Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zollgebühren?
Hoffe ich bin im richtigen Forum.
Also ich habe in Den USA ein Zubehörteil im Wert von 29€ incl Porto bestellt.
Das ist also über der 22€ Einfuhrumsatzsteuerfreigrenze aus Drittländern.
Nun liegt heute die Sendung im Briefkasten und hat einen grünen Sticker mit der Aufschrift " Zollamtlich abgefertigt" HZA Frankfurt am Main Flughafen -Zollamt Fracht
( IPZ)
War es das für mich....ist doch keine Einfuhrumsatzsteuer fällig oder muß ich mich beim Zoll ohne Aufforderung melden, oder melden die sich???
Hintermann
15.02.2014, 19:40
soweit ich weiss (zumindest war es mit meinen Japansendungen) rühren die sich schon wenn sie was von Dir wollen
DonFredo
15.02.2014, 19:54
Ganz einfach:
29 x 19%= 5,51€
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Abgabenerhebung/abgabenerhebung_node.html
Einfuhrabgaben von weniger als 5 Euro werden nicht erhoben.
Grundlage sind die amtlichen Währungskurse. Kann sein, dass Du knapp an der 5€-Grenze vorbeigeschrammt bist.
..hat einen grünen Sticker mit der Aufschrift " Zollamtlich abgefertigt" ...Die Zollformalitäten sind damit erledigt. Im Zweifel Tüte aufheben und gut is.
PS: Café ist der passende Platz... ;)
Der Zoll hätte die Ware nicht freigegeben, wenn sie noch Forderungen Dir gegenüber hätten. Da kommt nichts mehr.
Hallo Peter
GRÜN ist immer gut (zumindest im Zollrecht) und sollte sich damit erledigt haben.
Der Warenwert kann von den Beamten vor Ort als zu gering eingeschätzt werden.
Ist mir schon passiert, bei einer Lieferung von Glücksbärchis :crazy: aus dem gleichen Land.
Eine Lieferung direkt per Post mit diesem Aufkleber - bei einer zweiten durfte ich nach Chemnitz ins Zollamt reisen und das verschnürte Päckchen selbst öffnen "Verdacht Rauschgift" - mit anschließendem Gelächter. Aber kein Problem und keine Steuerabgabe, obwohl der Warenwert weit über diesen lächerlichen 22 Euros lag (ca. 60 Euro).
Ist alles eine Ermessensfrage - so der Beamte: "... der Aufwand für die Bearbeitung ist in den letzten Jahren, auch mit der Einführung der Computertechnik, nicht geringer geworden. Lohnt sich also nicht."
Eben noch gefunden:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/keine-Abgabenerhebung/keine-abgabenerhebung_node.html
"Privatsendungen
Privatsendungen sind gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist unter anderem auch die Wertgrenze von 45 Euro zu beachten."
Das hört sich gut doch an.
Danke für die schnellen Rückmeldungen.:top:
DonFredo
15.02.2014, 20:18
....Eben noch gefunden:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/keine-Abgabenerhebung/keine-abgabenerhebung_node.html
"Privatsendungen
Privatsendungen sind gelegentliche Sendungen ohne jegliche Bezahlung von einer Privatperson in einem Nicht-EU-Staat an eine Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft. Es ist unter anderem auch die Wertgrenze von 45 Euro zu beachten."
Eindeutige Definition. Gilt nicht bei gewerblichen Handel.