PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliches Absurdistan Copyrighthinweis auf Bildern


amateur
05.02.2014, 09:08
Guten Morgen,

Im rechtlichen Absurdistan Deutschland gibt es eine weitere Note:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/landgericht-koeln-fordert-urheber-nennung-auf-bildern-a-951478.html

Bilder müssen im Bild selbst einen sichtbaren Copyright-Hinweis haben, weil sie sonst Freiwild im Netz werden. Der Grund: Der geneigte Nutzer sieht ja in der Bildsuche von z.B. Google nur das Bild allein und kann daher nicht wissen, dass ein Bild nicht frei verfügbar ist. Es gilt also anscheinend nicht der Grundsatz, dass man sich vergewissern muss, ob man ein Werk frei nutzen darf, sondern umgekehrt muss der Ersteller den Hinweis anbringen.


Alle sollten nun Copyrighthinweiszeilen unter Ihre Bilder einfügen.
Wenn jemand mein Bild klaut, den Hinweis entfernt und dieses Bild dann wieder sagen wir mal auf Tumblr hochlädt, dürfte ich keinen Handlungsspielraum gegen jenen haben, der das Bild danach von dort wiederum benutzt?


Ein Schmakerl ist dabei natürlich, dass das gleiche Landgericht fälschlicherweise die Freigabe von IP Adressen in diesem Redtube-Streaming-Fall erlaubt hat. Also echte Experten vor dem Herrn.

Stephan

Tom D
05.02.2014, 09:35
Eigentlich betrifft dieses Urteil Webseitenbetreiber wie Flickr, 500px etc.
Diese müssen einen Copyrighthinweis im Bild anbringen, ein Copyrigth als Text unter dem Bild reicht nun nicht mehr.
Wenn man es genau nimmt, trifft dies auch auf die Galerie des SUF zu. So verstehe ich es zumindest. Denn auch hier kann man das Bild eigenständig ohne Text etc. anzeigen lassen.

Dass jeder User selbst ein Copyright ins Bild schreibt, wäre nun tatsächlich empfehlenswert.

Echidna
05.02.2014, 09:46
Wenn man das Urteil liest, kann man als Fotograf doch nicht unzufrieden sein.

Kläger des Verfahrens war ein Fotograf, der sein Bild bei Pixelio veröffentlichte. Die Beklagte lud es von dort - zulässigerweise - herunter und veröffentlichte es auf ihrer eigenen Seite, ohne auf dem Bild einen Hinweis auf den Urheber und Pixelio zu machen. Das Gericht hatte zu entscheinden, ob der Hinweis nur auf der Seite ausreicht oder ob auch auf dem Bild der Urheber angegeben sein muss.

Es ging nicht um die Frage, ob vom Urheber ohne Hinweis veröffentlichte Bilder zur freien Verfügung stehen.

mrieglhofer
05.02.2014, 09:47
Nicht, dass das falsch verstanden wird. Keiner muss einen Urheberrechtshinweis anbringen, wenn er die Bilder selbst erstellt selbst hostet. Da war ein Bild eines Dritten dargestellt und die Urheberrechte als Text vermerkt. Es könnte also ein Forumsmitglied ein Bild hochladen und dann den Forumsbetreiber klagen, weil das Copyright nicht sichtbar ist ;-)

Dir Frage stellt sich, ob es ausreicht, wenn das Bild in den IPTC Feldern den Urheber drinnen hat. Die kann man nämlich am Bild natürlich nicht sehen.
Wenn das Copyright ins Bild müsste, dann schneiden sich ja alle ins Fleisch. Ist es klein, hat es keinen Platz, ist es gross, schaut es scheußlich aus. Und die berechtigte Fragen ist, ob das Bild seitens des Seitenbetreiber verändert werden darf. Das schliesst ja das Urheberrecht aus. Auf alle Fälle ein praxisgereechtes Urteil wegen einem Dolm, dem scheinbar fade war.

Crimson
05.02.2014, 09:52
Moin,

besagtes Gericht in Köln ist seit Jahren (!) bekannt dafür, äußerst freundlich in Richtung der Abmahnzunft zu urteilen. Wie man das zu bewerten hat, darf jeder für sich selbst entscheiden ;)

Absurd aber ist es in der Tat. Die nächste Stufe der Einkommensgenerierung wäre dann die sicher vielfach verwendetes (c) abzumahnen, weil es in D kein Copyright gibt :crazy:

O tempora, o mores.

fhaferkamp
05.02.2014, 09:55
Es handelt sich offenbar ausdrücklich um eine Einzelfallentscheidung, die auf Mängel in den AGB des Bilderhosters zurückzuführen ist. Zudem ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Quelle: Heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Direkt-Link-zu-Bildern-LG-Koeln-fordert-Urheberrechtshinweis-in-Bilddatei-2104993.html)

RREbi
05.02.2014, 09:57
Es handelt sich weniger um rechtliches Absurdistan, sondern um einen im Rechtsstaat Bundesrepublik völlig normalen Vorgang der Rechtsfortbildung.
Das Landgericht Köln besteht übrigens aus unterschiedlichen Kammern, das genannte Urteil zu den IP-Nummern muss nicht notwendigerweise von der gleichen Kammer sein.
Darüberhinaus gibt es das Filtersystem von OLGs und den BGH damit Fehlurteile beseitigt und eine relativ einheitliche Rechtsprechung im Lande für solche Fragen sichergestellt wird.

VG Eberhard

Tom D
05.02.2014, 09:57
Richtig:
http://www.bpb.de/gesellschaft/medien/urheberrecht/63355/urheberrecht-und-copyright

Interessant finde ich allerdings den letzten Absatz im Zusammenhang mit dem hier diskutierten Urteil:


Auf Büchern, CDs und Filmen findet man auch hierzulande meist das Copyright-Zeichen "©", dabei ist es hierzulande irrelevant. Um urheberrechtlich geschützt zu sein, muss ein Werk in Deutschland nicht extra gekennzeichnet werden – übrigens auch nicht mehr im Heimatland des ©-Zeichens, den USA. Seit 1989 muss man dort nicht mehr gesondert darauf hinweisen, dass ein Werk urheberrechtlich geschützt ist.

Erkenntnis des Tages: Rechtsprechung ist mir zu kompliziert :zuck:

Schranzie
05.02.2014, 10:00
Ich habe es gestern auch in der Faz gelesen, das betrifft eher die Blogger und Webseitenbetreiber.

Worin ich ein Problem sehe: Ich kann doch nicht einfach ein fremdes Bild nehmen und dort das Copyright eintragen - das wäre dann wieder "Bearbeiten des Bildes ohne Zustimmung des Rechteinhabers"


Ich wäre ja dafür unser Rechtssystem endlich mal zu modernisieren und auf die modernen Medien anzupassen…
Ich stelle mir gerade vor, wie bescheuert das Internet aussehen wird, wenn auf jedem Bild ein Wasserzeichen/Logo des Rechteinhabers wäre :roll:

Tom D
05.02.2014, 10:10
Das Problem ist, dass sich gesetzgebende Instanzen nur in seltenen Fällen Gedanken über das Wie machen.

amateur
05.02.2014, 11:16
Nicht, dass das falsch verstanden wird. Keiner muss einen Urheberrechtshinweis anbringen, wenn er die Bilder selbst erstellt selbst hostet. Da war ein Bild eines Dritten dargestellt und die Urheberrechte als Text vermerkt. Es könnte also ein Forumsmitglied ein Bild hochladen und dann den Forumsbetreiber klagen, weil das Copyright nicht sichtbar ist ;-)

Ja klar. Aber umgekehrt heißt es doch auch, dass es mein Problem sein muss, wenn der Hinweis in meinem Bild fehlt. Zitat Spiegel.de:

"Der Nutzer hätte "in diesem Fall entweder technische Möglichkeiten ergreifen müssen, um eine solche isolierte Anzeige und Auffindbarkeit über eine Internetsuchmaschine gänzlich zu unterbinden oder aber den Urhebervermerk im Bild selbst anbringen müssen, wie es nach dem eigenen Kenntnisstand der Kammer auch mit einer Standardbildbearbeitungs-software jedem durchschnittlichen Internetnutzer ohne weiteres möglich ist."

Sprich, wenn mir jemand ein Bild von meiner Homepage oder aus dem SUF klaut und ich meinen Copyright-Hinweis nicht selbst angebracht habe, so ist es mein Problem als Einsteller, wenn mein Bild z.B. auf Facebook oder Tumblr ohne weitere Angaben weiterpubliziert wird.

Gut gelöst ist das z.B. auf 1x.com, die beim Hochladen eine Zeile mit dem Copyrighthinweis unten an das Bild einfügen und diesen Bildteil auf 1x.com selbst einfach ausblenden und es dort neben das Bild schreiben. Wird das Bild als Datei runtergeladen, dann sieht man ihn dadurch aber eben doch.

Stephan

Tom D
05.02.2014, 11:29
Mit "Nutzer" ist hier aber der Webseitenbetreiber gemeint, wenn ich das richtig verstanden habe.
Aber, ja, wenn du selber eine eigene (private) Webseite betreibst, müsstest du schon selber darauf achten. Letztendlich bleibt es dir als Urheber aber freigestellt, nur hast du hinterher keine rechtliche Handhabe, wenn einer dein Bild "unwissentlich" klaut.

P.S.: Und ich dachte immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Ist hier wohl anders.
Wenn ich aus Unwissenheit ein Bild klaue, dann ist der Webseitenbetreiber schuld. Nett.

P.P.S.: Immer vorausgesetzt, dass das Urteil rechtskräftig wird.

BeHo
05.02.2014, 11:31
Pixelio hat mittlerweile eine Stellungnahme zum Urteil veröffentlicht: Klick! (http://www.pixelio.de/static/stellungnahme)

Tom D
05.02.2014, 11:41
Pixelio hat mittlerweile eine Stellungnahme zum Urteil veröffentlicht: Klick! (http://www.pixelio.de/static/stellungnahme)

Klingt schlüssig. Bin mal gespannt, was die Berufung bringt.

Am LG Köln scheint es mehrere realitätsferne Kammern zu geben ;)

Tom D
05.02.2014, 12:02
Und die Bild will wohl auf der sicheren Seite sein.

http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/monuments-36691862-quer-34536056/2,c=0,h=554.bild.jpg

amateur
05.02.2014, 12:08
Es handelt sich weniger um rechtliches Absurdistan, sondern um einen im Rechtsstaat Bundesrepublik völlig normalen Vorgang der Rechtsfortbildung.

Da hilft leider kein euphemistischer Fachbegriff, wenn so ein offensichtlicher Stuss an Gerichten geurteilt wird. Es handelt sich ja hier um ein recht überschaubares Feld.

Und ja, natürlich gibt es verschiedene Kammern. Aber am Ende bleibt es halt das Landgericht Köln, so wie es eben am Ende auch eine Regierung gibt und nicht nur viele einzelne Minister und Ministerialbeamte.

Stephan

RREbi
05.02.2014, 12:34
Da hilft leider kein euphemistischer Fachbegriff, wenn so ein offensichtlicher Stuss an Gerichten geurteilt wird. Es handelt sich ja hier um ein recht überschaubares Feld.

Und ja, natürlich gibt es verschiedene Kammern. Aber am Ende bleibt es halt das Landgericht Köln, so wie es eben am Ende auch eine Regierung gibt und nicht nur viele einzelne Minister und Ministerialbeamte.

Stephan
Man kann sich die Welt auch simpel machen ;-)
Das ist kein Euphemismus, sondern gewollte Realität im Lande. Wenn also die 14. Kammer des LG Köln Stuss urteilt, dann ist Berufung angesagt.
Und Regierung ist nicht gleich Gericht...

VG Eberhard

amateur
05.02.2014, 13:35
Und Regierung ist nicht gleich Gericht...


Ja natürlich nicht... Aber nichtsdestotrotz gibt es überall im Leben "Organisationen", die funktionieren und welche, wo der Wurm drin ist.

Und gewollt ist das Prinzip natürlich nur unter der Annahme, dass die verschiedenen Gerichtsbarkeiten ein Mindestmaß an Sachverstand walten lassen.

Stephan

RREbi
05.02.2014, 13:53
Ja natürlich nicht... Aber nichtsdestotrotz gibt es überall im Leben "Organisationen", die funktionieren und welche, wo der Wurm drin ist.

Und gewollt ist das Prinzip natürlich nur unter der Annahme, dass die verschiedenen Gerichtsbarkeiten ein Mindestmaß an Sachverstand walten lassen.

Stephan

Genau deshalb gibt es Strukturen die checks and balances "spielen"... da sind stussige Entscheidungen einfach Teil des Spiels die an anderer Stelle ausgeglichen werden ...

VG Eberhard

BadMan
05.02.2014, 14:37
Wie sieht das eigentlich aus? Wenn ich in einen Supermarkt gehe und mir Äpfel kaufen möchte, dann muss ich die doch nicht bezahlen, wenn nicht auf jedem einzelnen Apfel ein Preis aufgedruckt ist, oder?
Nach dem Urteil halte ich es jedenfalls für legitim, diesse Schlussfolgerng zu ziehen. ;)

steve.hatton
05.02.2014, 15:03
Genau deshalb gibt es Strukturen die checks and balances "spielen"... da sind stussige Entscheidungen einfach Teil des Spiels die an anderer Stelle ausgeglichen werden ...

VG Eberhard

Schön gedacht und ein großes Feld für juristische kostenpflichtige Spielereien zu Lasten des Geschädigten - oder sollte ich sagen letztendlich Geschädigten.
Es wäre sinnvoller wenn Celle und Hamm und andere Gerichte, die regelmäßig mit absonderlichen Entscheidungen auffallen neu besetzt würden.

Zudem sollte man schon bedenkten welch zeitlicher und kostenintensiver Aufwand ein Gang bis in die letzte Instanz bedeutet - wie viele Jahre sind das gleich wieder im Durchschnitt ?

Hier in diesem Falle allerdings muss ich dem Gericht Recht geben, wenn man die Überschrift der Website liest!!!

RREbi
05.02.2014, 15:34
Wie sieht das eigentlich aus? Wenn ich in einen Supermarkt gehe und mir Äpfel kaufen möchte, dann muss ich die doch nicht bezahlen, wenn nicht auf jedem einzelnen Apfel ein Preis aufgedruckt ist, oder?
Nach dem Urteil halte ich es jedenfalls für legitim, diesse Schlussfolgerng zu ziehen. ;)
Das ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen wenn man derartige Schlußfolgerungen von einem Rechtsgebiet auf ein anderes übertragen möchte... :-)

VG Eberhard

BadMan
05.02.2014, 15:37
Ich habe meine Äpfel gestern auch vorsichtshalber noch bezahlt. ;)

RREbi
05.02.2014, 15:45
Schön gedacht und ein großes Feld für juristische kostenpflichtige Spielereien zu Lasten des Geschädigten - oder sollte ich sagen letztendlich Geschädigten.
Es wäre sinnvoller wenn Celle und Hamm und andere Gerichte, die regelmäßig mit absonderlichen Entscheidungen auffallen neu besetzt würden.

Zudem sollte man schon bedenkten welch zeitlicher und kostenintensiver Aufwand ein Gang bis in die letzte Instanz bedeutet - wie viele Jahre sind das gleich wieder im Durchschnitt ?

Hier in diesem Falle allerdings muss ich dem Gericht Recht geben, wenn man die Überschrift der Website liest!!!

Kostenpflichtig wird es erst wenn das Verfahren verloren wird.
Ganze Gerichte neu zu besetzen? Ernsthaft? Nur weil einem die Entscheidungen nicht gefallen, müssen sie noch nicht gleich objektiv absonderlich sein...
Zeitlicher Aufwand bei derartigen Verfahren um einstweilige Verfügungen nach ZPO?
Die werden mitunter sogar in Stundenfrist entschieden ;-)

VG Eberhard

ha_ru
05.02.2014, 15:49
Hallo,

bevor weiter über das Gericht hergezogen wird gebe ich zu bedenken, dass das Urteil im Verfahren um eine einstweilige Verfügung erging. Da wird kursorisch geprüft und es wird abgewogen, bei welcher Variante der geringere Schaden entsteht, wenn die Ansicht in der Hauptverhandlung das Ergebnis andersherum ausfällt .

Unter Berücksichtigung dieses Aspekts muss ich sagen, dass ich nach Lesen der Nutzungsbedingungen von pixelio das Gericht verstehe.

Ich zitiere die zugrundeliegende Passage der Nutzungsbedingungen aus dem Urteil:

" Der Nutzer hat in der für die jeweilige Verwendungen üblichen Weise und soweit technisch möglich am Bild selbst oder am Seitenende den Urheber mit seinem Fotografennamen bei PIXELIO in folgender Form zu nennen..."

Wenn es üblich ist den Fotograf am Bild direkt zu nennen und wohl im den Fall erfolgte, dann ist es meines Erachtens zumutbar die Bilddatei um den verlangten Urheberrechtsnachwies zu erweitern, so das bei Direktaufruf des Bildes der Urheberrechtsnachweis mit kopiert wird. Damit wird auch meiner Meinung nach das Bild an sich nicht verändert, nur eben der Aufruf OHNE den Hinweis verhindert. Das ist innerhalb von 5 Minuten erledigt und dann kann man in Ruhe verhandeln und die Nutzungsbedingungen von Pixelio auslegen.

Wer schon mal Sams gelesen oder gesehen hat, weiß dass genaues Wünschen manchmal recht schwierig ist. Ich weiß jedenfalls nicht, was Pixelio mit der Vokabel "am" zum Ausdruck bringen wollte, nur in räumlicher Nähe zum Bild oder direkt mit dem Bild verbunden, also sozusagen angeheftet.

Ich bin mal wieder erstaunt, wie selbst studierte Juristen nicht in der Lage sind, die Besonderheiten eines Falles ausreichend zu würdigen. In dem Fall trifft das meines Erachtens nicht zwingend auf den Richter (kann sein dass er auch verpeilt hat, aber muss wie gesagt nicht sein), aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auf diejenigen zu, die den Fall in dem Stadium zu einer Musterentscheidung hochpuschen.

Hans