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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : α58 Abblenden geht nicht?


MiaMiau
26.12.2013, 12:47
Hallo!
Zu Weihnachten habe ich mir das Minolta AF 50/1.7 in der Bucht gekauft. Das Objektiv ist in einem super Zustand und die Bilder sind auch einwandfrei.

Jetzt kommt mein Problem, die Blende ist IMMER komplett offen. Ich habe manuell belichtet und dabei abgeblendet. Hier wurde das Bild zwar im Sucher dunkler, aber das Ergebnis war genauso hell wie mit offener Blende (war ja auch offene Blende)
Dann habe ich das ganze das ganze beim drücken der Arbeitstaste ausprobiert, da wurde das Bild immer nur für einen ganz kurzen Moment Dunkel. Da muss doch etwas kaputt sein, oder?

Ich wäre Euch ganz dankbar für Antworten und hoffe, dass ich gerade kein riesengroßes Brett vor'm Kopf habe! :oops:

prodo
26.12.2013, 13:28
Moin MiaMiau,

war die Kamera auf Manuell gestellt und eine feste ISO eingestellt?
Wenn nicht, versucht die Automatik die Belichtung auszugleichen.

peter67
26.12.2013, 13:31
.....stell´ mal auf A (Blendenpriorität) und teste mal....

joker13
26.12.2013, 13:31
Mache 2 Bilder unter gleichen Bedingungen, 1. mit Blende 1,7 und 2. mit Blende 16

Die Belichtungszeit müsste sich erheblich ändern, die Tiefenschärfe ebenso.

Wenn nicht, ist vermutlich das Objektiv defekt.

MiaMiau
26.12.2013, 13:46
.....stell´ mal auf A (Blendenpriorität) und teste mal....

Je kleiner die Blende, desto heller die bilder. So wie es ja nicht sein sollte..

MiaMiau
26.12.2013, 13:48
Moin MiaMiau,

war die Kamera auf Manuell gestellt und eine feste ISO eingestellt?
Wenn nicht, versucht die Automatik die Belichtung auszugleichen.

Ja , hab' alles manuell gemacht... :(

fbe
26.12.2013, 13:50
Vielleicht verölt?

DonFredo
26.12.2013, 13:59
Hier stimmt offensichtlich was mit der Blendenübertragung, die ja mechanisch erfolgt, nicht.

Prüfe zunächst, ob am Objektiv der Blendenhebel richtig funktioniert und nicht verbogen ist. Ebenso an der Kamera und mit einen anderen Objektiv gegenchecken.

Wenn das OK ist, dann hat das 50er einen Fehler.

mick232
26.12.2013, 14:00
Ich würde mal den Blendenhebel hinten am Objektiv manuell betätigen. Schließt die Blende, und geht sie wieder zügig auf wenn du ihn loslässt? Wenn nein, ist Öl an den Blenden-Lamellen erkennbar?

MiaMiau
26.12.2013, 14:13
Danke für die Tipps!
Also der Blendenhebel geht schon ein wenig langsamer zurück, als bei dem Kit Objektiv, bei Offenblende geht er gar nicht zurück.
Da wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, als das Teil auseinanderzunehmen.. was mir schon ziemlich Angst macht :|

mic2908
26.12.2013, 15:14
Veroelte Blendenlamellen kommen bei den alten Minollta 50ern leider oefters vor. Eine Reperaturanleitung findest du z.B.hier,

http://www.pbase.com/pganzel/disassembly_repair_of_maxxum_50mm_lens

RRibitsch
26.12.2013, 15:25
Hallo!

Bevor ich die Optik zerlege würde ich mich beim Verkäufer melden und den Fehler schildern. Ist es ein gewerblicher Verkäufer gibt es ohnedies die Möglichkeit der Rücksendung, ich würde aber auch bei einem privaten Verkäufer eine Wandlung fordern, falls dieser nicht auf den Mangel in der Artikelbeschreibung hingewiesen hat. Sicher hat man hier weniger Chancen, doch einen Versuch wäre es wert.

LG
Robert

mrieglhofer
26.12.2013, 16:24
Hallo!

Bevor ich die Optik zerlege würde ich mich beim Verkäufer melden und den Fehler schildern. Ist es ein gewerblicher Verkäufer gibt es ohnedies die Möglichkeit der Rücksendung, ich würde aber auch bei einem privaten Verkäufer eine Wandlung fordern, falls dieser nicht auf den Mangel in der Artikelbeschreibung hingewiesen hat. Sicher hat man hier weniger Chancen, doch einen Versuch wäre es wert.

LG
Robert

Eigentlich hat man keine schlechteren Chancen, da das ABGB (BGB) auch für Privatverkäufe gilt. Also hat der Verkäufer dafür auch gerade zu stehen. Nur die Dinge aus dem Konsumentenschutz wie Beweislastumkehr usw gibts nicht.

RRibitsch
26.12.2013, 17:27
Hallo!

So einfach ist es nicht, obwohl es diese gesetzlichen Bestimmungen gibt. Ich habe heuer im Frühjahr ein Minolta 20mm gekauft und gleich nach Lieferung festgestellt, dass die hintere Linse Scheuerspuren aufweist, welche zu einer eindeutigen Beeinträchtigung der Bilder führen. Anschließend habe ich den Mangel fotografisch festgehalten und das ganze samt Sachverhaltsdarstellung dem Verkäufer mit Hinweis auf das ABGB zur Kenntnis gebracht. Dieser hat alles bestritten, zum Zeitpunkt des Versandes war noch alles in Ordnung, seine letzen Fotos zeigten keine Fehler. Vielleicht habe ich beim Putzen der Linse unabsichtlich diese Schäden verursacht, so sein Kommentar. Nachdem es kein Einsehen seitens des Verkäufers gab, hätte ich nur mehr mittels Gerichtsverfahren eine Klärung herbeiführen können. Aufgrund der doch geringen Schadenshöhe von 190,-- habe ich jedoch davon abgesehen.

Mein Erkenntnis aus dieser Geschichte ist, dass ich gebrauchte Ware nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufe.

LG
Robert

noels
28.12.2013, 23:18
Hallo,
das ist ärgerlich, besonders auch wenn man sich die Investition zu Weihnachten "abgeknappst" hat. Und es stimmt, daß Recht haben noch lange nicht Recht bekommen heißt.
Trotzdem würde ich es erst einmal versuchen und mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Man muß doch nicht hinter allen gleich Übeltäter vermuten.

Auch würde ich nicht unbedingt private Verkäufer ausschließen. Habe gerade selbst auch ein Objektiv hier im Forum gekauft. Der Kontakt mit dem Verkäufer war ausgesprochen nett.

In der Anfangsphase mußte ich einige Objektive probieren um zu lernen. Also habe ich 5 Stück billig in der Bucht gekauft. Alle waren ok. Die, welche nicht zu meinem Bedarf paßten, habe ich genauso wieder verkauft. Also... noch ist nicht alles verloren und einmal Pech haben bedeutet nicht, daß alles Mist ist. Wenn ich es nicht auf die Fotografie beschränke, habe ich in 15 Jahren bei Internetkäufen und Verkäufen (gebrauchte Sachen) in knapp 500 Fällen nur ein einziges Mal Pech gehabt. Dieses eine Mal hat ebay die Sache geregelt, weil die Beschreibung nicht der gelieferten Ware entsprach.

Ich wünsche Dir, daß die Sache gut für Dich ausgeht. Eine Eigenreparatur sollte jedenfalls der letzte Weg sein
Heiko

mrieglhofer
28.12.2013, 23:41
Hallo!

So einfach ist es nicht, obwohl es diese gesetzlichen Bestimmungen gibt. Ich habe heuer im Frühjahr ein Minolta 20mm gekauft und gleich nach Lieferung festgestellt, dass die hintere Linse Scheuerspuren aufweist, welche zu einer eindeutigen Beeinträchtigung der Bilder führen. Anschließend habe ich den Mangel fotografisch festgehalten und das ganze samt Sachverhaltsdarstellung dem Verkäufer mit Hinweis auf das ABGB zur Kenntnis gebracht. Dieser hat alles bestritten, zum Zeitpunkt des Versandes war noch alles in Ordnung, seine letzen Fotos zeigten keine Fehler. Vielleicht habe ich beim Putzen der Linse unabsichtlich diese Schäden verursacht, so sein Kommentar. Nachdem es kein Einsehen seitens des Verkäufers gab, hätte ich nur mehr mittels Gerichtsverfahren eine Klärung herbeiführen können. Aufgrund der doch geringen Schadenshöhe von 190,-- habe ich jedoch davon abgesehen.

Mein Erkenntnis aus dieser Geschichte ist, dass ich gebrauchte Ware nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufe.

LG
Robert

Das Problem dabei ist halt, dass damit die Leute durchkommen und weitermachen. Dabei sind die Chancen schon recht gut, wenn sofort nach Eintreffen reklamiert wird. Und letztlich zahlt dann der Verkäufer auch den Rechtsanwalt. Aber ich verstehe es schon, weil einfach ein Restrisiko besteht.

mick232
29.12.2013, 00:01
Das Problem dabei ist halt, dass damit die Leute durchkommen und weitermachen. Dabei sind die Chancen schon recht gut, wenn sofort nach Eintreffen reklamiert wird. Und letztlich zahlt dann der Verkäufer auch den Rechtsanwalt. Aber ich verstehe es schon, weil einfach ein Restrisiko besteht.

So einfach ist das nicht, selbst wenn du sofort reklamierst.

Du musst zuerst mal nachweisen, daß überhaupt ein Schaden besteht und dazu brauchst du in jedem Fall ein teures Gutachten - der Richter wird das nicht selbst beurteilen. Weiters wirst du nachweisen müssen, dass der Schaden schon beim Verkauf bestanden hat und nicht erst beim Versand passiert ist, dass er nicht alterstypisch ist und nicht im Verkaufsangebot erkennbar war.

Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich das keinem empfehlen. Da kommt einiges an Kosten zusammen, und selbst wenn man einen klaren Fall zu erkennen meint heisst das noch lange nicht dass man auch recht bekommt.

mrieglhofer
29.12.2013, 13:18
Sagte ich doch, Restrisiko. Deshalb sollten halt jene, die eine haben, diese auch entsprechend nutzen.
Das gabs noch die Möglichkeit der Anzeige eines Betrugsverdachtes. Entsprechend untermauert fallen viele Risiken weg ;-)