine Hund, mein Kind, mein Haus, mein Boot,..

Ganz was anderes ist, ob eine Veröffentlichung und unter welcher Rechtsvorschrift erlaubt ist. Hier sind Detailbilder in der Regel zustimmungspflichtig, die Veranstaltung selbst im Rahmen der Pressearbeit aber nicht. Im künstlerischen Rahmen kannst es ebenso veröffentlichen, wobei ein Restrisiko bleibt,



Danke!!!

konzertpix.de
10.03.2014, 14:52
Jetzt hast du meinen Einwurf aber auch nicht zuende gelesen.

"Mann (sic!) hat dir das fotografieren verboten." Schön. Nur: "Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, ..." Und damit hast du an der Demo teilgenommen. Und dich ihren Regelungen zu beugen.

Wenn es den Teilnehmern nur erlaubt ist, für sich privat Bilder anzufertigen, dann wird ein Security / Mitläufer des Veranstalters oder der Veranstalter selbst umso schneller auf jemanden aufmerksam, je besser dessen Ausrüstung ist, und wird sich so seine Gedanken machen, ob es sich per demjenigen um einen Mit-Demonstranten handelt der doch um jemanden, der das nicht nur privat fotografiert und dann anderweitig ausnutzt - und sich dann bei dem Veranstalter offiziell hätte akkreditieren lassen müssen.

Nein, ich bin kein streitlustiger Mensch, weshalb ich so etwas erst gar nicht mache, solange ich mich persönlich damit abfinden kann. Du bist sicher auch nicht streitlustig.

Und ja, du liegst richtig. Aus diesem eben genannten Grund ist mir der Unterschied zwischen "einer Rechtsauskunft einholen" und "einen Rechtsanwalt befragen" nicht geläufig. Ich gehe davon aus, dass in beiden Fällen ein Rechtsanwalt eine Antwort geben muss. Ein Nicht-Rechtsanwalt darf lt. landläufiger Meinung keine Rechtsberatung abgeben. Aber wahrscheinlich liege ich auch in dieser Sache falsch, denn eigentlich macht das hier ja eh schon jeder, der etwas zu deinem Opener Post einbringt.

mrieglhofer
10.03.2014, 15:16
Kennst aber schon den Unterschied zwischen einer Veranstaltung nach Veranstaltungsgesetz und einer Versammlung entsprechend dem Versammlungsrecht vulgo Demo oder?
Da zeigt mir bitte, wo steht, dass jemand der als Passant nicht an der Demo teilnimmt, Teilnehmer ist. Und zeige mir bitte, auf welcher Rechtsgrundlage bei einer Demonstration das Fotografieren eingeschränkt werden darf. Es gibt kein Hausrecht und nur die Polizei kann z.B. Störer von einer ordentlichen Versammlung ausschliessen.
Und dann erkläre mir bitte noch, woher die Securtiy die Befugnis dazu hat, nach dem sie ja wohl kein Exekutivorgan ist und damit genau die gleichen Rechte wie jeder x.. beliebige Staatsbürger hat. Wie du nachfolgend nachlesen kannst, hat jeder das Recht an einer öffentliche Versammlung teilzunehmen, kann also gar nicht ausgeschlossen werden ausgenommen durch einen polizeilichen Akt.

Kurz Übersicht:
http://www.hansklausweber.de/html/versammlungsrecht1.html#Adressat

Fassen wir also zusammen
1. Es ist ein öffentliche Versammlung unter freiem Himmel, an der jeder, auch Gegner das Recht haben, teilzunehmen.
2. Es kann damit der Versammlungsanmelder weder bestimmen wer oder wie jemand teilnimmt. Er kann bei Störern die Polizei darauf hinweisen und diese kann nach ihrem Ermessen den Störer z.B. isolierte o.ä. wobei strenge Kriterien gelten.
3. Die Polizei ist verpflichtet, jeden Teilnehmer die Teilnahme zu ermöglichen.

Wie willst du da verhindern, dass jemand Fotos macht. Indem du ihn prügelst, oder sein Equipment zerstörst oder androhst? Damit bist in der Nötigung und die Polizei hat die Teilnahme sicherzustellen und den drohenden entsprechend anzuzeigen.

Etwas anders sieht es bei einer angemeldeten Veranstaltung aus, nur das ist ja jetzt geklärt, dass das nicht zutrifft. Bei einer Veranstaltung gibt es in der Tat Befugnisse des Veranstalters. Das können wir gerne getrennt ansprechen.

makro
10.03.2014, 15:28
"Mann (sic!) hat dir das fotografieren verboten." Schön. Nur: "Auch als Außenstehender mit Kamera ist man Teilnehmer der Demo, ..." Und damit hast du an der Demo teilgenommen. Und dich ihren Regelungen zu beugen.


Du meinst also: Wen ich in der Stadt mit meiner Kamera unterwegs bin und die NPD eine Demo veranstaltet und ich dieser Demo zufällig begegne und Bilder davon mache, dann gehöre ich zur Demo.:crazy:

mrieglhofer
10.03.2014, 15:49
Weil ich gerade dabei war, ein Link hinsichtlich Hausrecht bei Veranstaltungen
http://www.iris-gleicke.de/w/files/downloads/wissdienst_zutrittsverwehrung-kirmes-bierzelt.pdf
Hier geht ganz klar hervor, dass ein Hausrecht nur dann existiert, wenn es sich um einen klar abgegrenzten und gekennzeichneten Bereich handelt, an dem Besitzrechte oder vertraglich vereinbarte Sondernutzungsrecht bestehen.
Kann jeder gerne nachlesen, nachdem es hier um die Möglichkeiten geht, eben Personen auszuschließen.

Nach allen Vorliegenden Informationen war es eine Versammlung, bei der die angesprochene Vorgangsweise vollkommen illegal erfolgte, selbst unter der Annahme einer Veranstaltung wären wohl die Kriterien für das Hausrecht nicht gegeben.

Und genau deswegen wäre interessant, auf was sie sicher berufen würden ;-)

konzertpix.de
10.03.2014, 20:49
Die Sache mit den Ausnahmen und Regel...

Oh mann, warum tu ich mir das eigentlich noch immer an? Macht doch einfach, wie es euch gefällt, mich trifft es ja später nicht, wenn doch mal etwas daneben geht. Wie heißt es doch so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Was ist, wenn Leute, die auf den Bildern zu sehen sind, auf ihr Recht am eigenen Bild bestehen? Aber das juckt ja dann auch nicht, sie haben ja schließlich an der Verans... sorry, Demo teilgenommen und sind selber schuld, dass sie auf dem Bild zu erkennen sind...

Zwei Leute zusammen als Hauptmotiv abgelichtet gelten im übrigen nicht als Gruppe - um mal den Einwurf von vor ein paar Seiten klarzustellen. Eine freigestellte Person in der Menge übrigens auch nicht, genauso wenig wie eine Person, die aus den anderen hervorsticht (eine gelb gekleidete zwischen lauter schwarzen) - bei beiden stehen die Chancen auf eine Geltendmachung des Rechts am eigenen Bild recht hoch.

Unter Umständen kann man von einer indirekten Konkludenz zum Bild sprechen, wenn die Bildaussage diese Vermutung unterstreicht (z.B. eine Gruppe von Leuten, die allesamt lachend und vielleicht sogar posierend in die Kamera schauen). Selbst das Bild einer Konfirmandengruppe oder eine Klassenaufnahme kann direkt untersagt werden, wenn nur die Eltern eines der Kinder gegen ein Verteilen des Bildes sind. Soviel zum Thema "ab 5 Personen gilt es als eine Gruppe und darf somit fotografiert werden". Schlimmstenfalls müssten deren Kinder unkenntlich gemacht werden, aber wer will schon später mal ein Klassenbild anschauen, auf dem drei Köpfe geschwärzt werden mussten?

Ich hätte mich dort einfach umgedreht und hätte später vielleicht noch etwas auf meiner Homepage zur Veranstaltung gebracht und dieses publik gemacht, aber jedenfalls keine Bilder gezeigt. Wer nicht will, bekommt auch nichts.

In diesem Zusammenhang ist 3.1.3 des eben verlinkten PDFs sowie die Fußnote 15 sehr interessant, vielen Dank dafür. So ein Zombiewalk muss bekanntlich ebenso öffentlich angemeldet und genehmigt werden und einem vorab definierten Weg folgen. Warum wohl :crazy:? Sie werden sich demzufolge auf das Hausrecht berufen.

Edit: ansonsten seid ihr mich hiermit nun los. Ich lese vielleicht noch mit, denke mir meinen Teil dabei und werde nicht mehr antworten.

mekbat
10.03.2014, 23:04
Die Sache mit den Ausnahmen und Regel...
...
Ich hätte mich dort einfach umgedreht und hätte später vielleicht noch etwas auf meiner Homepage zur Veranstaltung gebracht und dieses publik gemacht, aber jedenfalls keine Bilder gezeigt. Wer nicht will, bekommt auch nichts.

In diesem Zusammenhang ist 3.1.3 des eben verlinkten PDFs sowie die Fußnote 15 sehr interessant, vielen Dank dafür. So ein Zombiewalk muss bekanntlich ebenso öffentlich angemeldet und genehmigt werden und einem vorab definierten Weg folgen. Warum wohl :crazy:? Sie werden sich demzufolge auf das Hausrecht berufen.

Edit: ansonsten seid ihr mich hiermit nun los. Ich lese vielleicht noch mit, denke mir meinen Teil dabei und werde nicht mehr antworten.

Keine Regle ohne Ausnahmen - Ein Richter würde hierzu wohl "Einzelfallentscheidung" sagen.
Warum Einzelfall?
In dem verlinkten Dokument mit der angesprochenen Fußnote 15 geht es im Wortlaut um eine "Umgrenzung" und "Absperrung".
Diese wird benötigt um das Hausrecht auf einem öffentlich zugänglichen Platz oder auch Straße durchsetzbar zu machen.
Denn woher sollen die umherlaufenden Leute wissen, wo das Hausrecht des Veranstalters beginnt oder auch endet , oder ob überhaupt ein Hausrecht beansprucht wird?
Umkehrschluß hierzu: Es könnte des Veranstalters' Pflicht gewesen sein, sich um eine erkennbare Abgrenzung zu bemühen, mit welcher er die Voraussetzung zur Wahrung seiner Interessen erst schafft.

Zu deinem Edit:
Schade. Denn viel Ansichten ergeben neue Blickwinkel.
Und das Wissen und die Erfahrung anderer macht uns nicht dümmer.

makro
11.03.2014, 08:56
Die Sache mit den Ausnahmen und Regel...



Lies mal was ich im Kommentar 36 zum Persönlichkeitsrecht geschrieben habe.

makro
15.03.2014, 11:29
So.

Hier die Antwort meines RA.

Was ich jetzt wissen möchte ist, darf ich auf öffentlichen Veranstaltungen / Demos, die auf öffentlichen Plätzen/Straßen stattfinden, Bilder machen? ( so wie in diesem Fall )

Diese erste Frage ist eindeutig mit Ja zu beantworten. Öffentliche Veranstaltungen, also solche, die von mehreren Personen zu einem gewissen gemeinsamen Zweck begangen werden (Demonstration/Karnevalsumzug/etc.) können ohne Probleme fotografiert werden, sofern sie im öffentlichen Raum stattfinden, also nicht in seitlich abgetrennten Bezirken (Stadien, Hallen, etc.). Das gilt in diesem Fall auch, da dieses „Event“ eine öffentliche Veranstaltung darstellt. Dieses geschah auch nicht in irgendwelchen Stadien, sondern im öffentlichen Raum. Andernfalls wäre in der Tat vom Veranstalter eine Erlaubnis zu holen.



Darf ich Personen fotografieren, bei denen man eindeutig erkennen kann, dass sie zur Veranstaltung / Demo gehören?



Es kommt drauf an. Personen dürfen nur dann fotografiert werden, wenn sie Teil der Versammlung sind. Die Veranstaltung muss im Vordergrund sein. Man darf also das Ganze fotografieren, auch Redner, Vortänzer usw., jedoch nicht nur eine Person bzw. kleine Gruppen von Individuen, es sei denn, sie geben mindestens schlüssig zu erkennen, einzeln fotografiert werden zu wollen. Der Zombieumzug darf als solcher abgebildet werden, aber keine individuellen Zombies (so sie denn kein Einverständnis erklärt haben). Eine Gruppe von Zombies, die einen anderen Nicht-Zombie-Teilnehmer „jagt“, darf auch fotografiert werden. Der Einzelne darf nicht aus der Masse der Anonymen herausgeholt werden.



Es muss jedoch auch gesagt werden, dass man im Zweifelsfall die entsprechenden Fotos lieber nicht benutzen sollte, da dies ansonsten teure Abmahnungen zur Folge haben könnte.



Und darf ich diese Bilder auf meiner Homepage hoch laden?

Ja, sofern die Bilder die oben genannten Kriterien eingehalten werden.



Darf man mir das Fotografieren auf öffentlichen Plätzen bei Veranstaltungen verbieten, ohne mir irgend welche Rechtsgrundlagen zu nennen?



Nein. Dies ist m.E. überhaupt nur im Ausnahmefall möglich. Und ein solcher ist selber nur sehr schwer vorstellbar (etwa aus Gründen der Religion). Auch muss man sich identifizieren und den –angeblichen- Rechteinhaber nennen.

Zaar
15.03.2014, 11:38
Vielen Dank für die Info.

Glücklicherweise für unser Hobby hat mich mein "Bauchgefühl" nicht getäuscht.

Viele Grüße,
Markus

mekbat
15.03.2014, 11:40
:top: damit läßt es sich doch wesentlich beruhigter fotographieren.

Und zumindest beim letzten angesprochen Punkt sollten nun keine Unklarheiten mehr bestehen.

SuperTex
15.03.2014, 13:03
@TO: Du solltest deine Schilderung des Falles und die Einschätzung des RA an die Stadt Freiburg und evtl. auch den Veranstalter senden, und deutlich machen, dass du dir sowas in Zukunft nicht mehr bieten lassen wirst.

Wenn das nichts fruchtet, bewirkt ein Leserbrief an die BZ manchmal Wunder.

makro
15.03.2014, 17:47
@TO: Du solltest deine Schilderung des Falles und die Einschätzung des RA an die Stadt Freiburg und evtl. auch den Veranstalter senden, und deutlich machen, dass du dir sowas in Zukunft nicht mehr bieten lassen wirst.

Wenn das nichts fruchtet, bewirkt ein Leserbrief an die BZ manchmal Wunder.


Das Problem ist, dass die ja recht hatten. Sie haben mir ja gesagt, dass ich die Veranstaltung als ganzes und auch Gruppen fotografierten darf.Aber keine Einseilpersonen.

Das Einstigste was man ihnen vorwerfen kann ist das ich nicht ohne Vertrag Bilder machen darf.